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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 39. (Read 1245882 times)

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February 03, 2021, 09:34:02 AM
...
Die beste Lösung in diesem Falle wre vielleicht das kontaktieren eines Rechtsanwalts mit Spezialisierung im Bereich Steuerstraftaten. Bei 100k sind schnell mal 5 Jahre drinn (mit Glück auf Bewehrung), die Steuer muss dann natürlich dennoch zurück gezahlt werden inkl. aller anfallender Kosten, Zinsen,Strafen usw.

Freiheitsstrafe droht natürlich bei einer Steuersumme ab 50k. Dafür müsste man aber beim einem Anfangsinvestment von 100k tatsächlich erstmal weitere >100k Gewinn machen. Im beschriebenen Fall gab es aber jahrelang Verluste und mit dem Rest werden nun Handelsgewinne erwirtschafet. Die Summe ist beispielhaft genannt. Es sollte keine vernachlässigbar kleine Summe sein, vor allem bezogen auf den zukünftigen Gewinn, der vollständig dokumentiert wäre und ordnungsgemäß deklariert werden soll.

Mich hat bloß interessiert, wie grundsätzlich bei einem Fall vorgegangen wird, in dem ein Steuerschuldner keine vollständigen Informationen zu seinen Kryptobewegungen vorlegen kann, aber netto keine Gewinne bzw. deutliche Verluste das offensichtliche Resultat sind.
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February 03, 2021, 07:04:59 AM
Ich nehme an, in so einem Fall werden wohl die vollen 60k EUR versteuert werden müssen.

Jein. Du musst sicherlich bisschen was versteuern, aber die Höhe muss nicht 60k bzw. 57k sein.

Grundsätzlich - wie schon so oft erwähnt - musst du jeden unterjährigen Trade versteuern, Krypto/Fiat aber auch Krypto/Krypto. Wenn dein Portfolio von 20k auf 60k wächst, ohne dass du etwas (unterjährig) verkaufst, dann sind die 40k nicht zu versteuern vereinfacht gesagt.
Letztendlich musst du jeden einzelnen Trade anschauen, Gewinn/Verlust auf Eurobasis ermitteln und aufsummieren.

Kommen darüber hinaus eventuelle Steuerschätzungen und/oder Strafen in Frage?

Bei so kleineren Beträgen lohnt wohl der Aufwand nicht, aber nur weil dein Anfangsinvest von 10k bis Ende 2020 auf 3k geschrumpft ist, heisst das nicht, dass du steuerlich keinen Gewinn in dieser Zeit gemacht hast. Tradinggewinne hast du eventuell schon gemacht, aber wenn du dann irgendwann auf deinen Kryptos sitzen bleibst, kann ein Kursverfall (z.B. BTC von 20k auf 4k) dein Portfolio immens schrumpfen, aber es besteht trotzdem eine Steuerschuld.

Danke für die Antwort.

Dass eventuell Tradinggewinne in der Zwischenzeit gemacht wurden, kann schon sein. In Summe waren es bis 2020 Verluste. Deswegen frage ich nach dem Informationsbedürfnis der Steuerbehörden - auf jeden Fall ist es vollkommen unmöglich alle Trades und Bewegungen wiederherzustellen. Daher die Frage nach eventuellen Strafen oder Steuerschätzungen für die Vorjahre. Die EUR Beträge waren dabei hypothetisch - könnten auch 10 mal höher sein, also Anfangsinvestment von 100k, Ende 2020 30k und Endbestand 2021 600k - d.h. mit der Annahme, dass die Steuerbehörden "volles Interesse" zeigen.

Die Gewinne in 2021 ergeben sich aus täglichem Handel - der Gesamtbestand wird in kurzer Zeit mehrfach gehandelt. Haltefristen spielen in dem Fall keine Rolle.

Die beste Lösung in diesem Falle wre vielleicht das kontaktieren eines Rechtsanwalts mit Spezialisierung im Bereich Steuerstraftaten. Bei 100k sind schnell mal 5 Jahre drinn (mit Glück auf Bewehrung), die Steuer muss dann natürlich dennoch zurück gezahlt werden inkl. aller anfallender Kosten, Zinsen,Strafen usw.

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February 03, 2021, 06:18:51 AM
Ich nehme an, in so einem Fall werden wohl die vollen 60k EUR versteuert werden müssen.

Jein. Du musst sicherlich bisschen was versteuern, aber die Höhe muss nicht 60k bzw. 57k sein.

Grundsätzlich - wie schon so oft erwähnt - musst du jeden unterjährigen Trade versteuern, Krypto/Fiat aber auch Krypto/Krypto. Wenn dein Portfolio von 20k auf 60k wächst, ohne dass du etwas (unterjährig) verkaufst, dann sind die 40k nicht zu versteuern vereinfacht gesagt.
Letztendlich musst du jeden einzelnen Trade anschauen, Gewinn/Verlust auf Eurobasis ermitteln und aufsummieren.

Kommen darüber hinaus eventuelle Steuerschätzungen und/oder Strafen in Frage?

Bei so kleineren Beträgen lohnt wohl der Aufwand nicht, aber nur weil dein Anfangsinvest von 10k bis Ende 2020 auf 3k geschrumpft ist, heisst das nicht, dass du steuerlich keinen Gewinn in dieser Zeit gemacht hast. Tradinggewinne hast du eventuell schon gemacht, aber wenn du dann irgendwann auf deinen Kryptos sitzen bleibst, kann ein Kursverfall (z.B. BTC von 20k auf 4k) dein Portfolio immens schrumpfen, aber es besteht trotzdem eine Steuerschuld.

Danke für die Antwort.

Dass eventuell Tradinggewinne in der Zwischenzeit gemacht wurden, kann schon sein. In Summe waren es bis 2020 Verluste. Deswegen frage ich nach dem Informationsbedürfnis der Steuerbehörden - auf jeden Fall ist es vollkommen unmöglich alle Trades und Bewegungen wiederherzustellen. Daher die Frage nach eventuellen Strafen oder Steuerschätzungen für die Vorjahre. Die EUR Beträge waren dabei hypothetisch - könnten auch 10 mal höher sein, also Anfangsinvestment von 100k, Ende 2020 30k und Endbestand 2021 600k - d.h. mit der Annahme, dass die Steuerbehörden "volles Interesse" zeigen.

Die Gewinne in 2021 ergeben sich aus täglichem Handel - der Gesamtbestand wird in kurzer Zeit mehrfach gehandelt. Haltefristen spielen in dem Fall keine Rolle.
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#birdgang
February 03, 2021, 05:18:36 AM
Ich nehme an, in so einem Fall werden wohl die vollen 60k EUR versteuert werden müssen.

Jein. Du musst sicherlich bisschen was versteuern, aber die Höhe muss nicht 60k bzw. 57k sein.

Grundsätzlich - wie schon so oft erwähnt - musst du jeden unterjährigen Trade versteuern, Krypto/Fiat aber auch Krypto/Krypto. Wenn dein Portfolio von 20k auf 60k wächst, ohne dass du etwas (unterjährig) verkaufst, dann sind die 40k nicht zu versteuern vereinfacht gesagt.
Letztendlich musst du jeden einzelnen Trade anschauen, Gewinn/Verlust auf Eurobasis ermitteln und aufsummieren.

Kommen darüber hinaus eventuelle Steuerschätzungen und/oder Strafen in Frage?

Bei so kleineren Beträgen lohnt wohl der Aufwand nicht, aber nur weil dein Anfangsinvest von 10k bis Ende 2020 auf 3k geschrumpft ist, heisst das nicht, dass du steuerlich keinen Gewinn in dieser Zeit gemacht hast. Tradinggewinne hast du eventuell schon gemacht, aber wenn du dann irgendwann auf deinen Kryptos sitzen bleibst, kann ein Kursverfall (z.B. BTC von 20k auf 4k) dein Portfolio immens schrumpfen, aber es besteht trotzdem eine Steuerschuld.



Meinst du pro Vorgang in einer Steuererklärung oder auf mehrere Jahre bezogen?

Schon auf mehrere Jahre Smiley Solange halt, bis man irgendwann mal was Handfestes hat.
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February 03, 2021, 04:44:53 AM
Tach zusammen!

Mal ein hypothetisches Szenario, in dem sich bestimmt einige annähernd befunden haben dürften:

- Vor einigen Jahren für EUR 10k Bitcoins und andere Kryptos gekauft (nachweisbar)
- Bis vor kurzem in ICOs und unzähligen Transaktionen größtenteils Verluste gefahren (keine Buchführung, kaum alle Bewegungen und Trades nachzuweisen, keine Steeuererklärungen gemacht)
- Stand Ende 2020: alles bei einer Börse konsolidiert was übrig war. Verkauft für 3k EUR, davon 0.3 BTC gekauft (nachweisbar)
- Es folgt aktiver Handel in 2021 mit guten Gewinnen. Angenommen am Ende des Jahres ist das Portfolio 2 BTC (60k EUR).

Ich nehme an, in so einem Fall werden wohl die vollen 60k EUR versteuert werden müssen. Kommen darüber hinaus eventuelle Steuerschätzungen und/oder Strafen in Frage?
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https://t1p.de/6ghrf
February 02, 2021, 07:05:10 PM
Zum Thema Airdrop und Bounty hat CryptoTax eine teilweise andere Meinung als der Rest.
Grundsätzlich hatte ich es bisher so verstanden wie von bct_ail beschrieben wurde.

Aber hier jetzt die Meinung von CryptoTax. Wird auf jeden fall Zeit für eine einheitliche Definition... aber ob wir das noch erleben? Roll Eyes

Quote
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins aus einem Airdrop handelt, dann klassifiziere sie als “Airdrop”. Die zertifizierte CryptoTax Software erfasst diese Coins im Report mit dem Zuflusszeitpunkt als Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten werden gleich null gesetzt.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Aber was ist wenn der Airdrop einen Wert hat? Trotzdem mit 0 erfasst und daher steuerfrei?

Quote
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins im Rahmen einer Bounty-Kampagne handelt, dann klassifiziere sie als “Bounty”. Die zertifizierte CryptoTax Software weist diese Coins im Report als sonstige Einkünfte aus. Außerdem ist ein späterer Verkauf dieser Coins immer steuerfrei, weil die Coins nicht entgeltlich angeschafft wurden sondern lediglich zugeflossen sind.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Bedeutet bei Zufluss zu versteuern oder heißt steuerfrei da "sonstige Einkünfte"?

Ich fand cryptotax schon immer etwas anders.  Cheesy Wink

Zu deinem ersten quote: Das ist wirklich blöde ausgedrückt von denen.

Zu deinem zweiten quote: Da sie das als sonstige Einkünfte ansehen (wie wir ja auch), ist damit wohl bei Zufluss zu versteuern gemeint. Und mit steuerfrei ist gemeint, dass man sie jederzeit verkaufen kann, ohne beim Verkauf auch wieder steueren zu zahlen.



Was aber mMn wichtig ist, ist, dass man kongruent handelt und sich das nicht gerade so hinbaut, wie es einem gerade steuerlich am besten ins Konzept passt. Also entweder immer als Einkommen angeben oder immer mit Anschaffungskosten 0,- bei Verkauf versteuern oder oder oder Smiley

Meinst du pro Vorgang in einer Steuererklärung oder auf mehrere Jahre bezogen?

Also in einer Steuererklärung für ein Jahr kann man natürlich nicht so oder so machen. Und eigentlich meint mein Steuerberater auch, wenn man sich einmal für eine Methode entschieden hat (FIFO/LIFO, bei Erhalt/bei Verkauf zu versteuern usw.), so muss man sie auch die nächsten Jahre in der Steuererklärung beibehalten.
Aber was, wenn sich deren Ansicht ändert oder man einen anderen Steuerberater auswählt?  Roll Eyes
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#birdgang
February 02, 2021, 05:24:01 AM
Ich glaube letztendlich gibt es da kein richtig/falsch, einfach weil es keine klare, verständliche rechtliche Grundlage gibt (halt alles Neuland Wink); hängt dann erstmal davon ab, ob das FA das abnickt. Und so lange es da keine höchstrichterlichen Urteile und/oder Rechtssicherheit gibt, kann man nur nach bestem Wissen handeln. Sieht man ja hier auch schon, dass Steuerberater/Anwalt A das sagt, und B wieder was anderes.
Was aber mMn wichtig ist, ist, dass man kongruent handelt und sich das nicht gerade so hinbaut, wie es einem gerade steuerlich am besten ins Konzept passt. Also entweder immer als Einkommen angeben oder immer mit Anschaffungskosten 0,- bei Verkauf versteuern oder oder oder Smiley
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February 02, 2021, 04:59:37 AM
Zum Thema Airdrop und Bounty hat CryptoTax eine teilweise andere Meinung als der Rest.
Grundsätzlich hatte ich es bisher so verstanden wie von bct_ail beschrieben wurde.

Aber hier jetzt die Meinung von CryptoTax. Wird auf jeden fall Zeit für eine einheitliche Definition... aber ob wir das noch erleben? Roll Eyes

Quote
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins aus einem Airdrop handelt, dann klassifiziere sie als “Airdrop”. Die zertifizierte CryptoTax Software erfasst diese Coins im Report mit dem Zuflusszeitpunkt als Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten werden gleich null gesetzt.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Aber was ist wenn der Airdrop einen Wert hat? Trotzdem mit 0 erfasst und daher steuerfrei?

Quote
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins im Rahmen einer Bounty-Kampagne handelt, dann klassifiziere sie als “Bounty”. Die zertifizierte CryptoTax Software weist diese Coins im Report als sonstige Einkünfte aus. Außerdem ist ein späterer Verkauf dieser Coins immer steuerfrei, weil die Coins nicht entgeltlich angeschafft wurden sondern lediglich zugeflossen sind.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Bedeutet bei Zufluss zu versteuern oder heißt steuerfrei da "sonstige Einkünfte"?

Einfach mal einen Steuerberater ansprechen bei Unsicherheit.
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February 02, 2021, 04:51:20 AM
Zum Thema Airdrop und Bounty hat CryptoTax eine teilweise andere Meinung als der Rest.
Grundsätzlich hatte ich es bisher so verstanden wie von bct_ail beschrieben wurde.

Aber hier jetzt die Meinung von CryptoTax. Wird auf jeden fall Zeit für eine einheitliche Definition... aber ob wir das noch erleben? Roll Eyes

Quote
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins aus einem Airdrop handelt, dann klassifiziere sie als “Airdrop”. Die zertifizierte CryptoTax Software erfasst diese Coins im Report mit dem Zuflusszeitpunkt als Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten werden gleich null gesetzt.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Aber was ist wenn der Airdrop einen Wert hat? Trotzdem mit 0 erfasst und daher steuerfrei?

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Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins im Rahmen einer Bounty-Kampagne handelt, dann klassifiziere sie als “Bounty”. Die zertifizierte CryptoTax Software weist diese Coins im Report als sonstige Einkünfte aus. Außerdem ist ein späterer Verkauf dieser Coins immer steuerfrei, weil die Coins nicht entgeltlich angeschafft wurden sondern lediglich zugeflossen sind.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Bedeutet bei Zufluss zu versteuern oder heißt steuerfrei da "sonstige Einkünfte"?
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February 01, 2021, 10:41:12 AM
Zudem muss man für die meißten Airdops in irgendeinster Weise tätig werden. Ob Signatur oder oder oder... damit dürfte es sich dann wieder um Einkommen aus selbstständiger Arbeit handeln !?! oder nicht?

Mein Steuerberater meint, soweit man etwas aktives tut/macht/handelt, ist es zu versteuern.
Also Airdrops die einfach so im Wallet auftauchen -> steuerfrei.
Airdrops für die man sich anmelden muss, Email registrieren, Claimen oder sonst irgendwie den Finger zum klicken bewegen muss ist eine Aktivität -> steuerbar bei wirtschaftlicher Verfügungsgewalt (Zuflussprinzip). Wenn die Coins zu dem Zeitpunkt noch nicht handelbar oder nur auf zwielichtigen Börsen sind, dann würde ich sie mit 0€ angeben.

Da ja einige manchmal der Meinung sind, dass das FA pauschal gar nicht feststellen kann, welche Konstellation bei einem Airdrop vorlag....keine Ahnung. Aber spätestens bei einer Steuerprüfung werden sie bestimmt nachhaken.
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February 01, 2021, 08:53:15 AM
Zudem muss man für die meißten Airdops in irgendeinster Weise tätig werden. Ob Signatur oder oder oder... damit dürfte es sich dann wieder um Einkommen aus selbstständiger Arbeit handeln !?! oder nicht?
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February 01, 2021, 08:43:04 AM

Weiß nicht. Also das mit der Schenkungssteuer höre ich zum ersten mal und kann ich auch nicht ganz nachvollziehen.

Zu seinem 1. Teil und der Ausführung, dass es nicht nach § 22 Nr. 3 EStG  zu besteuern sein ist insofern unrelevant, da es noch keinen Zufluss gab. Es gab bisher nur den Snapshot und das evtl. Claimen (was nach meinem Wissen ein aktives "Tun" ist, also zu versteuern) des Spark Token. Erst bei wirtschaftlicher Verfügungsgewalt wäre der Token dann zu versteuern -> Zuflussprinzip.


Generell finde ich viele Aussagen vieler "Krypto-Anwälte" auf dieser Seite sehr abweichend zu dem, was die Steuerberater sagen. Untereinander aber scheinen die gleicher Meinung zu sein: "...im Zweifelsfall sollte der steuerliche Rat eines auf die Besteuerung von Kryptowährungen spezialisierten Rechtsanwalts eingeholt werden."  Roll Eyes
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February 01, 2021, 02:07:08 AM
Laut https://bitcointalksearch.org/topic/m.19673798 ist beim Mining die Frage Gewerblich oder nicht.

Wie sieht das eigentlich aus, wenn man als "Gewerblich" eingestuft wird. Was fällt da dann an? Normale Gewerbesteuersatz auf den Gewinn? Und Gewinn ist Miningkosten minus aktueller Bitcoin Kurs zum Zeitpunkt des minings?

Man nehme sich dann lieber erstmal einen Steuerberater, wenn man nichtmal in der Lage ist 2021 solche Basics mittels des Internets selbst geklärt zu bekommen.
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January 29, 2021, 01:32:49 PM
Laut https://bitcointalksearch.org/topic/m.19673798 ist beim Mining die Frage Gewerblich oder nicht.

Wie sieht das eigentlich aus, wenn man als "Gewerblich" eingestuft wird. Was fällt da dann an? Normale Gewerbesteuersatz auf den Gewinn? Und Gewinn ist Miningkosten minus aktueller Bitcoin Kurs zum Zeitpunkt des minings?
Vin
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January 28, 2021, 07:06:17 PM
Du kannst transferieren wie du lustig bist. Das spielt keine Rolle.
Entscheidend ist der Tag wann du sie erworben hast.
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January 28, 2021, 07:01:22 PM
Hallo zusammen,

Ich habe ne Frage da ich ziemlich verwirrt bin. Daher würde ich mich riesig freuen wenn ihr mir bei meiner Frage helfen könntet.

Ich habe letztes Jahr im Oktober BTC gekauft und erst in diesem Monat auf den ledger transferiert.

Meine Frage geht um den Einkommensteuer. Wenn man 365 Tage also ein Jahr den BTC nicht verkauft, muss man keine Einkommensteuer bezahlen. Ab wann beginnt der Countdown in diesem Fall für mich? Ab Oktober 2020 oder Januar 2021?

Vorab danke ich Euch für Ihre Hilfe und Antwort!

Besten Dank!
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January 26, 2021, 05:27:30 AM
Hi zusammen,

habe mir das Video angeschaut: https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-und-die-steuer-info-5312154

Habe ich das richtig verstanden das man beim Mining wenn man die Coins länger als 1 Jahr hält keine Steuern zahlen muss? Oder wie ist aktuell der Stand? Bei Gewerblich sieht es ja anders aus.

Wann wird man als Gewerblich eingestuft? Habe einige Rigs. Bin weder Selbstständig noch habe ich einen Extra Stromtarif abgeschlossen oder irgendwelche Lagerhallen angemietet. Habe hier und da ein wenig aufgestockt wenn es günstig GPUs gab. Verkauft habe ich bis dato auch noch nichts von den geminten ETH. Beim FA auch somit noch nicht angegeben.

Ach ja, habe 2 Steuerberater gefragt die haben leider von Krypto 0 Ahnung.

Was meint Ihr?

Danke!




Das die Steuerberater keinen Plan haben ist dein persönliches Pech und interessiert das Finanzamt null. Also diese Ausrede wird nicht ziehen, die Steuerschuld liegt bei Dir, also hast Du Dich darüber zu informieren.
Steuern fallen ab klar und zwar mit Zeitpunkt des Zugangs der Coins, Token oder was auch immer zum kurs des Eintritts in Dein Wallet.

Zum Thema gewerblich, dies ist meiner Meinung nach schwer zu pauschalisieren und sollte individuell geprüft werden. Meiner Meinung nach handelst Du bereits gewerblich, denn Du hast Dir sogar extra Hardware dafür angeschafft und handelst mit nachhaltiger Gewinnabsicht. Meiner Meinung nach wäre nicht gewerblich wer mal aus Spaß seine vorhandene Hardware laufen lässt zum meinen und zufällig einen Block trifft. Wenn ich aber schon extra dafür Mining Rigs Aufbaue, die nur den Zweck des Minings verfolgen, ich glaub dann wirds schon gewerblich. Aber wie gesagt ich habe da auch nicht 100% den Plan von und äussere hier nur meine eigene Meinung.

Ich empfehle Dir aber Sachkundige Fachanwälte oder Steuerberater aufzusuchen, je nach Umfang kann das ganze ratz fatz in einer Straftat enden.
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January 25, 2021, 06:12:59 PM
Hi zusammen,

habe mir das Video angeschaut: https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-und-die-steuer-info-5312154

Habe ich das richtig verstanden das man beim Mining wenn man die Coins länger als 1 Jahr hält keine Steuern zahlen muss? Oder wie ist aktuell der Stand? Bei Gewerblich sieht es ja anders aus.

Wann wird man als Gewerblich eingestuft? Habe einige Rigs. Bin weder Selbstständig noch habe ich einen Extra Stromtarif abgeschlossen oder irgendwelche Lagerhallen angemietet. Habe hier und da ein wenig aufgestockt wenn es günstig GPUs gab. Verkauft habe ich bis dato auch noch nichts von den geminten ETH. Beim FA auch somit noch nicht angegeben.

Ach ja, habe 2 Steuerberater gefragt die haben leider von Krypto 0 Ahnung.

Was meint Ihr?

Danke!


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January 19, 2021, 05:38:21 PM
Ich bin ja ein bisschen ein Sonderfall, da ich in den USA bin.Das Mining findet in den USA statt. Ich versteuere hier die Einkuenfte mit meinem Gehalt.

Ich plane aber ueber kurz oder lang nach DE zurueckzukehren. Die Frage ist dann wie ich die im Ausland per Mining gewonnenen Coins versteuern muss/wie lange ich die halten muss um keine Steuern zu zahlen.

Als Sonderfall frage jemanden, der sich mit (internationalen) Sonderfällen auskennt. Hier im Forum wirst du wohl von den Usern (außer von einem Fachman) keine rechtssichere Antwort bekommen können.
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