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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 40. (Read 1189957 times)

legendary
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January 17, 2021, 05:31:49 AM
Neuigkeiten:

https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/bitcoin-ripple-und-ethereum-kryptowaehrungen-koennten-dem-fiskus-fast-1-3-milliarden-euro-steuereinnahmen-bringen/26799664.html?ticket=ST-4658851-DVxOQBsCUdLnrOAtacSf-ap4


So sehr die Bedeutung von Kryptowährungen für den Fiskus theoretisch wächst: Das aktuelle Steuerrecht sei vollkommen ungeeignet, um die Besonderheiten der mehr als 8000 existierenden Kryptowährungen zu erfassen, findet Jörg Andres, Anwalt für Steuerrecht: „Bei der Besteuerung von Kryptowährungen trifft die analoge Gesetzesvergangenheit erkennbar hart auf die digitale Kryptozukunft.“

Die Studienautoren kritisieren, dass es bislang „keine rechtliche Qualifizierung blockchainbasierter Assets für Zwecke der Ertragsbesteuerung“ gibt. Die Leidtragenden seien letztlich Anleger, die in Kryptowährungen investieren – und ihre Trades für die Steuererklärung kompliziert dokumentieren müssen. Dieses enorme Steuerpotenzial könnte zugleich einen erheblichen Steuerausfall im zumindest dreistelligen Millionen Eurobereich bedeuten.

Wie konnte es dazu kommen?

Immerhin ist der bundesdeutsche Gesetzgeber in Kryptosachen noch immer nicht aktiv geworden, d.h. die Besteuerung von Kryptowährungen ist nach wie vor im Einkommensteuergesetz – im Gegensatz zu einem kryptoaffinen Land wie Südkorea – nicht ausdrücklich geregelt.

Dieses Defizit hat gravierende Folgen:
Die Finanzverwaltung vertritt notgedrungen die wenig differenzierende Auffassung, alle „Krypto Assets“ könnten auf dieser unbestimmten Gesetzesgrundlage gleichmäßig besteuert werden. Allerdings ist nicht definiert, was ein „Krypto Asset“ genau sein soll. Bei derzeit mehr als 8.200 bekannten teilweise völlig unterschiedlichen Kryptowährungen erscheint die Frage durchaus berechtigt. Auch die speziellen Eigenschaften einer Kryptowährung bleiben dabei völlig unberücksichtigt.
Solange hier kein höchstrichterliches Urteil gefällt worden ist, kann jedenfalls nicht von einer klaren Rechtslage die Rede sein.
Das ist Ihre Chance als Betroffener.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Joerg Andres, Partner und Geschäftsführer der DR. ANDRES Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf, der die Studie mit initiiert hat, kommentiert die Ergebnisse:

„Die Lethargie des Gesetzgebers verursacht in der Beratungspraxis weiterhin laufend Unsicherheiten, sowohl auf Seiten der Mandanten, als auch auf Seiten der Finanzverwaltung. Dies wirkt sich insbesondere auch im Bereich des Steuerstrafrechts aus. Schließlich kann bei einer derart unausgegorenen Gesetzesgrundlage Betroffenen nicht ohne Weiteres eine versuchte Steuerhinterziehung vorgeworfen werden, wenn Kryptogewinne unvollständig oder vermeintlich nicht korrekt deklariert worden sein sollen. Immerhin gibt es noch immer keine verbindlichen Vorgaben dazu, wie eine Steuererklärung zu Einkünften aus Kryptogeschäften überhaupt strukturiert sein muss.“

 

hero member
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January 16, 2021, 08:59:17 AM
Lese mittlerweile immer mehr, dass die 10 Jahre Haltefrist gar keine Anwendung finden bei Bitcoin.
(z.B. https://cryptotax.io/verlaengerung-der-haltefrist-auf-10-jahre/)
Wie steht ihr dazu ?
newbie
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January 16, 2021, 08:09:19 AM
Nach deiner Interpretation, könnte ich ja immer nur 99% der Zeit innerhalb eines Jahres meine Kryptos verleihen und das ist so sicher nicht angedacht^^
Es wäre gut gewesen Cheesy

So, in meiner Situation kann ich nur 10 Jahre warten oder hoffen, dass ein Steueranwalt mir hilft, die Mindesthaltedauer auf 1 Jahre zu reduzieren. Wie wahrscheinlich ist es, dass der Steueranwalt dort ankommt?
legendary
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#birdgang
January 16, 2021, 07:52:27 AM
In Art. 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG scheint mir jedoch festgelegt zu sein, dass das Wirtschaftsgut mindestens ein Kalenderjahr lang Erträge erzielen muss, andernfalls gilt die 10-Jahres-Regel nicht.

Wenn ich von April 2020 bis Februar 2021 Krediterträge habe und dann mein Geld an einen anderen Ort überweise, gilt die Regel?

Bin kein Experte was Lending betrifft - und auch kein Steuerexperte, hab mir nur bisschen Wissen angeeignet über die Zeit - aber es geht nicht darum, dass ein ganzes Kalenderjahr lang Einkünfte erzielt wurden, sondern dass innerhalb dieses Zeitraums ein Ertrag erzielt wurde; das kann auch einmalig sein damit die 10-Jahres-Regel greift. Sobald du also einmal Zinsen auf deine Kryptos fürs Lending bekommst, erhöht sich die Frist auf 10 Jahre. Wo du die Kryptos danach hinschickst ist egal, die Frist bleibt Wink

Nach deiner Interpretation, könnte ich ja immer nur 99% der Zeit innerhalb eines Jahres meine Kryptos verleihen und das ist so sicher nicht angedacht^^
newbie
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January 16, 2021, 07:30:04 AM
Danke für Ihre Antwort Smiley

In Art. 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG scheint mir jedoch festgelegt zu sein, dass das Wirtschaftsgut mindestens ein Kalenderjahr lang Erträge erzielen muss, andernfalls gilt die 10-Jahres-Regel nicht.

Wenn ich von April 2020 bis Februar 2021 Krediterträge habe und dann mein Geld an einen anderen Ort überweise, gilt die Regel?

Ich beziehe mich auf diesen Text:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
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#birdgang
January 16, 2021, 06:07:37 AM
Ich würde gerne wissen, was passiert, wenn ich all diese Gelder auf eine normale Plattform oder eine private Geldbörse transferiere und sie länger als 1 aufbewahre. Wäre ich dann steuerfrei?

Muss ich auch noch ein Jahr warten, da ich die Mittel für ein volles Kalenderjahr (1. Januar 2020 - 31. Dezember 2020) nicht auf der Kryptolending-Plattform gehalten habe?

Ist die Übertragung eines Bitcoin von einer Kryptolending-Plattform auf eine normale Plattform ein steuerpflichtiges Ereignis?

Ein reines Hin- und Herschieben zwischen Plattformen/Wallets hat keinen Einfluss auf die Steuer, d.h. du verlängerst/verkürzt damit nicht die Haltefrist. Einzig der Nachweis der Haltedauer wird dadurch ein bisschen schwieriger im Zweifelsfall. Nur wenn du die Coins in Fiat oder andere Kryptowährungen tauschst, kann dann eventuell Steuer anfallen. Beim Lending dann immer, wenn du vor 10 Jahren Haltedauer verkaufst (nach geltender "Meinung").

Und Kalenderjahr ist auch nicht wichtig, es geht nur um 1+ (oder 10+) Jahr ab Kauf/Erhalt.

Deutsch ist gut Smiley
newbie
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January 16, 2021, 05:08:14 AM
Hallo zusammen,

Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht die Gefahr, dass die Ausleihe von Kryptowährungen an eine Kryptolending-Plattform wie BlockFi / Crypto.com die Kryptos beim Wiederverkauf für 10 Jahre steuerpflichtig macht.

Ich würde gerne wissen, was passiert, wenn ich all diese Gelder auf eine normale Plattform oder eine private Geldbörse transferiere und sie länger als 1 aufbewahre. Wäre ich dann steuerfrei?

Muss ich auch noch ein Jahr warten, da ich die Mittel für ein volles Kalenderjahr (1. Januar 2020 - 31. Dezember 2020) nicht auf der Kryptolending-Plattform gehalten habe?

Ist die Übertragung eines Bitcoin von einer Kryptolending-Plattform auf eine normale Plattform ein steuerpflichtiges Ereignis?

Bitte entschuldigen Sie mein Deutsch.
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January 16, 2021, 04:08:43 AM
(bin schon lange hier aber habe aus Sicherheitsgründen einen neuen Account für diesen Post erstellt)

Gibt es hier jemanden der in einer ähnlichen Situation ist/war und weiß wie ich mich verhalten soll?

Ich habe den größten Teil meiner Bitcoins 2015 anonym mit Bargeld gekauft und alle Beweise (Localbitcoin account, Chatverlauf, Wallets) sind vernichtet.

Da 2017 ein neues Gesetz zur Vermögensabschöpfung eingeführt wurde, welches besagt, dass Vermögenswerte eingezogen werden können (sofern die Herkunft der Vermögenswerte nicht nachgewiesen werden kann), auch dann wenn mir selbst keine Straftat/Verbindung nachgewiesen werden kann, habe ich die BTC letztes Jahr sicherheitshalber durch einen Mixer gejagt. Das war wahrscheinlich ein Fehler weil es jetzt so aussieht, als ob ich die Coins erst letztes Jahr für viel Bargeld gekauft habe.

Nun sitze ich sozusagen auf Bitcoinschwarzgeld. Ich kann keinen "Proof of Source of funds" erbringen, was laut den AGBs mancher Exchanges dazu führen kann, dass ich die Rechte an den BTC verliere (wenn ich versuche sie dort auszucashen). Da ich gerne 300-400k auscashen würde, gehe ich davon aus, dass ich früher oder später einen Nachweis erbringen muss selbst wenn ich es gestaffelt abhebe.

1. Gibt es hier jemanden dem schonmal Vermoegenswerte auf der Boerse eingefroren wurden und daraufhin auf Nachfrage keinen Kaufnachweis vorlegen konnte? Wie ist das ausgegangen?

2. Gibt es hier jemanden der vom Finanzamt aufgefordert wurde einen Kaufnachweis fuer die Bitcoin vorzulegen und diesem nicht nachkommen konnte? Wie ist die Sache ausgegangen?

Falls jemand hier schonmal Kontakt mit einem Steuerberater/Rechtsanwalt in aehnlicher Angelegenheit hatte, bitte schreibt mir gerne eine PM.

Danke fuer eure Hilfe.

Für solche Fälle würde ich Dir eine auf Krypto versierten Steuerberater empfehlen. Was das Thema mit den Börsen und den einfrieren der Funds angeht, so könnte ich Dir in dem Fall nur BiSQ und hodlhodl empfehlen, da wird nicht nach der Source of Funds nachgefragt. Dort kannst du direkt per Sepa verkaufen.
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January 15, 2021, 04:25:37 PM
(bin schon lange hier aber habe aus Sicherheitsgründen einen neuen Account für diesen Post erstellt)

Gibt es hier jemanden der in einer ähnlichen Situation ist/war und weiß wie ich mich verhalten soll?

Ich habe den größten Teil meiner Bitcoins 2015 anonym mit Bargeld gekauft und alle Beweise (Localbitcoin account, Chatverlauf, Wallets) sind vernichtet.

Da 2017 ein neues Gesetz zur Vermögensabschöpfung eingeführt wurde, welches besagt, dass Vermögenswerte eingezogen werden können (sofern die Herkunft der Vermögenswerte nicht nachgewiesen werden kann), auch dann wenn mir selbst keine Straftat/Verbindung nachgewiesen werden kann, habe ich die BTC letztes Jahr sicherheitshalber durch einen Mixer gejagt. Das war wahrscheinlich ein Fehler weil es jetzt so aussieht, als ob ich die Coins erst letztes Jahr für viel Bargeld gekauft habe.

Nun sitze ich sozusagen auf Bitcoinschwarzgeld. Ich kann keinen "Proof of Source of funds" erbringen, was laut den AGBs mancher Exchanges dazu führen kann, dass ich die Rechte an den BTC verliere (wenn ich versuche sie dort auszucashen). Da ich gerne 300-400k auscashen würde, gehe ich davon aus, dass ich früher oder später einen Nachweis erbringen muss selbst wenn ich es gestaffelt abhebe.

1. Gibt es hier jemanden dem schonmal Vermoegenswerte auf der Boerse eingefroren wurden und daraufhin auf Nachfrage keinen Kaufnachweis vorlegen konnte? Wie ist das ausgegangen?

2. Gibt es hier jemanden der vom Finanzamt aufgefordert wurde einen Kaufnachweis fuer die Bitcoin vorzulegen und diesem nicht nachkommen konnte? Wie ist die Sache ausgegangen?

Falls jemand hier schonmal Kontakt mit einem Steuerberater/Rechtsanwalt in aehnlicher Angelegenheit hatte, bitte schreibt mir gerne eine PM.

Danke fuer eure Hilfe.
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January 13, 2021, 03:38:16 PM
https://fsblockchain.medium.com/steuersch%C3%A4tzung-1-2-mrd-euro-steuereinnahmen-f%C3%BCr-das-steuerjahr-2020-durch-kryptow%C3%A4hrungen-5c80c59fa3fe

Sehr guter Artikel, ich empfehle jedem sich die Zusammenfassung durchzulesen.


In dem Artikel hat man in der Zusammenfassung es auch gut beschrieben das der Übergang von der virtuellen Welt in die reale Welt zwecks auscashen einfacher zu besteuern wäre.
newbie
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January 13, 2021, 12:41:59 PM
Hallo zusammen,

es ist sehr schade dass es für den Betrieb von Masternodes keine eindeutige Gesetzeslage gibt die besagt ob hierfür ein Gewerbe angemeldet werden muss oder nicht.

Crypotax und viele andere Steuerberater vertreten die Meinung, dass der Betrieb von Masternodes nicht gewerblich ist, nachzulesen hier "https://cryptotax.io/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/".

Hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit dem Finanzamt bzgl. Masternodes gesammelt und kann bestätigen dass der Betrieb nicht gewerblich ist?
staff
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January 12, 2021, 03:10:18 AM
Ja eben... das wäre fast schon zu einfach.
Oder eben der Umweg über Portugal. Bin mir ziemlich sicher, dass wir das Thema hier im Thread bereits hatten Huh

Also wie es sich mit einem kurzfristigen Länderwechsel zur Steuerschonung verhält.
Hat vielleicht auch mit Glück zu tun ob es durchgeht oder das Finanzamt beim Lebensmittelpunkt einer Person genauer nachsieht? Im Normalfall ist es ja genau geregelt wie sich ein Wohnortwechsel auf die Steuerlast auswirkt. Im §23 EStG ist es nicht explizit geregelt aber 100%ig würde ich mich nicht darauf verlassen... da wäre der Besuch beim Steuerberater vermutlich kein Fehler.

//edit: Habe die Recherche gestartet und hier die ersten Ergebnisse davon:
Wohnsitz verlegen --> Auscashen --> Zurück
Bitcoin & die Steuer - FAQ / Seite 81
steuerfrei Bitcoins auscashen nach Auslandsaufenthalt?

Sollte also schon gut überlegt sein wie man das angeht Smiley
legendary
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January 11, 2021, 06:09:01 PM
Nach 1 Jahr ist man aus der Spekulationsfrist raus und es ist wie von dir beschrieben. Denke aber du musst schon zum Zeitpunkt des Kaufs den DE Hauptwohnsitz gehabt haben!? Also könnte ich mir vorstellen denn sonst wäre es schon relativ einfach für quasi jeden die Steuern in der eigentlichen Heimat zu sparen Wink
Nää,....glaubich nich.

Also, ich bin kein Steuerexperte, aber im §23 EStG steht nix davon, wo man zum Zeitpunkt der Anschaffung gewesen sein/gewohnt haben muss.

Und relativ einfach für quasi jeden is auch....relativ,
aber für EU-Bürger sollte das in der Tat kein Problem darstellen.
staff
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January 11, 2021, 05:19:20 PM
Zitiere meine Antwort aus dem anderen Thread noch mal hier rein:
Nach 1 Jahr ist man aus der Spekulationsfrist raus und es ist wie von dir beschrieben. Denke aber du musst schon zum Zeitpunkt des Kaufs den DE Hauptwohnsitz gehabt haben!? Also könnte ich mir vorstellen denn sonst wäre es schon relativ einfach für quasi jeden die Steuern in der eigentlichen Heimat zu sparen Wink

So bleiben die Infos beisammen und weitere Details dann hier an der richtigen Stelle Smiley
newbie
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January 11, 2021, 10:38:19 AM
Ich habe gerade herausgefunden, dass es in Deutschland eine Steuerbefreiung gibt, die so funktioniert: Wenn Sie Ihr Krypto-Vermögen mindestens 1 Jahr lang halten, egal wie viel Gewinn Sie verdienen, zahlen Sie keine Steuern, Sie tun es nicht. Sie müssen es nicht einmal in Ihrer Steuererklärung einreichen. Ich würde gerne wissen, wie ein EU-Bürger (aus Rumänien) diese Gelegenheit nutzen könnte, da ich hier hinten 20% Einkommenssteuer auf meine Kryptobestände zahlen müsste. Ich denke, ich sollte einen Wohnsitz in Deutschland erwerben, um dort Steuererklärungen abgeben zu müssen. Auf diese Weise sollte ich die Zahlung von Steuern in Rumänien vermeiden können.

1. Ist meine Annahme richtig? Muss ich einen Wohnsitz in Deutschland haben, um das durchziehen zu können? Oder gibt es einen anderen Weg, um das zu umgehen?

2. Wie soll ich vorgehen, wenn ich in Deutschland Steuern zahlen kann? Ich habe die Bitcoins bereits seit mehr als einem Jahr in einer Brieftasche aufbewahrt. Ist es möglich, sie zu verkaufen und die Steuerbefreiung sofort in Anspruch zu nehmen, oder muss ich ein Jahr warten?

3. Was bedeutet es, einen Wohnsitz in Deutschland zu bekommen? Ich habe gelesen, dass Sie einen Job oder ein Studium in Deutschland haben müssen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, aber dies sind keine praktikablen Optionen für mich. Welche anderen Möglichkeiten gibt es, um es zu erlangen? Ich habe vor, das Land für ein paar Monate zu besuchen und dann an andere Orte zu gehen.
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icarus-cards.eu
January 11, 2021, 07:56:58 AM
Quote
Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, investiert PayPals Venture-Capital-Tochter in TaxBit, ein in Salt Lake City ansässiges Unternehmen, das sich auf die Besteuerung von Kryptowährungen wie Bitcoin spezialisiert hat. Mit welcher Summe sich PayPal engagiert hat, ist nicht bekannt.
https://www.btc-echo.de/paypal-investiert-in-bitcoin-steuer-start-up-taxbit/

habs mal in diesen thread reingepostet
legendary
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Legendary Escrow Service - Tip Jar in Profile
January 09, 2021, 10:14:43 PM
Alles doch recht kompliziert und ungewiss. Ich bin selbstständiger Einzelunternehmer. Habe die Bitcoins aber mit meinem Privatvermögen gekauft. Hoffe das ändert nichts an der Jahres- Haltefrist? Gibt es hier Leute die höhere Beträge problemlos ausgezahlt haben?

Die Jahreshaltefrist gilt ja nur für Privatpersonen. Du bist ja beides. Privatperson und Selbständiger. Wenn du es privat gekauft hast gelten dafür auch die entsprechenden Regeln. Natürlich sollten Privat- und Geschäftskonto nicht irgendwie vermischt sein, dann könnte es schwierig werden zu argumentieren.
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January 09, 2021, 07:45:07 PM
Alles doch recht kompliziert und ungewiss. Ich bin selbstständiger Einzelunternehmer. Habe die Bitcoins aber mit meinem Privatvermögen gekauft. Hoffe das ändert nichts an der Jahres- Haltefrist? Gibt es hier Leute die höhere Beträge problemlos ausgezahlt haben?
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#birdgang
January 09, 2021, 06:41:59 AM
muss man denn nachweisen wann und wo man die Coins gekauft hat?

Du brauchst doch im Prinzip gar nichts nachweisen, da deine Coins steuerfrei sind, also brauchst du sie auch nirgendwo angeben. Aber wie oben geschrieben, würde ich deiner Bank Bescheid sagen, dass du einen größeren Zahlungseingang erwartest. Und dann kannst du die auch gleich nochmal fragen, wie das mit der Überweisung auf dein türkisches Girokonto am reibungslosesten abläuft.

Falls das FA dann doch mal nachfragt, dann gab es hier unterschiedliche Meldungen, ob ein Blockchain-Nachweis reicht. Das hängt von deinem FA ab.
legendary
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January 09, 2021, 06:31:40 AM
Hi,
muss man denn nachweisen wann und wo man die Coins gekauft hat? Habe einen Teil bei Mtgox gekauft und dann zum Glück rechtzeitig gesichert. Aber man kann sich ja nicht einloggen und Kaufbelege ausdrucken. Reicht es wenn man die Blockchain nachweist? Also das die Coins seit 2014 auf der Blockchain (Paper Wallet) lagen. Habe sie dann 2020 auf den Ledger geschoben. Aber wie gesagt, bis heute nichts verkauft. Bzw. ich habe vor 2 Wochen die Bitcoin Cash verkauft und sofort Bitcoin damit gekauft. Gilt das schon als Trade? Eigentlich habe ich ja meinen Gewinn (nach 1+ Jahr halten) ausgezahlt und reinvestiert oder nicht? So lange ich die neuen Bitcoin halte, sollte doch alles wieder steuerfrei sein?

Habe gerade generell Probleme mit der Zusammenfassung. Bspw. habe ich 2013 bei Bitcoin.de etwas gekauft. Nun habe ich mich eingeloggt und da steht "kauf wurde abgebrochen". Obwohl ich sicher bin, das ich die Coins damals gekauft habe. Denn ich kann mich erinnern, das genau nach meinem Kauf der Kurs einbrach und ich mich tierisch geärgert habe. Hatte wirklich versucht zu stornieren. Aber wurde nicht storniert. Jetzt steht da aber wie gesagt, das kein Kauf zustande kam.

Außerdem habe ich auf Bitstamp gesehen, das ich 2013 ein paar mal gekauft und verkauft habe. Da kamen dann Kleckerbeträge von $100 an Gewinn zusammen, mit dem ich dann aber nach ein paar Stunden wieder gekauft habe. Ganz am Ende habe ich einiges verloren und mich dann entschieden mit dem Traden aufzuhören. Seit dem halte ich meine Coins. Können mir die $100-200 zum Verhängnis werden?

Wer hätte damals ahnen können, das die mal so viel wert sind. Ich sehe ich habe damals ganze Bitcoins verloren beim Traden lol... War eigentlich immer im Minus mit Traden.
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