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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 148. (Read 1140940 times)

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December 29, 2017, 08:31:56 AM
Mal ne Frage, ich habe 2014 fünf BTC gekauft, und will nun evtl. die Hälfte verkaufen (also ca. 20.000-30.000 €).

Könnte ich mir den Betrag nun einfach von einer Exchange auf mein Konto überweisen lassen, ohne dass ich irgendwelche Probleme mit dem Finanzamt etc. bekomme? (Ich habe die BTC ja schon weit länger als ein Jahr, also muss ich nichts versteuern, oder?)

Ich bin halt ein armer Student dessen Kontostand sich immer zwischen 0 und 450€ bewegt, es würde also wahrscheinlich schon auffallen, wenn ich auf einmal so einen Batzen Geld auf mein Konto überwiesen bekomme. Aber rein rechtlich müsste es in Ordnung sein, so wie ich das verstehe.

Ich habe auch nur einen Nebenjob auf 450€ Basis, ich mache also auch keine Steuererklärung o.ä.

Kann da jemand was dazu sagen?

Wenn du das Kaufdatum von 2014 nachweisen kannst, sind deine Erträge steuerfrei und müssen auch nicht angegeben werden. *imho*



Und wenn er kein kaufdatum nachweisen kann, jedoch ca 36 Monate Haltefrist anhand der Blockchain, dann sind sie nicht mehr steuerfrei?  Grin
Mir fehlt weiterhin der Passus der besagt dass das Kaufdatum zwingend erforderlich - sonst lese ich immer nur "12Monate Haltefrist"

Es gilt die 12 monate Haltefrist. Casht du zb meinetwegen 500 Euro auf dein Konto und kannst 12 monate Haltefrist nachweisen wird keiner was sagen.
Casht du 4mil Euro auf dein Konto darfst du nachweisen woher das Geld kommt, da Geldwäscheverdacht vorliegen könnte.


Meines Wissens liegt die Beweislast für Steuerbetrug oder Geldwäsche immer noch beim Staat. Die SPD wollte das 2016 ändern, aber ich habe dazu nichts gefunden.
Eigentlich ziemlich clever so eine Beweislastumkehr. Wenn dein Haus abbrennt und deine Beweise für dein Einkommen mit verbrennen, dann kann auch noch der Staat deine letzten Groschen rauben, weil man ja nicht mehr nachweisen kann, woher das Geld stammt. Denunzianten wird es es immer einfacher gemacht.
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December 29, 2017, 08:20:48 AM
Du schreibst ziemlich wirr. Die Gewinne sind in dem Jahr zu versteuern, in dem sie realisiert werden und nicht in dem Jahr, in dem das Geld auf deinem Konto landet...
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December 29, 2017, 07:58:36 AM
Hier stand wirres Zeugs, dass bereits beantwortet wurde.
Gewinnrealisierung ist auch ein Tausch des Altcoints zurück in BTC, also Steuer zahlen.
sr. member
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December 29, 2017, 07:35:59 AM
Wenn ich Nxt Coins kaufe, diese auf mein "Wallet" überweise, dann jemand eine Nachricht schreibe und dafür 3 Nxt Coins als Gebühr für die Dienstleistung "Nachricht in Blockchain aufnehmen" bezahle, muss ich dann den aktuellen Euro-Wert der 3 Nxt Coins ermitteln, und die Differenz zum Kauf als "Gewinn" versteuern.    Grin

Besser lässt sich die kranke Weltsicht der Techno- und Bürokraten anhand eines profanen Beispiels nicht veranschaulichen. Der angeführte Aspekt ist vielleicht auch ein Grund, warum sich Cryptos derzeit schwer als Zahlungsmittel etablieren können.

Einen Kaffee nach Kurssteigerung innerhalb der Haltefrist in BTC bezahlt? Dann geben Sie mal bitte (also verbindlich) Ihre (wenn noch so marginalen) realisierten Gewinne detailliert in der Steuererklärung an.  Tongue

Ich würde die NXT eher als Gebühren von der Steuer abziehen wollen. 
Du darfst schließlich sonstige Transaktionsgebühren auch abziehen, zB Senden von Börse auf Wallet. Sonst müsstest du die auch als Gewinn aus einer Dienstleistung verbuchen, was aber keinen Sinn macht.
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December 29, 2017, 04:34:06 AM
Mal ne Frage, ich habe 2014 fünf BTC gekauft, und will nun evtl. die Hälfte verkaufen (also ca. 20.000-30.000 €).

Könnte ich mir den Betrag nun einfach von einer Exchange auf mein Konto überweisen lassen, ohne dass ich irgendwelche Probleme mit dem Finanzamt etc. bekomme? (Ich habe die BTC ja schon weit länger als ein Jahr, also muss ich nichts versteuern, oder?)

Ich bin halt ein armer Student dessen Kontostand sich immer zwischen 0 und 450€ bewegt, es würde also wahrscheinlich schon auffallen, wenn ich auf einmal so einen Batzen Geld auf mein Konto überwiesen bekomme. Aber rein rechtlich müsste es in Ordnung sein, so wie ich das verstehe.

Ich habe auch nur einen Nebenjob auf 450€ Basis, ich mache also auch keine Steuererklärung o.ä.

Kann da jemand was dazu sagen?

Wenn du das Kaufdatum von 2014 nachweisen kannst, sind deine Erträge steuerfrei und müssen auch nicht angegeben werden. *imho*



Und wenn er kein kaufdatum nachweisen kann, jedoch ca 36 Monate Haltefrist anhand der Blockchain, dann sind sie nicht mehr steuerfrei?  Grin
Mir fehlt weiterhin der Passus der besagt dass das Kaufdatum zwingend erforderlich - sonst lese ich immer nur "12Monate Haltefrist"

Es gilt die 12 monate Haltefrist. Casht du zb meinetwegen 500 Euro auf dein Konto und kannst 12 monate Haltefrist nachweisen wird keiner was sagen.
Casht du 4mil Euro auf dein Konto darfst du nachweisen woher das Geld kommt, da Geldwäscheverdacht vorliegen könnte.
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December 29, 2017, 03:55:49 AM
Mal ne Frage, ich habe 2014 fünf BTC gekauft, und will nun evtl. die Hälfte verkaufen (also ca. 20.000-30.000 €).

Könnte ich mir den Betrag nun einfach von einer Exchange auf mein Konto überweisen lassen, ohne dass ich irgendwelche Probleme mit dem Finanzamt etc. bekomme? (Ich habe die BTC ja schon weit länger als ein Jahr, also muss ich nichts versteuern, oder?)

Ich bin halt ein armer Student dessen Kontostand sich immer zwischen 0 und 450€ bewegt, es würde also wahrscheinlich schon auffallen, wenn ich auf einmal so einen Batzen Geld auf mein Konto überwiesen bekomme. Aber rein rechtlich müsste es in Ordnung sein, so wie ich das verstehe.

Ich habe auch nur einen Nebenjob auf 450€ Basis, ich mache also auch keine Steuererklärung o.ä.

Kann da jemand was dazu sagen?

Wenn du das Kaufdatum von 2014 nachweisen kannst, sind deine Erträge steuerfrei und müssen auch nicht angegeben werden. *imho*



Und wenn er kein kaufdatum nachweisen kann, jedoch ca 36 Monate Haltefrist anhand der Blockchain, dann sind sie nicht mehr steuerfrei?  Grin
Mir fehlt weiterhin der Passus der besagt dass das Kaufdatum zwingend erforderlich - sonst lese ich immer nur "12Monate Haltefrist"
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December 29, 2017, 03:48:53 AM
Ich bin gerade dabei eine Excel-Liste all meiner Käufe und Verkäufe für das Finanzamt zu erstellen. Ich frage mich allerdings, wie ich den Kauf meiner Electroneum (ETN) beweisen soll. Ich hatte damals ETH direkt von Coinbase auf die ETN-Wallet übertragen und auf dieser Wallet sieht man nur die Anzahl der Coins. Sonst steht nichts dabei.

Wie muss man in diesen Fällen den Nachweis für das Finanzamt erbringen? Die Coins will ich definitiv über 1 Jahr halten. Habt ihr eine Idee wie man die Haltefrist für solche Fälle beweisen sollte?

Plausibel erklären sollte genügen. Eigenbelege werden auch anerkannt. Zur Not einfach mit dem Finanzamt an deinem Wohnort sprechen.
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December 29, 2017, 03:14:56 AM
Ich bin gerade dabei eine Excel-Liste all meiner Käufe und Verkäufe für das Finanzamt zu erstellen. Ich frage mich allerdings, wie ich den Kauf meiner Electroneum (ETN) beweisen soll. Ich hatte damals ETH direkt von Coinbase auf die ETN-Wallet übertragen und auf dieser Wallet sieht man nur die Anzahl der Coins. Sonst steht nichts dabei.

Wie muss man in diesen Fällen den Nachweis für das Finanzamt erbringen? Die Coins will ich definitiv über 1 Jahr halten. Habt ihr eine Idee wie man die Haltefrist für solche Fälle beweisen sollte?
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December 28, 2017, 10:04:52 PM
Wie sieht es aus, wenn man am 15.12.17 Bitcoins gegen andere (zb IOTA) tauscht, die IOTA dann über ein Jahr hält und dann, um sie in FIAT zu tauschen, zuerst in Bitcoins tauscht und dann in Euro (alles an einem Tag)? Fällt dann nur Steuer für den Tausch von Bitcoin zu Euro an, falls es innerhalb dieser Stunde zu Schwankungen kommen sollte?. Die iota waren ja länger als ein Jahr im Wallet.

Ja. Aber die Haltefrist von IOTA bei einer Tiefenprüfung des FAmts beweisen zu können, dürfte aufgrund der ständigen Claims schwer fallen.
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December 28, 2017, 09:54:43 PM
Wenn ich Nxt Coins kaufe, diese auf mein "Wallet" überweise, dann jemand eine Nachricht schreibe und dafür 3 Nxt Coins als Gebühr für die Dienstleistung "Nachricht in Blockchain aufnehmen" bezahle, muss ich dann den aktuellen Euro-Wert der 3 Nxt Coins ermitteln, und die Differenz zum Kauf als "Gewinn" versteuern.    Grin

Besser lässt sich die kranke Weltsicht der Techno- und Bürokraten anhand eines profanen Beispiels nicht veranschaulichen. Der angeführte Aspekt ist vielleicht auch ein Grund, warum sich Cryptos derzeit schwer als Zahlungsmittel etablieren können.

Einen Kaffee nach Kurssteigerung innerhalb der Haltefrist in BTC bezahlt? Dann geben Sie mal bitte (also verbindlich) Ihre (wenn noch so marginalen) realisierten Gewinne detailliert in der Steuererklärung an.  Tongue
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December 28, 2017, 06:26:45 PM
Mal ne Frage, ich habe 2014 fünf BTC gekauft, und will nun evtl. die Hälfte verkaufen (also ca. 20.000-30.000 €).

Könnte ich mir den Betrag nun einfach von einer Exchange auf mein Konto überweisen lassen, ohne dass ich irgendwelche Probleme mit dem Finanzamt etc. bekomme? (Ich habe die BTC ja schon weit länger als ein Jahr, also muss ich nichts versteuern, oder?)

Ich bin halt ein armer Student dessen Kontostand sich immer zwischen 0 und 450€ bewegt, es würde also wahrscheinlich schon auffallen, wenn ich auf einmal so einen Batzen Geld auf mein Konto überwiesen bekomme. Aber rein rechtlich müsste es in Ordnung sein, so wie ich das verstehe.

Ich habe auch nur einen Nebenjob auf 450€ Basis, ich mache also auch keine Steuererklärung o.ä.

Kann da jemand was dazu sagen?

Wenn du das Kaufdatum von 2014 nachweisen kannst, sind deine Erträge steuerfrei und müssen auch nicht angegeben werden. *imho*
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December 28, 2017, 05:17:11 PM
Mal ne Frage, ich habe 2014 fünf BTC gekauft, und will nun evtl. die Hälfte verkaufen (also ca. 20.000-30.000 €).

Könnte ich mir den Betrag nun einfach von einer Exchange auf mein Konto überweisen lassen, ohne dass ich irgendwelche Probleme mit dem Finanzamt etc. bekomme? (Ich habe die BTC ja schon weit länger als ein Jahr, also muss ich nichts versteuern, oder?)

Ich bin halt ein armer Student dessen Kontostand sich immer zwischen 0 und 450€ bewegt, es würde also wahrscheinlich schon auffallen, wenn ich auf einmal so einen Batzen Geld auf mein Konto überwiesen bekomme. Aber rein rechtlich müsste es in Ordnung sein, so wie ich das verstehe.

Ich habe auch nur einen Nebenjob auf 450€ Basis, ich mache also auch keine Steuererklärung o.ä.

Kann da jemand was dazu sagen?
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December 28, 2017, 09:04:53 AM
Sofern der Gesamt-Gewinn-Betrag im Steuerjahr den Freibetrag übersteigt, ja.
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December 28, 2017, 08:23:07 AM
Wenn ich Nxt Coins kaufe, diese auf mein "Wallet" überweise, dann jemand eine Nachricht schreibe und dafür 3 Nxt Coins als Gebühr für die Dienstleistung "Nachricht in Blockchain aufnehmen" bezahle, muss ich dann den aktuellen Euro-Wert der 3 Nxt Coins ermitteln, und die Differenz zum Kauf als "Gewinn" versteuern.    Grin

sr. member
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December 28, 2017, 04:51:19 AM
Auf was bezieht sich §22 Abs.1?

Sonstige Einkünfte sind
1.
    Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören

Könnten laufende Airdrops, POS-Zinsen unter das dickgeschriebene fallen?

Ja, das ist bisher nach meinem Verständnis so.
https://www.bitcoinmag.de/bitcoin-handel/Bitcoin-Altcoin-steuererklaerung-steuer-steuerrecht-steuerfrei-veraeusserungsgeschaeft-Bitcoinrecht/a-106#9-wie-muss-ich-zinseinnahmen-versteuern
siehe dort: Punkte 8 und 9

Dort sagen sie aber, dass die Zinseinnahmen nach der Kapitalertragssteuer versteuert werden. Das wäre für viele besser als nach §22 I EstG, weil dort auch der persönliche Steuersatz herangezogen wird.
Interessant ist auch, dass sie ausdrücklich von verleihen/lending sprechen. Das macht Hoffnung, dass klassisches PoS damit gerade nicht gemeint ist. Schließlich verleiht man seine Coins nicht, sondern signalisiert lediglich dem Netzwerk wie viele man hält.
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December 28, 2017, 01:33:20 AM
Auf was bezieht sich §22 Abs.1?

Sonstige Einkünfte sind
1.
    Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören

Könnten laufende Airdrops, POS-Zinsen unter das dickgeschriebene fallen?

Ja, das ist bisher nach meinem Verständnis so.
https://www.bitcoinmag.de/bitcoin-handel/Bitcoin-Altcoin-steuererklaerung-steuer-steuerrecht-steuerfrei-veraeusserungsgeschaeft-Bitcoinrecht/a-106#9-wie-muss-ich-zinseinnahmen-versteuern
siehe dort: Punkte 8 und 9
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December 28, 2017, 01:22:35 AM


(ok: crypto-tax.at Frau kostet 240eur in der Stunde (bzw 60eur/15min telefonat)..)


Gute Leute kosten eben nunmal etwas Geld.
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December 27, 2017, 10:13:52 PM


Kann wer Steuerberater empfehlen (in Österreich) die sich mit Bitcoin auskennen?
(Oder tut das eh schon jeder?)

Ich habe in letzten Jahren immer wieder mal in Cryptowährungen investiert.
Selten etwas verkauft, und sollte immer außerhalb der Jahresfrist
gewesen sein - also steuerfrei.
Dadurch dass es eh steuerfrei ist, habe ich dem Finanzamt auch nie etwas
angegeben.

Jetzt würde ich mich aber gerne versichern dass ich alles richtig
gemacht habe.
Weil da ist einfach eine Unsicherheit da.
Praktisch eine Finanzamt-Prüfung simulieren wäre fein.

Anstatt dass ich zittere bis sich das Finanzamt das anschaut.
Bieten Steuerprüfer sowas an, praktisch Prüfung simulieren - ok das ist wohl genau das Ding das sie tun..
Mein Fall sollte eigentlich sehr einfach sein, so viele Transaktionen sind es nicht..

Völkler und crypto-tax scheinen fast überqualifiziert, aber ich frag mal an.
(ok: crypto-tax.at Frau kostet 240eur in der Stunde (bzw 60eur/15min telefonat)..)

Falls hier irgendwer einen Steuerberater für Crypto benützt und zufrieden ist - egal wo in Österreich (weil Telefon/emial reicht) - bitte gerne schreiben, in die Liste oder nur mir, wie man mag

LG Dank




ps
- wenn man was 'falsch' gemacht hat -Steuerberater hat Verschwiegenheitspflicht, oder?
(muss mich der Steuerberater bei der Polizei anzeigen wenn ich Steuerfehler gemacht habe?)
- Verjährungsfrist ist 7-10 Jahre, dann ist man sowieso fein raus?
- Aufzeichnungen muss man bei Steuerprüfung auch nur über die letzten 7 Jahre haben? Also wenn ich vor 7 jahren schon bitcoins gehabt hätte dann müsste das reichen  (und ich müsste nicht Nachweis zb des Kaufes vor 8 Jahren angeben)
- das FA wird mich wohl erst mit höherer Wahrscheinlichkeit prüfen wenn ich mal über 9k (oder mehr) auf einmal überweise
- ich werd mich noch ärger in den thread einlesen, frag mich gerade was besser ist:
a. wie rechtlich wohl so vorgesehen - wenn über 1 jahr halten dann dem FA garnix mitteilen, weil da gibts garkein Feld dafür
b. irgendeinen weg finden dem FA bei der jährlichen Steuererklärung auch auf irgendeinem Weg extra freiwillig mitzuteilen was man so macht und es praktisch 'absegnen' lassen
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https://t1p.de/6ghrf
December 27, 2017, 07:15:15 PM
Auf was bezieht sich §22 Abs.1?

Sonstige Einkünfte sind
1.
    Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören

Könnten laufende Airdrops, POS-Zinsen unter das dickgeschriebene fallen?
legendary
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Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
December 27, 2017, 07:05:52 PM
Hey zusammen,

wie verhält es sich eigentlich, wenn ich z.B. am 01.12.17 10 ETH kaufe, für mindestens 1 Jahr halte, aber zwischenzeitlich weitere ETH gekauft habe um in ein ICO zu investieren?

Beispiel:
01.12.17 - Kauf von 10 ETH
01.01.18 - Kauf von 5 ETH und sofort in einen ICO investiert, dessen Coin ich 1 Jahr halten möchte

Die 10 ETH vom 01.12.17 verkaufe ich dann am 02.12.18.

Gibt es da Probleme mit dem Finanzamt bzw. wirkt sich der Kauf von ETH vom 01.01.18 auf die Haltefrist der ETH vom 01.12.17 aus oder sind auch innerhalb einer Währung mehrere Käufe separat zu betrachten?

Hey Leute,

kann mir hierz jemand seine Einschätzung abgeben? Hintergrund ist, dass ich vor 2 Monaten ein paar Neo gekauft habe, welche ich eine Weile (+1 Jahr) halten möchte. Allerdings möchte ich nun an einen ICO teilnehmen, welcher über NEO läuft. Möchte daher weitere NEO kaufen und diese in den ICO investieren.

Wirkt sich das in irgendeiner Weise auf die bereits gekauften NEO aus hinsichtlich der Haltefrist bzw. Steuerfreiheit?

Danke euch.
wenn du alles in einem wallet hast, dann FIFO. Wenn du die neuen NEOs in ein anderes Wallet packst (Layer) und von denen das ICO bezahlst, dann kannst du es fein säuberlich dem FA dokumentieren.

Die bereits gekauften NEO sind noch auf Bittrex. Würde über Bittrex weitere Neo kaufen und diese neuen dann auf eine Wallet übertragen. Sollte dann doch auch passen oder? Alternativ würde ich die NEO auf einer anderen Exchange kaufen, wenn es ansonsten Probleme geben könnte.
Meiner Meinung nach problematisch, da die Coins in einem Wallet landen und du die einzelnen Coins nicht trennen kannst. Sie sind ja nicht nummeriert oder farblich gekennzeichnet.....
Ansonsten wie Zidane schon gesagt hat, beim FA anrufen.......und uns dann gerne informieren.
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