... leider alle vier Fragen
Bitte lest den Eingangsthread von
Bitcoin & die Steuer - FAQ durch und versucht ihn zu verstehen. Besonders den Bereich Verbrauchsreihenfolge, FIFO und LIFO. Dieser Thread hier ist aus meiner laienhaften Sicht inzwischen mehr als hinfällig, beinahe irreführend.
1) Angenommen es geht ohne Rückfragen durch. Kann es dennoch sein, dass ich aufgrund von Gesetzesänderungen o.ä. in Zukunft Post bekomme mit der freundlichen Bitte um erneute Berechnung nach Fifo und der Steuerbescheid ungültig werden würde?
Du meinst sicher 2017 oder älter, wenn dein Steuerbescheid für 2017 bestandskräftig geworden ist, kann er nur noch geändert werden, wenn dem Finanzamt nachträglich Tatsachen bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen,
Steuerbescheide sind bestandskräftig, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch eingelegt haben, der Steuerbescheid nicht vorläufig ist und er nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. 2) Angenommen es geht nicht durch, kann man mich - abgesehen von der Bitte, eine andere, wahrscheinlich die Fifo-Methode zu benutzen - dafür "belangen", dass ich die "falsche" Methode versucht habe?
Je transparenter du mit den entsprechenden Angaben bist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit. Mein überkorrekter Steuerberater rät in kritischen Fällen, beide Varianten abzugeben und schlüssig zu begründen, warum man eine davon für geeignet hält.
3) Empfiehlt es sich, eine Lifo-freundliche Auslegungen eines Steuerberaters mitzuschicken, um dem Finanzbeamten proaktiv weiterzuhelfen für den wahrscheinlichen Fall, dass er sich mit der Versteuerung von Cryptos nicht auskennt?
Damit verdienen mancher StB Geld, ob es nützt weiß ich nicht. Ich halte den Fall, dass sich das FA nicht auskennt, inzwischen für sehr unwahrscheinlich.
4) die vielleicht wichtigste Frage: Verluste müssen nach meiner Kenntnis prinzipiell gar nicht angegeben werden. Wenn mir Lifo jetzt einen Verlust ausspuckt und ich den nicht angebe, kann man mich dann später für Steuerhinterziehung o.ä. belangen, weil die Gesetzeslage in Zukunft vielleicht klar und Fifo vorgeschrieben ist?
Grantiert nicht, wenn du die Aufstellung trotz Verlust abgegeben hast und dem FA die Prüfung der Steuerfreiheit überlassen hast.