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Topic: GEZ sparen - page 13. (Read 54705 times)

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October 19, 2016, 12:49:26 PM
Wer am Montag den 31. Oktober Zeit hat und in der Nähe von Frankfurt ist, sollte sich das nicht entgehen lassen. Die Rechtslage ist absolut klar. Entweder die Richter machen sich zum Affen (meine Vermutung) oder wir haben danach einen Präzedenzfall.

Am Montag, dem 31. Oktober 2016 um 9:30 Uhr ist es soweit. In öffentlicher Sitzung verhandelt das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main (Adalbertstr. 18, Saal 1) meine Klage von Sommer 2015 gegen den HR, der mir die Befugnis abspricht, den Rundfunkbeitrag mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel „Bargeld“ zu begleichen. Das bisher schriftlich geführte Verfahren ist reich an Skurrilitäten. Der Hessische Rundfunk hat vom meisten, was er behauptet, inzwischen auch das genaue Gegenteil erklärt.
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October 11, 2016, 07:11:22 AM
Bezüglich meiner Erfahrung mit der Judikative wird mir inzwischen auch einiges klarer:

Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle erklärte bereits im Oktober im Handelsblatt offen, aus „Zeitgründen“ werde sich das Gericht noch monatelang nicht zu den EZB-Anleihen im noch ausstehenden Haupturteil zum ESM äußern können. Bei einem Studentenempfang an der Universität Oxford – womöglich einer der Gründe für den Zeitmangel des Gerichts – gab er sich in etwas angetrunken Zustande deutschen Studenten gegenüber entschieden indiskreter: er werde das Urteil solange hinauszögern, bis die EZB Fakten geschaffen habe oder aber, wenn sich das Urteil nach Ablauf von in etwa einem Jahr einfach nicht mehr länger hinauszögern lässt, werde er mit irgendeinem der vielen juristischen Scheinargumente, auf die das Gericht immer zurückgreifen könne, ein Verbot von Draghis Anleihenkäufen als offensichtliche Mandatsverletzung durch die EZB elegant umgehen.
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October 11, 2016, 03:03:55 AM
Nun habe ich auch einen offiziellen Bescheid erhalten. Meine Hinweise und die zitierten Gesetze hat die Hinterlegungsstelle - erwartungsgemäss - vollständig ignoriert. Im Bescheid bestehen sie darauf, dass mein Zahlungsangebot (mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel!) unrechtmässig sei, da der Rundfunk eine bargeldlose Zahlung vorschreibe. Einen Hinweis auf eine entsprechende gesetzliche Regelung oder wenigsten ein Grundsatzurteil ist nicht vorhanden. Der Bescheid enthält seitens der Hinterlegungsstelle also nur Behauptungen, während meine Begründung sich auf Gesetze stützt.

Das Argument, dass das BGB für öffentlich-rechtlichen Belange ungültig sei ist allerdings nicht mehr zu finden.

Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid, der sich ausschliesslich auf Behauptungen anstatt auf gesetzliche Quellen stützt, ist rausgegangen!

Das ging jetzt Fix! Ich habe nun einen Gerichtsbeschluss bekommen, der bestätigt, dass die Einschätzung der Hinterlegungsstelle korrekt sei.

Lustigerweise gilt dieser Beschluss auch gleich als abgewiesene Klage in erster Instanz. Damit bleibt als Rechtsmittel nur noch die Klage in zweiter Instanz. Dort gilt - Anwaltszwang!
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October 07, 2016, 01:06:55 PM
Das steht letztendlich im Beschluss. Allerdings wird dieser Beschluss aus politischen Gründen sowieso mit absoluter Sicherheit höchstrichterlich vom Rundfunk mit der Unterstützung des BGH gekippt. Die Justiziare und Intendanten des Rundfunk sind sicherlich gerade dabei, ein paar passende Randnoten für das zu erwartende BGH Urteil zu schreiben.
sr. member
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October 07, 2016, 11:54:16 AM

Falsch. Das LG Tübingen legt in 5 T 232/16 dar, dass der Rundfunk nach eigenem Ermessen als Behörde, als private Firma und als nicht rechtsfähige Organisation agiert, gerade wie es den Leuten dort jeweils ihrem persönlichen Vorteil zugute kommt. Nimmt man diesen - durchaus gut begründeten - Teil ernst, dann ergeben sich drastische Konsequenzen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die gesammte Konstruktion wäre dann in dieser Form nicht länger machbar. Das betrifft die Bezüge, die Verflechtung mit privaten Unternehmen, die Aufsichtsräte mit ihren Bezügen und auch die nicht offengelegten Geschäfte der Rundfunkanstalten.



Danke für die Richtigstellung. Allerdings halte ich die Schlußfolgerungen von dem Nickles für zu optimistisch.
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October 07, 2016, 10:39:29 AM
Ich werde mir keinen neuen Ausweis mehr kaufen.
Kaufen?  Grin

Kaufen. Die Behörden geben Dir den Ausweis üblicherweise nicht kostenlos, obwohl sie die einzigen sind, die diesen haben wollen. Nutztiere bekommen dagegen ihre Ohrmarke kostenlos.

Wenn es soweit ist, werde ich mal von einem Anwalt abwägen lassen, wie sinnvoll das ist, vorallem in Anbetracht der kippenden Stimmung ggü GEZ und den eventuell anstehenden Verhandlungen in höherer Instanz,

Leider brauchst Du auf die höhere und letzte Instanz (nämlich den BGH) nicht zu hoffen. Wie das LG Tübingen in 5 T 162/15 Absatz 29 festegestellt hat, findet "die vom Bundesgerichtshof vertretene Ansicht ... ausschließlich durch eine Mitarbeiterin der Beschwerdegegnerin bzw. ihrer Vorgängerin ... Rückhalt". Klartext: Der Rundfunk schreibt die BGH Urteile letztendlich selbst.

aber soweit ich mich nicht irre, gings doch nur um die Art und Weise der Vollstreckung, nicht um die Legalität der aktuellen Kopfsteuer für Bürger mit Wohnsitz an sich.

Falsch. Das LG Tübingen legt in 5 T 232/16 dar, dass der Rundfunk nach eigenem Ermessen als Behörde, als private Firma und als nicht rechtsfähige Organisation agiert, gerade wie es den Leuten dort jeweils ihrem persönlichen Vorteil zugute kommt. Nimmt man diesen - durchaus gut begründeten - Teil ernst, dann ergeben sich drastische Konsequenzen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die gesammte Konstruktion wäre dann in dieser Form nicht länger machbar. Das betrifft die Bezüge, die Verflechtung mit privaten Unternehmen, die Aufsichtsräte mit ihren Bezügen und auch die nicht offengelegten Geschäfte der Rundfunkanstalten.
sr. member
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October 07, 2016, 09:13:59 AM
Ich werde mir keinen neuen Ausweis mehr kaufen.

Kaufen?  Grin

Sobald vollstreckt wird, solltest Du sowieso Bar bezahlen können. Ich werde es jedenfalls darauf ankommen lassen. Ich habe die Barzahlung angeboten, der Rundfunk und die Hinterlegungsstelle haben das abgelehnt. Mal schauen wie es weitergeht.

Die Frage ist, ob der Beitragsservice nach dem erneuten Schuss vor den Bug (LG Tübingen 5 T 232/16) nicht erst mal dem BGH eine entsprechende Korrektur diktiert, bevor er wieder mit den Vollstreckungen weitermacht.


Wenn es soweit ist, werde ich mal von einem Anwalt abwägen lassen, wie sinnvoll das ist, vorallem in Anbetracht der kippenden Stimmung ggü GEZ und den eventuell anstehenden Verhandlungen in höherer Instanz, aber soweit ich mich nicht irre, gings doch nur um die Art und Weise der Vollstreckung, nicht um die Legalität der aktuellen Kopfsteuer für Bürger mit Wohnsitz an sich. In nächsten Jahr soll die Gebühr um wenige Cent gesenkt werden um dann in drei Jahren auf (nagelt mich nicht drauf fest) 21€ /m zu steigen.
legendary
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October 07, 2016, 08:56:33 AM
Und dann?  Spätestens wenn der Ausweis ausläuft, ist Sense. Und GEZ hat zwar ein faktensiebendes aber langes Gedächtnis.

Du kannst Dich kurz irgendwo(!) anmelden, einen Ausweis machen lassen und nach zwei Monaten wieder abmelden. So schnell ist der Rundfunk nicht. Abgesehen davon ist ein abgelaufener Ausweis kein Drama. Ich werde mir keinen neuen Ausweis mehr kaufen.

Letztens eine Vor-Vollstreckungsmahnung bekommen,das Interessanteste dort war, dass ich nur die Mahngebühren binnen 3 Wochen zu zahlen habe um eine Vollstreckung abzuwenden.
Habe die 0,4BTC an Mahngebüren von einem Freund bezahlen lassen (im Verwendungszweck natürlich meine Schutzgeldnummer) ... Vom eigenen Konto
den Mahngebühren überweisen, aber sonst auf Barzahlung bestehen, wäre ja lächerlich.

Bin mal gespannt  Smiley

Sobald vollstreckt wird, solltest Du sowieso Bar bezahlen können. Ich werde es jedenfalls darauf ankommen lassen. Ich habe die Barzahlung angeboten, der Rundfunk und die Hinterlegungsstelle haben das abgelehnt. Mal schauen wie es weitergeht.

Die Frage ist, ob der Beitragsservice nach dem erneuten Schuss vor den Bug (LG Tübingen 5 T 232/16) nicht erst mal dem BGH eine entsprechende Korrektur diktiert, bevor er wieder mit den Vollstreckungen weitermacht.
sr. member
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October 07, 2016, 08:29:54 AM
Eine Abmeldung wäre tatsächlich eine Möglichkeit. Keine Meldung ist, soweit ich weiss, nur eine Ordnungswidrigkeit. Einen Verstoss gegen das Meldegesetz könnte man, nach aktueller Sachlage, sogar durch Art 20 Abs 4 GG rechtfertigen. Bei Mietern wird das Ganze allerdings durch die neuen Blockwartregeln (der Vermieter soll seine Mieter denunzieren) erschwert. Je nach Ort hat auch noch der Schornsteinfeger ein Auge darauf, dass sich keine unregistrierten Juden Mieter (Seitenhieb auf die Ursprünge der Schornsteinfegerpflicht) in der Wohnung aufhalten.


Und dann?  Spätestens wenn der Ausweis ausläuft, ist Sense. Und GEZ hat zwar ein faktensiebendes aber langes Gedächtnis. Die werden sich freuen, da
die kostengünstig alle Mahn- und Mahnungsmahngebühren und sonstwas in einem Rutsch fordern können und die Summe so hoch ist, dass die das
schnell durchziehen werden...

Ich habe noch nie GEZ Schutzgeld bezahlt, da das System an sich obskur und grenzlegal ist, völlig unverhältnissmässig teuer in Anbetracht der Milliardenüberschüße und
ohne Spartarife für Leute ohne Einkommen, die kein ALG2 oder Bafög bekommen (Studenten kriegen seltener Bafög als manch einer es glauben mag, und kann jederzeit entzogen werden,
wenn man zB eine Rentenversicherung abschließt) , bei Wohngemeinschaften ist es absolute Debilität, dass wenn einer nicht befreit ist, muss er für die ganze Wohnung zahlen. Wird aber nicht mehr lange so bleiben, mit dem Nichtbezahlen.

Letztens eine Vor-Vollstreckungsmahnung bekommen,das Interessanteste dort war, dass ich nur die Mahngebühren binnen 3 Wochen zu zahlen habe um eine Vollstreckung abzuwenden.
Habe die 0,4BTC an Mahngebüren von einem Freund bezahlen lassen (im Verwendungszweck natürlich meine Schutzgeldnummer) ... Vom eigenen Konto
den Mahngebühren überweisen, aber sonst auf Barzahlung bestehen, wäre ja lächerlich.

Bin mal gespannt  Smiley


PS: Wäre die GEZ nicht mal eine richtige Herausforderung für die Scambaiterheaven, nicht irgendwelche Anus Forderungen von der Chaingang,
sondern mal ein richtiger Scamer  Tongue
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October 05, 2016, 10:38:04 AM
Nun habe ich auch einen offiziellen Bescheid erhalten. Meine Hinweise und die zitierten Gesetze hat die Hinterlegungsstelle - erwartungsgemäss - vollständig ignoriert. Im Bescheid bestehen sie darauf, dass mein Zahlungsangebot (mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel!) unrechtmässig sei, da der Rundfunk eine bargeldlose Zahlung vorschreibe. Einen Hinweis auf eine entsprechende gesetzliche Regelung oder wenigsten ein Grundsatzurteil ist nicht vorhanden. Der Bescheid enthält seitens der Hinterlegungsstelle also nur Behauptungen, während meine Begründung sich auf Gesetze stützt.

Das Argument, dass das BGB für öffentlich-rechtlichen Belange ungültig sei ist allerdings nicht mehr zu finden.

Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid, der sich ausschliesslich auf Behauptungen anstatt auf gesetzliche Quellen stützt, ist rausgegangen!
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September 29, 2016, 10:27:02 AM
Auf das Urteil hatte iudica bereits hingewiesen. Das war erst die zweite Instanz. Der BGH wird das Urteil in der dritten und letzten Instanz sicher wieder einkassieren und der Richter am LG Tübingen weiss das auch schon lange. Trotzdem ist es ihm hoch anzurechnen, dass er sich nicht in die Reihe der dreckigen gewalttätigen Verbrecher einreiht, die am Ende - wie immer - von nichts gewusst haben wollen.

Quote from: Urteil des LG Tübingen 5 T 162/15
29
Die Bundesregierung erläutert dies (VMBl 1957 S. 630) anschaulich: "Dem Schuldner ist zunächst ein Leistungsbescheid zu erteilen, in dem er zur Leistung aufgefordert wird. In dem Leistungsbescheid ist dem Schuldner bekanntzugeben, welche Leistung er schuldet. ... Der Leistungsbescheid ist mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen." Die vom Bundesgerichtshof vertretene Ansicht findet, was - ohne Wertung zumindest offenlegungswürdig erscheint - in der zitierten Literatur ausschließlich durch eine Mitarbeiterin der Beschwerdegegnerin bzw. ihrer Vorgängerin (Tucholke in Beck`scher Kommentar zum Rundfunkrecht) sowie nun in einer Anmerkung zum BGH-Beschluss durch Engelhart-Kehle und Seiß, ausweislich der Parallelakte Beitragsreferentinnen des verfahrensbetroffenen SWR, Rückhalt. Soweit in BVerfG, 1 BvR 829/06 auch noch eine Kommentierung durch Hermann/Lausen zitiert wird, stammt diese von einem Intendanten und einem Mitarbeiter des (vgl. http://www.urheberrecht.org/institut/members/) durch die Rundfunkanstalten unterstützten Instituts.

Zusammengefasst: Die Mitarbeiter der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten schreiben faktisch die Urteile des BGH.

Das nennt man umgangssprachlich den Bock zum Gärtner machen!

Quote from: Bertolt Brecht
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Quote from: Art 20 GG
...
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Damit und auch durch meinen persönlichen Nachweis steht fest, dass das Konstrukt "Rechtsstaat BRD" nicht existiert. Möge jeder seine eigenen Konsequenzen daraus ziehen.
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September 29, 2016, 10:10:06 AM
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September 27, 2016, 07:20:29 AM
Eine Abmeldung wäre tatsächlich eine Möglichkeit. Keine Meldung ist, soweit ich weiss, nur eine Ordnungswidrigkeit. Einen Verstoss gegen das Meldegesetz könnte man, nach aktueller Sachlage, sogar durch Art 20 Abs 4 GG rechtfertigen. Bei Mietern wird das Ganze allerdings durch die neuen Blockwartregeln (der Vermieter soll seine Mieter denunzieren) erschwert. Je nach Ort hat auch noch der Schornsteinfeger ein Auge darauf, dass sich keine unregistrierten Juden Mieter (Seitenhieb auf die Ursprünge der Schornsteinfegerpflicht) in der Wohnung aufhalten.
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September 27, 2016, 06:22:00 AM
Iudica, siehst du denn als unabhängiger Rechtsverdreher, eine Möglichkeit, aus dieser Miesere raus zu kommen?

Legales fällt mir da leider nicht ein.

Aufgrund der Datenflut sind die Prüfungen allerdings am Anfang noch recht lasch, so dass viele die Sachbearbeiter gut täuschen können. Wenn man allerdings schon auf der Ebene einer Zwangsmaßnahme ist, wird es schwieriger.

Einige sind dann genervt umgezogen...
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September 27, 2016, 04:35:50 AM
Etwas für mezzo:

http://www.nickles.de/c/n/ard-zdf-lg-tuebingen-erklaert-zwangsvollstreckung-fuer-unzulaessig-11005.html

Ist zwar jetzt kein "Heilsbringer" aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Falls das BGH nicht wieder mal reingrätscht (BGH 1 ZB 64/14). Das LG Tübingen ist ein Glücksfall, was aber nicht hilft wenn der Gegner das BGH im Sack hat.

Mir hilft es nicht, da ich bereits zugegeben habe, die Bescheide erhalten zu haben. Schade, dass das LG Tübingen nicht meine Revisionsinstanz bezüglich der Hinterlegung ist. Ich befürchte nämlich, die Hinterlegungsstelle wird meinen Hinterlegungsantrag ablehnen.
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September 27, 2016, 02:36:17 AM
Etwas für mezzo:

http://www.nickles.de/c/n/ard-zdf-lg-tuebingen-erklaert-zwangsvollstreckung-fuer-unzulaessig-11005.html

Ist zwar jetzt kein "Heilsbringer" aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Iudica, siehst du denn als unabhängiger Rechtsverdreher, eine Möglichkeit, aus dieser Miesere raus zu kommen? Mir wurde vor kurzem auch mit Zwangsvollstreckung gedroht und ich habe vorerst nachgegeben und die erste Summe per Barzahlung bei der Samtgemeinde beglichen.
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September 27, 2016, 02:33:52 AM
Etwas für mezzo:

http://www.nickles.de/c/n/ard-zdf-lg-tuebingen-erklaert-zwangsvollstreckung-fuer-unzulaessig-11005.html

Ist zwar jetzt kein "Heilsbringer" aber ein Schritt in die richtige Richtung.
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September 26, 2016, 12:50:26 AM
Ich habe jetzt eine Antwort der Hinterlegungsstelle erhalten. Die ist ausgefallen wie erwartet (und von Norbert Häring dokumentiert). Als ob sich die Behörden untereinander absprechen...

Jedenfalls ist die Aussage der Hinterlegungsstelle, dass eine Hinterlegung nicht möglich sei, da díe Rundfunkanstalt laut Satzung eine unbare Zahlung (aka Buchgeldzahlung) vorschreibe und da das BGB, welches die Hinterlegung regelt, für öffentlich-rechtliche Stellen nicht ungültig sei.

Dann werde ich dieser Hinterlegungsstelle wohl mal die folgenden Gesetze zitieren müssen, damit sie genau wissen wogegen sie verstossen:
Quote from: Art 31 GG
Bundesrecht bricht Landesrecht.
Quote from: §14 Abs 1 BBankG
Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.
Quote
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 395 Aufrechnung gegen Forderungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften

 Roll Eyes
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September 20, 2016, 01:00:58 AM
Ist neu, aber in meinem Fall nicht relevant. Das betrifft nur die Fälle, in denen kein vollstreckbares Vermögen vorhanden ist.

Das ist auch nicht als Einlenken der Rundfunkanstalten zu sehen, sondern hat ganz einfache wirtschaftliche Gründe. Die Runfunkanstalten müssen nämlich die Kosten für den Gefängnisaufenthalt vorstrecken. Bei einem mittellosen Opfer werden sie diese Kosten (Gefängnis kostet täglich mehr als ein gutes Hotel in Deutschland!) nie mehr hereinholen.

In allen Fällen, in denen Vermögen über dem Existenzminimum vorhanden ist (Immobilien, Möbel, Schmuck, Elektrogeräte, Konten, Arbeitsplatz) werden sie sich selbstverständlich weiterhin da bedienen.

Im Gegensatz zum BGE (Bedingungsloses GrundEinkommen) ist der Rundfunkbeitrag ein LGE (Leistungsloses GrundEinkommen). Er dient auch nicht den Bürgern, wie das BGE. Es ist der Selbstbedienungsladen für Parteifunktionäre und deren Parteifreunde. Ausserdem ist es ihr persönliches Propagandainstrument um die Bürger gegeneinander aufzuhetzen - divide et impera.
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