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Topic: Zoll Leipzig Antminer Katastrophe, Hilfe - page 4. (Read 3705 times)

newbie
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September 25, 2018, 08:04:13 AM
#88
Also ich habe eben eine Nachricht von DHL bekommen, kurz gesagt mein Miner geht zurück an Bitmain. Es wurde ein "Verbringungsverbot" von der Marktüberwachung ausgesprochen.
Angeblich fehlen Unterlagen, ich hatte alle Zertifikate von der Bitmain Webseite per Mail an die DHL geschickt, aber der Zoll hatte die Unterlagen nicht angefordert.
Ich vermute die muss der Versender belegen oder das CE Zeichen fehlt?! Ich habe keine Ahnung was dort in Leipzig nicht stimmt. Einfach ablehnen ohne dass man eine Chance hat
an der Situation etwas zu ändern!!!
newbie
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September 25, 2018, 07:35:13 AM
#87
Hast Du das Vorgehen mit dem erneuten senden schon mit Bitmain geklärt bzw. die angeschrieben? Die wollen ja eigentlich den Zoll für
die Chinaeinfuhr nicht zahlen.

Ich hatte Bitmain sofort angeschrieben als klar war, dass sie nicht durch den Zoll kommen. Es ist aber so, dass Bitmain keine große Hilfe ist. Man steht halt auf dem Standpunkt das von deren Seite alles in Ordnung ist, und der deutsche Zoll hier der schuldige. Ich bin mir da nicht sicher bzw. kann es schlicht nicht einschätzen. Ich wollte aber jetzt auch mit denen nicht rumdiskutieren, weil es am ende auch nix bringen wird.

Die Miner sind momentan beim Zoll in Shenzhen, und sollen dann mit UPS wieder an micht versendet werden. Bitmain meinte das es ab jetzt (obwohl sie schon in Shenzhen sind) 2-3 Wochen dauern wird  Shocked

Aber selbst wenn...ich merke momentan das man bei einem Import aus China am Ende immer der gearschte ist, wenn etwas nicht funktioniert. Der Zoll steht anscheinend über den Dingen und Bitmain ist nicht greifbar bzw. nur sehr schwer. Wie man es dreht und wendet man hat die A- Karte.

Meine Lehre daraus ist, dass ich in Zukunft nur noch mit EORI Nummer etwas importiere. Und niemals mehr über DHL. Aber selbst das ist keine Sicherheit für einen reibungslosen Ablauf.

Ich halte euch aber auf dem laufenden, wie es da jetzt weitergeht.
jr. member
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September 25, 2018, 06:52:51 AM
#86
In der Tat ist der Zoll in Leipzig der Dunkeldeutschste Zoll. Sowohl Fedex als auch UPS gehen über den Kölner Zoll. Mit den hatte ich sogar telefoniert, als mein Miner nicht angekommen ist, ob die das abgelehnt haben und zurücksendeten. Die haben gesagt. Ne wir haben nix damit zu tun, der wurde zurückgerufen bevor er da war.

Als er dann endlich wieder das war und ich den ausgepackt habe, befand sich tatsächlich eine deutsche Bedienungsanleitung beim Miner (dachte mir unglaublich).
Was ich nicht verstehe ist, warum der Zoll auf dem CE am rumhacken ist.

Immerhin stellt Bitmain alles mögliche an Certificate zum Download Bereit.
Muss das wirklich alles dabei liegen. Bei  meinen Zoll in Essen hab ich das Zertifikat mitgebracht und gut wars.

https://support.bitmain.com/hc/en-us/articles/224442167-Certificate-of-Conformity-for-S9

Hat jemand mal mit der Marktüberwachung telefoniert und mal nachgefragt, woran es genau hapert. Ist ja in den Brief mehr als schwammig ausgedrückt.
jr. member
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September 25, 2018, 06:41:08 AM
#85
Du schreibst nicht nach DE importieren.
Wie kann man denn einen miner über das EU Ausland importieren wenn man in DE wohnt?

Habe dir eine Msg gesendet. Wir könen es über uns importieren.
newbie
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September 25, 2018, 05:57:28 AM
#84
Hallo zusammen, ich habe die selben Probleme, letzte Woche wurde mein Miner in China verschickt, dann warten auf Zoll Leipzig, Brief von DHL bekommen, letzte Seite war vom Zoll mit dem Hinweis Produktsicherheit, gestern beim Zoll angerufen, dort hieß es ich soll die Woche warten und schließlich heute eine Mail von DHL dass ich auf die Marktüberwachung warten soll. Ich schätze das Ergebnis wird sein dass ich nicht importieren darf wegen CE Kennzeichnung oder was auch immer. Macht es Sinn sich tiefer mit der Marktüberwachung und Zoll auseinanderzusetzen? Ich denke es wird abgelehnt und basta, oder?!
Vermutlich das selbe wie bei euch.  Undecided
Ich bin Privatkäufer, ihr auch oder?
Bringt es was den Weg über eine Gewerbeanmeldung und sich dann eine EORI Nummer besorgen?
Soll ich das Gerät per DHL zurück nach China schicken lassen und dann per UPS nochmal versuchen?

Achso noch was, das Netzteil habe ich gestern bei der DHL abgeholt....ohne Worte....ich dachte das Netzteil muss die CE Kennzeichnung haben und nicht das Gerät selber?


Netzteil ging bei mir auch ohne Probleme durch. Ist nicht nachvollziehbar warum, aber ich glaub die wissen, dass wir ohne die Server nix mit dem Netzteil anfangen können, quasi eine Doppelbestrafung  ^^   
Eine EORI Nummer sollte man sich eigentlich nur besorgen wenn man öfter mal was aus China bestellt, in Zukunft kann ein Antrag für die Nummer aber nicht schaden.
Für die aktuelle Sendung bringt ein Nachreichen der EORI Nummer nix mehr.
Das Paket geht so oder so zurück. Denio versucht es ja gerade dass die Pakete dann mit UPS wieder erneut versendet werden.
In den nächsten Tagen/Stunden wissen wir Bescheid. Smiley
newbie
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September 25, 2018, 05:06:59 AM
#83

zur EORI

welchen 4stelligen Code gibt man da an? Smiley


Anders konnte auch nicht laufen wenn die Marktüberwachung drin ist. Ich kenne keine Fälle, wenn sie gesagt habe: "Sorry, wir waren falsch, bitte einführen."

Ich kann nur wiederholt empfehlen an dieser Stelle : Nicht über DE importieren.

zu EORI: Warum 4stellig? EORI ist eine EU-weite Zollnummer und ist in Deutschland z.B. 17stellig, fängt mit DE an.



Du schreibst nicht nach DE importieren.
Wie kann man denn einen miner über das EU Ausland importieren wenn man in DE wohnt?
newbie
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September 25, 2018, 04:59:21 AM
#82
Hallo zusammen, ich habe die selben Probleme, letzte Woche wurde mein Miner in China verschickt, dann warten auf Zoll Leipzig, Brief von DHL bekommen, letzte Seite war vom Zoll mit dem Hinweis Produktsicherheit, gestern beim Zoll angerufen, dort hieß es ich soll die Woche warten und schließlich heute eine Mail von DHL dass ich auf die Marktüberwachung warten soll. Ich schätze das Ergebnis wird sein dass ich nicht importieren darf wegen CE Kennzeichnung oder was auch immer. Macht es Sinn sich tiefer mit der Marktüberwachung und Zoll auseinanderzusetzen? Ich denke es wird abgelehnt und basta, oder?!
Vermutlich das selbe wie bei euch.  Undecided
Ich bin Privatkäufer, ihr auch oder?
Bringt es was den Weg über eine Gewerbeanmeldung und sich dann eine EORI Nummer besorgen?
Soll ich das Gerät per DHL zurück nach China schicken lassen und dann per UPS nochmal versuchen?

Achso noch was, das Netzteil habe ich gestern bei der DHL abgeholt....ohne Worte....ich dachte das Netzteil muss die CE Kennzeichnung haben und nicht das Gerät selber?
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September 25, 2018, 04:39:00 AM
#81
Naja wollte erst mal die Option prüfen, wegen den Kosten und Aufwand.
Wenn das ganze Hin und Her doppelt soviel kostet wie das Gerät, dann besser verschrotten und neu bestellen. Smiley
Aber da das mit dem verschrotten auch nicht so einfach ist dann nehme ich den langen Weg und natürlich dann auch UPS. ^^

Hast Du das Vorgehen mit dem erneuten senden schon mit Bitmain geklärt bzw. die angeschrieben? Die wollen ja eigentlich den Zoll für
die Chinaeinfuhr nicht zahlen.
newbie
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September 24, 2018, 02:13:45 PM
#80
Was hat sich inzwischen bei Dir ergeben?

Meine Miner sind wieder in China (noch beim Zoll in Shenzhen). Werde sie mir dann per UPS nochmal zusenden lassen.

Habe heute dann einen Miner (hatte noch einen bestellt) mit UPS liefern lassen. Was soll ich sagen...das ging so durch. Kassiert UPS eigentlich im nachhinein noch Einfuhrsteuer und Zoll oder direkt bei der Zustellung (bin kein UPS Kunde oder ähnliches). Sollte letzteres der Fall sein, musste ich auch nichts an Steuern oder Zoll bezahlen.

Warum willst du deine Miner vernichten lassen?
newbie
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September 24, 2018, 01:49:52 PM
#79
Hab mal angerufen, Zollamt verweist auf Marktüberwachung und Marktüberwachung auf Zollamt.
Umleiten auf anderes Zollamt geht auch nicht, einmal entschieden immer entschieden.

Marktüberwachung meint,  dass Bitmain liefern muss (also korrekte Kennzeichnung und Unterlagen usw.)
Weiterhin wurde gesagt, dass wir uns bei Bitmain beschweren sollen und somit Druck aufbauen müssten, damit Bitmain da was in der Richtung tut.

Dann hab ich DHL angerufen wegen Vernichtung, die machen das nur, wenn Versender hier zustimmt, was Bitmain bestimmt nicht machen wird.

Bleibt also nur noch das Rücksenden. Soll ich, wenn das soweit ist, warten bis sich Bitmain direkt bei mir meldet oder was wäre hier am sinnvollsten?

Die Geräte sollen jetzt zurück nach Bitmain geschickt werden. Sie stehen jedoch seit Mittwoch dort und noch wurde nix zurückgeschickt. DHL gibt sich hier sehr gelassen ("die werden schon noch zurückgeschickt").

Was hat sich inzwischen bei Dir ergeben?
jr. member
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September 24, 2018, 01:17:54 AM
#78
Heißt, meine DE plus sieben zahlen ergibt 9 Stellen. Der frühe Wurm fängt den Wurm Wink

Ah OK. Unsere DE Stelle wurde in 2013 beantragt, und schon eine 17stellige bekommen. Wink
Hast du auch eine mit NL?

sorry , ich meinte damit nicht die EORI-Nummer an sich, die bekommt man ja erst noch.
Bei der Beantragung als Einzelunternehmen, wenn man das online macht, wird man nach einem Code für die ausgeführte Hauptwirtschaftsaktivität gefragt. Die ist 4stellig.
So gilt die Nummer 0113 für Anbau von Gemüse und Melonen sowie Wurzeln und Knollen, die kann ich schlecht nehmen  Grin

Generell ist EORI für die Verbesserung der Verzollung hilfreich, und wenn es nicht zur Einfuhr zugelassen wird, dann...
Im Vorfeld könnte EORI ein Anscheinen erwecken, dass es vom seriösen Unternehmen importiert wird. Ob das Nachreichen von EORI jetzt hilft, bezweifele ich, weil die Marktüberwachung schon im Prozess ist.

Ich kann nur wiederholt empfehlen an dieser Stelle : Nicht über DE importieren.
Richtig. Aber manche wollen bzw. müssen die Erfahrung einfach selbst machen.

Tja, mal abwarten was daraus kommt. Ich wette, dass die Zoll beim Importverbot bleibt.
newbie
Activity: 12
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September 23, 2018, 03:46:15 PM
#77

zur EORI

welchen 4stelligen Code gibt man da an? Smiley


Anders konnte auch nicht laufen wenn die Marktüberwachung drin ist. Ich kenne keine Fälle, wenn sie gesagt habe: "Sorry, wir waren falsch, bitte einführen."

Ich kann nur wiederholt empfehlen an dieser Stelle : Nicht über DE importieren.

zu EORI: Warum 4stellig? EORI ist eine EU-weite Zollnummer und ist in Deutschland z.B. 17stellig, fängt mit DE an.



sorry , ich meinte damit nicht die EORI-Nummer an sich, die bekommt man ja erst noch.
Bei der Beantragung als Einzelunternehmen, wenn man das online macht, wird man nach einem Code für die ausgeführte Hauptwirtschaftsaktivität gefragt. Die ist 4stellig.
So gilt die Nummer 0113 für Anbau von Gemüse und Melonen sowie Wurzeln und Knollen, die kann ich schlecht nehmen  Grin
newbie
Activity: 18
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September 23, 2018, 03:41:52 PM
#76
So hat sich was getan, leider zum negativen hin:
Auf alle Fälle senden die das zurück, eine Vernichtung wird gar nicht angeboten, ich muss mich bis 26. melden um noch irgendwas zu erreichen,
aber das sieht gar nicht gut aus. Unten nennen sie auch fehlende Unterlagen, die haben die nicht mal angefordert.  Shocked

Wenn die das nun zurücksenden, dann wird mir Bitmain bestimmt eine Rechnung für die Verzollung in China stellen.
Kann sich mal jemand hier melden, der das Ganze schon durch hat und wie er das mit Bitmain geklärt hat.
Ich würde mich sonst an den Support wenden, aber es wäre schon hilfreich wen man weiß wie man optimiert vorgehen kann.



1.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie beantragten für die o.g. Sendung die Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr. Zum Zweck der Prüfung der Einfuhrfähigkeit wurde die Freigabe nach Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ausgesetzt.
Gemäß der als Anlage beigefügten Entscheidung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Marktüberwachungsbehörde sind die betreffenden Waren nicht einfuhrfähig und können daher nicht der beantragten Zollbehandlung zugeführt werden.
Fragen zum Inhalt der getroffenen Entscheidung bitte ich unter Verwendung des genannten Geschäftszeichens direkt an die Landesdirektion Sachsen zu richten. Das Zollamt kann hierzu keine Auskünfte erteilen.
Vor der Überführung in ein anderes Zollverfahren als die Wiederausfuhr oder Vernichtung ist die Zustimmung der Marktüberwachungsbehörde einzuholen.

2.)

Mitteilung der zuständigen Marktüberwachungsbehörde zum Vorgang:
Aktenzeichen: (DB2018 (Zollamt Flughafen Leipzig)
In die Europäische Union (EU) dürfen nur Produkte eingeführt werden, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EU hergestellt wurden, um den Verbraucher vor unsicheren bzw. gefährlichen Produkten zu schützen. Ein Produkt, das im Versand- I Internethandel unmittelbar in einem Land außerhalb der EU bestellt wurde, muss bei der Einfuhr in die EU (Inverkehrbringen) die auf dem Gemeinschaftsmarkt geltenden Vorschriften erfüllen. Ergeben sich bei der Einfuhrabfertigung Anhaltspunkte dafür, dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften vorliegt, unterrichtet die Zollstelle die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Diese entscheidet, ob ein Produkt in Verkehr gebracht werden darf, an den  Sender zurückgeschickt oder sogar vernichtet werden muss.
Die Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5 - Arbeitsschutz - ist als Marktüberwachungsbehörde für die Prüfung der Zulässigkeit des Inverkehrbringens nach den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft zuständig. Die Prüfung des verbrauchsfertigen Produktes ergab:

a) Freigabe/ Abfertigung zum freien Verkehr kann nicht erfolgen:
    x nicht konformes Erzeugnis
b) Hinweise zu Mängeln und verletzten Harmonisierungsrechtsvorschriften:
    -  Produkt stellt eine ernste Gefahr dar
    x Unterlagen / Kennzeichnungen fehlen
    x CE-Kennzeichnung nicht wahr oder irreführend  
c) Abweichung von Rechtsvorschriften:
    x  2001/95/EG    — allgemeine Produktsicherheit
    -  2009/48/EG   — Sicherheit von Spielzeug
    -  2006/42/EG   — Maschinen
    -  2014/35/EU   — elektrische Betriebsmittel
    -  89/686/EWG   — persönliche Schutzausrüstung
    -  2006/502/EG   — Feuerzeuge
       Sonstiges:   
Verantwortlich für die Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften beim Inverkehrbringen in die EU ist der Versender I Hersteller der Waren.
Eine Informationsbroschüre zum Thema „Import von Produkten aus Drittländern, Informationen für die Einfuhr" (Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr) finden Sie unter: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/25448

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zur EORI

welchen 4stelligen Code gibt man da an? Smiley


Exakt die selbe Mail habe ich auch bekommen. Ich rufe morgen mal an beim Zoll und mach mich mal schlau ob das nachreichen einer eori Nummer was bringt.
sr. member
Activity: 865
Merit: 283
September 23, 2018, 03:38:35 PM
#75
DE und dann sieben zahlen Wink
Zumindest unsere

Also habe extra geprüft: unsere deutsche EORI Nummer ist DE+ 15 Zahlen und die luxemburgische LU+ 8 Zahlen.
Auch hier steht dazu, dass es 17stellig ist. https://de.wikipedia.org/wiki/EORI-Nummer

Bist Du sicher, dass Deine nur 7 stellen hat? Ist es vielleich nicht die EORI?
Check Deine Nummer hier: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_home.jsp?Lang=de
Bei deinem Link steht:
Seit Beginn des Jahres 2012 werden in Deutschland ebenfalls 17-stellige EORI-Nummern erzeugt, Länder-Präfix DE und 15 Ziffern. Bestehende neunstellige EORI-Nummern behalten ihre Gültigkeit.

Heißt, meine DE plus sieben zahlen ergibt 9 Stellen. Der frühe Wurm fängt den Wurm Wink
legendary
Activity: 2618
Merit: 1252
September 23, 2018, 03:09:13 PM
#74
Anders konnte auch nicht laufen wenn die Marktüberwachung drin ist. Ich kenne keine Fälle, wenn sie gesagt habe: "Sorry, wir waren falsch, bitte einführen."

Ich kenne einen einzigen Fall. Dort wurde ein Kundenprojekt bei einem grossen Automobilkonzern ins Spiel gebracht. Daraufhin war der Import dann doch möglich.

Ich kann nur wiederholt empfehlen an dieser Stelle : Nicht über DE importieren.

Richtig. Aber manche wollen bzw. müssen die Erfahrung einfach selbst machen.
jr. member
Activity: 177
Merit: 3
September 23, 2018, 02:48:20 PM
#73
DE und dann sieben zahlen Wink
Zumindest unsere

Also habe extra geprüft: unsere deutsche EORI Nummer ist DE+ 15 Zahlen und die luxemburgische LU+ 8 Zahlen.
Auch hier steht dazu, dass es 17stellig ist. https://de.wikipedia.org/wiki/EORI-Nummer

Bist Du sicher, dass Deine nur 7 stellen hat? Ist es vielleich nicht die EORI?
Check Deine Nummer hier: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_home.jsp?Lang=de
sr. member
Activity: 865
Merit: 283
September 23, 2018, 02:25:14 PM
#72
DE und dann sieben zahlen Wink
Zumindest unsere
jr. member
Activity: 177
Merit: 3
September 23, 2018, 02:15:21 PM
#71

zur EORI

welchen 4stelligen Code gibt man da an? Smiley


Anders konnte auch nicht laufen wenn die Marktüberwachung drin ist. Ich kenne keine Fälle, wenn sie gesagt habe: "Sorry, wir waren falsch, bitte einführen."

Ich kann nur wiederholt empfehlen an dieser Stelle : Nicht über DE importieren.

zu EORI: Warum 4stellig? EORI ist eine EU-weite Zollnummer und ist in Deutschland z.B. 17stellig, fängt mit DE an.

newbie
Activity: 12
Merit: 3
September 23, 2018, 06:36:35 AM
#70
So hat sich was getan, leider zum negativen hin:
Auf alle Fälle senden die das zurück, eine Vernichtung wird gar nicht angeboten, ich muss mich bis 26. melden um noch irgendwas zu erreichen,
aber das sieht gar nicht gut aus. Unten nennen sie auch fehlende Unterlagen, die haben die nicht mal angefordert.  Shocked

Wenn die das nun zurücksenden, dann wird mir Bitmain bestimmt eine Rechnung für die Verzollung in China stellen.
Kann sich mal jemand hier melden, der das Ganze schon durch hat und wie er das mit Bitmain geklärt hat.
Ich würde mich sonst an den Support wenden, aber es wäre schon hilfreich wen man weiß wie man optimiert vorgehen kann.



1.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie beantragten für die o.g. Sendung die Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr. Zum Zweck der Prüfung der Einfuhrfähigkeit wurde die Freigabe nach Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ausgesetzt.
Gemäß der als Anlage beigefügten Entscheidung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Marktüberwachungsbehörde sind die betreffenden Waren nicht einfuhrfähig und können daher nicht der beantragten Zollbehandlung zugeführt werden.
Fragen zum Inhalt der getroffenen Entscheidung bitte ich unter Verwendung des genannten Geschäftszeichens direkt an die Landesdirektion Sachsen zu richten. Das Zollamt kann hierzu keine Auskünfte erteilen.
Vor der Überführung in ein anderes Zollverfahren als die Wiederausfuhr oder Vernichtung ist die Zustimmung der Marktüberwachungsbehörde einzuholen.

2.)

Mitteilung der zuständigen Marktüberwachungsbehörde zum Vorgang:
Aktenzeichen: (DB2018 (Zollamt Flughafen Leipzig)
In die Europäische Union (EU) dürfen nur Produkte eingeführt werden, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EU hergestellt wurden, um den Verbraucher vor unsicheren bzw. gefährlichen Produkten zu schützen. Ein Produkt, das im Versand- I Internethandel unmittelbar in einem Land außerhalb der EU bestellt wurde, muss bei der Einfuhr in die EU (Inverkehrbringen) die auf dem Gemeinschaftsmarkt geltenden Vorschriften erfüllen. Ergeben sich bei der Einfuhrabfertigung Anhaltspunkte dafür, dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften vorliegt, unterrichtet die Zollstelle die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Diese entscheidet, ob ein Produkt in Verkehr gebracht werden darf, an den  Sender zurückgeschickt oder sogar vernichtet werden muss.
Die Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5 - Arbeitsschutz - ist als Marktüberwachungsbehörde für die Prüfung der Zulässigkeit des Inverkehrbringens nach den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft zuständig. Die Prüfung des verbrauchsfertigen Produktes ergab:

a) Freigabe/ Abfertigung zum freien Verkehr kann nicht erfolgen:
    x nicht konformes Erzeugnis
b) Hinweise zu Mängeln und verletzten Harmonisierungsrechtsvorschriften:
    -  Produkt stellt eine ernste Gefahr dar
    x Unterlagen / Kennzeichnungen fehlen
    x CE-Kennzeichnung nicht wahr oder irreführend  
c) Abweichung von Rechtsvorschriften:
    x  2001/95/EG    — allgemeine Produktsicherheit
    -  2009/48/EG   — Sicherheit von Spielzeug
    -  2006/42/EG   — Maschinen
    -  2014/35/EU   — elektrische Betriebsmittel
    -  89/686/EWG   — persönliche Schutzausrüstung
    -  2006/502/EG   — Feuerzeuge
       Sonstiges:   
Verantwortlich für die Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften beim Inverkehrbringen in die EU ist der Versender I Hersteller der Waren.
Eine Informationsbroschüre zum Thema „Import von Produkten aus Drittländern, Informationen für die Einfuhr" (Herausgeber: Staatsministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr) finden Sie unter: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/25448

-----

zur EORI

welchen 4stelligen Code gibt man da an? Smiley
sr. member
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Merit: 283
September 21, 2018, 02:41:52 AM
#69
Die EORI Nummer hilft. Kollege hatte die innerhalb einer Woche mit Online Beantragung.

Jep, genauso Wink
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