...also daher die Frage: ist das dein ernst?!
Wenn ich in einem Forum etwas kommentarlos verlinke, dann mache ich mir nicht den Inhalt zu Eigen. Vielmehr ist das mein Angebot, über etwas zu diskutieren, wozu Foren eigentlich gedacht sind. In diesem Fall geht es um die Frage, ob staatliche Gewalt überhaupt durch BRD-Organe rechtlich zulässig ist, da die BRD kein Staatsgebiet hat. Die Bundesregierung bestätigt hierzu selbst auf ihrer Internetseite
https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964:
Zitat: "Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt,
dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch
ist."
Da nach Völkerrecht auf einem Qm nicht zeitgleich zwei politische Regime wirken können und da das deutsche Staatsgebiet nach wie vor zum Staat "Deutsches Reich" gehört und dieses immer noch existiert, hat die BRD kein Staatsgebiet. Und einem Völkerrechtssubjekt ohne Staatsgebiet fehlt die völkerrechtlich erforderliche Legitimation. Die BRD ist somit kein Staat und darf somit auch keine Staatsgewalt ausüben.
Neben dem
Staatsgebiet ist auch die "Weimarer
Verfassung" weder von den alliierten Siegermächten, noch von einem Verfassungsrichter und auch von keinem bundesdeutschen Politiker für ungültig erklärt worden. Also ist die Weimarer Verfassung für alle Deutschen Bürger gültig und die Bürger sind ihr auch verpflichtet, ansonsten müßten sie die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen. Und wenn du das bestreitest, dann kannst du ja mal nen Link hier posten, aus dem hervorgeht, wann und von wem die Weimarer Verfassung für ungültig erklärt wurde. Mein Problem ist nun, dass ich nicht weiß, wie ich mich als Deutscher 1. an die Weimarer Verfassung halten soll und zeitgleich 2. an das Grundgesetz. Als Bürger kann ich nicht zeitgleich zwei Staatsnormen dienen und da ist es für mich auch nicht hilfreich, wenn mir das Bundesverfassungsgericht mitteilt, daß beide Rechtssubjekte (Weimarer Verfassung, Grundgesetz) als Völker
rechtssubjekt identisch sind. Nein, sie sind nicht identisch, was dir sicherlich beim Lesen beider Rechtssubjekte allein schon anhand ihrer Präambel auffallen dürfte.
Dieses Problem haben die Vertreter der Siegermächte am 01.07.1948 an die Ministerpräsidenten der Länder der westlichen Besatzungszone übergeben und sie aufgefordert, dieses bis zum 01.09.1948 durch eine
Volksabstimmung zu lösen [
http://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0012_fra&object=facsimile&l=de]. Zu beachten ist hierbei, dass es sich bei diesen Ministerpräsidenten um politische Vertreter der Weimarer Republik handelt, also des Deutschen Reichs und sie waren allesamt auf die Weimarer Verfassung vereidigt! (Hinweis: die Bundesrepublik Deutschland ist erst im Folgejahr 1949 gegründet worden). Das hätte also nur gelöst werden können, indem man zuerst per Volksentscheid (eine Forderung der Alliierten) die Weimarer Verfassung sowie das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" für ungültig erklärt und zeitgleich das Grundgesetz sowie das Völkerrechtssubjekt "Bundesrepublik Deutschland" beschließt und proklamiert.
Seit nunmehr 69 Jahren wird dies also von unseren Volksvertretern ignoriert, statt dessen exportieren sie willfährig Finanzhoheit (Euro), nationale Rechtsprechung und politische Verantwortung konsequent nach Brüssel, an eine Institution, die noch niemals von deutschen Bürgern legitimiert wurde. Der Staat wird also durch politische Auslagerung seiner Handlungsfähigkeit beraubt, sodaß langfristig wieder ein Zustand entsteht, wie im April 1945, bei dem der testamentarische Nachfolger des Führers, Karl Dönitz zwar Staatspräsident des Deutschen Reichs war, aber wegen Inhaftierung handlungsunfähig, sodass die Alliierten die Staatsführung Deutschlands übernehmen mußten.
Frage: Mit zwei Weltkriegen und politischer Apathie in den darauf folgenden 69 Jahren haben die deutschen Bürger 4 Generationen lang 3 mal Chaos auf ihrem Staatsgebiet verursacht. Was würdest du sagen, nach dem wievielten Mal sollte man sie endgültig und auch dauerhaft wegen politischer Unfähigkeit bzw. Sprachlosigkeit entmündigen ?
...Schwachsinns-Link
Zu Entscheiden, ob ich unter Schwachsinn leide oder nicht, das überlass mal bitte meinem Hausarzt. Die frei gewordene Zeit kannst du aber gerne nutzen, hier deine Qualitätslinks zum Thema zu posten.
Ich kenn dich nicht...
Wäre mir Recht, wenn wir das auch so belassen könnten.