Eine Klage zur Durchsetzung grundsätzlichen Rechts, welches von der EU Kommission in einer Stellungnahme klar bestätigt wird, welches von der Bundesbank in diesem Sinne ständig publiziert wird und welches von der ständigen Rechtssprechung des BGH seit mehr als 50 jahren immer wieder bestätigt wird, ist aussichtslos?!
Wenn eine Klage grundsätzlich keinen erkennbaren Nutzen hat, außer dem Beklagten Schaden zuzufügen (z.B. auch unnötige Arbeit zu machen), dürfte sie ohnehin rechtsmissbräuchlich sein.
Ich halte Dich jetzt nicht für so Dumm, dass Du sowas in diesem Fall nahelegen möchtest. Bereits die ständige Rechtssprechung des BGH zu meinen Gunsten sollte zeigen, dass diese Annahme hier deplaziert ist.
Ich bin mir nicht sicher, ob wir von der selben Angelegenheit sprechen, aber wenn es um deine Forderung geht, Rundfunkbeiträge bar zu bezahlen, habe ich dir das schon einmal sehr ausführlich erläutert.
Du hast grundsätzlich das Recht, bar zu bezahlen.
Da dir aber kein Schaden entsteht, und es vollständig zumutbar ist, wenn du per Überweisung bezahlst, beruht deine gesamte Klage auf einem (grundsätzlich korrekten) Rechtsanspruch, den du nur durchsetzen möchtest, weil du der Gegenseite einen "Schaden" in Form von erhöhtem Arbeitsaufwand zufügen möchtest.
Das ist der Inbegriff von Rechtsmissbräuchlichkeit.
Ich habe dir damals schon gesagt:
wenn du einen konkreten Fall hättest, in dem jemand tatsächlich real nicht in der Lage ist, per Überweisung zu bezahlen,
und dieser jemand dann z.B. erhebliche Zusatzkosten für die Zahlung in Kauf nehmen muss, weil ihn eine Überweisung mittels Drittem etwa Gebühren kostet,
und dieser jemand dann die Zahlung unter Abzug dieser Kosten leistet,
und er schließlich eine Mahnung über den vermeintlich zu wenig gezahlten Beitrag erhält,
dann hast du eine Klage, die nicht nur vollständig berechtigt ist,
sondern bei der ich auch keine großen Zweifel darüber hätte, dass sich dieser Klage ein Anwalt annehmen würde,
und bei der ich sogar davon ausgehe, dass auch ein Richter diesem jemand schließlich Recht geben würde.
Eine solche Klage würde auch ich finanziell unterstützen.
Aber das hatten wir alles schon. Und immer noch off-topic (aber da werfe ich als Glashausbewohner mit Steinen)