Aus Interesse habe ich mich da auch einmal registriert, heute auch eine Mail bekommen und für mich ist das bereits wieder hinfällig.
Guten Tag
Wir bedanken uns für Ihre Registrierung bei Ledger-Klage.com.
Wir haben bereits eine Vielzahl von Registrierungen erhalten. Das zeigt uns, dass wir mit unserem Sammelverfahren auf dem richtigen Weg sind.
Als international tätige Rechtsanwaltskanzlei sind wir in der Lage europaweit tätig zu werden und können Sie in dieser Sache rechtlich vertreten.
Gerne würden wir uns freuen, wenn Sie unsere weiteren Dienste in Anspruch nehmen. Wichtig ist nämlich, Sie als Mandanten/in zu gewinnen, um dadurch die Zahl der von uns vertretenen Databreach-Opfer zu erhöhen. Damit wäre gewährleistet, dass wir gegenüber Ledger schon allein aufgrund der Masse imposant auftreten und unsere Forderungen gebührend präsentieren können.
Aus vergangenen Sammelverfahren wissen wir, dass Großunternehmen schnell in die Knie gehen können, wenn Ihnen eine Vielzahl von gleichgesinnten Mandanten gegenübersteht. Dadurch wäre es sogar möglich, einen Gesamtvergleich für Sie alle abzuschließen und einen mitunter langjährigen Gerichtsprozess für den einzelnen zu vermeiden.
Um das Kostenrisiko überschaubar zu halten, würden wir zunächst außergerichtliche Schritte setzen und für Sie dabei nachstehende Leistungen erbringen:
Wir nehmen Sie in unsere Sammelverfahren-Evidenzliste auf.
Wir werden Ihre Unterlagen sichten und Ihren Fall prüfen.
Wir werden die Erfolgsaussichten ausloten.
Wir werden Ihre Rechtschutzversicherungsdeckung abklären, sofern vorhanden, und eine Deckungsanfrage an Ihre Versicherung erstatten.
Wir werden Ihre Ansprüche außergerichtlich gegenüber der Ledger SAS geltend machen.
Wir werden mit Ihnen die weitere Strategie festlegen.
Für die Erbringung dieser Leistungen schätzen wir einen Aufwand von 2-3 Stunden. Unter Zugrundelegung unseres Stundensatzes von EUR 360,00 würde das Honorar ab EUR 720,00 zu laufen beginnen.
Allerdings erlaubt uns die Vielzahl gleichartiger Fälle und Geschädigter, diese außergerichtlichen Leistungen für Sie zu einem Pauschalbetrag von EUR 420,00 zu erbringen. Dies entspricht einer Reduktion von über 40%.
Wichtig: Falls für unsere Maßnahmen Rechtsschutzdeckung über Ihre Rechtschutzversicherung erlangt werden kann, werden wir Ihnen den entsprechenden Vergütungsbetrag von der Rechtsschutzversicherung auf unsere Pauschale anrechnen und die Differenz refundieren. Es könnte daher sein, dass Sie die kompletten EUR 420,00 zurückerhalten.
Anmerkung: Vor dem Hintergrund, dass Gerichte in vergleichbaren Fällen schon bis zu EUR 5.000,00 allein als ideellen Schadenersatz (das ist Schmerzensgeld aufgrund der Datenschutzverletzung), in Einzelfällen sogar mehr, zugesprochen haben, würden wir unser Honorar als angemessen empfinden.
Um für Sie einschreiten zu können, bitten wir Sie beiliegendes Vollmachtsformular unterschrieben an uns zu retournieren. Für das gegenständliche Mandatsverhältnis kommen unsere beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Anwendung. Nachdem der Mandatsvertrag im Fernabsatzweg (über E-Mail) zustande kommen würde, stünde Ihnen ein Rücktrittsrecht zu. Beiliegend finden Sie die Belehrung über das Rücktrittsrecht. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Webseite.
Das Vollmachtverhältnis würde erst dann zustande kommen, wenn wir nebst der Vollmacht auch den Pauschalbetrag von EUR 420,00 erhalten haben. Bitte überweisen Sie diesen auf unser folgendes Konto:
Empfänger: RA Mag. Dr. Florian Scheiber
IBAN: CH09 8080 8001 0638 6509 6
BIC: RAIFCH22C62
Wir bitten Sie in diesem Zuge, uns sämtliche Informationen und Unterlagen zu übermitteln. Hierzu gehören zB:
Bekanntgabe Ihrer Rechtschutzversicherung samt Polizzennummer
Rechnung über den Kauf eines Ledger-Produkts
Erhaltene Security Notices von Ledger
Etwaige Unterlagen zu Phishing-Versuchen
Etwaige Unterlagen über Schäden aufgrund erfolgten Phishings
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden wir Ihren Fall ehestmöglich prüfen. Wir werden Sie stets auf dem Laufenden halten.
Falls weitere Schritte gegenüber Ledger nach unseren außergerichtlichen Leistungen notwendig werden würden, zB Einleitung eines Gerichtsverfahrens, werden wir diese selbstverständlich mit Ihnen vorher absprechen.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen bitten wir spätere Rückmeldungen bereits jetzt zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Florian Scheiber
SCHEIBER Rechtsanwalt | Attorney at Law
Wuhrstrasse 14 | Postfach 127 | LI-9490 Vaduz
T +423 376 54 54 | F +423 376 54 55
[email protected] |
www.scheiber.law |
www.ledger-klage.com PS: Sollen wir von Ihnen binnen 2 Wochen keine Rückmeldung erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie nicht weiter mit uns voranschreiten möchten. Wir würden in diesem Fall Ihre Registrierung aus datenschutzrechtlichen Gründen löschen.