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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 136. (Read 1134642 times)

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January 17, 2018, 07:07:15 AM
Info aus dem Netz:

neue Infos bzw. Bestätigungen aus einem Gespräch eines Beamten der Oberfinanzdirektion NRW und dem Kollegen Dipl. Kfm. Christian Densch die mir zugetragen worden sind:

- Die eigene Anschaffung von Hardware zur Generierung von Coins (Mining) ist der gewerblichen Tätigkeit (§ 15 EStG) zuzuordnen, ein Gewerbe ist anzumeldem. Das "in Verkehr bringen" der erzeugten Coins bedarf unter Umständen einer Erlaubnis der BaFin (Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen). Die erzeugten Coins sind nach den Regelungen im HGB (Bewertung nach Herstellungskosten zzgl. eines angemessenen Gemeinkostenzuschlags - verlustfreie Bewertung als Stichwort) zu bewerten.

- Wenn der Gewinn aus allen Veräüßerungsgeschäften eines Jahres UNTER 600€ liegt, ist der Gewinn auch nicht anzugeben.

- Gewinne die aus dem Halten der Coins über ein Jahr steuerfrei sind, NICHT angeben

- Sofern das Hodln einzelner Coins durch entsprechende Trennung vom Tradingbestand nachgewiesen werden kann, wird das akzeptiert. Die Finanzverwaltung behandelt dies somit wie die Depottrennung bei Wertpapieren bis zur Steuerreform 2008/2009. Es gilt also der Einzelnachweis (alles andere wäre auch Unsinn). In Deutschland wird dies im Gesetz eben nur nicht erwähnt, die Österreicher schreiben dies in ein BMF Schreiben.

- Einnahmen aus Cloudmining führen zu sonstigen Einkünften nach § 22 Satz 1 Nr. 3 EStG, es sind nie! Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen darum auch nicht der Abgeltungssteuer von 25% + Soli und Kirchensteuer, sondern dem persönlichen Steuersatz (so lange man Server nur mietet und nicht per Darlehen oder Mietkauf erwirbt sonst -> Gewerbe)

- sogenannte "lending"- Geschäfte lösen keine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre aus

Besten Dank dafür!

Den markierten Absatz muss ich die Tage nochmal sacken lassen, verstehen & sinnvoll umzusetzen versuchen...  Smiley
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January 17, 2018, 07:02:40 AM
Es wäre viel einfacher wenn es einen Pauschalsteuersatz geben würde. Meinetwegen 25% unabhängig ob man länger als 1 Jahr hält
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January 17, 2018, 03:25:04 AM
Info aus dem Netz:

neue Infos bzw. Bestätigungen aus einem Gespräch eines Beamten der Oberfinanzdirektion NRW und dem Kollegen Dipl. Kfm. Christian Densch die mir zugetragen worden sind:

- Die eigene Anschaffung von Hardware zur Generierung von Coins (Mining) ist der gewerblichen Tätigkeit (§ 15 EStG) zuzuordnen, ein Gewerbe ist anzumeldem. Das "in Verkehr bringen" der erzeugten Coins bedarf unter Umständen einer Erlaubnis der BaFin (Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen). Die erzeugten Coins sind nach den Regelungen im HGB (Bewertung nach Herstellungskosten zzgl. eines angemessenen Gemeinkostenzuschlags - verlustfreie Bewertung als Stichwort) zu bewerten.

- Wenn der Gewinn aus allen Veräüßerungsgeschäften eines Jahres UNTER 600€ liegt, ist der Gewinn auch nicht anzugeben.

- Gewinne die aus dem Halten der Coins über ein Jahr steuerfrei sind, NICHT angeben

- Sofern das Hodln einzelner Coins durch entsprechende Trennung vom Tradingbestand nachgewiesen werden kann, wird das akzeptiert. Die Finanzverwaltung behandelt dies somit wie die Depottrennung bei Wertpapieren bis zur Steuerreform 2008/2009. Es gilt also der Einzelnachweis (alles andere wäre auch Unsinn). In Deutschland wird dies im Gesetz eben nur nicht erwähnt, die Österreicher schreiben dies in ein BMF Schreiben.

- Einnahmen aus Cloudmining führen zu sonstigen Einkünften nach § 22 Satz 1 Nr. 3 EStG, es sind nie! Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen darum auch nicht der Abgeltungssteuer von 25% + Soli und Kirchensteuer, sondern dem persönlichen Steuersatz (so lange man Server nur mietet und nicht per Darlehen oder Mietkauf erwirbt sonst -> Gewerbe)

- sogenannte "lending"- Geschäfte lösen keine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre aus
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January 17, 2018, 03:18:50 AM
Leute, sehr gute Nachrichten was den erhalt von GAS betrifft:

3. Der Erhalt von "Gas" ist ebenso als sonstige Einkünfte zu bewerten, auf Grund des Zuflussprinzips (§ 11 EStG) sind die Erträge erst zum Zeitpunkt der Nutzung (geldwerter Vorteil) oder Veräußerung steuerpflichtig

D.h. die Haltefrist von NEO verlängert sich nicht auf 10 Jahre!!

Quelle?
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January 17, 2018, 02:06:42 AM
 Leute, sehr gute Nachrichten was den erhalt von GAS betrifft:

3. Der Erhalt von "Gas" ist ebenso als sonstige Einkünfte zu bewerten, auf Grund des Zuflussprinzips (§ 11 EStG) sind die Erträge erst zum Zeitpunkt der Nutzung (geldwerter Vorteil) oder Veräußerung steuerpflichtig

D.h. die Haltefrist von NEO verlängert sich nicht auf 10 Jahre!!
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January 16, 2018, 04:42:25 PM
Vermutlich ist Sandalien Österreicher. Ich glaube, die haben 27,5% Kapitalertragssteuer.

Dann soll er besser in einem der österreichischen Steuerthreads fragen. Es ist bei uns zwar sehr ähnlich, aber in Details doch anders (z.B. ist man nach meinen Informationen nicht zwingend an FIFO gebunden). Zum Reinschmökern (unsortiert):

https://bitcointalksearch.org/topic/graz-at-1052017-bitcoin-und-steuern-in-osterreich-1901128
https://bitcoin-austria.at/de/artikel/bitcoin-steuern-oesterreich-graz
https://bitcointalksearch.org/topic/steuern-auf-bitcoin-in-osterreich-182475
https://www.youtube.com/watch?v=B38ZIk5ksoM
https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html
https://www.facebook.com/EnzingerSteuerberatung/videos/331815460616542/

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January 16, 2018, 07:57:25 AM
Vermutlich ist Sandalien Österreicher. Ich glaube, die haben 27,5% Kapitalertragssteuer.
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January 16, 2018, 07:36:46 AM
Sorry für die blöde fragestellung, ich hab mich verlesen: wenn cryptos zinstragend veranlagt werden ist ein sondersteuersatz von 27.5% zu verrichten.

Du meinst wahrscheinlich 25% Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5% Soli und ggf. Kirchensteuer, über dem Sparerpauschbetrag, oder?
Das ist keine Sondersteuer, sondern das hat vermutlich jedes Kind schon auf seine Sparbuchzinsen bezahlt...
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January 16, 2018, 06:04:30 AM
Wenn ich mir eth kaufe, dieses auf einen exchange transferiere und es in dieser zeit um 20% ansteigt. Ich mir dann davon einen anderen coin kaufe (mit 120%) und diesen dann 2 wochen hodle und ihn mit verlust wieder verkaufe. Sagen wir 70% und dass dann in euro umwandle und ich in summe 50 € verloren hab...

Dann is es dem finanzamt wurscht?
Wenn ich aber 2000€ investiere und 6000€ gewinn mache, dann will das finanzamt alle nachvollziehbaren transaktionen für die 4k€ gewinn?

Wenn ich 30.12.2016 bitcoins im wert von 1000€ kaufe, die mit 31.12 mit gewinn in altcoins umwandle, muss ich diesen theoretischen gewinn (btc 120% -> xrb) dann als solchen in der steuererklärung nachweisen und (ignorieren wir die 600€ freigrenze) für 2016 mit 25% bezahlen?

Wenn diese coins mit 01.12.2017 dann um 70% fallen und ich drauf scheiß und gleich verkaufe. Wieviel geld bekommt dann das finanzamt?

Auch dein Verlust ist dem Finanzamt nicht wurscht. Du trägst in der Steuererklärung nur deinen Überschuss oder Verlust ein. Alle Einzelnachweise hältst Du für Dich falls es zu fragen oder Steuerprüfungen kommt.
Bei Verlusten eher unwahrscheinlich als bei hohen Gewinnen. Einzelnachweise bracuht man aber für Verluste wie auch für Gewinne bei Rückfragen.

Alle wollen hier die großen Trader sein, kriegen aber eine simple Excel Buchführung nicht hin. Kein Wunder das Der Bitcoin Kurs mittlerweile nur noch fällt. Sind ja die richtigen Experten nun an Board.
Jup deswegen will ich mich ja informieren, bin seit 2 wochen dabei. So simpel ist das eben nicht. Und ich hab diese daten auch geloggt, mir ist nur nicht klar wie die jährliche berechnung der steuererklärung da mitspielt.
Sobald man anfängt in alts zu tauschen hat sichs mit der simplen excel liste ja schnell erledigt. Dann hat man 20% gewinn, 5 minuten später 20% verlust.

Also die antwort ist: jede transaktion loggen und in der steuererkärung den aktuellen stand mit 31.12 angeben. Die steuer muss man mit diesem stichtag zahlen, selbst wenn der gewinn mit 01.01 wieder weg ist?

Wann muss ich die 25% zahlen?
Erst wenn ich den gewinn in fiat realisiere oder bei jedem alt-alt tausch? Mir gehts es um den jahreswechsel, da ich hier von inital 2k auf 3k kam und jetzt wieder bei 2k bin.

Edit: anders gesagt für die steuererklärung ist es relevant ob ich das "Geld" bewegt hab.

Kaufe ich 1000 € in bitcoin, is es erstmal wurscht. Wechsle ich btc in xrb und mache damit x3 ist das auch noch egal (kann ja 1 jahr halten). Wechsle ich dann aber diese x3 in kucoin shares,
hab ich 2000 € gewinn realisiert, der in die steuererklärung 2017 gehört.
Hier kommt es nur auf das stichdatum an.
Verstehe ich das so richtig?



Wieso 25% Steuer? Du zahlst deine Steuersatz nach Einkommenssteuertabelle, bei vielen durchaus 48% und nicht 25%
Nimm dir am besten einen Steuerberater.
Sorry für die blöde fragestellung, ich hab mich verlesen: wenn cryptos zinstragend veranlagt werden ist ein sondersteuersatz von 27.5% zu verrichten. Auf diesen hab ich mich bezogen. Ich dachte dass dieser zusätzlich zur einkommenssteuer zu verrichten ist, wenn man < 1 jahr haltet.

Ich finde es eher überraschend dass man bei > 1 jahr keine einkommenssteuer auf die gewinne zahlt.
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January 16, 2018, 05:25:32 AM
Wann muss ich die 25% zahlen?
Mir gehts es um den jahreswechsel, da ich hier von inital 2k auf 3k kam und jetzt wieder bei 2k bin.

Ich weiß zwar nicht, wie es manche schaffen zwischen dem 31.12.2017 23:59:59 und 01.01.2018 00:00:01 zu traden, aber das Steuerjahr geht vom 01.Januar 00:00:00 bis 31. Dezember 23:59:59 jeden Jahres. Und jetzt frage bitte nicht nach Schaltjahr....

25% ist Kapitalerstragssteuer. Gilt nur für Dividenden, Zinsen etc.

Jeder Trade ist positiv oder negativ zu versteuern.

Ansonsten solltest du dir die Zeit nehmen und diesen Thread von Anfang bis zum Ende durchlesen.
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January 16, 2018, 05:05:49 AM
Wenn ich mir eth kaufe, dieses auf einen exchange transferiere und es in dieser zeit um 20% ansteigt. Ich mir dann davon einen anderen coin kaufe (mit 120%) und diesen dann 2 wochen hodle und ihn mit verlust wieder verkaufe. Sagen wir 70% und dass dann in euro umwandle und ich in summe 50 € verloren hab...

Dann is es dem finanzamt wurscht?
Wenn ich aber 2000€ investiere und 6000€ gewinn mache, dann will das finanzamt alle nachvollziehbaren transaktionen für die 4k€ gewinn?

Wenn ich 30.12.2016 bitcoins im wert von 1000€ kaufe, die mit 31.12 mit gewinn in altcoins umwandle, muss ich diesen theoretischen gewinn (btc 120% -> xrb) dann als solchen in der steuererklärung nachweisen und (ignorieren wir die 600€ freigrenze) für 2016 mit 25% bezahlen?

Wenn diese coins mit 01.12.2017 dann um 70% fallen und ich drauf scheiß und gleich verkaufe. Wieviel geld bekommt dann das finanzamt?

Auch dein Verlust ist dem Finanzamt nicht wurscht. Du trägst in der Steuererklärung nur deinen Überschuss oder Verlust ein. Alle Einzelnachweise hältst Du für Dich falls es zu fragen oder Steuerprüfungen kommt.
Bei Verlusten eher unwahrscheinlich als bei hohen Gewinnen. Einzelnachweise bracuht man aber für Verluste wie auch für Gewinne bei Rückfragen.

Alle wollen hier die großen Trader sein, kriegen aber eine simple Excel Buchführung nicht hin. Kein Wunder das Der Bitcoin Kurs mittlerweile nur noch fällt. Sind ja die richtigen Experten nun an Board.
Jup deswegen will ich mich ja informieren, bin seit 2 wochen dabei. So simpel ist das eben nicht. Und ich hab diese daten auch geloggt, mir ist nur nicht klar wie die jährliche berechnung der steuererklärung da mitspielt.
Sobald man anfängt in alts zu tauschen hat sichs mit der simplen excel liste ja schnell erledigt. Dann hat man 20% gewinn, 5 minuten später 20% verlust.

Also die antwort ist: jede transaktion loggen und in der steuererkärung den aktuellen stand mit 31.12 angeben. Die steuer muss man mit diesem stichtag zahlen, selbst wenn der gewinn mit 01.01 wieder weg ist?

Wann muss ich die 25% zahlen?
Erst wenn ich den gewinn in fiat realisiere oder bei jedem alt-alt tausch? Mir gehts es um den jahreswechsel, da ich hier von inital 2k auf 3k kam und jetzt wieder bei 2k bin.

Edit: anders gesagt für die steuererklärung ist es relevant ob ich das "Geld" bewegt hab.

Kaufe ich 1000 € in bitcoin, is es erstmal wurscht. Wechsle ich btc in xrb und mache damit x3 ist das auch noch egal (kann ja 1 jahr halten). Wechsle ich dann aber diese x3 in kucoin shares,
hab ich 2000 € gewinn realisiert, der in die steuererklärung 2017 gehört.
Hier kommt es nur auf das stichdatum an.
Verstehe ich das so richtig?



Wieso 25% Steuer? Du zahlst deine Steuersatz nach Einkommenssteuertabelle, bei vielen durchaus 48% und nicht 25%
Nimm dir am besten einen Steuerberater.
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January 16, 2018, 04:37:43 AM
Wenn ich mir eth kaufe, dieses auf einen exchange transferiere und es in dieser zeit um 20% ansteigt. Ich mir dann davon einen anderen coin kaufe (mit 120%) und diesen dann 2 wochen hodle und ihn mit verlust wieder verkaufe. Sagen wir 70% und dass dann in euro umwandle und ich in summe 50 € verloren hab...

Dann is es dem finanzamt wurscht?
Wenn ich aber 2000€ investiere und 6000€ gewinn mache, dann will das finanzamt alle nachvollziehbaren transaktionen für die 4k€ gewinn?

Wenn ich 30.12.2016 bitcoins im wert von 1000€ kaufe, die mit 31.12 mit gewinn in altcoins umwandle, muss ich diesen theoretischen gewinn (btc 120% -> xrb) dann als solchen in der steuererklärung nachweisen und (ignorieren wir die 600€ freigrenze) für 2016 mit 25% bezahlen?

Wenn diese coins mit 01.12.2017 dann um 70% fallen und ich drauf scheiß und gleich verkaufe. Wieviel geld bekommt dann das finanzamt?

Auch dein Verlust ist dem Finanzamt nicht wurscht. Du trägst in der Steuererklärung nur deinen Überschuss oder Verlust ein. Alle Einzelnachweise hältst Du für Dich falls es zu fragen oder Steuerprüfungen kommt.
Bei Verlusten eher unwahrscheinlich als bei hohen Gewinnen. Einzelnachweise bracuht man aber für Verluste wie auch für Gewinne bei Rückfragen.

Alle wollen hier die großen Trader sein, kriegen aber eine simple Excel Buchführung nicht hin. Kein Wunder das Der Bitcoin Kurs mittlerweile nur noch fällt. Sind ja die richtigen Experten nun an Board.
Jup deswegen will ich mich ja informieren, bin seit 2 wochen dabei. So simpel ist das eben nicht. Und ich hab diese daten auch geloggt, mir ist nur nicht klar wie die jährliche berechnung der steuererklärung da mitspielt.
Sobald man anfängt in alts zu tauschen hat sichs mit der simplen excel liste ja schnell erledigt. Dann hat man 20% gewinn, 5 minuten später 20% verlust.

Also die antwort ist: jede transaktion loggen und in der steuererkärung den aktuellen stand mit 31.12 angeben. Die steuer muss man mit diesem stichtag zahlen, selbst wenn der gewinn mit 01.01 wieder weg ist?

Wann muss ich die 25% zahlen?
Erst wenn ich den gewinn in fiat realisiere oder bei jedem alt-alt tausch? Mir gehts es um den jahreswechsel, da ich hier von inital 2k auf 3k kam und jetzt wieder bei 2k bin.

Edit: anders gesagt für die steuererklärung ist es relevant ob ich das "Geld" bewegt hab.

Kaufe ich 1000 € in bitcoin, is es erstmal wurscht. Wechsle ich btc in xrb und mache damit x3 ist das auch noch egal (kann ja 1 jahr halten). Wechsle ich dann aber diese x3 in kucoin shares,
hab ich 2000 € gewinn realisiert, der in die steuererklärung 2017 gehört.
Hier kommt es nur auf das stichdatum an.
Verstehe ich das so richtig?

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Activity: 938
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January 16, 2018, 04:05:58 AM
Wenn ich mir eth kaufe, dieses auf einen exchange transferiere und es in dieser zeit um 20% ansteigt. Ich mir dann davon einen anderen coin kaufe (mit 120%) und diesen dann 2 wochen hodle und ihn mit verlust wieder verkaufe. Sagen wir 70% und dass dann in euro umwandle und ich in summe 50 € verloren hab...

Dann is es dem finanzamt wurscht?
Wenn ich aber 2000€ investiere und 6000€ gewinn mache, dann will das finanzamt alle nachvollziehbaren transaktionen für die 4k€ gewinn?

Wenn ich 30.12.2016 bitcoins im wert von 1000€ kaufe, die mit 31.12 mit gewinn in altcoins umwandle, muss ich diesen theoretischen gewinn (btc 120% -> xrb) dann als solchen in der steuererklärung nachweisen und (ignorieren wir die 600€ freigrenze) für 2016 mit 25% bezahlen?

Wenn diese coins mit 01.12.2017 dann um 70% fallen und ich drauf scheiß und gleich verkaufe. Wieviel geld bekommt dann das finanzamt?

Auch dein Verlust ist dem Finanzamt nicht wurscht. Du trägst in der Steuererklärung nur deinen Überschuss oder Verlust ein. Alle Einzelnachweise hältst Du für Dich falls es zu fragen oder Steuerprüfungen kommt.
Bei Verlusten eher unwahrscheinlich als bei hohen Gewinnen. Einzelnachweise bracuht man aber für Verluste wie auch für Gewinne bei Rückfragen.

Alle wollen hier die großen Trader sein, kriegen aber eine simple Excel Buchführung nicht hin. Kein Wunder das Der Bitcoin Kurs mittlerweile nur noch fällt. Sind ja die richtigen Experten nun an Board.
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January 16, 2018, 03:03:22 AM
Wenn ich mir eth kaufe, dieses auf einen exchange transferiere und es in dieser zeit um 20% ansteigt. Ich mir dann davon einen anderen coin kaufe (mit 120%) und diesen dann 2 wochen hodle und ihn mit verlust wieder verkaufe. Sagen wir 70% und dass dann in euro umwandle und ich in summe 50 € verloren hab...

Dann is es dem finanzamt wurscht?
Wenn ich aber 2000€ investiere und 6000€ gewinn mache, dann will das finanzamt alle nachvollziehbaren transaktionen für die 4k€ gewinn?

Wenn ich 30.12.2016 bitcoins im wert von 1000€ kaufe, die mit 31.12 mit gewinn in altcoins umwandle, muss ich diesen theoretischen gewinn (btc 120% -> xrb) dann als solchen in der steuererklärung nachweisen und (ignorieren wir die 600€ freigrenze) für 2016 mit 25% bezahlen?

Wenn diese coins mit 01.12.2017 dann um 70% fallen und ich drauf scheiß und gleich verkaufe. Wieviel geld bekommt dann das finanzamt?
newbie
Activity: 17
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January 15, 2018, 09:57:03 AM
Hallo,
ich kurze Frage zur Haltefrist bei dem Margin Konto und der Funktion Claim bei Bitfinex.

Angenommen ich habe am 1.12.2016 2 BTC auf dem Margin Konto als Position gekauft. Diese habe ich am 15.12. geclaimed, also die Position in Eigentum gewandelt.
Jetzt habe ich im Laufe des Jahres, um Gewinne abzusichern, 2 BTC Short Position eröffnet, diese wurde nie geclaimed, sondern durch einen 2 BTC Long Trade geschlossen. Sind die ursprünglichen 2 BTC dann ab 16.12.2017 steuerfrei?

Für mich sieht das so aus: Ich habe ein Fahrrad. Ich verkaufe jemandem ein Fahrrad, was ich mir geliehen habe, und kaufe es am nächsten Tag dem Verleiher ab. Dann kann doch das Finanzamt nicht behaupten ich habe mein Fahrrad verkauft oder?

Ein zweite Frage: Hat jemand schon mit dem FA Diskussion bezgüglich der Anzahl der Trades und Meldepflichten gehabt? KLann mir jemand einen Strick daraus drehen, dass ich Tausende Trades im Jahre 2017 hatte?

Danke für Antworten.
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January 15, 2018, 09:35:29 AM
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
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Activity: 3676
Merit: 1495
January 15, 2018, 09:24:54 AM
Kann ich den Altcoin nun problemlos in andere Alts tauschen, obwohl ich damit die Haltefrist unterbinde? Ich habe ja keinen Gewinn gemacht. Also auch keine Steuern?
Natürlich kannst Du das,
wenn Du vorher durch andere Trades steuerpflichtige Gewinne gemacht hast, solltest Du das sogar (und wenns nur kurzfristig is, um die Verluste zu realisieren), da dadurch die Steuerlast sinkt.  Wink
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Activity: 6
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January 15, 2018, 09:24:33 AM
Quote
Angenommen man kauft BTC und tauscht sie direkt in Alts -> keine Versteuerung, da der Wert des BTC in der Zeit zwischen Kauf und Tausch nicht gestiegen ist.
Nun sinkt aber der Wert des Altcoins, er hat nun weniger Wert seit dem Tausch BTC zu Alt. Kann ich den Altcoin nun problemlos in andere Alts tauschen, obwohl ich damit die Haltefrist unterbinde? Ich habe ja keinen Gewinn gemacht. Also auch keine Steuern?

Ich würde sagen, er muss nicht einmal im Wert sinken. Es reicht, dass er gleich bleibt. Wo kein Gewinn, da auch keine Steuern. Kann aber natürlich sein, dass das Finanzamt einen Nachweis verlangt.
member
Activity: 116
Merit: 17
January 15, 2018, 09:22:47 AM
Ich hoffe ich ziehe die Häme des Forums nicht auf mich, wenn ich folgende banale Frage stelle:
 
Angenommen man kauft BTC und tauscht sie direkt in Alts -> keine Versteuerung, da der Wert des BTC in der Zeit zwischen Kauf und Tausch nicht gestiegen ist.
Nun sinkt aber der Wert des Altcoins, er hat nun weniger Wert seit dem Tausch BTC zu Alt. Kann ich den Altcoin nun problemlos in andere Alts tauschen, obwohl ich damit die Haltefrist unterbinde? Ich habe ja keinen Gewinn gemacht. Also auch keine Steuern?

Korrekt. Wenn du keinen Gewinn erzielst zwischen kauf und Verkauf (also billiger verkaufst als du gekauft hast), musst du logischerweise nichts versteuern. Steuerbar ist ja nur der Gewinn, sofern die Haltefrist < 1 Jahr. Kein Gewinn, keine Steuer.
member
Activity: 64
Merit: 19
January 15, 2018, 09:16:32 AM
Ich hoffe ich ziehe die Häme des Forums nicht auf mich, wenn ich folgende banale Frage stelle:
 
Angenommen man kauft BTC und tauscht sie direkt in Alts -> keine Versteuerung, da der Wert des BTC in der Zeit zwischen Kauf und Tausch nicht gestiegen ist.
Nun sinkt aber der Wert des Altcoins, er hat nun weniger Wert seit dem Tausch BTC zu Alt. Kann ich den Altcoin nun problemlos in andere Alts tauschen, obwohl ich damit die Haltefrist unterbinde? Ich habe ja keinen Gewinn gemacht. Also auch keine Steuern?
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