Und ein Skandal ist es, das es reine Behördenwillkür war und massiv Fehler gemacht wurden. Ich hoffe mal, das nun die Schadenersatzklagen nicht all zu lange auf sich warten lassen.
Gegen die BaFIN? Die hat "nur ihre Arbeit gemacht", auch da wird nix zu holen sein.
Das mit "Arbeit gemacht" hat das gericht aber deutlich widerlegt. Sie sind weit über ihren Arbeitsrahmen hinaus gegangen und an der Stelle sind auch Behörden haftbar. In dem Fall der Staat als oberste Instanz. Und ja, das wird kein Amtsgerichtsverfahren mehr werden, da ist ein langer Atem nötig. Aber was damals 10 Btc waren die nicht mehr zurück fliesen konnten sind heute 60.000 Euro wert.
Für eine Schadensersatzklage musst du nachweisen, dass der Schaden selbst mittelbar oder unmittelbar durch den Beklagten verursacht wurde, oder zumindest durch Handeln oder auch Unterlassen entstanden ist oder in irgendeiner Weise einen Weg konstruieren, warum nun ausgerechnet der Beklagte für diesen Schaden verantwortlich sein soll.
Die BaFin hat weder Bitcoins noch Euros "vernichtet", oder in irgendeiner Weise dazu beigetragen, dass diese "vernichtet" wurden.
Da sehe ich ehrlich gesagt einfach keinen Ansatz.
Wenn eine Behörde ihre Arbeit macht (ob nun richtig oder falsch, oder in diesem Falle sogar vollständig unberechtigt), und der Betroffene der Behördenmaßnahme dann aus eigener Unfähigkeit Geld verliert, kann die Behörde nichts dafür.
Sofern da irgendwelche Verzugsschäden entstanden sind, die aus der zwischenzeitlichen Sperrung entstanden sind, ist das eine andere Sache, das ließe sich der BaFin ggf. anlasten. Aber da geht es halt dann um die sprichwörtlichen Peanuts.
Simon selbst dürfte raus sein aus der Nummer nach diesem Urteil. Ursächlich für Datenverlust ist Sperrung der Konten. Wenn du nicht mehr zahlen kannst, wird dein Server gelöscht. Geht dabei eine Hotwallet flöten und das Backup mit einigen Bitcoins, ist zwar direkt Simon betroffen, aber nicht ursächlich Schuld.
Wenn er kein Backup gemacht hat, und sich für die Speicherung der Daten auf einen Hoster verlassen hat, der die Löschung dann durchführt, wenn kein Geld mehr fließt, ist das das Problem von Simon. Ggf. könnte der Hoster selbst in der Mithaftung sein, aber der wird sich auf einen entsprechenden Vertrag berufen.
Die BaFin jedenfalls hat damit nichts zu tun.
Wie dem auch sein, im deutschen Recht kann es nicht sein, das Vermögen vernichtet wird aus Fahrlässigkeit und keiner als Schuldiger greifbar ist. Das sieht unser Recht nicht vor.
Wenn du den "Schuldigen" nicht benennen kannst, bzw. nicht darlegen kannst, wieso der "schuld" sein soll, sieht das unser Recht sehr wohl vor.
Der "Schuldige", bzw. der einzige, den du verklagen kannst, ist in jedem Fall zunächst Simon H.
Nur ist da halt nichts zu holen, weil er sich auf die Unmöglichkeit der Datensicherung berufen wird.
Ob man ihm dann (grobe) Fahrlässigkeit vorwerfen kann, ist nochmal eine andere Sache.
Und selbst für den Fall, dass du am Ende ein Urteil gegen ihn erwirkst, ist da halt nix zu holen.
Und an dem Hebel kann man ansetzen, genug Kleingeld vorausgesetzt und die Nerven es auch durchzuziehen.
Versuchen kann man alles.
Aber das ist IMHO gutes Geld dem Schlechten hinterher geschmissen.