letztlich wird es auch so laufen, dass jedes finanzamt bitcoins anders behandelt, je nach argumentation. teilweise ist das heute schon bei vielen anderen sachverhalten so. das eine finanzamt akteptiert XY, das andere lehnt es ab.
irgendwann, wenn die sache mit bitcoins groß genug ist, wird es vermutl. landesweit entsprechende handlungsvorschriften geben. bis dahin liegs am sachbearbeiter bzw in gottes hand :-x
sicherlich nicht das beste, aber derzeit nicht änderbar.
wenn wir einen Anwalt/Steuerbeater fragen, sollte der am besten auch internet-affin sein. ein 50 jahre alter knacker der nicht mal den unterschied zwischen grafikkarte und festplatte kennt braucht man da nicht zu fragen
(nichts gegen 50 jährige!)
die antwort "unseres" anwalts geht doch schon mal in die richtung, die altbekannt (und positiv) ist:
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Fragen:1. So wie ich die Lage einschätze handelt es sich beim Verkaufen vom Bitcoins um ein privates Veräußerungsgeschäft von „anderen Wirtschaftsgütern" . Ist das zutreffend?
2. Ist das Verkaufen von Bitcoins nach 1 Jahr somit steuerfrei?
Antwort:Unter Vorbehalt des bisher dargestellten, möchte ich nun zu Ihren Fragen kommen.
zu 1) Ja, es ist Ihnen hier zuzustimmen.
zu 2) Im Grund wäre das schon der Fall, wenn es sich bei Bitcoins um ein Wirtschaftsgut handelte. Als virtuelle „Währung" bzw. „Nebengeld" ist dieses Wirtschaftsgut jedoch nicht mit einer gegenständlichen Sache verbunden, so dass es bei dem Nachweis der Jahresfrist zu Schwierigkeiten kommen dürfte. Allenfalls könnten hier die Feststellungen vergleichbar mit Buchgeldern herangezogen werden. Im Grunde sind aber nach Ablauf der Jahresfrist die Einkünfte aus dem nicht gewerbsmäßigen Handel (§32 KWG Strafbarkeit!!!) von der Einkommenssteuer befreit. ----------------------------------
also muss man darauf achten bzw nachweisen können, dass man bitcoins ein jahr gehalten hat und kann in frieden leben.
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@ MoinCoin
"Gewerbsmäßigkeit bedeutet Handeln in der Absicht, sich durch wiederholte Ausübung eine Einkommensquelle zu erschließen. "
Ist auch wieder schwammig formuliert, wie alles. Bei ebay kannst du schon unter gewerbsmäßig fallen, wenn du 3 mal das gleiche verkaufst....
im grunde musst du dich fragen, ob du etwas kaufst mit der absicht, dies wieder zu veräußern. ob nun ein gewinn dabei anfällt oder nicht, ist egal!