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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 150. (Read 1134143 times)

legendary
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An AA rated Bandoneonista
December 24, 2017, 07:14:26 AM
Gibt es eine theoretische Möglichkeit Gewinne mit der Abgeltungssteuer abzugelten. Grade wenn die Coins nicht angeschafft wurden sondern nur durch handeln und traden? Hab einige Coins noch aus 2013 aber durch das hin und her kann ich keine haltefristen nachweisen.

Nein, Kapitalertragssteuer kommt sicher nicht zur Anwendung. "handeln und traden" ist (kurzfristiger) Verkauf und Anschaffung. Sofern das nicht gewerblich erfolgt, ist Einkommenssteuer zu entrichten, werden hierbei Gewinne erzielt.

Vergleiche "Denn Verkäufer können die Kryptowährung auch anders als durch den Kauf auf einer Börse erhalten haben, nämlich durch Mining oder Güterverkauf."

Worauf hier hingewiesen wird ist, dass bei Erlangung von Bitcoins durch z.B. Mining oder Güterverkauf ggf. Gewerbesteuer zu zahlen ist, keine Einkommenssteuer.
member
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December 24, 2017, 04:45:39 AM
Hey zusammen,

wie verhält es sich eigentlich, wenn ich z.B. am 01.12.17 10 ETH kaufe, für mindestens 1 Jahr halte, aber zwischenzeitlich weitere ETH gekauft habe um in ein ICO zu investieren?

Beispiel:
01.12.17 - Kauf von 10 ETH
01.01.18 - Kauf von 5 ETH und sofort in einen ICO investiert, dessen Coin ich 1 Jahr halten möchte

Die 10 ETH vom 01.12.17 verkaufe ich dann am 02.12.18.

Gibt es da Probleme mit dem Finanzamt bzw. wirkt sich der Kauf von ETH vom 01.01.18 auf die Haltefrist der ETH vom 01.12.17 aus oder sind auch innerhalb einer Währung mehrere Käufe separat zu betrachten?

copper member
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December 24, 2017, 03:23:09 AM
Gibt es eine theoretische Möglichkeit Gewinne mit der Abgeltungssteuer abzugelten. Grade wenn die Coins nicht angeschafft wurden sondern nur durch handeln und traden? Hab einige Coins noch aus 2013 aber durch das hin und her kann ich keine haltefristen nachweisen.
Vergleiche "Denn Verkäufer können die Kryptowährung auch anders als durch den Kauf auf einer Börse erhalten haben, nämlich durch Mining oder Güterverkauf."


https://boerse.ard.de/anlageformen/kryptowaehrungen/so-wird-der-bitcoin-besteuert100.html

Best Weihnachtliche Grüße
legendary
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December 23, 2017, 07:41:45 PM
Kurz nochmal zu mir, habe mir meine ersten BTC Anteile für niedrige zweistellige EUR-Beträge monatlich ab 07/2016 bei "bitcoin.de" gekauft. Mitte des Jahres 2017 habe ich dann doch etwas kalte Füße bekommen und habe Gewinne mitgenommen. Diese muss ich versteuern, das ist mir klar. Ich habe diese EUR-Gewinne in PPC umgetauscht. So nun habe ich diese in meiner Paper-Wallet (zuerst Onlinewallet), und wende die "Kostolany"-Methode an... nicht mehr reinschauen, schlafen, warten und einfach halten. 2019 sehe ich dann weiter und dann entscheiden ob ich einen Teil meiner PPC Gewinne (sofern vorhanden) mitnehme und mit dem Steuerberater klären, ob und was genau zu versteuern ist.

Perfekt. Genau so würde ich es in Deiner Situation auch handhaben. Persönlich habe ich um PoS-Coins (aus rein technischen Gründen) einen riesen Bogen gemacht. Aber, das ist keine steuerliche Frage, ja.
newbie
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December 23, 2017, 07:31:53 PM
@twbt: Ja, vielleicht war es in meinem Antwort-Post zu Zidane zu flapsig formuliert von mir, aber du hast verstanden, was meine Intention eigentlich ist. Habe mittlerweile auch ein paar Posts gefunden, wo diese Besteuerung bzw. die Haltefrist der PoS-Coins ein Thema ist.

z.B. hier:

https://bitcointalksearch.org/topic/m.19415476

interessant ist dieses Zitat aus dem o.g. Post:

"..

b.) Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.
..."

Wenn ich mir das alles so durchlese, ist es in der Tat noch unklar und muss jeder für sich mit seinem Steuerberater und/oder dem FA klären.

Für mich konkret bedeutet das nun, dass ich versuche, das meine PPC auf dem PaperWallet keine Zuflüsse durch "Minting" in 2018 zu bekommen. Nächstes Jahr sind wir hier hoffentlich etwas weiter mit der Besteuerung.

Kurz nochmal zu mir, habe mir meine ersten BTC Anteile für niedrige zweistellige EUR-Beträge monatlich ab 07/2016 bei "bitcoin.de" gekauft. Mitte des Jahres 2017 habe ich dann doch etwas kalte Füße bekommen und habe Gewinne mitgenommen. Diese muss ich versteuern, das ist mir klar. Ich habe diese EUR-Gewinne in PPC umgetauscht. So nun habe ich diese in meiner Paper-Wallet (zuerst Onlinewallet), und wende die "Kostolany"-Methode an... nicht mehr reinschauen, schlafen, warten und einfach halten. 2019 sehe ich dann weiter und dann entscheiden ob ich einen Teil meiner PPC Gewinne (sofern vorhanden) mitnehme und mit dem Steuerberater klären, ob und was genau zu versteuern ist.

Also, immer sachlich und friedlich bleiben...
Gruß

legendary
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December 23, 2017, 06:38:31 PM
@CoinTS70: Lass Dich von zidane nicht kirre machen, aber geh' an Steuerthemen auch nicht "mit gesundem Menschenverstand" ran. Das mit den Zinsen und der Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre ist hier im Thread immer wieder Thema gewesen. Vieles deutet darauf hin, dass wohl tatsächlich Zinseinnahmen die Haltefrist verlängern. Es gibt einige, gut begründete Positionen, dass das nicht der Fall ist. Nach meinem Kenntnisstand ist das bislang tatsächlich unterm Strich: unklar. Es gibt aber wohl eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass sich die Haltefrist tatsächlich verlängert (auch bei Bitcoins, wenn man Lending betrieben hat auf z.B. Poloniex). Da würde ich sowohl die Beratung durch einen Steuerberater empfehlen, aber selbstverständlich auch den Aufbau eigenen Wissens...
newbie
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December 23, 2017, 05:45:10 PM
Hi,

nur damit das klar ist, ich zahle immer brav meine Steuern, nur habe ich hier auf einen Umstand mit den speziellen Coins hingewiesen, mehr war nicht meine Absicht. Sorry Zidane, da solltest du mich nicht falsch verstehen. Ich werde dann sowieso zu einem Steuerberater gehen, damit alles "safe" ist.

Ich habe halt einfach 2017 erstmalig Verkäufe im Kryptobereich getätigt (und das waren keine tausende EUR Gewinn), bin ja neu in dieser Thematik, deswegen die Nachfrage, auch in Bezug auf das kommende Jahr 2018.

Aber eine Klarheit sollte für die Steuergesetzgebung in diesem Neuland schon geben... das hat mit "Schönreden" in meinem Falle nichts zu tun.

Gruß
 


legendary
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December 23, 2017, 05:30:10 PM
und immer dran denken, die jungs aus dem Finanzamt lesen hier immer mit ;-) und die IP gibts beim Forenbetreiber gratis...

Heißt das du arbeitest dort? Wink Zum Fettgedruckten: per Mail aus Panama?  Grin

https://whois.icann.org/en/lookup?name=bitcointalk.org
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December 23, 2017, 05:27:41 PM
Danke Zidane für die rasche Antwort...


...eigentlich ist es doch ein steuerlicher Nachteil für entsprechende Coins (Skandal möchte ich eigentlich nicht in dem Mund nehmen), auch ggf. andere Coins wären u.U. betroffen (wie NEO mit GAS ...).

Wo soll denn der Staat den Unterscheid zwischen 1000 BTC und 1000 PPC sehen (Wert mal außer acht lassen)?

Wenn ich ein Jahr lang PPC z.B. nur auf einer Online-Wallet liegen lasse und dort das Minting nicht berücksichtigt wird, muss doch auch die 1-Jahresregel gelten!?
Dann wäre das wie bei einem BTC, bekomme keine Zinsen, dafür steuerliche Freiheit nach "einem Jahr"!

Die private PPC-Wallet am PC muss nach jedem Start des Programmes auch explizit "Minting" freigeschaltet für das werden ("Minting suspended due to locked wallet").

Zwar nicht im Sinne des Erfinders, aber doch legitim, oder?

Wo steht in den deutschen Gesetzen, dass ich auf einen bestimmten Krypto-Coin Zinsen bekomme oder nicht (und dann 10 Jahre halten muss) und der noch wichtigere zweite Punkt -- > diese auch tatsächlich in Anspruch nehme? Ich wette, nirgendwo....


Wenn Dir deine Interpretation der Dinge 50 - 120Tagessätze, zuzüglich einem Eintrag im Führungszeugniss, wie auch einer dennoch auftrettenden Nachzahlung Wert sind, dann nur zu. Dein Motto scheint wohl zu sein....  Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt... Hey Pipi Langstrumpf...Fallari Fallara Falla hopsasa
und immer dran denken, die jungs aus dem Finanzamt lesen hier immer mit ;-) und die IP gibts beim Forenbetreiber gratis...

https://www.gevestor.de/details/steuerhinterziehung-strafe-und-strafmasstabelle-709808.html





Jetzt muss ich mich auch mal eischalten.

Ich kann weder Leute leiden die versuchen den Staat zu bescheißen und Steuern zu hinterziehen, noch Leute die dem Staat und gewissen Ämtern Allmacht zusprechen.

Ja Coins müssen versteuert werden. Tatsache ist das es alles "neuland" ist. Für Halter wie auch für die Ämter. Selbst hier im Forum herrscht viel Unklarheit. Woher soll denn jemand der mit solchen Foren nichts am Hut hat seine Klarheit hernehmen? Steuerberater? Ja gut ok, aber ich bin mir sicher das 50% aller Bitcoinhalter nicht mal wissen das sie darauf überhaupt Steuern zahlen müssen. Und ich zählte bis vor kurzen auch zu. Das war alles nur Spielerei. Über Steuern hab ich mir null Gedanken gemacht. Und das garnicht böswillig. Und jetzt komm mir nicht mit Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wird man wegen Steuerhinterziehung angeklagt muss da schon Vorsatz vorliegen. Der Rest muss dann halt nachzahlen. Meinetwegen noch mit Zinsen.

Dein Ernst? Das Finanzamt liest hier mit? Und was sollen die hier finden? Dir ist schon klar das man hier schreiben kann was man will und sich daraus rechtlich überhaupt kein Verdacht erschließen kann. Ich kann hier auch schreiben "Hey Leute, ich hab grade 100000€ hinterzogen, haha die deppen vom FA". Und IPs? Im ernst? Dir ist schon klar das es kein Telefonbuch für IP Adressen gibt wo dann dein Name steht. Da muss erstmal ein Richter schon die Rausgabe vom Provider erwirken. Und das wird er nicht nur weil User Dildoboy88 in einem Bitcoinforum geschrieben hat das er vergessen hat 5000€ bei der Steuererklärung anzugeben.
hero member
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December 23, 2017, 04:05:55 PM
Danke Zidane für die rasche Antwort...


...eigentlich ist es doch ein steuerlicher Nachteil für entsprechende Coins (Skandal möchte ich eigentlich nicht in dem Mund nehmen), auch ggf. andere Coins wären u.U. betroffen (wie NEO mit GAS ...).

Wo soll denn der Staat den Unterscheid zwischen 1000 BTC und 1000 PPC sehen (Wert mal außer acht lassen)?

Wenn ich ein Jahr lang PPC z.B. nur auf einer Online-Wallet liegen lasse und dort das Minting nicht berücksichtigt wird, muss doch auch die 1-Jahresregel gelten!?
Dann wäre das wie bei einem BTC, bekomme keine Zinsen, dafür steuerliche Freiheit nach "einem Jahr"!

Die private PPC-Wallet am PC muss nach jedem Start des Programmes auch explizit "Minting" freigeschaltet für das werden ("Minting suspended due to locked wallet").

Zwar nicht im Sinne des Erfinders, aber doch legitim, oder?

Wo steht in den deutschen Gesetzen, dass ich auf einen bestimmten Krypto-Coin Zinsen bekomme oder nicht (und dann 10 Jahre halten muss) und der noch wichtigere zweite Punkt -- > diese auch tatsächlich in Anspruch nehme? Ich wette, nirgendwo....


Wenn Dir deine Interpretation der Dinge 50 - 120Tagessätze, zuzüglich einem Eintrag im Führungszeugniss, wie auch einer dennoch auftrettenden Nachzahlung Wert sind, dann nur zu. Dein Motto scheint wohl zu sein....  Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt... Hey Pipi Langstrumpf...Fallari Fallara Falla hopsasa
und immer dran denken, die jungs aus dem Finanzamt lesen hier immer mit ;-) und die IP gibts beim Forenbetreiber gratis...

https://www.gevestor.de/details/steuerhinterziehung-strafe-und-strafmasstabelle-709808.html



newbie
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December 23, 2017, 03:47:00 PM
Danke Zidane für die rasche Antwort...


...eigentlich ist es doch ein steuerlicher Nachteil für entsprechende Coins (Skandal möchte ich eigentlich nicht in dem Mund nehmen), auch ggf. andere Coins wären u.U. betroffen (wie NEO mit GAS ...).

Wo soll denn der Staat den Unterscheid zwischen 1000 BTC und 1000 PPC sehen (Wert mal außer acht lassen)?

Wenn ich ein Jahr lang PPC z.B. nur auf einer Online-Wallet liegen lasse und dort das Minting nicht berücksichtigt wird, muss doch auch die 1-Jahresregel gelten!?
Dann wäre das wie bei einem BTC, bekomme keine Zinsen, dafür steuerliche Freiheit nach "einem Jahr"!

Die private PPC-Wallet am PC muss nach jedem Start des Programmes auch explizit "Minting" freigeschaltet für das werden ("Minting suspended due to locked wallet").

Zwar nicht im Sinne des Erfinders, aber doch legitim, oder?

Wo steht in den deutschen Gesetzen, dass ich auf einen bestimmten Krypto-Coin Zinsen bekomme oder nicht (und dann 10 Jahre halten muss) und der noch wichtigere zweite Punkt -- > diese auch tatsächlich in Anspruch nehme? Ich wette, nirgendwo....



hero member
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December 23, 2017, 03:09:34 PM
Hallo,

ich bin neu hier, habe aber schon seit 1,5 Jahren KryptoCoins, nun aber konkret eine Frage zur steuerlichen Behandlung von "Peercoin" PPC (auch wenn es vielleicht schon mal behandelt wurde ...dann sorry).

fiktives einfaches Beispiel:

Ich habe  am 23.12.2017 1000 PPC für 4€ gekauft (Wert: 4000€) und auf meinem privaten Wallet übertragen. Soweit ich es verstehe, ist nach einem Jahr der Gewinn steuerfrei bei BTC.
Jetzt ist der Kurs für 1 PPC am 02.01.2019 bei 10€ habe also demnach 10.000€ Wert: Gewinn also 6000€. Ich gehe davon aus, dass dann 6000€ steuerfrei sind.

Aber nun gibt es hier 1% für das Minting (Zinsen) ggf. 10 PPC dazu, also 100€. Ich gehe davon aus, dass dann die 10 PPC dann über 10 Jahre gehalten werden müssen, um steuerfrei zu werden.

Aber die ursprünglichen 1000 PPC sollten demnach nicht davon betroffen sein (weil die sind ja von mir selbst eingekauft worden (das kann ich dann auch nachweisen).

Wer kann dazu schon über seine Erfahrungen berichten?

Gruß
CoinTS70


Die 6000€ müssen versteuert werden da sobald Zinsen gezahlt werden sich das ganze von 1 auf 10 Jahre Haltefrist erhöht.
newbie
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December 23, 2017, 03:02:52 PM
Hallo,

ich bin neu hier, habe aber schon seit 1,5 Jahren KryptoCoins, nun aber konkret eine Frage zur steuerlichen Behandlung von "Peercoin" PPC (auch wenn es vielleicht schon mal behandelt wurde ...dann sorry).

fiktives einfaches Beispiel:

Ich habe  am 23.12.2017 1000 PPC für 4€ gekauft (Wert: 4000€) und auf meinem privaten Wallet übertragen. Soweit ich es verstehe, ist nach einem Jahr der Gewinn steuerfrei bei BTC.
Jetzt ist der Kurs für 1 PPC am 02.01.2019 bei 10€ habe also demnach 10.000€ Wert: Gewinn also 6000€. Ich gehe davon aus, dass dann 6000€ steuerfrei sind.

Aber nun gibt es hier 1% für das Minting (Zinsen) ggf. 10 PPC dazu, also 100€. Ich gehe davon aus, dass dann die 10 PPC dann über 10 Jahre gehalten werden müssen, um steuerfrei zu werden.

Aber die ursprünglichen 1000 PPC sollten demnach nicht davon betroffen sein (weil die sind ja von mir selbst eingekauft worden (das kann ich dann auch nachweisen).

Wer kann dazu schon über seine Erfahrungen berichten?

Gruß
CoinTS70
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December 23, 2017, 01:02:51 PM
Hat jemand schon Erfahrung bzgl. Nachweise fürs Finanzamt, wenn man z.B. GAS für NEO bekommt? Muss man das erhaltene GAS täglich in einer Excelliste in Euro umrechnen und dabei auf die Uhrzeit abstellen, an dem GAS der Wallet gutgeschrieben wurde? Wobei ich nicht wüsste, wie ich den Euro-Wert zu einer bestimmten Uhrzeit ermitteln kann.
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December 23, 2017, 12:09:33 PM
Falsch. Die Rechtslage ist nicht klar, denn es gibt noch keine Rechtssprechung bzgl. Krypto. Derzeit wird es nur als priv. Veräußerungsgeschäft behandelt, aber ob es auch stets so anerkannt wird, ist nicht verlässlich.

Das ist doch schon lange hinreichend geklärt. Aktuell dazu auch die (nochmalige) Bestätigung der Rechtslage durch das Bundesfinanzministerium:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bitcoin-verkaeufer-muessen-spekulationsfrist-beachten-a-1184643.html

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Finanzministerium-Fuer-Gewinne-aus-Bitcoin-Geschaeften-gilt-Spekulationsfrist-3926982.html

Ebenso sind Gewinne, auch wenn diese vermeintlich steuerfrei sind, grundsätzlich zu melden. Frag doch mal deine. Steuerberater, der kann dir das erklären.

Wenn ich meinen Steuerberater frage, kriege ich das, was auch schon Iudica hier im Forum als Steuerberater dazu gesagt hat:

https://bitcointalksearch.org/topic/m.20889354

Und außerdem: warum streunen sich so viele dies anzugeben? Tut ihr es nicht, kann sich dies nur nachteilig auswirken. Denn wenn das Finanzamt die Gewinne anerkennt, sind euch diese sicher, auch wenn sich die Rechtslage künftig ändern sollte.

Also ich "streune" hier gar nix, ich hab' nur darauf hingewiesen, dass man sowas schlicht nicht in Anlage SO oder sonstwo eintragen kann. Und was interessieren mich evtl. zukünftige Änderungen der Gesetzeslage? Vlt. muss ich irgendwann den Sauerstoff, den ich bislang noch steuerlich neutral konsumieren kann, bei meiner Steuererklärung angeben. Aber ich muss das sicherlich nicht jetzt vorsorglich tun.
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December 23, 2017, 11:54:43 AM
Ich wiederhole: Das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest, nicht der Bürger.

Auch außerhalb der Spekulationsfrist, sind Gewinne anzugeben. Nur werden sie dann nicht als steuerpflichtiges Einkommen gewertet.

Im Forum wird den ganzen Tag so viel Quatsch wiederholt, da ist es letztlich egal, ob Du auch noch Deinen eigenen wiederholst. Die Rechtslage ist da schlicht sonnenklar: nach einem Jahr "Haltefrist" gibt es steuerlich schlicht keine Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft mehr, die man irgendwo angeben könnte, siehe auch: https://bitcointalksearch.org/topic/m.26036601

Falsch. Die Rechtslage ist nicht klar, denn es gibt noch keine Rechtssprechung bzgl. Krypto. Derzeit wird es nur als priv. Veräußerungsgeschäft behandelt, aber ob es auch stets so anerkannt wird, ist nicht verlässlich.

Ebenso sind Gewinne, auch wenn diese vermeintlich steuerfrei sind, grundsätzlich zu melden. Frag doch mal deine. Steuerberater, der kann dir das erklären.

Und außerdem: warum streunen sich so viele dies anzugeben? Tut ihr es nicht, kann sich dies nur nachteilig auswirken. Denn wenn das Finanzamt die Gewinne anerkennt, sind euch diese sicher, auch wenn sich die Rechtslage künftig ändern sollte.

legendary
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An AA rated Bandoneonista
December 23, 2017, 11:35:48 AM
Ich wiederhole: Das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest, nicht der Bürger.

Auch außerhalb der Spekulationsfrist, sind Gewinne anzugeben. Nur werden sie dann nicht als steuerpflichtiges Einkommen gewertet.

Im Forum wird den ganzen Tag so viel Quatsch wiederholt, da ist es letztlich egal, ob Du auch noch Deinen eigenen wiederholst. Die Rechtslage ist da schlicht sonnenklar: nach einem Jahr "Haltefrist" gibt es steuerlich schlicht keine Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft mehr, die man irgendwo angeben könnte, siehe auch: https://bitcointalksearch.org/topic/m.26036601
newbie
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December 23, 2017, 11:21:53 AM

Korrekt. Und die Steuerfreiheit wird durch das Finanzamt festgestellt. Erst dann bist du auf der sicheren Seite.

https://ibb.co/nncUEm

Ich wiederhole: Das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest, nicht der Bürger.

Auch außerhalb der Spekulationsfrist, sind Gewinne anzugeben. Nur werden sie dann nicht als steuerpflichtiges Einkommen gewertet. So verhält es sich ja auch in WISO Steuer.
member
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December 23, 2017, 06:51:14 AM

Ein signifikanter Unterschied zu den angefügten Beispielen ist, dass man auf einem Flohmarkt üblicherweise keine Dinge verkauft werden, die man kürzer als 12 Monate besaß und falls doch, dann macht man damit als Privatier keine Gewinne.

Bei Crypto gilt beides häufig nicht ....

legendary
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December 23, 2017, 06:40:06 AM
Angenommen man hat vor über einem Jahr BTC bar gekauft ....

... reicht es dann dem Finanzamt aus zb. einen Screenshot des Paperwallet zu senden, auf dem zu erkennen ist, wann die BTC eingezahlt wurden?
Wenn man BTC veräußert, die man vor über einem Jahr gekauft hat, muss man dem Finanzamt garnichts zusenden.

Würde ich aber dennoch tun.In Zukunft werden sich hier die Besteuerungsgesetze ändern, dann ist man aufjedenfall save.

Korrekt. Und die Steuerfreiheit wird durch das Finanzamt festgestellt. Erst dann bist du auf der sicheren Seite.

https://ibb.co/nncUEm
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