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Topic: GEZ sparen - page 14. (Read 54705 times)

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September 14, 2016, 10:51:13 AM
Mezzo verweigert die Zahlung der nicht bestellten Leistung auf dem einzigen Weg, der ihm noch bleibt, und das ist der unmöglich gemachte Weg über die Barzahlung.

Es wäre durchaus auch möglich die Klage in die nächste Instanz zu bringen. Da dort Anwaltszwang herrscht, die Anwälte in meiner Umgebung eine Vertretung in dieser Sache abgelehnt haben und die weiteren Instanzen bis hin zum BVerfG sehr Rundfunkfreundlich sind bzw. die Haushaltsabgabe als Auftragsarbeit selbst geschrieben haben und wohl kein Urteil gegen sich selbst fällen werden, habe ich davon mehr oder weniger zwangsweise Abstand genommen.

Ich hab aber das Gefühl Wink , das es ihm darum geht, das der Verein an sich nicht rechtmäßig ist, und er eigentlich nicht zahlen will.

Das stimmt. Ich zahle allerdings unfreiwillig und möchte meinen Unmut darüber persönlich im Rahmen der Barzahlung loswerden. Ich zu dieser Zwangszahlung auch Freunde und Interessierte einladen, was aber durch die Annahmeverweigerung vereitelt wurde.  Wink

Wenn ein Wertbrief geht, warum nutzt er ihn dann nicht? Weil er Angst vor den 5€ Porto hat, die er und nicht "der Steuerzahler" zahlen müsste?

Siehe oben. Wenn ich diesen Mist bezahle, dann nur persönlich im Angesicht der entsprechenden Amtsperson.

Also macht er Ärger wo er nur kann, denn laut eigener Aussage gelten für ihn deutsche Gesetze nicht, oder nur wenn sie ihm gefallen.

Umgekehrt sieht es aus! Von mir aus können wir diese Gesetze sofort vergessen, sind ja nicht meine. Allerdings besteht die Gegenseite auf diese Gesetze, ohne sie dann aber auch konsequent zu beachten. Dabei haben die Behörden diese Gesetze selbst gemacht. Da ich nicht einsehe, dass diese Gesetze nur gelten, solange sie zu meinem Nachteil ausgelegt werden, aktzeptiere ich sie einfach gar nicht mehr.

@mezzo:
genau weil du die Masse der Bevölkerung als "niedrige Sklaven" und gewählte Volksverteter als "Sklavenhalter" bezeichnest, wirst du von den meisten Leuten als Spinner und Querulant wahrgenommen.
Wenn du dich herablassen könntest, dem gemeinen Volke eine Wahrnehmung zu gestatten, die dich als unschuldig verknackten erkennen lässt, hättest du deine geforderten Unterstützer.

Und was sollten die machen? Wenn die zu blöd sind ihre eigenen Interessen zu vertreten, kann man wohl kaum erwarten, dass sie meine Interessen vertreten. Es würde praktisch aber nichts ändern, da die Behörden ein anderes Interesse haben. Wie man hier sehen kann wirkt der Propagandafeldzug ja bereits, ohne dass er überhaupt ernsthaft begonnen wurde. Sollten sich Spinner in grösseren Mengen finden, werden wir einen beispiellosen Pressefeldzug erleben - man könnte es auch Hexenjagd nennen. Divide et impera.
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September 14, 2016, 09:11:34 AM
Aswan hats begriffen! Grin
glaub ich....

Mezzo verweigert die Zahlung der nicht bestellten Leistung auf dem einzigen Weg, der ihm noch bleibt, und das ist der unmöglich gemachte Weg über die Barzahlung.

Er verweigert die Zahlung doch gerade nicht. Anders als die "Verweigerer" hat er die Zahlung explizit angeboten, damit hat er doch die Forderung anerkannt.

Ich hab aber das Gefühl Wink , das es ihm darum geht, das der Verein an sich nicht rechtmäßig ist, und er eigentlich nicht zahlen will.

Naja, das ist aber eine andere Baustelle als die Barzahlsache. Zahlen kommt ja erst in frage, wenn man die Forderung anerkennt oder alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. In diesem Fall geht es also tatsächlich nur um die Art der Bezahlung.

Wenn ein Wertbrief geht, warum nutzt er ihn dann nicht? Weil er Angst vor den 5€ Porto hat, die er und nicht "der Steuerzahler" zahlen müsste?

Die Annahme des Wertbriefes kann ja auch hier verweigert werden. Ich wollte damit nur klar machen, dass man sich auch für Barzahlung nicht unbedingt zu einer bestimmten Zeit irgendwo treffen muss.
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September 14, 2016, 08:45:25 AM
Aswan hats begriffen! Grin
glaub ich....

Mezzo verweigert die Zahlung der nicht bestellten Leistung auf dem einzigen Weg, der ihm noch bleibt, und das ist der unmöglich gemachte Weg über die Barzahlung.
Ich hab aber das Gefühl Wink , das es ihm darum geht, das der Verein an sich nicht rechtmäßig ist, und er eigentlich nicht zahlen will.
Wenn ein Wertbrief geht, warum nutzt er ihn dann nicht? Weil er Angst vor den 5€ Porto hat, die er und nicht "der Steuerzahler" zahlen müsste?
Also macht er Ärger wo er nur kann, denn laut eigener Aussage gelten für ihn deutsche Gesetze nicht, oder nur wenn sie ihm gefallen.

@mezzo:
genau weil du die Masse der Bevölkerung als "niedrige Sklaven" und gewählte Volksverteter als "Sklavenhalter" bezeichnest, wirst du von den meisten Leuten als Spinner und Querulant wahrgenommen.
Wenn du dich herablassen könntest, dem gemeinen Volke eine Wahrnehmung zu gestatten, die dich als unschuldig verknackten erkennen lässt, hättest du deine geforderten Unterstützer.
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September 14, 2016, 06:42:29 AM
- du und die haben ein Konto, es ist dir also nicht unmöglich zu überweisen.

"Die" und Mezzo können auch mit Bargeld umgehen und "die" haben auch eine Postadresse an der ein Wertbrief empfangen werden könnte. Es is ihnen also nicht unmöglich, Bargeld anzunehmen. ich glaube die Argumente heben sich gegenseitig auf.


Was ich am wenigsten verstehe:
Es gibt doch genug Verweigerer. Warum wird der Laden (und hunderte andere) nicht jeden Tag dreißigmal verklagt auf Bargeldannahme, weil das ja jeder nehmen muss und die Nichtannahme ein Gestzesverstoß ist?

Weil wenn ich jemandem eine Zahlung für eine Leistung anbiete, ich mich damit einverstanden erkläre, dass diese Leistug für mich zu diesen Betrag erbracht wird. Ein "Verweigerer" ist jemand, der nicht mit der Zwangsabgabe einverstanden ist. Er kann also garnicht die Barzahlung anbieten und somit kann es garnicht zu einer Annahmeverweigerung kommen. Im übrigen ist die Verweigerung der Annahme von Bargeld völlig legitim und kann nicht per Leistungsklage erzwungen werden. Die Nichtannahme ist auch kein Gesetzesverstoß. Jemanden "auf Bargeldannahme verklagen" wäre also schwachsinnig, auch deswegen macht das keiner. Mezzo hingegen verweigert nicht die Leistung, er möchte sie ja erbringen. Die Gegenpartei möchte lediglich nicht auf die Art und Weise bezahlt werden, die als einziges für beide Parteien verbindlich ist.
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September 14, 2016, 05:46:31 AM
Was ich dir sagen oder von dir wissen wollte:
Mit welchem Argument kommst du, das es dir nicht möglich ist zu überweisen? Du trampelst wie ein kleines Kind auf dem Fakt rum, das irgendwo im Buch steht, das jeder Scheine annehmen _muss_.

Es ist rechtlich gesehen völlig egal, ob es Dir möglich ist zu überweisen oder eine andere Leistung zu bringen. Wenn eine Behörde diese Leistung bestimmt, dann wird sie diese auch Eintreiben. Ob Du dann ein Konto hast, oder beim Bau der Autobahn aus gesundheitlichen Gründen nicht helfen kannst, ist dabei völlig egal. Das einzige was zählt ist, ob die zwingende Überweisung oder die Zangsarbeit zum Bau der Autobahn rechtlich gesehen in Ordnung ist. In diesem Fall ist sie es eben nicht.

Im übrigen ist ein Sklavenhalter, der die Regeln bricht die er selbst den Sklaven verordnet hat, nur noch eine Witzfigur. Dementsprechend ist er zu behandeln.

Jeder sieht aber nur das nervige Blag, das rumzickt, nicht, das da der Gegner den Fehler macht.
Und wenn du drauf hinweist, sehen alle nur das man doch einfach überweisen kann und nicht dem Gericht und damit der Allgemeinheit auf der Tasche liegen muss.

Genau darauf hatte ich bereits geantwortet. Diese Personen der "Allgemeinheit" passen eigentlich eher als Leibeigene zu irgendeinem kranken Warlord - und genau dort würden sie ohne solche Spinner wie mich auch ganz schnell landen.

Da kämst in den Augen der Öffentlichkeit besser weg, wenn du mit den Schultern zucken könntest *ich hab kein Konto und kann auch keins bekommen, wie soll ich bezahlen?*

Warum muss ich in den Augen der anderen niedrigen Sklaven beim Sklavenhalter gut ankommen? Ich sage es Dir: Ich muss es nicht!

Was ich am wenigsten verstehe:
Es gibt doch genug Verweigerer. Warum wird der Laden (und hunderte andere) nicht jeden Tag dreißigmal verklagt auf Bargeldannahme, weil das ja jeder nehmen muss und die Nichtannahme ein Gestzesverstoß ist?

Falsch, es gibt eben nicht genug Verweigerer. Die Gründe hast Du oben bereits genannt: "Aber jeder muss doch die GEZ zahlen", "Aber ich kann ja sowieso nichts ändern", "Aber andere zahlen doch auch", ... Obrigkeitshörigkeit.

Dazu eine politische Gerichtsbarkeit und alles ist erledigt. Kein Gericht (auch nicht das BVerfG) wird gegen "etablierte" Zustände vorgehen. Vor allem nicht, wenn die tonangebenden Richter davon selbst profitieren. Ausserdem ist es nicht gut für die Karriere. Warum wohl äussern nur die ehemaligen(!) Richter öffentliche Kritik an diesem System?!

Nebenbei zeigt meine letzte Klage auch deutlich, das das Gericht sich gar nicht mit der Klage beschäftigt hat. Vermutlich weil das einfacher und schneller geht. Eine Klage ablehnen geht einfach, das Geld persönlich eintreiben nicht!

Und mal so nebenbei: Welche Gesetze sind eigentlich noch alle zu ignorieren, und welche befolgst du? Warum überhaupt?

Da es faktisch keine generell für alle gültigen Gesetze gibt, kann ich nur noch meine eigenen persönlichen "Regeln" befolgen. Warum ich diese befolge? Weil ich diese für sinnvoll halte und weil es mir einen Vorteil bringt - ganz einfach!
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September 14, 2016, 04:54:45 AM
Ich verfolge diesen Thread ebenfalls mit etwas Kopfschütteln, jedoch auch größerer Bewunderung für die Hartnäckigkeit, die Mezzo hier an den Tag legt. Macht man sich hinreichend deutlich, welche zentrale Rolle die Währungsverfassung in einer modernen Volkswirtschaft spielt, dann kommt man nicht umhin, unterm Strich gespannt zu sein, wie die Sache weitergeht. Das ganze mag nach Querulanz klingen, im Kern ist es davon aber mE meilenweit entfernt.
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September 14, 2016, 04:48:25 AM
In diesem Fall scheint das wohl so zu sein, das es kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr gibt.
Interessiert ja auch keinen, was es genau bedeutet, und die Diskussion ob Euroscheine Banknoten sind gibts auch schon länger. Gern auch unter denReichsbürgern usw., die die BRD nicht anerkennen, und auf der Welle reitet der Verein: Die die sowas erzählen haben alle einen an der Waffel.
Du glaubst doch selbst nicht, das einen Lappen an dich gibt, in dem auch nur im entferntesten und bei seeeehr voreingenommener Ansichtsweise der kleinste Eindruck entstehen könnte, das gesetzliche Zahlungsmittel wäre hier ungültig?
Was Fakt ist und was man beweisen kann sind zwei verschiedene Dinge. Al Capone ist ja auch nur wegen Steuern in den Bau gegangen. Wusste aber jeder, was er wirklich macht.

Was ich dir sagen oder von dir wissen wollte:
Mit welchem Argument kommst du, das es dir nicht möglich ist zu überweisen? Du trampelst wie ein kleines Kind auf dem Fakt rum, das irgendwo im Buch steht, das jeder Scheine annehmen _muss_.
Jeder sieht aber nur das nervige Blag, das rumzickt, nicht, das da der Gegner den Fehler macht.
Und wenn du drauf hinweist, sehen alle nur das man doch einfach überweisen kann und nicht dem Gericht und damit der Allgemeinheit auf der Tasche liegen muss.
Da kämst in den Augen der Öffentlichkeit besser weg, wenn du mit den Schultern zucken könntest *ich hab kein Konto und kann auch keins bekommen, wie soll ich bezahlen?*

Was ich am wenigsten verstehe:
Es gibt doch genug Verweigerer. Warum wird der Laden (und hunderte andere) nicht jeden Tag dreißigmal verklagt auf Bargeldannahme, weil das ja jeder nehmen muss und die Nichtannahme ein Gestzesverstoß ist?
Komm mir jetzt nicht mit "die sind alle gekauft und lehnen die Klagen wegen nichterfolgsaussicht ab". Dann eben das nächsthöhere Gericht wegen Förderung der illegalen Aktivität.
"Ihr" seid so kreativ.... Warum nicht so? Was überseh ich da?

Und mal so nebenbei: Welche Gesetze sind eigentlich noch alle zu ignorieren, und welche befolgst du? Warum überhaupt?
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September 14, 2016, 04:33:17 AM
Mezzo, da hast du mich genau und gründlich missverstanden.

Ich bin genau auf deiner Wellenlänge und würde den Verein lieber heute als morgen abschaffen, aber genau darum gehts mir.
Du pinkelst denen ans Bein mit deiner "ich will aber bar bezahlen"-Mentalität, obwohl du genau weißt, das dieses Argument keiner anerkennt, denn

Du behauptest also, das gesetzliche Zahlungsmittel wurde in DE defakto abgeschafft? Gegenüber den anderen Gesetzen ist das gesetzliche Zahlungsmittel ein grundlegendes Gesetz, mit dem alles andere steht und fällt. Wenn dieses Gesetz ignoriert wird, braucht man sich um kein anderes Gesetz mehr Gedanken machen. Das möchte ich gerne schriftlich haben.

- du und die haben ein Konto, es ist dir also nicht unmöglich zu überweisen. Verständnis hätte ich und vielleicht sogar ein Richter, wenn es dir absolut unmöglich wäre, irgendwo in deiner Nähe ein Konto aufzumachen.

Schöne Argumentation. Ich könnten den Sachbearbeiter auch erschlagen. Er wusste ja, dass ich sauer bin und an diesem Tag komme. Da hätte er auch daheim bleiben können. Nein, das Konto ist absolut nicht relevant. Im übrigen mag ich diesen Leuten meine Bankverbindung nicht (implizit) mitteilen, denn sonst fackeln die nicht lange und pfänden in Zukunft gleich das Konto. Wenn schon, dann werde ich das Schutzgeld immer dem Eintreiber persönlich übergeben - und zwar in kleinster Stückelung. Mit einer unpersönlichen Kontenpfändung lasse ich die nicht davonkommen!

- das Mittel der Überweisung auch an die GEZapo ist millionenfach ausprobiert und funktioniert einwandfrei, wenn auch ausschließlich in deren Sinn. Es funktioniert also, und du brauchst keine Angst haben, das deine Zahlung abhanden kommt.

Siehe oben, das ist rechtlich gesehen kein sinnvolles Argument. Entweder es gibt Gesetze oder es gibt keine.

- du verlangst, das sie sich an Gesetze wie das Bargeldgesetz halten, gleichzeitig bemängelst du, das sie sich nicht an Gesetze halten. Warum sollten sie ausgerechnet dieses, das ihnen noch mehr zum Nachteil einbringen würde, anerkennen, und die anderen von dir genannten ignorieren? Du bist einer von denen die an einem Kindergarten noch mehr Schilder aufstellen. Dabei sind die Raser, die das 50-Schild nicht sehen, diejenigen die auch das 30-Schild nicht sehen.
Wo ist deine Argumentation für einen Grund, das du zwangsläufig bar zahlen musst, wenn sie doch eine Überweisung akzeptieren? Nur weil da steht, das sie Bargeld annehmen müssten?

Wie gesagt, dieses Gesetz ist grundlegend und nicht nur auf den Rundfunk beschränkt. Sollte es ignoriert werden, lässt sich nicht mal mehr die Fassade "Rechtsstaat BRD" aufrecht erhalten. Und es zieht sogar noch weitere Kreise - die EU fällt dann gleich mit und damit alle EU Verträge und Verordnungen. Dies möchte ich schwarz auf weiss bescheinigt bekommen.

Dein Verfahren wird doch aufgrund genau dieser Gründe gegen dich gedreht, oder nicht?

Wenn sie die Fassade erhalten wollen nicht. Ansonsten ist es sowieso egal.

Du willst eine Bargeldannahme, sie reden dir die Bargeldabgabe aus, sie gewinnen. Wie kontert Mezzo?

Natürlich mit Barzahlung gegenüber dem Schutzgeldeintreiber! Der wird sich freuen, wenn er alle paar Monate bei mir aufschlagen darf, um die Münzen abzuholen.

Nebenbei fällt mir auf, das da "Banknoten" genannt wird.
Euros sind Banknoten? Seit wann das denn? Was ist mit Münzen? Sind die in "Banknoten" mit eingenommen?

Nur die Banknoten (die Scheine) sind das einzige(!) unbeschränkt gültige gesetzliche Zahlungsmittel. Die Münzen sind laut MünzG ein beschränktes gesetzliches Zahlungsmittel. D.h. ausser dem Herausgeber (das ist das Bundesfinanzministerium, zu dem übrigens auch das Finanzamt gehört) muss niemand mehr als 50 Münzen zur Begleichung einer Schuld annehmen (das ist die Beschränkung!). Für Euro Scheine gibt es keine solche Beschränkung.

Eine Überweisung ist übrigens gar kein gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist eine ersatzweise Befriedigung, deren Nutzung man in gegenseitigem Einvernehmen, vereinbaren kann. Sie hat den selben Rang wie ersatzweise Arbeitsleistung oder andere Tauschwerte.

Soweit die offizielle Rechtslage, die ich übrigens nicht gemacht habe.
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September 14, 2016, 04:00:31 AM
Mezzo, da hast du mich genau und gründlich missverstanden.

Ich bin genau auf deiner Wellenlänge und würde den Verein lieber heute als morgen abschaffen, aber genau darum gehts mir.
Du pinkelst denen ans Bein mit deiner "ich will aber bar bezahlen"-Mentalität, obwohl du genau weißt, das dieses Argument keiner anerkennt, denn
- du und die haben ein Konto, es ist dir also nicht unmöglich zu überweisen. Verständnis hätte ich und vielleicht sogar ein Richter, wenn es dir absolut unmöglich wäre, irgendwo in deiner Nähe ein Konto aufzumachen.
- das Mittel der Überweisung auch an die GEZapo ist millionenfach ausprobiert und funktioniert einwandfrei, wenn auch ausschließlich in deren Sinn. Es funktioniert also, und du brauchst keine Angst haben, das deine Zahlung abhanden kommt.
- du verlangst, das sie sich an Gesetze wie das Bargeldgesetz halten, gleichzeitig bemängelst du, das sie sich nicht an Gesetze halten. Warum sollten sie ausgerechnet dieses, das ihnen noch mehr zum Nachteil einbringen würde, anerkennen, und die anderen von dir genannten ignorieren? Du bist einer von denen die an einem Kindergarten noch mehr Schilder aufstellen. Dabei sind die Raser, die das 50-Schild nicht sehen, diejenigen die auch das 30-Schild nicht sehen.
Wo ist deine Argumentation für einen Grund, das du zwangsläufig bar zahlen musst, wenn sie doch eine Überweisung akzeptieren? Nur weil da steht, das sie Bargeld annehmen müssten?
Dein Verfahren wird doch aufgrund genau dieser Gründe gegen dich gedreht, oder nicht?
Du willst eine Bargeldannahme, sie reden dir die Bargeldabgabe aus, sie gewinnen. Wie kontert Mezzo?

Nebenbei fällt mir auf, das da "Banknoten" genannt wird.
Euros sind Banknoten? Seit wann das denn? Was ist mit Münzen? Sind die in "Banknoten" mit eingenommen?
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September 13, 2016, 10:02:47 AM
Die Landesrundfunkanstalten sind öffentlich-rechtliche Institutionen, also (Landes-)Behörden. Der Beitragsservice (früher mal GEZ) ist eine nicht rechtsfähige (!) Organisation, die im Auftrag der Rundfunkanstalten Gelder einzieht. Da hat sich, ausser dem Namen, auch nichts geändert.

Da diese Organisation nicht rechtsfähig ist, kann man sie nicht verklagen und auch sonst rechtlich auf keine Art dagegen vorgehen - sie ist unangreifbar. Theoretisch kann dieser Beitragsservice auch nicht rechtlich gegen irgendjemanden vorgehen, was denen aber praktisch egal ist (illegal, aber sanktioniert z.B. durch I ZB 64/14 BGH).

Gesetze, die gegen höherrangige Gesetze verstossen, sind theoretisch ungültig. Die Praxis sieht anders aus. Auch aus diesem Grund gilt in DE ganz einfach nicht das Gesetz, sondern das Recht des Stärkeren. Wo die Grenzen liegen teste ich (als sogenannter Spinner) gerade aus.
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September 13, 2016, 08:49:08 AM
Hat sich das seit GEZ geändert?

Die musste noch Mahnbescheid erwirken und Gerichte bemühen.

Und soweit ich das bei der Rundfunkgebührenzentrale sehe ist sie eher ein Verein. Also bitte mal genau erklären wo die das recht zur Amtshilfe her nehmen wollen. Amtshilfe ist es aber nicht, wenn ein Richter zustimmt. Dann nennt man das ein Urteil.
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September 13, 2016, 07:40:27 AM
Man kann ihm aber auch einen Zahlungsnachweis zukommen lassen (z.B: die Hinterlegung). Zumindest der Hinterlegte Betrag kann ja nich noch einmal Vollstreckt werden.

Klar, wenn die Summe hinterlegt ist, kann er das nicht mehr. Solange die Behörde allerdings "nur" im Annahmeverzug ist, könnte diese trotzdem auf die Idee kommen, zu Vollstrecken. Ob das legal wäre, ist eine andere Frage, die vom Gerichtsvollzieher nicht geprüft wird.

... die angeblich im Gesetz stehende Pflicht zur Bargeldannahme ...

Gesetz über die Deutsche Bundesbank
§ 14 Notenausgabe

(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.
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September 13, 2016, 07:29:17 AM
Was ist mit einer Hinterlegung beim Gericht?

Genau das werde ich nun machen!

Der Gerichtsvollziehen muss doch zu Rechtmäßigkeit einer vollstreckung prüfen bevor er diese durchführt.

Nein, muss er nicht und macht er nicht. Man kann aber (danach) gegen eine ungerechtfertigte Vollstreckung klagen.

Man kann ihm aber auch einen Zahlungsnachweis zukommen lassen (z.B: die Hinterlegung). Zumindest der Hinterlegte Betrag kann ja nich noch einmal Vollstreckt werden.

Es bleibt also spannend bei der ganzen Sache. Ich freu mich auf weitere Updates.

Edit: Toll wäre auch, wenn du gleich nach der Hinterlegung die Rundfunkanstalt aufforderst, den Originaltitel herauszugeben Smiley
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September 13, 2016, 07:18:47 AM
Was ist mit einer Hinterlegung beim Gericht?

Genau das werde ich nun machen!

Der Gerichtsvollziehen muss doch zu Rechtmäßigkeit einer vollstreckung prüfen bevor er diese durchführt.

Nein, muss er nicht und macht er nicht. Man kann aber (danach) gegen eine ungerechtfertigte Vollstreckung klagen.

Die Rundfunkanstalt ist keine Behörde und kann nicht selbst Vollstrecken. Also muss auch sie erstmal einen Mahnbescheid und alle nachfolgenden Schritte vor Gericht durchexerzieren.

Falsch. Die Rundfunkanstalten sind Behörden. Nur aus diesem Grund können sie Bescheide über die Rundfunkbeiträge austellen und eine Amtshilfevollstreckung beauftragen.

Witzig finde ich, das sich da einer über Willkür und Nötigung aufregt, gleichzeitig aber völlig willkürlich einen anderen Weg als ca. 30 Millionen andere nehmen möchte und den Zahlungsempfänger nötigt, nutzlosen Aufwand zu treiben, einfach nur, weil er zurückärgern will. Es ist ja nun nicht so, das ein Konto und eine einfache Zahlungsmöglichkeit bei beiden vorhanden wäre, und die lachen über diese Kaspereien.
Ist wie bei den Versicherungen: Die Verweigerer machen Kosten, der Rest darf diese Kosten dann tragen.
Kein Wunder, das der Verein "euch" alle als Spinner darstellt.

Die Verantwortung dafür trägst Du, zusammen mit den anderen 30 Millionen. Ihr habt zugelassen, dass eine Client-Server Punkt zu Punkt Verbindung heute als Rund-Funk bezeichnet wird. Ihr habt zugelassen, dass 20% der Beiträge für freiwillige überdurchschnittliche Pensionsleistungen draufgehen. Ihr habt zugelassen, dass Grundversorgung heute keine Grenzen mehr kennt. Ihr habt zugelassen, dass die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten nur noch auf dem Papier besteht und die Parteien ihre untragbaren verdienten Soldaten beim Runfunk abladen können. Ihr habt zugelassen, dass Politiker unliebsame Intendanten beim "unabhängigen" Rundfunk feuern können. Ihr habt zugelassen, dass eine Steuer als Beitrag deklariert wird und plötzlich die Eigenschaft einer Wohnung als Voraussetzung für den Rundfunkempfang deklariert wird. Und wenn so ein paar Spinner, wie ich, sich dagegen dagegen wehren, dann lassen Du und diese 30 Millionen ihr in Zukunft noch noch vielmehr von dieser Scheisse durchgehen.

_Das_ wäre ein Punkt, an dem man ansetzen muss, nicht die angeblich im Gesetz stehende Pflicht zur Bargeldannahme (wobei gleichzeitig darüber geschimpft wird, das sich der Verein nicht an Gesetze hält, man aber wünscht, an dieses eine würde er sich bitte halten.)....

Unabnhängig vom Rundfunk ist Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel ein zentraler Punkt. Es gibt einfach kein anderes Zahlungsmittel, d.h. jede Behörde könnte dann entscheiden ob Du Deine Zahlungen zukünftig in Giralgeld oder Arbeitsstunden beim Autobahnbau abzuleisten hast. Aber egal, Du und die 30 Millionen würden auch das zulassen. So ist das, wenn es nur noch um Brot und Spiele geht und einem alles andere völlig egal ist.

Im übrigen, hätten die Gerichte sich im Vorfeld an die Gesetze gehalten und nicht versucht, selbst politische Fakten zu schaffen, dann hätten sie den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk schon lange in seine Schranken gewiesen und solche Aktionen wäre gar nicht mehr notwendig.
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September 13, 2016, 06:55:41 AM
Die Rundfunkanstalt ist keine Behörde und kann nicht selbst Vollstrecken. Also muss auch sie erstmal einen Mahnbescheid und alle nachfolgenden Schritte vor Gericht durchexerzieren.

Du meinst wohl einen grichtlichen Mahnbescheid.
Vielleicht hast du die ganze Vorgeschichte nicht im Kopf. Es gibt bereits ein rechtskräftiges Urteil; man darf also wohl davon ausgehen, dass dieses Vollstreckbar ist.

Hier wäre nun der Punkt an dem man eingreifen kann. Indem man nun erklärt das ein Mahnbescheid nicht nötig ist, da man per Bargeld bezahlen möchte und das bisher vom Kläger nicht akzeptiert wurde. Wobei du nicht vergessen darfst das du eine Bringschuld hast, also erwähnen musst das du natürlich bereit warst das Geld direkt zu ihnen zu bringen.

Da ein Mahnbescheid wohl unnötig ist zur Vollstreckung des Urteils, kann man wohl erst beim Gerichtsvollziehen bzw. frühestens bei der Verteilerstelle der Aufträge für die Gerichtsvollzieher eingreifen.

Das dürfte dazu führen das die Klage abgewiesen wird, da keine Zahlungsverweigerung vorliegt.

Mezzo wurde bereits verurteilt und dieses Urteil ist auch rechtskräftig.


Ist der Mahnbescheid aber schon durch, und du willst das erst im Nachhinein so managen dürftest du schlechte Karten haben. Das geht definitiv dann zum Gerichtsvollzieher und in die Schufa. Die Kosten fallen dir auch zur Last, auch wenn du dann dem Gerichtsvollzieher das Bargeld gibst. Prüfen muss der NUR ob der Mahnbescheid rechtskräftig ist.

Nein, einen rechtskräftigen Mahnbescheid kann jeder gegen jeden erwirken, kostet nichtmal viel, geht sogar online. Ein Gerichtsvollzieher wird sich hüten wegen einem Mahnbescheides tätig zu werden; allein schon deswegen, weil dieser nichtmal auf den Inhalt, sondern nur auf die Formalitäten geprüft wird.
In diesem Fall wird der Gerichtsvollzieher die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils überprüfen und dann tätig werden.

Nicht mehr ob du das Geld hinterlegt hast.

Eine Hinterlegung beim Amtsgericht hat befreiende wirkung. Spätestens wenn der Gerichtsvollzieher einen Zahlungsnachweis (z.B. den Nachweis der Hinterlegung) erhalten hat, muss er das überprüfen (oder den Nachweis ungeprüft hinnehmen).
Hinterlegst du also das Geld bei Gericht aufgrund des Mahnbescheides, dann muss dieser ja auch zurück genommen werden.

Das Gericht nimmt Gelder zur Hinterlegung z.B: bei Annahmeverweigerung des Gläubigers entgegen, nicht aufgrund eines Mahnbescheides. Im übrigen ist mir keine Pflicht zur Rücknahme eines Mahnbescheides bekannt wenn dieser nicht schon rechtsmissbräuchlich beantragt wurde.

Jedenfalls wenn das Gericht deine Zahlung annimmt. Es einfach nur zu hinterlegen oder hinzuschicken oder auf den Tisch zu legen reicht also nicht. Das Gericht muss es förmlich annehmen und den Mahnbescheid aufheben.Allerdings wird der Mahnbescheid weiterhin in den Akten stehen und bei der Schufa. Zwar ale erledigt aber das reicht ja schon für eine beschissene Abwertung.

Ja, man muss natürlich erstmal das Gericht darum bitten, dass es das Geld für die Hinterlegung annimmt, bekommt aber im Gegenzug auch einen Nachweis, dass es nun dort hinterlegt ist.
Im übrigen darf eine Schufaeintragung nur bei unbestrittenen Forderungen vorgenommen werden. Ein Mahnbescheid, dem man widerspricht, wird dort also wohl nicht stehen (und wenn doch, dann hat man einen unverzüglichen Löschanspruch)

Weis also momentan nicht so genau wo du stehst...weil schreiben tun die viel, wahr ist davon wenig oder es ist eine verklausulierte Drohung. Also eine "wir werden Vollstrecken (wenn wir alles so durchbekommen wie wir uns das denken)."

Naja, da es schon ein Urteil gibt, denke ich, dass die sehr wohl eine Vollstreckung versuchen werden. Deswegen ja mein Vorschlag bei der ersten Instanz an die so ein Vollstreckungsersuchen geht, gleich mal zu schreiben und infor einzuholen, welche Beweise für Annahmeverweigerung etc. der Gerichtsvollzieher braucht um die Vollstreckung auszusetzen.




Witzig finde ich, das sich da einer über Willkür und Nötigung aufregt, gleichzeitig aber völlig willkürlich einen anderen Weg als ca. 30 Millionen andere nehmen möchte und den Zahlungsempfänger nötigt, nutzlosen Aufwand zu treiben, einfach nur, weil er zurückärgern will. Es ist ja nun nicht so, das ein Konto und eine einfache Zahlungsmöglichkeit bei beiden vorhanden wäre, und die lachen über diese Kaspereien.

Ich kann mir gut vorstellen, dass Mezzo in Bitcoin bezahlen würde - ich würde es tun. Es ist ja nicht so, dass nicht auf beiden seiten ein Gerät existiert, mit dem Bitcoinzahlungen gesendet und angenommen werden können, und das noch einfacher, schneller, sicherer und in vielen Fällen günstiger als bei einem Bankkonto.

Nur weil eine größere Anzahl an personen etwas macht, muss es ja nicht gut sein. Besonders dann nicht, wenn damit geroht wird, dass aus der Reihe tanzen sanktioniert wird. Niemand weiß, wieviele Barzahler es geben würde, wenn man denen nicht ans Beim pissen würde. Allein deine Aussage könnte doch schon Einfluss darauf haben ob jemand Bar zahlt oder nicht. Wenn du jemanden blöd anmachst, weil er Barzahler ist oder es gern sein würde, dann erzeugt das nunmal gesellschaftlichen Druck. Wenn das noch mehr Leute machen, dann wird es nur schlimmer.

Es ist nunmal so, dass eine Forderung zunächst mal in Bargeld zu begleichen ist. Wenn dann jemand an kommt und in z.B. Silberunzen bezahlt werden will, dann kann man das ablehnen. Ich seh dabei kein Problem. Wenn man auf eine Bestimmte Art und Weise bezahlt werden will, dann bietet man seine Leistung eben nur Kunden an, die damit einverstanden sind und lässt es bei denen, die nicht auf die gewünschte Weise bezahlen wollen, bleiben, so einfach sieht das aus.
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September 13, 2016, 06:27:32 AM
also wenn es mich nicht täsucht können die GEZ, IHK und Kirche direkt einen Gerichtsvollzieher beauftragen ohne den umweg übers Gericht.
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September 13, 2016, 06:02:24 AM
Witzig finde ich, das sich da einer über Willkür und Nötigung aufregt, gleichzeitig aber völlig willkürlich einen anderen Weg als ca. 30 Millionen andere nehmen möchte und den Zahlungsempfänger nötigt, nutzlosen Aufwand zu treiben, einfach nur, weil er zurückärgern will. Es ist ja nun nicht so, das ein Konto und eine einfache Zahlungsmöglichkeit bei beiden vorhanden wäre, und die lachen über diese Kaspereien.
Ist wie bei den Versicherungen: Die Verweigerer machen Kosten, der Rest darf diese Kosten dann tragen.
Kein Wunder, das der Verein "euch" alle als Spinner darstellt.
Und bevor ich jetzt Haue bekomme: Die Rechtmäßigkeit der Forderung stelle ich hier weder in Frage noch als Tatsache auf. Ja, wegen mir sollten mehr Leute verweigern. Und? Die Gerichte haben ja auch sonst nichts zu tun...
_Das_ wäre ein Punkt, an dem man ansetzen muss, nicht die angeblich im Gesetz stehende Pflicht zur Bargeldannahme (wobei gleichzeitig darüber geschimpft wird, das sich der Verein nicht an Gesetze hält, man aber wünscht, an dieses eine würde er sich bitte halten.)....
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Merit: 1108
September 13, 2016, 04:57:22 AM
Die Rundfunkanstalt ist keine Behörde und kann nicht selbst Vollstrecken. Also muss auch sie erstmal einen Mahnbescheid und alle nachfolgenden Schritte vor Gericht durchexerzieren.

Hier wäre nun der Punkt an dem man eingreifen kann. Indem man nun erklärt das ein Mahnbescheid nicht nötig ist, da man per Bargeld bezahlen möchte und das bisher vom Kläger nicht akzeptiert wurde. Wobei du nicht vergessen darfst das du eine Bringschuld hast, also erwähnen musst das du natürlich bereit warst das Geld direkt zu ihnen zu bringen.

Das dürfte dazu führen das die Klage abgewiesen wird, da keine Zahlungsverweigerung vorliegt.

Ist der Mahnbescheid aber schon durch, und du willst das erst im Nachhinein so managen dürftest du schlechte Karten haben. Das geht definitiv dann zum Gerichtsvollzieher und in die Schufa. Die Kosten fallen dir auch zur Last, auch wenn du dann dem Gerichtsvollzieher das Bargeld gibst. Prüfen muss der NUR ob der Mahnbescheid rechtskräftig ist. Nicht mehr ob du das Geld hinterlegt hast. Hinterlegst du also das Geld bei Gericht aufgrund des Mahnbescheides, dann muss dieser ja auch zurück genommen werden. Jedenfalls wenn das Gericht deine Zahlung annimmt. Es einfach nur zu hinterlegen oder hinzuschicken oder auf den Tisch zu legen reicht also nicht. Das Gericht muss es förmlich annehmen und den Mahnbescheid aufheben.Allerdings wird der Mahnbescheid weiterhin in den Akten stehen und bei der Schufa. Zwar ale erledigt aber das reicht ja schon für eine beschissene Abwertung.

Weis also momentan nicht so genau wo du stehst...weil schreiben tun die viel, wahr ist davon wenig oder es ist eine verklausulierte Drohung. Also eine "wir werden Vollstrecken (wenn wir alles so durchbekommen wie wir uns das denken)."
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September 13, 2016, 04:39:58 AM
Was ist mit einer Hinterlegung beim Gericht? Der Gerichtsvollziehen muss doch zu Rechtmäßigkeit einer vollstreckung prüfen bevor er diese durchführt. Müsste dazu nicht auf gehören, ob etwas hinterlegt wurde? Mit dem Urteil und der Antwort der Rundfunkanstalt, die Zahlung nicht annehmen zu wollen, müsste eine solche hinterlegung doch möglich sein. Alternativ könntest du ja schonmal bei der für dich zuständigen verteilenden Stelle der Vollstreckungsaufträge nachfragen, ob eine Hinterlegung überprüft wird und ggf. nach Hinterlegung dieser Stelle einen Nachweis der Hinterlegung zukommen lassen noch bevor der Vollstreckungsauftrag eingeht. Vielleicht kannst du das ganze so schon im Keim ersticken. Interessant wäre es jedenfalls.

Die nächste Verhandlung könnte dann die sein, in der du die zusätzlich entstandenen Kosten der Vollstreckung von der Rundefunkanstalt willst Cheesy
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September 13, 2016, 02:42:38 AM
Das Resultat meines Zahlungsangebots an den Rundfunk war nun wie erwartet eine Verweigerung der Annahme mit Hinweis auf die (laut Satzung!) verpflichtende Zahlung mit Giralgeld. Nebenbei droht mir der Rundfunk mit Vollstreckung. D.h. die verweigern die Annahme der Zahlung und wollen gleichzeitig vollstrecken, was vermutlich zu einer zwingenden Annahme des gesetzlichen Zahlungsmittels führt. Ausser die Behörden nehmen bei einer Vollstreckung auch kein Bargeld mehr an.

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Eva-Maria Michel ..., Justitiarin und stellvertretende Intendantin des WDR sowie Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit des Beitragsservice
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Man habe extra Barzahlungsmöglichkeiten geschaffen, sagt Eva-Maria Michel: "Keiner ist gekommen."

D.h. wohl der Rundfunk nimmt im Prinzip Bargeld an - aber nicht von mir. Kommt also zu den sonstigen Verfehlungen auch noch Willkür und Nötigung hinzu.
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