Die Rundfunkanstalt ist keine Behörde und kann nicht selbst Vollstrecken. Also muss auch sie erstmal einen Mahnbescheid und alle nachfolgenden Schritte vor Gericht durchexerzieren.
Du meinst wohl einen
grichtlichen Mahnbescheid.
Vielleicht hast du die ganze Vorgeschichte nicht im Kopf. Es gibt bereits ein rechtskräftiges Urteil; man darf also wohl davon ausgehen, dass dieses Vollstreckbar ist.
Hier wäre nun der Punkt an dem man eingreifen kann. Indem man nun erklärt das ein Mahnbescheid nicht nötig ist, da man per Bargeld bezahlen möchte und das bisher vom Kläger nicht akzeptiert wurde. Wobei du nicht vergessen darfst das du eine Bringschuld hast, also erwähnen musst das du natürlich bereit warst das Geld direkt zu ihnen zu bringen.
Da ein Mahnbescheid wohl unnötig ist zur Vollstreckung des Urteils, kann man wohl erst beim Gerichtsvollziehen bzw. frühestens bei der Verteilerstelle der Aufträge für die Gerichtsvollzieher eingreifen.
Das dürfte dazu führen das die Klage abgewiesen wird, da keine Zahlungsverweigerung vorliegt.
Mezzo wurde bereits verurteilt und dieses Urteil ist auch rechtskräftig.
Ist der Mahnbescheid aber schon durch, und du willst das erst im Nachhinein so managen dürftest du schlechte Karten haben. Das geht definitiv dann zum Gerichtsvollzieher und in die Schufa. Die Kosten fallen dir auch zur Last, auch wenn du dann dem Gerichtsvollzieher das Bargeld gibst. Prüfen muss der NUR ob der Mahnbescheid rechtskräftig ist.
Nein, einen rechtskräftigen Mahnbescheid kann jeder gegen jeden erwirken, kostet nichtmal viel, geht sogar online. Ein Gerichtsvollzieher wird sich hüten wegen einem Mahnbescheides tätig zu werden; allein schon deswegen, weil dieser nichtmal auf den Inhalt, sondern nur auf die Formalitäten geprüft wird.
In diesem Fall wird der Gerichtsvollzieher die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils überprüfen und dann tätig werden.
Nicht mehr ob du das Geld hinterlegt hast.
Eine Hinterlegung beim Amtsgericht hat befreiende wirkung. Spätestens wenn der Gerichtsvollzieher einen Zahlungsnachweis (z.B. den Nachweis der Hinterlegung) erhalten hat, muss er das überprüfen (oder den Nachweis ungeprüft hinnehmen).
Hinterlegst du also das Geld bei Gericht aufgrund des Mahnbescheides, dann muss dieser ja auch zurück genommen werden.
Das Gericht nimmt Gelder zur Hinterlegung z.B: bei Annahmeverweigerung des Gläubigers entgegen, nicht aufgrund eines Mahnbescheides. Im übrigen ist mir keine Pflicht zur Rücknahme eines Mahnbescheides bekannt wenn dieser nicht schon rechtsmissbräuchlich beantragt wurde.
Jedenfalls wenn das Gericht deine Zahlung annimmt. Es einfach nur zu hinterlegen oder hinzuschicken oder auf den Tisch zu legen reicht also nicht. Das Gericht muss es förmlich annehmen und den Mahnbescheid aufheben.Allerdings wird der Mahnbescheid weiterhin in den Akten stehen und bei der Schufa. Zwar ale erledigt aber das reicht ja schon für eine beschissene Abwertung.
Ja, man muss natürlich erstmal das Gericht darum bitten, dass es das Geld für die Hinterlegung annimmt, bekommt aber im Gegenzug auch einen Nachweis, dass es nun dort hinterlegt ist.
Im übrigen darf eine Schufaeintragung nur bei unbestrittenen Forderungen vorgenommen werden. Ein Mahnbescheid, dem man widerspricht, wird dort also wohl nicht stehen (und wenn doch, dann hat man einen unverzüglichen Löschanspruch)
Weis also momentan nicht so genau wo du stehst...weil schreiben tun die viel, wahr ist davon wenig oder es ist eine verklausulierte Drohung. Also eine "wir werden Vollstrecken (wenn wir alles so durchbekommen wie wir uns das denken)."
Naja, da es schon ein Urteil gibt, denke ich, dass die sehr wohl eine Vollstreckung versuchen werden. Deswegen ja mein Vorschlag bei der ersten Instanz an die so ein Vollstreckungsersuchen geht, gleich mal zu schreiben und infor einzuholen, welche Beweise für Annahmeverweigerung etc. der Gerichtsvollzieher braucht um die Vollstreckung auszusetzen.
Witzig finde ich, das sich da einer über Willkür und Nötigung aufregt, gleichzeitig aber völlig willkürlich einen anderen Weg als ca. 30 Millionen andere nehmen möchte und den Zahlungsempfänger nötigt, nutzlosen Aufwand zu treiben, einfach nur, weil er zurückärgern will. Es ist ja nun nicht so, das ein Konto und eine einfache Zahlungsmöglichkeit bei beiden vorhanden wäre, und die lachen über diese Kaspereien.
Ich kann mir gut vorstellen, dass Mezzo in Bitcoin bezahlen würde - ich würde es tun. Es ist ja nicht so, dass nicht auf beiden seiten ein Gerät existiert, mit dem Bitcoinzahlungen gesendet und angenommen werden können, und das noch einfacher, schneller, sicherer und in vielen Fällen günstiger als bei einem Bankkonto.
Nur weil eine größere Anzahl an personen etwas macht, muss es ja nicht gut sein. Besonders dann nicht, wenn damit geroht wird, dass aus der Reihe tanzen sanktioniert wird. Niemand weiß, wieviele Barzahler es geben würde, wenn man denen nicht ans Beim pissen würde. Allein deine Aussage könnte doch schon Einfluss darauf haben ob jemand Bar zahlt oder nicht. Wenn du jemanden blöd anmachst, weil er Barzahler ist oder es gern sein würde, dann erzeugt das nunmal gesellschaftlichen Druck. Wenn das noch mehr Leute machen, dann wird es nur schlimmer.
Es ist nunmal so, dass eine Forderung zunächst mal in Bargeld zu begleichen ist. Wenn dann jemand an kommt und in z.B. Silberunzen bezahlt werden will, dann kann man das ablehnen. Ich seh dabei kein Problem. Wenn man auf eine Bestimmte Art und Weise bezahlt werden will, dann bietet man seine Leistung eben nur Kunden an, die damit einverstanden sind und lässt es bei denen, die nicht auf die gewünschte Weise bezahlen wollen, bleiben, so einfach sieht das aus.