Bevor man da in den Bau geht wird das mindestens 4 mal Angekündigt.
Zuerst im Mahnverfahren. Dort kann man sich gegen die Forderung verteidigen und ein Richter entscheidet. Dann erfolgt die Belehrung das man das Geld nun zahlen muss ansonsten...(hier dann die Auflistung aller Konsequenzen, ist Pflichtsprüchlein des Richters).
Dann geht der Gläubiger (die Gebührenzentrale) zum GV und der kommt und fragt nach Vermögen. Dabei muss man ein Schriftstück unterzeichnen, macht man das nicht, wird der Gerichtsvollzieher die Verweigerung vermerken, es gilt aber trotzdem als gesehen von seiten des Schuldners. Gerichtsvollzieher sind nicht wirklich Privatpersonen, da sie gesetzlich vereidigt sind. Auch wenn es keine Beamten sind, haben sie eine Sonderstellung und werden per Gericht in einem Bezirk gestellt. Sie unterstehen direkt der Justiz und haben einige Sonderrechte. zB können sie die Polizei anfordern ohne dazu erst einen Richter um Erlaubniss fragen zu müssen. Hier wird jedenfalls ein weiteres Mal auf EV und mögliche Konsequenzen hingewiesen.
Dann kommt das Schriftstück das einen auffordert einen Termin wahrzunehmen zur Abgabe der EV. Hier wird nun ganz zu oberst und Fett auf die mögliche Konsequenz hingewiesen, das ein Nichterscheinen zur Zwangsvorführung führt und bei Nichtabgabe eine Erzwingungshaft erfolgt.
Geht man dort nicht freiwillig hin, erscheint die Polizei mit Haftbefehl von einem Richter (hier kommt dann auch die Justiz in form eines Richters wieder ins Spiel) der die Vorführung veranlasst. Die Polizei geleitet nun den Schuldner zum Gerichtsvollzieher. Dieser fordert zur Abgabe der EV auf und belehrt hier wieder das Erzwingungshaft erfolgen kann.
Und erst wenn man auch hier die Abgabe verweigert erfolgt Erzwingungshaft.
Also da hat man seit dem Mahnbescheid (dem ja einige Schriftwechsel vorweg gehen bevor es überhaupt zum Mahnbescheid kommt) mindestens 4 x die Androhung gelesen bzw gesagt bekommen. Und wenn man dann in Erzwingungshaft geht ist man selbst schuld. die EV nicht abgeben heist ja es wäre Geld da es zu zahlen. Den wenn kein Geld da ist, könnte man das ja sagen und mittels EV bestätigen und man hätte ruhe.
Man könnte es auch unter Vorbehalt zahlen, was einem die Möglichkeit gibt es zurück zu holen. Es sei den ARD und ZDF gehen Pleite (der ist gut...gelle). So oder so, hier will jemand alle Gesetze ignorieren. Das geht halt nicht. Und Mitleid muss ich da keines haben. Hier geht jemand bewusst und gewollt in den Knast um populismus auszuüben. Was damit bezweckt werden soll ist mir schleierhaft. Den ausser ein paar unwissenden wird hier keiner diese Tussi bewundern. Sie hat sich bewusst in diese Situation gebracht, sie hätte das jederzeit anders machen können. Es wird ihr auch sicher nicht um die 17 Euro gehen sondern will mit dem Kopf durch die Wand.
edit: Nachtrag aus berufenen Munde
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/04/04/knast-statt-gez/PS: in 6 Monaten hat sie die Erzwingungshaft hinter sich. Dann ist 18 Monate ruhe, da nur alle 2 Jahre eine EV beantragt werden kann. Und dann geht das Spiel von vorne los. Und das ohne das sie sich überhaupt mal Anwalt nimmt und dagegen vorgeht. So funktioniert das eben nicht.