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Topic: GEZ sparen - page 8. (Read 54714 times)

sr. member
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guckguck...hallöle
March 23, 2017, 08:38:44 PM
Die Macht des stärkeren.

Das bestreite ich! Gandhi war ja, körperlich gesehen, ein Schwächling, jedoch einer, der allein mit Worten das britische Empire aus seinem Land jagte. Nicht der Stärkere hat die Macht, sondern derjenige, der das Wort zu gebrauchen weiß.
sr. member
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March 23, 2017, 07:09:31 PM
...also daher die Frage: ist das dein ernst?!

Wenn ich in einem Forum etwas kommentarlos verlinke, dann mache ich mir nicht den Inhalt zu Eigen. Vielmehr ist das mein Angebot, über etwas zu diskutieren, wozu Foren eigentlich gedacht sind. In diesem Fall geht es um die Frage, ob staatliche Gewalt überhaupt durch BRD-Organe rechtlich zulässig ist, da die BRD kein Staatsgebiet hat. Die Bundesregierung bestätigt hierzu selbst auf ihrer Internetseite https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964:

Zitat: "Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist."

Da nach Völkerrecht auf einem Qm nicht zeitgleich zwei politische Regime wirken können und da das deutsche Staatsgebiet nach wie vor zum Staat "Deutsches Reich" gehört und dieses immer noch existiert, hat die BRD kein Staatsgebiet. Und einem Völkerrechtssubjekt ohne Staatsgebiet fehlt die völkerrechtlich erforderliche Legitimation. Die BRD ist somit kein Staat und darf somit auch keine Staatsgewalt ausüben.

Neben dem Staatsgebiet ist auch die "Weimarer Verfassung" weder von den alliierten Siegermächten, noch von einem Verfassungsrichter und auch von keinem bundesdeutschen Politiker für ungültig erklärt worden. Also ist die Weimarer Verfassung für alle Deutschen Bürger gültig und die Bürger sind ihr auch verpflichtet, ansonsten müßten sie die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen. Und wenn du das bestreitest, dann kannst du ja mal nen Link hier posten, aus dem hervorgeht, wann und von wem die Weimarer Verfassung für ungültig erklärt wurde. Mein Problem ist nun, dass ich nicht weiß, wie ich mich als Deutscher 1. an die Weimarer Verfassung halten soll und zeitgleich 2. an das Grundgesetz. Als Bürger kann ich nicht zeitgleich zwei Staatsnormen dienen und da ist es für mich auch nicht hilfreich, wenn mir das Bundesverfassungsgericht mitteilt, daß beide Rechtssubjekte (Weimarer Verfassung, Grundgesetz) als Völkerrechtssubjekt identisch sind. Nein, sie sind nicht identisch, was dir sicherlich beim Lesen beider Rechtssubjekte allein schon anhand ihrer Präambel auffallen dürfte.

Dieses Problem haben die Vertreter der Siegermächte am 01.07.1948 an die Ministerpräsidenten der Länder der westlichen Besatzungszone übergeben und sie aufgefordert, dieses bis zum 01.09.1948 durch eine Volksabstimmung zu lösen [http://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0012_fra&object=facsimile&l=de]. Zu beachten ist hierbei, dass es sich bei diesen Ministerpräsidenten um politische Vertreter der Weimarer Republik handelt, also des Deutschen Reichs und sie waren allesamt auf die Weimarer Verfassung vereidigt! (Hinweis: die Bundesrepublik Deutschland ist erst im Folgejahr 1949 gegründet worden). Das hätte also nur gelöst werden können, indem man zuerst per Volksentscheid (eine Forderung der Alliierten) die Weimarer Verfassung sowie das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" für ungültig erklärt und zeitgleich das Grundgesetz sowie das Völkerrechtssubjekt "Bundesrepublik Deutschland" beschließt und proklamiert.

Seit nunmehr 69 Jahren wird dies also von unseren Volksvertretern ignoriert, statt dessen exportieren sie willfährig Finanzhoheit (Euro), nationale Rechtsprechung und politische Verantwortung konsequent nach Brüssel, an eine Institution, die noch niemals von deutschen Bürgern legitimiert wurde. Der Staat wird also durch politische Auslagerung seiner Handlungsfähigkeit beraubt, sodaß langfristig wieder ein Zustand entsteht, wie im April 1945, bei dem der testamentarische Nachfolger des Führers, Karl Dönitz zwar Staatspräsident des Deutschen Reichs war, aber wegen Inhaftierung handlungsunfähig, sodass die Alliierten die Staatsführung Deutschlands übernehmen mußten.

Frage: Mit zwei Weltkriegen und politischer Apathie in den darauf folgenden 69 Jahren haben die deutschen Bürger 4 Generationen lang 3 mal Chaos auf ihrem Staatsgebiet verursacht. Was würdest du sagen, nach dem wievielten Mal sollte man sie endgültig und auch dauerhaft wegen politischer Unfähigkeit bzw. Sprachlosigkeit entmündigen ?

...Schwachsinns-Link

Zu Entscheiden, ob ich unter Schwachsinn leide oder nicht, das überlass mal bitte meinem Hausarzt. Die frei gewordene Zeit kannst du aber gerne nutzen, hier deine Qualitätslinks zum Thema zu posten.

Ich kenn dich nicht...

Wäre mir Recht, wenn wir das auch so belassen könnten.
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March 23, 2017, 04:49:53 AM
Sagen wir mal so, bestimmte Teile sind ja durchaus stichhaltig und verifizierbar. Das Hilft aber nicht, wenn die Praxis nichts mit der Theorie zu tun hat. Du kannst auch in ein Krisengebiet fahren und Dich auf die Menschenrechte und die Genfer Konvention berufen. Da bist Du völlig im Recht und am Ende trotzdem tot.

Nochmal: Die Gesetze und diverse Vereinbarungen sind nichts als Richtlinien auf einem Papier. Letztendlich gültig ist ausschliesslich die höhere Gewalt(bereitschaft) und (militärische) Stärke einer Gruppierung. Kurz: Die Macht des stärkeren.
newbie
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March 22, 2017, 04:37:16 PM


Ich kenn dich nicht, also daher die Frage: ist das dein ernst?! Warum verbreitest du hier so nen Schwachsinns-Link?
legendary
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March 22, 2017, 03:38:12 AM
Ist wohl eher ein Scherz. Falls bei Dir etwas zu holen ist, empfehle ich nicht, es tatsächlich auszuprobieren.
sr. member
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March 21, 2017, 01:55:35 AM
Da Du hier vermutlich nicht alleine bist, sollte es kein Problem sein ein entsprechendes Programm mit Nachrichten und Kultur gegen einen kleinen (<< 8 Milliarden EUR) Obulus bereitzustellen.

Im Gegenteil verhindern diese 8++ Milliarden EUR im Augenblick, dass ein entsprechendes unabhängiges Programm angeboten wird. Wobei das für Nachrichten nicht vollständig korrekt ist. Dort sind einige unabhängige Angebote verfügbar - zumindest bis ihnen in Zukunft ein "Fake"-News Gesetz den Garaus macht. Für Kultur dürfte der Markt zu klein sein, um gegen die Übermacht des ÖR Rundfunk eine Alternative bieten zu können. Richtige Konkurrenz ist im Augenblick nur bei den umsatzstarken Sparten (Sportübertragung, Mainstream Filme) möglich.
newbie
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March 20, 2017, 08:45:14 PM
Ich finde an und für sich die Rundfunkgebühren erstmal gar nicht so schlecht, gerade im Hinblick auf die Nachrichten, Kultur und Geld für junge progressive Sendungen, die so wohl nie in den privaten Laufen würden, weil damit kein großes Geld zu machen ist.

Aber ich habe wenig Verständnis dafür, dass so ein hoher Betrag gezahlt wird und trotzdem dann z.B. Olympia nicht mehr ausgestrahlt wird. Ich wünsche mir Vielfalt für das Geld und nicht den 6 Millionsten Krimi auf ARD/ZDF. Vielfalt bedeutet dann auch dass ich nicht 60 verschiedene Rundfunkorchester finanzieren kann.
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March 10, 2017, 10:51:33 AM
Ich betrachte den Hinweis auf §201 StGB als irrelevant. Die Vollstreckungsperson ist in öffentlichem Auftrag auf meinem Grund. Wäre er privat da, dann würde nämlich mein Hausverbot greifen.

Trotzdem ist es am Ende natürlich so, dass Recht haben und Recht bekommen bei dieser Sache diametral gegensätzliche Dinge sind. Am Ende läuft es trotzdem auf die einfache Frage hinaus, wer ist stärker. Da ich - solange die Vollstreckungsperson nach Abwicklung aller Formalitäten mein Bargeld nimmt - nicht vorhabe, diese Person umzulegen, greift hier einfach die höhere Gewalt(bereitschaft) seitens der Behörden. Man muss hier einfach realistisch sein und sich klarmachen, ob man es letztendlich z.B. auf eine Auseinandersetzung mit einem SEK ankommen lassen möchte.

Der Tip war trotzdem gut. Ich kann schliesslich nichts dafür, wenn mir der Richter die Filmaufnahme nach viel hin und her verbietet, aber einer meiner Zeugen trotzdem eine "illegale" Aufnahme macht und ins Netz stellt. Ausserdem weiss doch heute jeder, dass meine Webcams im Haus alles ohne meine Zustimmung und trotz meiner expliziten Deaktivierung alles in die Cloud streamen, wo es dann geklaut und veröffentlicht wird.  Wink
sr. member
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guckguck...hallöle
March 10, 2017, 10:15:24 AM
Ich habe mindestens einen Zeugen. Da es sich bei der Amtshilfevollstreckung um einen "hoheitlichen"/öffentlichen Vorgang auf meinem eigenen Grund und Boden handelt, halte ich auch eine Kamera bereit, um den Ablauf zusätzlich (auch gegen Alzheimer der Beteiligten) zu dokumentieren.

Habe hierzu mal eine Anfrage im Juraforum gestellt: http://www.juraforum.de/forum/t/staatliche-gewalt-filmen.580041/
Schön zu beobachten, wie die Herren Juristen bereits auf der 2. Seite herablassend beleidigend werden, wenn ein Bürger deren Antworten hinterfragt. Ich empfehle, das Video nicht heimlich aufzunehmen, sondern die private Firma, die bei dir vollstrecken will (nichts anderes sind Gerichtsvollzieher), bei laufender Aufnahme laut und deutlich darauf hinzuweisen, dass der Vollstreckungsakt aus Gründen der Beweissicherung per Audio/Video dokumentiert wird. Obwohl es schon viele Videos bei YouTube gibt, die den Abbruch von Vollstreckungen incl. Polizeischutz dokumentieren würde ich deine Beweissicherungen nicht im Netz hochladen. Aber wenn zeitgleich jemand anderes den Vollstreckungsakt aus einer anderen Perspektive filmt und dann anonym bei YT hochlädt.... na ja, da kannste dann ja nix für.

Als nächstes solltet ihr alle euch hier mal anmelden: https://www.facebook.com/groups/823498281114909/?ref=nf_target&fref=nf

.....und dann zusätzlich euren eigenen Account bei Facebook gründen und ein Netzwerk um euch herum aufbauen. Hierbei geht es ebenfalls darum Freunde zu finden, die euch im Fall der Fälle als Zeugen vor Gericht begleiten, sodaß der Richter merkt, daß er vom Volk beobachtet wird, weil er ja auch "Im Namen Des Volkes" urteilt. 1 oder zwei Zuschauer... da lacht der Richter drüber, das muss ne Masse sein. Und bitte keine auf Krawall gebürstete Bande. Das ganze muss seriös und ruhig (also souverän) ablaufen. Gleiches gilt auch für den Vollstreckungsakt. Auch da sollten möglichst viele Bürger anwesend sein und alles protokollieren. Und nochmal: alles ruhig und gelassen... kein Geschrei !

Als nächstes einige ziemlich abgefahrene Videos:
https://www.youtube.com/watch?v=Ib6uR7ldVok
https://www.youtube.com/watch?v=nQSLjiCKxWc
https://www.youtube.com/watch?v=ZFPQdB2r0Lw

Ich recherchiere jetzt schon über ein Jahr in dieser Angelegenheit und das scheint, so unglaubwürdig es klingt, wahr zu sein. Also mach es so wie im letzten Video am Ende gezeigt wird: Bring eine Protokollführer/in mit, die sich dem Richter gegenüber auch als solche bestellt. Klärt zu Beginn der Verhandlung ab, ob der Richter im Saal DEIN Richter ist, der das Urteil über dich fällt. Protokolliert diesen Vorgang und laßt den Richter seinen Namen möglichst buchstabieren. Hiermit hat der Richter ein Problem, denn im allgemeinen unterschreiben die ihre Urteile nicht, was jedoch erforderlich ist, damit es Rechtskraft erlangt. Vor dem Bürger wird das geheim gehalten, indem man ihm eine vollstreckbare Ausfertigung gibt. Warum wird dem Verurteilten eigentlich keine Kopie vom unterschriebenen Urteil ausgehändigt, wäre doch viel billiger, als das ganze nochmals von einer Urkundsbeamtin abschreiben und beglaubigen zu lassen. Klar, die Urkundsbeamtin beglaubigt den Wortlaut des Urteils und nicht, dass der Richter sein Urteil gar nicht unterschrieben hat. Habe hierzu auch mal einen Artikel in meinem Blog geschrieben: https://buergerzukunft.wordpress.com/2015/11/03/gesetzgebung-und-rechtsprechung-in-alternierende-expertenhand/ Also auch hier und für alle erkennbare Beweissicherung und wenn dann irgendwo im Saal noch en Diktiergerätchen läuft oder alle Zuschauer versehentlich den Recordbutton gedrückt haben... na ja, da kannste ja auch nix für. Danach dann alles in einem Gedächtnisprotokoll niederschreiben und von möglichst vielen Zeugen unterschreiben lassen.

Viel Glück !
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March 09, 2017, 10:22:52 AM
Reicht ja zu wenn ihr auf die Unterschrift/Stempel vom Richter pocht, das haben ja fast alle nicht zur Hand  Grin da dackeln die dann auch wieder ab. Und immer freundlich bleiben!  Tongue

Das klappt soweit ich gelesen habe im Osten der Republik, vielleicht auch im Norden, aber nicht im Süden/Westen. Hier denken die Gerichte nicht mal mehr über Gesetze nach. Wenn irgend etwas nicht in ihren Kram passt, dann wird das (mit fadenscheinigen Argumenten) niedergebügelt. Denen sind die Gesetze dann völlig egal. Die Exekutive hinterfragt hier auch nichts, was von den Behörden kommt, sodass es da keinen Ausweg gibt, solange etwas zu holen ist. Sowas wie Rechtsstaat existiert hier nur als Feigenblatt - oder (manchmal) bei privaten Auseinandersetzungen.

Einzige mir bekannte Ausnahme von dieser Regel ist das LG Tübingen, welches man aber nur mit Anwalt (und dem passenden Wohnort) erreichen kann (2. Instanz).

Oha klingt ja gar nicht so angenehm, naja bei uns hier im Dunkeldeutschland ticken dir Uhren noch etwas anders. Aber wer weiß wie lange noch, deswegen müssen auch wir hier aktiv werden.
legendary
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March 09, 2017, 09:24:54 AM
Reicht ja zu wenn ihr auf die Unterschrift/Stempel vom Richter pocht, das haben ja fast alle nicht zur Hand  Grin da dackeln die dann auch wieder ab. Und immer freundlich bleiben!  Tongue

Das klappt soweit ich gelesen habe im Osten der Republik, vielleicht auch im Norden, aber nicht im Süden/Westen. Hier denken die Gerichte nicht mal mehr über Gesetze nach. Wenn irgend etwas nicht in ihren Kram passt, dann wird das (mit fadenscheinigen Argumenten) niedergebügelt. Denen sind die Gesetze dann völlig egal. Die Exekutive hinterfragt hier auch nichts, was von den Behörden kommt, sodass es da keinen Ausweg gibt, solange etwas zu holen ist. Sowas wie Rechtsstaat existiert hier nur als Feigenblatt - oder (manchmal) bei privaten Auseinandersetzungen.

Einzige mir bekannte Ausnahme von dieser Regel ist das LG Tübingen, welches man aber nur mit Anwalt (und dem passenden Wohnort) erreichen kann (2. Instanz).
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March 09, 2017, 08:37:17 AM
Ich warte immer noch auf die Vollstreckung. Scheint so, als ob die sich da etwas Zeit lassen wollen. Egal, ich habe genügend Kleingeld (Bargeld!) und Dokumente, um der entsprechenden Person absolut eindeutig klar zu machen, was ich von der Sache halte. Ich denke ich kann diese Person mindestens einen halben Tag mit dieser Vollstreckung beschäftigen. Viel Arbeit für wenig Geld!
Haste genug Zeugen die dich unterstützen?

Ich habe mindestens einen Zeugen. Da es sich bei der Amtshilfevollstreckung um einen "hoheitlichen"/öffentlichen Vorgang auf meinem eigenen Grund und Boden handelt, halte ich auch eine Kamera bereit, um den Ablauf zusätzlich (auch gegen Alzheimer der Beteiligten) zu dokumentieren.

Nebenbei rechne ich fest damit, dass man einen Richter zuschalten muss, da sich die vollstreckende Nicht-Amtsperson vermutlich weigert, mir die notwendigen Urkunden für das gerichtliche Nachspiel zu unterzeichnen und meine Eingaben zur Niederschrift aufzunehmen. Schliesslich kann ich das Geld nur übergeben, wenn alles seine Ordnung hat. Hierzu gehört, dass jedes einzelne Gesetz, jede Verordnung und jede juristische Interpretation peniebel beachtet werden und in strittigen Fällen ein richterlicher Beschluss klarheit schafft.

Wirst dich ja eh informiert haben, zwei-drei Leute, die vielleicht nicht mal mit dir verwandt sind, sind da immer gut  Smiley Reicht ja zu wenn ihr auf die Unterschrift/Stempel vom Richter pocht, das haben ja fast alle nicht zur Hand  Grin da dackeln die dann auch wieder ab. Und immer freundlich bleiben!  Tongue
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March 09, 2017, 06:46:19 AM
Ich warte immer noch auf die Vollstreckung. Scheint so, als ob die sich da etwas Zeit lassen wollen. Egal, ich habe genügend Kleingeld (Bargeld!) und Dokumente, um der entsprechenden Person absolut eindeutig klar zu machen, was ich von der Sache halte. Ich denke ich kann diese Person mindestens einen halben Tag mit dieser Vollstreckung beschäftigen. Viel Arbeit für wenig Geld!
Haste genug Zeugen die dich unterstützen?

Ich habe mindestens einen Zeugen. Da es sich bei der Amtshilfevollstreckung um einen "hoheitlichen"/öffentlichen Vorgang auf meinem eigenen Grund und Boden handelt, halte ich auch eine Kamera bereit, um den Ablauf zusätzlich (auch gegen Alzheimer der Beteiligten) zu dokumentieren.

Nebenbei rechne ich fest damit, dass man einen Richter zuschalten muss, da sich die vollstreckende Nicht-Amtsperson vermutlich weigert, mir die notwendigen Urkunden für das gerichtliche Nachspiel zu unterzeichnen und meine Eingaben zur Niederschrift aufzunehmen. Schliesslich kann ich das Geld nur übergeben, wenn alles seine Ordnung hat. Hierzu gehört, dass jedes einzelne Gesetz, jede Verordnung und jede juristische Interpretation peniebel beachtet werden und in strittigen Fällen ein richterlicher Beschluss klarheit schafft.
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March 09, 2017, 06:19:08 AM
Ich warte immer noch auf die Vollstreckung. Scheint so, als ob die sich da etwas Zeit lassen wollen. Egal, ich habe genügend Kleingeld (Bargeld!) und Dokumente, um der entsprechenden Person absolut eindeutig klar zu machen, was ich von der Sache halte. Ich denke ich kann diese Person mindestens einen halben Tag mit dieser Vollstreckung beschäftigen. Viel Arbeit für wenig Geld!

Haste genug Zeugen die dich unterstützen?
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March 09, 2017, 06:16:21 AM
Ich warte immer noch auf die Vollstreckung. Scheint so, als ob die sich da etwas Zeit lassen wollen. Egal, ich habe genügend Kleingeld (Bargeld!) und Dokumente, um der entsprechenden Person absolut eindeutig klar zu machen, was ich von der Sache halte. Ich denke ich kann diese Person mindestens einen halben Tag mit dieser Vollstreckung beschäftigen. Viel Arbeit für wenig Geld!
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March 09, 2017, 05:34:38 AM
https://www.youtube.com/watch?v=B4XQ9R8LoE8

Sehr interessant (sollte man bis zum Ende schauen) das sich schon Stadtratsversammlungen damit beschäftigen. Ich geh jetzt auch aktiv mit diesen Informationen gegen die GEZ(-Eintreibung) bei uns in der Stadt vor.
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March 01, 2017, 04:39:54 PM
Die 5. Kammer des LG Tübingen hat hier immer schon eine klare Linie. Allerdings haben Mitarbeiter vom Beitragsservice und von der Rundfunkanstalt der Richterin am BGH einen Aufsatz geschrieben, wie sie diese Beschlüsse zu negieren hat.

Ich warte übrigens immer noch auf die Vollstreckung und habe ausreichend Bargeld gesammelt. Rechtsmittel waren mir nicht möglich, da in der zweiten Instanz Anwaltszwang herrscht und alle Anwälte/Kanzleien die Vertretung bezüglich einer Bargeldzahlung abgelehnt haben. Kein Anwalt - keine Klage. So ist das in DE.
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March 01, 2017, 12:08:55 PM
Heute hat das Landgericht Tübingen die Rundfunkanstalten als Unternehmen und nicht mehr als Behörden klassifiziert.
Mal schauen was sich daraus entwickelt.

Habe noch keinen Pressebericht dazu gefunden, der das Ganze zusammenfasst.

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332
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January 05, 2017, 06:48:05 AM

Hab hier was speziell für mezzomix.
Es geht hier nicht um die GEZ sondern um das völlig abgefahrene Selbstverständnis der deutschen Behörden und Beamten uns Bürgern gegenüber.

Zieh es Dir rein, aber sei gewarnt:
Am besten nüchtern denn sonst sehe ich eine akute Erbrechensgefahr.
Also wenn gerade was gegessen wurde, dann eine Kotztüte in Griffweite bereithalten.

https://youtu.be/gDFftLdnu00
Irren ist staatlich - 10 Jahre Informationsfreiheitsgesetz
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