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Topic: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden - page 2. (Read 26016 times)

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April 04, 2018, 12:11:19 AM
... leider alle vier Fragen
Bitte lest den Eingangsthread von Bitcoin & die Steuer - FAQ durch und versucht ihn zu verstehen. Besonders den Bereich Verbrauchsreihenfolge, FIFO und LIFO. Dieser Thread hier ist aus meiner laienhaften Sicht inzwischen mehr als hinfällig, beinahe irreführend.

1) Angenommen es geht ohne Rückfragen durch. Kann es dennoch sein, dass ich aufgrund von Gesetzesänderungen o.ä. in Zukunft Post bekomme mit der freundlichen Bitte um erneute Berechnung nach Fifo und der Steuerbescheid ungültig werden würde?

Du meinst sicher 2017 oder älter, wenn dein Steuerbescheid für 2017 bestandskräftig geworden ist, kann er nur noch geändert werden, wenn dem Finanzamt nachträglich Tatsachen bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen,

Steuerbescheide sind bestandskräftig, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch eingelegt haben, der Steuerbescheid nicht vorläufig ist und er nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.

Quote
2) Angenommen es geht nicht durch, kann man mich - abgesehen von der Bitte, eine andere, wahrscheinlich die Fifo-Methode zu benutzen - dafür "belangen", dass ich die "falsche" Methode versucht habe?

Je transparenter du mit den entsprechenden Angaben bist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit. Mein überkorrekter Steuerberater rät in kritischen Fällen, beide Varianten abzugeben und schlüssig zu begründen, warum man eine davon für geeignet hält.

Quote
3) Empfiehlt es sich, eine Lifo-freundliche Auslegungen eines Steuerberaters mitzuschicken, um dem Finanzbeamten proaktiv weiterzuhelfen für den wahrscheinlichen Fall, dass er sich mit der Versteuerung von Cryptos nicht auskennt?

Damit verdienen mancher StB Geld, ob es nützt weiß ich nicht. Ich halte den Fall, dass sich das FA nicht auskennt, inzwischen für sehr unwahrscheinlich.

Quote
4) die vielleicht wichtigste Frage: Verluste müssen nach meiner Kenntnis prinzipiell gar nicht angegeben werden. Wenn mir Lifo jetzt einen Verlust ausspuckt und ich den nicht angebe, kann man mich dann später für Steuerhinterziehung o.ä. belangen, weil die Gesetzeslage in Zukunft vielleicht klar und Fifo vorgeschrieben ist?

Grantiert nicht, wenn du die Aufstellung trotz Verlust abgegeben hast und dem FA die Prüfung der Steuerfreiheit überlassen hast.
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April 03, 2018, 06:03:24 AM
Das würde mich auch mal seehr interessieren?? Kann das vielleicht Jemand geeignetes Bewerten?

Hast du den Thread durchgelesen, seit Januar ist viel passiert ... ggf. auch noch den Haupt-Thread dazu,  insb. Seite 1 Bitcoin & die Steuer - FAQ

Welche der Fragen ist dann noch übrig?
Nun ja, leider alle vier Fragen Smiley
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March 11, 2018, 07:27:26 AM
Das würde mich auch mal seehr interessieren?? Kann das vielleicht Jemand geeignetes Bewerten?

Hast du den Thread durchgelesen, seit Januar ist viel passiert ... ggf. auch noch den Haupt-Thread dazu,  insb. Seite 1 Bitcoin & die Steuer - FAQ

Welche der Fragen ist dann noch übrig?
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March 11, 2018, 12:56:50 AM
Ausgangssituation: Nach Lifo habe ich Verlust gemacht, nach Fifo hingegen einen Gewinn deutlich über dem Freibetrag.

Vorhaben: Ich habe vor, den sehr ausführlichen Steuerreport auf Lifo-Basis von Cointracking auszudrucken und zusammen mit dem in der Anlage SO deklarierten Verlust und dem Hinweis "Berechnung siehe Tabelle anbei" einzuschicken. Dort sind sämtliche Transaktionen aufgelistet, dazu steht ganz oben klar und deutlich Lifo als Berechnungsgrundlage.

Idee dahinter: Ich habe auf jeden Fall transparent alle Transaktionen aufgelistet. Im Idealfall wird das direkt akzeptiert, entweder weil der Finanzbeamte Lifo akzeptiert, oder übersieht, oder schlichtweg keine große Lust hat, sich mit dem möglicherweise neuen Thema richtig auseinanderzusetzen.

Fragen dazu:

1) Angenommen es geht ohne Rückfragen durch. Kann es dennoch sein, dass ich aufgrund von Gesetzesänderungen o.ä. in Zukunft Post bekomme mit der freundlichen Bitte um erneute Berechnung nach Fifo und der Steuerbescheid ungültig werden würde?

2) Angenommen es geht nicht durch, kann man mich - abgesehen von der Bitte, eine andere, wahrscheinlich die Fifo-Methode zu benutzen - dafür "belangen", dass ich die "falsche" Methode versucht habe?

3) Empfiehlt es sich, eine Lifo-freundliche Auslegungen eines Steuerberaters mitzuschicken (https://www.aschinger.net/kanzlei-news/ertragsteuerliche-behandlung-von-bitcoins-und-anderen-kryptowaehrungen.html), um dem Finanzbeamten proaktiv weiterzuhelfen für den wahrscheinlichen Fall, dass er sich mit der Versteuerung von Cryptos nicht auskennt?

4) die vielleicht wichtigste Frage: Verluste müssen nach meiner Kenntnis prinzipiell gar nicht angegeben werden. Wenn mir Lifo jetzt einen Verlust ausspuckt und ich den nicht angebe, kann man mich dann später für Steuerhinterziehung o.ä. belangen, weil die Gesetzeslage in Zukunft vielleicht klar und Fifo vorgeschrieben ist?

Vielen Dank



Das würde mich auch mal seehr interessieren?? Kann das vielleicht Jemand geeignetes Bewerten?
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February 23, 2018, 11:55:18 AM
Ich habe eine Frage bzgl. der Layer / Depot- Einrichtung. Wenn ich mir ein zweites Depot einrichten möchte indem ich eine Anzahl coins darauf transferiere, ist dann für diesen Transfer auch FIFO anzuwenden? Oder kann ich dokumentieren: Auf Wallet 2 wurden x-coins aus Wallet 1 transferiert, die an Tag x zu Kurs x gekauft wurden. Letzteres würde das ganze nämlich deutlich einfacher gestalten in der Ausführung.
Schau mal bei "FIFO / LIFO und die Haltefrist" nach: https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285
Klärt das deine Frage?



Nein, leider nicht. Ich mache es mal anhand eines Beispiels:

Am 01.01. habe ich Coin A für 2 Dollar das Stück gekauft

Am 15.01. kaufe ich Coin A für 6 Dollar das Stück

Am 01.02. kaufe ich Coin A für 5,5 Dollar das Stück

Wenn ich jetzt die Coins für 6 Dollar in ein eigenes Depot legen möchte zum Traden, muss ich dann nach dem fifo verfahren vorgehen und zunächst die zuerst gekauften Coins für 2 Dollar in ein eigenes Wallet schieben und dann anschließend erst die coins für 6 dollar?  Oder kann ich einfach dokuentieren: an Tag x habe ich x coins, die ich am 15.01 zu je 6 Dollar gekauft habe auf eine andere. Börse geschoben zum traden, ohne die 2-dollar coins überhaupt anzurühren.

Welcher gute Grund fällt dir ein, diese Abweichung vom FIFO-Prinzip gegenüber dem FA zu vertreten?

Depottrennung mag ja angehen, aber doch nicht nachträglich .... je nach Kursentwicklung ;-)

Naja das Ergebnis ist ja dasselbe, habe nur höhere transaktionsgebühren. Letztendlich lass ich die günstig eingekauften coins liegen und trade nur die teuren, um weniger Gewinn zu realisieren. Das ist doch erlaubt wenn ich einzelne depots nach fifo anlege und die günstigen von den teuren coins eindeutig und nachvollziehbar trenne,  oder verstehe ich das falsch?

Ich ziehe meine letzte Aussage zurück, seit heute ist mir klar geworden, wie vieles tatsächlich noch nicht final geklärt ist und wogegen man sich ggf. noch wehren kann, u.a. auch den vermeintlichen FIFO-Zwang. (Sofern man bereit ist, Steuerberater und ggf. Anwalt anzuheuern)
Hör dir mal den Honigdachspodcast #24 an oder lies mal:  
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Richtig-versteuern-Kryptogeld-Millionaer-was-nun-3971930.html
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February 23, 2018, 11:09:00 AM
Ich habe eine Frage bzgl. der Layer / Depot- Einrichtung. Wenn ich mir ein zweites Depot einrichten möchte indem ich eine Anzahl coins darauf transferiere, ist dann für diesen Transfer auch FIFO anzuwenden? Oder kann ich dokumentieren: Auf Wallet 2 wurden x-coins aus Wallet 1 transferiert, die an Tag x zu Kurs x gekauft wurden. Letzteres würde das ganze nämlich deutlich einfacher gestalten in der Ausführung.
Schau mal bei "FIFO / LIFO und die Haltefrist" nach: https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285
Klärt das deine Frage?



Nein, leider nicht. Ich mache es mal anhand eines Beispiels:

Am 01.01. habe ich Coin A für 2 Dollar das Stück gekauft

Am 15.01. kaufe ich Coin A für 6 Dollar das Stück

Am 01.02. kaufe ich Coin A für 5,5 Dollar das Stück

Wenn ich jetzt die Coins für 6 Dollar in ein eigenes Depot legen möchte zum Traden, muss ich dann nach dem fifo verfahren vorgehen und zunächst die zuerst gekauften Coins für 2 Dollar in ein eigenes Wallet schieben und dann anschließend erst die coins für 6 dollar?  Oder kann ich einfach dokuentieren: an Tag x habe ich x coins, die ich am 15.01 zu je 6 Dollar gekauft habe auf eine andere. Börse geschoben zum traden, ohne die 2-dollar coins überhaupt anzurühren.

Welcher gute Grund fällt dir ein, diese Abweichung vom FIFO-Prinzip gegenüber dem FA zu vertreten?

Depottrennung mag ja angehen, aber doch nicht nachträglich .... je nach Kursentwicklung ;-)

Naja das Ergebnis ist ja dasselbe, habe nur höhere transaktionsgebühren. Letztendlich lass ich die günstig eingekauften coins liegen und trade nur die teuren, um weniger Gewinn zu realisieren. Das ist doch erlaubt wenn ich einzelne depots nach fifo anlege und die günstigen von den teuren coins eindeutig und nachvollziehbar trenne,  oder verstehe ich das falsch?
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February 22, 2018, 02:21:54 PM
Ich habe eine Frage bzgl. der Layer / Depot- Einrichtung. Wenn ich mir ein zweites Depot einrichten möchte indem ich eine Anzahl coins darauf transferiere, ist dann für diesen Transfer auch FIFO anzuwenden? Oder kann ich dokumentieren: Auf Wallet 2 wurden x-coins aus Wallet 1 transferiert, die an Tag x zu Kurs x gekauft wurden. Letzteres würde das ganze nämlich deutlich einfacher gestalten in der Ausführung.
Schau mal bei "FIFO / LIFO und die Haltefrist" nach: https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285
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Nein, leider nicht. Ich mache es mal anhand eines Beispiels:

Am 01.01. habe ich Coin A für 2 Dollar das Stück gekauft

Am 15.01. kaufe ich Coin A für 6 Dollar das Stück

Am 01.02. kaufe ich Coin A für 5,5 Dollar das Stück

Wenn ich jetzt die Coins für 6 Dollar in ein eigenes Depot legen möchte zum Traden, muss ich dann nach dem fifo verfahren vorgehen und zunächst die zuerst gekauften Coins für 2 Dollar in ein eigenes Wallet schieben und dann anschließend erst die coins für 6 dollar?  Oder kann ich einfach dokuentieren: an Tag x habe ich x coins, die ich am 15.01 zu je 6 Dollar gekauft habe auf eine andere. Börse geschoben zum traden, ohne die 2-dollar coins überhaupt anzurühren.

Welcher gute Grund fällt dir ein, diese Abweichung vom FIFO-Prinzip gegenüber dem FA zu vertreten?

Depottrennung mag ja angehen, aber doch nicht nachträglich .... je nach Kursentwicklung ;-)
newbie
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February 22, 2018, 07:34:50 AM
Ich habe eine Frage bzgl. der Layer / Depot- Einrichtung. Wenn ich mir ein zweites Depot einrichten möchte indem ich eine Anzahl coins darauf transferiere, ist dann für diesen Transfer auch FIFO anzuwenden? Oder kann ich dokumentieren: Auf Wallet 2 wurden x-coins aus Wallet 1 transferiert, die an Tag x zu Kurs x gekauft wurden. Letzteres würde das ganze nämlich deutlich einfacher gestalten in der Ausführung.
Schau mal bei "FIFO / LIFO und die Haltefrist" nach: https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285
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Nein, leider nicht. Ich mache es mal anhand eines Beispiels:

Am 01.01. habe ich Coin A für 2 Dollar das Stück gekauft

Am 15.01. kaufe ich Coin A für 6 Dollar das Stück

Am 01.02. kaufe ich Coin A für 5,5 Dollar das Stück

Wenn ich jetzt die Coins für 6 Dollar in ein eigenes Depot legen möchte zum Traden, muss ich dann nach dem fifo verfahren vorgehen und zunächst die zuerst gekauften Coins für 2 Dollar in ein eigenes Wallet schieben und dann anschließend erst die coins für 6 dollar?  Oder kann ich einfach dokuentieren: an Tag x habe ich x coins, die ich am 15.01 zu je 6 Dollar gekauft habe auf eine andere. Börse geschoben zum traden, ohne die 2-dollar coins überhaupt anzurühren.
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https://t1p.de/6ghrf
February 22, 2018, 05:40:26 AM
Ich habe eine Frage bzgl. der Layer / Depot- Einrichtung. Wenn ich mir ein zweites Depot einrichten möchte indem ich eine Anzahl coins darauf transferiere, ist dann für diesen Transfer auch FIFO anzuwenden? Oder kann ich dokumentieren: Auf Wallet 2 wurden x-coins aus Wallet 1 transferiert, die an Tag x zu Kurs x gekauft wurden. Letzteres würde das ganze nämlich deutlich einfacher gestalten in der Ausführung.
Schau mal bei "FIFO / LIFO und die Haltefrist" nach: https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-die-steuer-faq-1976285
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February 21, 2018, 10:56:44 AM
Ich habe eine Frage bzgl. der Layer / Depot- Einrichtung. Wenn ich mir ein zweites Depot einrichten möchte indem ich eine Anzahl coins darauf transferiere, ist dann für diesen Transfer auch FIFO anzuwenden? Oder kann ich dokumentieren: Auf Wallet 2 wurden x-coins aus Wallet 1 transferiert, die an Tag x zu Kurs x gekauft wurden. Letzteres würde das ganze nämlich deutlich einfacher gestalten in der Ausführung.
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Formerly hard working Air Traffic Controller
January 29, 2018, 09:12:25 PM
Ich hole den Thread mal raus und zwar würde ich gerne erfahren wie ihr die Angaben macht beim Finanzamt. Das heißt, wenn ihr z.B. 2017 Coins erworben habt und diese nach über einem Jahr verkauft, wie teilt ihr dem Finanzamt mit, dass diese sonstigen Einkünfte nicht zu versteuern sind?

Da Du bei Einhaltung der einjährigen Haltefrist nicht steuerpflichtig bist, würde ich dem Finanzamt nichts mitteilen. So zumindest werde ich verfahren.
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January 29, 2018, 08:45:23 PM
Ich hole den Thread mal raus und zwar würde ich gerne erfahren wie ihr die Angaben macht beim Finanzamt. Das heißt, wenn ihr z.B. 2017 Coins erworben habt und diese nach über einem Jahr verkauft, wie teilt ihr dem Finanzamt mit, dass diese sonstigen Einkünfte nicht zu versteuern sind?
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January 15, 2018, 04:31:31 PM
#99
Zu 2014 und 2015 kommt noch hinzu, dass die meisten die Steuern erst in 2017 auf den Schirm bekommen haben und sich daher für die angesprochenen Jahre schon im objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung befinden. Daher gibt es hier erst recht wenig feedback.

Das ist mal eine Unterstellung. Ich gehe eher davon aus, dass die meisten gar keine Steuern bezahlen müssen und somit auch nichts melden, weil sie die ausgegebenen BTC länger als ein Jahr gehalten haben.

Die wilde Zockerei ist doch erst vor kurzem so richtig aufgekommen, seit jeder der in Crypto macht spätestens nach 3 Monaten den ersten Lambo vor der Tür stehen hat.
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January 15, 2018, 12:16:49 PM
#98
Ausgangssituation: Nach Lifo habe ich Verlust gemacht, nach Fifo hingegen einen Gewinn deutlich über dem Freibetrag.

Vorhaben: Ich habe vor, den sehr ausführlichen Steuerreport auf Lifo-Basis von Cointracking auszudrucken und zusammen mit dem in der Anlage SO deklarierten Verlust und dem Hinweis "Berechnung siehe Tabelle anbei" einzuschicken. Dort sind sämtliche Transaktionen aufgelistet, dazu steht ganz oben klar und deutlich Lifo als Berechnungsgrundlage.

Idee dahinter: Ich habe auf jeden Fall transparent alle Transaktionen aufgelistet. Im Idealfall wird das direkt akzeptiert, entweder weil der Finanzbeamte Lifo akzeptiert, oder übersieht, oder schlichtweg keine große Lust hat, sich mit dem möglicherweise neuen Thema richtig auseinanderzusetzen.

Fragen dazu:

1) Angenommen es geht ohne Rückfragen durch. Kann es dennoch sein, dass ich aufgrund von Gesetzesänderungen o.ä. in Zukunft Post bekomme mit der freundlichen Bitte um erneute Berechnung nach Fifo und der Steuerbescheid ungültig werden würde?

2) Angenommen es geht nicht durch, kann man mich - abgesehen von der Bitte, eine andere, wahrscheinlich die Fifo-Methode zu benutzen - dafür "belangen", dass ich die "falsche" Methode versucht habe?

3) Empfiehlt es sich, eine Lifo-freundliche Auslegungen eines Steuerberaters mitzuschicken (https://www.aschinger.net/kanzlei-news/ertragsteuerliche-behandlung-von-bitcoins-und-anderen-kryptowaehrungen.html), um dem Finanzbeamten proaktiv weiterzuhelfen für den wahrscheinlichen Fall, dass er sich mit der Versteuerung von Cryptos nicht auskennt?

4) die vielleicht wichtigste Frage: Verluste müssen nach meiner Kenntnis prinzipiell gar nicht angegeben werden. Wenn mir Lifo jetzt einen Verlust ausspuckt und ich den nicht angebe, kann man mich dann später für Steuerhinterziehung o.ä. belangen, weil die Gesetzeslage in Zukunft vielleicht klar und Fifo vorgeschrieben ist?

Vielen Dank

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January 14, 2018, 05:25:38 PM
#97
  • Bezüglich "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32" versuche ich die Frage schon seit Wochen eindeutig zu beantworten ob zutreffend: Gibt es eine Haltefristerhöhung für "Proof of Stake (POS)" Coins?
  • Falls "Ja": Erhöht sich die Haltefrist dennoch, wenn die allererste POS-Zins-Einnahme nach ablauf der ersten Haltefrist-Jahr einging?

Verschiedene Internetseiten sprechen davon, daß für (echte) Devisen im ersten Jahr keine Zinsen gezahlt werden dürfen. Im 2. Jahr aber kein Problem. Wenn POS das allererste Mal nach mind. 1 Jahr stattfindet, erhöht sich die Haltefrist nicht. Dürfte also für die Analogie POS zutreffen.

Quote
§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte, Nr 1.1 Satz 4
...Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre..

Bin kein Rechtsexperte. Die Satzgestalltung liest sich so, daß es egal ist in welchen Kalenderjahr die (Zins-) Einkunfte stattfinden. Abgelaufene Haltefrist darf demnach nicht wieder aufflammen.
Irgendwelche Experten die das anders auslegen?


Die Auslegung habe ich hier auch gefunden:
Quote
https://www.steuer-schutzbrief.de/bitcoins.html
"...Der Kauf und spätere Verkauf von Bitcoin und allen anderen Währungen außer Euro stellt ein privates Veräußerungsgeschäft dar (§ 23 EStG), für das eine so genannte Spekulationsfrist gilt. Nach Ablauf dieser Haltefrist ist ein etwaiger Verkaufsgewinn steuerfrei. Normalerweise beträgt bei Fremdwährungen die Spekulationsfrist 1 Jahr. Falls Sie allerdings innerhalb dieses ersten Jahres Zinsen für Ihre gehaltenen Bitcoins bekommen, verlängert sich die Spekulationsfrist auf 10 Jahre. (Die Zinsen selbst unterliegen der Abgeltungsteuer.)"
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January 13, 2018, 06:44:17 PM
#96
  • Bezüglich "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32" versuche ich die Frage schon seit Wochen eindeutig zu beantworten ob zutreffend: Gibt es eine Haltefristerhöhung für "Proof of Stake (POS)" Coins?
  • Falls "Ja": Erhöht sich die Haltefrist dennoch, wenn die allererste POS-Zins-Einnahme nach ablauf der ersten Haltefrist-Jahr einging?
Und täglich grüßt das Murmeltier? Manchmal frage ich mich, ob ich im falschen Film bin. Was wurde denn in den 3 Posts über dir gesagt?

Ich krieg die komplette Argumentation dafür gerade nicht zusammen. Glaube aber irgendwo gelsen zu haben daß dies bei Fremdwärungsdarlehen nicht zutrifft. POS lese ich gerade nicht heraus.
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
January 13, 2018, 05:12:29 PM
#95
  • Bezüglich "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32" versuche ich die Frage schon seit Wochen eindeutig zu beantworten ob zutreffend: Gibt es eine Haltefristerhöhung für "Proof of Stake (POS)" Coins?
  • Falls "Ja": Erhöht sich die Haltefrist dennoch, wenn die allererste POS-Zins-Einnahme nach ablauf der ersten Haltefrist-Jahr einging?
Und täglich grüßt das Murmeltier? Manchmal frage ich mich, ob ich im falschen Film bin. Was wurde denn in den 3 Posts über dir gesagt?
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January 12, 2018, 02:39:36 PM
#94
  • Bezüglich "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32" versuche ich die Frage schon seit Wochen eindeutig zu beantworten ob zutreffend: Gibt es eine Haltefristerhöhung für "Proof of Stake (POS)" Coins?
  • Falls "Ja": Erhöht sich die Haltefrist dennoch, wenn die allererste POS-Zins-Einnahme nach ablauf der ersten Haltefrist-Jahr einging?


Ich möchte dennoch etwas weiter nachhaken um einiges besser zu verstehen:

  • Generell gilt: "FA arbeit mit den Vorgaben der Finanzministerien."
    Ist "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32" eine solche Vorgabe und daher für alle ?FA Verbindlich? / ?nur für Bayern? / ?freiwillige Annerkennung eines jeden FA?
  • Sind Fälle bekannt wo diese Regelung vom FA eindeutig angewendet oder abgelehnt wurde wegen der Umklarheit ob "Rechnungseinheit" und "ist/ist nicht Fremdwährung".
  • wegen der Layer Thematik: z.B. ETH mit meheren Wallets: eins für cold storage, eins mit ERC20, eins für "transit" für coins mit kurzer Verweildauer für exchange von xyz zu ETH bei Börse zzz, transfer zum ETH wallet, dann transfer zu botcoin.de mit cashout innerhalb eines Tages.
    ->Wenn ich den Weg der "Transit Coins" korrekt nachweise, sollte es keine Probleme geben, oder? Darf das FA alle ETH Bestände als FIFO betrachten, ohne Rücksicht auf das Einzelwallet? Damit wäre das "Transit Konto" ja sinnlos.
  • Wie wird eine Steuererklärung vom Crypto-Steuerberater untermauert mit Begründung in schriftlicher Form beim Einreichen? Die Trades werden alle aufgelistet (soweit klar). Falls die Dinge wie "Haltefristerhöhung bei POS" aufkommen, wird der Steuerberater dies beim FA automatisch entgegenwirken mit der Begründung von "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32" oder wartet man ab wie das FA entscheidet und legt dann wiederspruch ein?

legendary
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January 08, 2018, 06:24:32 AM
#93
Ja, das meine ich.

Die BaFin hat keine Deutungshoheit im Steuerrecht. Aber generell ist es zutreffend, dass Coins keine Währung sind.

Es geht aber um den Sinn und Zweck der 10-Jahresfrist und daher ist besagte Auffassung zwar überraschend doch inhaltlich richtig; sowohl für Währungen als auch Coins.
Jetzt freue ich mich. (Warum gibt es hier keinen Bouncing-Smiley?)
hero member
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online justice
January 08, 2018, 04:51:22 AM
#92
Ja, das meine ich.

Die BaFin hat keine Deutungshoheit im Steuerrecht. Aber generell ist es zutreffend, dass Coins keine Währung sind.

Es geht aber um den Sinn und Zweck der 10-Jahresfrist und daher ist besagte Auffassung zwar überraschend doch inhaltlich richtig; sowohl für Währungen als auch Coins.
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