ist von einem Sachbearbeiter aus dem FA - Punkt 6 ist für mich am interessantesten
Punkt 2: Mining... Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Klar ist das es zu versteuern ist.
Bedeutet dies aber das es ein MUSS ist ein Gewerbe anzumelden oder reicht es aus, die Einkünfte in der Arbeitnehmerveranlagung unter sonstige aufzulisten?
Zumindest die Punkte 6. und 7. sehe ich anders.
zu 6
Ich befürchte das stimmt nicht. Ich denke eher steuerrechtlich ist ein Tausch ein wechselseitiges Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft.
zu 7:
"gratis"? wohl kaum: Beispiel Bitcoin Cash fork: Der Preis eines BTC an den Börsen hat sich im Moment des Forks um den "Erstpreis" des BCH reduziert. Das war also kein Geschenk, es hat die BTC hodler gekostet. Das ganze ist also eher wie ein Aktiensplit zu bewerten: die Bitcoin Cash sind so zu betrachten als hätte man sie bereits bei der Anschaffung der pre-fork BTC erworben. (Das ist meine Meinung, aber ich finde die Argumentation schlüssig. Ihr?)
zu 2 hätte ich noch eine Frage
Frage: Wann werden diese Einkünfte erzielt? Zum zeitpunkt des minens oder bei (möglicherweise Jahre) späterem verkauf?
hat da jemand eine Einschätzung zu?