Heute wieder ein Mail bekommen, sieht danach aus als wenn der Zuspruch zu den Kosten doch sehr gering ist
Wir kommen zurück auf unser E-Mail vom 12.02.2021.
Es haben sich bei uns bislang über 1.000 Databreach-Opfer registriert. Leider sind in der Tat nicht alle bereit bzw. in der Lage unser Honorar für die außergerichtlichen Leistungen zu übernehmen. Hinzu kommt, dass viele nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen.
Bislang haben wir von Ihnen leider keine Rückmeldung erhalten, weshalb wir davon ausgehen, dass einer dieser Gründe auch bei Ihnen zutrifft.
Es wäre jedoch schade, in dieser Sache nichts mehr zu tun.
Aus diesen Gründen beabsichtigen wir, mit sogenannten Prozessfinanzierern zu kooperieren.
Was ist ein Prozessfinanzierer?
Ein Prozessfinanzierer übernimmt grundsätzlich die Kosten einer außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Verfolgung von Ansprüchen. Hierzu gehören die eignen Anwaltskosten, die Kosten der Gegenseite und die Gerichtskosten. Der Vorteil wäre, dass Betroffene keine Kosten, auch im Verlustfall, zu tragen hätten. Im Erfolgsfall würde der Prozessfinanzierer jedoch eine Erfolgsquote vom erhaltenen Ersatzbetrag bekommen. Üblicherweise beträgt die Quote zwischen 20% und 40%; dies ist jedoch von Fall zu Fall verschieden.
Welche Prozessfinanzierer gibt es?
Es gibt im deutschsprachigen Raum zwischenzeitlich einige Prozessfinanzierer, wie zB
FORIS AG aus Deutschland (www.foris.com)
AdvoFin Prozessfinanzierung AG aus Österreich (www.advofin.at)
Liti-Link AG aus der Schweiz (www.litilink.com)
Daneben sind mittlerweile auch die großen deutschen Rechtschutzversicherungen als Prozessfinanzierer tätig.
Warum kann ein Rechtsanwalt keine Erfolgsquote anbieten?
Falls Sie sich fragen sollten, warum wir Ihnen kein derartiges Erfolgshonorar anbieten können, so dürfen wir Ihnen mitteilen, dass es uns Rechtsanwälten in Kontinentaleuropa (nicht wie in den USA – bekannt aus Hollywoodfilmen wie „Erin Brockovich“) gesetzlich untersagt ist, ein derartiges Erfolgshonorar zu vereinbaren.
Welche Leistungen erhalte ich?
Wir würden Ihren Fall mehreren in Frage kommenden Prozessfinanzierern präsentieren und versuchen, eine Deckungszusage zu erhalten. Wir sind guter Hoffnung, dass wir einen oder sogar mehrere Prozessfinanzierer in dieser Sache gewinnen können. Natürlich können wir dies nicht garantieren.
Was würde mich das kosten?
Nachdem diese Tätigkeit doch auch einen gewissen Aufwand für uns bedeutet, würden wir hierfür EUR 50,00 in Rechnung stellen. Weitere Kosten fallen für Sie hierfür nicht an.
Wie kann ich mich anmelden?
1. Bitte klicken Sie auf folgenden Link: https://www.scheiber.law/rechtsanwalt/ledger-klage
2. Bitte wählen Sie aus: Ich möchte mit Hilfe eines Prozessfinanzierers weitermachen.
3. Schritt 1: Klicken Sie auf ONLINE-FORMULAR
a) Bitte geben Sie nun über SignRequest Ihre E-Mail-Adresse und Handynummer ein.
b) Bitte befüllen und unterzeichnen Sie das Online-Formular bestehend aus Klientenblatt und Vollmacht.
c) Um die Registrierung abzuschließen, geben Sie bitten den SMS-Bestätigungscode ein.
d) Sie erhalten eine Kopie der unterschriebenen Dokumente samt AGB und Belehrung über das Rücktrittsrecht automatisch per E-Mail.
4. Schritt 2: Bitte gehen Sie zurück auf den Link und klicken Sie auf ONLINE-ZAHLUNG
a) Sie können bequem und einfach per Kreditkarte zahlen.
b) Falls Sie lieber per Banküberweisung zahlen möchten, bitte wir um Überweisung auf nachstehendes Konto:
Empfänger: RA Mag. Dr. Florian Scheiber
IBAN: CH09 8080 8001 0638 6509 6
BIC: RAIFCH22C62
Zweck: Ihr Name / Ledger
Bis wann kann ich mich anmelden?
Falls wir bis zum 01.03.2021, 17:00 Uhr keine Anmeldung Ihrerseits erhalten haben, gehen wir davon aus, dass Sie kein weiteres Einschreiten von uns wünschen. Wir würden in diesem Fall Ihre Daten, wie angekündigt, löschen. Allenfalls können Sie sich gerne bereits jetzt ganz unten über den Abmeldelink abmelden.
Was muss ich beachten, wenn ich nicht weiter mache?
Obwohl kein Vollmachtsverhältnis mit Ihnen in einem solchen Fall zustande gekommen ist, möchten wir Sie aus anwaltlicher Vorsicht auf die eintretende Verjährung der Datenschutzverstöße hinweisen.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Florian Scheiber