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November 08, 2013, 11:10:17 AM
#36
Was mich da jetzt noch interessiert hätte, was so eine Lizenz(?) dann für Kosten verursacht und wie wahrscheinlich es ist eine zu bekommen (falls das mit Lizenzen funktioniert) ?
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November 08, 2013, 11:08:46 AM
#35
Ich wollte einen gewerblichen Handel aufnehmen, habe mich zunächst persönlich an die Deutsche Bundesbank gewendet, wo eine Klärung nicht möglich war, also schriftlich nochmal angefragt.
Nach einigen Wochen teilte mir die Bundesbank mit, sie hätte meine Anfrage an die BaFin weitergeleitet, von der ich dann nach einigen weiteren Wochen ein AntwortSchreiben auf meine Anfrage hinsichtlich Erlaubnispflicht erhielt, dass ein solcher gewerblicher Handel erlaubnispflichtig sei (in mehr als 1 Satz).
Strafandrohung, falls ich trotzdem....
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November 08, 2013, 10:56:48 AM
#34
Sorry Verlauf, ich bin gerade nicht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe...
Vielleicht steh ich auf dem Schlauch  Grin

Hab ich dich richtig verstanden, dass du einfach geantwortet has und dabei klar gemacht hast, dass du nicht gewerblich handelst?
Und du darfst jetzt privat einfach so weiter handeln ?
Oder wie, oder was? Cheesy
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November 08, 2013, 10:24:02 AM
#33
Da es um die Aufnahme von gewerblichem Handel ging, war für mich die Sache mit dem AntwortSchreiben der BaFin erledigt, da eine einfache Gewerbeanmeldung (als Privat- oder Juristische Person) dafür nicht ausreicht, da erlaubnispflichtig (laut BaFin-Schreiben).

Nyx
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November 08, 2013, 06:01:42 AM
#32
mein Gott bin ich froh, dass in der Schweiz das Bankgeheimnis gilt. Mich würde es richtig stressen, wenn meine Hausbank einfach Informationen an Behörden weitergeben würde Huh
ukw
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November 08, 2013, 05:55:28 AM
#31
offen ist die frage in welchem umfang ein unterjähriger verkauf als gewerbsmässiger fremdwährungshandel einzuordnen ist welcher angeblich die zustimmung der BaFin erfordert:

Das ist tatsächlich offen - auch wenn ich persönlich einen "unterjährigen Verkauf" nicht als "eine auf gewisse Dauer angelegte Geschäftstätigkeit mit der Absicht der Gewinnabzielung" (s. Brief an 2weiX) ansehe.

Aber klare Worte wären wirklich eine große Hilfe. Schreib einfach die Mitarbeiterin von der BaFIN an und frage sie.
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November 08, 2013, 05:33:43 AM
#30
Die Frage steht trotzdem im Raum, ob man sich von der BaFin versichern lassen sollte, dass man keine Genehmigung brauch. Immerhin scheint es so, dass man mit Geld- oder Gefängnisstrafen belegt werden kann  Shocked

Und falls man als Privatperson, welche mit ihrem Erstarten handelt doch eine Genehmigung brauch, erst ab einem bestimmten Gewinn, oder Umsatz, oder oder oder ... Cheesy

genau, sehe ich auch so. die frau (in ihrer funktion als amtsperson) behauptet:

Quote
Erlaubnisfrei sind nur die Schaffung derartiger Werteeinheiten und ihr Einsatz als Zahlungsmittel.

offen ist die frage in welchem umfang ein unterjähriger verkauf als gewerbsmässiger fremdwährungshandel einzuordnen ist welcher angeblich die zustimmung der BaFin erfordert:

Quote
... bedarf meiner Erlaubnis, wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will...
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November 07, 2013, 06:31:37 PM
#29
Die Frage steht trotzdem im Raum, ob man sich von der BaFin versichern lassen sollte, dass man keine Genehmigung brauch. Immerhin scheint es so, dass man mit Geld- oder Gefängnisstrafen belegt werden kann  Shocked

Und falls man als Privatperson, welche mit ihrem Erstarten handelt doch eine Genehmigung brauch, erst ab einem bestimmten Gewinn, oder Umsatz, oder oder oder ... Cheesy
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November 07, 2013, 05:55:17 PM
#28
herr sprengnether war zb auch auf der btc-konferenz in amsterdam, vertritt z.b. bitcoin.de.
auf unsere fragen hatte er antworten.

http://www.winheller.com/ueber-uns/rechtsanwaelte/mirko-sprengnether.html
Die da wären? Kann auf der Seite grad keine Infos zu speziell dem Thema von Traden mit Bitcoins finden...
aber danke für den Link, werde nochmal weiter suchen Smiley

Edit:
scheint alles bisher immer nur so verallgemeinert zu werden... es steht zwar " Handel mit Bitcoins oder als Plattformbetreiber" als Überschrift, aber wenn es zur genaueren Erläuterung kommt, wird lediglich auf Plattformen/geschäfte eingegangen...

Edit 2:
Mir ist grad ein kleines Licht aufgegangen, warum hier alle so gechillt sein könnten Cheesy
Vllt haben wir normale Trader wirklich nichts zu befürchten und es geht wirklich nur um Unternehmen. Schließlich kann die Bafin ja nicht wissen, in welchem Umfang der Thread-ersteller Bitcoins handelt. Er könnte genauso gut eine Website haben, wo er Bitcoins gegen andere Währungen anbietet, wie es ja soviele gibt. Dass so eine Vorgehensweise eine Erlaubnis braucht, kann ich mir gut vorstellen. Aber reines kaufen und verkaufen auf einer Plattform, die eine Bafin erlaubnis hat, sollte eigentlich völlig unproblematisch sein Smiley
Jetzt bin ich erstmal ein wenig beruhigt Cheesy
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November 07, 2013, 05:46:04 PM
#27
Ich handel jetzt seit Ende August mit Bitcoins und wenn ich das hier lese bekomme ich etwas bammel...
Was wäre denn jetzt das richtige Vorgehen, wenn man keinen Ärger bekommen möchte?
In Eigeninitiative das BaFi anschreiben?
Hoffen, dass das schon irgendwie gut geht klingt bisschen wie russisch Roulette  Roll Eyes



herr sprengnether war zb auch auf der btc-konferenz in amsterdam, vertritt z.b. bitcoin.de.
auf unsere fragen hatte er antworten.

http://www.winheller.com/ueber-uns/rechtsanwaelte/mirko-sprengnether.html
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November 07, 2013, 05:00:46 PM
#26
Ich handel jetzt seit Ende August mit Bitcoins und wenn ich das hier lese bekomme ich etwas bammel...
Was wäre denn jetzt das richtige Vorgehen, wenn man keinen Ärger bekommen möchte?
In Eigeninitiative das BaFi anschreiben?
Hoffen, dass das schon irgendwie gut geht klingt bisschen wie russisch Roulette  Roll Eyes
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November 07, 2013, 06:16:41 AM
#25
Solchen Banken sollte man gleich den Rücken kehren. Gottseidank gibt es genug Banken die nicht so vorgehen, sondern dich wie einen Kunden behandeln

Diese befinden sich aber nicht in Deutschland....

Gruß
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November 07, 2013, 05:06:22 AM
#24
Hallo Bitcoin-Freunde!

Ich habe Post von der BaFin von Frau Morawe, Referat Q 32 erhalten:
http://www.pdf-archive.com/2013/11/06/bafin-geschwaerzt/bafin-geschwaerzt.pdf

Kurze Zusammenfassung: "Mir ist bekannt geworden, dass Sie mit Bitcoins handeln ... bedarf meiner schriftlichen Erlaubnis ... bitte übersenden Sie mir alle Unterlagen, die Ihrer Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Handel mit Bitcoins zugrunde liegen"

Hat jemand schon mit solchen Briefen Erfahrung? Оder ist das gar eine Premiere, die an meinem Beispiel statuiert wird?

Der Ursprung dafür ist: Ich habe im Juli dieses Jahres gegenüber der Berliner Sparkasse ehrlicherweise schriftlich angegeben habe, mein privates Girokonto auch für den privaten Bitcoin-Handel nutzen zu möchten. Daraufhin hat die Sparkasse u.a. entsprechende Mitteilung an die BaFin gemacht - obwohl auf diesem Konto lediglich ca. 10 (in Worten: zehn!) Überweisungen über localbitcoins eingingen.

Falls jemand mit solchen / ähnlichen Situationen Erfahrung hat, freue ich mich über Tipps.
Falls das tatsächlich der erste Fall solcher Art ist, bin ich auch gern bereit, mit eurer Unterstützung den privaten Bitcoin-Handel gegenüber der BaFin zu verteidigen.

Grüße,
galaxy



bei deiner denunzianten sparkasse würde ich nur noch einmal vorbeischauen: um sämtliche konten/geschäftsbeziehungen zu kündigen.

paradebeispiel für arschkriechenden vorauseilenden gehorsam. wieso stehen die nicht auf deiner seite, du bist doch der kunde ?!
bankers go home.
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November 06, 2013, 06:40:28 PM
#23
Siebenter Abschnitt Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
§ 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis

2 frühere Fassungen von § 54 KWG | 11 Vorschriften zitieren § 54 KWG

(1) Wer

1. Geschäfte betreibt, die nach § 3, auch in Verbindung mit § 53b Abs. 3 Satz 1 oder 2, verboten sind, oder

2. ohne Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(1a) Ebenso wird bestraft, wer ohne Zulassung nach Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1) eine Clearingdienstleistung erbringt.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.


Text in der Fassung des Artikels 1 EMIR-Ausführungsgesetz G. v. 13. Februar 2013 BGBl. I S. 174 m.W.v. 16. Februar 2013

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November 06, 2013, 06:12:01 PM
#22
Was für eine Strafe steht denn auf sowas, weiß das jemand?
Also was für eine Strafe erwartet diejenigen, die nun so einen Brief erhalten, wenn sie entweder:
- sofort alles offenlegen und von nun an nicht mehr traden
- erst nach weiteren maßnahmen zur offenlegung gezwungen werden und auch danach nachweislich weiter traden

Oder ist das in diesem Bezug auch noch nicht geklärt, wie so vieles mit bitcoins?
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November 06, 2013, 05:59:18 PM
#21
Ich bin der Überzeugung, dass die BaFin das durchzieht... Glaube aber auch, dass man eine gute Chance hat, dass vor Gericht zu gewinnen, da aus dem Gesetz (KWG) lediglich hervorgeht, dass es genehmigungspflichtig ist, wenn man den Handel gewerblich und für Dritte betreibt.
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November 06, 2013, 05:48:06 PM
#20
Sowas hat mir schon geschwant - gut daß ich die Finger davon gelassen hab, seit:
wenn das schon mitte 2012 bekannt war, warum ist seitdem nichts passiert?? (also konsequenzen daraus entstanden)
Auch wenn ich es aus meiner unwissenden Sichtweise ebenfalls wie chrisLG als "Mumpitz" erachte, dass das traden mit Bitcoins unter "gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert" fallen soll...
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November 06, 2013, 05:33:54 PM
#19
Ich habe dieses Jahr fast ein identisches Schreiben bekommen. Die Strafandrohung verfehlte ihre Wirkung nicht....
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November 06, 2013, 05:30:31 PM
#18
Sowas hat mir schon geschwant - gut daß ich die Finger davon gelassen hab, seit:



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