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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 38. (Read 1189194 times)

newbie
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February 03, 2021, 04:44:53 AM
Tach zusammen!

Mal ein hypothetisches Szenario, in dem sich bestimmt einige annähernd befunden haben dürften:

- Vor einigen Jahren für EUR 10k Bitcoins und andere Kryptos gekauft (nachweisbar)
- Bis vor kurzem in ICOs und unzähligen Transaktionen größtenteils Verluste gefahren (keine Buchführung, kaum alle Bewegungen und Trades nachzuweisen, keine Steeuererklärungen gemacht)
- Stand Ende 2020: alles bei einer Börse konsolidiert was übrig war. Verkauft für 3k EUR, davon 0.3 BTC gekauft (nachweisbar)
- Es folgt aktiver Handel in 2021 mit guten Gewinnen. Angenommen am Ende des Jahres ist das Portfolio 2 BTC (60k EUR).

Ich nehme an, in so einem Fall werden wohl die vollen 60k EUR versteuert werden müssen. Kommen darüber hinaus eventuelle Steuerschätzungen und/oder Strafen in Frage?
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https://t1p.de/6ghrf
February 02, 2021, 07:05:10 PM
Zum Thema Airdrop und Bounty hat CryptoTax eine teilweise andere Meinung als der Rest.
Grundsätzlich hatte ich es bisher so verstanden wie von bct_ail beschrieben wurde.

Aber hier jetzt die Meinung von CryptoTax. Wird auf jeden fall Zeit für eine einheitliche Definition... aber ob wir das noch erleben? Roll Eyes

Quote
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins aus einem Airdrop handelt, dann klassifiziere sie als “Airdrop”. Die zertifizierte CryptoTax Software erfasst diese Coins im Report mit dem Zuflusszeitpunkt als Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten werden gleich null gesetzt.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Aber was ist wenn der Airdrop einen Wert hat? Trotzdem mit 0 erfasst und daher steuerfrei?

Quote
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins im Rahmen einer Bounty-Kampagne handelt, dann klassifiziere sie als “Bounty”. Die zertifizierte CryptoTax Software weist diese Coins im Report als sonstige Einkünfte aus. Außerdem ist ein späterer Verkauf dieser Coins immer steuerfrei, weil die Coins nicht entgeltlich angeschafft wurden sondern lediglich zugeflossen sind.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Bedeutet bei Zufluss zu versteuern oder heißt steuerfrei da "sonstige Einkünfte"?

Ich fand cryptotax schon immer etwas anders.  Cheesy Wink

Zu deinem ersten quote: Das ist wirklich blöde ausgedrückt von denen.

Zu deinem zweiten quote: Da sie das als sonstige Einkünfte ansehen (wie wir ja auch), ist damit wohl bei Zufluss zu versteuern gemeint. Und mit steuerfrei ist gemeint, dass man sie jederzeit verkaufen kann, ohne beim Verkauf auch wieder steueren zu zahlen.



Was aber mMn wichtig ist, ist, dass man kongruent handelt und sich das nicht gerade so hinbaut, wie es einem gerade steuerlich am besten ins Konzept passt. Also entweder immer als Einkommen angeben oder immer mit Anschaffungskosten 0,- bei Verkauf versteuern oder oder oder Smiley

Meinst du pro Vorgang in einer Steuererklärung oder auf mehrere Jahre bezogen?

Also in einer Steuererklärung für ein Jahr kann man natürlich nicht so oder so machen. Und eigentlich meint mein Steuerberater auch, wenn man sich einmal für eine Methode entschieden hat (FIFO/LIFO, bei Erhalt/bei Verkauf zu versteuern usw.), so muss man sie auch die nächsten Jahre in der Steuererklärung beibehalten.
Aber was, wenn sich deren Ansicht ändert oder man einen anderen Steuerberater auswählt?  Roll Eyes
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#birdgang
February 02, 2021, 05:24:01 AM
Ich glaube letztendlich gibt es da kein richtig/falsch, einfach weil es keine klare, verständliche rechtliche Grundlage gibt (halt alles Neuland Wink); hängt dann erstmal davon ab, ob das FA das abnickt. Und so lange es da keine höchstrichterlichen Urteile und/oder Rechtssicherheit gibt, kann man nur nach bestem Wissen handeln. Sieht man ja hier auch schon, dass Steuerberater/Anwalt A das sagt, und B wieder was anderes.
Was aber mMn wichtig ist, ist, dass man kongruent handelt und sich das nicht gerade so hinbaut, wie es einem gerade steuerlich am besten ins Konzept passt. Also entweder immer als Einkommen angeben oder immer mit Anschaffungskosten 0,- bei Verkauf versteuern oder oder oder Smiley
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February 02, 2021, 04:59:37 AM
Zum Thema Airdrop und Bounty hat CryptoTax eine teilweise andere Meinung als der Rest.
Grundsätzlich hatte ich es bisher so verstanden wie von bct_ail beschrieben wurde.

Aber hier jetzt die Meinung von CryptoTax. Wird auf jeden fall Zeit für eine einheitliche Definition... aber ob wir das noch erleben? Roll Eyes

Quote
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins aus einem Airdrop handelt, dann klassifiziere sie als “Airdrop”. Die zertifizierte CryptoTax Software erfasst diese Coins im Report mit dem Zuflusszeitpunkt als Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten werden gleich null gesetzt.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Aber was ist wenn der Airdrop einen Wert hat? Trotzdem mit 0 erfasst und daher steuerfrei?

Quote
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins im Rahmen einer Bounty-Kampagne handelt, dann klassifiziere sie als “Bounty”. Die zertifizierte CryptoTax Software weist diese Coins im Report als sonstige Einkünfte aus. Außerdem ist ein späterer Verkauf dieser Coins immer steuerfrei, weil die Coins nicht entgeltlich angeschafft wurden sondern lediglich zugeflossen sind.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Bedeutet bei Zufluss zu versteuern oder heißt steuerfrei da "sonstige Einkünfte"?

Einfach mal einen Steuerberater ansprechen bei Unsicherheit.
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February 02, 2021, 04:51:20 AM
Zum Thema Airdrop und Bounty hat CryptoTax eine teilweise andere Meinung als der Rest.
Grundsätzlich hatte ich es bisher so verstanden wie von bct_ail beschrieben wurde.

Aber hier jetzt die Meinung von CryptoTax. Wird auf jeden fall Zeit für eine einheitliche Definition... aber ob wir das noch erleben? Roll Eyes

Quote
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins aus einem Airdrop handelt, dann klassifiziere sie als “Airdrop”. Die zertifizierte CryptoTax Software erfasst diese Coins im Report mit dem Zuflusszeitpunkt als Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten werden gleich null gesetzt.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Aber was ist wenn der Airdrop einen Wert hat? Trotzdem mit 0 erfasst und daher steuerfrei?

Quote
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins im Rahmen einer Bounty-Kampagne handelt, dann klassifiziere sie als “Bounty”. Die zertifizierte CryptoTax Software weist diese Coins im Report als sonstige Einkünfte aus. Außerdem ist ein späterer Verkauf dieser Coins immer steuerfrei, weil die Coins nicht entgeltlich angeschafft wurden sondern lediglich zugeflossen sind.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Bedeutet bei Zufluss zu versteuern oder heißt steuerfrei da "sonstige Einkünfte"?
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February 01, 2021, 10:41:12 AM
Zudem muss man für die meißten Airdops in irgendeinster Weise tätig werden. Ob Signatur oder oder oder... damit dürfte es sich dann wieder um Einkommen aus selbstständiger Arbeit handeln !?! oder nicht?

Mein Steuerberater meint, soweit man etwas aktives tut/macht/handelt, ist es zu versteuern.
Also Airdrops die einfach so im Wallet auftauchen -> steuerfrei.
Airdrops für die man sich anmelden muss, Email registrieren, Claimen oder sonst irgendwie den Finger zum klicken bewegen muss ist eine Aktivität -> steuerbar bei wirtschaftlicher Verfügungsgewalt (Zuflussprinzip). Wenn die Coins zu dem Zeitpunkt noch nicht handelbar oder nur auf zwielichtigen Börsen sind, dann würde ich sie mit 0€ angeben.

Da ja einige manchmal der Meinung sind, dass das FA pauschal gar nicht feststellen kann, welche Konstellation bei einem Airdrop vorlag....keine Ahnung. Aber spätestens bei einer Steuerprüfung werden sie bestimmt nachhaken.
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February 01, 2021, 08:53:15 AM
Zudem muss man für die meißten Airdops in irgendeinster Weise tätig werden. Ob Signatur oder oder oder... damit dürfte es sich dann wieder um Einkommen aus selbstständiger Arbeit handeln !?! oder nicht?
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February 01, 2021, 08:43:04 AM

Weiß nicht. Also das mit der Schenkungssteuer höre ich zum ersten mal und kann ich auch nicht ganz nachvollziehen.

Zu seinem 1. Teil und der Ausführung, dass es nicht nach § 22 Nr. 3 EStG  zu besteuern sein ist insofern unrelevant, da es noch keinen Zufluss gab. Es gab bisher nur den Snapshot und das evtl. Claimen (was nach meinem Wissen ein aktives "Tun" ist, also zu versteuern) des Spark Token. Erst bei wirtschaftlicher Verfügungsgewalt wäre der Token dann zu versteuern -> Zuflussprinzip.


Generell finde ich viele Aussagen vieler "Krypto-Anwälte" auf dieser Seite sehr abweichend zu dem, was die Steuerberater sagen. Untereinander aber scheinen die gleicher Meinung zu sein: "...im Zweifelsfall sollte der steuerliche Rat eines auf die Besteuerung von Kryptowährungen spezialisierten Rechtsanwalts eingeholt werden."  Roll Eyes
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February 01, 2021, 02:07:08 AM
Laut https://bitcointalksearch.org/topic/m.19673798 ist beim Mining die Frage Gewerblich oder nicht.

Wie sieht das eigentlich aus, wenn man als "Gewerblich" eingestuft wird. Was fällt da dann an? Normale Gewerbesteuersatz auf den Gewinn? Und Gewinn ist Miningkosten minus aktueller Bitcoin Kurs zum Zeitpunkt des minings?

Man nehme sich dann lieber erstmal einen Steuerberater, wenn man nichtmal in der Lage ist 2021 solche Basics mittels des Internets selbst geklärt zu bekommen.
newbie
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January 29, 2021, 01:32:49 PM
Laut https://bitcointalksearch.org/topic/m.19673798 ist beim Mining die Frage Gewerblich oder nicht.

Wie sieht das eigentlich aus, wenn man als "Gewerblich" eingestuft wird. Was fällt da dann an? Normale Gewerbesteuersatz auf den Gewinn? Und Gewinn ist Miningkosten minus aktueller Bitcoin Kurs zum Zeitpunkt des minings?
Vin
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January 28, 2021, 07:06:17 PM
Du kannst transferieren wie du lustig bist. Das spielt keine Rolle.
Entscheidend ist der Tag wann du sie erworben hast.
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January 28, 2021, 07:01:22 PM
Hallo zusammen,

Ich habe ne Frage da ich ziemlich verwirrt bin. Daher würde ich mich riesig freuen wenn ihr mir bei meiner Frage helfen könntet.

Ich habe letztes Jahr im Oktober BTC gekauft und erst in diesem Monat auf den ledger transferiert.

Meine Frage geht um den Einkommensteuer. Wenn man 365 Tage also ein Jahr den BTC nicht verkauft, muss man keine Einkommensteuer bezahlen. Ab wann beginnt der Countdown in diesem Fall für mich? Ab Oktober 2020 oder Januar 2021?

Vorab danke ich Euch für Ihre Hilfe und Antwort!

Besten Dank!
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January 26, 2021, 05:27:30 AM
Hi zusammen,

habe mir das Video angeschaut: https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-und-die-steuer-info-5312154

Habe ich das richtig verstanden das man beim Mining wenn man die Coins länger als 1 Jahr hält keine Steuern zahlen muss? Oder wie ist aktuell der Stand? Bei Gewerblich sieht es ja anders aus.

Wann wird man als Gewerblich eingestuft? Habe einige Rigs. Bin weder Selbstständig noch habe ich einen Extra Stromtarif abgeschlossen oder irgendwelche Lagerhallen angemietet. Habe hier und da ein wenig aufgestockt wenn es günstig GPUs gab. Verkauft habe ich bis dato auch noch nichts von den geminten ETH. Beim FA auch somit noch nicht angegeben.

Ach ja, habe 2 Steuerberater gefragt die haben leider von Krypto 0 Ahnung.

Was meint Ihr?

Danke!




Das die Steuerberater keinen Plan haben ist dein persönliches Pech und interessiert das Finanzamt null. Also diese Ausrede wird nicht ziehen, die Steuerschuld liegt bei Dir, also hast Du Dich darüber zu informieren.
Steuern fallen ab klar und zwar mit Zeitpunkt des Zugangs der Coins, Token oder was auch immer zum kurs des Eintritts in Dein Wallet.

Zum Thema gewerblich, dies ist meiner Meinung nach schwer zu pauschalisieren und sollte individuell geprüft werden. Meiner Meinung nach handelst Du bereits gewerblich, denn Du hast Dir sogar extra Hardware dafür angeschafft und handelst mit nachhaltiger Gewinnabsicht. Meiner Meinung nach wäre nicht gewerblich wer mal aus Spaß seine vorhandene Hardware laufen lässt zum meinen und zufällig einen Block trifft. Wenn ich aber schon extra dafür Mining Rigs Aufbaue, die nur den Zweck des Minings verfolgen, ich glaub dann wirds schon gewerblich. Aber wie gesagt ich habe da auch nicht 100% den Plan von und äussere hier nur meine eigene Meinung.

Ich empfehle Dir aber Sachkundige Fachanwälte oder Steuerberater aufzusuchen, je nach Umfang kann das ganze ratz fatz in einer Straftat enden.
member
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January 25, 2021, 06:12:59 PM
Hi zusammen,

habe mir das Video angeschaut: https://bitcointalksearch.org/topic/bitcoin-und-die-steuer-info-5312154

Habe ich das richtig verstanden das man beim Mining wenn man die Coins länger als 1 Jahr hält keine Steuern zahlen muss? Oder wie ist aktuell der Stand? Bei Gewerblich sieht es ja anders aus.

Wann wird man als Gewerblich eingestuft? Habe einige Rigs. Bin weder Selbstständig noch habe ich einen Extra Stromtarif abgeschlossen oder irgendwelche Lagerhallen angemietet. Habe hier und da ein wenig aufgestockt wenn es günstig GPUs gab. Verkauft habe ich bis dato auch noch nichts von den geminten ETH. Beim FA auch somit noch nicht angegeben.

Ach ja, habe 2 Steuerberater gefragt die haben leider von Krypto 0 Ahnung.

Was meint Ihr?

Danke!


legendary
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https://t1p.de/6ghrf
January 19, 2021, 05:38:21 PM
Ich bin ja ein bisschen ein Sonderfall, da ich in den USA bin.Das Mining findet in den USA statt. Ich versteuere hier die Einkuenfte mit meinem Gehalt.

Ich plane aber ueber kurz oder lang nach DE zurueckzukehren. Die Frage ist dann wie ich die im Ausland per Mining gewonnenen Coins versteuern muss/wie lange ich die halten muss um keine Steuern zu zahlen.

Als Sonderfall frage jemanden, der sich mit (internationalen) Sonderfällen auskennt. Hier im Forum wirst du wohl von den Usern (außer von einem Fachman) keine rechtssichere Antwort bekommen können.
jr. member
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January 19, 2021, 04:00:21 PM

Mining kann halt gewerblich sein, da muss man aufpassen und sollte das ggf mit nem Steuerberater klären. Ansonsten ist es eigentlich Konsens, dass man die Coins zum Zeitpunkt des Erhalts als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG versteuern muss und danach beim Verkauf keine Steuern mehr zahlt ( auch unterjährig), weil es keine Anschaffung gab.

Siehe auch:
"4. Wie werden Miningerträge besteuert? "
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-kryprowaehrungen.html

Ich bin ja ein bisschen ein Sonderfall, da ich in den USA bin.Das Mining findet in den USA statt. Ich versteuere hier die Einkuenfte mit meinem Gehalt.

Ich plane aber ueber kurz oder lang nach DE zurueckzukehren. Die Frage ist dann wie ich die im Ausland per Mining gewonnenen Coins versteuern muss/wie lange ich die halten muss um keine Steuern zu zahlen.

hero member
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January 19, 2021, 03:07:28 PM
Jetzt gewinnte der Coin Wert und ist auf einmal 100 Euro wert. Muss ich jetzt ein Jahr warten, damit ich keine Steueren auf die 90 Euro Kursgewinn zahlen muss?

Ich würde sagen ja, auch wenn @Bullethead21 nein sagt Grin Denn....

Eigentlich (ich bin aber kein Experte) bin ich der Meinung, dass geminte Coins zum Zeitpunkt des erhalts zu versteuern sind mit dem dann gültigen Kurs.
Ab dann gilt dann natürlich keine Haltedauer, weil die Coins ja bereits versteuert sind.

....einerseits geht es um den Erhalt, was ich dann einfach mal einem GEhalt gleichsetzen würde, das ja auch separat versteuert werden muss. Und danach geht es dann um Kursgewinne, die damit erzielt wurden. qwk hat dazu eine andere "Meinung", weiss nicht wer hier näher an der Wahrheit ist, sofern es denn nur eine einzige Wahrheit gibt. Grundsätzlich ist dieser und jeder andere Fall rund ums Mining wohl sehr individuell und deshalb würde ich zur Absicherung mal einen Steuerberater konsultieren wie bullethead vorschlug anstatt auf uns Nicht-Profis zu setzen^^

Mining kann halt gewerblich sein, da muss man aufpassen und sollte das ggf mit nem Steuerberater klären. Ansonsten ist es eigentlich Konsens, dass man die Coins zum Zeitpunkt des Erhalts als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG versteuern muss und danach beim Verkauf keine Steuern mehr zahlt ( auch unterjährig), weil es keine Anschaffung gab.

Siehe auch:
"4. Wie werden Miningerträge besteuert? "
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-kryprowaehrungen.html
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#birdgang
January 19, 2021, 01:01:15 PM
Jetzt gewinnte der Coin Wert und ist auf einmal 100 Euro wert. Muss ich jetzt ein Jahr warten, damit ich keine Steueren auf die 90 Euro Kursgewinn zahlen muss?

Ich würde sagen ja, auch wenn @Bullethead21 nein sagt Grin Denn....

Eigentlich (ich bin aber kein Experte) bin ich der Meinung, dass geminte Coins zum Zeitpunkt des erhalts zu versteuern sind mit dem dann gültigen Kurs.
Ab dann gilt dann natürlich keine Haltedauer, weil die Coins ja bereits versteuert sind.

....einerseits geht es um den Erhalt, was ich dann einfach mal einem GEhalt gleichsetzen würde, das ja auch separat versteuert werden muss. Und danach geht es dann um Kursgewinne, die damit erzielt wurden. qwk hat dazu eine andere "Meinung", weiss nicht wer hier näher an der Wahrheit ist, sofern es denn nur eine einzige Wahrheit gibt. Grundsätzlich ist dieser und jeder andere Fall rund ums Mining wohl sehr individuell und deshalb würde ich zur Absicherung mal einen Steuerberater konsultieren wie bullethead vorschlug anstatt auf uns Nicht-Profis zu setzen^^
jr. member
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January 19, 2021, 09:58:58 AM
Ich wohne momentan in den USA und mine hobbymässig Eth. Wenn ich jetzt zurück nach Deutschland gehe, sind die Coins dann steuerfrei? In den FAQ steht dass bei geminten Coins die Haltedauer keine Rolle spielt - ist das wirklich wahr oder muss ich ein Jahr warten?

Gibt es da vom Finanzamt eine Stellungnahme.

Einfach mal kurz bei denen anrufen oder mal 1 Stunde beim Steuerberater in Rechnung stellen lassen für Klarheit.

Eigentlich (ich bin aber kein Experte) bin ich der Meinung, dass geminte Coins zum Zeitpunkt des erhalts zu versteuern sind mit dem dann gültigen Kurs.
Ab dann gilt dann natürlich keine Haltedauer, weil die Coins ja bereits versteuert sind.

D.h. immer dann wenn Du in Deine Wallets Ether durchs Mining reinbekommst, müsstest Du schauen wie hoch der Kurs zu dem Zeitpunkt war(sicherlich gehen auch Tageskurse)multiplizierst das ganze miteinander und meldest dass dann bei der Steuer an. Ob das der Realität entsprich kann ich aber nicht garantieren, so wäre es aber meinen Steuerempfinden nach logishc.

Ja, ich bezahle hier in den USA Einkommensteuern auf die geminten Coins mit dem Wert, den sie an dem Tag an dem ich sie erhalte, haben. Ich weiss nur nicht, ob ich jetzt ein Jahr warten muss, sodass ich keine Capital Gains Steuer auf die Kursgewinne zahlen muss. Also sagen wir, ich mine einen Coin im Wert von 10 Euro. Ich bezahle Einkommenssteuer auf die 10 Euro. Jetzt gewinnte der Coin Wert und ist auf einmal 100 Euro wert. Muss ich jetzt ein Jahr warten, damit ich keine Steueren auf die 90 Euro Kursgewinn zahlen muss?
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