Zum Thema Airdrop und Bounty hat CryptoTax eine teilweise andere Meinung als der Rest.
Grundsätzlich hatte ich es bisher so verstanden wie von bct_ail beschrieben wurde.
Aber hier jetzt die Meinung von CryptoTax. Wird auf jeden fall Zeit für eine einheitliche Definition... aber ob wir das noch erleben?
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins aus einem Airdrop handelt, dann klassifiziere sie als “Airdrop”. Die zertifizierte CryptoTax Software erfasst diese Coins im Report mit dem Zuflusszeitpunkt als Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten werden gleich null gesetzt.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/Aber was ist wenn der Airdrop einen Wert hat? Trotzdem mit 0 erfasst und daher steuerfrei?
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins im Rahmen einer Bounty-Kampagne handelt, dann klassifiziere sie als “Bounty”. Die zertifizierte CryptoTax Software weist diese Coins im Report als sonstige Einkünfte aus. Außerdem ist ein späterer Verkauf dieser Coins immer steuerfrei, weil die Coins nicht entgeltlich angeschafft wurden sondern lediglich zugeflossen sind.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/Bedeutet bei Zufluss zu versteuern oder heißt
steuerfrei da "sonstige Einkünfte"?
Ich fand cryptotax schon immer etwas anders.
Zu deinem ersten quote: Das ist wirklich blöde ausgedrückt von denen.
Zu deinem zweiten quote: Da sie das als sonstige Einkünfte ansehen (wie wir ja auch), ist damit wohl bei Zufluss zu versteuern gemeint. Und mit steuerfrei ist gemeint, dass man sie jederzeit verkaufen kann, ohne beim Verkauf auch wieder steueren zu zahlen.
Was aber mMn wichtig ist, ist, dass man kongruent handelt und sich das nicht gerade so hinbaut, wie es einem gerade steuerlich am besten ins Konzept passt. Also entweder
immer als Einkommen angeben oder
immer mit Anschaffungskosten 0,- bei Verkauf versteuern oder oder oder
Meinst du pro Vorgang in einer Steuererklärung oder auf mehrere Jahre bezogen?
Also in einer Steuererklärung für ein Jahr kann man natürlich nicht so oder so machen. Und eigentlich meint mein Steuerberater auch, wenn man sich einmal für eine Methode entschieden hat (FIFO/LIFO, bei Erhalt/bei Verkauf zu versteuern usw.), so muss man sie auch die nächsten Jahre in der Steuererklärung beibehalten.
Aber was, wenn sich deren Ansicht ändert oder man einen anderen Steuerberater auswählt?