Pages:
Author

Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 34. (Read 1133091 times)

newbie
Activity: 2
Merit: 0
February 15, 2021, 08:48:05 AM
Hallo,

Ich habe mein XRP 2018 gekauft (nie wieder verkauft / gekauft).
Ich plane nach Deutschland zu kommen und eine Wohnung für das Jahr zu mieten und mindestens 6 Monate nach Mietbeginn zu verkaufen.

Ich gehe davon aus, dass ich keine Steuern zahlen werde, wenn ich Kapitalgewinne mache.

Erste Frage:
Muss das Geld an eine deutsche Bank gehen, um keine Steuern zu haben?
Oder kann ich mein XRP verkaufen und an eine Bank in Frankreich überweisen, ohne Steuern auf Kapitalgewinne zu zahlen?

Ebenfalls,
Ich habe vor, in Zukunft nach Kanada zu gehen und dort danach zu leben.

Ich habe also Fragen:
Wenn ich aus Deutschland ausziehe, meine Miete beende und nach Kanada ziehe, akzeptieren sie nur CAD (kanadische Dollar).
Wie kann ich das Geld behalten, ohne Steuern aus Kapitalgewinnen zu zahlen?
Ich muss das Geld in Deutschland behalten?
Oder kann ich es an eine Bank in Kanada überweisen?

Vielen Dank, dass Sie mir dabei geholfen haben, dies durchzuhalten
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
February 14, 2021, 06:28:01 PM
Mal eine Frage in die runde, was würde mit meinen Coins passieren welche bereits Steuerfrei sind, nun aber für das Betreiber von einer Node benutzt werden ( welches als Gewerbe eingestuft werden könnte). Hat das irgendwelche folgen auf die Haltedauer?

Hat keine steuerliche Folge auf die Haltedauer. Wenn sie aus der Haltefrist raus sind, sind sie raus.
Generierst du aus den Coins weitere Einnahmen, sind die Einnahmen nach dem Zuflussprinzip entsprechend zu versteuern.
member
Activity: 77
Merit: 15
February 14, 2021, 04:05:27 PM
Mal eine Frage in die runde, was würde mit meinen Coins passieren welche bereits Steuerfrei sind, nun aber für das Betreiber von einer Node benutzt werden ( welches als Gewerbe eingestuft werden könnte). Hat das irgendwelche folgen auf die Haltedauer?
legendary
Activity: 2971
Merit: 1271
February 14, 2021, 06:21:25 AM
ich hab 2019 für ein Familien mitglied bitcoin gekauft mit meinem Coinbase account und dann auf ihr eigenes Wallet übertragen. Sie hat mir den EUR betrag auf mein Girokonto überwiesen.

sie kann die BTC mittlerweile steuerfrei verkaufen, sollte das Finanzamt zur Prüfung kommen wollen, wird das denn so akzeptiert dass es Ihr BTC ist??
habe noch den Coinbase trade history und meinen Girokonto auszug der belegt dass sie mir die EUR überwiesen hat. Oder ist es MEIN btc und ich muss den in meiner Steuer angeben falls er verkauft wird ?

Mir wurde empfohlen das FA davon zu berichten bevor der andere hier den BTC verkauft. Sofern das mit der Geldüberweisung nachweissbar ist und du keine Vorteile / Gebühr dafür eingestrichen hast, sollte das legitim sein - Aber wie gesagt, es wäre gut dem FA davon vorab zu informieren - So wurde mir jedenfalls von einer Kanzlei das ganze empfohlen.
member
Activity: 67
Merit: 14
February 14, 2021, 04:54:52 AM
ich hab 2019 für ein Familien mitglied bitcoin gekauft mit meinem Coinbase account und dann auf ihr eigenes Wallet übertragen. Sie hat mir den EUR betrag auf mein Girokonto überwiesen.

sie kann die BTC mittlerweile steuerfrei verkaufen, sollte das Finanzamt zur Prüfung kommen wollen, wird das denn so akzeptiert dass es Ihr BTC ist??
habe noch den Coinbase trade history und meinen Girokonto auszug der belegt dass sie mir die EUR überwiesen hat. Oder ist es MEIN btc und ich muss den in meiner Steuer angeben falls er verkauft wird ?
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
February 12, 2021, 06:29:23 AM
Jetzt wollte ich mich wieder krankenversichern lassen und die Krankenkasse fordert für meine Erträge einen Nachweis, den ich entweder als Jahresbeschluss der Bank oder des Einkommensteuerbescheids nachlegen soll. Klar, die brauchen sie ja um die Beiträge zu berechnen.

Hier ist noch ein Thread, der sich mit dem beitragspflichtigen EInkommen zur Berechnung der KK-Beiträge befasst. https://bitcointalksearch.org/topic/krankenkasse-selbstzahler-und-gewinne-aus-kryptogewinnen-5316370
member
Activity: 717
Merit: 86
February 12, 2021, 03:19:20 AM
Hallo,

ich habe mir letztes Jahr im April über den Mycelium-Marktplatz Bitcoin mit Bargeld gekauft und hatte vor diese Bitcoins nach Ablauf der Haltefrist zu veräußern. Ich wollte die Bitcoins einfach auf Kraken oder Coinbase transferieren und dann verkaufen, weil mir ein Treffen beim heutigen Bitcoin-Wert viel zu riskant ist. Was mache ich aber, wenn mich die Börse oder das Finanzamt nach der Herkunft der Coins fragt? Ich habe keinen Beleg oder sonstiges vom Mycelium-Typen bekommen.

Danke und Grüße

Es wird ja zum Kaufzeitpunkt eine plausible Bargeldabbuchung von Deinem Girokonto geben und danach fand ja sicherlich das Treffen statt. Dieser Beleg dürfte als Eigenbeleg plausibel erklärt helfen. Hängt natürlich vom Prüfer und den Beträgen ab.

Zum Thema Haltefrist:

Angenommen Du hast weiss Gott wieso 500BTC meinetwegen ertradet durch Shitcoins etc. Nun merkst Du misst ich müsste aufgrund der Trades Steuern zahlen, also 12 Monate auf eine Adresse wegpacken und
dann dies als Nachweis nutzen, dass ganze aber wird dann nutzlos wie Du Dir sicherlich denken kannst, wenn die Bitcoins aufeinmal so viel Wert sind, dass eine genauere Nachforschung sich lohnt. Dann kommt die Frage, zeigen Sie mal die Mittelherkunft für diese 500BTC damals.

Bei diesem betrag finden sich gute Fachanwälte für denjenigen damit der das steuerfrei durchbekommt, und Kryptos kommen derweil in im deutschen Steuergesetz nicht vor wenn man es ganz penibel nimmt, die Haltefrist lässt sich demnach anhand der Blockchain einwandfrei und manipulationssicher nachweisen - Aber wer weiß, vielleicht erfahren wir ja mal in den Medien von so einem Fall

ich kann Dir bestätigen, dass ich persönlich einen Fall kenne bei dem selsbt 2 Steuerberater und ein Fachanwalt es nicht hinbekommen haben. Kryptos kommen vielleicht nicht im Steuerrecht wörtlich vor, Kryptos haben aber eine geetzliche Einstufung erhalten und werden somit gem §23estg als private Veräusserungsgeschäfte versteuert. Das beste was eigenltich passieren konnte für die Kryptoszene. Besser als die pauschale 25% Abgeltungssteuer, denn als wahrer Hodler kommt man Steuerfrei davon, wird sich in den kommenden Jahren sicherlich ändern. Intressant dann ob 10 Jahre rückwirkend nachversteuert werden muß, da lassen sich unsere Gesetzgeber sicherlich aber was schönes einfallen damit es für einige teuer wird  Grin Grin Grin Grin

Deswegen plädiere ich dafür, seine Trades(auch die Steuerfreien Gewinne) immer anzugeben. Diese sind dann mit dem kommenden Steuerbescheid bestätigt, so hat man zumindest falls sich gesetzlich etwas ändert, in der Hand auf dem Mann aufsatteln kann, so nach dem motto "Hä ihr habt doch gesagt ich muss keine Steuern zahlen"
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
February 11, 2021, 10:03:25 AM
Wenn ich jetzt noch in England 40 ETH verkaufe und dann im Oktober nach Dland ziehe und dann die restlichen 60ETH verkaufe, sind diese dann steuerfrei ? nein oder?

Das hatten wir in den letzten Tagen in diesem Thread schon mal. Und hier auch: https://bitcointalksearch.org/topic/--5309906
Lese dir das mal durch. Was ich behalten hatte war, dass in $23 EStG nichts drinsteht, wo die Anschaffung gemacht wurde.....also es unrerevant ist. Aber lieber Steuerberater fragen.
legendary
Activity: 2971
Merit: 1271
February 11, 2021, 10:01:53 AM
Hallo,

ich habe mir letztes Jahr im April über den Mycelium-Marktplatz Bitcoin mit Bargeld gekauft und hatte vor diese Bitcoins nach Ablauf der Haltefrist zu veräußern. Ich wollte die Bitcoins einfach auf Kraken oder Coinbase transferieren und dann verkaufen, weil mir ein Treffen beim heutigen Bitcoin-Wert viel zu riskant ist. Was mache ich aber, wenn mich die Börse oder das Finanzamt nach der Herkunft der Coins fragt? Ich habe keinen Beleg oder sonstiges vom Mycelium-Typen bekommen.

Danke und Grüße

Es wird ja zum Kaufzeitpunkt eine plausible Bargeldabbuchung von Deinem Girokonto geben und danach fand ja sicherlich das Treffen statt. Dieser Beleg dürfte als Eigenbeleg plausibel erklärt helfen. Hängt natürlich vom Prüfer und den Beträgen ab.

Zum Thema Haltefrist:

Angenommen Du hast weiss Gott wieso 500BTC meinetwegen ertradet durch Shitcoins etc. Nun merkst Du misst ich müsste aufgrund der Trades Steuern zahlen, also 12 Monate auf eine Adresse wegpacken und
dann dies als Nachweis nutzen, dass ganze aber wird dann nutzlos wie Du Dir sicherlich denken kannst, wenn die Bitcoins aufeinmal so viel Wert sind, dass eine genauere Nachforschung sich lohnt. Dann kommt die Frage, zeigen Sie mal die Mittelherkunft für diese 500BTC damals.

Bei diesem betrag finden sich gute Fachanwälte für denjenigen damit der das steuerfrei durchbekommt, und Kryptos kommen derweil in im deutschen Steuergesetz nicht vor wenn man es ganz penibel nimmt, die Haltefrist lässt sich demnach anhand der Blockchain einwandfrei und manipulationssicher nachweisen - Aber wer weiß, vielleicht erfahren wir ja mal in den Medien von so einem Fall
member
Activity: 717
Merit: 86
February 11, 2021, 09:48:28 AM
Hallo,

ich habe mir letztes Jahr im April über den Mycelium-Marktplatz Bitcoin mit Bargeld gekauft und hatte vor diese Bitcoins nach Ablauf der Haltefrist zu veräußern. Ich wollte die Bitcoins einfach auf Kraken oder Coinbase transferieren und dann verkaufen, weil mir ein Treffen beim heutigen Bitcoin-Wert viel zu riskant ist. Was mache ich aber, wenn mich die Börse oder das Finanzamt nach der Herkunft der Coins fragt? Ich habe keinen Beleg oder sonstiges vom Mycelium-Typen bekommen.

Danke und Grüße

Es wird ja zum Kaufzeitpunkt eine plausible Bargeldabbuchung von Deinem Girokonto geben und danach fand ja sicherlich das Treffen statt. Dieser Beleg dürfte als Eigenbeleg plausibel erklärt helfen. Hängt natürlich vom Prüfer und den Beträgen ab.

Zum Thema Haltefrist:

Angenommen Du hast weiss Gott wieso 500BTC meinetwegen ertradet durch Shitcoins etc. Nun merkst Du misst ich müsste aufgrund der Trades Steuern zahlen, also 12 Monate auf eine Adresse wegpacken und
dann dies als Nachweis nutzen, dass ganze aber wird dann nutzlos wie Du Dir sicherlich denken kannst, wenn die Bitcoins aufeinmal so viel Wert sind, dass eine genauere Nachforschung sich lohnt. Dann kommt die Frage, zeigen Sie mal die Mittelherkunft für diese 500BTC damals.
legendary
Activity: 2971
Merit: 1271
February 11, 2021, 09:26:41 AM
Hallo,

ich habe mir letztes Jahr im April über den Mycelium-Marktplatz Bitcoin mit Bargeld gekauft und hatte vor diese Bitcoins nach Ablauf der Haltefrist zu veräußern. Ich wollte die Bitcoins einfach auf Kraken oder Coinbase transferieren und dann verkaufen, weil mir ein Treffen beim heutigen Bitcoin-Wert viel zu riskant ist. Was mache ich aber, wenn mich die Börse oder das Finanzamt nach der Herkunft der Coins fragt? Ich habe keinen Beleg oder sonstiges vom Mycelium-Typen bekommen.

Danke und Grüße

Ich zitiere mal den beitrag eines anderen User im Internet aus einem Krypo Steuerthread:

Die "Herkunft" hat nichts mit der 12-Monatsfrist zu tun um einen Veräußerungsgewinn nicht versteuern zu müssen.

Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe und werden von verschiedenen Behörden untersucht.

Der Steuerfahndung ist die "Herkunft" vollkommen egal, die will die Haltezeit wissen.

Der Staatsanwaltschaft ist die "Haltezeit" vollkommen egal, die will die Herkunft wissen.

Nachweisen kannst Du es anhand der Blockchain zwecks Halterist. Ansonsten würde ich Dir den Gang zum einem versierten Steuerberater empfehlen der sich mit Kryptos sehr gut auskennt.
member
Activity: 717
Merit: 86
February 11, 2021, 08:11:19 AM
die Frage ist nur muss ich das so angeben ? Das Finanzamt weis ja von meinem Verkauf in England nichts.


Jede Beratung aufgrund dieses Satzes oder jeder Tipp würde denjenigen mit Strafbar machen. Aufgrund dieses blossen Satzes kann man Dir auch Vorsatz und die Höchststrafen anrechnen.
Immer dran denken die IP verfolgt einem im Netz auf Schritt und Tritt ;-)

member
Activity: 67
Merit: 14
February 11, 2021, 04:59:45 AM
hi zusammen,
lebe momentan in England und werde im Oktober wieder nach Dland ziehen. Mal angenommen ich habe 100 ETH (fiktives vereinfachtes beispiel) - 60 davon halte ich schon länger wie ein Jahr und 40 davon erst seit kurzem.

Wenn ich jetzt noch in England 40 ETH verkaufe und dann im Oktober nach Dland ziehe und dann die restlichen 60ETH verkaufe, sind diese dann steuerfrei ? nein oder?

Nach FIFO prinzip hab ich ja schon 40ETH die ich länger wie 1Jahr halte in England verkauft und hab dann noch 20ETH übrig davon + die 40ETH die ich erst seit kurzem halte... die Frage ist nur muss ich das so angeben ? Das Finanzamt weis ja von meinem Verkauf in England nichts.

ich will aber natürlich auch safe sein rechtlich und keine Tricksereien versuchen und das denen dann irgendwie verschweigen.

danke im vorraus.
newbie
Activity: 10
Merit: 0
February 11, 2021, 03:43:12 AM
Wenn ich 1 Bitcoin verkaufe, ist der Gewinn Steuerfrei da zwischen An- und Verkauf mehr als 1 Jahr dazischen liegt.
Genau so ist es.

Könnte ich die 10 Ethereum dann in 1 Monat verkaufen und die sind ebenfalls Steuerfrei da 1 Jahr + dazwischen liegt. Oder ist dieses 1 Jahr unterbrochen durch den Verkauf einer anderern Währung?
Nein, der Verkauf deiner Bitcoins hat keinen Einfluss auf die Haltefrist von Eth. Du kannst deine Eth also auch steuerfrei verkaufen.

Weiteres Beispiel:
Bitcoin gekauft am 01.01.2020 => ab dem 02.01.2021 steuerfrei veräußerbar
Ethereum gekauft am 05.05.2020 => ab dem 06.05.2021 steuerfrei veräußerbar
Dogecoin gekauft am 27.06.2020 => ab dem 28.06.2021 steuerfrei veräußerbar
Korrekt, nach Haltefrist von 1Jahr+x sind alle Coins steuerfrei veräußerbar und dies unabhängig von einander.

Verkaufe ich den Bitcoin am 03.01.2021. Zahle mir das Geld/Gewinn auf mein Bank Konto aus. Anschließend zahle ich die hälfte des Betrages ein und Kaufe damit z.B. Iota. Bleiben die beiden restlichen Coins Ethereum & Dogecoin mit ihrer Frist unberührt oder verlängert sich die Frist durch den Ankauf eines anderen Altcoins?
Der Verkauf deiner steuerfreien Bitcoins und anschließender Ankauf on Iota mit Euros (welche ja auch nicht unbedingt vom Bitcoinverkauf stammen müssen) haben keinerlei Einfluss auf die Haltefrist deiner anderen Coins. Selbst wenn du nur 50% deiner Bitcoins verkaufst um Ioto zu kaufen, bleiben die anderen 50% deiner Bitcoins steuerfrei. Für die neu erworbenen Iota beginnt die Haltefrist aber am Tag des Erwerbs.

Vielen DanK!!!
legendary
Activity: 1078
Merit: 1307
February 11, 2021, 02:56:30 AM
Wenn ich 1 Bitcoin verkaufe, ist der Gewinn Steuerfrei da zwischen An- und Verkauf mehr als 1 Jahr dazischen liegt.
Genau so ist es.

Könnte ich die 10 Ethereum dann in 1 Monat verkaufen und die sind ebenfalls Steuerfrei da 1 Jahr + dazwischen liegt. Oder ist dieses 1 Jahr unterbrochen durch den Verkauf einer anderern Währung?
Nein, der Verkauf deiner Bitcoins hat keinen Einfluss auf die Haltefrist von Eth. Du kannst deine Eth also auch steuerfrei verkaufen.

Weiteres Beispiel:
Bitcoin gekauft am 01.01.2020 => ab dem 02.01.2021 steuerfrei veräußerbar
Ethereum gekauft am 05.05.2020 => ab dem 06.05.2021 steuerfrei veräußerbar
Dogecoin gekauft am 27.06.2020 => ab dem 28.06.2021 steuerfrei veräußerbar
Korrekt, nach Haltefrist von 1Jahr+x sind alle Coins steuerfrei veräußerbar und dies unabhängig von einander.

Verkaufe ich den Bitcoin am 03.01.2021. Zahle mir das Geld/Gewinn auf mein Bank Konto aus. Anschließend zahle ich die hälfte des Betrages ein und Kaufe damit z.B. Iota. Bleiben die beiden restlichen Coins Ethereum & Dogecoin mit ihrer Frist unberührt oder verlängert sich die Frist durch den Ankauf eines anderen Altcoins?
Der Verkauf deiner steuerfreien Bitcoins und anschließender Ankauf on Iota mit Euros (welche ja auch nicht unbedingt vom Bitcoinverkauf stammen müssen) haben keinerlei Einfluss auf die Haltefrist deiner anderen Coins. Selbst wenn du nur 50% deiner Bitcoins verkaufst um Ioto zu kaufen, bleiben die anderen 50% deiner Bitcoins steuerfrei. Für die neu erworbenen Iota beginnt die Haltefrist aber am Tag des Erwerbs.
newbie
Activity: 10
Merit: 0
February 11, 2021, 01:37:31 AM
Hallo zusammen,

ich halte seit über 1 Jahr verschiedene Crypto Währungen. Einige entwickeln sich Prächtig manche würde ich gerne noch etwas halten.
Beispiel:
Ich habe 1 Bitcoin & 10 Ethereum vor über 1 Jahr an einer Börse gekauft.
Wenn ich 1 Bitcoin verkaufe, ist der Gewinn Steuerfrei da zwischen An- und Verkauf mehr als 1 Jahr dazischen liegt.

Könnte ich die 10 Ethereum dann in 1 Monat verkaufen und die sind ebenfalls Steuerfrei da 1 Jahr + dazwischen liegt. Oder ist dieses 1 Jahr unterbrochen durch den Verkauf einer anderern Währung?

Weiteres Beispiel:
Bitcoin gekauft am 01.01.2020 => ab dem 02.01.2021 steuerfrei veräußerbar
Ethereum gekauft am 05.05.2020 => ab dem 06.05.2021 steuerfrei veräußerbar
Dogecoin gekauft am 27.06.2020 => ab dem 28.06.2021 steuerfrei veräußerbar

Verkaufe ich den Bitcoin am 03.01.2021. Zahle mir das Geld/Gewinn auf mein Bank Konto aus. Anschließend zahle ich die hälfte des Betrages ein und Kaufe damit z.B. Iota. Bleiben die beiden restlichen Coins Ethereum & Dogecoin mit ihrer Frist unberührt oder verlängert sich die Frist durch den Ankauf eines anderen Altcoins?
legendary
Activity: 2971
Merit: 1271
February 10, 2021, 04:44:12 PM
Neues Steuervideo von Bitcoin2Go

https://youtu.be/v4znJluRTZQ

Am Ende des Video gehts auch um das Thema Vollzugsdefizit April 2020 wegen Kryptos
newbie
Activity: 21
Merit: 1
February 10, 2021, 01:03:37 PM
Hallo zusammen,

laut Cryptotax und einigen anderen Steuerberatern ist, im Gegensatz zum Mining, das Betreiben von Masternodes nicht gewerblich (https://cryptotax.io/masternodes-und-steuern-2-2/). Hat jemand diesbzgl. schon Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht und kann bestätigen dass der Betrieb nicht gewerblich ist?

Gemeint ist der Betrieb von eins bis max. zwei Masternodes, ohne Anmietung von Lagerräumen oder Angestellten.  
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
February 10, 2021, 11:48:50 AM
so würde es dann versteuert werden müssen oder ?

Wahrscheinlich ja.

Suchwort "Lohnsteuerrechner" in Suchmaschine eingeben und Daten eingeben
Suchwort "Grundfreibetrag " in Suchmaschine eingeben und für das entsprechende Jahr die Daten raussuchen.
member
Activity: 67
Merit: 14
February 10, 2021, 07:47:24 AM
Danke schön, weist du denn wie hoch der Steuersatz in diesem Falle wäre für den Minijobber ? das ist ja unabhängig von der Höhe des Gewinns oder?

Hängt natürlich von der Höhe des Gewinns ab Wink Bei 200-600k zahlst du >40% Steuern, also irgendwas zwischen ~80 und ~280k. Kannst ja mal nach Grundtabelle 2021 googlen. Ich würde da ja eher warten bis die Haltefrist rum ist, vor allem weil auch eventuell deine Krankenversicherungsbeiträge erhöht werden, je nachdem wie du versichert bist.

ah würde dann nach der Grundtabelle gehen ? hab ganz vergessen dass der grossteil der coins schon länger wie 1Jahr gehalten wird, wären dann vermutlich doch nur so 50-100k. Nach der Tabelle wäre das dann im Bereich 57.918 Euro - 274.613 Euro = Grenzsteuersatz 42%

so würde es dann versteuert werden müssen oder ?
Pages:
Jump to: