Fiat->BTC->Alt ist das was jetzt macht. Weil man an Alt nicht direkt rankommt.
Die Frage ist genau anders rum. 1 Jahr warten (Haltefrist durch, Steuerfrei).
Nun Alt->BTC. Jetzt ist die Haltefrist neu gesetzt. Wenn ich jetzt die BTC->Fiat wechsle,
zahle ich steuern. Das liegt daran dass es keinen Exchange gibt der mir direkt Alt->Fiat wechselt,
das würde die Alt-Haltezeit nicht unterbrechen.
Wenn ich aber einem Dealer "beauftrage" meine Alt->BTC zu wandeln und mir dann das Fiatgeld
auszuzahlen, wäre das Problem beseitigt? Das ist die Frage. Ich weiß nicht wie ich es noch einfacher
machen kann.
Alt->BTC->Fiat von mir = Steuerpflichtig da unter einem Jahr
Alt->(BTC->)Fiat vom Händler = Haltefrist wird bewahrt
Bei Devisen gibt es anscheinend regularieren dass solche verdeckte Wechsel offiziell verbietet.
Da brauchst du doch keinen Dealer. Es ist ja nur der Gewinn zu versteuern. Beim Wechsel Alt>BTC>Fiat fällt ja i.d.R. kein Gewinn an, es sei denn, in der kurzen Zeit des Wechsels steigt das BTC vs. Fiat.
So auch mein aktueller Stand.
Wenn du deinen Alt (nach >1 Jahr Haltedauer) verkaufst, ist dieser steuerfrei (angeben sollten wir ihn wohl dennoch - der Form halber).
Durch den Verkauf deines Alts erwirbst du ein neues Wirtschaftsgut (sei es BTC, ETH, LTC, FIAT oder what ever, is wurscht).
Für dieses "neue Wirtschaftsgut" hast du gekauft und damit beginnt für dieses Wirtschaftsgut nun einen neues Geschäft.
Am Tag X wirst du das neue Wirtschaftsgut wieder verkaufen (let´s say 2 Tage später gegen EUR) und daraus wird sich erneut ein (wsl. kleiner) Gewinn/Verlust ergeben, der dann steuerlich relevant ist.
Kleine Eselsbrücke, mit der ich lange Probleme hatte:
Beim Verkauf eines Coins (BTC oder Alt) entsteht in der gleichen Sekunde der Kauf eines neuen Coins (i.d.R. BTC) und die Haltedauer für den gerade erworbenen neuen Coin (z.B. BTC) beginnt von 0, während der verkaufte Coin nun -steuerrechtlich- Geschichte ist (solange die 1 Jahr Haltefrist für den verkauften Coin eingehalten wurde).