zZ werden Coins/Token gehandelt, also mit dem einen werden andere gekauft/bezahlt (im Rahmen eines Tauschs-wobei den Tauschbegrff können wir wegen der Zahlungsmittelfunktion jetzt fast vergessen). Damit dienen die Coins/Token doch als Zahlungsmittel.
Erweiterung: jemand bietet mit der Blockchain eine Dienstleistung an, dann ist das eine ganz normale Leistung, die im Inland eben besteuert wird.
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass dir die technischen Details hinter Smart Contract Coins wie Ether nicht vollständig geläufig sind, damit haben selbst wir Bitcoiner hier noch Verständnisprobleme (siehe mein und twbts "so funktioniert Ethereum / nicht" weiter oben).
Es geht nicht darum, dass man "mit" der Blockchain eine Dienstleistung anbietet, sondern dass die Funktionalität der Blockchain im spezifischen Fall selbst eine Leistung gegen Entgelt darstellen bzw. enthalten kann.
In dem Fall greift dann die einfache Logik "Token als Zahlungsmittel" einfach zu kurz.
Was das nun für steuerliche Folgen hat (und ob überhaupt welche), ist eben auch nach dem Schreiben vom BMF unklar.
Das darf einen insofern auch nicht wundern, als vermutlich niemand im BMF auch nur ansatzweise verstehen dürfte, wovon ich hier gerade rede
Solange sie ausschließlich als Zahlungsmittel fungieren (in der Verwendung) sind Sie steuerfrei.
Ja. Das ist unstrittig.
Wenn ich Origamis aus nem 100 € schein baue und dann für 150 verkaufe, dann ist da Umsatzsteuer drin. der Schein diente dem Origami (andere Funktion als ein Zahlungsmittel), wenn ich aber den 100er nehme und gegen Yen tausche, ist da keine Umsatzsteuer drin.
Ja. Das ist aber immer noch nicht die Fallkonstellation bei den hier diskutierten Smart Contract Tokens.
Ein Ether ist ein Token, das gleichzeitig innerhalb eines Vorgangs (Smart Contract) als Geld zur Zahlung einer Transaktion (Ust.-befreit), als Zahlungsmittel für die Leistung des Miners (Transaktionsgebühr, Ust.-befreit), als "Abfallprodukt" aus der Erbringung der Leistung "Abarbeiten des Smart Contract auf dem Rechner des Miners" (Ust?) und neu erzeugtes Geld als Belohnung für den Miner (Block-Reward, Ust.-befreit) vorkommt.
Dabei ist keineswegs sichergestellt, welche der Funktionen in diesem Vorgang "Vorrang" hat, primärer Verwendungszweck der Ethereum-Blockchain ist in jedem Fall die Abarbeitung des Smart Contract an sich, damit dürfte eigentlich das o.g. "Abfallprodukt" definierend für die Beurteilung des Gesamtvorgangs sein (um hier schon Haupt- und Nebenleistung vorzugreifen).
So, ich sage auch nicht, dass das so ist, schon gleich gar nicht in Bezug auf Steuern im Allgemeinen und die Ust. im Besonderen.
Ich sage lediglich, dass man das aus rein technischer Sicht so beurteilen kann.
@ iudica: sind wir da nicht bei Haupt und Nebenleistung?
Interessanter Angang, die Nebenleistung muss dazu aber afair quasi in der Hauptleistung "
untergehen"*?
Das ist nicht unbedingt der Fall, schon weil die TX-fee in absehbarer Zeit möglicherweise den Löwenanteil der Miner-Vergütung ausmachen wird. Das ist also rein quantitativ nicht dauerhaft haltbar. Der Fall, dass die Block-Reward größer ist als die enthaltenen TX-fees stellt sozusagen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit zu rechnen ist
*untergehen war da sicher nicht das richtige Wort, das bringt eine eigene Bedeutung mit sich, die ich hier nicht vermischen wollte.