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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 141. (Read 1134491 times)

full member
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January 09, 2018, 12:59:56 PM
Ubrigens, wann Kursgewinne mit Cryptocoins als Einkommen gezahlt werden, muss es dann nicht auch so sein dass Kursverluste von das Jahreseinkommen abzugbar sind?

Beispiel. Ich habe ein normalen Job und mein Einkommen ist 35.000 Euro im Jahr Brutto. Dazu investiere ich im Crypto aber es lauft nicht gut und ich verliere 2000 euro damit in das Jahr. Kann ich denn sagen das meinem Einkommen nur 33.000 Euro ist?

Es ist naturlich nicht fair wann nur Gewinne Steuerpflichtig sind aber Verluste nicht?
Verluste können nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Das einzige was mich dabei wurmt. Manche Steuerberater geben an man könne die Verluste auch rückwirkend rechnen.
Quote
Entsprechende Verluste können gegengerechnet werden und auch sowohl zurück- als auch in künftige Jahre vorgetragen werden und so mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer.html

Ob das richtig ist wäre interessant zu wissen.
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January 09, 2018, 12:40:22 PM
Ubrigens, wann Kursgewinne mit Cryptocoins als Einkommen gezahlt werden, muss es dann nicht auch so sein dass Kursverluste von das Jahreseinkommen abzugbar sind?

Beispiel. Ich habe ein normalen Job und mein Einkommen ist 35.000 Euro im Jahr Brutto. Dazu investiere ich im Crypto aber es lauft nicht gut und ich verliere 2000 euro damit in das Jahr. Kann ich denn sagen das meinem Einkommen nur 33.000 Euro ist?

Es ist naturlich nicht fair wann nur Gewinne Steuerpflichtig sind aber Verluste nicht?
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https://t1p.de/6ghrf
January 08, 2018, 05:13:37 PM
Leute, kennt eventuell jemand ein anderes Programm anstatt Cointracking, um sein Steuerreport zu erstellen? Bzw. gibts dazu überhaupt Alternativen?

Würde mich auch interessieren. Das ist alles so verdammt kompliziert  Huh
https://bitcointalksearch.org/topic/krypto-manager-excel-dashboard-fur-bitcoin-und-top-100-altcoins-2078874
oder
Papier, Stift und Taschenrechner
oder
Excel o.ä
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January 08, 2018, 04:49:05 PM
Hallo zusammen,

folgende komplizierte Situation:

Ich habe zusammen mit meinem Cousin welcher in der Türkei wohnt(Ich wohne in Deutschland) vor einiger Zeit in Cryptos investiert. Wir teilen uns eine Wallet, in welcher unsere gemeinsamen Cryptos liegen. Wie verhält sich das steuerlich? Türkei hat aktuell noch keine/wenig Gesetze bzgl. Cryptowährungen. Kann er sich das Geld einfach zu 100% auszahlen lassen und mit per SEPA überweisen? Oder muss ich dann die SEPA Überweisung versteuern? Man könnte es ja auch als Schenkung innerhalb der Familie auffassen.

Wie geht man am Besten vor?
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January 08, 2018, 02:33:44 PM
Vielen Dank für die Infos. Gibt es Spezialbestimmungen für die Schweiz, weiss das jemand?
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January 08, 2018, 01:54:02 PM
Leute, kennt eventuell jemand ein anderes Programm anstatt Cointracking, um sein Steuerreport zu erstellen? Bzw. gibts dazu überhaupt Alternativen?

Würde mich auch interessieren. Das ist alles so verdammt kompliziert  Huh
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January 08, 2018, 08:58:15 AM
Leute, kennt eventuell jemand ein anderes Programm anstatt Cointracking, um sein Steuerreport zu erstellen? Bzw. gibts dazu überhaupt Alternativen?
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
January 08, 2018, 05:01:08 AM
Gute Frage, zu der ich ein ähnliches Problem habe:
MyEtherWallet mit 28 ETH, 500 ICN & 700 GNT wurde leer geräumt & alle vorstehenden Wirtschaftgüter befinden sich nicht mehr in meinem Besitz...
Wenn es nicht von Dir "leer geräumt wurde", dann ist es Diebstahl oder Raub (bin kein Jurist) und sollte zur Anzeige gebracht werden.

Wenn "es von mir leer geräumt worden wäre", hätte ich nicht so ein TamTam drum gemacht...
Im entsprechenden "Kann mir jemand sagen, was ich tun kann"-Thread hat mir auch jemand die offizielle Seite des FBI empfohlen, aber das fänd ich dann doch etwas übertrieben.

Und Anzeige gegen Unbekannt? Bei der örtlichen Polizeidirektion? Hmmm...
Wenn du Steuern bezahlen oder den Nachweis der Haltefrist erbringen musst, dann kann es sein, dass das FA Fifo ansetzt. Wenn dann die entwendeten Coins mit in Fifo reingerechnet würden, hättest du schon einige Nachteile. Mit einer Anzeige hättest du dann zumindest einen evtl. Verdacht der Finanzbehörde ausgeräumt.
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January 08, 2018, 01:08:25 AM
@jospa: Es gibt vom BMF eine wie ich finde gute Infoseite zum Thema:
https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html

Was LIFO angeht: Nachdem meine Deals bei Cointracking.info endlich sauber erfasst sind habe ich festgestellt, dass die LIFO-Methode für mich die deutlich günstigere ist. Diese wird auf der verlinkten Seite nicht explizit erwähnt, aber:

Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).

Dass man die gewählte Methode in den Folgejahren beibehalten muss, ist im Startbeitrag dieses Threads mit einem ? versehen. Ich kann das aus diesen Informationen nicht entnehmen und würde behaupten, dass man folglich auch von Jahr zu Jahr die Methode wechseln kann.

Wenn man seine Steuer zwar mit möglichst geringer Last, aber nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt und dann dahingehend einen Fehler macht, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das als Steuerhinterziehung ausgelegt wird. War hier oder in einem anderen Thread auch mal thematisiert. Soll keine Einladung zur Fahrlässigkeit sein, aber entweder setzt man einen Steuerberater ein oder macht es eben so gut man kann selbst und "riskiert", dass etwas korrigiert werden muss.  


Vielen Dank!
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January 07, 2018, 05:17:00 PM
dieses ganze steuerthema ist ja eine riesige pest.
wie siehts denn aus wenn ich ins ausland ziehe, dort steuergünstig oder steuerfrei auscashe, und dann nach 1-2 jahren mit dem vermögen nach deutschland zurückkomme?
was meine ersten google recherchen ergeben haben muss man das vermögen was man bei wiedereinreise nach Deutschland mitbringt nicht versteuern?! man muss natürlich nachweisen wo das geld herkommt aber das wäre ja kein problem zB über das zypern modell. aber das klingt irgendwie auch zu einfach?!  Cheesy

vllt. reicht es auch schon, die 183-Tage-Regelung zu nutzen... Wink

ja das wäre mein plan für eine gewisse zeit aber ich glaube schon dass ich langfristig meinen lebensmittelpunkt in deutschland sehe und das geht mit der 183 tage regelung trotzdem nicht, darfst halt keinen wohnsitz in D haben sondern nur zu gast sein...
sonst jemand ne info? sonst muss ich da mal anrufen glaube
https://www.wohnsitz-ausland.com/krypto-waehrungen/
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January 07, 2018, 04:34:13 PM
Wenn ich NEO habe die Gas abwerfen -
dann muss ich den Wert des Gases direkt bei der Erzeugung jeweils notieren,
und zusammenzählen fürs ganze Jahr und dieses mit meiner Einkommenssteuererklärung versteuern?
(= 'Einkünfte' durch Gas erhöhen mein Einkommen jeweils bei der Erzeugung,
selbst wenn ich das gas garnicht verkauft habe?)

Es gibt ja so einen Button 'Claim gas' beim Wallet,
erst wenn ich den drücke passiert das mit der 'Gas Gutschrift' (oder?).
Also wenn ich ihn einfach nicht drücke,
dann habe ich keine Einkunft und nix zu versteuern?
(Bei kurzem Blick ins Neo Wallet schien es so)

Fantastischer Thread!

Leider ist das bei NEO/GAS alles nicht ganz so einfach. Versuche aber über ein FB-Gruppe mit Steuerberaten an die info zu kommen. Er konnte spontan diesen speziellen Fall auch nicht beantworten. Kann sein das es als Dividende gehandhabt wird. Dann kommen hier "nur" die 25% Kapitalertragssteuer+soli zur Geltung. Ich gebe bescheid wenn ich mehr weiß.
member
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January 07, 2018, 04:22:49 PM
Ich habe folgende konkrete Fragen zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von digitalen Währungen nach dem EStG:

1. Kann ich zwischen FIFO und LIFO wählen? Grundsätzlich und welche Erfahrungen mit dem FA hierzu gibt es, ggf. konkret mit Bonn-Außenstadt.

2. Wenn ja, kann ich bei der Steuerklärung im folgenden Jahr die Methode wechseln?

3. Ich habe meine Daten in Cointracking.info erfasst. Wird der von dort erzeugte Steuerreport durch das FA akzeptiert?
Gibt es hierzu Erfahrungen mit dem FA?

Es wäre nett, wenn mir dazu geantwortet werden könnte.

Vielen Dank.

Da es in dieser Frage ziemliche Widersprüche gibt habe ich beim Finanzamt angerufen aber keiner der drei Sachbearbeiter wussten wie Crypto zu behandeln ist... Sinngemäß "machen sie es erstmal wie sie es denken und dann gucken wir mal"  Huh

Letzteres ist eben das, was ich vorhin auch bestärken wollte: Es gibt offenbar wenige Steuerberater, die sich im Thema auskennen, kaum Erfahrungen beim Finanzamt damit und viele Details, die nirgendwo eindeutig festgelegt sind. Also müssen wir es eben nach bestem Wissen und Gewissen anhand der verfügbaren Infos tun.

Und nochmal zu Fifo/Lifo: Im oben erwähnten Artikel des Bundesministeriums für Finanzen steht meines Erachtens eindeutig geschrieben, dass das Fifo-Verfahrren anzuwenden ist, wenn keine lückenlose Dokumentation vorliegt. Hat man aber z.B. mit Cointracking alle Trades sauber erfasst, hat man freie Wahl. Vor dem Hintergrund sind mir rechtliche Definitionsfragen (Fremdwährung oder nicht) relativ egal, weil es eine offizielle Quelle mit Infos zu genau unserem Anliegen gibt.

Die Frage bezüglich NEO und GAS ist im Moment nicht eindeutig zu bewerten wie ich das sehe, denn: Im Artikel ist von zinstragenden Veranlagungen die Rede. Oh man GAS nun als Zins definiert oder nicht, ist eben eine offene Frage. Würde ich für meine NEOS noch mehr NEOs bekommen, wäre die Sache klar. Aber ich bekomme GAS, das ich lediglich brauche, um meine NEOS weiterzuschicken. Solange das BMF nicht eindeutig zwischen PoS und PoW-Coins unterscheidet, zerbreche ich mir darüber nicht den Kopf.
sr. member
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January 07, 2018, 03:58:42 PM
Ich habe folgende konkrete Fragen zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von digitalen Währungen nach dem EStG:

1. Kann ich zwischen FIFO und LIFO wählen? Grundsätzlich und welche Erfahrungen mit dem FA hierzu gibt es, ggf. konkret mit Bonn-Außenstadt.

2. Wenn ja, kann ich bei der Steuerklärung im folgenden Jahr die Methode wechseln?

3. Ich habe meine Daten in Cointracking.info erfasst. Wird der von dort erzeugte Steuerreport durch das FA akzeptiert?
Gibt es hierzu Erfahrungen mit dem FA?

Es wäre nett, wenn mir dazu geantwortet werden könnte.

Vielen Dank.

Da es in dieser Frage ziemliche Widersprüche gibt habe ich beim Finanzamt angerufen aber keiner der drei Sachbearbeiter wussten wie Crypto zu behandeln ist... Sinngemäß "machen sie es erstmal wie sie es denken und dann gucken wir mal"  Huh
full member
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January 07, 2018, 02:52:08 PM
Wenn ich NEO habe die Gas abwerfen -
dann muss ich den Wert des Gases direkt bei der Erzeugung jeweils notieren,
und zusammenzählen fürs ganze Jahr und dieses mit meiner Einkommenssteuererklärung versteuern?
(= 'Einkünfte' durch Gas erhöhen mein Einkommen jeweils bei der Erzeugung,
selbst wenn ich das gas garnicht verkauft habe?)

Es gibt ja so einen Button 'Claim gas' beim Wallet,
erst wenn ich den drücke passiert das mit der 'Gas Gutschrift' (oder?).
Also wenn ich ihn einfach nicht drücke,
dann habe ich keine Einkunft und nix zu versteuern?
(Bei kurzem Blick ins Neo Wallet schien es so)

Fantastischer Thread!
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January 07, 2018, 02:39:05 PM
Hallo zusammen. Ich habe eine Frage, auf die ich beim lesen des Threads keine Antwort gefunden habe. Sie bezieht sich auf die Haltefrist:

Wird die Haltefrist unterbrochen wenn ich mir z.B. auf Poloniex oder Bitfinex mit USDT Bitcoin leihe, also Margin Trading Betreibe. Dann verkaufe ich die GELIEHENEN Bitcoins und kaufe sie später. Wird dadurch meine Haltefrist meiner eigenen Bitcoins verletzt?

happy trading!

Die geliehenen Coins besitzt du ja nicht, von daher gehe ich davon aus, dass dies keinen Einfluss auf die Haltefrist hat.

Wenn wir aber gerade beim Thema sind:
Beim Öffnen einer Margin-Position liegt nach meinem Verständnis keine Veräußerung vor, da keine Coins aus dem vorigen Bestand verkauft werden.
Nun bezahlt man während die Position offen ist Zinsen.
Aktuell ist mir nicht klar, ob diese Zinszahlungen im exportierten Polo-Log sichtbar sind.
Was drin ist unter der Kategorie "Settling", das sind Käufe/Verkäufe zum Marktpreis, die automatisch getätigt wurden,
falls der BTC- bzw. Alt-Kontostand zu niedrig war für eine Zinszahlung (bei Margin Long werden Zinsen in BTC fällig, bei Margin Short in Alt).
Gleichermaßen kann es für den Fall, dass man beim Margin-Trade Verlust gemacht hat, zu einer Veräußerung beim Schließen der Position kommen, um die Schulden zu begleichen.
Diese sind aus meiner Sicht wie gewöhnliche Veräußerungen zu behandeln.

Den Gewinn, der beim Schließen der Margin Position entsteht, verrechne ich momentan mit den sonstigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Ob dies rechtens ist, weiß ich nicht.
Ich habe auch schon die Meinung gelesen, dass auf Gewinne aus Margin-Trades Kapitalertragssteuer anfällt, also dass diese in die Kategorie von Aktiengewinnen/Sparkontozinsen fallen, da es sich ja streng genommen nicht um eine Veräußerung handelt.
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January 07, 2018, 02:21:33 PM
Auch interessant, falls es in 2018 zu Verlusten kommt:

Mit einer Steuererstattung aufgrund erzielter Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen darf somit regelmäßig nicht gerechnet werden. Nur falls auf der anderen Seite Gewinne aus dem Verkauf von anderen (Krypto-)Währungen oder anderen Wirtschaftsgüter wie z. B. Grundstücken erzielt wurden können die Verluste steuerlich genutzt werden.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass erzielte Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen eines Jahres in zukünftige Steuerveranlgungszeiträume vorgetragen werden dürfen (Verlustvortrag) und in den unmittelbar davorliegenden Steuerveranlagungszeitraum zurückgetragen werden können (Verlustrücktrag).

Beispiel

Im Jahr 2017 werden aus dem kurzfristigen Handel (innerhalb von 1 Jahr) Gewinne durch den An- und Verkauf von Bitcoins erzielt. Diese müssen zunächst in der Steuererklärung 2017 angegeben werden und mit der Steuerveranlagung 2017 versteuert werden.

Im nächsten Jahr 2018 werden aus dem kurzfristigen An- und Verkauf von Bitcoin insgesamt Verluste erzielt. Diese Verluste können in die Steuerveranlagung 2017 zurückgetragen werden, so dass es zu einer Steuererstattung für das Jahr 2017 kommt.

Soweit sich die Verluste des Jahres 2018 aus einer anderen Kryptowährung (z. B. Litecoin oder IOTA) ergeben, wäre eine Verrechnung mit den Gewinnen aus der Veräußerung der Bitcoins im Jahr 2017 ebenso möglich.
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January 07, 2018, 02:17:29 PM
Ich habe hier noch was zum Thema FiFo vs. LiFo gefunden.

Im Bericht selbst findet sich auch, dass es irrelavant ist, da FiFo festgelegt wurde (ggf. schon wieder geändert?)

Aber da es ja noch kein finales Gesetz zu geben scheint, vllt. in Zunkunft interessant, darüber nachzudenken:


Aus Sicht der Steuerpflichtigen wäre die Anwendung des Lifo-Verfahrens oder eines Verfahrens der Durchschnittsbewertung oft von Vorteil, da mit einem Teil des Bestands an Kryptowährungen weiter gehandelt werden kann, wobei der andere (zuerst angeschaffte Teil) im Bestand bleiben kann und nach Ablauf der 1-jährigen Spekulationsfrist steuerfrei veräußert werden kann.

Die Anwendung des Fifo-Verfahrens ist regelmäßig nachteilig, da immer die zuerst angeschafften und damit bereits am längsten gehaltenen Teile der Währung als veräußert gelten.

Die Überschreitung der 1-jährigen Spekulationsfrist, nach der die Veräußerung steuerfrei erfolgen kann, ist somit bei Anwendung des Fifo-Verfahrens am schwierigsten.

Das deutsche Steuerrecht schreibt in § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG eindeutig die Anwendung des Fifo-Verfahrens (first-in-first-out) für die Veräußerung von mehreren gleichartiger Fremdwährungsbeträgen vor.

Wie oben dargestellt geht die Einordnung des EuGH der Bitcoins dahin, dass es sich bei Kryptowährungen um „vertragliche Zahlungsmittel“ und den klassischen Währungen vergleichbaren „virtuellen Währungen“ handelt.

Dementsprechend sind Kryptowährungen meines Erachtens gegenüber dem in Deutschland vorrangigen Zahlungsmittel „Euro“ als „Fremdwährung“ zu werten.
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January 07, 2018, 02:14:52 PM
dieses ganze steuerthema ist ja eine riesige pest.
wie siehts denn aus wenn ich ins ausland ziehe, dort steuergünstig oder steuerfrei auscashe, und dann nach 1-2 jahren mit dem vermögen nach deutschland zurückkomme?
was meine ersten google recherchen ergeben haben muss man das vermögen was man bei wiedereinreise nach Deutschland mitbringt nicht versteuern?! man muss natürlich nachweisen wo das geld herkommt aber das wäre ja kein problem zB über das zypern modell. aber das klingt irgendwie auch zu einfach?!  Cheesy

vllt. reicht es auch schon, die 183-Tage-Regelung zu nutzen... Wink
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January 07, 2018, 01:54:20 PM
dieses ganze steuerthema ist ja eine riesige pest.
wie siehts denn aus wenn ich ins ausland ziehe, dort steuergünstig oder steuerfrei auscashe, und dann nach 1-2 jahren mit dem vermögen nach deutschland zurückkomme?
was meine ersten google recherchen ergeben haben muss man das vermögen was man bei wiedereinreise nach Deutschland mitbringt nicht versteuern?! man muss natürlich nachweisen wo das geld herkommt aber das wäre ja kein problem zB über das zypern modell. aber das klingt irgendwie auch zu einfach?!  Cheesy
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January 07, 2018, 01:38:02 PM
@jospa: Es gibt vom BMF eine wie ich finde gute Infoseite zum Thema:
https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html


Obacht!
.at = Österreich!
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