Pages:
Author

Topic: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden (Read 26016 times)

sr. member
Activity: 1638
Merit: 364
February 12, 2019, 10:55:26 AM
Nun kann man natürlich vorzüglich darüber diskutieren, ob es sich herbei um gleichartige Fremdwährungsbeträge handelt. Und glaube mir, dass haben wir hier auch schon. So eine Diskussion mit dem FA zu führen, kann ein Steuerberater eher als ein Laie.

Das ist neu für mich. Bedeutet das, dass man in der Regel für alle Kryptowährungen das gleiche Verbrauchsfolgeprinzip anwenden muss?

Ja, denn sonst würde man natürlich für jeden Coin das für sich beste Verfahren wählen, um die Steuerlast zu minimieren. Da sagt das FA nein zu, auch um den Aufwand der Kontrolle und NAchvollziehbarkeit etwas zu reduzieren.
newbie
Activity: 7
Merit: 0
February 12, 2019, 10:04:58 AM
Nun kann man natürlich vorzüglich darüber diskutieren, ob es sich herbei um gleichartige Fremdwährungsbeträge handelt. Und glaube mir, dass haben wir hier auch schon. So eine Diskussion mit dem FA zu führen, kann ein Steuerberater eher als ein Laie.

Das ist neu für mich. Bedeutet das, dass man in der Regel für alle Kryptowährungen das gleiche Verbrauchsfolgeprinzip anwenden muss?
newbie
Activity: 7
Merit: 0
February 12, 2019, 09:53:03 AM
Soweit ich das überblicke und die aktuellen Vorgaben im Kopf habe: Jede Umwandlung von einem Coin in einen anderen erfolgt anhand der Eurobewertung der jeweiligen Coins zum Tauschzeitpunkt.
[...]
Man legt bei Kryptowährung das selbe zu Grunde wie bei Edelmetallen. Wenn du mit deinen 100gr Goldbarren einen Diamanten kaufst, wird das Gold in Euro bewertet und der Diamand ebenfalls. Solltest du dabei einen Diamanten bekommen der mehr wert ist in Euro, hättest du schon beim Kauf einen Profit gemacht. Und so wird Krypto auch bewertet

Vielen Dank, das war mir soweit klar!
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
February 12, 2019, 06:45:21 AM
Bei allen anderen Altcoins wende ich dabei FIFO an, nur bei Bitcoin LIFO, da ich sie genutzt hatte, um Altcoins zu kaufen und Wert zwischen verschiedenen Marktplätzen zu transferieren.

Ein hin und her geht leider nicht. Wenn du dich für eine Methode entschieden hast, dann musst du auch dabei bleiben.
Das "Problem" mit Fifo ist halt, dass es im Gesetz drin steht.
Quote
Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden
Quelle: §23 EStG

Nun kann man natürlich vorzüglich darüber diskutieren, ob es sich herbei um gleichartige Fremdwährungsbeträge handelt. Und glaube mir, dass haben wir hier auch schon. So eine Diskussion mit dem FA zu führen, kann ein Steuerberater eher als ein Laie.
Anmerkung: Man kann Fifo aber auch ganz gut kontrollieren, wenn man über dedizierte Wallets tradet (HODL-Wallet // Trading-Wallet -> bei Electrum sogar möglich explizit eine UTXO auszuwählen)

Bei dir steht das Risiko im Raum, dass der Steuerbescheid von 2013 seitens des FA aufgehoben und neu berechnet werden soll.

Ratenzahlung durchzusetzen, ist sehr schwierig; eine Stundung ebenso. (Das FA verlangt pro Monat 0,5% Zinsen)

Aus diesem Grunde rate ich dir wirklich, einen Steuerberater aus dem Kryptobereich auszusuchen.
legendary
Activity: 1882
Merit: 1108
February 12, 2019, 06:00:26 AM
Das Finanzamt sagt wie eine Buchhaltung aussehen muss. Nicht du!

Deswegen kannst du viel erzählen, das du es so oder so gemacht hast und ob du dabei bestimmte Dinge bedacht hast oder nicht ist ebenfalls egal.

Soweit ich das überblicke und die aktuellen Vorgaben im Kopf habe: Jede Umwandlung von einem Coin in einen anderen erfolgt anhand der Eurobewertung der jeweiligen Coins zum Tauschzeitpunkt. Und es wurde FiFo vorgeschrieben. Wie du das dann machst ist deine Sache. Aber du kannst ja nachfragen ob sie Lifo akzeptieren würden, wenn du es beweisbar darlegen kannst. Sie müssen dir nämlich wahrheitsgemässe Auskunft geben. Aber bitte Schriftlich. Dich hier zu "verarschen" ist etwas was absolut scheisse beim Finanzgericht kommt.

Aber da ich seit einem Jahr dem ganzen nicht mehr so intensiv folge, könnte es unter umständen geändert sein. Aber du redest ja von 2017 und da war es noch so. Man legt bei Kryptowährung das selbe zu Grunde wie bei Edelmetallen. Wenn du mit deinen 100gr Goldbarren einen Diamanten kaufst, wird das Gold in Euro bewertet und der Diamand ebenfalls. Solltest du dabei einen Diamanten bekommen der mehr wert ist in Euro, hättest du schon beim Kauf einen Profit gemacht. Und so wird Krypto auch bewertet
newbie
Activity: 7
Merit: 0
February 11, 2019, 03:39:38 PM
Du könntest natürlich die Verluste - warum in Anführungszeichen? - aus 2018 einbringen, indem du die Erklärung für 2018 auch zeitig abgibst.
Vermutlich hast du aber 2018 keine Verluste realisiert, weil du da noch dachtest Lifo geht durch, oder?
Es gibt auch noch ein paar andere Steuerberater hier im Forum, wenn ich mich recht entsinne und Iudica nicht mehr hier aktiv ist.

Ich hatte "Gewinne" wie "Verluste" in Anführungszeichen geschrieben, weil ich sie durch den Tausch von Bitcoin mit anderen Altcoins erzeugt habe, nicht durch Umwandeln in Fiat. Eigentlich hat mich dabei gar nicht der EUR- oder USD-Wert der Coins interessiert. Ich wollte die Zahl der Bitcoins erhöhen.

Bei allen anderen Altcoins wende ich dabei FIFO an, nur bei Bitcoin LIFO, da ich sie genutzt hatte, um Altcoins zu kaufen und Wert zwischen verschiedenen Marktplätzen zu transferieren.

2018 habe ich während des fortlaufenden Abwärtstrends gelegentlich eine Menge Ripple und Bitcoin getauscht. Habe es noch nicht ausgrerechnet, aber ich meine, dass dabei erhebliche "Verluste" entstanden sind. Hier schreibe ich die Anführungszeichen, weil ich meine Bitcoin-Menge dabei vermehrt habe, obwohl ich steuerlich Verluste gemacht habe, denn die EUR- bzw. USD-Werte fielen ja. Bitcoin fiel halt gelegentlich stärker als Ripple. Fühlt sich für mich nicht wie ein Verlust an, da ich nachher ja mehr Bitcoin hatte.

Klingt das komisch?
sr. member
Activity: 1638
Merit: 364
February 11, 2019, 10:56:58 AM
Hallo chilichiller,

vielen Dank für die Rückmeldung! Der Bescheid vom Finanzamt ist jetzt bei mir eingegangen, leider hat sich iudica noch nicht auf meine Kontaktanfrage zurückgemeldet.

Aufgrund der so oder so astronomischen "Gewinne" aus dem Jahr 2017 brennen mir jetzt gleichzeitig drei Fragen unter den Nägeln und mir ist die richtige Reihenfolge nicht klar:

- die entsprechenden "Verluste" in 2018 angeben
- dem Finanzamt Ratenzahlung anbieten (die fälligen Steuern sind etwas heftig)
- dem Finanzbeamten meine Begründung für LIFO darlegen

Oder doch vor allen anderen Schritten lieber erstmal beim Steuerberater ein Gespräch suchen.

Viele Grüße
494months




Du könntest natürlich die Verluste - warum in Anführungszeichen? - aus 2018 einbringen, indem du die Erklärung für 2018 auch zeitig abgibst.
Vermutlich hast du aber 2018 keine Verluste realisiert, weil du da noch dachtest Lifo geht durch, oder?
Es gibt auch noch ein paar andere Steuerberater hier im Forum, wenn ich mich recht entsinne und Iudica nicht mehr hier aktiv ist.
newbie
Activity: 7
Merit: 0
February 11, 2019, 09:22:12 AM
Hallo chilichiller,

vielen Dank für die Rückmeldung! Der Bescheid vom Finanzamt ist jetzt bei mir eingegangen, leider hat sich iudica noch nicht auf meine Kontaktanfrage zurückgemeldet.

Aufgrund der so oder so astronomischen "Gewinne" aus dem Jahr 2017 brennen mir jetzt gleichzeitig drei Fragen unter den Nägeln und mir ist die richtige Reihenfolge nicht klar:

- die entsprechenden "Verluste" in 2018 angeben
- dem Finanzamt Ratenzahlung anbieten (die fälligen Steuern sind etwas heftig)
- dem Finanzbeamten meine Begründung für LIFO darlegen

Oder doch vor allen anderen Schritten lieber erstmal beim Steuerberater ein Gespräch suchen.

Viele Grüße
494months


newbie
Activity: 1
Merit: 0
February 09, 2019, 07:56:37 PM
Hallo 494months,

schreibe mal in dem "kleinen" Thread, so dass das Thema ein bisschen gebündelt bleibt...
 
Ich finde es krass, dass das Finanzamt dich jetzt quasi zum Wechsel der Verbrauchsfolge auffordert. Wie soll das gehen, LIFO bis 31.12.2016 und dann FIFO ab 01.01.2017? Oder alles LIFO und dann sind alle alten Steuererklärungen falsch? Ich würde meinen dass du da Recht bekommst und die Verbrauchsfolge beibehalten darfst, aber ich bin kein Anwalt und Bauchgefühl ist im Recht sicher nicht sehr oft ein guter Ratgeber... Smiley

Bei mit war auch LIFO besser als FIFO. Habe also LIFO mit Depottrennung genauestens dokumentiert, eingereicht und es auch durchbekommen (Kalenderjahr 2017). Ich hoffe sie schicken mir nicht auch noch diese "Grundsätze" fürs nächste Jahr.  Evtl. hilft dir das Wissen, dass manche Finanzämter das 2017 anders gehandhabt haben.

Ansonsten viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden,
chilichiller
sr. member
Activity: 1638
Merit: 364
January 29, 2019, 11:23:59 AM
Habe die Frage im großen Thread gestellt: https://bitcointalksearch.org/topic/m.49473140

Hallo zusammen,

da der Thread-Titel genau meine aktuelle Situation beschreibt, wollte ich ihn nochmal nutzen.

Der Finanzbeamte schreibt mir also, dass ich demnächst mit meinem Steuerbescheid für 2017 vorbehaltlich der Nachprüfung rechnen darf. Gleichzeitig fordert er mich auf, ihm innherhalb der nächsten 4 Wochen die Einhaltung seitenweise angehängter "Grundsätze" zu Kryptowährungen zu bestätigen, insbesondere, dass ich FIFO als Verbrauchsreihenfolge angewendet habe.

Nun ist es so, dass ich seit 2013 bereits in zwei Erklärungen die Anlage SO ausgefüllt hatte, und jeweils eine kleine Tabelle angehängt hatte, aus der bei aufmerksamem Lesen hervorgeht, dass ich bei Bitcoin LIFO anwende.

(Habe bei jedem Handel Datum des Erwerbs, Kaufpreis, Datum der Veräußerung und Verkaufspreis angegeben, und es sind viele Zeilen in der Tabelle, in denen ich ältere Coins verkaufe, nachdem ich schon jüngere verkauft hatte. Klassisches LIFO eben.)

Nun habe ich die Hoffnung, dass das Finanzamt mich schlecht im Jahr 2017 zur Umstellung der Verbrauchsreihenfolge von LIFO auf FIFO auffordern kann. Außerdem hoffe ich, dass das Finanzamt keinen Grund hat, meine früheren Erklärungen neu zu bewerten, da
a) keine neuen Fakten bekannt geworden sind, denn die Tabellen hatte ich ja damals bei zwei Erklärungen völlig transparent beigefügt
b) bei den damaligen Erklärungen durch FIFO statt LIFO auch keine höhere Steuer fällig geworden wäre.

Die Tabellen sind von mir selbst aus den Logs der Marktplätze generiert worden, wobei strikt LIFO eingehalten wurde (und alle Transaktionen zwischen zwei Coins in je einen Verkauf und einen Neukauf aufgesplittet).

Bis heute habe ich keinen Steuerberater beauftragt.

Jetzt meine Fragen:

- Wie schätzt Ihr die Chancen ein, dass meine obige Argumentation nachvollzogen wird, dass weiterhin LIFO bei mir anzuwenden bleibt?
- Würdet Ihr mir raten, spätestens jetzt dringend einen Steuerberater hinzuzuziehen (FIFO wäre eine Katastrophe), oder ggf. noch einen weiteren Schritt ohne zu gehen (hatte sonst eigentlich keinen Optimierungsbedarf bisher)?
- Wenn ich dem Finanzamt selbst den Hinweis gebe, dass ich seit mehreren Jahren LIFO anwende, sollte ich das umgehend machen (ggf. auch anrufen) also vor oder nach Erhalt des Bescheids oder später? Würde das etwas ändern?

Vielen Dank und viele Grüße in die Runde
494months

Die Sachbearbeiter im FA gehen stur nach ihren Dienstanweisungen vor. Wenn darin steht, dass für Kryptowährungen FiFo gilt - und das ist ziemlich wahrscheinlich - dann wirst du als Laie kaum eine Chance haben. Ich würde also einen Steuerberater beauftragen.
legendary
Activity: 2971
Merit: 1271
January 28, 2019, 02:53:34 PM
Würde Dir empfehlen das im Bitcoin & Steuer Thread zu posten ...
newbie
Activity: 7
Merit: 0
January 28, 2019, 02:50:39 PM
Habe die Frage im großen Thread gestellt: https://bitcointalksearch.org/topic/m.49473140

Hallo zusammen,

da der Thread-Titel genau meine aktuelle Situation beschreibt, wollte ich ihn nochmal nutzen.

Der Finanzbeamte schreibt mir also, dass ich demnächst mit meinem Steuerbescheid für 2017 vorbehaltlich der Nachprüfung rechnen darf. Gleichzeitig fordert er mich auf, ihm innherhalb der nächsten 4 Wochen die Einhaltung seitenweise angehängter "Grundsätze" zu Kryptowährungen zu bestätigen, insbesondere, dass ich FIFO als Verbrauchsreihenfolge angewendet habe.

Nun ist es so, dass ich seit 2013 bereits in zwei Erklärungen die Anlage SO ausgefüllt hatte, und jeweils eine kleine Tabelle angehängt hatte, aus der bei aufmerksamem Lesen hervorgeht, dass ich bei Bitcoin LIFO anwende.

(Habe bei jedem Handel Datum des Erwerbs, Kaufpreis, Datum der Veräußerung und Verkaufspreis angegeben, und es sind viele Zeilen in der Tabelle, in denen ich ältere Coins verkaufe, nachdem ich schon jüngere verkauft hatte. Klassisches LIFO eben.)

Nun habe ich die Hoffnung, dass das Finanzamt mich schlecht im Jahr 2017 zur Umstellung der Verbrauchsreihenfolge von LIFO auf FIFO auffordern kann. Außerdem hoffe ich, dass das Finanzamt keinen Grund hat, meine früheren Erklärungen neu zu bewerten, da
a) keine neuen Fakten bekannt geworden sind, denn die Tabellen hatte ich ja damals bei zwei Erklärungen völlig transparent beigefügt
b) bei den damaligen Erklärungen durch FIFO statt LIFO auch keine höhere Steuer fällig geworden wäre.

Die Tabellen sind von mir selbst aus den Logs der Marktplätze generiert worden, wobei strikt LIFO eingehalten wurde (und alle Transaktionen zwischen zwei Coins in je einen Verkauf und einen Neukauf aufgesplittet).

Bis heute habe ich keinen Steuerberater beauftragt.

Jetzt meine Fragen:

- Wie schätzt Ihr die Chancen ein, dass meine obige Argumentation nachvollzogen wird, dass weiterhin LIFO bei mir anzuwenden bleibt?
- Würdet Ihr mir raten, spätestens jetzt dringend einen Steuerberater hinzuzuziehen (FIFO wäre eine Katastrophe), oder ggf. noch einen weiteren Schritt ohne zu gehen (hatte sonst eigentlich keinen Optimierungsbedarf bisher)?
- Wenn ich dem Finanzamt selbst den Hinweis gebe, dass ich seit mehreren Jahren LIFO anwende, sollte ich das umgehend machen (ggf. auch anrufen) also vor oder nach Erhalt des Bescheids oder später? Würde das etwas ändern?

Vielen Dank und viele Grüße in die Runde
494months
hero member
Activity: 1008
Merit: 528
The man who shot entire balance
June 01, 2018, 06:51:18 AM
Entschuldigt bitte, dass ich nicht den ganzen Thread lese und einfach frage:
Hat jemand LIFO bereits erfolgreich durchboxen können?
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
May 29, 2018, 02:54:12 AM
Heute kam der Brief vom FA. In dem heißt es:

Quote
Die Finanzverwaltung vertritt die Rechtsauffassung, dass bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG für den Handel mit Bitcoins die FiFo-Methode anzuwenden ist. Ich bitte Sie deshalb, den Veräußerungsgewinn nach der FiFo-Methode zu ermitteln.

Nun hat sich sowohl rquermann und iudica im Thema FIFO oder LIFO bei Gewinnermittlung für die Steuer dafür ausgesprochen, dass sowohl FiFo wie auch LiFo möglich ist. Das selbe habe ich bereits vielerorts gelesen.

Nun unterstelle ich der Finanzverwaltung, dass ihre Rechtsauffassung nicht korrekt ist. Diesbezüglich würde ich dem Bearbeiter gerne etwas offizielles schicken. Hat jemand bereits etwas offizielles gefunden und würde das hier posten?

EDIT:

Folgendes habe ich bis jetzt gefunden: Antwort auf die Frage des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler (FDP) zur Steuer für Bitcoins. Dieses Schreiben wurde auf bitcoinblog.de verlinkt.
Meiner Meinung nach hat das Finanzamt keiderlei Grundlage LIFO oder FIFO zu erwingen, wenn man sich monatsweise neue Wallets anlegt.

Na ja, sehe es mal so: Du beziehst dich bei der Besteuerung auf einen gesetzlichen Paragraphen, hier § 23 EStG. Dem stimmst du (mehr oder weniger gezwungenermaßen) zu. Nun sagst du aber, ja ich nehme zwar diesen Paragraphen, ABER diesen einen Satz zu FIFO (aus Abs. 1 Nr. 2 Satz 3), dem stimme ich nicht zu. Da fragt die andere Seite natürlich, Warum? Mit welcher Begründung? Wenn du das begünden kannst und das FA erkennt es an, super. Wenn nicht, können wohl Steuerberater wie iudica da eher was machen.
newbie
Activity: 26
Merit: 0
May 28, 2018, 11:54:17 AM
Danke für deine ausführliche Antwort WaramBuffet. Habe meine LIFO Verluste angegeben, jetzt heißt es abwarten Smiley

Hallo gisi,

Nur aus Interesse... Gab es da schon eine Rückmeldung? Smiley

Gruß
shahim
Nope, noch keine Antwort.
hero member
Activity: 784
Merit: 502
May 27, 2018, 02:43:42 PM
Heute kam der Brief vom FA. In dem heißt es:

Quote
Die Finanzverwaltung vertritt die Rechtsauffassung, dass bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG für den Handel mit Bitcoins die FiFo-Methode anzuwenden ist. Ich bitte Sie deshalb, den Veräußerungsgewinn nach der FiFo-Methode zu ermitteln.

Nun hat sich sowohl rquermann und iudica im Thema FIFO oder LIFO bei Gewinnermittlung für die Steuer dafür ausgesprochen, dass sowohl FiFo wie auch LiFo möglich ist. Das selbe habe ich bereits vielerorts gelesen.

Nun unterstelle ich der Finanzverwaltung, dass ihre Rechtsauffassung nicht korrekt ist. Diesbezüglich würde ich dem Bearbeiter gerne etwas offizielles schicken. Hat jemand bereits etwas offizielles gefunden und würde das hier posten?

EDIT:

Folgendes habe ich bis jetzt gefunden: Antwort auf die Frage des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler (FDP) zur Steuer für Bitcoins. Dieses Schreiben wurde auf bitcoinblog.de verlinkt.
Meiner Meinung nach hat das Finanzamt keiderlei Grundlage LIFO oder FIFO zu erwingen, wenn man sich monatsweise neue Wallets anlegt.
legendary
Activity: 1082
Merit: 1002
May 27, 2018, 07:56:39 AM
Danke für deine ausführliche Antwort WaramBuffet. Habe meine LIFO Verluste angegeben, jetzt heißt es abwarten Smiley

Hallo gisi,

Nur aus Interesse... Gab es da schon eine Rückmeldung? Smiley

Gruß
shahim
sr. member
Activity: 453
Merit: 250
April 30, 2018, 07:24:27 AM
Ich setze in meiner Erklärung voll und ganz auf das Layer-System, welches hier bereits ausführlich diskutiert wurde. Bin gespannt, wie das Finanzamt darauf reagiert.
full member
Activity: 154
Merit: 100
April 30, 2018, 06:43:02 AM
Hi,

ich möchte für meine Steuererklärung FIFO pro Depot anwenden. Wie ist eurer Meinung nach hier bei einem Transfer zwischen Depots vorzugehen?

Hier ein Beispiel:

t = 0: Kaufe 1 Coin auf Exchange A
t = 1: Kaufe 1 Coin auf Exchange B
t = 2: Schicke 1 Coin von Exchange A nach Exchange B
t = 3: Verkaufe 1 Coin auf Exchange B

Welche Coin wird hier jetzt verkauft? Der von t = 0 oder der von t = 1? Bei globalem FIFO würde der von t = 0 verkauft. Bei getrenntem FIFO würde ich sagen würde der von t = 1 verkauft, da ich in Exchange B eine eigene FIFO-Schlange hab und da beim Transfer hinten angestellt wird. Was sagt ihr?
newbie
Activity: 26
Merit: 0
April 06, 2018, 10:30:46 AM
Danke für deine ausführliche Antwort WaramBuffet. Habe meine LIFO Verluste angegeben, jetzt heißt es abwarten Smiley
Pages:
Jump to: