Ich habe Post von der BaFin von Frau Morawe, Referat Q 32 erhalten:
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Kurze Zusammenfassung: "Mir ist bekannt geworden, dass Sie mit Bitcoins handeln ... bedarf meiner schriftlichen Erlaubnis ... bitte übersenden Sie mir alle Unterlagen, die Ihrer Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Handel mit Bitcoins zugrunde liegen"
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Der Ursprung dafür ist: Ich habe im Juli dieses Jahres gegenüber der Berliner Sparkasse ehrlicherweise schriftlich angegeben habe, mein privates Girokonto auch für den privaten Bitcoin-Handel nutzen zu möchten. Daraufhin hat die Sparkasse u.a. entsprechende Mitteilung an die BaFin gemacht - obwohl auf diesem Konto lediglich ca. 10 (in Worten: zehn!) Überweisungen über localbitcoins eingingen.
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Falls das tatsächlich der erste Fall solcher Art ist, bin ich auch gern bereit, mit eurer Unterstützung den privaten Bitcoin-Handel gegenüber der BaFin zu verteidigen.
Ich würde dich als erstes mal bitten, genauer zu erläutern, in welcher Art und welchem Umfang du bisher Bitcoin-Handel über dein Girokonto betrieben hast. Daraus wird sich dann eine weitere Vorgehensweise ergeben.
Hast du z.B. tatsächlich zehntausende von Euro in entweder zahlreichen kleinen Beträgen auf ein anderes Referenzkonto (beispielsweise von MtGox oder anderen Börsen) transferiert, steht die Bank sicherlich in der Pflicht, das zu melden, und der Anfangsverdacht des Betriebs einer Finanzdienstleistung liegt nahe. Ebenso, wenn es sich um sehr große Beträge handelt.
Bestimmte Referenzkonten (bspw. MtGox) dürften auf bankinternen Listen auftauchen, weil sie ggf. der Geldwäsche dienen könnten, das ist per se ja auch nicht gänzlich verkehrt.
Das alleinige Auftauchen des Wortes "Bitcoin" im Verwendungszweck von ein paar Überweisungen aber wäre für einen solchen Anfangsverdacht sicher nicht ausreichend.
So unklar dieses auch definiert sein mag, es gibt in Deutschland immer noch ein Bankgeheimnis, welches nur aus gutem Grund gebrochen werden darf. Hierfür benötigt es i.d.R. direkte Anfragen von Behörden, die dann mit einer Bankauskunft beantwortet werden. Diese Bankauskünfte sind allerdings eher generell gehalten, beinhalten z.B. Kontoinhaber und ggf. Zinszahlungen, aber keine Kontostände oder gar Überweisungszwecke.
Beispielsweise:
betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.
Wichtig ist auch, wie deine Erklärung gegenüber der Bank ausgesehen hat. Warum hast du die Bank auf den Bitcoin-Handel hingewiesen? Weil es zu viele Transaktionen sind? Weil die Bank ggf. vermutet hätte, dass du ein gewerbliches Konto betreibst, mit den damit einhergehenden höheren Kontoführungsgebühren?
Also, bitte stelle (zunächst einmal für dich selbst) eine Liste deiner bisherigen Bitcoin-bezogenen Transaktionen über diese Bank zusammen, pack' eine Kopie deines Schreibens an die Bank mit dazu und überlege dir dann, was die Bank wohl zur Meldung an die BaFin veranlasst hat. Kommst du selber zu dem Ergebnis, dass diese Meldung nicht gerechtfertigt war, wäre ich sehr daran interessiert, dich bei deinem weiteren Vorgehen zu unterstützen. Ggf. könnte man sich dann darüber unterhalten, wie weit man deinen Fall als Präzedenzfall nutzen könnte, um ein wenig Rechtssicherheit zu schaffen.
Und zu guter Letzt stellt sich natürlich die Frage, ob du wirklich Kunde einer Bank bleiben möchtest, die dich ggf. völlig zu Unrecht bei der BaFin "angeschwärzt" hat.