Hallo zusammen. Ich habe eine Frage, auf die ich beim lesen des Threads keine Antwort gefunden habe. Sie bezieht sich auf die Haltefrist:
Wird die Haltefrist unterbrochen wenn ich mir z.B. auf Poloniex oder Bitfinex mit USDT Bitcoin leihe, also Margin Trading Betreibe. Dann verkaufe ich die GELIEHENEN Bitcoins und kaufe sie später. Wird dadurch meine Haltefrist meiner eigenen Bitcoins verletzt?
happy trading!
Die geliehenen Coins besitzt du ja nicht, von daher gehe ich davon aus, dass dies keinen Einfluss auf die Haltefrist hat.
Wenn wir aber gerade beim Thema sind:
Beim Öffnen einer Margin-Position liegt nach meinem Verständnis keine Veräußerung vor, da keine Coins aus dem vorigen Bestand verkauft werden.
Nun bezahlt man während die Position offen ist Zinsen.
Aktuell ist mir nicht klar, ob diese Zinszahlungen im exportierten Polo-Log sichtbar sind.
Was drin ist unter der Kategorie "Settling", das sind Käufe/Verkäufe zum Marktpreis, die automatisch getätigt wurden,
falls der BTC- bzw. Alt-Kontostand zu niedrig war für eine Zinszahlung (bei Margin Long werden Zinsen in BTC fällig, bei Margin Short in Alt).
Gleichermaßen kann es für den Fall, dass man beim Margin-Trade Verlust gemacht hat, zu einer Veräußerung beim Schließen der Position kommen, um die Schulden zu begleichen.
Diese sind aus meiner Sicht wie gewöhnliche Veräußerungen zu behandeln.
Den Gewinn, der beim Schließen der Margin Position entsteht, verrechne ich momentan mit den sonstigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Ob dies rechtens ist, weiß ich nicht.
Ich habe auch schon die Meinung gelesen, dass auf Gewinne aus Margin-Trades Kapitalertragssteuer anfällt, also dass diese in die Kategorie von Aktiengewinnen/Sparkontozinsen fallen, da es sich ja streng genommen nicht um eine Veräußerung handelt.