Ganz einfach das Weisungsrecht schützt die herrschenden vor Gesetzen, hab ich doch geschrieben.
Mag sein, dass du das geschrieben hast, aber eine Begründung hast du eben nicht geliefert, warum dem so sein sollte.
Und leider kann ich auch immer noch nicht erkennen, inwieweit das überhaupt einen Sinn ergeben könnte.
Die
Immunität schützt die "Herrschenden", soweit ist das nachvollziehbar, und das ist ja schließlich auch so gewollt, aus hier auch schon genannten Gründen.
Das Weisungsrecht aber unterwirft den "Herrschenden" ja gerade mittelbar den Gesetzen, insofern verstehe ich nicht wirklich, wie dein Gedankengang da verläuft.
Puh, da weiß ich nicht, wo ich anfangen soll.
Ich will mal ganz hässlich mit einem blöden ad hominem starten.
Der Autor in der Quelle ist ein Musiker / Komponist.
Soweit ich das erkennen kann, ist er in dem Job auch leidlich erfolgreich.
Aber inwieweit ihn das zu grundsätzlicher Kritik an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland befähigt, kann ich natürlich nicht beurteilen.
Es sieht nach ein, zwei Google Suchen so aus, als wäre er in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten in Fällen, in denen es z.B. um "fortgesetzte Ruhestörung" ging.
Ich kann nachvollziehen, wenn ein Komponist sich da sehr schnell ungerecht behandelt fühlt.
Ich als Arbeitgeber fühle mich von Arbeitnehmerschutzrechten auch gerne mal gegängelt.
In meiner Eigenschaft als Vermieter ärgere ich mich ebenso oft über den Mieterschutz.
Und als Immobilieneigentümer / -Betreiber im gewerblichen Bereich frustriert mich das Thema Baurecht.
Meine persönlichen Erfahrungen in dem Bereich ermöglichen mir schon in gewissem Umfang eine gewisse, durchaus fundierte Kritik an bestimmten "Auswüchsen" unserer Justiz.
Deshalb aber gleich den gesamten Rechtsstaat in Frage zu stellen, nur weil ich mich öfter mal ungerecht behandelt fühle, käme mir nicht in den Sinn.
– Gewaltenteilung
Dieser Begriff bedeutet, dass Legislative (Gesetzgebung), Judikative (Rechtsprechung) und Exekutive (Polizei) voneinander unabhängig sind. Tatsächlich jedoch ist in Deutschland eine Einflussnahme der Politik (d.h. der Legislative) auf die Rechtsprechung möglich.
Das ist schon insofern falsch, als die Polizei nicht die Exekutive ist, sondern lediglich ein untergeordneter Teil davon.
Die Politik ist auch nicht die Legislative, sondern übernimmt sowohl legislative, als auch exekutive Aufgaben.
Wenn schon solche groben Schnitzer in der Definition vorliegen, steigert das nicht unbedingt die Erwartung in einen hohen qualitativen Anspruch des Rests.
So werden die 16 Richter des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts, jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat auf zwölf Jahre gewählt. Diese Richter entscheiden bekanntlich, ob politische Entscheidungen gegen die Verfassung, d.h. gegen das Grundgesetz verstoßen. Von wirklicher Unabhängigkeit kann also nicht gesprochen werden. Man stelle sich vor, ein normaler Angeklagter dürfte sich seinen eigenen Richter wählen!
Das ist schon deswegen absoluter Quatsch, weil der "Angeklagte" in jedem Fall Teil der Exekutive sein müsste, wenn man den Einzelfall betrachtet. Die Exekutive aber hat mit der Ernennung der Richter lediglich formal zu tun.
Wenn es um die Frage geht, inwieweit die Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts gegenüber der Legislative dadurch eingeschränkt ist, dass die Richter von selbiger gewählt werden, kann man das natürlich in gewissem Umfang durchaus bejahen.
Gerade wegen der langen Amtszeiten der Richter im Vergleich zu den doch deutlich kürzeren Legislaturperioden ist der Effekt zumindest nur äußerst mittelbar.
Richtig ist, dass die Judikative auf lange Sicht natürlich in gewissem Umfang mit der Legislative auf einer Linie liegt.
Das ist insofern auch sinnvoll, als die Judikative schließlich dem Willen der Legislative grundsätzlich verpflichtet ist.
Es ist also nicht erstaunlich, dass das Bundesverfassungsgericht mit Maßregelungen der Politik eher vorsichtig ist.
Es ist nicht so lange her (das war so Ende der 90er, wenn ich mich recht erinnere), da hat sich z.B. der Spiegel darüber beschwert, dass das Bundesverfassungsgericht sich sogar in zu hohem Maße in die Legislative einmischt und damit eher seine Kompetenzen überschreitet.
Natürlich kann es mal in die eine, mal in die andere Richtung ausschlagen.
Es ist vermutlich richtig, empirisch festzustellen, dass eine langfristig stabile Regierung i.d.R. die Judikative schwächt, während umgekehrt häufige Regierungswechsel die Judikative stärken.
In gewissem Sinne ist das eine beabsichtigte Funktion der Gewaltenteilung.
Aber dazu kann man durchaus anderer
Meinung sein.
Das ist sozusagen eine Frage des Geschmacks.
Sie ist es aber auch im Weisungsrecht der Politik gegenüber Staatsanwälten; der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Jens Gnisa bezeichnet das als „Geburtsfehler“ des deutschen Staates: „Der Justizminister kann die Anweisung erteilen, Ermittlungen aufzunehmen oder fallen zu lassen, anzuklagen oder einzustellen“
Das Weisungsrecht des Justizministeriums gegenüber Staatsanwälten als "Geburtsfehler" des deutschen Staates zu bezeichnen, schießt ein wenig über's Ziel hinaus, und das weiß auch der Herr Gnisa, der im Übrigen vor allem die allgemein zu lasche Strafverfolgung durch die Exekutivorgane kritisiert, den schwarzen Peter also gerne weit weg von der eigenen Klientel schiebt. Das darf einen insofern auch nicht verwundern, als er die Interessen des Berufsstandes der Richter vertritt, und gerade dieser Berufsstand ist es, für den sich in weiten Kreisen das Bonmot "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" eingebürgert hat.
Was der Herr Gnisa also über die Exekutivorgane sagt, ist immer mit derselben Vorsicht zu genießen wie das, was z.B. der Vorsitzende der Ärztekammer über die Krankenkassen von sich gibt. Es ist reine Interessenpolitik.
Um aber zum Thema zurückzukehren: das Justizministerium hat ein Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten. Das ist so.
Das ist im Übrigen in den meisten Ländern der Welt so, soweit mir bekannt.
Der Grund ist in erster Linie ein "finanzieller", wenn man so will.
Die Staatsanwälte sollen nicht das Geld der Steuerzahler verschwenden mit der Verfolgung von gesellschaftlich weitgehend geduldeten Vergehen.
Sonst käme ein übereifriger Staatsanwalt einfach zu schnell auf die Idee, sich seine Sporen zu verdienen, indem er mit übertriebener Härte gegen Kleindelikte vorgeht. Das will man hier in Deutschland halt nicht.
In den USA z.B. sieht die Situation komplett anders aus.
Dort lässt man den Staatsanwälten weitestgehend freie Hand, um Kleinkriminelle schnell der "starken Hand der Justiz" zu übergeben.
Der Grund ist dort im Wesentlichen, dass Richter i.d.R. von den Bürgern direkt gewählt werden. *
Deshalb profilieren sich Richter gerne medienwirksam als Hardliner, die im Zweifelsfall lieber zehn unschuldige Neger auf den elektrischen Stuhl bringen, als einmal im Zweifelsfall einen unschuldigen laufen zu lassen.
Dass das in der Praxis sicherlich nicht zu mehr, sondern zu weniger real erlebter Rechtsstaatlichkeit führt, dürfte sich von selbst verstehen.
Nach diesem Maßstab war die BRD also nie ein wirklicher Rechtsstaat.
Naja, kommt halt immer auf den Maßstab an.
Wenn man irgendeine absolute Maximalforderung stellt, die dann in der praktischen Ausgestaltung eines Systems kaum umzusetzen ist, und deren Nichterfüllung zum Anlass nimmt, das System als Ganzes für gescheitert anzusehen, darf man das gerne so sehen.
Ich bleibe aber dabei, dass ich das als Aluhutträgerei bezeichne.
* wer sich jetzt wundert, was die Direktwahl der Richter mit den Staatsanwälten zu tun hat: natürlich kommen Richter und Staatsanwälte aus den selben Reihen und man hilft sich gerne mal, insbesondere innerparteilich, gegenseitig in die Steigbügel. Das ist natürlich hierzulande und überall sonst auch auf die eine oder andere Weise so.