Danke für die Einschätzung. Bei sonstigem Einkommen gibt es dann auch keine zu beachtende Haltefrist, oder?
So sehen mein Steuerberater und ich es.
Das wäre bei mir gegeben weil ich immer unter der Grenze des Grundfreibetrags war. Demnach müsste ich die über die Jahre erzielten Gewinne, die ich damals mit meinem "Startkapital" erzielt habe, garnicht versteuern? Wäre zu schön um wahr zu sein.
Vorweg: Du schreibst über Kapitalerträge. Das ist bei Bitcoin nicht der Fall. Bitcoinerträge fallen als sonstiges Einkommen unter "Private Veräußerungsgeschäfte" nach §23 EStG. Das sind keine Kapitalerträge.
Also wenn du unter dem Grundfreibetrag warst, dann ist ja eigentlich alles gut. Die Haltefrist von einem Jahr bei Bitcoin (Private Veräußerungsgeschäfte) ist dir bekannt?
Deine Ursprungsfrage war ja, was du der Krankenkasse mitteilst. Also welche Einnahmen bei der Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte berücksichtigt werden und ob dein BTC-Vermögen als Bemessungsgrundlage dient sowie ob der unterjährige Verkauf eingerechnet wird.
Dazu kann ich dir leider nichts sagen, aber vielleicht habe ich dir einige Suchbegriffe genannt.
Weiß jemand wie das in Deutschland ist, wenn man Bitcoin länger als 1 Jahr gehalten hat. 10% bei z.B. 70.000€ verkauft. Bei z.B. 60.000€ wieder kauft und 1 Jahr+ hält. Das sollte doch wieder steuerfrei sein nach einem Jahr oder? Die nächste Frage wäre dann, wenn man das bei 100.000€ mit den nächsten 10% die schon 1 Jahr gehalten werden macht, sollten die ja auch wieder steuerfrei sein?
Wenn du genau beweisen kannst, welchen Teil des Bitcoins du gekauft und verkauft hast (Wallettrennung), dann muss du alles durch Verkauf nach 365 +1 Tag steuerlich nicht berücksichtigen.