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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 36. (Read 1139981 times)

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February 08, 2021, 05:00:21 AM
Danke für dein Feedback.
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February 08, 2021, 04:54:33 AM
Wtf, irgendwelche afrikanischen Eltern sehen ihr Baby an Hunger sterben und du willst dich offen weil du dich in einer rechtlichen Sache grad nicht ganz auskennst)
Während du in einem der reichsten Länder bist mit 10 Stellen die dich beraten können, mit Computer und Internet wo du alles recherchieren kannst.
 
Dein Problem ist du hast keine Krankenversicherung, willst aber eine, oder? Und hast noch nie in deinem Leben gearbeitet. Haufen Möglichkeiten. (In Österreich, in Deutschland ist es wahrscheinlich sehr gleich: Einen Job suchen wo du angestellt bist mit Sozialversicherung (muss so über 550eur pro Monat Verdienst sein, zb für 15h die Woche). Oder geringfügig wo arbeiten ohne Versicherung (zb fallweises arbeiten, pro Monat unter 550euro) und dann gibts wohl sozialversicherung für geringfügige für so 60eur pro Monat oder so. Oder sich einfach melden dass man selbstständig arbeitet, dann kostet Versicherung wohl so 150eur pro Monat. Hättest schon mal gearbeitet (in Österreich 2 Jahre) dann könntest dich einfach arbeitslos melden und wärst dann auch versichert. (Wennst ganz arm bist kriegst Mindestsicherung und bist auch versichert, da müssen aber vorher wohl deine Eltern kein Geld mehr haben). Ich denk das war meine letzte Antwort, vielleicht schreib mir per pm weil das ganze scheint mir etwas off-topic
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February 08, 2021, 04:28:54 AM
Hmm in Deutschland kann man wohl rückwirkend von 4 Jahren eine Einkommenssteuererklärung abgeben. In meinem Fall wären das eher knapp 9 Jahre...

Mein Problem ist jetzt, dass ich über Jobcenter Antrag gestellt habe und die erst den durchbringen können wenn ich eine Krankenversicherungsnummer angeben kann. Jene habe ich ja jetzt schon aber bin eben erst versichert, wenn ich der KK mein Einkommen nachweisen kann. Ich kann jetzt nicht noch Wochen/Monate warten bis das FA mir was zuschickt...bin da echt überfragt. Selbst wenn, dann hätte ich nicht das Kapital um irgendwelche Steuern da groß zurückzuzahlen...

edit:
Der Sachbearbeiter meinte er würde mir nahe legen einen Job sich zu suchen dann wäre man eh Pflichtversichert...aber der jetzige Antrag ist für Nichtversicherte, ab dem Zeitpunkt wo ich nicht mehr versichert war...

Frage mich ob mein Leben noch einen Sinn hat...oder doch eine Brücke mir suche...
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February 08, 2021, 04:17:20 AM
Mach einfach Einkommenssteuererklärung (in Österreich denk ich kann man das für letzten 5 Jahre machen, in Deutschland wahrscheinlich auch, den vom letzten Jahr natürlich sowieso, und den wirst wohl brauchen).
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February 08, 2021, 03:26:32 AM
Wo wohnst du?

In Österreich meldest du einfach dass du selbstständig bist bei der SVS und wupsi zahlst du schon Krankenversicherung, easy peasy..
Deutschland. Damals aus der Familienversicherung ausgeschieden und da fing mein Untergang an...
Man muss sich ja immer bei der zuletzt gemeldeten Versicherung melden, das tat ich auch. Also gesetzlich Krankenversichert.
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February 08, 2021, 03:19:54 AM
Wo wohnst du?

In Österreich meldest du einfach dass du selbstständig bist bei der SVS und wupsi zahlst du schon Krankenversicherung, easy peasy..
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February 08, 2021, 03:11:31 AM
Hallo liebe community. Ich habe denke ich ein riesen Problem...

Ich habe einige Jahre ohne Krankenversicherung von meinen Ersparnissen (Kapitalerträge durch btc) vor mich hin gelebt aufgrund von verschiedenen Faktoren...

Jetzt wollte ich mich wieder krankenversichern lassen und die Krankenkasse fordert für meine Erträge einen Nachweis, den ich entweder als Jahresbeschluss der Bank oder des Einkommensteuerbescheids nachlegen soll. Klar, die brauchen sie ja um die Beiträge zu berechnen.

Jetzt ist es aber so, dass ich nie eine Einkommensteuererklärung gemacht habe...ja, ich weiß hätte hätte Fahrradkette...

Was kann ich jetzt da machen? Theoretisch könnte ich ja die kompletten Kontoauszüge was rein und raus floss vom Konto ausdrucken um zu zeigen wie hoch mein "Einkommen" war damit sie die Beiträge berechnen können.
Ich wollte jetzt endlich mal mein Leben in den Griff bekommen...

Hoffe jemand hat da eine Idee bzw kann mich auf einen ähnlichen Fall verweisen.

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February 07, 2021, 07:08:25 PM
Österreich:
Verkäufe mit Halten weniger als einem Jahr

Außerbetriebliche Einkünfte -> Sonstige Einkünfte -> Veräußerungsgeschäfte sonstiger privater Wirtschaftsgüter
-> unterliegt der Einkommenssteuer, wird also zum Einkommen (zb wo auch Lohn durch nichtselbstständige Arbeit und Einkünfte durch selbstständige Arbeit dazugehören)

Frage: Wie ist das mit der Sozialversicherung?
Wenn ich bei selbstständiger Arbeit über die Grenze komme 5500e ungefähr, muss ich mich der SVS (Der Sozialversicherung für die Selbstständigen) versichern lassen und Sozialversicherung zahlen (Egal ob ich schon durch nichtselbständige Arbeit auch sozialversichert bin).

Wie ist es wenn ich durch private Veräußerungsgeschäfte zb 6000 euro verdiene. Hat das irgendeine Auswirkung auf die Sozialversicherung? (Einkommens-steuer klar, da wird es einfach zum Einkommen addiert)

Gedanken immer gerne
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February 07, 2021, 05:19:17 PM
Hallo,

ich habe eine Steuerfrage. Unter https://community.avax.network/ kann man kleinere Aufgaben erfüllen, wofür man Punkte bekommt, die dann in $AVAX eingetauscht werden können. Diese "Rewards" möchte ich natürlich sauber versteuern. Unter welchen Punkt der Steuererklärung fallen diese Rewards?

Da du dafür etwas "aktiv" machst, sehe ich es als sonstiges Einkommen §22 Nr.3 EStG. Zu versteuern nach dem Zuflussprinzip. Bei Verkauf nicht mehr zu versteuern.
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February 07, 2021, 02:52:19 AM
Hallo,

ich habe eine Steuerfrage. Unter https://community.avax.network/ kann man kleinere Aufgaben erfüllen, wofür man Punkte bekommt, die dann in $AVAX eingetauscht werden können. Diese "Rewards" möchte ich natürlich sauber versteuern. Unter welchen Punkt der Steuererklärung fallen diese Rewards?
newbie
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February 06, 2021, 05:08:54 AM
...

Der Meinung bin ich auch. Wäre es jedoch nicht sicherer die Verkäufe doch anzugeben? Die Steuerfreiheit bestimmt ja das Finanzamt. Sie könnten auf die Idee kommen zu hinterfragen woher der Gewinn kommt. Und 99% der Leute dort denken "Wenn unter 1 Jahr gehalten und verkauft --> Steuern zahlen". Zwar nicht auf die komplette Summe, jedoch auf den Differenzbetrag zwischen Zufluss und Veräußerung.


Ich zitiere hier immer iudica, der Steuerberater mit Fachgebiet Cryptowährungen ist:

Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".

Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.

Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.

Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).

Zum generellen Staking-Thema, dass wir ja nun schon mehrfach behandelt haben:
https://cryptotax.io/proof-of-stake-was-sind-die-steuerrechtlichen-auswirkungen/


Quote
Grundsätzlich sind Kryptowährungen nach herrschender Meinung als Wirtschaftsgüter einzustufen,[36] welche bei Verkauf ein Veräußerungsgeschäfte i.S.d. § 23 EStG verursachen. Für die Prüfung eines steuerpflichtigen Vorgangs im Sinn des § 23 EStG bedarf es allerdings weitergehender Voraussetzungen. So muss neben einer Veräußerung des Wirtschaftsguts auch eine steuerlich wirksame Anschaffung desgleichen vorgelegen haben. Entscheidend ist hierbei, dass die durch Staking erhaltenen Wirtschaftsgüter durch eigene Leistung erzeugt wurden und damit ein entgeltlicher Erwerb nicht gegeben ist. Das Besteuerungsmerkmal der privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG erfordert jedoch explizit einen entgeltlichen Anschaffungsvorgang. [37] Da dieser im Bereich des Staking nicht identifiziert werden kann, sollten etwaige Kursgewinne bei einem Verkauf regelmäßig nicht steuerbar sein. Kursverluste die durch die Veräußerung von Coins realisiert werden, die ursprünglich aus einer Stakingtätigkeit zugeflossen sind bleiben folgerichtig ebenfalls steuerlich unberücksichtigt. [38]



Super, danke für die Klarstellung.
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February 06, 2021, 03:24:17 AM
...

Der Meinung bin ich auch. Wäre es jedoch nicht sicherer die Verkäufe doch anzugeben? Die Steuerfreiheit bestimmt ja das Finanzamt. Sie könnten auf die Idee kommen zu hinterfragen woher der Gewinn kommt. Und 99% der Leute dort denken "Wenn unter 1 Jahr gehalten und verkauft --> Steuern zahlen". Zwar nicht auf die komplette Summe, jedoch auf den Differenzbetrag zwischen Zufluss und Veräußerung.


Ich zitiere hier immer iudica, der Steuerberater mit Fachgebiet Cryptowährungen ist:

Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".

Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.

Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.

Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).

Zum generellen Staking-Thema, dass wir ja nun schon mehrfach behandelt haben:
https://cryptotax.io/proof-of-stake-was-sind-die-steuerrechtlichen-auswirkungen/


Quote
Grundsätzlich sind Kryptowährungen nach herrschender Meinung als Wirtschaftsgüter einzustufen,[36] welche bei Verkauf ein Veräußerungsgeschäfte i.S.d. § 23 EStG verursachen. Für die Prüfung eines steuerpflichtigen Vorgangs im Sinn des § 23 EStG bedarf es allerdings weitergehender Voraussetzungen. So muss neben einer Veräußerung des Wirtschaftsguts auch eine steuerlich wirksame Anschaffung desgleichen vorgelegen haben. Entscheidend ist hierbei, dass die durch Staking erhaltenen Wirtschaftsgüter durch eigene Leistung erzeugt wurden und damit ein entgeltlicher Erwerb nicht gegeben ist. Das Besteuerungsmerkmal der privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG erfordert jedoch explizit einen entgeltlichen Anschaffungsvorgang. [37] Da dieser im Bereich des Staking nicht identifiziert werden kann, sollten etwaige Kursgewinne bei einem Verkauf regelmäßig nicht steuerbar sein. Kursverluste die durch die Veräußerung von Coins realisiert werden, die ursprünglich aus einer Stakingtätigkeit zugeflossen sind bleiben folgerichtig ebenfalls steuerlich unberücksichtigt. [38]

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February 06, 2021, 03:06:09 AM
Wie versteuerst du die Staking Rewards? Zufluss wird versteuert, Verkauf ist steuerfrei? Falls ja, hat das Finanzamt das ohne Rückfragen akzeptiert?

Ja, so habe ich das gemacht und so wurde es auch abgesegnet.
Vielleicht sollte man noch dazu sagen, dass ich es mit einem Steuerberater gemacht habe. Ob es das Ergebnis beeinflusst hat, weiß ich nicht.

Nur um Missverständnisse zu vermeiden. Du hast die Staking Rewards bereits vor der 1-Jahresfrist verkauft und das Finanzamt hat dies akzeptiert?   

Die Rewards habe habe ich nach dem Zuflussprinzip versteuert. Die Verkäufe habe ich nicht angegeben, da es beim Staking eine Haltefrist, auch nach der Ansicht meines Steuerberaters, nicht gibt.

Der Meinung bin ich auch. Wäre es jedoch nicht sicherer die Verkäufe doch anzugeben? Die Steuerfreiheit bestimmt ja das Finanzamt. Sie könnten auf die Idee kommen zu hinterfragen woher der Gewinn kommt. Und 99% der Leute dort denken "Wenn unter 1 Jahr gehalten und verkauft --> Steuern zahlen". Zwar nicht auf die komplette Summe, jedoch auf den Differenzbetrag zwischen Zufluss und Veräußerung.
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February 05, 2021, 04:54:32 PM
Wie versteuerst du die Staking Rewards? Zufluss wird versteuert, Verkauf ist steuerfrei? Falls ja, hat das Finanzamt das ohne Rückfragen akzeptiert?

Ja, so habe ich das gemacht und so wurde es auch abgesegnet.
Vielleicht sollte man noch dazu sagen, dass ich es mit einem Steuerberater gemacht habe. Ob es das Ergebnis beeinflusst hat, weiß ich nicht.

Nur um Missverständnisse zu vermeiden. Du hast die Staking Rewards bereits vor der 1-Jahresfrist verkauft und das Finanzamt hat dies akzeptiert?   

Die Rewards habe habe ich nach dem Zuflussprinzip versteuert. Die Verkäufe habe ich nicht angegeben, da es beim Staking eine Haltefrist, auch nach der Ansicht meines Steuerberaters, nicht gibt.
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February 05, 2021, 02:19:08 PM
Wie versteuerst du die Staking Rewards? Zufluss wird versteuert, Verkauf ist steuerfrei? Falls ja, hat das Finanzamt das ohne Rückfragen akzeptiert?

Ja, so habe ich das gemacht und so wurde es auch abgesegnet.
Vielleicht sollte man noch dazu sagen, dass ich es mit einem Steuerberater gemacht habe. Ob es das Ergebnis beeinflusst hat, weiß ich nicht.

Nur um Missverständnisse zu vermeiden. Du hast die Staking Rewards bereits vor der 1-Jahresfrist verkauft und das Finanzamt hat dies akzeptiert?   
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February 05, 2021, 09:26:01 AM
Wie versteuerst du die Staking Rewards? Zufluss wird versteuert, Verkauf ist steuerfrei? Falls ja, hat das Finanzamt das ohne Rückfragen akzeptiert?

Ja, so habe ich das gemacht und so wurde es auch abgesegnet.
Vielleicht sollte man noch dazu sagen, dass ich es mit einem Steuerberater gemacht habe. Ob es das Ergebnis beeinflusst hat, weiß ich nicht.
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February 04, 2021, 07:36:54 AM
Du hast jetzt die Info, wirst du es denn machen?

Weiß ich nicht. Da es in der Beschlusssache um §23 EStG geht, wäre das für mich zunächst trivial, da ich in den entsprechenden Jahren keine Veräußerungen vorgenommen habe (nur Staking). Trotzdem kann man natürlich darüber nachdenken auch im Falle des Stakings den Bescheid anzufechten. Aber es im immer mit Risiko verbunden, da im Falle einer "Niederlage" die Anwalts- und Gerichtskosten mit hinzukommen. Muss ich mal mit meinen Steuerberater sprechen.

Man kann natürlich die eventuelle Steuerschuld und die voraussichtlichen weiteren Kosten zur Seite packen und z.B. USDC Staking bei WAVES machen (APY akt. bei >55%  Wink ). So hätte man noch zusätzliche "Zinsen".

Wie versteuerst du die Staking Rewards? Zufluss wird versteuert, Verkauf ist steuerfrei? Falls ja, hat das Finanzamt das ohne Rückfragen akzeptiert?
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February 04, 2021, 07:08:34 AM
Du hast jetzt die Info, wirst du es denn machen?

Weiß ich nicht. Da es in der Beschlusssache um §23 EStG geht, wäre das für mich zunächst trivial, da ich in den entsprechenden Jahren keine Veräußerungen vorgenommen habe (nur Staking). Trotzdem kann man natürlich darüber nachdenken auch im Falle des Stakings den Bescheid anzufechten. Aber es im immer mit Risiko verbunden, da im Falle einer "Niederlage" die Anwalts- und Gerichtskosten mit hinzukommen. Muss ich mal mit meinen Steuerberater sprechen.

Man kann natürlich die eventuelle Steuerschuld und die voraussichtlichen weiteren Kosten zur Seite packen und z.B. USDC Staking bei WAVES machen (APY akt. bei >55%  Wink ). So hätte man noch zusätzliche "Zinsen".
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February 04, 2021, 05:53:23 AM
Habt ihr denn alle nicht mitgekriegt, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung gewesen ist. --> Es gibt keine eindeutiges Gesetz, dass Gewinne versteuert werden müssen. 2020 wurde vom FG Nürnberg ein Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.

Das wusste ich bisher tatsächlich nicht. Aber dass hier dringend eine geregelte Basis her muss hatte ich an anderer Stelle bereits vor ein paar Wochen angemerkt.
Zitiere mich hier rein da es dort unter ging.

Bei einer Recherche zum aktuellen Stand unserer Regierung zu Kryptowährungen bin ich auf ein paar Dinge gestoßen die wir hier gerne besprechen können.
Und zwar MiCA - „Markets in Crypto-Assets“

Quote
Was bereits seit einiger Zeit Teil von Spekulationen war, wurde am 24. September 2020 auch offiziell verkündet: Die Europäische Kommission plant die Regulierung von Krypto-Assets. Die „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA) getaufte Verordnung soll für EU-weit einheitliche Regeln im Umgang mit digitalen Währungen und Krypto-Assets sorgen. Derzeit unterscheidet sich geltendes Recht von Ländergrenze zu Ländergrenze teils erheblich. Was in dem einen Land für Stablecoins, Utility Token und Krypto-Fonds gilt, muss längst keine Gültigkeit in einem anderen Land haben.

Mit Blick auf die voranschreitende Akzeptanz des Kryptomarktes und den Erfolg der noch jungen Technologie ist das ein unbefriedigender Zustand. Die neue Verordnung soll dem ein Ende setzen und bereits Ende 2022 in allen Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Doch was umfasst die Verordnung der EU-Kommission genau und welche Auswirkungen könnten die neuen Regularien auf deutsche Kryptounternehmen haben? Wir fassen die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung zusammen.
Quelle: https://blockchainwelt.de/mica-eu/#MiCA_soll_EU-weit_fuer_einheitliche_Regeln_sorgen

Es gibt tolle Seiten auf denen man diverse Gedanken unserer Politiker nachvollziehen kann:
Österreich:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_03417/index.shtml
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_03417/imfname_847533.pdf

Deutschland:
https://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments/simple_search.do
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/245/1924532.pdf

Der zweite bzw. dritte Link sind jeweils schon für das Stichwort MiCA.

Quote
Was auf FinTech-Startups möglicherweise zunächst einschüchternd wirkt, beinhaltet aber auch enorme Chancen hinsichtlich der Professionalisierung des gesamten Krypto-Ökosystems. Wer glaubt, die Regulierung solle eine Art “Stopp-Schild” für Bitcoin, Ethereum, Stablecoins und virtuelle Börsengänge sein, irrt. Stattdessen wird für all diese Ansätze ein anspruchsvolles regulatorisches Fundament gebaut, das die Kryptowerte gleichberechtigt neben den bestehenden Finanzprodukten einordnet.
Quelle: https://philippsandner.medium.com/krypto-europa-umfassende-europ%C3%A4ische-regulierung-von-kryptowerten-steht-bevor-54f633f205e7

Hier noch als Video für alle die lieger bewegte Bilder sehen: https://www.youtube.com/watch?v=EYjQSe78XpA
Super Artikel (leider englisch): « Relax, take it easy » : Understanding the MiCA and Pilot Regime crypto regulation

Ich befürchte (auch Dank Corona) zieht sich das Thema noch weiter hin und wir müssen vermutlich länger auf ein Ergebnis warten Undecided
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February 04, 2021, 02:33:44 AM
Habt ihr denn alle nicht mitgekriegt, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung gewesen ist. --> Es gibt keine eindeutiges Gesetz, dass Gewinne versteuert werden müssen. 2020 wurde vom FG Nürnberg ein Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.  

Nachzulesen hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-8128

Gebt eure Steuererklärung ab, deklariert eure "Gewinnen" UND legt sofort Einspruch gegen den Steuerbescheid ein sobald dieser da ist + eine Aussetzung der Vollziehung. Wahnsinn, dass hier kaum davon geschrieben wird.

Hast du das denn schon gemacht und warst erfolgreich?

Ich werde es diese Jahr machen. Kryptoaffine Kanzleien wie Winheller unterstützen das Urteil, https://winheller.com/blog/aussetzung-vollziehung-zweifel-kryptosteuern/. Ich gehe daher davon aus, dass dieses Jahr ein Vielzahl an Anträgen gestellt werden. Wird das Finanzamt alle durchgehen lassen? Sicherlich nicht. Aber versuchen kann man es. Bei großen Steuersummen wird sicherlich der ein oder andere sich einen Anwalt suchen und klagen. Einen für uns positiven Referenzfall haben wir ja. Daher sollten die Chancen nicht so schlecht stehen.

Du hast jetzt die Info, wirst du es denn machen?


Wieso sollte ich gegen meinen eigenen Staat klagen und Steuerzahlungen verweigern wollen? Bin ich den bedeppert? Auch wenn man oft gegen die Politik schimpft. Wenn Ihr in Not seit ist es doch toll die 110 anzurufen oder? Oder wenn Ihr mal abrutscht ist es doch toll ein zumindest einigermassen ausreichendes auffangpolster zu bekommen in finanzieller hinsicht,oder? Und genau dafür werden die Steuen genommen... und ob dafür mal die ein oder andee Fehlentscheidung getroffen wird, mein Gott...passiert Euch doch auch täglich mit Euren Shitcoins. Wem das Steuersystem hier nicht gefällt finde ich der sollte ganz easy woanders hingehen. Dann aber in der Not nicht wieder angekrochen kommen.

Ruhig bleiben Smiley. Du scheinst hier was falsch verstanden zu haben. Es geht hier nicht um die Verweigerung Steuern zu zahlen oder den Staat zu verklagen. Es gibt momentan kein eindeutiges Gesetz, dass aussagt, dass für Kryptowährung Steuern bezahlt werden müssen. Genau dies hat das Finanzgericht bestätigt und der Aussetzung der Vollziehung stattgegeben. Es bleibt jedem selbst überlassen was er mit dieser Entscheidung macht. Der Eine wird weiterhin Steuern zahlen ohne es zu hinterfragen, der Andere wird versuchen sein Recht durchzusetzen.

Vielleicht ist dies ja der Startschuss für die Regierung endlich mal, nach 10 Jahren, eindeutiges Gesetzte für die Versteuerung von Kryptowährung rauszubringen.

Btw. du musst nicht gleich so aggressiv reagieren. Das ist eine Community für den Austausch für Meinungen.

Du solltest dir wenigstens die Mühe machen, die Links, die dir die Community bereitstellt auch mal anschauen.
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