Wo steht das denn überhaupt drin, dass sie die Gelder zurücküberweisen, wenn man den Mittelherkunftsnachweis nicht erbringt? In den AGBs?
Nein, ich hab das dort nicht gefunden, aber der User "BitpandaSupport" hat hier im Forum dazu folgendes gepostet
Ja, da war ich auch der Meinung, dass es hier drin stand. Hast du dich schon mal darauf in deinen Email-Verkehr bezogen? Schließlich haben die hier einen Ruf zu verlieren.
Ich lasse mir ja noch eine Meldung ans Finanzamt einreden
Ich weiß ja nicht, wie die
Regelungen in Österreich sind, aber solange es da nichts gesetzliches gibt, dürfen die das nicht machen.
Regelung ist, du bist als Bürger auch wenn auch steuerfrei Nachweis- also Dokumentationspflichtig sollte eine Anfrage des Finanzamtes kommen. Zu den Mittelherkunftsnachweisen, sind die so hoch das sie über der AML5 Richtlinien sind, sind ihnen die Hände gebunden. Darum habe ich alles im vorhinein angegeben und erst dorthin gesendet sobald die Freigabe erfolgt war.
https://paytechlaw.com/aml5-update/Zum Beispiel du hast offiziell seit Jahren ein Hartz 5 Einkommen, überweist aber 50k € zu BitPanda ist hier der Nachweis zu erbringen wo das Geld her kommt. Könnte ja Schwarzgeld sein (was noch "Harmlos" ist, außer am Finanzamt).
Unter dem Geldwäschegesetz versteht man das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten. Das Geldwäschegesetz wird mit “GwG” abgekürzt.
Das Geldwäschegesetz enthält für die Personen, die es einhalten müssen (z. B. Banken oder Zahlungsinstitute) verschiedene Pflichten. Die wohl bekannteste Pflicht ist die Pflicht zur Identifizierung der Kunden des Verpflichteten (KYC / Know Your Customer).
https://paytechlaw.com/glossary/geldwaeschegesetz/Trotz allem bin ich gespannt, und vermutlich wird der Anwalt die beste Lösung sein. Und bitte um weitere Updates was daraus geworden ist.