Im einfachen Fall Bargeld wurden die Fakten hier nachgewiesen und netterweise mit den entpsrechenden Gesetzen und Gerichtbeschlüssen eindeutig belegt. Es gibt hier auch keinen fundierte Widerspruch mehr (jemanden als Reichsbürger zu diffamieren, ist übrigens kein fundierter Widerspruch!).
Um es gleich vorweg zu sagen:
Ich bin kein Reichsbürger und lehne jede Reaktivierung monachistischer Staatsformen, sowie die Anwendung von Gewalt ab! Dennoch frage ich mich, wer bin ich. Unser Bundesverfassungsgericht (welche Verfassung eigentlich) teilt uns mit, dass der Bundesdeutsche Personalausweis zwar die Vermutung begründet, dass wir deutsche Bürger sind, ein Beweis ist es jedoch nicht. Insofern sind wir alle Deutschen im eigenen Land Flüchtlinge, sehr leicht auch daran zu erkennen, dass wir alle unseren deutschen Staatsbürgerschaftsnachweis bei der
Ausländerbehörde beantragen müssen. Ein Ausländer kann keine deutschen Bürgerrechte einfordern, weil er sie nicht hat. Wenn du also Gerichtsbeschlüsse erwähnst, dann bringt mir das nichts, denn ich weiß nicht, ob ein Ausländer geklagt hat, also ein BRD-Bürger oder einer gem. RuSta von vor 1913 (RuStaG = Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, 1913 = vor dem 1. Weltkrieg, denn danach waren wir infolge Besatzungsmächte aus 1. und 2. Weltkrieg nie mehr souverän, d.h. seit 1913ff sind wir fremdbeherrscht). Von Wem ? Von den alliierten Siegermächten, vertreten durch
ihr Verwaltungskonstrukt BRD, dass uns einen Staat vortäuscht. Die BRD hat keinen Staat, weil sie kein Staatsgebiet hat, denn das gehört immer noch dem Deutschen Reich, von dem unser Bundesverfassungsgericht selbst mitteilt, dass dieses nie unter gegangen ist. Weiterhin wird mitgeteilt, die BRD sei der "Rechtsnachfolger des deutschen Reiches". Frage: Wann hat je ein Vertreter des deutschen Reiches die BRD legitimiert, solches von sich zu behaupten. Man kann nur dann Rechtsnachfolger sein, wenn der Rechteinhaber sein Recht auf jemand anderes überträgt und dieser die Annahme erklärt. Das ist aber bis heute nicht geschehen. Insofern bestreite ich, dass die BRD Rechtsnachfolger ist.
So und jetzt wird`s interessant. Hast du einen Staatsbürgerschaftsnachweis gem. RuStaG
1913 !!!, dann darf dich kein Richter der BRD aburteilen, da du noch die vollen Bürgerrechte von vor 1913 hast und das sind andere, als sie uns die BRD zugesteht. Und wenn du dann noch Mitglied der Facebook-Gruppe "Prozessbeobachter" bist, dann sitzen viele Bürger hinter dir im Gerichtssaal, die jedes Wort protokollieren. Jeder Richter, der merkt, dass Prozess
zeugen anwesend sind, weiß, dass er privat für sein Unrechtsurteil haftet. Also wird er gar nicht erst die Verhandlung eröffnen. Könnte jetzt noch sehr viel mehr dazu schreiben, aber für heute ist das wahrscheinlich schon zu viel. Habe keine Lust darauf, dass nachher hier eine vom Maas beauftragte Weißkittelfraktion vor fährt.
Gebt bei You Tube ein: Der Staatsangehörigkeitsausweis - Teil I - Rico Handta
und ladet euch Teil 1 - 5 runter.
Und beeilt euch, Zitat Wikipedia:
"Der derzeit häufigste Verwendungszweck ist in der sogenannten Reichsbürgerszene, wo man die Staatsangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland bestreitet und sich stattdessen mittels dieses „gelben Scheins“ Vorteile erhofft. Aufgrund verstärkter Anträge aus diesem Personenkreis sind inzwischen viele Ausstellungsbehörden dazu übergegangen, solche Staatsangehörigkeitsausweise nur noch auszustellen, wenn die Staatsangehörigkeit tatsächlich unklar ist oder behördlicherseits bezweifelt wird. Diese Praxis wird durch die Rechtsprechung als rechtmäßig angesehen (so z. B. Verwaltungsgericht Potsdam[7])."
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweisD.h. die BRD wird langsam unsicher und hat Angst, dass eine kritische Masse erreicht werden könnte. Wobei natürlich die Verweigerung des Staatsangehörikeitsausweises nichts an meiner rechtlichen Stellung und Träger von Bürgerrechten vor 1913 ändert. Ist halt nur mühsamer die ganzen Geburtsurkunden seiner Vorfahren ständig mit sich rum zu schleppen.