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Topic: GEZ sparen - page 3. (Read 54705 times)

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February 18, 2018, 11:22:08 AM
Hier wird sich nie etwas ändern, selbst wenn die Kläger zum Bundesverfassungsgericht gehen, wird dieses wie IMMER die Klage ablehnen.

Einzig eine politische Kampagne, deren Ziel eine Alternative zur derzeitigen Abgabe darstellt, hat Chancen. Ich finde den Ansatz im letzten Absatz interessant, eine Steuer, statt einer Abgabe, da diese gerechter ist für Menschen mit geringerem Einkommen ist, die bisher den gleichen Satz zahlen müssen, wie Menschen mit höherem Einkommen. Die anteilige monatliche Belastung ist für Geringverdiener somit ungleich höher.
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February 14, 2018, 06:32:59 AM
Interessant, dass keiner dieser "Journalisten" jemals den AEUV und die klaren Aussagen der EU Kommission dazu ins Spiel bringt. Aber OK, das würde ja heissen, am Herrscher zu zweifeln. Sozusagen schlimmer als Gotteslästerung.
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February 14, 2018, 04:05:50 AM
Es geht weiter Grin
Streit um Rundfunkbeitrag: Kein Recht auf Barzahlung von "GEZ"-Gebühr
https://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Recht-auf-Barzahlung-von-GEZ-Gebuehr-article20283839.html
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Taschen leer neue Blockchain her
January 30, 2018, 11:39:35 AM
..
Haste ja nett formuliert, dass sich bei den Öffentlich Rechtlichen mittlerweile um reines Propaganda- und "Schönwetter"fernsehen handelt. Das ist für mich das Schlimmste: Wir bezahlen die Staatspropaganda auch noch die wir fressen sollen.
Das ist doch der Clou an der Sache.  Grin Schau dich doch um wie staathörig die Leute sind, das ist antrainiert, das geht schon im Kindergarten los.

Die einzige Daumenschraube die wir haben ist das Geld und statt die neue Währung zwischen den Leuten für den P2P Handel zu nutzen parken wir es auf Börsen und spekulieren auf immer neue Höhen.
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January 29, 2018, 07:30:53 PM
Vor ein paar Tagen habe ich wieder so eine ekelhafte Forderung aus dem Briefkasten gefischt. Ich find es einfach schrecklich und fühle mich genötigt. Meine Ablehnung gegen die Überfinanzierung kann ich kaum in Worten ausdrücken... Warum braucht man bei allen möglichen Events 2 komplette Teams von ARD und ZDF? Grausam.
Freies Geld nutzen wollen aber vorm GEZ System einknicken? Das sind mir schon die richtigen  Grin

Wo hat er geschrieben, dass er sofort einknickt?! Wobei klar sein dürfte, dass die Behörden nach vielen Jahren vermutlich zu gewalttätigen Aktionen greifen. Ich sehe einen gewaltlosen Widerstand, der an diesem Punkt endet, nicht als einknicken an, bzw. maximal die Duldung eines Rechts des Stärkeren. An irgend einem Punkt muss man sich angesicht eines gewaltbereiten Angreifers überlegen, ob man diese Schwelle ebenfalls überschreitet. Ich habe die Schwelle für mich bereits definiert - bis zum Fiat Geld reicht bei mir der Spielraum. Wenn es weiter geht, dann ist die Schwelle überschritten und es wird für die Angreifer unschön.

Da die Bürger in DE in den letzten Jahren immer weiter entwaffnet wurden, wird ein gewaltsames Vorgehen der Behörden für diese sehr risikoarm. In Bereiche, in denen mit handfestem Widerstand zu rechnen ist, trauen sich die Behörden sowieso oft nicht mehr (No Go Area). Dank Gehirnwäsche der Bevölkerung wird auch von Nachbarn kein Widerspruch/Widerstand gegen unrechtmässige Gewalt kommen. Wer Parallelen in der Geschichte erkennt liegt richtig. Sowas gibt es nicht zum ersten mal und wieder werden die schuldigen Arschlöcher danach scheinheilig die Frage stellen: Wie konnte das nur passieren?!


Ich leiste schlicht GEZ ungehorsam - genau wie hunderttausende Menschen in Deutschland. 
Meine Ablehnung basiert schlicht auf einigen Punkten:

- Das ganze System ist zu teuer und neigt zur Verschwendungssucht
- Im Vergleich zu öffentlichen Sendern wie die BBC ist das Programm jämmerlich schlecht
- Der Rundfunk ist politisch besetzt... Malu Dreyer ist etwa ZDF-Verwaltungsratschefin
- Mir kommen andere Quellen neutraler rüber (wieder BBC)

Haste ja nett formuliert, dass sich bei den Öffentlich Rechtlichen mittlerweile um reines Propaganda- und "Schönwetter"fernsehen handelt. Das ist für mich das Schlimmste: Wir bezahlen die Staatspropaganda auch noch die wir fressen sollen.
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January 27, 2018, 06:34:03 AM
Vor ein paar Tagen habe ich wieder so eine ekelhafte Forderung aus dem Briefkasten gefischt. Ich find es einfach schrecklich und fühle mich genötigt. Meine Ablehnung gegen die Überfinanzierung kann ich kaum in Worten ausdrücken... Warum braucht man bei allen möglichen Events 2 komplette Teams von ARD und ZDF? Grausam.
Freies Geld nutzen wollen aber vorm GEZ System einknicken? Das sind mir schon die richtigen  Grin

Wo hat er geschrieben, dass er sofort einknickt?! Wobei klar sein dürfte, dass die Behörden nach vielen Jahren vermutlich zu gewalttätigen Aktionen greifen. Ich sehe einen gewaltlosen Widerstand, der an diesem Punkt endet, nicht als einknicken an, bzw. maximal die Duldung eines Rechts des Stärkeren. An irgend einem Punkt muss man sich angesicht eines gewaltbereiten Angreifers überlegen, ob man diese Schwelle ebenfalls überschreitet. Ich habe die Schwelle für mich bereits definiert - bis zum Fiat Geld reicht bei mir der Spielraum. Wenn es weiter geht, dann ist die Schwelle überschritten und es wird für die Angreifer unschön.

Da die Bürger in DE in den letzten Jahren immer weiter entwaffnet wurden, wird ein gewaltsames Vorgehen der Behörden für diese sehr risikoarm. In Bereiche, in denen mit handfestem Widerstand zu rechnen ist, trauen sich die Behörden sowieso oft nicht mehr (No Go Area). Dank Gehirnwäsche der Bevölkerung wird auch von Nachbarn kein Widerspruch/Widerstand gegen unrechtmässige Gewalt kommen. Wer Parallelen in der Geschichte erkennt liegt richtig. Sowas gibt es nicht zum ersten mal und wieder werden die schuldigen Arschlöcher danach scheinheilig die Frage stellen: Wie konnte das nur passieren?!


Ich leiste schlicht GEZ ungehorsam - genau wie hunderttausende Menschen in Deutschland. 
Meine Ablehnung basiert schlicht auf einigen Punkten:

- Das ganze System ist zu teuer und neigt zur Verschwendungssucht
- Im Vergleich zu öffentlichen Sendern wie die BBC ist das Programm jämmerlich schlecht
- Der Rundfunk ist politisch besetzt... Malu Dreyer ist etwa ZDF-Verwaltungsratschefin
- Mir kommen andere Quellen neutraler rüber (wieder BBC)
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January 23, 2018, 11:03:18 AM
Vor ein paar Tagen habe ich wieder so eine ekelhafte Forderung aus dem Briefkasten gefischt. Ich find es einfach schrecklich und fühle mich genötigt. Meine Ablehnung gegen die Überfinanzierung kann ich kaum in Worten ausdrücken... Warum braucht man bei allen möglichen Events 2 komplette Teams von ARD und ZDF? Grausam.
Freies Geld nutzen wollen aber vorm GEZ System einknicken? Das sind mir schon die richtigen  Grin

Wo hat er geschrieben, dass er sofort einknickt?! Wobei klar sein dürfte, dass die Behörden nach vielen Jahren vermutlich zu gewalttätigen Aktionen greifen. Ich sehe einen gewaltlosen Widerstand, der an diesem Punkt endet, nicht als einknicken an, bzw. maximal die Duldung eines Rechts des Stärkeren. An irgend einem Punkt muss man sich angesicht eines gewaltbereiten Angreifers überlegen, ob man diese Schwelle ebenfalls überschreitet. Ich habe die Schwelle für mich bereits definiert - bis zum Fiat Geld reicht bei mir der Spielraum. Wenn es weiter geht, dann ist die Schwelle überschritten und es wird für die Angreifer unschön.

Da die Bürger in DE in den letzten Jahren immer weiter entwaffnet wurden, wird ein gewaltsames Vorgehen der Behörden für diese sehr risikoarm. In Bereiche, in denen mit handfestem Widerstand zu rechnen ist, trauen sich die Behörden sowieso oft nicht mehr (No Go Area). Dank Gehirnwäsche der Bevölkerung wird auch von Nachbarn kein Widerspruch/Widerstand gegen unrechtmässige Gewalt kommen. Wer Parallelen in der Geschichte erkennt liegt richtig. Sowas gibt es nicht zum ersten mal und wieder werden die schuldigen Arschlöcher danach scheinheilig die Frage stellen: Wie konnte das nur passieren?!
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January 23, 2018, 10:29:13 AM
Vor ein paar Tagen habe ich wieder so eine ekelhafte Forderung aus dem Briefkasten gefischt. Ich find es einfach schrecklich und fühle mich genötigt. Meine Ablehnung gegen die Überfinanzierung kann ich kaum in Worten ausdrücken... Warum braucht man bei allen möglichen Events 2 komplette Teams von ARD und ZDF? Grausam.
Freies Geld nutzen wollen aber vorm GEZ System einknicken? Das sind mir schon die richtigen  Grin
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December 14, 2017, 06:56:57 PM
Vor ein paar Tagen habe ich wieder so eine ekelhafte Forderung aus dem Briefkasten gefischt. Ich find es einfach schrecklich und fühle mich genötigt. Meine Ablehnung gegen die Überfinanzierung kann ich kaum in Worten ausdrücken... Warum braucht man bei allen möglichen Events 2 komplette Teams von ARD und ZDF? Grausam.
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December 11, 2017, 10:56:04 AM
Irgendwie muss man im endeffekt immer trotzdem Zahlen! Angry

Solange man nicht in die Beugehaft gehen will - leider ja!  Undecided

Hoffentlich hat das ganze irgendwann einmal ein Ende und der Selbstbedienungsladen ÖR wird etwas "gesundgeschrumpft". Die ärmsten ersaufen in Beitragszahlungen und leiden an Verschwendungssucht.  Embarrassed
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December 10, 2017, 02:28:21 PM
Irgendwie muss man im endeffekt immer trotzdem Zahlen! Angry
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November 29, 2017, 06:32:40 AM
Was erwartest Du vom BVerfG? Gerade bezüglich Geld hat Vosskuhle doch die Linie seines(sic) Gerichts (bzw. den Auftrag seines Halters) klar kommuniziert:

Bereits anlässlich eines Empfangs deutscher Studenten an der Universität Oxford im vergangenen Oktober – eigentlich ein eher ungewöhnlicher Rahmen für das Erscheinen des fünfhöchsten Mannes der Bundesrepublik und womöglich einer der Gründe für den Zeitmangel des Gericht – gab der Sinnesfreuden sichtbar zugetane Voßkuhle die Tendenz des Gerichts preis: Trotz der offensichtlichen Mandatsverletzung durch die Notenbank und der Bedenken der Bundesbank werde sich das höchste deutsche Gericht der EZB nicht in den Weg stellen. Er werde das Urteil bis auf weiteres hinauszögern und im Ergebnis ein Verbot von Draghis Anleihekäufen geschickt umgehen.

Noch Fragen?
sr. member
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November 28, 2017, 06:40:30 PM
Da ich eine solche Arbeitsverweigerung seitens der Richter für inaktzeptabel halte, hat unser Anwalt in dieser Sache gestern Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Nun kam auch eine erste Reaktion vom BverfG. Zugegeben nicht ganz unerwartet. Das BverfG versucht sich offenbar über Formfehler aus der Sache herauszuwieseln.





Es fehlt übrigens keine Information da die besagten Informationen in der Unterlagen des OLG Stuttgart vollständig und korrekt wiedergegeben wurden.
newbie
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November 19, 2017, 10:31:02 PM
https://youtu.be/wQH7Zdn1k8M
Hier passend zum Thema GEZ  Cheesy Cheesy Cheesy Cheesy
sr. member
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guckguck...hallöle
November 08, 2017, 09:30:26 AM
echt jetzt?

Da ich nicht aus Köln bin, kann ich das nicht bestätigen, aber auf dem verlinkten Foto sind ja zwei Telefonnummern der Stadtverwaltung Köln zu erkennen. Kannst ja ruhig mal da anrufen und dich erkundigen.

Und wenn sie dir bei Nichtzahlung der KFZ-Steuer die Karre stilllegen, warum denn dann nicht auch bei bei fehlender GEZ-Zahlung. Ist doch für die viel einfacher, als mit Gerichtsvollzieher und Polizeischutz die Pipen einzutreiben.

Im Grunde genommen sind wir es doch selbst, die wir uns in die Versklavung führen. Habe vor ca. vor 7 Jahren meine Karre verkauft. In der ersten Woche war das noch komisch, wieder alles mit dem Fahrrad zu erledigen, aber seitdem ich das "verkraftet" habe, hab ich immer nur noch ein breites Grinsen im Gesicht. An allen Ampeln fahr ich an Autos vorbei, keine Parkplatzausbeutung mehr, keine Steuerabzocke über Spritkosten etc. Dazu dann noch bei ebay-Kleinanzeigen nen Fahrradanhänger abgegriffen und das Transportproblem ist auch ganzjährig gelöst. Ich zieh mich raus aus dem System, konsequent.

Wir sollten uns viel mehr der Revision unseres eigenen Verhaltens befleißigen, als dieses Pack zu bekämpfen. Wenn alle Städter ihr heiligs Blechle verkaufen würden (Milliarden Chinesen beweisen, dass das Leben danach ganz normal weiter geht) dann würde das System merken, dass sie den Bogen überspannt haben.
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November 07, 2017, 05:15:53 PM
Stadt Köln blockiert Autos von GEZ-Verweigerern mit Wegfahrsperren:

https://www.facebook.com/groups/1380776162136226/permalink/2008395812707588/

ergo:  lieber mal ein paar Blocks weiter weg parken

echt jetzt?
sr. member
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guckguck...hallöle
November 07, 2017, 03:08:23 AM
Stadt Köln blockiert Autos von GEZ-Verweigerern mit Wegfahrsperren:

https://www.facebook.com/groups/1380776162136226/permalink/2008395812707588/

ergo:  lieber mal ein paar Blocks weiter weg parken
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November 03, 2017, 07:46:03 AM
Ich bin aktuell BAföG-Empfänger - also von der GEZ befreit, aber statt diesem Leuten Geld in den Rachen zu werfen würde ich eher in die Beugehaft gehen.  Grin Was mich am meisten stört ist schlicht und ergreifend die "Verschwendungssucht" des Staatsfernsehens... Wenn ich mir anschaue was die BBC für ein Programm mit weniger Geld liefert und das eine Folge Tatort teurer ist als eine Folge Sherlock... Cry
sr. member
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October 21, 2017, 04:39:08 AM
Unser Anwalt hat in dieser Sache eine Anhörungsrüge erhoben und gleichzeitig auch die Besorgnis der Befangenheit bezüglich der beteiligten Senatsmitglieder angebracht da wir von diesem Urteil erst über die Kostenrechnung des Gerichts erfahren haben. Zuvor wurde das Urteil allerdings schon von einer Rundfunkanstalt in einem anderen Prozess als Argumentationsgrundlage missbraucht. Über dieses Verfahren in einem anderen Bundeslandund mit einer anderen Landesrundfunkanstalt wurde unser Anwalt vom Ausgang dieses Verfahrens "informiert". Das ist nicht nur faul das stinkt zum Himmel wenn die Klägerin und deren Anwalt erst über die Kostenrechnung bzw. unbeteiligte Dritte etwas vom Ausgang eines Gerichtsverfahrens mitbekommen.

Wie bereits vermutet, hat das OLG Stuttgart auch die Anhörungsrüge zum Verfahren 19 VA 17/16 zurückgewiesen und weigert sich weiterhin, die entsprechende Rechtslage zu betrachten. Speziell gegen Art. 267 AEUV wurde eindeutig verstoßen:

Quote from: Art. 267 AEUV
Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet im Wege der Vorabentscheidung
   a)    über die Auslegung der Verträge,
   b)    über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union,

Wird eine derartige Frage einem Gericht eines Mitgliedstaats gestellt und hält dieses Gericht eine Entscheidung darüber zum Erlass seines Urteils für erforderlich, so kann es diese Frage dem Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen.

Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, so ist dieses Gericht zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet.

Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren, das eine inhaftierte Person betrifft, bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, so entscheidet der Gerichtshof innerhalb kürzester Zeit.

Da die Richter eine Revision zum BGH untersagt haben, dürfte dieser Artikel deutlich genug sein und keinen Raum für Interpretation bieten. Ich denke nicht, daß die eigene persönliche Auffassung einen Richter von dieser Verpflichtung entbindet. Mit den gestellten Rechtsfragen bezüglich der Einordnung von Giralgeld als gesetzliches Zahlungsmittel haben sich die Richter am OLG Stuttgart leider nicht beschäftig.

Da ich eine solche Arbeitsverweigerung seitens der Richter für inaktzeptabel halte, hat unser Anwalt in dieser Sache gestern Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Inzwischen habe ich einige tausend Euro ausgegeben um zu demonstrieren, daß die Richter hier nur ihrer eigenen Auffassung bzw. angenommenen politischen Notwendigkeiten folgen und die Auseinandersetzung mit der tatsächlichen Rechtslage scheuen. Ich werde das Verfahren in der Hoffnung weiterführen, daß sich irgendwann mal ein Gericht tatsächlich mit der Rechtslage bezüglich der Einordnung des gesetzlichen Zahlungsmittels auseinandersetzt. Für alle die mich dabei unterstützen möchten, habe ich eine Spendenadresse eingerichtet:

Code:
3KrZSGsNcnpLRoqMJTBhCrWtDYQbzPE3U6

Falls unser Anwalt einer Veröffentlichung der Verfassungbeschwerde zustimmt, werde ich die diese bereitstellen und hier verlinken. Ansonsten halte ich euch über das Verfahren auf dem Laufenden.
sr. member
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guckguck...hallöle
October 16, 2017, 09:29:50 AM
aus Facebook https://www.facebook.com/groups/vomvolkfuersvolk/?multi_permalinks=749594318557019%2C749288055254312¬if_id=1508092046499529¬if_t=group_activity&ref=notif:


RUNDFUNKBEITRAG:
VORLAGE AN EUGH
LG TÜBINGEN – 5 T 246/17
VOLLTEXTVERÖFFENTLICHUNG –
BESCHLUSS VOM 03.08.2017: VORLAGE AN DEN EUGH BZGL. ART. 267 AEUV I.V.M. DEM RUNDFUNKBEITRAG
18. August 2017
Der folgende Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 03.08.2017 wurde zur Verfügung gestellt von Rechtsanwältin Layla Sofan (http://www.kanzlei-sofan.de)

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist das nationale baden-württembergische Gesetz vom 18.10.2011 zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RdFunkBeitrStVBW) vom 17. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 3. Dezember 2015 (Gesetz vom 23. Februar 2016 – GBl. S. 126, 129) mit Unionsrecht vereinbar, weil der dort grundsätzlich seit dem 1.1.2013 von jedem im deutschen Bundesland Badem Württemberg wohnenden Erwachsenen voraussetzungslos zugunsten der Sendeanstalten SWR und ZDF erhobene Beitrag eine gegen Unionsrecht verstoßende bevorzugende Beihilfe zugunsten ausschließlich dieser öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gegenüber privaten Rundfunkanstalten darstellt? Sind Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass das Gesetz betreffend den Rundfunkbeitrag der Zustimmung der Kommision bedurft hätte und mangels Zustimmung unwirksam ist?

2. Ist Art 107/108 AEUV so auszulegen, dass er die im nationalen Gesetz “RdFunkBeitrStVtrBW” festgesetzte Regelung erfasst, nach der grundsätzlich von jedem in Baden-Württemberg wohnenden Erwachsenen voraussetzungslos ein Beitrag zugunsten ausschließlich behördlicher/öffentlich-rechtlicher Sender erhoben wird, weil dieser Beitrag eine gegen Unionsrecht verstoßende bevorzugende Beihilfe zur technischen Ausgrenzung von Sendern aus EU-Staaten beinhaltet, da die Beiträge dazu verwendet werden, einen konkurrierenden Übertragungsweg zu errichten (DVB-T2 – Monopol), dessen Nutzung durch ausländische Sender nicht vorgesehen ist? Ist Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass er auch nicht unmittelbare Geldzuwendungen, sondern auch andere wirtschaftlich relevante Privilegierungen (Titulierungsrecht, Befugnis zum Handeln sowohl als wirtschaftliches Unternehmen als auch als Behörde, Besserstellung bei der Berechnung der Schulden) erfasst?

3. Ist es mit dem Gleichbehandlungsgebot und dem Verbot privilegierender Beihilfen vereinbar, wenn aufgrund eines nationalen, baden-württembergischen Gesetzes, ein deutscher Fernsehsender, der öffentlich – rechtlich organisiert und als Behörde ausgestaltet ist, zugleich aber im Werbemarkt mit privaten Sendern konkurriert, dadurch gegenüber diesen privilegiert wird, dass er nicht wie die privaten Wettbewerber seine Forderungen gegenüber Zuschauern beim ordentlichen Gericht titulieren lassen muss, bevor er zwangsvollstrecken kann, sondern ohne Gericht einen Titel schaffen darf, der gleichermaßen zur Zwangsvollstreckung berechtigt?

4. Ist es mit Art. 10 EMRK/Art. 4 GRCh (Informationsfreiheit) vereinbar, dass ein Mitgliedsstaat in nationalem, baden-württtembergischen Gesetz vorsieht, dass ein Fernsehsender, der als Behörde ausgestaltet ist, einen Beitrag zur Finanzierung gerade dieses Senders von jedem im Sendegebiet wohnhaften Erwachsenen bußgeldbewehrt verlangen darf, unabhängig davon, ob er überhaupt ein Empfangsgerät besitzt oder nur andere, nämlich ausländische oder andere, private Sender nutzt?

5. Ist das nationale Gesetz “RdFunkBeitrStVtrBW”, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag eine Alleinerziehende pro Kopf mit dem vielfachen dessen belastet, was ein Mitglied einer Wohngemeinschaft schuldet? Ist die Richtlinie 2004/113/EG so auszulegen, dass auch der streitgegenständliche Beitrag erfasst wird und dass eine mittelbare Benachteiligung ausreicht, wenn aufgrund der realen Begebenheiten zu 90 % Frauen höher belastet werden?

6. Ist das nationale Gesetz “RdFunkBeitrStVtrBW”, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag bei Personen, die eine zweiten Wohnsitz aus beruflichen Gründen benötigen, doppelt so hoch ausfällt wie bei anderen Berufstätigen?

7. Ist das nationale Gesetz “RdFunkBeitrStVtrBW”, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot, dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot und der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag bei Personen so ausgestaltet ist, dass ein Deutscher bei gleicher Empfangsmöglichkeit unmittelbar vor der Grenze zum EU-Nachbarstaat ausschließĺich in Abhängigkeit von der Lage des Wohnsitzes den Beitrag schuldet, der Deutsche unmittelbar jenseits der Grenze aber keinen Beitrag schuldet, ebenso der ausländische EU-Bürger, der sich aus beruflichen Gründen unmittelbar jenseits der Binnengrenze niederlassen muss, mit dem Beitrag belastet wird, der EU-Bürger unmittelbar vor der Grenze jedoch nicht, auch wenn beide am Empfang des deutschen Senders nicht interessiert sind?

Hier im ganzen nachzulesen:
https://rundfunkbeitragsklage.de/…/lg-tuebingen-beschluss…/…

Hier geht es zur Volksabstimmung, wir brauchen eine einfache Mehrheit dazu.
https://www.xn--vom-volk-frs-volk-c3b.de/
https://www.demokratiefuerdeutschland.de/
Unsere Gruppen: https://www.facebook.com/groups/vomvolkfuersvolk/?fref=mentions

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