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Topic: GEZ sparen - page 5. (Read 54705 times)

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August 31, 2017, 01:41:17 PM
Und vorher den Grundbesitz verkaufen und in Zukunft keine Rechnungen mehr schreiben und damit die Kunden aufgeben?! Toller Tip!
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August 30, 2017, 08:55:02 AM
einfach hartz4 beantragen und nie wieder gez zahlen  Grin
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August 25, 2017, 07:32:40 AM
Urteil ist vom Sep 2016... keine Ahnung, ob das hier schon gepostet wurde:

https://deutsch.rt.com/inland/41400-landgericht-tubingen-zwangsvollstreckung-von-gez/
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August 25, 2017, 03:35:31 AM
Mezzo geht ja auch davon aus, dass mit den von ihm genannten Urteilen zur Barzahlung unser gesamtes Rechtssystem außer Kraft gesetzt wurde.

Durch dieses Urteil und durch viele andere! Das Gesetzliche Zahlungsmittel ist deshalb so interessant, weil hier die Rechtslage ausnahmsweise mal eindeutig ist und (eigentlich) keinerlei Interpretationsspielraum lässt. Daher eignet sich dieser Fall besser als viele andere, um auf die Missachtung hinzuweisen. Andere Fälle erwarten von den Menschen etwas Hirn, um die Verletzung der Rechtslage zu erkennen - dieser absolut nicht.

Ich hatte ja weiter oben vor einiger Zeit schon geschrieben, dass ich das Thema durchaus ebenfalls geldpolitisch grundsätzlich interessant finde. Allerdings sehe ich das nach Studium des Urteils des VG Frankfurt/M. v. 31.10.2016 unterm Strich anders als Du. Ich kann die Entscheidungsgründe recht gut nachvollziehen und sehe die Eindeutigkeit der Rechtslage ohne jeden Interpretationsspielraum unterm Strich nicht:

Nach § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel. Es kann offen bleiben, ob daraus - wie der Kläger meint - einfachgesetzlich bzw. unionssekundärrechtlich als geldpolitische Regelung eine grundsätzlich jedermann - und auch öffentliche Stellen - treffende Obliegenheit folgt, auf Euro lautende Banknoten zur Begleichung einer Schuld in bar anzunehmen mit der Folge, dass andernfalls Gläubigerverzug eintritt. Alternativ kommt - wozu die Kammer neigt - in Betracht, dass § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG bzw. Art. 10 Abs. 2 Euro-Einführungsverordnung lediglich die währungspolitische Aussage des § 14 Abs. 1 S. 1 BBankG verdeutlicht, dass ausschließlich die Bundesbank das Recht zur Ausgabe von Euro-Banknoten hat.

Denn der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG ist jedenfalls dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass in Massenverfahren im Abgabenrecht eine unbedingte Verpflichtung zur Annahme von Bargeld seitens des Abgabengläubigers nicht besteht. Eine Kollision mit höherrangigem Bundesrecht bzw. vorrangigem Unionsrecht liegt daher im Fall des § 10 Abs. 2 der Rundfunkbeitragssatzung nicht vor.

Sinn und Zweck des § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG ist - die weitergehende Inhaltsbestimmung einer grundsätzlichen unbeschränkten Annahmepflicht für Eurobargeldnoten unterstellt -, dass jedenfalls auf Euro lautende Banknoten zur Begleichung von Geldschulden grundsätzlich nicht abgelehnt werden dürfen. Dies dient zum einen dem Schutz des Schuldners, der sich jedenfalls - ohne Vorliegen einer anderweitigen privatrechtlichen Abrede - durch Zahlung von Euro-Banknoten von seiner Schuld befreien kann. Zugleich dient diese Regelung dem Schutz des Gläubigers, der - sofern keine anderweitige Abrede getroffen wurde - zur Befriedigung seines Anspruchs keine anderen Währungseinheiten anzunehmen verpflichtet ist.

Die Regelung des § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG ist grundsätzlich disponibel. Im Privatrechtsverkehr können die Parteien anderweitige Abreden treffen, die ihren Interessen besser entsprechen. Auch im öffentlichen Abgabenrecht finden sich Abweichungen vom - hier insoweit unterstellten - Inhalt des § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG. So sind nach § 224 Abs. 3 S. 1 AO oder § 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KraftStG bestimmte Abgaben nur unbar zu leisten. Diese Öffnung für Abweichungen von dem Grundsatz, wie ihn der Kläger in § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG niedergelegt sieht, belegt, dass es in bestimmten Sachzusammenhängen aufgrund der Besonderheiten der jeweiligen Rechtsgebiete zulässig sein kann, von einer unbedingten Bargeldannahmepflicht durch öffentliche Stellen Ausnahmen vorzusehen.

So liegt der Fall nach Auffassung der Kammer jedenfalls auch hier. Bei Massenverfahren im Abgabenrecht - und hierzu ist das Recht der Rundfunkbeiträge zu zählen - ist es aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität angezeigt, einen rein unbaren Zahlungsverkehr zuzulassen. Auch der Vergleich zu den - zugestandenermaßen auf derselben Normebene eines Bundesgesetzes stehenden - steuerrechtlichen Vorschriften der § 224 Abs. 3 S. 1 AO oder § 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KraftStG zeigt, dass in solchen abgabenrechtlichen Massenverfahren Ausnahmen von der auch baren Zahlungsmöglichkeit möglich sind und auch erforderlich sein können.

Die Einführung des Rundfunkbeitrages anstelle der Rundfunkgebühr bezweckte gerade auch die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens. Im Rahmen des stark typisierenden Rundfunkbeitragsrechts stünde es in diesem Zusammenhang außer Verhältnis, den Rundfunkanstalten aufzugeben, eigens für einzelne Beitragspflichtige derzeit nicht bestehende Barzahlungskassen einzuführen. Die mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beabsichtigte Vereinfachung und Effektivierung des Beitragseinzugsverfahren würde dadurch konterkariert (vgl. hierzu im Ergebnis ebenso: VG München, Urteil vom 01.06.2016, M 6 K 15.6538; VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 14.01.2016, RO 3 K 15.1824; VG Augsburg, Urteil vom 17.02.2016, 7 K 15.954).

Die Regelung in § 10 Abs. 2 Rundfunkbeitragssatzung, dass der Beitragsschuldner die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos entrichten kann, ist auch verhältnismäßig und verstößt insbesondere nicht gegen die in Art. 2 Abs. 2 GG normierte allgemeine Handlungsfreiheit.

So kann man das auch mE sehen und daraus kann man sicher nicht ableiten, dass in Deutschland Gesetze einfach nichts zählen. - Das alles ist aber im Grundsatz ja schon oben von Euch diskutiert worden. Ich weiß, dass Ihr das anders seht. So ist das nun mal bei Urteilen häufiger, in einem Rechtsstaat wird man sich mit ihnen dennoch unterm Strich arrangieren müssen.
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August 23, 2017, 03:38:06 PM
Der Widerstand gegen den parasitären Rundfunkapparat ist jedenfalls zu begrüßen. Jeder geistig klare und aufgeklärte Mensch wird erkennen, dass es sich hierbei um ein im Hinblick auf technologische Entwicklungen vollkommen anachronistisches Zwangssystem handelt, dass vornehmlich der Sicherung bestehender, leistungsunabhängiger Privilegien dient und mit freier Berichterstattung nichts zu tun hat.
Das hast du aber schön gesagt. Volle Zustimmung!
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August 23, 2017, 12:58:42 PM
Mezzo geht ja auch davon aus, dass mit den von ihm genannten Urteilen zur Barzahlung unser gesamtes Rechtssystem außer Kraft gesetzt wurde.

Durch dieses Urteil und durch viele andere! Das Gesetzliche Zahlungsmittel ist deshalb so interessant, weil hier die Rechtslage ausnahmsweise mal eindeutig ist und (eigentlich) keinerlei Interpretationsspielraum lässt. Daher eignet sich dieser Fall besser als viele andere, um auf die Missachtung hinzuweisen. Andere Fälle erwarten von den Menschen etwas Hirn, um die Verletzung der Rechtslage zu erkennen - dieser absolut nicht.
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August 23, 2017, 09:50:24 AM
Das Recht wird ja hierzulande schon seit einiger Zeit so hingebogen, wie es den Machthabern gerade passt. Die Frage ist nur: War es jemals anders?
Meine Überzeugung ist ja, dass sich seit der Steinzeit am Grundprinzip wenig verändert hat: Wer die meisten Knüppel hat, gewinnt. Die Schaffung einer Rechtsordnung erfüllt diesbezüglich auch den Zweck, für die potentiell Unzufriedenen eine Illusion der Gerechtigkeit zu erzeugen, damit sie sich ihrer eignen, vereinigten Macht nicht bewusst werden und der Status Quo von ihnen nicht in Frage gestellt wird.

Der Widerstand gegen den parasitären Rundfunkapparat ist jedenfalls zu begrüßen. Jeder geistig klare und aufgeklärte Mensch wird erkennen, dass es sich hierbei um ein im Hinblick auf technologische Entwicklungen vollkommen anachronistisches Zwangssystem handelt, dass vornehmlich der Sicherung bestehender, leistungsunabhängiger Privilegien dient und mit freier Berichterstattung nichts zu tun hat.
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August 23, 2017, 06:50:01 AM
D.h. unsere gesamte bundesdeutsche Justiz (du nennst das Kappes), alle Gesetze und Verwaltungsvorschriften der Nachkriegszeit wurden von Nationalsozialisten verfasst und ich gehe davon aus, dass mich das Völkerrecht nicht nötigt, solches zu respektieren. Also höhr bitte mit dieser herablassenden Beschlagwortung auf und respektiere bitte die Realität.

Und was hat das mit dem pseudojuristischen Kappes zu tun, den der von Dir empfohlene Rico H. so von sich gibt? - Weißte, das ist einfach das Problem mit diesem ganzen zusammengereimten Zeugs, das in dieser "Szene" so kursiert: Man kann sich damit argumentativ nicht sinnvoll auseinandersetzen. Selbst, wenn man gar nicht erst zu argumentieren versucht, kommt der nächste Kappes: "ich gehe davon aus, dass mich das Völkerrecht nicht nötigt, solches zu respektieren". Dann geh halt davon aus. Mezzo geht ja auch davon aus, dass mit den von ihm genannten Urteilen zur Barzahlung unser gesamtes Rechtssystem außer Kraft gesetzt wurde. Hindert ihn mWn auch niemand dran, davon auszugehen (um mal wieder entfernt aufs Threadthema zurückzukommen). Wink
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August 23, 2017, 04:50:55 AM
Also, wenn man den oben empfohlenen Rico Handta länger als zwei Minuten ausgehalten hat auf Youtube, dann ist einem völlig egal, wie man den pseudo-juristischen Kappes letztendlich nennt...  Roll Eyes

Ich helf dir mal bei der Definition dieses Kappes:

pse̱u̱·do-

    1. aus dem Griechischen kommendes Bestimmungswort mit der Bedeutung „falsch“, „unecht“, „vorgetäuscht“, „fälschlich“; als Erstglied zusammengesetzter Adjektive; drückt aus, dass das mit dem Zweitglied Bezeichnete.
    2.eine krankhafte Erscheinung ist, bei der gelogen wird.

Ich lüge nicht, sondern ich trage Fakten zusammen:

D.h. unsere gesamte bundesdeutsche Justiz (du nennst das Kappes), alle Gesetze und Verwaltungsvorschriften der Nachkriegszeit wurden von Nationalsozialisten verfasst und ich gehe davon aus, dass mich das Völkerrecht nicht nötigt, solches zu respektieren. Also höhr bitte mit dieser herablassenden Beschlagwortung auf und respektiere bitte die Realität.

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August 22, 2017, 03:18:31 PM
Moralisch trotzdem eine Schweinerei.

Rechtlich ebenfalls. Das interessiert aber die Schweine nicht, denn wie man aus "Animal Farm" weiss, sind alle Tiere gleich - nur die Schweine sind gleicher.
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August 22, 2017, 10:56:27 AM
Selbstverständlich ist die Handlungsweise der staatlichen
Repressionsorgane konsistent. Damit haben wir in diesem Land
ja viel Expertise..  Roll Eyes

Moralisch trotzdem eine Schweinerei.
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August 22, 2017, 10:42:20 AM
Ich meinte z.B. dass Reichsbürgern ihre Waffenbesitzkarten entzogen wurden. Ohne dass sie die geringste Verfehlung begangen
hätten, ausschliesslich mit der Begründung dass Reichsbürger per se unzuverlässig sind.
Das ist imho eine Dreistigkeit sondersgleichen.

Würdest Du als Machthaber Waffen in den Händen derer sehen wollen, die nicht an Deinen Lippen hängen, für die nicht jedes Deiner Worte eine göttliche Offenbarung darstellt, die nicht jede Deiner Schweinereien rechtfertigen und die nicht in vorauseilendem Gehorsam auf jeden tatsächlichen oder vermeintlichen Deiner Gegner einprügeln?!
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August 22, 2017, 10:34:55 AM
Ich meinte z.B. dass Reichsbürgern ihre Waffenbesitzkarten entzogen wurden. Ohne dass sie die geringste Verfehlung begangen
hätten, ausschliesslich mit der Begründung dass Reichsbürger per se unzuverlässig sind.
Das ist imho eine Dreistigkeit sondersgleichen. Damit fängts an, morgen der Führerschein, übermorgen das Wahlrecht etc.
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August 22, 2017, 10:32:22 AM
Ich finde das schon interessant! Es liegt natürlich völlig im Interesse der Regierung und der Überwachungsbehörden, alle
Zweifel an der Rechtmässigkeit der Zustände ins Lächerliche zu ziehen. Daher ist der Begriff "Reichsbürger" für mich
nur eine Nebelkerze um alle die den status quo hinterfragen zu kriminalisieren/marginalisieren und ihnen Privilegien
abzuerkennen
.

Ich würde ein Leben ohne Opfer willkürlicher unrechtmässiger Gewaltanwendung zu werden nicht unbedingt ein Privileg nennen. Wenn man dafür privilegiert sein muss, dann ist die Gesellschaft bereits weit (herunter)gekommen.

Ansonsten hast Du das genau richtig erkannt - abwertende Begriffe zu definieren und andere Menschen damit zu benennen wurde schon lange als Mittel von Machthabern genutzt, um unbequeme Menschen (erst Mund-, später tatsächlich) tot zu machen. Das ist ein ganz altes Konzept.
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August 22, 2017, 06:45:01 AM
Also, wenn man den oben empfohlenen Rico Handta länger als zwei Minuten ausgehalten hat auf Youtube, dann ist einem völlig egal, wie man den pseudo-juristischen Kappes letztendlich nennt...  Roll Eyes
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August 22, 2017, 06:33:30 AM
Ich finde das schon interessant! Es liegt natürlich völlig im Interesse der Regierung und der Überwachungsbehörden, alle
Zweifel an der Rechtmässigkeit der Zustände ins Lächerliche zu ziehen. Daher ist der Begriff "Reichsbürger" für mich
nur eine Nebelkerze um alle die den status quo hinterfragen zu kriminalisieren/marginalisieren und ihnen Privilegien
abzuerkennen.
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August 22, 2017, 05:38:40 AM
Ich bin kein Reichsbürger
Der Begriff "Reichsbürger" ist zwangsläufig nicht trennscharf zu definieren, aber deine Argumentation folgt zumindest eindeutig den gängigsten Grundannahmen, die allgemein als kennzeichnend für "Reichsbürger" angesehen werden.
Insofern muss ich dir da widersprechen, in der Wahrnehmung durch Dritte wirst du als Reichsbürger gelten.
sr. member
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August 19, 2017, 04:04:41 PM
Im einfachen Fall Bargeld wurden die Fakten hier nachgewiesen und netterweise mit den entpsrechenden Gesetzen und Gerichtbeschlüssen eindeutig belegt. Es gibt hier auch keinen fundierte Widerspruch mehr (jemanden als Reichsbürger zu diffamieren, ist übrigens kein fundierter Widerspruch!).

Um es gleich vorweg zu sagen: Ich bin kein Reichsbürger und lehne jede Reaktivierung monachistischer Staatsformen, sowie die Anwendung von Gewalt ab!

Dennoch frage ich mich, wer bin ich. Unser Bundesverfassungsgericht (welche Verfassung eigentlich) teilt uns mit, dass der Bundesdeutsche Personalausweis zwar die Vermutung begründet, dass wir deutsche Bürger sind, ein Beweis ist es jedoch nicht. Insofern sind wir alle Deutschen im eigenen Land Flüchtlinge, sehr leicht auch daran zu erkennen, dass wir alle unseren deutschen Staatsbürgerschaftsnachweis bei der Ausländerbehörde beantragen müssen. Ein Ausländer kann keine deutschen Bürgerrechte einfordern, weil er sie nicht hat. Wenn du also Gerichtsbeschlüsse erwähnst, dann bringt mir das nichts, denn ich weiß nicht, ob ein Ausländer geklagt hat, also ein BRD-Bürger oder einer gem. RuSta von vor 1913 (RuStaG = Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, 1913 = vor dem 1. Weltkrieg, denn danach waren wir infolge Besatzungsmächte aus 1. und 2. Weltkrieg nie mehr souverän, d.h. seit 1913ff sind wir fremdbeherrscht). Von Wem ? Von den alliierten Siegermächten, vertreten durch ihr Verwaltungskonstrukt BRD, dass uns einen Staat vortäuscht. Die BRD hat keinen Staat, weil sie kein Staatsgebiet hat, denn das gehört immer noch dem Deutschen Reich, von dem unser Bundesverfassungsgericht selbst mitteilt, dass dieses nie unter gegangen ist. Weiterhin wird mitgeteilt, die BRD sei der "Rechtsnachfolger des deutschen Reiches". Frage: Wann hat je ein Vertreter des deutschen Reiches die BRD legitimiert, solches von sich zu behaupten. Man kann nur dann Rechtsnachfolger sein, wenn der Rechteinhaber sein Recht auf jemand anderes überträgt und dieser die Annahme erklärt. Das ist aber bis heute nicht geschehen. Insofern bestreite ich, dass die BRD Rechtsnachfolger ist.

So und jetzt wird`s interessant. Hast du einen Staatsbürgerschaftsnachweis gem. RuStaG 1913 !!!, dann darf dich kein Richter der BRD aburteilen, da du noch die vollen Bürgerrechte von vor 1913 hast und das sind andere, als sie uns die BRD zugesteht. Und wenn du dann noch Mitglied der Facebook-Gruppe "Prozessbeobachter" bist, dann sitzen viele Bürger hinter dir im Gerichtssaal, die jedes Wort protokollieren. Jeder Richter, der merkt, dass Prozesszeugen anwesend sind, weiß, dass er privat für sein Unrechtsurteil haftet. Also wird er gar nicht erst die Verhandlung eröffnen. Könnte jetzt noch sehr viel mehr dazu schreiben, aber für heute ist das wahrscheinlich schon zu viel. Habe keine Lust darauf, dass nachher hier eine vom Maas beauftragte Weißkittelfraktion vor fährt.

Gebt bei You Tube ein: Der Staatsangehörigkeitsausweis - Teil I - Rico Handta
und ladet euch Teil 1 - 5 runter.

Und beeilt euch, Zitat Wikipedia:
"Der derzeit häufigste Verwendungszweck ist in der sogenannten Reichsbürgerszene, wo man die Staatsangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland bestreitet und sich stattdessen mittels dieses „gelben Scheins“ Vorteile erhofft. Aufgrund verstärkter Anträge aus diesem Personenkreis sind inzwischen viele Ausstellungsbehörden dazu übergegangen, solche Staatsangehörigkeitsausweise nur noch auszustellen, wenn die Staatsangehörigkeit tatsächlich unklar ist oder behördlicherseits bezweifelt wird. Diese Praxis wird durch die Rechtsprechung als rechtmäßig angesehen (so z. B. Verwaltungsgericht Potsdam[7])." https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

D.h. die BRD wird langsam unsicher und hat Angst, dass eine kritische Masse erreicht werden könnte. Wobei natürlich die Verweigerung des Staatsangehörikeitsausweises nichts an meiner rechtlichen Stellung und Träger von Bürgerrechten vor 1913 ändert. Ist halt nur mühsamer die ganzen Geburtsurkunden seiner Vorfahren ständig mit sich rum zu schleppen.

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August 19, 2017, 07:12:33 AM
Und was lässt Dich glauben, dass die Gerichte (ausser dem LG Tübingen) und die Polizei diese Gesetze beachten werden, solltest Du auf deren Durchsetzung bestehen?!

Bisher sieht es hier und auch beim ESM, bei Landesverrat und in unzähligen anderen Fällen so aus, als wären die Gesetze generell nicht gültig, sobald sie für "wichtige" Leute unbequem werden.

Im einfachen Fall Bargeld wurden die Fakten hier nachgewiesen und netterweise mit den entpsrechenden Gesetzen und Gerichtbeschlüssen eindeutig belegt. Es gibt hier auch keinen fundierte Widerspruch mehr (jemanden als Reichsbürger zu diffamieren, ist übrigens kein fundierter Widerspruch!).
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