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Topic: GEZ sparen - page 17. (Read 54714 times)

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April 17, 2016, 04:47:22 AM
ich bin gewohnt mich, wenn es sein muss gerichtlich, durchzuboxen.

Kannst Du beim Rundfunk vergessen. Ein Richter, der gegen den Rundfunk entscheidet, kann seine Karriere vergessen. Deshalb sind die entsprechenden Urteile auch so skurril und haben praktisch nichts mit irgendwelchen realen Gegegebenheiten und Gesetztexten zu tun. Dafür werden Interpretationen und Aufsätze von Rundfunkjuristen herangezogen, die dann statt der Gesetzestexte die Begründung für ein Urteil liefern. Ein ganz krasser Fall ist ein die Ablehnung einer Klage durch das BVerfG, da ein Verwaltungsgericht vorher über den Fall eintscheiden sollte. Die Verwaltungsgerichte nehmen diesen Verweise nun als Grundlage und Begründung, alle Klagen abzuschmettern, da ja das BverfG angeblich dagegen entschieden hat (nein, hat es natürlich nicht - es hat den Fall an die Verwaltungsgerichte verwiesen!). Deshalb verweigern manche Richter (siehe BGH I ZB 64/14) auch die Unterschrift unter ihrem Urteil. Jedes Wort im Gesetzestext bekommt bei Bedarf vor Gericht einfach eine neue Bedeutung, die nichts mehr mit der üblichen Bedeutung zu tun hat, die man z.B. im Duden findet.

Die theoretischen Grundlagen dafür hat George Orwell schon vor vielen Jahren erarbeitet. Die Umsetzung wird von den jursitischen Seilschaften gerade perfektioniert.
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Money often costs too much.
April 17, 2016, 04:29:41 AM
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Münzgesetz (MünzG)
§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht
(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.

Exakt 50 Münzen (notfalls den Rest in 5 EUR Scheinen) sollten aber OK sein, falls sie Barzahlung überhaupt aktzeptieren.  Grin

Quote
"Das Bundesfinanzministerium hatte sie im Februar als "weltweite Münzneuheit" vorgestellt. ... Sie kann auch als Zahlungsmittel verwendet werden."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/5-Euro-Muenze-mit-blauem-Polymerring-erhaeltlich-3173406.html
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April 17, 2016, 01:10:29 AM
Hoffentlich mindestens per Einwurfeinschreiben?! Empfänger Landesrundfunkanstalt oder Beitragsservice? Es kann übrigens sehr gut sein, dass Deine Widerruf der Einzugsermächtigung ignoriert wird und weiterhin eingezogen wird. Kommt anscheinend öfters vor. Also Augen offen halten und die rechtswidrigen Abbuchung stornieren lassen.

Wirst Du dann selber bezahlen oder wartest Du auf den amtlichen Bescheid (Achtung, die wollen dann einen Säumniszuschlag, was ich als rechtswidrig betrachte - ohne Bescheid keine behördliche Forderung für eine Vorzugslast, also kann gleichzeitig mit dem Bescheid gar kein Verzug eingetreten sein)? Buchgeld, Bargeld oder gar kein Geld?

Falls Du auf einen Bescheid wartest: Der Rundfunk datiert die Bescheide teilweise um mehrer Wochen zurück, um damit die Widerspruchsfrist zu verkürzen! Vor Gericht hat der Rundfunk das bei mir sogar zugegeben - natürlich ohne die geringsten Folgen für den Rundfunk. D.h. der Rundfunk darf sich jegliche unrechtmässige Handlung erlauben und das Gericht wird sie nachträglich sanktionieren!

Quote from: Bertolt Brecht
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Danke für die Info aber ich denk die GEZ sollte nicht schlimmer sein als Jobcenter/WalldorfAbzocker/Krankenversicherer/DeutscheBank/Bafög etc. ich bin gewohnt mich, wenn es sein muss gerichtlich, durchzuboxen. Alles nur Verbrecherbanden die einem die letzten Kröten aus der Tasche ziehen wollen. Dagegen kämpf ich an, und wenn ich mit wehenden Fahnen untergehe.
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April 16, 2016, 01:13:29 PM
Hoffentlich mindestens per Einwurfeinschreiben?! Empfänger Landesrundfunkanstalt oder Beitragsservice? Es kann übrigens sehr gut sein, dass Deine Widerruf der Einzugsermächtigung ignoriert wird und weiterhin eingezogen wird. Kommt anscheinend öfters vor. Also Augen offen halten und die rechtswidrigen Abbuchung stornieren lassen.

Wirst Du dann selber bezahlen oder wartest Du auf den amtlichen Bescheid (Achtung, die wollen dann einen Säumniszuschlag, was ich als rechtswidrig betrachte - ohne Bescheid keine behördliche Forderung für eine Vorzugslast, also kann gleichzeitig mit dem Bescheid gar kein Verzug eingetreten sein)? Buchgeld, Bargeld oder gar kein Geld?

Falls Du auf einen Bescheid wartest: Der Rundfunk datiert die Bescheide teilweise um mehrer Wochen zurück, um damit die Widerspruchsfrist zu verkürzen! Vor Gericht hat der Rundfunk das bei mir sogar zugegeben - natürlich ohne die geringsten Folgen für den Rundfunk. D.h. der Rundfunk darf sich jegliche unrechtmässige Handlung erlauben und das Gericht wird sie nachträglich sanktionieren!

Quote from: Bertolt Brecht
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
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April 16, 2016, 08:44:54 AM
Brief abgeschickt und Einzugsermächtigung gekündigt! 
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April 15, 2016, 06:01:10 AM
Rechtlich kann der Bundestag garnichts klarstellen. Er kann ein Gesetz beschliessen. In dem Gesetz kann stehen, das man Bar bezahlen kann. Das könnte dann auch nicht per AGB oder Satzung ausgeschlossen werden.

Oder sie hat kein solches Gesetz, dann gilt AGB oder Satzung oder Vertragswortlaut.

Aber klarstellen kann es nur ein Richter. Und der hat absolut nichts mit dem Bundestag zu tun. Nicht jeder Pups den ein Abgeordneter abgibt hat eine Bedeutung auf dieser Welt. Eher sind die meisten heise Luft und werden immer öfter von Gerichten entsorgt.

Im Gesetz steht "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel."( §14 Abs. 1 BBankG). Der Bundestag hat hier offiziell einen Beschluss mit Begründung bezüglich einer Petition gefasst. Das ist nochmal was anderes, als wenn ein Abgeordneter seine private Meinung kundtut.

Natürlich kann ein Richter machen was er will, er muss dabei nicht mal irgendein Gesetz beachten. Wenn dies am Ende der Richter am BVerfG macht oder der Kläger kein Geld mehr für die nächste Instanz hat, dann wird selbstverständlich Unrecht zu Recht (und Widerstand zur Pflicht). Das ist das Recht des Stärkeren!

Die Satzung mit "Bargeldlos" kannte ich jetzt noch nicht, aber es ist auch uninteressant, da man mit einem Sack Bargeld nichts gewinnt.

Wir werden sehen. Erst mal muss das Verwaltungsgericht meine Klage abschmettern, dann werde ich zur nächsten Eskalationsstufe übergehen.

Allerdings tät mich dann mal eine Sache interessieren: wenn ich, mit dem nötigen Aufwand und Geduld, verweigere ein Konto anzulegen und dann Barzahlung aktiv anbiete (Aktiv = mit dem Geldsack vor Ort), wie würde da ein Richter entscheiden.

Da Norbert Häring gerade eine Klage vor dem hessischen Verwaltungsgericht am laufen hat, werden wir in ca. einem Jahr sehen, wie da ein hessischer Richter entscheidet. Die Rechtslage ist eigentlich ganz klar und wurde ja auch in der Beratung bezüglich der Petition vom Bundestag bestätigt. Da es um den Rundfunk geht wird Norbert Häring, unabhängig von der Rechtslage, wohl trotzdem verlieren.

Den wenn mein Vermieter mitspielt kann ich durchaus Miete und Strom mit Bargeld zahlen.

Das ist jetzt Zivilrecht. Wenn ich Dein Vermieter bin und ich möchte von Dir Bitcoin haben, dann ist Deine einzige Wahl, in Bitcoin zu zahlen oder aber auf die Anmietung meiner Wohnung zu verzichten. Du hast keine Chance bei mir irgendeine Zahlungsart ohne meine Einwilligung zu erzwingen (siehe die Einschränkung bezüglich des Zivilrechts in der Begründung zur Petition). Hast Du meine Wohnung gemietet, zerstörst diese mutwillig und ich Klage erfolgreich auf Schadensersatz, dann kannst Du allerdings diese Forderung in Bar begleichen, da wir ja bezüglich dieser Forderung keinen Vertrag abgeschlossen haben.

Auch Sozialämter müssen noch Bargeld auszahlen, auch wenn das via Barscheck erfolgt, den dann eine Bank bar auszahlt. Hartz4 hat das abgeschafft seit es P-Konto gibt und jeder ein Konto bekommen MUSS.

Ob das rechtlich OK ist, weiss ich nicht. Allerdings möchte der Sozialhilfeempfänger hier etwas vom Sozialamt haben. Man könnte es so sehen, dass er durchaus eine Buchgeldzahlung ablehnen kann. Das Sozialamt kann dann die Barzahlung ablehnen und aufgrund der fehlenden Geschäftsgrundlage kommt eben gar keine Zahlung zustande. Falls das Sozialamt eine Behörde ist, sollte es allerdings mit einer solchen Argumentation nicht durchkommen.

Zwar gibt es noch die Bareinzahlung bei der Bank, aber wenn die Empfängerbank nicht am Ort sitzt, kostet es bei einer fremden Bank Geld und das nicht wenig.

Das ist nicht der Punkt. Ich kann durch Bareinzahlung bei der Bank keine Forderung gegenüber einem Gläubiger begleichen. Wenn der Gläubiger bösartig ist, dann kann er behaupten, ich hätte die Forderung nicht beglichen. Ich bin dann in der Beweispflicht und habe keinerlei Urkunde (Quittung), mit der ich die Begleichung der Forderung nachweisen kann. Hat sich bei der z.B. Kontonummer ein Zahlendreher eingeschlichen und das Geld ist tatsächlich nicht beim Gläubiger angekommen, dann bin ich am Ende der Depp. Ich muss dann der Bank einen Fehler nachweisen und gegen die Bank klagen. Nebenher kann der Gläubiger mir die Vollstreckung auf den Hals hetzen.

Leider sind Menschen welche wirklich ohne Konto leben können, finanziell am unteren Rand der Gesellschaft und damit nicht in der Lage sowas dann durchzuboxen. Weder finanziell noch von der Kondition die man dazu braucht.

Es gibt aber durchaus Menschen, die die finanziellen Mittel haben und ohne ein Konto bei einer Bank leben möchten. Es wäre mir neu, dass es einen Zwang zur Geschäftsbeziehung mit einer privaten Firma (Geschäftsbank) gibt. Wobei, heutzutage wundert mich nichts mehr. Der Strafvollzug und die Vollstreckung sind ja bereits privatisiert. Wenn jetzt noch die Gerichte privatisiert werden, ergibt das eine neue Multimilliarden EUR Industrie. Als nächsten Schritt könnte man Dich ja z.B. konsequenterweise unter die Verwaltung der Deutschen Bank stellen, die dann "für dich sorgt".  Embarrassed
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April 15, 2016, 05:11:41 AM
Rechtlich kann der Bundestag garnichts klarstellen. Er kann ein Gesetz beschliessen. In dem Gesetz kann stehen, das man Bar bezahlen kann. Das könnte dann auch nicht per AGB oder Satzung ausgeschlossen werden.

Oder sie hat kein solches Gesetz, dann gilt AGB oder Satzung oder Vertragswortlaut.

Aber klarstellen kann es nur ein Richter. Und der hat absolut nichts mit dem Bundestag zu tun. Nicht jeder Pups den ein Abgeordneter abgibt hat eine Bedeutung auf dieser Welt. Eher sind die meisten heise Luft und werden immer öfter von Gerichten entsorgt.

Die Satzung mit "Bargeldlos" kannte ich jetzt noch nicht, aber es ist auch uninteressant, da man mit einem Sack Bargeld nichts gewinnt.

Allerdings tät mich dann mal eine Sache interessieren: wenn ich, mit dem nötigen Aufwand und Geduld, verweigere ein Konto anzulegen und dann Barzahlung aktiv anbiete (Aktiv = mit dem Geldsack vor Ort), wie würde da ein Richter entscheiden. Den wenn mein Vermieter mitspielt kann ich durchaus Miete und Strom mit Bargeld zahlen. Auch Sozialämter müssen noch Bargeld auszahlen, auch wenn das via Barscheck erfolgt, den dann eine Bank bar auszahlt. Hartz4 hat das abgeschafft seit es P-Konto gibt und jeder ein Konto bekommen MUSS. Zwar gibt es noch die Bareinzahlung bei der Bank, aber wenn die Empfängerbank nicht am Ort sitzt, kostet es bei einer fremden Bank Geld und das nicht wenig. Diese Mehrkosten dürfen aber nicht zu meinen Lasten gehen. Dafür ist das Gesetz, das es eine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit geben muss da. Egal welche, sie muss kostenfrei sein. Nun beisen sich zwei Anforderungen und ein Richter muss abwägen was mehr wiegt. Mein Recht ohne Konto zu leben oder das recht auf günstige Verwaltung seitens der TV-Anstalten.

Leider sind Menschen welche wirklich ohne Konto leben können, finanziell am unteren Rand der Gesellschaft und damit nicht in der Lage sowas dann durchzuboxen. Weder finanziell noch von der Kondition die man dazu braucht.
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April 15, 2016, 04:20:11 AM
Wer die Forderung des ÖR Rundfunk in Bar beglichen hat, kann übrigens umgehend das Geld zurückfordern, falls der Empfänger der Zahlung einen entsprechenden Abschnitt in seiner Satzung stehen hat.

Satzung des Südwestrundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge
...
§10 Zahlungen
...
(2) Der Beitragsschuldner kann  die  Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender  Zahlungsformen entrichten:
1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA-Basislastschrift,
2. Einzelüberweisung,
3. Dauerüberweisung.
...

In diesem Fall wäre eine Annahme der Barzahlung rechtswidrig, da sie gegen die eigene Satzung verstösst! Rechtlich hat aber der Bundestag klargestellt, dass ein Barzahlung zwingend zu aktzeptieren ist, wenn nicht per zivilrechtlichem Vertrag eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

Catch-22!  Grin Grin Grin
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April 07, 2016, 01:47:29 AM
Die Forderung ist auch eine Monatsforderung, die lediglich in 3 Monatlichen Abrechnungen überwiesen wird. Den es kostet ja auch den "Kunden" Geld eine Überweisung zu tätigen, jedenfalls in manchen Fällen. Aber es bleibt natürlich eine Monatsforderung. Das steht auch schön auf der Rechnung. Und es wird auch immer schön der Monat aufgeführt.

Komischerweise steht im Vertrag (oder wars die Satzung), dass das Geld Quartalsweise in der Mitte des Monats zu zahlen ist. Hört sich für mich nach einer Quartalsforderung an. Wobei sich das selbst die Gerichte (LG Tübingen und BGH) nicht sicher sind, wie die entsprechende Stelle genau zu interpretieren ist. Wobei die exakte rechtliche Grundlage (laut BGH Urteil) sowieso egal ist, so wie es der Rundfunk praktisch umsetzt, ist es rechtmässig (laut BGH Urteil).

Man tendiert ja gerne dazu, dann die eigene Interpretationso zurecht zu biegen, das sie bestens zur eigenen Ansicht passt. Aber so funktioniert das nunmal nicht.

Doch, wenn man Schwonke heisst und Richterin ist, dann funktioniert es genau so (siehe BGH Urteil). Wobei Frau Schwonke das Urteil nicht mal unterschrieben hat, da sie angeblich im Urlaub war.

Du weist doch selbst, das Worte meistens Gummi sind die jeder sich so zurecht ziehen kann, wie es ihm passt.

Nur wenn man Jurist an einem Gericht oder in einem öffentlichen Amt ist. Jeder andere kann das zwar versuchen, aber die Definitionshoheit über die Worte haben nur die besagten Juristen. Nennt man glaube ich Willkür und dagegen gibt es sogar einen entsprechenden Artikel im GG.

Da wir (ich auf der einen Seite, Rundfunk/Gerichte/Polizei auf der anderen Seite) mit ungleichen Waffen kämpfen, bleibt mir sowieso nur der Kleinkrieg übrig. Letztendlich gilt das Recht des stärkeren und einer gut bewaffnete und gewaltbereiten Polizeitruppe habe ich nunmal wenig entgegenzusetzen.

Und was du machst, musst du auch anderen zugestehen.

Mach ich. Ich erwarte nur Zahlungen, nachdem ich eine definierte und vom Auftraggeber explizit angeforderte Leistung erbracht und geliefert habe. Das gestehe ich jedem anderen (auch dem ÖR Rundfunk) ebenfalls zu. Ich bin sogar so nett und zahle Steuern, welchen von den (von mir nicht gewählten - kein einziger davon!) "Volks"vertretern dann zu irgendwelchen Zwecken eingesetzt werden, die ich manchmal gut finde, die mir vielfach egal sind und die ich meist für eine üble Geldverschwendung oder sogar für kriminell und rechtswidrig (vor kurzem Landesverrat) halte. Öffentliche Beiträge zahle ich allerdings bisher nur für Leistungen, die ich auch in Anspruch nehme (Abwasser, Müll). Nun kommt plötzlich der ÖR Rundfunk und möchte Beiträge für eine nicht definierte, nicht angeforderte und nicht in Anspruch genommene Leistung. Sowas mache ich nicht, und damit gestehe ich das auch keinem anderen zu!
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April 07, 2016, 12:37:23 AM
Naja...es ging ja drum, das man mit Unmengen an Münzen zahlen will und die GEZ das ganz einfach so umdrehen kann, das du der gearschte bist. Die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sind groß. Zumal solche Firmen fast alle über mehrere Konten bei verschiedenen Unternehmen verfügen. Und ziemlich sicher entweder ein Sparkassen oder Postbankkonto haben. Und damit eine Filiale vor Ort zu der sie dich schicken können. Und ob du die Postbank mit einem Sack Geldstück beeindrucken kannst wage ich zu bezweifeln. Mein letzter Versuch diesbezüglich vor ca 10 Jahren hatte dazu geführt, das die Sparkasse einen Zählautomaten angeworfen hat und dafür 3 Euro wollte. Alternativ hätte ich mein Geld zurück nehmen können, was mich ja auch nicht weiter gebracht hätte. Also war ich derjenige, welcher sich geärgert hat. Im Boxkampf würde man sagen 3:12 gegen mich. Ein bischen habe ich auch gewonnen, aber nur ein ganz kleines bischen.

Die Forderung ist auch eine Monatsforderung, die lediglich in 3 Monatlichen Abrechnungen überwiesen wird. Den es kostet ja auch den "Kunden" Geld eine Überweisung zu tätigen, jedenfalls in manchen Fällen. Aber es bleibt natürlich eine Monatsforderung. Das steht auch schön auf der Rechnung. Und es wird auch immer schön der Monat aufgeführt.

Man tendiert ja gerne dazu, dann die eigene Interpretationso zurecht zu biegen, das sie bestens zur eigenen Ansicht passt. Aber so funktioniert das nunmal nicht. Im Zivilrecht (und darum gehts auch bei dieser geldforderung letztendlich wenn es vor gericht landet) stehen sich nicht Staat und Mensch gegenüber sondern 2 Menschen. Folglich wird jeder seine eigene Interpretation der Dinge haben. Und der Richter wird nun versuchen rauszufinden wie es die Mehrheit/Allgemeinheit sieht. Aufgrund der doch recht hohen Zahlungsbereitschaft dürfte die Mehrheit also eher NICHT deine Interpretation benutzen.

Du weist doch selbst, das Worte meistens Gummi sind die jeder sich so zurecht ziehen kann, wie es ihm passt. Und was du machst, musst du auch anderen zugestehen. Alles andere scheitert. Nur wenn man das so betrachtet, findet man die Lücken, die auch die Gegenseite nicht wegargumentieren kann.

Edit
Achja, die eigene Bank heranzuziehen ist wohl Blödsinn, da kannst auch gleich überweisen. Ebenfalls eine völlig unbeteiligte Bank vor Ort, die will dann Gebühren dafür.
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April 06, 2016, 09:40:43 AM
Unter Umständen lassen die dich dann auch nur diesen einen Monat zahlen und sagen dir: den nächsten Monat kommen sie bitte wieder. Bargeld nehmen wir nur Monatsweise an, sorry.

Bezogen auf den Rundfunk können sie das nicht machen. Die haben eine Forderung per Bescheid gestellt und dort ist ein Forderungsbetra aufgeführt. Wäre dann Annahmeverweigerung. Da bleibt mir dann nur noch die (für den Rundfunk teure) Option, das Geld schuldbefreiend bei (meinem lokalen) Amtsgericht zu hinterlegen.

Deine 17,00 Euro jedesmal durch Anreisen zu bezahlen...bist du auch nicht der Gewinner.

Wenn der Rundfunk 17,00 fordert und das Gericht letztendlich dem Rundfunk recht gibt, dann werde ich selbstverständlich anreisen, um die Forderung vorläufig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu begleichen.

Oder sie verweigern es grundsätzlich, weil keine Kasse und bitten dich das bei der Bank einzuzahlen, direkt auf ihr Konto. Auch auf diesem Weg können sie das managen. Die Bank als "Dienstleister" anzugeben und du musst dann klagen, das sowas nicht zulässig wäre...gewagt. Ich kenne da jedenfalls keine Urteile die verbieten die Bank als Kasse zu "missbrauchen".

Das ist möglich, wenn die Bank von der Behörde autorisiert wird, die Forderung anstelle der Behörde anzunehmen und mir die Begleichung der Forderung zu quittieren (Stempel und Unterschrift). Ausserdem muss mir die Bank oder der Rundfunk diese Autorisierung zur Prüfung vorlegen. Da ich mit einer Vollstreckung bedroht werde bestehe ich auf eine formale Legitimation und eine Urkunde als Quittung!

Einfach ein Konto angeben geht nicht, da die Bank meine Zahlung in diesem Fall zwar entgegennimmt, die schuldbefreiende Wirkung allerdings erst mit endgültigen Verfügungsgewalt des Rundfunk über die Summe wirksam wird. Die Bank wird mir die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung in diesem Fall auch nicht quittieren. Klar, da wäre die Bank auch schön blöd, da sie wiederum die Forderung kennen und prüfen müssen um die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung sicherzustellen. Ohne entsprechende Verträge mit dem Rundfunk quittiert mir eine Bank sowas niemals.
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April 06, 2016, 09:20:42 AM
Bei diesen Münzmengen gibt es schon etliche Urteile, die im allgemeinen darauf hin zielen, was du normalerweise noch im Geldbeutel unterbringst. Darauf lässt der Richter dann ein bischen Zuschlag zu um nicht kleinlich zu wirken und das ist dann die Obergrenze an Münzen die man zum Bezahlen größerer Summen benutzen darf.

Wo sich dann die einzelnen Richter ihre Stückzahlen setzen kommt immer auch etwas auf den Einzelfall an und die äusseren Umstände. In meiner Jugend habe ich zb öfters auf Kirmes im Bierzelt gejobbed und da hat man diese großen Bedienungsgeldbeutel. Da passt locker 100 Geldstücke rein, vieleicht sogar 150, müsste man mal testen. Mehr wird aber keiner regulär rumschleppen.

Alles andere wäre dann eben Schikane und über diese Definition wird Schikane von noch vertretbarer Geldmenge abgegrenzt. Ich war ja da auch des öfteren in der Verlegenheit, wenn man am Ende abrechnet dem Wirt die Scheine und das Großgeld zu geben. Die ganzen 50er, 10er, Kupfergeld wollte der auch nicht. Die blieben mir also in meiner Bezahlung und da war es leicht möglich, das ich auch mal sehr sehr viele Münzen bei einem Kauf benutzt habe. Wollte die ja auch loswerden. Nur hier ist meine Motivation bzw der Grund eben das jobben im Bierzelt gewesen. Und nicht das Schikanieren.

Und genau das versuchen sie als Grenze irgendwie in Worte zu fassen.

Das ist daher auch ein sehr ausgenudelter Vorgang. Und beim Finanzamt sehen die das sehr sportlich. Ich durfte meine KFZ-Steuer in kleinen Münzen zahlen, musste sie aber selbst zählen, rollen (Papier wurde gestellt) und das wurde dann auf einer Rollenwaage nachgewogen. Die hatten sowas. Und ich 30 Minuten Arbeit bis ich die 10 Euro Mahngebühr losgeworden bin. Wer da am ende der moralische Verlierer war will ich jetzt mal nicht vertiefen. So kanns jedenfalls auch gehen. Also sind cent-stücke keine gute Idee. Unter Umständen lassen die dich dann auch nur diesen einen Monat zahlen und sagen dir: den nächsten Monat kommen sie bitte wieder. Bargeld nehmen wir nur Monatsweise an, sorry.  Deine 17,00 Euro jedesmal durch Anreisen zu bezahlen...bist du auch nicht der Gewinner. Wie gesagt...so könnte es auch ausgehen. Oder sie verweigern es grundsätzlich, weil keine Kasse und bitten dich das bei der Bank einzuzahlen, direkt auf ihr Konto. Auch auf diesem Weg können sie das managen. Die Bank als "Dienstleister" anzugeben und du musst dann klagen, das sowas nicht zulässig wäre...gewagt. Ich kenne da jedenfalls keine Urteile die verbieten die Bank als Kasse zu "missbrauchen".

Aber probiers einfach, mal schauen wie sie reagieren. Wäre sicher auch für andere Interessant, ob die Kasse haben und wie die das managen bzw wo man hier Lücken nutzen kann.
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April 05, 2016, 11:54:26 AM
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Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen
Aber normale Münzen sind keine Gedenkmünzen...

Ist wie alles, was von Juristen verbrochen wird schwamming und interpretierbar. 50 EUR Münzen und 0 Gedenkmünzen könnten auch abgedeckt sein.

Daneben gibt es noch den Teil IV Artikel 11 EG Verordnung 974/98 der hier eine eindeutige Aussage trifft.
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April 05, 2016, 11:23:04 AM


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Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen
Aber normale Münzen sind keine Gedenkmünzen...
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April 05, 2016, 10:18:12 AM
kann man das auch in 1 ct stücke zahlen?

Erst mal müssen sie überhaupt Dein Bargeld annehmen. Anscheinend verweigern manche ÖR Rundfunkanstalten die Annahme generell. Falls sie das Bargeld doch annehmen sollten, verstossen sie vermutlich als nächstes gegen ihre eigene Satzung, worauf Du das Geld zurückfordern solltest. Nehmen sie Dein Geld nicht an, befinden sie sich im Annahmeverzug. Sollten sie das Geld dann trotz Annahmeverzug eintreiben wollen, epmfehle ich (nach Norbert Häring) den Betrag in Bar bei Deinem lokalen Amtsgericht schuldbefreiend zu hinterlegen. Die Auslösung des Betrags kostet die Gaunerband dann ordentlich Geld.

Ein normaler händler kann sowas ja verweigern. Gilt das auch für öffentlich rechtliche?

Bezahlen in 1ct Stücken dürfte bei öffentlichen Stellen genausowenig rechtmässig sein, wie bei sonstigen Gläubigern auch. §3 Abs 1 MünzG sieht keine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Gläubigern vor.

Quote
Münzgesetz (MünzG)
§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht
(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.

Exakt 50 Münzen (notfalls den Rest in 5 EUR Scheinen) sollten aber OK sein, falls sie Barzahlung überhaupt aktzeptieren.  Grin
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April 05, 2016, 09:40:17 AM
@Mezzo
Um 6 Monate in den Knast zu kommen wegen sowas, wirst du deinen Laden vorher schliessen müssen. Also ich geh mal davon aus, das du das eher ironisch gemeint hast, da die Konsequenzen nur tragbar sind, wenn nichts mehr zu holen ist.

Vor allem muss ich meinen Grundbesitz und meine deutschen Konten loswerden. Deshalb greife ich, wie Du auch zu anderen Mitteln. Gerade z.B. die Verwaltungsgerichtsklage, gefolgt von der Barzahlung, da ich bei meinem aktuellen Auftrag sowieso bei der zuständigen Rundfunkanstalt vorbeikomme.

Und was die Gerichtsurteile angeht: die folgen dem Gesetz. Diese ist überholt und nicht mehr Zeitgemäss und glaub mir, ich mache dieser Haushaltsabgabe das Leben auch schwer, für jeden Betrag lasse ich die mindestens ein Schriftstück aufsetzen. Und vierteljährlich erfolgt die Abfrage der über mich gespeicherten Daten. Wehe es kommt keine Antwort, auch wenn das nur die Antwort ist, das noch kein Jahr rum ist. 2x hat mein Anwalt schon geschrieben. Ja...kostet mich mehr als die 17 Euro. Aber ums Geld gehts mir nicht, sondern drum, das denen die Arbeit zu viel wird. Je mehr Arbeit die mit dem Geldeintreiben haben, desdo weniger bleibt den Sendern und das Geld geht auch noch für Arbeitsplätze drauf, die damit geschaffen werden.

Freut mich zu hören, dass es auch noch andere gibt, die dem Laden Sand ins Getriebe streuen. Richtig, es bringt direkt nichts, ist aber auf Dauer unbequem, vor allem wenn die sich mit individuellen Sturköpfen auseinandersetzen müssen. Alles was nicht automatisierbar ist, ist lästig und benötigt echte Arbeit.

Und irgendwann wird dieses Gesetz auch gekippt werden. Aber bestimmt nicht in dem man sich über die Gesetze stellt. Sondern nur, wenn man sich dagegen stemmt.

Die Dame hat geleistet (bzw. leistet) auf ihre Art zivilen Widerstand. Ich respektiere das und masse mir nicht an ein Urteil darüber zu fällen ob das nun für/mit/gegen das Gesetz ist. Letztendlich kann es als Art 20 Abs 4 GG  sehen. Ob man dafür erst mal den kompletten Rechtsweg bestreiten (und vor allem bezahlen!) muss, ist auch nur eine Auslegung eines Gerichts, welches offensichtlich nicht unparteiisch ist.

In dem Sinn, macht ihnen das Leben schwer.

Kann ich nur unterschreiben. Und danke für die Tips. Wenn jeder auf seine Art Widerstand leistet, schafft das den maximalen Aufwand und ist auf Dauer extrem unbequem.


kann man das auch in 1 ct stücke zahlen?
Ein normaler händler kann sowas ja verweigern. Gilt das auch für öffentlich rechtliche?
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April 05, 2016, 09:14:25 AM
@Mezzo
Um 6 Monate in den Knast zu kommen wegen sowas, wirst du deinen Laden vorher schliessen müssen. Also ich geh mal davon aus, das du das eher ironisch gemeint hast, da die Konsequenzen nur tragbar sind, wenn nichts mehr zu holen ist.

Vor allem muss ich meinen Grundbesitz und meine deutschen Konten loswerden. Deshalb greife ich, wie Du auch zu anderen Mitteln. Gerade z.B. die Verwaltungsgerichtsklage, gefolgt von der Barzahlung, da ich bei meinem aktuellen Auftrag sowieso bei der zuständigen Rundfunkanstalt vorbeikomme.

Und was die Gerichtsurteile angeht: die folgen dem Gesetz. Diese ist überholt und nicht mehr Zeitgemäss und glaub mir, ich mache dieser Haushaltsabgabe das Leben auch schwer, für jeden Betrag lasse ich die mindestens ein Schriftstück aufsetzen. Und vierteljährlich erfolgt die Abfrage der über mich gespeicherten Daten. Wehe es kommt keine Antwort, auch wenn das nur die Antwort ist, das noch kein Jahr rum ist. 2x hat mein Anwalt schon geschrieben. Ja...kostet mich mehr als die 17 Euro. Aber ums Geld gehts mir nicht, sondern drum, das denen die Arbeit zu viel wird. Je mehr Arbeit die mit dem Geldeintreiben haben, desdo weniger bleibt den Sendern und das Geld geht auch noch für Arbeitsplätze drauf, die damit geschaffen werden.

Freut mich zu hören, dass es auch noch andere gibt, die dem Laden Sand ins Getriebe streuen. Richtig, es bringt direkt nichts, ist aber auf Dauer unbequem, vor allem wenn die sich mit individuellen Sturköpfen auseinandersetzen müssen. Alles was nicht automatisierbar ist, ist lästig und benötigt echte Arbeit.

Und irgendwann wird dieses Gesetz auch gekippt werden. Aber bestimmt nicht in dem man sich über die Gesetze stellt. Sondern nur, wenn man sich dagegen stemmt.

Die Dame hat geleistet (bzw. leistet) auf ihre Art zivilen Widerstand. Ich respektiere das und masse mir nicht an ein Urteil darüber zu fällen ob das nun für/mit/gegen das Gesetz ist. Letztendlich kann es als Art 20 Abs 4 GG  sehen. Ob man dafür erst mal den kompletten Rechtsweg bestreiten (und vor allem bezahlen!) muss, ist auch nur eine Auslegung eines Gerichts, welches offensichtlich nicht unparteiisch ist. Da die Gerichte sowieso, unabhängig vom Inhalt der Klage, bei der Einreichung schon wissen, dass man gegen den Rundfunk verliert (siehe mein Beitrag weiter oben), kann man den Instanzweg sehr wohl als beschritten betrachen und zum Widerstand übergehen.

In dem Sinn, macht ihnen das Leben schwer.

Kann ich nur unterschreiben. Und danke für die Tips. Wenn jeder auf seine Art Widerstand leistet, schafft das den maximalen Aufwand und ist auf Dauer extrem unbequem.
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April 05, 2016, 09:01:27 AM
naja...die Gründe sind offensichtlich. 190 Euro lohnen nicht sich einem derartigen Presserummel auszusetzen.

Was bleibt? Die Frau muss ein P-Konto machen. Dafür wird die Bank sorgen, der wohl kaum verborgen geblieben ist, das da vor geht. Und die natürlich Schufaeinsicht hat und dort den GEZ-Eintrag findet.

Was genau ist diese EV eigentlich bzw was hat der Gläubiger davon? Er bekommt Daten zum Arbeitgeber und zum Konto, so das er die Pfändungen passend einreichen kann. Oder er bekommt Infos ob pfändbare Besitztümer da sind und welche bzw wie man rankommt. Da sie das nicht abgegeben hat, ist es schwerer die Daten zu bekommen. Aber bei Leibe nicht unmöglich.

Wobei der Gerichtsvollzieher alles was er in Erfahrung bringt auch weiter geben darf. Und wer schonmal im Knast war, weis das man dort ohne Geld aufgeschmisen ist. Aber dort gibts keine Bankautomaten, wo man mal eben Geld ziehen kann oder Onlinebanking machen. Des weiteren kommt hier der Vermieter ins Spiel. Das Gericht muss den zb informieren, wenn durch den Knast seine Miete in Gefahr ist. Und schon kommt der Gerichtsvollzieher an Kontodaten, die wird der Vermieter doch gerne rausrücken.

Möglicherweise läuft jetzt die Pfändung auf dem Konto auf, möglicherweise verliert sie ihre Hartz4 durch den Knast usw. Der BAll ist ins Rollen gekommen und den hält nun keiner mehr auf. Und ja...zahlen muss das alles erstmal der Gläubiger. Der es aber vom Schuldner wiederholen kann. Aus 190 Euro sind nun vermutlich 1000 geworden. Zahlen unter Vorbehalt ist ebenfalls keine Anerkennung der Rechtmässigkeit einer Forderung.

@Mezzo
Um 6 Monate in den Knast zu kommen wegen sowas, wirst du deinen Laden vorher schliessen müssen. Also ich geh mal davon aus, das du das eher ironisch gemeint hast, da die Konsequenzen nur tragbar sind, wenn nichts mehr zu holen ist.

Und was die Gerichtsurteile angeht: die folgen dem Gesetz. Diese ist überholt und nicht mehr Zeitgemäss und glaub mir, ich mache dieser Haushaltsabgabe das Leben auch schwer, für jeden Betrag lasse ich die mindestens ein Schriftstück aufsetzen. Und vierteljährlich erfolgt die Abfrage der über mich gespeicherten Daten. Wehe es kommt keine Antwort, auch wenn das nur die Antwort ist, das noch kein Jahr rum ist. 2x hat mein Anwalt schon geschrieben. Ja...kostet mich mehr als die 17 Euro. Aber ums Geld gehts mir nicht, sondern drum, das denen die Arbeit zu viel wird. Je mehr Arbeit die mit dem Geldeintreiben haben, desdo weniger bleibt den Sendern und das Geld geht auch noch für Arbeitsplätze drauf, die damit geschaffen werden. Den seien wir doch mal ehrlich. Die Leute die dort arbeiten machen halt auch nur ihren job. Und je mehr Beschwerden, desdo mehr Arbeitsplätze und desdo mehr Geld fliest wieder zurück in die Wirtschaft.

Und irgendwann wird dieses Gesetz auch gekippt werden. Aber bestimmt nicht in dem man sich über die Gesetze stellt. Sondern nur, wenn man sich dagegen stemmt.

In dem Sinn, macht ihnen das Leben schwer. Erfindet täglich neue Leute die dazu ziehen oder wegziehen und schreibt denen das. Mein Freund aus der USA ist zu mir gezogen, muss ich nun mehr bezahlen. Die wollen ein Formular ausgefüllt haben, füllt es nicht aus, sondern schreibt die Infos verschwubbelt in eine Email am besten als PDF Anhang. Macht ein Passwort davor, das ihr in die Mail reinschreibt, so von wegen Datenschutz und ihr habt ja keine Verschlüsselung. Je mehr Verwirrung, desdo mehr Zeit kostet es und sie muss nun auch erst nachfragen, ob man die PDF öffnen darf. Aber PDFs sind ja Standard geworden inzwischen. Sollen sie also schön alles selbst raussuchen und zusammen stellen für ihre Masken. Kündigt auch öfters mal, wartet auf das nötige Formular, schwubbelt die Antworten wieder in ein PDF und cancelt die Abmeldung 20 Minuten später, weil ihr nun doch bleibt. Nichts illegales, legal und lustig und viel Arbeit für die. Schliesslich ist an und abmelden kostenlos. Fragt was ihr machen müsst wenn sich der Name ändert durch Heirat. Und sobald die dann etwas offizielles sehen wollen, fragt ob zb statt der Heiratsurkunde auch eine Zeitungsanzeige gilt. Wenn dann das Nein kommt, fragt ob die Hochzeitskarte möglich ist, da du nicht weist wie du die Urkunde kopieren sollst mangels Möglichkeiten. Und wenn dann genug Schriftstücke geflogen sind, cancel die Hochzeit.

Habt ihr den alle keine Phantasie? Gegen Windmühlen kämpfen schafft keiner, aber Sand ins Getriebe ist einfach. Nach 3 Jahren fängt es allerdings an das sie dir nichts mehr glauben. Zum Glück habe ich nun eine neue Sachbearbeiterin, die weis wohl nichts von mir, ich zieh gerade wieder alle Register neu. So funktioniert ziviler Ungehorsam und nicht indem man sich in den Knast setzt.
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April 05, 2016, 09:00:48 AM
Nein. Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass der plötzliche Sinneswandel nach 2 Monaten Haft an der Berichterstattung liegt. Lichtscheues Gesindel scheut numal das Licht.
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April 05, 2016, 08:04:11 AM
Nochmal eine Neuigkeit:

Nachtrag vom 5. April 2016, 10:51 Uhr

Die Frau wurde am Montagabend um 18 Uhr aus der Haft entlassen, teilte ein Sprecher der Justizvollzugsanstalt Chemnitz Golem.de auf Anfrage mit. Zu den Gründen gibt es keine Angaben.

Wobei mich der Grund brennend interessieren würde, schliesslich spiele ich ja ebenfalls mit dem Gedanken mir in Zukunft irgendwann mal 6 Monate lang die Muse zum Bücher Lesen bezahlen zu lassen. Da ist es doof, wenn dann die Behörden die ganze Planung durcheinanderbringen.  Wink

Kann man eigentlich die vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis verweigern, nachdem ein Richter auf Anforderung des Gläubigers 6 Monate Erzwingungshaft verhängt hat, solange man der EV Forderung nicht nachkommt?!

Nachtrag: Jetzt ist der Grund bekannt.

Nachtrag vom 5. April 2016, 14:30 Uhr

"Der MDR hat den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurückgezogen, so dass das Amtsgericht diesen aufhob", erklärte Hans-Otto Burschel, Sprecher des Amtsgerichtes Bad Salzungen der Welt. Burschel erklärte: "Der MDR kann nun 30 Jahre lang versuchen, sein Geld anderweitig einzutreiben."

Schweinerei, nicht mal mehr auf den ÖR Rundfunk kann man sich verlassen. Kaum berichtet die (tatsächlich) freie Presse, dann knickt das Gangstersyndikat ein und zieht den Schwanz ein.

zu den gründen für den Rückzug gabs leider keine Angaben.
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