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Topic: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden - page 6. (Read 25951 times)

legendary
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September 25, 2017, 05:06:56 AM
#31
Selbst wenn Lifo vorteilhafter ist für dich, ist es ein weiter und kostenintensiver Weg dies durchsetzen.
Hast du dies bezüglich Erfahrung?
Nach Aussagen hier im Forum ist FIFO oder LIFO zulässig.

Laut dem Präsidenten der Steuerberaterkammer aus München (Dr. Schwaab) passiert da bald etwas auf dem Gebiet
Gibt es dafür auch eine Quelle?
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September 24, 2017, 07:40:01 AM
#30
Also das FA handelt auf Anweisung,

Stichwort: Steuerrichtlinien die direkt aus dem Wirtschaftsministerium ausgegeben werden.

Die Vorgaben basieren auf Gesetzen. Das Inteprerieren ob LiFo od FiFo macht nicht dein Sachbebearbeiter sondern
er handelt rein auf Anweisung.

Selbst wenn Lifo vorteilhafter ist für dich, ist es ein weiter und kostenintensiver Weg dies durchsetzen.

Du brauchst einen Hammer StB der mit dir im Ernstfall bis zum Finanzhof klagt.
Ich empfehle dir lieber auf einen Präzedenzfall zu warten bzw. ein Gerichtsurteil  anstatt es selbst zu schaffen.

Laut dem Präsidenten der Steuerberaterkammer aus München (Dr. Schwaab) passiert da bald etwas auf dem Gebiet.

member
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September 16, 2017, 02:47:05 PM
#29
FIFO ist die (in Deutschland) übliche Methode der Besteuerung. Deswegen wird euer Finanzbeamter diese vermutlich immer wählen, sollte er sich mit der Thematik nicht auskennen...
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September 15, 2017, 05:12:02 PM
#28
Ok gut aber wie schaut es dann mit Trading aus, nimmt man dann laut dem FIFO Verfahren immer die ersten Bitcoin als Grundlage für die Steuer, besser HODL und Goldstandard setzen

War das jetzt eine Frage, eine Aussage oder die Antwort auf deine eigene Frage?  Huh Cheesy Roll Eyes
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September 15, 2017, 07:51:34 AM
#27
Ok gut aber wie schaut es dann mit Trading aus, nimmt man dann laut dem FIFO Verfahren immer die ersten Bitcoin als Grundlage für die Steuer, besser HODL und Goldstandard setzen
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September 11, 2017, 05:38:08 PM
#26
Gibt es schon was Neues zum Thema?
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August 26, 2017, 02:01:27 PM
#25
Die Auffassung der Finanzämter, dass bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG für den Handel mit Bitcoins die FiFo-Methode anzuwenden ist, ist deren Rechtsauffassung,
weiß hier jemand ob dies durch die Finanzgerichte oder gar den BFH speziell wegen den Bitcoin überprüft wurde oder ob es bereits Urteile gibt?
ich denke nicht, dass es dazu schon irgendwas gibt, das wäre sicherlich bekannt.

Mal angenommen es wäre nun tatsächlich so, dass Bitcoin unter diesen Paragraphen fällt (obwohl es keine "Fremdwährung" ist), würde das auch heißen, dass man Kapitalertragssteuer zahlt und keine Einkommenssteuer? Oder zahlt man bei Fremdwährungen wie USD usw auch keine Kapitalertragssteuer?
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August 26, 2017, 09:02:02 AM
#24
Die Auffassung der Finanzämter, dass bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG für den Handel mit Bitcoins die FiFo-Methode anzuwenden ist, ist deren Rechtsauffassung,
weiß hier jemand ob dies durch die Finanzgerichte oder gar den BFH speziell wegen den Bitcoin überprüft wurde oder ob es bereits Urteile gibt?
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August 25, 2017, 07:36:43 AM
#23
Hallo, wie verhält es sich denn bei Gratisverteilung mit der Steuerpflicht? Geschenke und erträgen aus Glücksspielgewinnen sind ja grundsätzlich erstmal von jegl. Steuern befreit..
du bist hier im völlig falschen Thread Wink
Bitte stelle diese Frage zb hier https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285
oder einem anderen der allgemeinen Steuerfrage threads.

Hier in diesem Thread geht es nur um FiFO/LIFO.
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Fortes fortuna adiuvat
August 25, 2017, 07:30:43 AM
#22
Hallo, wie verhält es sich denn bei Gratisverteilung mit der Steuerpflicht? Geschenke und erträgen aus Glücksspielgewinnen sind ja grundsätzlich erstmal von jegl. Steuern befreit..
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August 18, 2017, 02:01:33 PM
#21
Hallo 4ley,

danke für den interessanten Beitrag.

Falls du aktiv mit deinen Cryptos handelt ist die Frage, ob die Einstufung der Gewinne unter § 20 oder § 23 EStG vorteilhafter für dich ist, grundsätzlich von deinem persönlichen Steuersatz abhängig. Private Veräußerungsgeschäfte (§23 EStG) fließen in dein zu versteuerndes Einkommen ein und werden mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Kapitalerträge (§ 20 EStG) unterliegen hingegen der Abgeltungssteuer, die 25% beträgt.

Die Einstufung als Kapitaleinkünfte sollte ebenfalls dazu führen, dass alle Gewinne steuerpflichtig sind auch wenn du die Cryptos länger als ein Jahr gehalten hast.

Wenn ich deine Aussage richtig verstehe, hat der Finanzbeamte dir allerdings ein Wahlrecht in Aussicht gestellt?
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August 17, 2017, 04:11:09 AM
#20
Gibt es für die Layer-Voregehensweise denn eine rechtliche Grundlage für Kryptowährungen oder zumindestens für andere Güter die man als Vergleich nutzen kann?
Für mich klingt das alles eher nach Wunschdenken ...
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July 25, 2017, 06:15:09 PM
#19
Bleiben wir bitte beim Thema. Die Einjahresfrist kann im § 23 EStG nachgelesen werden.

Nun ist die Überlegung, ob es vorteilhafter ist Bitcoin als Fremdwährung anzusehen, damit die Gewinne unter KAP einzutragen und im Gegenzug dem FiFo Zwang zu unterliegen und via Depottrennung die Möglichkeit zu bewahren Bitcoins langfristig anzulegen, oder Bitcoin als Rechnungseinheit anzusehen und damit LiFo nutzen zu können.

Ist es eine reine "wo kommt am wenigsten Gewinn bei raus" Frage, oder hat die Einstufung als Fremdwährung andere Vorteile?
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July 25, 2017, 05:15:01 PM
#18
Könntest du bitte Ausführen was Layer sind und warum FiFo vorteilhafter ist? Für Trader, die in relativ kurzen Zeitabständen kaufen und verkaufen und bei steigenden Kurs, ist LiFo wesentlich vorteilhafter.

Layer sind z.B. verschiedene Wallets, Konten, Accounts an der Börse. Ich kann z.B. Coins auf einem Paperwallet sichern und sie somit aus der Verbrauchsreihe (fifo, lifo) ausschließen.
Okay, jetzt wirds interressant. Deiner Meinung ist es also möglich, Coins in ein Wallet zu packen, das Wallet nicht mehr anzurühren und nach einem Jahr ist alles steuerfrei? Andere Coins zum traden packe ich dann in ein anderes Wallet? Wallet kann Paper, Hardware, Online, Exchange, lokales sein?

Ich hatte hier schon solche (ähnliche) Frage gestellt. Freue mich, wenn du dazu auch was sagen könntest:
https://bitcointalksearch.org/topic/fifo-bei-einen-wallet-traden-und-hodl-1986333




Aber das ganze zu kontrollieren scheint doch ein großer logistischer Aufwand zu sein
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July 25, 2017, 03:35:42 PM
#17
Ich kann z.B. Coins auf einem Paperwallet sichern und sie somit aus der Verbrauchsreihe (fifo, lifo) ausschließen.
Genau diesen Punkt hatte ich hier auch schon in einen Thread gepackt, außer Vermutungen war leider nichts. Hast du hier irgendwas Handfestes?
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July 25, 2017, 11:00:34 AM
#16
Könntest du bitte Ausführen was Layer sind und warum FiFo vorteilhafter ist? Für Trader, die in relativ kurzen Zeitabständen kaufen und verkaufen und bei steigenden Kurs, ist LiFo wesentlich vorteilhafter.

Layer sind z.B. verschiedene Wallets, Konten, Accounts an der Börse. Ich kann z.B. Coins auf einem Paperwallet sichern und sie somit aus der Verbrauchsreihe (fifo, lifo) ausschließen.
Okay, jetzt wirds interressant. Deiner Meinung ist es also möglich, Coins in ein Wallet zu packen, das Wallet nicht mehr anzurühren und nach einem Jahr ist alles steuerfrei? Andere Coins zum traden packe ich dann in ein anderes Wallet? Wallet kann Paper, Hardware, Online, Exchange, lokales sein?

Ich hatte hier schon solche (ähnliche) Frage gestellt. Freue mich, wenn du dazu auch was sagen könntest:
https://bitcointalksearch.org/topic/fifo-bei-einen-wallet-traden-und-hodl-1986333

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July 25, 2017, 02:06:46 AM
#15
Könntest du bitte Ausführen was Layer sind und warum FiFo vorteilhafter ist? Für Trader, die in relativ kurzen Zeitabständen kaufen und verkaufen und bei steigenden Kurs, ist LiFo wesentlich vorteilhafter.


Ich meine auch "grds." und nicht "immer".

Du hast Recht, bei manchen Trader kann LiFo vorteilhaft sein, weil ein "Bodensatz" in die Steuerfreiheit gerät. Bei Vieltradern kann sogar das aufgezehrt sein. Aber mit FiFo kommt man da nie auf einen grünen Zweig.

Layer sind z.B. verschiedene Wallets, Konten, Accounts an der Börse. Ich kann z.B. Coins auf einem Paperwallet sichern und sie somit aus der Verbrauchsreihe (fifo, lifo) ausschließen.
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July 24, 2017, 11:37:02 AM
#14
Mit Einführung der Abgeltungssteuer ist der Regelungsgehalt entfallen. D.h., selbst wenn man eine Analogie zu Devisen macht, was ich grds. empfehlen würde, besteht m.E. ein Wahlrecht.

Die Einstufung als Devise macht in diesem Fall das FA selbst, da es mir FiFo vorschreibt. Wäre es keine Devise, hätte ich entsprechend das Wahlrecht zwischen FiFo und LiFo, denn in § 23 EStG steht:

Grds. ist FiFo vorteilhafter, wenn es dennoch Probleme gibt, empfehle ich Layer.

Könntest du bitte Ausführen was Layer sind und warum FiFo vorteilhafter ist? Für Trader, die in relativ kurzen Zeitabständen kaufen und verkaufen und bei steigenden Kurs, ist LiFo wesentlich vorteilhafter.

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July 24, 2017, 10:26:14 AM
#13
Das Fifo-Ding im § 23 EStG ist ein Geschenk der Regierung an die Banken (damit ihre Berechnungen vereinfachen können).

Mit Einführung der Abgeltungssteuer ist der Regelungsgehalt entfallen. D.h., selbst wenn man eine Analogie zu Devisen macht, was ich grds. empfehlen würde, besteht m.E. ein Wahlrecht.

Grds. ist FiFo vorteilhafter, wenn es dennoch Probleme gibt, empfehle ich Layer.
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#12
Ich kann dich nicht zwingen, mich mit deinen Gewinn neidisch zu machen

Alles relativ Wink

Wo hast du das denn angegeben? Anlage SO oder KAP?

Anlage SO
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