Pages:
Author

Topic: THIS IS A MESSAGE FOR Simon Hausdorf to clear things @ bitcoin-24 (Read 74238 times)

newbie
Activity: 1
Merit: 1
Die derzeitige FTX Situation reißt alte Wunden auf.

Weiß hier jemand, ob noch bitcoin-24 Bestände existieren oder ob alle Wallets leer sind? Falls noch Bitcoins aus der Zeit auf einem oder mehreren Wallets liegen, kennt jemand die Adresse dieser Wallets?
yxt
legendary
Activity: 3528
Merit: 1116
Was ist eigentl. aus den ganzen Bitcoins geworden die er noch in seinem Besitz hatte?
...
https://www.instagram.com/simonhausdorf/?hl=de

kannst du dir da doch anschauen Grin
staff
Activity: 2548
Merit: 2709
Join the world-leading crypto sportsbook NOW!
Ja das ist er auf den Bildern...

Schon sehr frech wenn man sich ehrlich ist.
Ich war von dem ganzen Thema (zum Glück) nie betroffen aber immer wieder Wahnsinn nachzulesen was im Cryptospace schon so alles vorgekommen ist in den letzten Jahren.
Also nicht generell (denn das ist sowieso klar wenn Geld im Spiel ist) sondern schon alleine hier im Forum.
member
Activity: 183
Merit: 10
Ich auch nicht Sad oh man
hero member
Activity: 2912
Merit: 604
CoinMetro
habe meine coins dort nie bekommen.. :/
legendary
Activity: 2078
Merit: 854
First BTCT UserName stiftmaster | ID 23592
Ja das ist er auf den Bildern, Heizkostenprobleme wird er in Thailand wohl nicht haben.
Ich hatte damals noch Glück, Coins gab es noch, Fiat war eingefroren  Undecided
newbie
Activity: 1
Merit: 0

Was ist eigentl. aus den ganzen Bitcoins geworden die er noch in seinem Besitz hatte?

BTW:

Ist das der Simon Hausdorf hinter BTC24?
https://www.instagram.com/simonhausdorf/?hl=de

https://involve.app/

member
Activity: 183
Merit: 10
Wo sind meine Coins Simon!!!!!!!!!!!!!!!!
legendary
Activity: 2730
Merit: 1263
Fall Du Norbert Häring meinst, nein. Ich hätte auch gar nicht die Beziehungen, einen Pressartikel plazieren zu können.
sr. member
Activity: 865
Merit: 283
Mezzo, du warst das, über den in den Medien berichtet wurde wegen Barzahlung bei der GEZ?
legendary
Activity: 2730
Merit: 1263
... weil du der Gegenseite einen "Schaden" in Form von erhöhtem Arbeitsaufwand zufügen möchtest.
Das ist der Inbegriff von Rechtsmissbräuchlichkeit.

Wenn die Einhaltung von Gesetzen Aufwand erfordert, dann kann das nicht als Schaden gewertet werden. Alles andere hätte deutliche massivere Konsequenzen.

Im übrigen redest Du Dir die Sache nur schön. Überlege einfach mal, welche Konsequenzen es hätte, wenn konsequent jedes Gesetz, das einen erhöhten Arbeitsaufwand bei einem Betroffenen verursacht, mit der Begründung Rechtsmissbräuchlich als ungültig betrachtet werden kann.
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3413
Shitcoin Minimalist
Eine Klage zur Durchsetzung grundsätzlichen Rechts, welches von der EU Kommission in einer Stellungnahme klar bestätigt wird, welches von der Bundesbank in diesem Sinne ständig publiziert wird und welches von der ständigen Rechtssprechung des BGH seit mehr als 50 jahren immer wieder bestätigt wird, ist aussichtslos?!
Wenn eine Klage grundsätzlich keinen erkennbaren Nutzen hat, außer dem Beklagten Schaden zuzufügen (z.B. auch unnötige Arbeit zu machen), dürfte sie ohnehin rechtsmissbräuchlich sein.
Ich halte Dich jetzt nicht für so Dumm, dass Du sowas in diesem Fall nahelegen möchtest. Bereits die ständige Rechtssprechung des BGH zu meinen Gunsten sollte zeigen, dass diese Annahme hier deplaziert ist.
Ich bin mir nicht sicher, ob wir von der selben Angelegenheit sprechen, aber wenn es um deine Forderung geht, Rundfunkbeiträge bar zu bezahlen, habe ich dir das schon einmal sehr ausführlich erläutert.
Du hast grundsätzlich das Recht, bar zu bezahlen.
Da dir aber kein Schaden entsteht, und es vollständig zumutbar ist, wenn du per Überweisung bezahlst, beruht deine gesamte Klage auf einem (grundsätzlich korrekten) Rechtsanspruch, den du nur durchsetzen möchtest, weil du der Gegenseite einen "Schaden" in Form von erhöhtem Arbeitsaufwand zufügen möchtest.
Das ist der Inbegriff von Rechtsmissbräuchlichkeit.

Ich habe dir damals schon gesagt:
wenn du einen konkreten Fall hättest, in dem jemand tatsächlich real nicht in der Lage ist, per Überweisung zu bezahlen,
und dieser jemand dann z.B. erhebliche Zusatzkosten für die Zahlung in Kauf nehmen muss, weil ihn eine Überweisung mittels Drittem etwa Gebühren kostet,
und dieser jemand dann die Zahlung unter Abzug dieser Kosten leistet,
und er schließlich eine Mahnung über den vermeintlich zu wenig gezahlten Beitrag erhält,
dann hast du eine Klage, die nicht nur vollständig berechtigt ist,
sondern bei der ich auch keine großen Zweifel darüber hätte, dass sich dieser Klage ein Anwalt annehmen würde,
und bei der ich sogar davon ausgehe, dass auch ein Richter diesem jemand schließlich Recht geben würde.
Eine solche Klage würde auch ich finanziell unterstützen.

Aber das hatten wir alles schon. Und immer noch off-topic (aber da werfe ich als Glashausbewohner mit Steinen) Roll Eyes
legendary
Activity: 2730
Merit: 1263
Eine Klage zur Durchsetzung grundsätzlichen Rechts, welches von der EU Kommission in einer Stellungnahme klar bestätigt wird, welches von der Bundesbank in diesem Sinne ständig publiziert wird und welches von der ständigen Rechtssprechung des BGH seit mehr als 50 jahren immer wieder bestätigt wird, ist aussichtslos?!
Sowas kann vorkommen.
Wenn eine Klage grundsätzlich keinen erkennbaren Nutzen hat, außer dem Beklagten Schaden zuzufügen (z.B. auch unnötige Arbeit zu machen), dürfte sie ohnehin rechtsmissbräuchlich sein.

Ich halte Dich jetzt nicht für so Dumm, dass Du sowas in diesem Fall nahelegen möchtest. Bereits die ständige Rechtssprechung des BGH zu meinen Gunsten sollte zeigen, dass diese Annahme hier deplaziert ist.
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3413
Shitcoin Minimalist
Eine Klage zur Durchsetzung grundsätzlichen Rechts, welches von der EU Kommission in einer Stellungnahme klar bestätigt wird, welches von der Bundesbank in diesem Sinne ständig publiziert wird und welches von der ständigen Rechtssprechung des BGH seit mehr als 50 jahren immer wieder bestätigt wird, ist aussichtslos?!
Sowas kann vorkommen.
Wenn eine Klage grundsätzlich keinen erkennbaren Nutzen hat, außer dem Beklagten Schaden zuzufügen (z.B. auch unnötige Arbeit zu machen), dürfte sie ohnehin rechtsmissbräuchlich sein.
legendary
Activity: 2730
Merit: 1263
Das liegt aber an dir und nicht an den 15 Anwälten. Deine Klage ist Aussichtslos, daher ist jeder Anwalt der es ablehnt seriös, weil er dich vor unnötigen Kosten bewahrt.

Eine Klage zur Durchsetzung grundsätzlichen Rechts, welches von der EU Kommission in einer Stellungnahme klar bestätigt wird, welches von der Bundesbank in diesem Sinne ständig publiziert wird und welches von der ständigen Rechtssprechung des BGH seit mehr als 50 jahren immer wieder bestätigt wird, ist aussichtslos?!

Erstaunliche Meinung, die aber logisch nicht haltbar ist.
qwk
donator
Activity: 3542
Merit: 3413
Shitcoin Minimalist
du brauchst keinen Anwalt sondern jemanden der dir den Bauch pinselt, dir zustimmt und dir nicht dagegen redet. Sowas lassen die sich besonders gut bezahlen.
Cheesy

Naja, aber wo mezzo schon Recht hat, ist der Unwillen des Anwaltsstandes, überhaupt Arbeiten zu übernehmen, die eben nicht nach Schema "F" von der Sachbearbeiterin erledigt werden können.
Offensichtlich geht es diesem Berufsstand einfach zu gut, so dass man sich die Mandanten eben aussuchen kann.
Ist aber bei den Handwerkern ja auch nicht anders.

Nur ist es im Falle der Anwälte eben leider so, dass in der realen Praxis letztlich die Rechtsstaatlichkeit ein wenig auf der Strecke bleibt, wenn der "Mann von der Straße" einfach keinen Anwalt mehr für seine grundsätzlich berechtigten Anliegen findet.

Aber wir driften mal wieder arg ins off-topic ab Roll Eyes
legendary
Activity: 1882
Merit: 1108
Mein Beitrag beruht auf eigener Erfahrung. Von den 15 angefragten Anwaltskanzleien (plus einem Anwalt hier im Forum, wie jeder nachlesen kann) wollte keiner (m)einen Fall in der zentralen Frage des Art 128 AEUV übernehmen (Argumente: keine Zeit, übersteigt ihre Kompetenz, kein Interesse). Und danach war die Zeit vorbei und die 2. Instanz somit erledigt. Eine Anfrage bei 150.000 Anwälten bzw. auch nur den "guten" 35.000 Anwälten ist in den vorgegebenen Zeitrahmen leider nicht realistisch machbar.

Tja, so sieht dann die Praxis aus.


Das liegt aber an dir und nicht an den 15 Anwälten. Deine Klage ist Aussichtslos, daher ist jeder Anwalt der es ablehnt seriös, weil er dich vor unnötigen Kosten bewahrt. Und der Teil, der es machen will und dafür hohe Kosten ansetzt, der sagt sich: geld ist geld. Den mit Streitwert kommt man hier schlecht weiter. Zum einen, es geht um 18 Euro Barzahlung, also 18 Euro Streitwert, bitte hämmer das bis zum BVG durch für 500 Euro nach RVG, wird eben keiner machen. Und zum anderen, die Anwälte kennen die Richter und die politische Lage und vorallem das Gebührenmodell ihrer Amigoanstalten. Du hast es durch die Vordertüre versucht und bist gescheitert, nun willst du es durch die Hintertüre versuchen.

Das ist keine Qualitätsaussage pro oder contra Anwälte sondern dein persönlicher Tick den du hast und gerne ausleben willst. Und du brauchst keinen Anwalt sondern jemanden der dir den Bauch pinselt, dir zustimmt und dir nicht dagegen redet. Sowas lassen die sich besonders gut bezahlen.
legendary
Activity: 2730
Merit: 1263
Mein Beitrag beruht auf eigener Erfahrung. Von den 15 angefragten Anwaltskanzleien (plus einem Anwalt hier im Forum, wie jeder nachlesen kann) wollte keiner (m)einen Fall in der zentralen Frage des Art 128 AEUV übernehmen (Argumente: keine Zeit, übersteigt ihre Kompetenz, kein Interesse). Und danach war die Zeit vorbei und die 2. Instanz somit erledigt. Eine Anfrage bei 150.000 Anwälten bzw. auch nur den "guten" 35.000 Anwälten ist in den vorgegebenen Zeitrahmen leider nicht realistisch machbar.

Tja, so sieht dann die Praxis aus.
legendary
Activity: 1882
Merit: 1108
es gibt ca 150.000 zugelassene Anwälte im Land

Man liest von 1.000 Vollpfosten die als Abmahner, Halsabschneider, Betrüger oder sonst irgendwie negativ auffallen. Und das gibt einem das Gefühl, das alle Anwälte Scheisse sind. Naja und es dürften sicherlich auch 75% dabei sein die ihren Job machen, aber eben weit von Spitzenklasse weg sind. Aber dann bleiben immer noch 35.000 gute Anwälte über, denen man trauen kann, die ihren Job verstehen und die durchaus auch solche Klagen durchziehen. Es wäre sehr unwahrscheinlich wenn bei den 35.000 keiner drunter wäre, der selbst mit Bitcoins arbeitet, sei es spekulativ, sei es zum Lernen.

Wer sich beim Lesen nicht vor Augen hält, das man praktisch nur von negativen Auswüchsen liest und daher man das ganze immer in relation zur Gesamtmasse sehen muss, wird schnell zum Stammtischphilosophen. Er übersieht die vielen guten und positiven Aspekte von denen er im Mainstream nichts liest. Die man nur findet, wenn man gezielt danach sucht. Tja...aber dafür sind die meisten zu träge und zu faul.
legendary
Activity: 2730
Merit: 1263
Und so hoffe ich auch hier auf den Mensch mit den Nerven aus Stahl und dem Anwalt der sowas durchboxt.

Hier arbeiten Anwälte üblicherweise nicht pro bono! Zusätzlich nehme ich an, dass sich hier nicht mal ein kompetenter(!) Anwalt findet, der "nur" nach Kostenordnung abrechnet. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Pages:
Jump to: