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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 149. (Read 1194231 times)

sr. member
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December 28, 2017, 04:51:19 AM
Auf was bezieht sich §22 Abs.1?

Sonstige Einkünfte sind
1.
    Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören

Könnten laufende Airdrops, POS-Zinsen unter das dickgeschriebene fallen?

Ja, das ist bisher nach meinem Verständnis so.
https://www.bitcoinmag.de/bitcoin-handel/Bitcoin-Altcoin-steuererklaerung-steuer-steuerrecht-steuerfrei-veraeusserungsgeschaeft-Bitcoinrecht/a-106#9-wie-muss-ich-zinseinnahmen-versteuern
siehe dort: Punkte 8 und 9

Dort sagen sie aber, dass die Zinseinnahmen nach der Kapitalertragssteuer versteuert werden. Das wäre für viele besser als nach §22 I EstG, weil dort auch der persönliche Steuersatz herangezogen wird.
Interessant ist auch, dass sie ausdrücklich von verleihen/lending sprechen. Das macht Hoffnung, dass klassisches PoS damit gerade nicht gemeint ist. Schließlich verleiht man seine Coins nicht, sondern signalisiert lediglich dem Netzwerk wie viele man hält.
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December 28, 2017, 01:33:20 AM
Auf was bezieht sich §22 Abs.1?

Sonstige Einkünfte sind
1.
    Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören

Könnten laufende Airdrops, POS-Zinsen unter das dickgeschriebene fallen?

Ja, das ist bisher nach meinem Verständnis so.
https://www.bitcoinmag.de/bitcoin-handel/Bitcoin-Altcoin-steuererklaerung-steuer-steuerrecht-steuerfrei-veraeusserungsgeschaeft-Bitcoinrecht/a-106#9-wie-muss-ich-zinseinnahmen-versteuern
siehe dort: Punkte 8 und 9
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December 28, 2017, 01:22:35 AM


(ok: crypto-tax.at Frau kostet 240eur in der Stunde (bzw 60eur/15min telefonat)..)


Gute Leute kosten eben nunmal etwas Geld.
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December 27, 2017, 10:13:52 PM


Kann wer Steuerberater empfehlen (in Österreich) die sich mit Bitcoin auskennen?
(Oder tut das eh schon jeder?)

Ich habe in letzten Jahren immer wieder mal in Cryptowährungen investiert.
Selten etwas verkauft, und sollte immer außerhalb der Jahresfrist
gewesen sein - also steuerfrei.
Dadurch dass es eh steuerfrei ist, habe ich dem Finanzamt auch nie etwas
angegeben.

Jetzt würde ich mich aber gerne versichern dass ich alles richtig
gemacht habe.
Weil da ist einfach eine Unsicherheit da.
Praktisch eine Finanzamt-Prüfung simulieren wäre fein.

Anstatt dass ich zittere bis sich das Finanzamt das anschaut.
Bieten Steuerprüfer sowas an, praktisch Prüfung simulieren - ok das ist wohl genau das Ding das sie tun..
Mein Fall sollte eigentlich sehr einfach sein, so viele Transaktionen sind es nicht..

Völkler und crypto-tax scheinen fast überqualifiziert, aber ich frag mal an.
(ok: crypto-tax.at Frau kostet 240eur in der Stunde (bzw 60eur/15min telefonat)..)

Falls hier irgendwer einen Steuerberater für Crypto benützt und zufrieden ist - egal wo in Österreich (weil Telefon/emial reicht) - bitte gerne schreiben, in die Liste oder nur mir, wie man mag

LG Dank




ps
- wenn man was 'falsch' gemacht hat -Steuerberater hat Verschwiegenheitspflicht, oder?
(muss mich der Steuerberater bei der Polizei anzeigen wenn ich Steuerfehler gemacht habe?)
- Verjährungsfrist ist 7-10 Jahre, dann ist man sowieso fein raus?
- Aufzeichnungen muss man bei Steuerprüfung auch nur über die letzten 7 Jahre haben? Also wenn ich vor 7 jahren schon bitcoins gehabt hätte dann müsste das reichen  (und ich müsste nicht Nachweis zb des Kaufes vor 8 Jahren angeben)
- das FA wird mich wohl erst mit höherer Wahrscheinlichkeit prüfen wenn ich mal über 9k (oder mehr) auf einmal überweise
- ich werd mich noch ärger in den thread einlesen, frag mich gerade was besser ist:
a. wie rechtlich wohl so vorgesehen - wenn über 1 jahr halten dann dem FA garnix mitteilen, weil da gibts garkein Feld dafür
b. irgendeinen weg finden dem FA bei der jährlichen Steuererklärung auch auf irgendeinem Weg extra freiwillig mitzuteilen was man so macht und es praktisch 'absegnen' lassen
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December 27, 2017, 07:15:15 PM
Auf was bezieht sich §22 Abs.1?

Sonstige Einkünfte sind
1.
    Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören

Könnten laufende Airdrops, POS-Zinsen unter das dickgeschriebene fallen?
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December 27, 2017, 07:05:52 PM
Hey zusammen,

wie verhält es sich eigentlich, wenn ich z.B. am 01.12.17 10 ETH kaufe, für mindestens 1 Jahr halte, aber zwischenzeitlich weitere ETH gekauft habe um in ein ICO zu investieren?

Beispiel:
01.12.17 - Kauf von 10 ETH
01.01.18 - Kauf von 5 ETH und sofort in einen ICO investiert, dessen Coin ich 1 Jahr halten möchte

Die 10 ETH vom 01.12.17 verkaufe ich dann am 02.12.18.

Gibt es da Probleme mit dem Finanzamt bzw. wirkt sich der Kauf von ETH vom 01.01.18 auf die Haltefrist der ETH vom 01.12.17 aus oder sind auch innerhalb einer Währung mehrere Käufe separat zu betrachten?

Hey Leute,

kann mir hierz jemand seine Einschätzung abgeben? Hintergrund ist, dass ich vor 2 Monaten ein paar Neo gekauft habe, welche ich eine Weile (+1 Jahr) halten möchte. Allerdings möchte ich nun an einen ICO teilnehmen, welcher über NEO läuft. Möchte daher weitere NEO kaufen und diese in den ICO investieren.

Wirkt sich das in irgendeiner Weise auf die bereits gekauften NEO aus hinsichtlich der Haltefrist bzw. Steuerfreiheit?

Danke euch.
wenn du alles in einem wallet hast, dann FIFO. Wenn du die neuen NEOs in ein anderes Wallet packst (Layer) und von denen das ICO bezahlst, dann kannst du es fein säuberlich dem FA dokumentieren.

Die bereits gekauften NEO sind noch auf Bittrex. Würde über Bittrex weitere Neo kaufen und diese neuen dann auf eine Wallet übertragen. Sollte dann doch auch passen oder? Alternativ würde ich die NEO auf einer anderen Exchange kaufen, wenn es ansonsten Probleme geben könnte.
Meiner Meinung nach problematisch, da die Coins in einem Wallet landen und du die einzelnen Coins nicht trennen kannst. Sie sind ja nicht nummeriert oder farblich gekennzeichnet.....
Ansonsten wie Zidane schon gesagt hat, beim FA anrufen.......und uns dann gerne informieren.
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December 27, 2017, 03:44:43 AM
Hey zusammen,

wie verhält es sich eigentlich, wenn ich z.B. am 01.12.17 10 ETH kaufe, für mindestens 1 Jahr halte, aber zwischenzeitlich weitere ETH gekauft habe um in ein ICO zu investieren?

Beispiel:
01.12.17 - Kauf von 10 ETH
01.01.18 - Kauf von 5 ETH und sofort in einen ICO investiert, dessen Coin ich 1 Jahr halten möchte

Die 10 ETH vom 01.12.17 verkaufe ich dann am 02.12.18.

Gibt es da Probleme mit dem Finanzamt bzw. wirkt sich der Kauf von ETH vom 01.01.18 auf die Haltefrist der ETH vom 01.12.17 aus oder sind auch innerhalb einer Währung mehrere Käufe separat zu betrachten?

Hey Leute,

kann mir hierz jemand seine Einschätzung abgeben? Hintergrund ist, dass ich vor 2 Monaten ein paar Neo gekauft habe, welche ich eine Weile (+1 Jahr) halten möchte. Allerdings möchte ich nun an einen ICO teilnehmen, welcher über NEO läuft. Möchte daher weitere NEO kaufen und diese in den ICO investieren.

Wirkt sich das in irgendeiner Weise auf die bereits gekauften NEO aus hinsichtlich der Haltefrist bzw. Steuerfreiheit?

Danke euch.
wenn du alles in einem wallet hast, dann FIFO. Wenn du die neuen NEOs in ein anderes Wallet packst (Layer) und von denen das ICO bezahlst, dann kannst du es fein säuberlich dem FA dokumentieren.

Die bereits gekauften NEO sind noch auf Bittrex. Würde über Bittrex weitere Neo kaufen und diese neuen dann auf eine Wallet übertragen. Sollte dann doch auch passen oder? Alternativ würde ich die NEO auf einer anderen Exchange kaufen, wenn es ansonsten Probleme geben könnte.

Ruf doch einfach Fix beim Finanzamt an. Es gibt noch kein Urteil und so empfielht es sich, dass eigene Finanzamt einfach mal dazu zu fragen.
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December 27, 2017, 03:42:03 AM
Hey zusammen,

wie verhält es sich eigentlich, wenn ich z.B. am 01.12.17 10 ETH kaufe, für mindestens 1 Jahr halte, aber zwischenzeitlich weitere ETH gekauft habe um in ein ICO zu investieren?

Beispiel:
01.12.17 - Kauf von 10 ETH
01.01.18 - Kauf von 5 ETH und sofort in einen ICO investiert, dessen Coin ich 1 Jahr halten möchte

Die 10 ETH vom 01.12.17 verkaufe ich dann am 02.12.18.

Gibt es da Probleme mit dem Finanzamt bzw. wirkt sich der Kauf von ETH vom 01.01.18 auf die Haltefrist der ETH vom 01.12.17 aus oder sind auch innerhalb einer Währung mehrere Käufe separat zu betrachten?

Hey Leute,

kann mir hierz jemand seine Einschätzung abgeben? Hintergrund ist, dass ich vor 2 Monaten ein paar Neo gekauft habe, welche ich eine Weile (+1 Jahr) halten möchte. Allerdings möchte ich nun an einen ICO teilnehmen, welcher über NEO läuft. Möchte daher weitere NEO kaufen und diese in den ICO investieren.

Wirkt sich das in irgendeiner Weise auf die bereits gekauften NEO aus hinsichtlich der Haltefrist bzw. Steuerfreiheit?

Danke euch.
wenn du alles in einem wallet hast, dann FIFO. Wenn du die neuen NEOs in ein anderes Wallet packst (Layer) und von denen das ICO bezahlst, dann kannst du es fein säuberlich dem FA dokumentieren.

Die bereits gekauften NEO sind noch auf Bittrex. Würde über Bittrex weitere Neo kaufen und diese neuen dann auf eine Wallet übertragen. Sollte dann doch auch passen oder? Alternativ würde ich die NEO auf einer anderen Exchange kaufen, wenn es ansonsten Probleme geben könnte.
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December 27, 2017, 03:12:15 AM
Wie sieht es aus, wenn man am 15.12.17 Bitcoins gegen andere (zb IOTA) tauscht, die IOTA dann über ein Jahr hält und dann, um sie in FIAT zu tauschen, zuerst in Bitcoins tauscht und dann in Euro (alles an einem Tag)? Fällt dann nur Steuer für den Tausch von Bitcoin zu Euro an, falls es innerhalb dieser Stunde zu Schwankungen kommen sollte?. Die iota waren ja länger als ein Jahr im Wallet.

Ja.

Aber zweimal..
1. Steuerereignis Verkauf der ersten Bitcoins gegen IOTA
2. Steuerereignis Verkauf der zweiten Bitcoins gegen EURO
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Formerly hard working Air Traffic Controller
December 27, 2017, 02:33:02 AM
Wie sieht es aus, wenn man am 15.12.17 Bitcoins gegen andere (zb IOTA) tauscht, die IOTA dann über ein Jahr hält und dann, um sie in FIAT zu tauschen, zuerst in Bitcoins tauscht und dann in Euro (alles an einem Tag)? Fällt dann nur Steuer für den Tausch von Bitcoin zu Euro an, falls es innerhalb dieser Stunde zu Schwankungen kommen sollte?. Die iota waren ja länger als ein Jahr im Wallet.

Ja.
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December 27, 2017, 02:15:55 AM
Wie sieht es aus, wenn man am 15.12.17 Bitcoins gegen andere (zb IOTA) tauscht, die IOTA dann über ein Jahr hält und dann, um sie in FIAT zu tauschen, zuerst in Bitcoins tauscht und dann in Euro (alles an einem Tag)? Fällt dann nur Steuer für den Tausch von Bitcoin zu Euro an, falls es innerhalb dieser Stunde zu Schwankungen kommen sollte?. Die iota waren ja länger als ein Jahr im Wallet.

Jeder Kursgewinn muss natürlich versteuert werden.
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December 27, 2017, 01:37:08 AM
Wie sieht es aus, wenn man am 15.12.17 Bitcoins gegen andere (zb IOTA) tauscht, die IOTA dann über ein Jahr hält und dann, um sie in FIAT zu tauschen, zuerst in Bitcoins tauscht und dann in Euro (alles an einem Tag)? Fällt dann nur Steuer für den Tausch von Bitcoin zu Euro an, falls es innerhalb dieser Stunde zu Schwankungen kommen sollte?. Die iota waren ja länger als ein Jahr im Wallet.
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December 26, 2017, 05:12:44 PM
Hey zusammen,

wie verhält es sich eigentlich, wenn ich z.B. am 01.12.17 10 ETH kaufe, für mindestens 1 Jahr halte, aber zwischenzeitlich weitere ETH gekauft habe um in ein ICO zu investieren?

Beispiel:
01.12.17 - Kauf von 10 ETH
01.01.18 - Kauf von 5 ETH und sofort in einen ICO investiert, dessen Coin ich 1 Jahr halten möchte

Die 10 ETH vom 01.12.17 verkaufe ich dann am 02.12.18.

Gibt es da Probleme mit dem Finanzamt bzw. wirkt sich der Kauf von ETH vom 01.01.18 auf die Haltefrist der ETH vom 01.12.17 aus oder sind auch innerhalb einer Währung mehrere Käufe separat zu betrachten?

Hey Leute,

kann mir hierz jemand seine Einschätzung abgeben? Hintergrund ist, dass ich vor 2 Monaten ein paar Neo gekauft habe, welche ich eine Weile (+1 Jahr) halten möchte. Allerdings möchte ich nun an einen ICO teilnehmen, welcher über NEO läuft. Möchte daher weitere NEO kaufen und diese in den ICO investieren.

Wirkt sich das in irgendeiner Weise auf die bereits gekauften NEO aus hinsichtlich der Haltefrist bzw. Steuerfreiheit?

Danke euch.
wenn du alles in einem wallet hast, dann FIFO. Wenn du die neuen NEOs in ein anderes Wallet packst (Layer) und von denen das ICO bezahlst, dann kannst du es fein säuberlich dem FA dokumentieren.
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December 26, 2017, 07:40:12 AM
Hey zusammen,

wie verhält es sich eigentlich, wenn ich z.B. am 01.12.17 10 ETH kaufe, für mindestens 1 Jahr halte, aber zwischenzeitlich weitere ETH gekauft habe um in ein ICO zu investieren?

Beispiel:
01.12.17 - Kauf von 10 ETH
01.01.18 - Kauf von 5 ETH und sofort in einen ICO investiert, dessen Coin ich 1 Jahr halten möchte

Die 10 ETH vom 01.12.17 verkaufe ich dann am 02.12.18.

Gibt es da Probleme mit dem Finanzamt bzw. wirkt sich der Kauf von ETH vom 01.01.18 auf die Haltefrist der ETH vom 01.12.17 aus oder sind auch innerhalb einer Währung mehrere Käufe separat zu betrachten?

Hey Leute,

kann mir hierz jemand seine Einschätzung abgeben? Hintergrund ist, dass ich vor 2 Monaten ein paar Neo gekauft habe, welche ich eine Weile (+1 Jahr) halten möchte. Allerdings möchte ich nun an einen ICO teilnehmen, welcher über NEO läuft. Möchte daher weitere NEO kaufen und diese in den ICO investieren.

Wirkt sich das in irgendeiner Weise auf die bereits gekauften NEO aus hinsichtlich der Haltefrist bzw. Steuerfreiheit?

Danke euch.
hero member
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December 25, 2017, 02:54:41 PM
Mal ein Fall der - soweit ich gelesen habe - bisher nicht diskutiert wurde.

Ich habe noch Altcoins aus 2015 die ich damals irgendwie bekommen habe (nicht gekauft). Damals waren die weniger als 100€ wert. Jetzt sind diese rund 20k Euro wert und ich möchte sie verkaufen. Sie liegen seit 2015 immer auf einer Adresse ohne Verschiebungen. Sind diese nun komplett steuerfrei oder muss ich nachweisen wie ich diese bekommen habe? Theoretisch könnten die ja auch aus einem Auftragsmord sein (überspitzt formuliert natürlich).

1 Jahr gehalten somit Steuerfrei wenn es kein POS Coin war.Bei lediglich 20k kannst Du davon ausgehen das es kein Rückfragen geben wird
hero member
Activity: 924
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December 25, 2017, 02:27:16 PM
Mal ein Fall der - soweit ich gelesen habe - bisher nicht diskutiert wurde.

Ich habe noch Altcoins aus 2015 die ich damals irgendwie bekommen habe (nicht gekauft). Damals waren die weniger als 100€ wert. Jetzt sind diese rund 20k Euro wert und ich möchte sie verkaufen. Sie liegen seit 2015 immer auf einer Adresse ohne Verschiebungen. Sind diese nun komplett steuerfrei oder muss ich nachweisen wie ich diese bekommen habe? Theoretisch könnten die ja auch aus einem Auftragsmord sein (überspitzt formuliert natürlich).
legendary
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An AA rated Bandoneonista
December 24, 2017, 10:18:58 AM
danke für die kurze Antwort. Ein Frage noch .. irgendjemand meinete es gibt da noch ein Gerichtsverfahren welches sich mit damit Beschäfftigt. Hast du davon gehört? ( Einkommensteuer oder Abgeltungssteuer)

Zunächst: die Kapitalertragssteuer ist (für Privatpersonen) auch eine Einkommensteuer, sie bezieht sich aber eben auf genau definierte Einkunftsarten, die in § 43 EStG als Kapitalerträge aufgeführt sind. Da Gewinne aus dem Handel mit Krypto"währungen" hier ebensowenig auftauchen wie solche aus Devisengeschäften, unterliegen sie nicht der Kapitalertragssteuer. Gegen eine entsprechende Auslegung und Besteuerung kann man natürlich bei den Finanzgerichten klagen und sicher hat das auch schon jemand getan. Mir sind aber keine Gerichtsentscheidungen in dieser Sache bekannt (und ich persönlich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Erfolg hätte).
copper member
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December 24, 2017, 09:40:36 AM
Gibt es eine theoretische Möglichkeit Gewinne mit der Abgeltungssteuer abzugelten. Grade wenn die Coins nicht angeschafft wurden sondern nur durch handeln und traden? Hab einige Coins noch aus 2013 aber durch das hin und her kann ich keine haltefristen nachweisen.

Nein, Kapitalertragssteuer kommt sicher nicht zur Anwendung. "handeln und traden" ist (kurzfristiger) Verkauf und Anschaffung. Sofern das nicht gewerblich erfolgt, ist Einkommenssteuer zu entrichten, werden hierbei Gewinne erzielt.

Vergleiche "Denn Verkäufer können die Kryptowährung auch anders als durch den Kauf auf einer Börse erhalten haben, nämlich durch Mining oder Güterverkauf."

Worauf hier hingewiesen wird ist, dass bei Erlangung von Bitcoins durch z.B. Mining oder Güterverkauf ggf. Gewerbesteuer zu zahlen ist, keine Einkommenssteuer.


Hallo twbt,

danke für die kurze Antwort. Ein Frage noch .. irgendjemand meinte es gibt da noch ein Gerichtsverfahren welches sich mit damit Beschäfftigt. Hast du davon gehört? ( Einkommensteuer oder Abgeltungssteuer)

Gruß Chris
legendary
Activity: 994
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An AA rated Bandoneonista
December 24, 2017, 08:52:58 AM
Was Du beschreibst, hat mit dem Topic (Steuern) eher weniger zu tun, sondern mehr - darauf hatte schon lassdas hingewiesen - mit der BaFin: https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoin-und-bafin.html
newbie
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December 24, 2017, 08:37:46 AM
solange dass alles rechtlich in ordnung ist kann man ja die anwaltskosten übernehmen Smiley))))
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