@twbt: Ja, vielleicht war es in meinem Antwort-Post zu Zidane zu flapsig formuliert von mir, aber du hast verstanden, was meine Intention eigentlich ist. Habe mittlerweile auch ein paar Posts gefunden, wo diese Besteuerung bzw. die Haltefrist der PoS-Coins ein Thema ist.
z.B. hier:
https://bitcointalksearch.org/topic/m.19415476interessant ist dieses Zitat aus dem o.g. Post:
"..
b.) Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.
..."
Wenn ich mir das alles so durchlese, ist es in der Tat noch unklar und muss jeder für sich mit seinem Steuerberater und/oder dem FA klären.
Für mich konkret bedeutet das nun, dass ich versuche, das meine PPC auf dem PaperWallet keine Zuflüsse durch "Minting" in 2018 zu bekommen. Nächstes Jahr sind wir hier hoffentlich etwas weiter mit der Besteuerung.
Kurz nochmal zu mir, habe mir meine ersten BTC Anteile für niedrige zweistellige EUR-Beträge monatlich ab 07/2016 bei "bitcoin.de" gekauft. Mitte des Jahres 2017 habe ich dann doch etwas kalte Füße bekommen und habe Gewinne mitgenommen. Diese muss ich versteuern, das ist mir klar. Ich habe diese EUR-Gewinne in PPC umgetauscht. So nun habe ich diese in meiner Paper-Wallet (zuerst Onlinewallet), und wende die "Kostolany"-Methode an... nicht mehr reinschauen, schlafen, warten und einfach halten. 2019 sehe ich dann weiter und dann entscheiden ob ich einen Teil meiner PPC Gewinne (sofern vorhanden) mitnehme und mit dem Steuerberater klären, ob und was genau zu versteuern ist.
Also, immer sachlich und friedlich bleiben...
Gruß