Dass die Hingabe von zB (das zB wird ja immer wieder überlesen) BTC gegen eine Tasse Kaffee in einem gewerblich tätigen Cafe zu einem umsatzsteuerlichrelevanten Sachverhalt im Hinblick auf den Leistungsaustausch - kaffee gegen Bitcoin - ist doch klar. allerdings wird der Kaffee besteuert, nicht der Coin. Ich formuliere es mal einfach, die Zahlung löst keine Umsatzsteuer aus, die Lieferung der Tasse Kaffee hingegenschon, worüber denkt man also nach?
Hallo Kryptotaxpert und die anderen Herren, kurze Frage hierzu, da viele Scherze etc. gemacht wurden: Ist die Analogie zum fett markierten Textteil entweder "Altcoin gegen Kaffee" oder "Dienst des Altcoins, wie beispielsweise Zugang zum Konzert - gegen Kaffee"? Ist im Endeffekt die Frage, ob Trading wie Zahlungsmittel gegen Zahlungsmittel aufgefasst wird? Beim Tausch von Coin gegen Altcoin oder Altcoin gegen Altcoin steht ja das Trading im Vordergrund, und nicht der Nutzen aus dem Coin selbst, was auch immer dieser ist (Smart Contract oder dergleichen).
Wie seht ihr das?