Das ist egal. Solange wir keine Regelung zur Einwanderung haben zählt nur, ob es sich um einen Asylberechtigten handelt oder nicht. Kriegsflüchtlinge geben zwar gute Schlagzeilen ab, werden aber deshalb noch lange nicht zwingend politisch verfolgt.
Das kommt formal lediglich darauf an, ob es sich bei den Konfliktparteien um Staaten handelt oder nicht.
Bürgerkriege werden nicht als Asylgrund angesehen, wenn aber der Staat sein Gewaltmonopol nicht mehr zum Schutz der Bevölkerung durchsetzen kann, weil es sich bei der anderen Partei beispielsweise auch um einen Staat handelt, dieser aber die Konventionen zum Schutz der Zivilbevölkerung nicht einhält, handelt es sich auch bei Kriegsflüchtlingen um politisch Verfolgte im Sinne des Asylrechts.
Ich will jetzt nicht entscheiden müssen, ob das z.B. für den speziellen Fall Syriens gegeben ist, aber ich würde aus Menschlichkeit mal sagen "im Zweifel für den Verfolgten".