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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 149. (Read 1134257 times)

newbie
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December 27, 2017, 01:37:08 AM
Wie sieht es aus, wenn man am 15.12.17 Bitcoins gegen andere (zb IOTA) tauscht, die IOTA dann über ein Jahr hält und dann, um sie in FIAT zu tauschen, zuerst in Bitcoins tauscht und dann in Euro (alles an einem Tag)? Fällt dann nur Steuer für den Tausch von Bitcoin zu Euro an, falls es innerhalb dieser Stunde zu Schwankungen kommen sollte?. Die iota waren ja länger als ein Jahr im Wallet.
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
December 26, 2017, 05:12:44 PM
Hey zusammen,

wie verhält es sich eigentlich, wenn ich z.B. am 01.12.17 10 ETH kaufe, für mindestens 1 Jahr halte, aber zwischenzeitlich weitere ETH gekauft habe um in ein ICO zu investieren?

Beispiel:
01.12.17 - Kauf von 10 ETH
01.01.18 - Kauf von 5 ETH und sofort in einen ICO investiert, dessen Coin ich 1 Jahr halten möchte

Die 10 ETH vom 01.12.17 verkaufe ich dann am 02.12.18.

Gibt es da Probleme mit dem Finanzamt bzw. wirkt sich der Kauf von ETH vom 01.01.18 auf die Haltefrist der ETH vom 01.12.17 aus oder sind auch innerhalb einer Währung mehrere Käufe separat zu betrachten?

Hey Leute,

kann mir hierz jemand seine Einschätzung abgeben? Hintergrund ist, dass ich vor 2 Monaten ein paar Neo gekauft habe, welche ich eine Weile (+1 Jahr) halten möchte. Allerdings möchte ich nun an einen ICO teilnehmen, welcher über NEO läuft. Möchte daher weitere NEO kaufen und diese in den ICO investieren.

Wirkt sich das in irgendeiner Weise auf die bereits gekauften NEO aus hinsichtlich der Haltefrist bzw. Steuerfreiheit?

Danke euch.
wenn du alles in einem wallet hast, dann FIFO. Wenn du die neuen NEOs in ein anderes Wallet packst (Layer) und von denen das ICO bezahlst, dann kannst du es fein säuberlich dem FA dokumentieren.
member
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December 26, 2017, 07:40:12 AM
Hey zusammen,

wie verhält es sich eigentlich, wenn ich z.B. am 01.12.17 10 ETH kaufe, für mindestens 1 Jahr halte, aber zwischenzeitlich weitere ETH gekauft habe um in ein ICO zu investieren?

Beispiel:
01.12.17 - Kauf von 10 ETH
01.01.18 - Kauf von 5 ETH und sofort in einen ICO investiert, dessen Coin ich 1 Jahr halten möchte

Die 10 ETH vom 01.12.17 verkaufe ich dann am 02.12.18.

Gibt es da Probleme mit dem Finanzamt bzw. wirkt sich der Kauf von ETH vom 01.01.18 auf die Haltefrist der ETH vom 01.12.17 aus oder sind auch innerhalb einer Währung mehrere Käufe separat zu betrachten?

Hey Leute,

kann mir hierz jemand seine Einschätzung abgeben? Hintergrund ist, dass ich vor 2 Monaten ein paar Neo gekauft habe, welche ich eine Weile (+1 Jahr) halten möchte. Allerdings möchte ich nun an einen ICO teilnehmen, welcher über NEO läuft. Möchte daher weitere NEO kaufen und diese in den ICO investieren.

Wirkt sich das in irgendeiner Weise auf die bereits gekauften NEO aus hinsichtlich der Haltefrist bzw. Steuerfreiheit?

Danke euch.
hero member
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December 25, 2017, 02:54:41 PM
Mal ein Fall der - soweit ich gelesen habe - bisher nicht diskutiert wurde.

Ich habe noch Altcoins aus 2015 die ich damals irgendwie bekommen habe (nicht gekauft). Damals waren die weniger als 100€ wert. Jetzt sind diese rund 20k Euro wert und ich möchte sie verkaufen. Sie liegen seit 2015 immer auf einer Adresse ohne Verschiebungen. Sind diese nun komplett steuerfrei oder muss ich nachweisen wie ich diese bekommen habe? Theoretisch könnten die ja auch aus einem Auftragsmord sein (überspitzt formuliert natürlich).

1 Jahr gehalten somit Steuerfrei wenn es kein POS Coin war.Bei lediglich 20k kannst Du davon ausgehen das es kein Rückfragen geben wird
hero member
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December 25, 2017, 02:27:16 PM
Mal ein Fall der - soweit ich gelesen habe - bisher nicht diskutiert wurde.

Ich habe noch Altcoins aus 2015 die ich damals irgendwie bekommen habe (nicht gekauft). Damals waren die weniger als 100€ wert. Jetzt sind diese rund 20k Euro wert und ich möchte sie verkaufen. Sie liegen seit 2015 immer auf einer Adresse ohne Verschiebungen. Sind diese nun komplett steuerfrei oder muss ich nachweisen wie ich diese bekommen habe? Theoretisch könnten die ja auch aus einem Auftragsmord sein (überspitzt formuliert natürlich).
legendary
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An AA rated Bandoneonista
December 24, 2017, 10:18:58 AM
danke für die kurze Antwort. Ein Frage noch .. irgendjemand meinete es gibt da noch ein Gerichtsverfahren welches sich mit damit Beschäfftigt. Hast du davon gehört? ( Einkommensteuer oder Abgeltungssteuer)

Zunächst: die Kapitalertragssteuer ist (für Privatpersonen) auch eine Einkommensteuer, sie bezieht sich aber eben auf genau definierte Einkunftsarten, die in § 43 EStG als Kapitalerträge aufgeführt sind. Da Gewinne aus dem Handel mit Krypto"währungen" hier ebensowenig auftauchen wie solche aus Devisengeschäften, unterliegen sie nicht der Kapitalertragssteuer. Gegen eine entsprechende Auslegung und Besteuerung kann man natürlich bei den Finanzgerichten klagen und sicher hat das auch schon jemand getan. Mir sind aber keine Gerichtsentscheidungen in dieser Sache bekannt (und ich persönlich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Erfolg hätte).
copper member
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December 24, 2017, 09:40:36 AM
Gibt es eine theoretische Möglichkeit Gewinne mit der Abgeltungssteuer abzugelten. Grade wenn die Coins nicht angeschafft wurden sondern nur durch handeln und traden? Hab einige Coins noch aus 2013 aber durch das hin und her kann ich keine haltefristen nachweisen.

Nein, Kapitalertragssteuer kommt sicher nicht zur Anwendung. "handeln und traden" ist (kurzfristiger) Verkauf und Anschaffung. Sofern das nicht gewerblich erfolgt, ist Einkommenssteuer zu entrichten, werden hierbei Gewinne erzielt.

Vergleiche "Denn Verkäufer können die Kryptowährung auch anders als durch den Kauf auf einer Börse erhalten haben, nämlich durch Mining oder Güterverkauf."

Worauf hier hingewiesen wird ist, dass bei Erlangung von Bitcoins durch z.B. Mining oder Güterverkauf ggf. Gewerbesteuer zu zahlen ist, keine Einkommenssteuer.


Hallo twbt,

danke für die kurze Antwort. Ein Frage noch .. irgendjemand meinte es gibt da noch ein Gerichtsverfahren welches sich mit damit Beschäfftigt. Hast du davon gehört? ( Einkommensteuer oder Abgeltungssteuer)

Gruß Chris
legendary
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An AA rated Bandoneonista
December 24, 2017, 08:52:58 AM
Was Du beschreibst, hat mit dem Topic (Steuern) eher weniger zu tun, sondern mehr - darauf hatte schon lassdas hingewiesen - mit der BaFin: https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoin-und-bafin.html
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December 24, 2017, 08:37:46 AM
solange dass alles rechtlich in ordnung ist kann man ja die anwaltskosten übernehmen Smiley))))
legendary
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An AA rated Bandoneonista
December 24, 2017, 08:34:15 AM
Ja, "der aus deutschland" muss dafür nur die ganze Zeit fünfstellige Geldbeträge über sein deutsches Konto verschieben und später dann ggf. erklären, was er da so gemacht hat. Ein bisschen vom Gewinn solltest Du ihm also lassen. Das braucht er recht sicher später für einen guten Anwalt. Wink
newbie
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December 24, 2017, 08:25:57 AM
genau richtig erkannt. der aus deutschland macht davon kein gewinn. das ist das gleiche wie wenn er ins ausland geld überweist. nur er überweist bitcoins Smiley den gewinn mach ich dann in der türkei weil ich es selbst aus meinem ausländischen bitcoin konto verkaufe
legendary
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December 24, 2017, 08:03:42 AM
Da is dann halt die Frage, ob er (mit oder ohne Gewerbe, aber definitiv ohne Lizenz) überhaupt Coins mit Deinem Geld für Dich kaufen darf.
Das könnte u.U. reichlich kompliziert werden.

Einfacher wärs da, wenn er sie kauft und sie an Dich verkauft.
Wenn er dabei keinen Gewinn macht, gibts für ihn auch nix zu versteuern.
newbie
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December 24, 2017, 07:56:41 AM
er verkauft die bitcoins nicht auch nicht im ausland. er sendet die bitcoins an mich in die türkei und ich verkaufe diese von meinem türkischen bitcoin konto. also verkauft er nicht. sozusagen verkaufe ich die bitcoin die auf meinem bitcoin konto sind
legendary
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December 24, 2017, 07:49:36 AM
Wo Dein Kumpel die Bitcoins verkauft (nicht in Deutschland), ist irrelevant, sobald er Gewinne macht, muss er die auch versteuern (vom Freibetrag mal abgesehen).

Ich vermute aber, daß Dein Kumpel gewerblich handelt, wenn er Pech hat sogar als "Finanzdienstleister ohne Lizenz".
Daher würde ich über den Ablauf nochmal nachdenken.

Es wäre vielleicht besser, wenn er die Coins nicht in Deinem Auftrag und mit Deinem Geld kauft,
sondern "mit seinem Geld für sich", danach kannst Du sie ihm ja abkaufen und den Kaufpreis überweisen.
Dann muss er eventuelle Gewinne zwar immernoch versteuern, aber eben als private Veräußerungsgeschäfte, ohne Gewerbe- und Lizenz-Firlefanz.

Aber was weiß ich schon... Smiley
newbie
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December 24, 2017, 07:44:47 AM

warum geldwäsche? in der türkei ist der Bitcoin preis 5% teuer. und somit würde man 5% gewinn machen bei jeder transaktion. Falls das dann aber steuerpflichtig wird dann lohnt sich das nicht. keiner möchte hier geldwäsche machen. deshalb frage ich ob es steuerpflichtig wird Smiley
newbie
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December 24, 2017, 07:40:33 AM
Ein ganz wichtiger Punkt den man allgemein nicht vergessen sollte ist meines Erachtens daran zu denken, dass wenn man zum Beispiel mit Btc einen Altcoin kauft und der Btc Kurs zwischen dem Erwerb des Btc und dem Kauf des Altcoins (Haltefrist des Btc unter 1 Jahr) gestiegen ist, der Kurs Gewinn auch steuerpflichtig ist
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December 24, 2017, 07:38:00 AM
Hallo,

ich habe eine frage bezüglich gewinne und steuern von verkauften bitcoins.

Ich lebe in der Türkei und ein freund in Deutschland. Wenn ich von meinem türkischen Bankkonto an mein Kumpel nach Deutschland in sein deutsches Bankkonto geld überweise ( ca. 20 000 Euro) und er kauft dann mit dem Betrag Bitcoins von einer Deutschen Bitcoin börse. Den gekauften bitcoin sendet er dann an meine Türkische bitcoin adresse ( Bitcoin adresse aus einer türkischen Bitcoin börse) und ich verkaufe die bitcoins und überweise mein kumpel nochmals 20 000 euro aus meinem türkischen bankkonto an sein deutsches Bankkonto.

meine frage ist, sind die beträge zu versteuern wenn er von mir jede woche 20 000 euro überwiesen bekommt von türkischen bankkonto auf sein deutsches bankkonto. Er selbst verkauft die bitcoins in deutschland nicht. Die in deutschland gekaufte bitcoins werde ich dann in der Türkei verkaufen und ihn regelmässig betrage wieder überweisen damit er neue Bitcoins kauft und die wiederrum an mich schickt.

Das nennt man Geldwäsche und endet je nach Volumen im Gefängniss. Das auch jeder hier seine kriminellen Geschäfte freiwillig preisgibt Cheesy Cheesy Cheesy
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December 24, 2017, 07:33:49 AM
meine frage war ob mein kumpel davon steuer zahlen muss Smiley
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December 24, 2017, 07:27:39 AM
Hallo,

ich habe eine frage bezüglich gewinne und steuern von verkauften bitcoins.

Ich lebe in der Türkei und ein freund in Deutschland. Wenn ich von meinem türkischen Bankkonto an mein Kumpel nach Deutschland in sein deutsches Bankkonto geld überweise ( ca. 20 000 Euro) und er kauft dann mit dem Betrag Bitcoins von einer Deutschen Bitcoin börse. Den gekauften bitcoin sendet er dann an meine Türkische bitcoin adresse ( Bitcoin adresse aus einer türkischen Bitcoin börse) und ich verkaufe die bitcoins und überweise mein kumpel nochmals 20 000 euro aus meinem türkischen bankkonto an sein deutsches Bankkonto.

meine frage ist, sind die beträge zu versteuern wenn er von mir jede woche 20 000 euro überwiesen bekommt von türkischen bankkonto auf sein deutsches bankkonto. Er selbst verkauft die bitcoins in deutschland nicht. Die in deutschland gekaufte bitcoins werde ich dann in der Türkei verkaufen und ihn regelmässig betrage wieder überweisen damit er neue Bitcoins kauft und die wiederrum an mich schickt.

Und was hat dein Kumpel von der Geschichte?
newbie
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December 24, 2017, 07:22:56 AM
Hallo,

ich habe eine frage bezüglich gewinne und steuern von verkauften bitcoins.

Ich lebe in der Türkei und ein freund in Deutschland. Wenn ich von meinem türkischen Bankkonto an mein Kumpel nach Deutschland in sein deutsches Bankkonto geld überweise ( ca. 20 000 Euro) und er kauft dann mit dem Betrag Bitcoins von einer Deutschen Bitcoin börse. Den gekauften bitcoin sendet er dann an meine Türkische bitcoin adresse ( Bitcoin adresse aus einer türkischen Bitcoin börse) und ich verkaufe die bitcoins und überweise mein kumpel nochmals 20 000 euro aus meinem türkischen bankkonto an sein deutsches Bankkonto.

meine frage ist, sind die beträge zu versteuern wenn er von mir jede woche 20 000 euro überwiesen bekommt von türkischen bankkonto auf sein deutsches bankkonto. Er selbst verkauft die bitcoins in deutschland nicht. Die in deutschland gekaufte bitcoins werde ich dann in der Türkei verkaufen und ihn regelmässig betrage wieder überweisen damit er neue Bitcoins kauft und die wiederrum an mich schickt.
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