Rechtlich kann der Bundestag garnichts klarstellen. Er kann ein Gesetz beschliessen. In dem Gesetz kann stehen, das man Bar bezahlen kann. Das könnte dann auch nicht per AGB oder Satzung ausgeschlossen werden.
Oder sie hat kein solches Gesetz, dann gilt AGB oder Satzung oder Vertragswortlaut.
Aber klarstellen kann es nur ein Richter. Und der hat absolut nichts mit dem Bundestag zu tun. Nicht jeder Pups den ein Abgeordneter abgibt hat eine Bedeutung auf dieser Welt. Eher sind die meisten heise Luft und werden immer öfter von Gerichten entsorgt.
Im Gesetz steht "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel."( §14 Abs. 1 BBankG). Der Bundestag hat hier offiziell einen Beschluss mit Begründung bezüglich einer Petition gefasst. Das ist nochmal was anderes, als wenn ein Abgeordneter seine private Meinung kundtut.
Natürlich kann ein Richter machen was er will, er muss dabei nicht mal irgendein Gesetz beachten. Wenn dies am Ende der Richter am BVerfG macht oder der Kläger kein Geld mehr für die nächste Instanz hat, dann wird selbstverständlich Unrecht zu Recht (und Widerstand zur Pflicht).
Das ist das Recht des Stärkeren!
Die Satzung mit "Bargeldlos" kannte ich jetzt noch nicht, aber es ist auch uninteressant, da man mit einem Sack Bargeld nichts gewinnt.
Wir werden sehen. Erst mal muss das Verwaltungsgericht meine Klage abschmettern, dann werde ich zur nächsten Eskalationsstufe übergehen.
Allerdings tät mich dann mal eine Sache interessieren: wenn ich, mit dem nötigen Aufwand und Geduld, verweigere ein Konto anzulegen und dann Barzahlung aktiv anbiete (Aktiv = mit dem Geldsack vor Ort), wie würde da ein Richter entscheiden.
Da Norbert Häring gerade eine
Klage vor dem hessischen Verwaltungsgericht am laufen hat, werden wir in ca. einem Jahr sehen, wie da ein hessischer Richter entscheidet. Die Rechtslage ist eigentlich ganz klar und wurde ja auch in der Beratung bezüglich der Petition vom Bundestag bestätigt. Da es um den Rundfunk geht wird Norbert Häring, unabhängig von der Rechtslage, wohl trotzdem verlieren.
Den wenn mein Vermieter mitspielt kann ich durchaus Miete und Strom mit Bargeld zahlen.
Das ist jetzt Zivilrecht. Wenn ich Dein Vermieter bin und ich möchte von Dir Bitcoin haben, dann ist Deine einzige Wahl, in Bitcoin zu zahlen oder aber auf die Anmietung meiner Wohnung zu verzichten. Du hast keine Chance bei mir irgendeine Zahlungsart ohne meine Einwilligung zu erzwingen (siehe die Einschränkung bezüglich des Zivilrechts in der Begründung zur Petition). Hast Du meine Wohnung gemietet, zerstörst diese mutwillig und ich Klage erfolgreich auf Schadensersatz, dann kannst Du allerdings diese Forderung in Bar begleichen, da wir ja bezüglich dieser Forderung keinen Vertrag abgeschlossen haben.
Auch Sozialämter müssen noch Bargeld auszahlen, auch wenn das via Barscheck erfolgt, den dann eine Bank bar auszahlt. Hartz4 hat das abgeschafft seit es P-Konto gibt und jeder ein Konto bekommen MUSS.
Ob das rechtlich OK ist, weiss ich nicht. Allerdings möchte der Sozialhilfeempfänger hier etwas vom Sozialamt haben. Man könnte es so sehen, dass er durchaus eine Buchgeldzahlung ablehnen kann. Das Sozialamt kann dann die Barzahlung ablehnen und aufgrund der fehlenden Geschäftsgrundlage kommt eben gar keine Zahlung zustande. Falls das Sozialamt eine Behörde ist, sollte es allerdings mit einer solchen Argumentation nicht durchkommen.
Zwar gibt es noch die Bareinzahlung bei der Bank, aber wenn die Empfängerbank nicht am Ort sitzt, kostet es bei einer fremden Bank Geld und das nicht wenig.
Das ist nicht der Punkt.
Ich kann durch Bareinzahlung bei der Bank keine Forderung gegenüber einem Gläubiger begleichen. Wenn der Gläubiger bösartig ist, dann kann er behaupten, ich hätte die Forderung nicht beglichen. Ich bin dann in der Beweispflicht und habe keinerlei Urkunde (Quittung), mit der ich die Begleichung der Forderung nachweisen kann. Hat sich bei der z.B. Kontonummer ein Zahlendreher eingeschlichen und das Geld ist tatsächlich nicht beim Gläubiger angekommen, dann bin ich am Ende der Depp. Ich muss dann der Bank einen Fehler nachweisen und gegen die Bank klagen. Nebenher kann der Gläubiger mir die Vollstreckung auf den Hals hetzen.
Leider sind Menschen welche wirklich ohne Konto leben können, finanziell am unteren Rand der Gesellschaft und damit nicht in der Lage sowas dann durchzuboxen. Weder finanziell noch von der Kondition die man dazu braucht.
Es gibt aber durchaus Menschen, die die finanziellen Mittel haben und ohne ein Konto bei einer Bank leben
möchten. Es wäre mir neu, dass es einen Zwang zur Geschäftsbeziehung mit einer privaten Firma (Geschäftsbank) gibt. Wobei, heutzutage wundert mich nichts mehr. Der Strafvollzug und die Vollstreckung sind ja bereits privatisiert. Wenn jetzt noch die Gerichte privatisiert werden, ergibt das eine neue Multimilliarden EUR Industrie. Als nächsten Schritt könnte man Dich ja z.B. konsequenterweise unter die Verwaltung der Deutschen Bank stellen, die dann "für dich sorgt".