Pages:
Author

Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 34. (Read 1188417 times)

member
Activity: 724
Merit: 87
February 18, 2021, 03:23:30 AM
Ich bin eher Langzeit-Hodler. In 2020 habe ich aber ein bisschen was verkauft. Diese hatte ich klar länger als ein Jahr gehalten. Gebt ihr solche steuerfreien Transaktionen in der Steuererklärung an oder nicht? Wenn man Informationen von Steuerberatern im Internet glauben mag, ist dies nicht notwendig.

Ganz klares ja, auch wenn es nicht nötig sein mag. Der Grund für mich ist, dass ich eine Bestätigung vom Amt habe, dass Sie es so akzeptiert haben. Wenn sich in Zukunft was an den Gesetzen ändert und es plötzlich heisst rückwirkend Steuern zahlen oder sonst irgendwas witziges von
dem wir heute noch nichts wissen, dann krame ich meine altn Steuerbescheide raus und sage bitte schön, alles richtig gemacht. Im besten Fall habe ich damit ine Grundlage zum Klagen.
member
Activity: 86
Merit: 11
February 17, 2021, 04:10:59 PM
Wie sieht es denn aus beim Verkauf von Bitcoin zunächst gegen einen Stablecoin (bspw USDT oder USDC um sich zeitweise den aktuellen Gegenwert zu sichern) und späteren verkauf dieses Coins gegen Fiat, können steuerliche Nachteile entstehen?
Eventuell Probleme durch die unterschiedlichen Währungen bei späteren Verkauf des USD Stablecoins gegen EUR?
legendary
Activity: 2971
Merit: 1271
February 17, 2021, 03:23:45 PM
~

Über deinen Accoutn verkaufen und ihm überweisen würde denke ich als steuerliche Schenkung sehen - Kenne jetzt nicht die Freibeträge bei steuerlichen Schenkungen. Würde eher empfehlen ihr informiert das FA über den Kauf, damit die dann schonmal mitunter vorgewarnt sind.
Deinem Bruder würde ich eher empfehlen es über einen eigenen Exchangeaccount zu verkaufen - ODer am besten einen Steuerberater suchen der euch da am besten beraten kann.
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
February 17, 2021, 02:38:58 PM
Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand einen Tipp geben, wie folgende Situation steuerlich zu bewerten ist?

--> https://bitcointalksearch.org/topic/m.56345111
staff
Activity: 2548
Merit: 2709
Join the world-leading crypto sportsbook NOW!
February 17, 2021, 08:06:58 AM
Wenn es ein echter Airdrop war dann trifft das hier zu:

Was ist dann ein unechter?

Quote
Automatisierter Airdrop: Bei sogenannten automatisierten Airdrops kommt es zur unangekündigten Verteilung von Kryptowährungseinheiten an Wallets, die ein Guthaben aufweisen (Snapshots). Dazu muss der Halter der Kryptowährung lediglich die neuen Kryptowährungseinheiten „claimen“ und sonst keine Leistung erbringen.

Manueller Airdrop (oft auch Bounty genannt): Bei einem manuellen Airdrop (Bounty) muss die Person, die Kryptowährungseinheiten erhalten möchte aktiv werden und zB Beiträge in Sozialen Netzen wie Telegram oder Twitter liken, teilen oder einer Telegram-Gruppe beitreten. Dabei steht die Werbewirksamkeit der neuen Kryptowährung im Vordergrund. Deshalb würden wir derzeit davon ausgehen, dass hier eine steuerpflichtige sonstige Leistung vorliegen könnte.
Quelle: https://www.crypto-tax.at/tipp/19-besteuerung-von-airdrops

Was hier in Punkt 1 beschrieben steht hatte ich gemeint.
Ich merke immer wieder in div. anderen Foren und Telegram Gruppen wie auch Bounty Token als Airdrop bezeichnet werden und das ist falsch.
Also nur wenn echter Airdrop sind es keine sonstigen Einkünfte... genau das wollte ich damit nur klarstellen.
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
February 17, 2021, 07:10:53 AM
Ich bin eher Langzeit-Hodler. In 2020 habe ich aber ein bisschen was verkauft. Diese hatte ich klar länger als ein Jahr gehalten. Gebt ihr solche steuerfreien Transaktionen in der Steuererklärung an oder nicht? Wenn man Informationen von Steuerberatern im Internet glauben mag, ist dies nicht notwendig.

https://bitcointalksearch.org/topic/m.56280121



Wenn es ein echter Airdrop war dann trifft das hier zu:

Was ist dann ein unechter?
member
Activity: 148
Merit: 93
February 17, 2021, 06:21:40 AM
Ich bin eher Langzeit-Hodler. In 2020 habe ich aber ein bisschen was verkauft. Diese hatte ich klar länger als ein Jahr gehalten. Gebt ihr solche steuerfreien Transaktionen in der Steuererklärung an oder nicht? Wenn man Informationen von Steuerberatern im Internet glauben mag, ist dies nicht notwendig.
staff
Activity: 2548
Merit: 2709
Join the world-leading crypto sportsbook NOW!
February 17, 2021, 05:22:49 AM
[~snip]
Ich plane nach Deutschland zu kommen und eine Wohnung für das Jahr zu mieten und mindestens 6 Monate nach Mietbeginn zu verkaufen.
[~snip]

Deine Anforderungen gehen über einfache Beantwortungen hinaus. mMn. solltest du direkt hier nach einer Ansprechperson suchen: Steuerberater im deutschsprachigen Raum mit "Bitcoin-Kompetenz" (Liste)



Hat hier eigentlich jemand Erfahrungen mit dem FA bezüglich Airdrops?

Wenn es ein echter Airdrop war dann trifft das hier zu:
Noch ne frage in die Runde =) würde es steuern auslösen wenn ich einen token swappe.

Infos zum SWAP eines tokens: https://cryptotax.io/artikel/swaps-coins-die-du-aus-tokenswaps-erhalten-hast/



habe eine Frage beüzüglich Mining. darf ich als Privatperson die Stromkosten und Hostingkosten gegenrechnen ? Oder dürfte ich das nur als Firma ?

mWn. ist das als Privatperson nicht möglich. Da gibt es aber sicher jemanden der dir das mit Gewissheit beantworten kann.
newbie
Activity: 14
Merit: 1
February 16, 2021, 02:53:31 PM
Halo an alle!

habe eine Frage beüzüglich Mining. darf ich als Privatperson die Stromkosten und Hostingkosten gegenrechnen ? Oder dürfte ich das nur als Firma ?
member
Activity: 77
Merit: 15
February 16, 2021, 01:01:00 PM
Noch ne frage in die Runde =) würde es steuern auslösen wenn ich einen token swappe. Dieser Token bleibt der gleich ist nun aber kompatibel zu einer anderen Chain (wert etc bleibt der gleiche)

Habe gerade das problem mit einem projekt welches interoperability unterstützt. trac is ein erc-20 token und hat nun zwei neue chains als support, xDai und Starfleetchain. In dem einem fall muss trac zu strac gewappt werden und im anderen fall trac zu xtrac.
newbie
Activity: 5
Merit: 2
February 15, 2021, 12:56:02 PM
Hat hier eigentlich jemand Erfahrungen mit dem FA bezüglich Airdrops?

Ich habe nämlich von einem Steuerberater gesagt bekommen, dass der anstehende Airdrop von SYM entweder der Schenkungssteuer unterliegt oder aber unter Sonstige Einkünfte fällt und dem entsprechend erst mit der Steuererklärung für das Jahr 2021 gemeldet werden muss und da sind noch ein paar Fragezeichen bei mir.

1. Da es bei der Schenkungssteuer unterschiedliche Tabellen gibt in die ich eingeordnet werden kann mit unterschiedlichen Steuersätzen, in welche Fallen bitte Krypto Airdrops Stufe 3 (30/50% Steuerlast) ?
2. Welche Wert/Preis wird zum berechnen der Schenkungssteuer eigentlich angewendet? Der Einstandskurs, der Kurs zu dem Zeitpunkt der Anzeige oder Bearbeitung des Sachbearbeiters?  Das würde ja großen Spielraum bei den zu zahlenden Steuern zulassen.

Als Beispiel:

01.03 Airdrop -> 10 000 XYZ für einen Preis von 1,00€
15.03            -> Ich zeige die Schenkung beim Finanzamt an.
bis zum 15.04 -> steigt der Preis auf 2,00€
30.04            -> Erhalt des Bescheides für die zuzahlenden Steuern zum Stückpreis von je 2,00€,  jedoch ist der Preis in der Zwischenzeit schon wieder auf 1,00€ gefallen.

Das würde für den 30.04 bedeuten, dass ich mehr Steuern zahlen müsste,für einen Wert den meine Coins überhaupt nicht mehr wert sind und ich somit im schlimmsten Fall alles veräußern muss, um die Steuerschuld begleichen zu können. Ist meine Denkweise korrekt oder irre ich mich hier gerade?

(Ich weiß, niemand hier ist ein Steuerberater und kann diesen auch nicht ersetzen)  Wink
 
newbie
Activity: 2
Merit: 0
February 15, 2021, 08:48:05 AM
Hallo,

Ich habe mein XRP 2018 gekauft (nie wieder verkauft / gekauft).
Ich plane nach Deutschland zu kommen und eine Wohnung für das Jahr zu mieten und mindestens 6 Monate nach Mietbeginn zu verkaufen.

Ich gehe davon aus, dass ich keine Steuern zahlen werde, wenn ich Kapitalgewinne mache.

Erste Frage:
Muss das Geld an eine deutsche Bank gehen, um keine Steuern zu haben?
Oder kann ich mein XRP verkaufen und an eine Bank in Frankreich überweisen, ohne Steuern auf Kapitalgewinne zu zahlen?

Ebenfalls,
Ich habe vor, in Zukunft nach Kanada zu gehen und dort danach zu leben.

Ich habe also Fragen:
Wenn ich aus Deutschland ausziehe, meine Miete beende und nach Kanada ziehe, akzeptieren sie nur CAD (kanadische Dollar).
Wie kann ich das Geld behalten, ohne Steuern aus Kapitalgewinnen zu zahlen?
Ich muss das Geld in Deutschland behalten?
Oder kann ich es an eine Bank in Kanada überweisen?

Vielen Dank, dass Sie mir dabei geholfen haben, dies durchzuhalten
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
February 14, 2021, 06:28:01 PM
Mal eine Frage in die runde, was würde mit meinen Coins passieren welche bereits Steuerfrei sind, nun aber für das Betreiber von einer Node benutzt werden ( welches als Gewerbe eingestuft werden könnte). Hat das irgendwelche folgen auf die Haltedauer?

Hat keine steuerliche Folge auf die Haltedauer. Wenn sie aus der Haltefrist raus sind, sind sie raus.
Generierst du aus den Coins weitere Einnahmen, sind die Einnahmen nach dem Zuflussprinzip entsprechend zu versteuern.
member
Activity: 77
Merit: 15
February 14, 2021, 04:05:27 PM
Mal eine Frage in die runde, was würde mit meinen Coins passieren welche bereits Steuerfrei sind, nun aber für das Betreiber von einer Node benutzt werden ( welches als Gewerbe eingestuft werden könnte). Hat das irgendwelche folgen auf die Haltedauer?
legendary
Activity: 2971
Merit: 1271
February 14, 2021, 06:21:25 AM
ich hab 2019 für ein Familien mitglied bitcoin gekauft mit meinem Coinbase account und dann auf ihr eigenes Wallet übertragen. Sie hat mir den EUR betrag auf mein Girokonto überwiesen.

sie kann die BTC mittlerweile steuerfrei verkaufen, sollte das Finanzamt zur Prüfung kommen wollen, wird das denn so akzeptiert dass es Ihr BTC ist??
habe noch den Coinbase trade history und meinen Girokonto auszug der belegt dass sie mir die EUR überwiesen hat. Oder ist es MEIN btc und ich muss den in meiner Steuer angeben falls er verkauft wird ?

Mir wurde empfohlen das FA davon zu berichten bevor der andere hier den BTC verkauft. Sofern das mit der Geldüberweisung nachweissbar ist und du keine Vorteile / Gebühr dafür eingestrichen hast, sollte das legitim sein - Aber wie gesagt, es wäre gut dem FA davon vorab zu informieren - So wurde mir jedenfalls von einer Kanzlei das ganze empfohlen.
member
Activity: 86
Merit: 14
February 14, 2021, 04:54:52 AM
ich hab 2019 für ein Familien mitglied bitcoin gekauft mit meinem Coinbase account und dann auf ihr eigenes Wallet übertragen. Sie hat mir den EUR betrag auf mein Girokonto überwiesen.

sie kann die BTC mittlerweile steuerfrei verkaufen, sollte das Finanzamt zur Prüfung kommen wollen, wird das denn so akzeptiert dass es Ihr BTC ist??
habe noch den Coinbase trade history und meinen Girokonto auszug der belegt dass sie mir die EUR überwiesen hat. Oder ist es MEIN btc und ich muss den in meiner Steuer angeben falls er verkauft wird ?
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
February 12, 2021, 06:29:23 AM
Jetzt wollte ich mich wieder krankenversichern lassen und die Krankenkasse fordert für meine Erträge einen Nachweis, den ich entweder als Jahresbeschluss der Bank oder des Einkommensteuerbescheids nachlegen soll. Klar, die brauchen sie ja um die Beiträge zu berechnen.

Hier ist noch ein Thread, der sich mit dem beitragspflichtigen EInkommen zur Berechnung der KK-Beiträge befasst. https://bitcointalksearch.org/topic/krankenkasse-selbstzahler-und-gewinne-aus-kryptogewinnen-5316370
member
Activity: 724
Merit: 87
February 12, 2021, 03:19:20 AM
Hallo,

ich habe mir letztes Jahr im April über den Mycelium-Marktplatz Bitcoin mit Bargeld gekauft und hatte vor diese Bitcoins nach Ablauf der Haltefrist zu veräußern. Ich wollte die Bitcoins einfach auf Kraken oder Coinbase transferieren und dann verkaufen, weil mir ein Treffen beim heutigen Bitcoin-Wert viel zu riskant ist. Was mache ich aber, wenn mich die Börse oder das Finanzamt nach der Herkunft der Coins fragt? Ich habe keinen Beleg oder sonstiges vom Mycelium-Typen bekommen.

Danke und Grüße

Es wird ja zum Kaufzeitpunkt eine plausible Bargeldabbuchung von Deinem Girokonto geben und danach fand ja sicherlich das Treffen statt. Dieser Beleg dürfte als Eigenbeleg plausibel erklärt helfen. Hängt natürlich vom Prüfer und den Beträgen ab.

Zum Thema Haltefrist:

Angenommen Du hast weiss Gott wieso 500BTC meinetwegen ertradet durch Shitcoins etc. Nun merkst Du misst ich müsste aufgrund der Trades Steuern zahlen, also 12 Monate auf eine Adresse wegpacken und
dann dies als Nachweis nutzen, dass ganze aber wird dann nutzlos wie Du Dir sicherlich denken kannst, wenn die Bitcoins aufeinmal so viel Wert sind, dass eine genauere Nachforschung sich lohnt. Dann kommt die Frage, zeigen Sie mal die Mittelherkunft für diese 500BTC damals.

Bei diesem betrag finden sich gute Fachanwälte für denjenigen damit der das steuerfrei durchbekommt, und Kryptos kommen derweil in im deutschen Steuergesetz nicht vor wenn man es ganz penibel nimmt, die Haltefrist lässt sich demnach anhand der Blockchain einwandfrei und manipulationssicher nachweisen - Aber wer weiß, vielleicht erfahren wir ja mal in den Medien von so einem Fall

ich kann Dir bestätigen, dass ich persönlich einen Fall kenne bei dem selsbt 2 Steuerberater und ein Fachanwalt es nicht hinbekommen haben. Kryptos kommen vielleicht nicht im Steuerrecht wörtlich vor, Kryptos haben aber eine geetzliche Einstufung erhalten und werden somit gem §23estg als private Veräusserungsgeschäfte versteuert. Das beste was eigenltich passieren konnte für die Kryptoszene. Besser als die pauschale 25% Abgeltungssteuer, denn als wahrer Hodler kommt man Steuerfrei davon, wird sich in den kommenden Jahren sicherlich ändern. Intressant dann ob 10 Jahre rückwirkend nachversteuert werden muß, da lassen sich unsere Gesetzgeber sicherlich aber was schönes einfallen damit es für einige teuer wird  Grin Grin Grin Grin

Deswegen plädiere ich dafür, seine Trades(auch die Steuerfreien Gewinne) immer anzugeben. Diese sind dann mit dem kommenden Steuerbescheid bestätigt, so hat man zumindest falls sich gesetzlich etwas ändert, in der Hand auf dem Mann aufsatteln kann, so nach dem motto "Hä ihr habt doch gesagt ich muss keine Steuern zahlen"
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
February 11, 2021, 10:03:25 AM
Wenn ich jetzt noch in England 40 ETH verkaufe und dann im Oktober nach Dland ziehe und dann die restlichen 60ETH verkaufe, sind diese dann steuerfrei ? nein oder?

Das hatten wir in den letzten Tagen in diesem Thread schon mal. Und hier auch: https://bitcointalksearch.org/topic/--5309906
Lese dir das mal durch. Was ich behalten hatte war, dass in $23 EStG nichts drinsteht, wo die Anschaffung gemacht wurde.....also es unrerevant ist. Aber lieber Steuerberater fragen.
legendary
Activity: 2971
Merit: 1271
February 11, 2021, 10:01:53 AM
Hallo,

ich habe mir letztes Jahr im April über den Mycelium-Marktplatz Bitcoin mit Bargeld gekauft und hatte vor diese Bitcoins nach Ablauf der Haltefrist zu veräußern. Ich wollte die Bitcoins einfach auf Kraken oder Coinbase transferieren und dann verkaufen, weil mir ein Treffen beim heutigen Bitcoin-Wert viel zu riskant ist. Was mache ich aber, wenn mich die Börse oder das Finanzamt nach der Herkunft der Coins fragt? Ich habe keinen Beleg oder sonstiges vom Mycelium-Typen bekommen.

Danke und Grüße

Es wird ja zum Kaufzeitpunkt eine plausible Bargeldabbuchung von Deinem Girokonto geben und danach fand ja sicherlich das Treffen statt. Dieser Beleg dürfte als Eigenbeleg plausibel erklärt helfen. Hängt natürlich vom Prüfer und den Beträgen ab.

Zum Thema Haltefrist:

Angenommen Du hast weiss Gott wieso 500BTC meinetwegen ertradet durch Shitcoins etc. Nun merkst Du misst ich müsste aufgrund der Trades Steuern zahlen, also 12 Monate auf eine Adresse wegpacken und
dann dies als Nachweis nutzen, dass ganze aber wird dann nutzlos wie Du Dir sicherlich denken kannst, wenn die Bitcoins aufeinmal so viel Wert sind, dass eine genauere Nachforschung sich lohnt. Dann kommt die Frage, zeigen Sie mal die Mittelherkunft für diese 500BTC damals.

Bei diesem betrag finden sich gute Fachanwälte für denjenigen damit der das steuerfrei durchbekommt, und Kryptos kommen derweil in im deutschen Steuergesetz nicht vor wenn man es ganz penibel nimmt, die Haltefrist lässt sich demnach anhand der Blockchain einwandfrei und manipulationssicher nachweisen - Aber wer weiß, vielleicht erfahren wir ja mal in den Medien von so einem Fall
Pages:
Jump to: