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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 34. (Read 1245657 times)

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March 03, 2021, 01:35:04 AM
Moin. Ich habe mir bisher nie groß Gedanken darüber gemacht, wie das alles mit Steuern, Nachweisen usw abläuft und bin jetzt etwas verunsichert.

Seit 2017 habe ich immer wieder kleinere Beträge in Kryptowährenungen investiert, hauptsächlich BTC. Gegen Euro verkauft habe ich bis heute nichts. Jetzt habe ich Bedenken, dass das Finanzamt aktiv werden könnte, wenn ich mich irgendwann zum Verkauf entscheide, und ich vielleicht sogar schon ungewollt Steuern hinterzogen haben könnte.

Ich habe beispielsweise 2017 einen ETH über Shapeshift in Bitcoin getauscht, dann ab und zu noch BTC über Anycoin und Bitcoin.de gekauft, später kam noch die BCH-Hardfork, wo ich dann noch ca 1 BCH bekommen und gegen BTC verkauft habe.

Ich habe eine Zeit lang auch auf Bittrex gehandelt, immer wieder mal BTC eingezahlt, andere Coins damit gekauft/verkauft, teils BTC wieder abgezogen, auf andere Börsen überwiesen usw usf, alles recht unübersichtlich.

Durch die Belege von Anycoin und Bitcoin.de kann ich nachweisen, dass ich ca 1,04 BTC gekauft habe.
Durch ETH-Shapeshift-BTC habe ich 0,03 BTC bekommen, kann das aber nicht belegen, man sieht nur eine Adresse, die im Blockexplorer als "Shapeshift-3" bezeichnet ist.
Durch den BCH-Verkauf auf Bittrex habe ich 0,18 BTC erhalten - und damit wieder hin- und hergehandelt.

Letztendlich kann ich so einigermaßen nachweisen, dass 1,25 BTC bekommen habe, aktuell habe ich etwas über 1,3, der Rest stammt vermutlich durch den Handel auf Bittrex, kann das nicht mehr genau nachvollziehen. Waren ja damals alles Kleinstbeträge, über die man sich kaum Gedanken gemacht hat.

Die Frage ist jetzt, wie genau ich das alles belegen muss. Ich kann zwar beispielsweise nachweisen, dass ich die BCH aus dem Fork auf Bittrex überwiesen und irgendwann gegen BTC verkauft habe, aber bis die dann letztendlich auch als BTC auf meiner Electrumwallet gelandet sind, waren da halt noch zig andere Transaktionen dazwischen.

Außerdem habe ich gelesen, dass man eine Steuererklärung vier Jahre rückwirkend einreichen kann. Ich glaube, dass ich für 2017 keine gemacht habe. Hat es irgendwelche Nachteile, die jetzt zu machen? Evtl machen lassen, von jemandem, der sich damit auskennt? Hat jemand Erfahrung, was man dafür so zahlt?

Übersehe ich noch irgendwas furchtbar wichtiges? Mache ich mir zuviele Gedanken? Oder zu wenige?

Danke euch schonmal im Voraus.

Da Du relativ viele Trades scheinbar zwischen den Coins hattest und jeder einzelne einen Steuerfall auslösen kann je nachdme ob Gewinne erzielt wurden, Verluste gegen gerechnet etc. glaube ich hast Du ein ernsthaftes Problem.
Ich würde mir hierzu keine online Hilfe suchen, sondern mir rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Steuerrecht suchen, vielleicht in Kooperation mit einem Steuerberater der Expertise in dem Bereich Krypto hat. Je nach Volumen kann das ganze unangenehm ausgehen.

Mit Glück lässt sich vielleicht irgendein Deal machen ohne die Staatsanwaltschaft zu involvieren, vielleicht so etwas wie man versteuert einmalig seinen Gesamten Bestand oder ähnliches. Hier bin ich aber kein Experte drinn.
jr. member
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March 03, 2021, 01:31:34 AM
Moin. Ich habe mir bisher nie groß Gedanken darüber gemacht, wie das alles mit Steuern, Nachweisen usw abläuft und bin jetzt etwas verunsichert.

Seit 2017 habe ich immer wieder kleinere Beträge in Kryptowährenungen investiert, hauptsächlich BTC. Gegen Euro verkauft habe ich bis heute nichts. Jetzt habe ich Bedenken, dass das Finanzamt aktiv werden könnte, wenn ich mich irgendwann zum Verkauf entscheide, und ich vielleicht sogar schon ungewollt Steuern hinterzogen haben könnte.

Ich habe beispielsweise 2017 einen ETH über Shapeshift in Bitcoin getauscht, dann ab und zu noch BTC über Anycoin und Bitcoin.de gekauft, später kam noch die BCH-Hardfork, wo ich dann noch ca 1 BCH bekommen und gegen BTC verkauft habe.

Ich habe eine Zeit lang auch auf Bittrex gehandelt, immer wieder mal BTC eingezahlt, andere Coins damit gekauft/verkauft, teils BTC wieder abgezogen, auf andere Börsen überwiesen usw usf, alles recht unübersichtlich.

Durch die Belege von Anycoin und Bitcoin.de kann ich nachweisen, dass ich ca 1,04 BTC gekauft habe.
Durch ETH-Shapeshift-BTC habe ich 0,03 BTC bekommen, kann das aber nicht belegen, man sieht nur eine Adresse, die im Blockexplorer als "Shapeshift-3" bezeichnet ist.
Durch den BCH-Verkauf auf Bittrex habe ich 0,18 BTC erhalten - und damit wieder hin- und hergehandelt.

Letztendlich kann ich so einigermaßen nachweisen, dass 1,25 BTC bekommen habe, aktuell habe ich etwas über 1,3, der Rest stammt vermutlich durch den Handel auf Bittrex, kann das nicht mehr genau nachvollziehen. Waren ja damals alles Kleinstbeträge, über die man sich kaum Gedanken gemacht hat.

Die Frage ist jetzt, wie genau ich das alles belegen muss. Ich kann zwar beispielsweise nachweisen, dass ich die BCH aus dem Fork auf Bittrex überwiesen und irgendwann gegen BTC verkauft habe, aber bis die dann letztendlich auch als BTC auf meiner Electrumwallet gelandet sind, waren da halt noch zig andere Transaktionen dazwischen.

Außerdem habe ich gelesen, dass man eine Steuererklärung vier Jahre rückwirkend einreichen kann. Ich glaube, dass ich für 2017 keine gemacht habe. Hat es irgendwelche Nachteile, die jetzt zu machen? Evtl machen lassen, von jemandem, der sich damit auskennt? Hat jemand Erfahrung, was man dafür so zahlt?

Übersehe ich noch irgendwas furchtbar wichtiges? Mache ich mir zuviele Gedanken? Oder zu wenige?

Danke euch schonmal im Voraus.
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March 03, 2021, 01:24:16 AM
Was macht ihr eigentlich mit Eingängen oder auch Ausgängen von euer Wallet, wo ihr euch nicht erinnern könnt, was das damals war, ist ja für den ein oder anderen schon ein paar schöne Jahre her, und damals waren es ja auch "nur" ein paar Euro zum Teil.
Könnte ja Steuerrelevant sein, wenn man die Bitcoins noch auf der Wallet hat.

Plausible Eigenbelege
und dann kommt die diskussion mit dem Finanzamt:
"die 5 BTC kamen aus Gavins Faucet"
"niemand hatte 5 BTC in Faucets verschenkt!"
"damals schon"


aber ja so sollte man das machen.

Dazu passende Forenbeiträge anhängen mit Quelle etc und es ist plausibel.
legendary
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March 02, 2021, 04:50:47 PM
Was macht ihr eigentlich mit Eingängen oder auch Ausgängen von euer Wallet, wo ihr euch nicht erinnern könnt, was das damals war, ist ja für den ein oder anderen schon ein paar schöne Jahre her, und damals waren es ja auch "nur" ein paar Euro zum Teil.
Könnte ja Steuerrelevant sein, wenn man die Bitcoins noch auf der Wallet hat.

Plausible Eigenbelege
und dann kommt die diskussion mit dem Finanzamt:
"die 5 BTC kamen aus Gavins Faucet"
"niemand hatte 5 BTC in Faucets verschenkt!"
"damals schon"


aber ja so sollte man das machen.
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March 02, 2021, 02:55:15 AM
Was macht ihr eigentlich mit Eingängen oder auch Ausgängen von euer Wallet, wo ihr euch nicht erinnern könnt, was das damals war, ist ja für den ein oder anderen schon ein paar schöne Jahre her, und damals waren es ja auch "nur" ein paar Euro zum Teil.
Könnte ja Steuerrelevant sein, wenn man die Bitcoins noch auf der Wallet hat.

Plausible Eigenbelege
legendary
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February 25, 2021, 05:56:14 PM
Wer für 2019 noch keine Steuererkärung (bei Pflichtabgabe) abgegeben hat und noch keine Aufforderung vom FA erhalten hat, hat noch bis 28.02.2021 Zeit, diese einzureichen.
Wer in den Kalender schaut, wird feststellen das der 28.02.2021 auf einen Sonntag fällt, also hat man das ganze Wochenede noch Zeit sich durch die Steuerunterlagen zu wühlen, denn es reicht aus die Steuererklärung am darauf folgenden Montag den 01.03.2021 abzugeben.
Wenn man in der letzten Sekunde merkt, das man völlig überfordert ist kann man noch einen letzten Joker ziehen. Bedingt durch die Corona Krise und die teilweise Überlastung der Steuerberater durch Beantragung von Überbrückungshilfen für Ihre Mandanten, würde durch die Große Koalition beschlossen, das vom Steuerberater erstellte Erklärungen für 2019 ausnahmsweise später abgegeben werden dürfen. Der Stichtag hierfür ist der 31.8.2021.
legendary
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February 25, 2021, 10:52:41 AM
Reminder.
Wer für 2019 noch keine Steuererkärung (bei Pflichtabgabe) abgegeben hat und noch keine Aufforderung vom FA erhalten hat, hat noch bis 28.02.2021 Zeit, diese einzureichen. Danach wird auf jeden Fall ein Verspätungszuschlag fällig.
hero member
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February 25, 2021, 10:03:19 AM
Was macht ihr eigentlich mit Eingängen oder auch Ausgängen von euer Wallet, wo ihr euch nicht erinnern könnt, was das damals war, ist ja für den ein oder anderen schon ein paar schöne Jahre her, und damals waren es ja auch "nur" ein paar Euro zum Teil.
Könnte ja Steuerrelevant sein, wenn man die Bitcoins noch auf der Wallet hat.
jr. member
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February 25, 2021, 07:04:07 AM
Vielen Dank.  Grin

legendary
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https://t1p.de/6ghrf
February 25, 2021, 06:18:55 AM
Hallo alle zusammen,

Meine Sachverhalt sieht wie folgt aus:

01.2019      -> Bitcoins gekauft für 10K(Anschaffungswert)
01.2021      -> Bitcoins verkauft für 45K, um 2 Tage später wieder welche zu kaufen. (habe meine Bitcoins vermehrt) aus 1.45 Bitcoins ist 1.69 Bitcoins geworden.
31.01.2021 -> Bitcoins verkauft für 68K

Meine Frage:

1. Muss ich Steuern auf Bitcoins auf: 68K-10K = 58K Steuern zahlen?
2. Muss ich Steuern auf Bitcoins auf: 68k-45K = 23K Steuern zahlen?

Vielen Dank für die Frage.


23k

23k x persönlicher Einkommenssteuersatz
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February 25, 2021, 06:03:37 AM
Hallo alle zusammen,

Meine Sachverhalt sieht wie folgt aus:

01.2019      -> Bitcoins gekauft für 10K(Anschaffungswert)
01.2021      -> Bitcoins verkauft für 45K, um 2 Tage später wieder welche zu kaufen. (habe meine Bitcoins vermehrt) aus 1.45 Bitcoins ist 1.69 Bitcoins geworden.
31.01.2021 -> Bitcoins verkauft für 68K

Meine Frage:

1. Muss ich Steuern auf Bitcoins auf: 68K-10K = 58K Steuern zahlen?
2. Muss ich Steuern auf Bitcoins auf: 68k-45K = 23K Steuern zahlen?

Vielen Dank für die Frage.


23k
jr. member
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February 25, 2021, 04:47:14 AM
Hallo alle zusammen,

Meine Sachverhalt sieht wie folgt aus:

01.2019      -> Bitcoins gekauft für 10K(Anschaffungswert)
01.2021      -> Bitcoins verkauft für 45K, um 2 Tage später wieder welche zu kaufen. (habe meine Bitcoins vermehrt) aus 1.45 Bitcoins ist 1.69 Bitcoins geworden.
31.01.2021 -> Bitcoins verkauft für 68K

Meine Frage:

1. Muss ich Steuern auf Bitcoins auf: 68K-10K = 58K Steuern zahlen?
2. Muss ich Steuern auf Bitcoins auf: 68k-45K = 23K Steuern zahlen?

Vielen Dank für die Frage.
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February 23, 2021, 08:12:06 AM
Auch mal wieder ein sehr guter Podcast indem es um die fragwürdige Kryptobesteuerung geht sowie das damit einhergehende Vollzugsdefizit


https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly9hbmNob3IuZm0vcy8yMTI3ZjFhYy9wb2RjYXN0L3Jzcw/episode/ZjYzMTg1ZWEtZTA1Ny00NjljLWFhNDgtYjU5MjgzOGM0NDE2
newbie
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February 23, 2021, 07:57:42 AM
Der §23 geht davon aus,dass kryptos Wirtschaftsgüter sind. Das ist ja noch nicht wirklich geklärt. Sollte es hierzu neue Ansätze geben denke ich wird sich Vaterstaat schon was einfallen lassen um noch nicht verjährte Forderungen rückwirkend einzusacken. Betrachtet man die finanzielle Ländrlage aufgrund von Corona und weiterhin rasant steigende Bitcoin Kurse könnte dieser Ansatz gut als finanzieller Lückenstopfer genutzt werden. Ist nur meine Spekulation, aber wäre ich in der Politik würde ich in diese Richtung arbeiten.

Dann sollen sie ihre Lücken endlich mal stopfen  Wink https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bitcoin-159.html
Ja, mal sehen was da auf uns zukommt. Aber wie gesagt, ich sehe da keinen Ansatz im EStG.



wie ist denn mittlerweile bei den Finanzämtern so der allgemeine Konsens was Nachweis der Haltefrist angeht (falls es einen gibt...), reicht der Nachweis des Kaufs bei einer Börse auf eigenen Namen, wird ein Nachweis via Blockchain gefordert oder evtl sogar beides?

Vorallem stellt sich mir die Frage wie es aussieht wenn man den Kauf auf einer Börse vor >1 Jahr nachweisen kann, aber die Verbindung zu den verkauften Coins fehlt, bspw durch Nutzung von Coinmixern.

Das eine FA so, das andere so.

gibt FAs die angeben alleine die Haltedauer anhand der Blockchain anzugeben würde reichen.  Ob der Spuk damit beendet ist, ist halt die frage.
https://coinforum.de/topic/24468-verkauf-bitcoin-finanzamt-erfahrungen/
legendary
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February 19, 2021, 04:39:54 AM

Dann sollen sie ihre Lücken endlich mal stopfen  Wink https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bitcoin-159.html
Ja, mal sehen was da auf uns zukommt.

Danke für den Artikel, Interessant fand ich den Teil
Quote
In Nordrhein-Westfalen soll künftig eine eigene, staatliche Handelsplattform aufgebaut werden, über die zukünftig Bitcoins und andere Währungen veräußert werden können.

Da bin ich ja mal gespannt was das wird. Überall klemmt es wenn es um Software in Behörden und Ämtern geht (sieht man ja derzeit schön bei der Auszahlung der Corona Soforthilfen, wo es angeblich bei der Software klemmt) und auf einmal will man das Rad neu erfinden? Warum nicht einfach weiterhin auf Bitcoin.de die Coins veräußern? Klar sparen Sie die Handelsgebühren einer externen Platform, aber was kostet diese (wahrscheinlich extern beauftragte) Eigenlösung? Eine richtige Handelsplattform wird es sicher mangels Volumen sowieso nicht werden, eher eine Verkaufsseite, welche die beschlagnahmten Coins nach aktuellen Kurs anbietet. Ich glaube nicht das es eine richtige, vom Staat bzw Land Nordrhein-Westfalen betriebene Krypto-Börse geben wird.
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February 19, 2021, 03:17:43 AM
Mal was anderes. Es war doch mal die Rede vom Kryptorubel? Ist das Thema noch aktuell. Hier musste man beim Rückwechseln Vom kryptorubel in "real" Rubel 13% Steuer abführen, zumindest war es mal so angedacht.
Soweit mir bekannt hat Deutschland doch ein Steuerabkommen mit Russland um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dann wäre es doch denkbar zum Ende des Jahres seinen letzten Trade mit vollem Tradingvolumen
gegenüber dem Kryptorubel zu vollziehen, diesen sich in echte Rubel umtauschen lassen , 13% Steuer abführen und dann das versteuerte Geld wieder in Krypto zu investieren.

Hat einer hierzu schon weitere Infos? Anosnten werde ich mal meine Steuerberater diesbezüglich strapazieren.
member
Activity: 729
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February 19, 2021, 03:10:22 AM
Der §23 geht davon aus,dass kryptos Wirtschaftsgüter sind. Das ist ja noch nicht wirklich geklärt. Sollte es hierzu neue Ansätze geben denke ich wird sich Vaterstaat schon was einfallen lassen um noch nicht verjährte Forderungen rückwirkend einzusacken. Betrachtet man die finanzielle Ländrlage aufgrund von Corona und weiterhin rasant steigende Bitcoin Kurse könnte dieser Ansatz gut als finanzieller Lückenstopfer genutzt werden. Ist nur meine Spekulation, aber wäre ich in der Politik würde ich in diese Richtung arbeiten.

Dann sollen sie ihre Lücken endlich mal stopfen  Wink https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bitcoin-159.html
Ja, mal sehen was da auf uns zukommt. Aber wie gesagt, ich sehe da keinen Ansatz im EStG.



wie ist denn mittlerweile bei den Finanzämtern so der allgemeine Konsens was Nachweis der Haltefrist angeht (falls es einen gibt...), reicht der Nachweis des Kaufs bei einer Börse auf eigenen Namen, wird ein Nachweis via Blockchain gefordert oder evtl sogar beides?

Vorallem stellt sich mir die Frage wie es aussieht wenn man den Kauf auf einer Börse vor >1 Jahr nachweisen kann, aber die Verbindung zu den verkauften Coins fehlt, bspw durch Nutzung von Coinmixern.

Das eine FA so, das andere so.

Ich auch nicht im Einkommenssteuergesetz. Sondern dann in der neuen Verordnung oder gar im eigenen Kryptogesetz.
legendary
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https://t1p.de/6ghrf
February 19, 2021, 03:05:28 AM
Der §23 geht davon aus,dass kryptos Wirtschaftsgüter sind. Das ist ja noch nicht wirklich geklärt. Sollte es hierzu neue Ansätze geben denke ich wird sich Vaterstaat schon was einfallen lassen um noch nicht verjährte Forderungen rückwirkend einzusacken. Betrachtet man die finanzielle Ländrlage aufgrund von Corona und weiterhin rasant steigende Bitcoin Kurse könnte dieser Ansatz gut als finanzieller Lückenstopfer genutzt werden. Ist nur meine Spekulation, aber wäre ich in der Politik würde ich in diese Richtung arbeiten.

Dann sollen sie ihre Lücken endlich mal stopfen  Wink https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bitcoin-159.html
Ja, mal sehen was da auf uns zukommt. Aber wie gesagt, ich sehe da keinen Ansatz im EStG.



wie ist denn mittlerweile bei den Finanzämtern so der allgemeine Konsens was Nachweis der Haltefrist angeht (falls es einen gibt...), reicht der Nachweis des Kaufs bei einer Börse auf eigenen Namen, wird ein Nachweis via Blockchain gefordert oder evtl sogar beides?

Vorallem stellt sich mir die Frage wie es aussieht wenn man den Kauf auf einer Börse vor >1 Jahr nachweisen kann, aber die Verbindung zu den verkauften Coins fehlt, bspw durch Nutzung von Coinmixern.

Das eine FA so, das andere so.
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February 19, 2021, 01:40:46 AM
Ich bin eher Langzeit-Hodler. In 2020 habe ich aber ein bisschen was verkauft. Diese hatte ich klar länger als ein Jahr gehalten. Gebt ihr solche steuerfreien Transaktionen in der Steuererklärung an oder nicht? Wenn man Informationen von Steuerberatern im Internet glauben mag, ist dies nicht notwendig.

Ganz klares ja, auch wenn es nicht nötig sein mag. Der Grund für mich ist, dass ich eine Bestätigung vom Amt habe, dass Sie es so akzeptiert haben. Wenn sich in Zukunft was an den Gesetzen ändert und es plötzlich heisst rückwirkend Steuern zahlen oder sonst irgendwas witziges von
dem wir heute noch nichts wissen, dann krame ich meine altn Steuerbescheide raus und sage bitte schön, alles richtig gemacht. Im besten Fall habe ich damit ine Grundlage zum Klagen.

Was sollte den in §23 EStG drin stehen, auf dass sich der Gesetzgeber rückwirkend besinnen könnte, mit der er eine Besteuerung nach der Haltefrist begründet?

Der §23 geht davon aus,dass kryptos Wirtschaftsgüter sind. Das ist ja noch nicht wirklich geklärt. Sollte es hierzu neue Ansätze geben denke ich wird sich Vaterstaat schon was einfallen lassen um noch nicht verjährte Forderungen rückwirkend einzusacken. Betrachtet man die finanzielle Ländrlage aufgrund von Corona und weiterhin rasant steigende Bitcoin Kurse könnte dieser Ansatz gut als finanzieller Lückenstopfer genutzt werden. Ist nur meine Spekulation, aber wäre ich in der Politik würde ich in diese Richtung arbeiten.
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Merit: 11
February 18, 2021, 06:37:45 PM
Hello,

wie ist denn mittlerweile bei den Finanzämtern so der allgemeine Konsens was Nachweis der Haltefrist angeht (falls es einen gibt...), reicht der Nachweis des Kaufs bei einer Börse auf eigenen Namen, wird ein Nachweis via Blockchain gefordert oder evtl sogar beides?

Vorallem stellt sich mir die Frage wie es aussieht wenn man den Kauf auf einer Börse vor >1 Jahr nachweisen kann, aber die Verbindung zu den verkauften Coins fehlt, bspw durch Nutzung von Coinmixern.


Mal ein konkreter, rein fiktiver Fall:
- Peter hat vor vielen Jahren auf einer deutschen Börse A, auf seinen Namen und mit seinem Girokonto Bitcoins gekauft.
- Die Coins blieben aber nicht dort liegen sondern wurden ausgezahlt, gingen durch den Mixer, wurden einmal quer durchs Bitcoin Universum gejagdt, und landen jetzt nochmals frisch gemixt auf einer Börse B zum verkauf.
- Peter meldet bei seiner Bank den baldigen Eingang einer etwas höheren, sagen wir 5-6 Stelligen Summe an um ein direktes einfrieren des Kontos zu vermeiden (Girokonto mit niedrigen Guthaben, Peter hat kein hohes Einkommen, Peter ist somit ein kleiner Verdachtserreger... Mensch Peter!).
- Die compliance der Bank gibt natürlich eine Meldung über Peters hohen Geldeingang raus, das ?Finanzamt? meldet sich und fordert Nachweise, Peter legt den Auszug über die damals gekauften Coins bei der deutschen Börse vor und kann damit sowohl Herkunft als auch Haltedauer nachweisen.
Ist das so das allgemeine Vorgehen? Wird man sich mit dem Auszug als Nachweis zufrieden geben oder was wird gefordert?

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