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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 138. (Read 1134642 times)

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January 13, 2018, 11:40:30 AM
mal ne ganz andere frage, jetzt wirds spannend Cheesy

Person A kauft 1000 AltcoinX am 01.05.2018 und VERSCHENKT diese an seine Mama am 15.05.2018. Die wiederum verkauft die in BTC -> Fiat und lässt sich alles ausbezahlen. Der Geldbetrag liegt unterhalb der Freigrenze von 20000€.

Somit sollte doch alles steuerfrei sein für beide Personen

Schritt 1: A: Schenkungssteuerfreie Schenkung, da der Anschaffungswert auf den Beschenkten übertragen wird.
Schritt 2: B: Veräußerung von Coins, Steuerpflicht auf erzielten Gewinn, nach den bekannten Kriterien.

"Es gibt keinen Gewinn für Geschenke und Spenden, da die Kostenbasis auf den Empfänger übertragen wird. Wenn die Empfänger diese Coins ausgeben möchten, teilen Sie ihnen bitte die Kostenbasisinformationen mit." (siehe cointracking und allgemeine Praxis)

Lohnt sich nur, wenn Steuersatz des Beschenkten niedriger als der eigenen ist.

Wobei sich dann bei letzterem die Frage stellt, ob sich der Steuersatz der/des Beschenkten durch die Veräußerung der Coins nicht erheblich erhöht und dadurch eine Steurnachzahlung erforderlich wird. 

Weiß jemand ob so eine Schenkung als Anschaffung gilt? D.h. z.B. Schenkung an Person A (evtl. Schenkungssteuerfrei oder auch nicht), kann Person A nach einem Jahr halten steuerfrei verkaufen (d.h. als privates Veräußerungsgeschäft)?
full member
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January 13, 2018, 07:11:45 AM
mal ne ganz andere frage, jetzt wirds spannend Cheesy

Person A kauft 1000 AltcoinX am 01.05.2018 und VERSCHENKT diese an seine Mama am 15.05.2018. Die wiederum verkauft die in BTC -> Fiat und lässt sich alles ausbezahlen. Der Geldbetrag liegt unterhalb der Freigrenze von 20000€.

Somit sollte doch alles steuerfrei sein für beide Personen

Schritt 1: A: Schenkungssteuerfreie Schenkung, da der Anschaffungswert auf den Beschenkten übertragen wird.
Schritt 2: B: Veräußerung von Coins, Steuerpflicht auf erzielten Gewinn, nach den bekannten Kriterien.

"Es gibt keinen Gewinn für Geschenke und Spenden, da die Kostenbasis auf den Empfänger übertragen wird. Wenn die Empfänger diese Coins ausgeben möchten, teilen Sie ihnen bitte die Kostenbasisinformationen mit." (siehe cointracking und allgemeine Praxis)

Lohnt sich nur, wenn Steuersatz des Beschenkten niedriger als der eigenen ist.

Wobei sich dann bei letzterem die Frage stellt, ob sich der Steuersatz der/des Beschenkten durch die Veräußerung der Coins nicht erheblich erhöht und dadurch eine Steurnachzahlung erforderlich wird. 
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January 13, 2018, 06:48:24 AM
mal ne ganz andere frage, jetzt wirds spannend Cheesy

Person A kauft 1000 AltcoinX am 01.05.2018 und VERSCHENKT diese an seine Mama am 15.05.2018. Die wiederum verkauft die in BTC -> Fiat und lässt sich alles ausbezahlen. Der Geldbetrag liegt unterhalb der Freigrenze von 20000€.

Somit sollte doch alles steuerfrei sein für beide Personen

Schritt 1: A: Schenkungssteuerfreie Schenkung, da der Anschaffungswert auf den Beschenkten übertragen wird.
Schritt 2: B: Veräußerung von Coins, Steuerpflicht auf erzielten Gewinn, nach den bekannten Kriterien.

"Es gibt keinen Gewinn für Geschenke und Spenden, da die Kostenbasis auf den Empfänger übertragen wird. Wenn die Empfänger diese Coins ausgeben möchten, teilen Sie ihnen bitte die Kostenbasisinformationen mit." (siehe cointracking und allgemeine Praxis)

Lohnt sich nur, wenn Steuersatz des Beschenkten niedriger als der eigenen ist.
newbie
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January 13, 2018, 06:24:38 AM
mal ne ganz andere frage, jetzt wirds spannend Cheesy

Person A kauft 1000 AltcoinX am 01.05.2018 und VERSCHENKT diese an seine Mama am 15.05.2018. Die wiederum verkauft die in BTC -> Fiat und lässt sich alles ausbezahlen. Der Geldbetrag liegt unterhalb der Freigrenze von 20000€.

Somit sollte doch alles steuerfrei sein für beide Personen
jr. member
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January 13, 2018, 06:01:11 AM
Danke Jungs. Dann muss ich mir was anderes überlegen..
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January 13, 2018, 05:56:41 AM
Und die Verluste aus Aktiengeschäften werden Null berücksichtigt? Also Steuerpflichtiger Gewinn Krypto 10.000 Euro und Verlust am Aktienmarkt 20.000 Euro. Versteuerung von 10.000 Euro in voller Höhe?
Nachzulesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Verlustverrechnung
"Mit der Einführung der Abgeltungsteuer entfällt die Verrechnungsmöglichkeit der anderen Einkommensarten mit den Einkünften aus Kapitalvermögen[...]"
hero member
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January 13, 2018, 05:53:00 AM
Hey Leute,

soweit ich gelesen habe, kann man realisierte Verluste aus Aktienverkäufen mit steuerpflichtigen Gewinnen aus Kryptoverkäufen (< 1 Jahr] verrechnen.

Also im Grunde genommen kann ich realisierte Gewinne bzw. Verluste aus beiden Märkten miteinander verrechnen? Korrekt?

Nein, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnet werden.


Und die Verluste aus Aktiengeschäften werden Null berücksichtigt? Also Steuerpflichtiger Gewinn Krypto 10.000 Euro und Verlust am Aktienmarkt 20.000 Euro. Versteuerung von 10.000 Euro in voller Höhe?

Genau!
jr. member
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January 13, 2018, 04:19:53 AM
Hey Leute,

soweit ich gelesen habe, kann man realisierte Verluste aus Aktienverkäufen mit steuerpflichtigen Gewinnen aus Kryptoverkäufen (< 1 Jahr] verrechnen.

Also im Grunde genommen kann ich realisierte Gewinne bzw. Verluste aus beiden Märkten miteinander verrechnen? Korrekt?

Nein, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnet werden.


Und die Verluste aus Aktiengeschäften werden Null berücksichtigt? Also Steuerpflichtiger Gewinn Krypto 10.000 Euro und Verlust am Aktienmarkt 20.000 Euro. Versteuerung von 10.000 Euro in voller Höhe?
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January 13, 2018, 02:21:58 AM
Man würde sich einiges an Steuern sparen, gibt es einen Haken?

Wenn du auf den Vorteil der Steuerfreiheit von privaten Veräußerungsgeschäften verzichten kannst und den Aufwand und die Kosten dieser Holding-Strukturen nicht scheust, wirst du wahrscheinlich weniger Steuern zahlen, dafür wahrscheinlich höhere Buchhaltungs- und Steuerberatungsaufwände haben.

Es lohnt sich aus meiner Erfahrung nur bei nachhaltig sehr hohen Einkünften.
full member
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January 12, 2018, 06:07:52 PM
Hallo Zusammen,

Habe alle 41 Seiten durchforstet aber keine ähnliche Frage gefunden.

Ist es möglich gewerblich mit Kryptowährungen zu traden und das Ganze über eine Holding-Struktur zu versteuern?

Das Prinzip wird in diesem Video gut beschrieben:
https://youtu.be/T5Ssv6rFOa8

Man würde sich einiges an Steuern sparen, gibt es einen Haken?

Damit solltest du dich vielleicht besser an einen Steuerberater oder einen Anwalt wenden, statt auf Antworten von Fremden in einem Forum zu vertrauen. Ich denke nicht, dass du hier überhaupt eine Antwort darauf bekommen wirst.
newbie
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January 12, 2018, 06:00:19 PM
Hallo Zusammen,

Habe alle 41 Seiten durchforstet aber keine ähnliche Frage gefunden.

Ist es möglich gewerblich mit Kryptowährungen zu traden und das Ganze über eine Holding-Struktur zu versteuern?

Das Prinzip wird in diesem Video gut beschrieben:
https://youtu.be/T5Ssv6rFOa8

Man würde sich einiges an Steuern sparen, gibt es einen Haken?
member
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January 12, 2018, 04:40:07 PM
Hallo,
wie verhält sich das mit der Steuer beim Lending?
Wenn ich z.B. jeden Tag 1BTC Zinsen erhalte, rechne ich mit dem Kurs beim erhalt der Zins-BTC und gebe die Euro Summe dann als Kapitalerträge in der Steuererklärung an? Wenn ich diese ZinsBTC dann erst einen Monat später ausgebe und der Kurs mittlerweile gestiegen ist, muss ich auf die Differenz wieder Steuern zahlen?

Jemand eine Idee?  Smiley

Klingt plausibel.
sr. member
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January 12, 2018, 02:57:56 PM
Hallo,
wie verhält sich das mit der Steuer beim Lending?
Wenn ich z.B. jeden Tag 1BTC Zinsen erhalte, rechne ich mit dem Kurs beim erhalt der Zins-BTC und gebe die Euro Summe dann als Kapitalerträge in der Steuererklärung an? Wenn ich diese ZinsBTC dann erst einen Monat später ausgebe und der Kurs mittlerweile gestiegen ist, muss ich auf die Differenz wieder Steuern zahlen?

Jemand eine Idee?  Smiley
member
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January 12, 2018, 11:13:44 AM
Gibt es eigentlich schon Erfahrungen damit, welche Nachweise das Finanzamt verlangt. Screenshots oder CSVs können ja im Prinzip relativ leicht gefälscht werden. Eine eigens erstellte Excel-Datei sowieso. Und bei Trades kann man ja auch nix über die Blockchain nachweisen. Das geschieht ja meistens innerbörslich.

Oder haben die Finanzämter schon direkten Zugriff auf die Daten der Börsen? Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber man weiß ja nie Wink
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
January 12, 2018, 10:14:46 AM
Wie können gegenüber dem FA Transaktionen, die über Monero und shapeshift stattgefunden haben, nachgewiesen werden (wenn das FA einen Nachweis einfordert)?

Also zum Beispiel BTC-Wallet 1 -> shapeshift -> Monero-Wallet 1 -> Monero-Wallet 2 -> shapeshift -> BTC-Wallet 2.
member
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January 12, 2018, 08:19:15 AM
Ich habe auch mal eine Steuerfrage (welche ich bisher im Thread nicht gesehen habe), vielleicht kennt sich ja einer aus. Die Frage betrifft das schweizer Steuerrecht:

Versteuerung von Kryptowährungen als Vermögen ist mir klar und stellt sicher auch kein Problem für die Berechnung dar. Wie sieht es nun mit den Einkünften aus dem Handel aus? Wie sind diese zu versteuern, bzw. unter welcher Position in der Steuerklärung wären diese anzugeben? Sind diese Einkünfte überhaupt steuerpflichtig (Gewinne aus Wertpapiergeschäften wären ja steuerfrei, solaneg ich nicht als gewerbsmässig eingestuft werde)? Falls ja, verfällt die Steuerpflicht analog deutschem Recht ab einer gewissen Haltedauer?
newbie
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January 12, 2018, 07:24:18 AM
Soviel ich weiss müssen Kryptowährungen in der Schweiz als Vermögen versteuert werden. Somit wird mit einem Kursmittel in CHF umgerechnet. Bis CHF 100000.- sind es in etwa 1%.
member
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January 12, 2018, 03:56:54 AM
Hey Leute,

soweit ich gelesen habe, kann man realisierte Verluste aus Aktienverkäufen mit steuerpflichtigen Gewinnen aus Kryptoverkäufen (< 1 Jahr] verrechnen.

Also im Grunde genommen kann ich realisierte Gewinne bzw. Verluste aus beiden Märkten miteinander verrechnen? Korrekt?

Nein, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnet werden.
jr. member
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January 11, 2018, 04:34:59 PM
Hey Leute,

soweit ich gelesen habe, kann man realisierte Verluste aus Aktienverkäufen mit steuerpflichtigen Gewinnen aus Kryptoverkäufen (< 1 Jahr] verrechnen.

Also im Grunde genommen kann ich realisierte Gewinne bzw. Verluste aus beiden Märkten miteinander verrechnen? Korrekt?
hero member
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Love is the answer
January 11, 2018, 02:09:02 PM
Mich würde interessieren, ob schon jemand mal folgende Fragestellung mit dem Finanzamt hatte?

Ich habe seit 2015 BTC auf einer Adresse ohne Bewegungen gehabt. Wären also steuerfrei. Da ich leider einen Fehler mit dem Private Key gemacht habe und eine Kompromittierung zumindest im Bereich des Möglichen ist, habe ich heute alle von der alten auf eine neue Adresse transferiert.

Reicht dem FA die Argumentation, dass das nur ein Sicherheitstransfer von einer alten auf eine neue Adresse durchgeführt wurde und beide einem selbst gehören? Oder wollen die irgendwelche Nachweise?

Ziemlich sicher reicht das. Ein schönes Bsp. von einem der 40 Seiten:

"Wenn du ein Stück Gold von einem Tresor in ein Bankschließfach packst, ändert sich nix am Besitzer/Steuerpflichtigen"

Aber nein, mit einem Finanzbeamten ist das nicht abgestimmt... Smiley
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