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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 37. (Read 1133321 times)

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February 03, 2021, 05:19:33 PM
Habt ihr denn alle nicht mitgekriegt, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung gewesen ist. --> Es gibt keine eindeutiges Gesetz, dass Gewinne versteuert werden müssen. 2020 wurde vom FG Nürnberg ein Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.  

Nachzulesen hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-8128

Gebt eure Steuererklärung ab, deklariert eure "Gewinnen" UND legt sofort Einspruch gegen den Steuerbescheid ein sobald dieser da ist + eine Aussetzung der Vollziehung. Wahnsinn, dass hier kaum davon geschrieben wird.

Hast du das denn schon gemacht und warst erfolgreich?
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February 03, 2021, 01:13:54 PM

Ich bin verwundert, dass die Steuerberater hier im Forum nicht schon lange dazu was geschrieben haben.

Will nichts unterstellen, aber wahrscheinlich hätten Sie dann nicht mehr so viele Mandanten Smiley.
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February 03, 2021, 12:50:53 PM
...
Die beste Lösung in diesem Falle wre vielleicht das kontaktieren eines Rechtsanwalts mit Spezialisierung im Bereich Steuerstraftaten. Bei 100k sind schnell mal 5 Jahre drinn (mit Glück auf Bewehrung), die Steuer muss dann natürlich dennoch zurück gezahlt werden inkl. aller anfallender Kosten, Zinsen,Strafen usw.

Freiheitsstrafe droht natürlich bei einer Steuersumme ab 50k. Dafür müsste man aber beim einem Anfangsinvestment von 100k tatsächlich erstmal weitere >100k Gewinn machen. Im beschriebenen Fall gab es aber jahrelang Verluste und mit dem Rest werden nun Handelsgewinne erwirtschafet. Die Summe ist beispielhaft genannt. Es sollte keine vernachlässigbar kleine Summe sein, vor allem bezogen auf den zukünftigen Gewinn, der vollständig dokumentiert wäre und ordnungsgemäß deklariert werden soll.

Mich hat bloß interessiert, wie grundsätzlich bei einem Fall vorgegangen wird, in dem ein Steuerschuldner keine vollständigen Informationen zu seinen Kryptobewegungen vorlegen kann, aber netto keine Gewinne bzw. deutliche Verluste das offensichtliche Resultat sind.

Habt ihr denn alle nicht mitgekriegt, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung gewesen ist. --> Es gibt keine eindeutiges Gesetz, dass Gewinne versteuert werden müssen. 2020 wurde vom FG Nürnberg ein Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung stattgegeben.  

Nachzulesen hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-8128

Gebt eure Steuererklärung ab, deklariert eure "Gewinnen" UND legt sofort Einspruch gegen den Steuerbescheid ein sobald dieser da ist + eine Aussetzung der Vollziehung. Wahnsinn, dass hier kaum davon geschrieben wird.

Btw. der Antragsteller hatte anscheinend genau das gleiche Problem wie du. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, konnte er seine Trades nicht mehr vollständig nachweisen, da einige Börsen auf denen er getradet hat nicht mehr existieren.




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February 03, 2021, 09:42:47 AM
...
Die beste Lösung in diesem Falle wre vielleicht das kontaktieren eines Rechtsanwalts mit Spezialisierung im Bereich Steuerstraftaten. Bei 100k sind schnell mal 5 Jahre drinn (mit Glück auf Bewehrung), die Steuer muss dann natürlich dennoch zurück gezahlt werden inkl. aller anfallender Kosten, Zinsen,Strafen usw.

Freiheitsstrafe droht natürlich bei einer Steuersumme ab 50k. Dafür müsste man aber beim einem Anfangsinvestment von 100k tatsächlich erstmal weitere >100k Gewinn machen. Im beschriebenen Fall gab es aber jahrelang Verluste und mit dem Rest werden nun Handelsgewinne erwirtschafet. Die Summe ist beispielhaft genannt. Es sollte keine vernachlässigbar kleine Summe sein, vor allem bezogen auf den zukünftigen Gewinn, der vollständig dokumentiert wäre und ordnungsgemäß deklariert werden soll.

Mich hat bloß interessiert, wie grundsätzlich bei einem Fall vorgegangen wird, in dem ein Steuerschuldner keine vollständigen Informationen zu seinen Kryptobewegungen vorlegen kann, aber netto keine Gewinne bzw. deutliche Verluste das offensichtliche Resultat sind.

Plausible Eigenbelege und Notfalls dann irgendein Deal mit dem zuständigem Finanzamt.
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February 03, 2021, 09:34:02 AM
...
Die beste Lösung in diesem Falle wre vielleicht das kontaktieren eines Rechtsanwalts mit Spezialisierung im Bereich Steuerstraftaten. Bei 100k sind schnell mal 5 Jahre drinn (mit Glück auf Bewehrung), die Steuer muss dann natürlich dennoch zurück gezahlt werden inkl. aller anfallender Kosten, Zinsen,Strafen usw.

Freiheitsstrafe droht natürlich bei einer Steuersumme ab 50k. Dafür müsste man aber beim einem Anfangsinvestment von 100k tatsächlich erstmal weitere >100k Gewinn machen. Im beschriebenen Fall gab es aber jahrelang Verluste und mit dem Rest werden nun Handelsgewinne erwirtschafet. Die Summe ist beispielhaft genannt. Es sollte keine vernachlässigbar kleine Summe sein, vor allem bezogen auf den zukünftigen Gewinn, der vollständig dokumentiert wäre und ordnungsgemäß deklariert werden soll.

Mich hat bloß interessiert, wie grundsätzlich bei einem Fall vorgegangen wird, in dem ein Steuerschuldner keine vollständigen Informationen zu seinen Kryptobewegungen vorlegen kann, aber netto keine Gewinne bzw. deutliche Verluste das offensichtliche Resultat sind.
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February 03, 2021, 07:04:59 AM
Ich nehme an, in so einem Fall werden wohl die vollen 60k EUR versteuert werden müssen.

Jein. Du musst sicherlich bisschen was versteuern, aber die Höhe muss nicht 60k bzw. 57k sein.

Grundsätzlich - wie schon so oft erwähnt - musst du jeden unterjährigen Trade versteuern, Krypto/Fiat aber auch Krypto/Krypto. Wenn dein Portfolio von 20k auf 60k wächst, ohne dass du etwas (unterjährig) verkaufst, dann sind die 40k nicht zu versteuern vereinfacht gesagt.
Letztendlich musst du jeden einzelnen Trade anschauen, Gewinn/Verlust auf Eurobasis ermitteln und aufsummieren.

Kommen darüber hinaus eventuelle Steuerschätzungen und/oder Strafen in Frage?

Bei so kleineren Beträgen lohnt wohl der Aufwand nicht, aber nur weil dein Anfangsinvest von 10k bis Ende 2020 auf 3k geschrumpft ist, heisst das nicht, dass du steuerlich keinen Gewinn in dieser Zeit gemacht hast. Tradinggewinne hast du eventuell schon gemacht, aber wenn du dann irgendwann auf deinen Kryptos sitzen bleibst, kann ein Kursverfall (z.B. BTC von 20k auf 4k) dein Portfolio immens schrumpfen, aber es besteht trotzdem eine Steuerschuld.

Danke für die Antwort.

Dass eventuell Tradinggewinne in der Zwischenzeit gemacht wurden, kann schon sein. In Summe waren es bis 2020 Verluste. Deswegen frage ich nach dem Informationsbedürfnis der Steuerbehörden - auf jeden Fall ist es vollkommen unmöglich alle Trades und Bewegungen wiederherzustellen. Daher die Frage nach eventuellen Strafen oder Steuerschätzungen für die Vorjahre. Die EUR Beträge waren dabei hypothetisch - könnten auch 10 mal höher sein, also Anfangsinvestment von 100k, Ende 2020 30k und Endbestand 2021 600k - d.h. mit der Annahme, dass die Steuerbehörden "volles Interesse" zeigen.

Die Gewinne in 2021 ergeben sich aus täglichem Handel - der Gesamtbestand wird in kurzer Zeit mehrfach gehandelt. Haltefristen spielen in dem Fall keine Rolle.

Die beste Lösung in diesem Falle wre vielleicht das kontaktieren eines Rechtsanwalts mit Spezialisierung im Bereich Steuerstraftaten. Bei 100k sind schnell mal 5 Jahre drinn (mit Glück auf Bewehrung), die Steuer muss dann natürlich dennoch zurück gezahlt werden inkl. aller anfallender Kosten, Zinsen,Strafen usw.

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February 03, 2021, 06:18:51 AM
Ich nehme an, in so einem Fall werden wohl die vollen 60k EUR versteuert werden müssen.

Jein. Du musst sicherlich bisschen was versteuern, aber die Höhe muss nicht 60k bzw. 57k sein.

Grundsätzlich - wie schon so oft erwähnt - musst du jeden unterjährigen Trade versteuern, Krypto/Fiat aber auch Krypto/Krypto. Wenn dein Portfolio von 20k auf 60k wächst, ohne dass du etwas (unterjährig) verkaufst, dann sind die 40k nicht zu versteuern vereinfacht gesagt.
Letztendlich musst du jeden einzelnen Trade anschauen, Gewinn/Verlust auf Eurobasis ermitteln und aufsummieren.

Kommen darüber hinaus eventuelle Steuerschätzungen und/oder Strafen in Frage?

Bei so kleineren Beträgen lohnt wohl der Aufwand nicht, aber nur weil dein Anfangsinvest von 10k bis Ende 2020 auf 3k geschrumpft ist, heisst das nicht, dass du steuerlich keinen Gewinn in dieser Zeit gemacht hast. Tradinggewinne hast du eventuell schon gemacht, aber wenn du dann irgendwann auf deinen Kryptos sitzen bleibst, kann ein Kursverfall (z.B. BTC von 20k auf 4k) dein Portfolio immens schrumpfen, aber es besteht trotzdem eine Steuerschuld.

Danke für die Antwort.

Dass eventuell Tradinggewinne in der Zwischenzeit gemacht wurden, kann schon sein. In Summe waren es bis 2020 Verluste. Deswegen frage ich nach dem Informationsbedürfnis der Steuerbehörden - auf jeden Fall ist es vollkommen unmöglich alle Trades und Bewegungen wiederherzustellen. Daher die Frage nach eventuellen Strafen oder Steuerschätzungen für die Vorjahre. Die EUR Beträge waren dabei hypothetisch - könnten auch 10 mal höher sein, also Anfangsinvestment von 100k, Ende 2020 30k und Endbestand 2021 600k - d.h. mit der Annahme, dass die Steuerbehörden "volles Interesse" zeigen.

Die Gewinne in 2021 ergeben sich aus täglichem Handel - der Gesamtbestand wird in kurzer Zeit mehrfach gehandelt. Haltefristen spielen in dem Fall keine Rolle.
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#birdgang
February 03, 2021, 05:18:36 AM
Ich nehme an, in so einem Fall werden wohl die vollen 60k EUR versteuert werden müssen.

Jein. Du musst sicherlich bisschen was versteuern, aber die Höhe muss nicht 60k bzw. 57k sein.

Grundsätzlich - wie schon so oft erwähnt - musst du jeden unterjährigen Trade versteuern, Krypto/Fiat aber auch Krypto/Krypto. Wenn dein Portfolio von 20k auf 60k wächst, ohne dass du etwas (unterjährig) verkaufst, dann sind die 40k nicht zu versteuern vereinfacht gesagt.
Letztendlich musst du jeden einzelnen Trade anschauen, Gewinn/Verlust auf Eurobasis ermitteln und aufsummieren.

Kommen darüber hinaus eventuelle Steuerschätzungen und/oder Strafen in Frage?

Bei so kleineren Beträgen lohnt wohl der Aufwand nicht, aber nur weil dein Anfangsinvest von 10k bis Ende 2020 auf 3k geschrumpft ist, heisst das nicht, dass du steuerlich keinen Gewinn in dieser Zeit gemacht hast. Tradinggewinne hast du eventuell schon gemacht, aber wenn du dann irgendwann auf deinen Kryptos sitzen bleibst, kann ein Kursverfall (z.B. BTC von 20k auf 4k) dein Portfolio immens schrumpfen, aber es besteht trotzdem eine Steuerschuld.



Meinst du pro Vorgang in einer Steuererklärung oder auf mehrere Jahre bezogen?

Schon auf mehrere Jahre Smiley Solange halt, bis man irgendwann mal was Handfestes hat.
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February 03, 2021, 04:44:53 AM
Tach zusammen!

Mal ein hypothetisches Szenario, in dem sich bestimmt einige annähernd befunden haben dürften:

- Vor einigen Jahren für EUR 10k Bitcoins und andere Kryptos gekauft (nachweisbar)
- Bis vor kurzem in ICOs und unzähligen Transaktionen größtenteils Verluste gefahren (keine Buchführung, kaum alle Bewegungen und Trades nachzuweisen, keine Steeuererklärungen gemacht)
- Stand Ende 2020: alles bei einer Börse konsolidiert was übrig war. Verkauft für 3k EUR, davon 0.3 BTC gekauft (nachweisbar)
- Es folgt aktiver Handel in 2021 mit guten Gewinnen. Angenommen am Ende des Jahres ist das Portfolio 2 BTC (60k EUR).

Ich nehme an, in so einem Fall werden wohl die vollen 60k EUR versteuert werden müssen. Kommen darüber hinaus eventuelle Steuerschätzungen und/oder Strafen in Frage?
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https://t1p.de/6ghrf
February 02, 2021, 07:05:10 PM
Zum Thema Airdrop und Bounty hat CryptoTax eine teilweise andere Meinung als der Rest.
Grundsätzlich hatte ich es bisher so verstanden wie von bct_ail beschrieben wurde.

Aber hier jetzt die Meinung von CryptoTax. Wird auf jeden fall Zeit für eine einheitliche Definition... aber ob wir das noch erleben? Roll Eyes

Quote
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins aus einem Airdrop handelt, dann klassifiziere sie als “Airdrop”. Die zertifizierte CryptoTax Software erfasst diese Coins im Report mit dem Zuflusszeitpunkt als Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten werden gleich null gesetzt.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Aber was ist wenn der Airdrop einen Wert hat? Trotzdem mit 0 erfasst und daher steuerfrei?

Quote
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins im Rahmen einer Bounty-Kampagne handelt, dann klassifiziere sie als “Bounty”. Die zertifizierte CryptoTax Software weist diese Coins im Report als sonstige Einkünfte aus. Außerdem ist ein späterer Verkauf dieser Coins immer steuerfrei, weil die Coins nicht entgeltlich angeschafft wurden sondern lediglich zugeflossen sind.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Bedeutet bei Zufluss zu versteuern oder heißt steuerfrei da "sonstige Einkünfte"?

Ich fand cryptotax schon immer etwas anders.  Cheesy Wink

Zu deinem ersten quote: Das ist wirklich blöde ausgedrückt von denen.

Zu deinem zweiten quote: Da sie das als sonstige Einkünfte ansehen (wie wir ja auch), ist damit wohl bei Zufluss zu versteuern gemeint. Und mit steuerfrei ist gemeint, dass man sie jederzeit verkaufen kann, ohne beim Verkauf auch wieder steueren zu zahlen.



Was aber mMn wichtig ist, ist, dass man kongruent handelt und sich das nicht gerade so hinbaut, wie es einem gerade steuerlich am besten ins Konzept passt. Also entweder immer als Einkommen angeben oder immer mit Anschaffungskosten 0,- bei Verkauf versteuern oder oder oder Smiley

Meinst du pro Vorgang in einer Steuererklärung oder auf mehrere Jahre bezogen?

Also in einer Steuererklärung für ein Jahr kann man natürlich nicht so oder so machen. Und eigentlich meint mein Steuerberater auch, wenn man sich einmal für eine Methode entschieden hat (FIFO/LIFO, bei Erhalt/bei Verkauf zu versteuern usw.), so muss man sie auch die nächsten Jahre in der Steuererklärung beibehalten.
Aber was, wenn sich deren Ansicht ändert oder man einen anderen Steuerberater auswählt?  Roll Eyes
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#birdgang
February 02, 2021, 05:24:01 AM
Ich glaube letztendlich gibt es da kein richtig/falsch, einfach weil es keine klare, verständliche rechtliche Grundlage gibt (halt alles Neuland Wink); hängt dann erstmal davon ab, ob das FA das abnickt. Und so lange es da keine höchstrichterlichen Urteile und/oder Rechtssicherheit gibt, kann man nur nach bestem Wissen handeln. Sieht man ja hier auch schon, dass Steuerberater/Anwalt A das sagt, und B wieder was anderes.
Was aber mMn wichtig ist, ist, dass man kongruent handelt und sich das nicht gerade so hinbaut, wie es einem gerade steuerlich am besten ins Konzept passt. Also entweder immer als Einkommen angeben oder immer mit Anschaffungskosten 0,- bei Verkauf versteuern oder oder oder Smiley
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February 02, 2021, 04:59:37 AM
Zum Thema Airdrop und Bounty hat CryptoTax eine teilweise andere Meinung als der Rest.
Grundsätzlich hatte ich es bisher so verstanden wie von bct_ail beschrieben wurde.

Aber hier jetzt die Meinung von CryptoTax. Wird auf jeden fall Zeit für eine einheitliche Definition... aber ob wir das noch erleben? Roll Eyes

Quote
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins aus einem Airdrop handelt, dann klassifiziere sie als “Airdrop”. Die zertifizierte CryptoTax Software erfasst diese Coins im Report mit dem Zuflusszeitpunkt als Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten werden gleich null gesetzt.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Aber was ist wenn der Airdrop einen Wert hat? Trotzdem mit 0 erfasst und daher steuerfrei?

Quote
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins im Rahmen einer Bounty-Kampagne handelt, dann klassifiziere sie als “Bounty”. Die zertifizierte CryptoTax Software weist diese Coins im Report als sonstige Einkünfte aus. Außerdem ist ein späterer Verkauf dieser Coins immer steuerfrei, weil die Coins nicht entgeltlich angeschafft wurden sondern lediglich zugeflossen sind.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Bedeutet bei Zufluss zu versteuern oder heißt steuerfrei da "sonstige Einkünfte"?

Einfach mal einen Steuerberater ansprechen bei Unsicherheit.
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February 02, 2021, 04:51:20 AM
Zum Thema Airdrop und Bounty hat CryptoTax eine teilweise andere Meinung als der Rest.
Grundsätzlich hatte ich es bisher so verstanden wie von bct_ail beschrieben wurde.

Aber hier jetzt die Meinung von CryptoTax. Wird auf jeden fall Zeit für eine einheitliche Definition... aber ob wir das noch erleben? Roll Eyes

Quote
Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins aus einem Airdrop handelt, dann klassifiziere sie als “Airdrop”. Die zertifizierte CryptoTax Software erfasst diese Coins im Report mit dem Zuflusszeitpunkt als Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten werden gleich null gesetzt.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Aber was ist wenn der Airdrop einen Wert hat? Trotzdem mit 0 erfasst und daher steuerfrei?

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Wenn es sich bei einer Einzahlung eigentlich um die Gutschrift von Coins im Rahmen einer Bounty-Kampagne handelt, dann klassifiziere sie als “Bounty”. Die zertifizierte CryptoTax Software weist diese Coins im Report als sonstige Einkünfte aus. Außerdem ist ein späterer Verkauf dieser Coins immer steuerfrei, weil die Coins nicht entgeltlich angeschafft wurden sondern lediglich zugeflossen sind.
Quelle: https://cryptotax.io/artikel/airdrops-coins-die-du-aus-airdrops-erhalten-hast/

Bedeutet bei Zufluss zu versteuern oder heißt steuerfrei da "sonstige Einkünfte"?
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February 01, 2021, 10:41:12 AM
Zudem muss man für die meißten Airdops in irgendeinster Weise tätig werden. Ob Signatur oder oder oder... damit dürfte es sich dann wieder um Einkommen aus selbstständiger Arbeit handeln !?! oder nicht?

Mein Steuerberater meint, soweit man etwas aktives tut/macht/handelt, ist es zu versteuern.
Also Airdrops die einfach so im Wallet auftauchen -> steuerfrei.
Airdrops für die man sich anmelden muss, Email registrieren, Claimen oder sonst irgendwie den Finger zum klicken bewegen muss ist eine Aktivität -> steuerbar bei wirtschaftlicher Verfügungsgewalt (Zuflussprinzip). Wenn die Coins zu dem Zeitpunkt noch nicht handelbar oder nur auf zwielichtigen Börsen sind, dann würde ich sie mit 0€ angeben.

Da ja einige manchmal der Meinung sind, dass das FA pauschal gar nicht feststellen kann, welche Konstellation bei einem Airdrop vorlag....keine Ahnung. Aber spätestens bei einer Steuerprüfung werden sie bestimmt nachhaken.
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February 01, 2021, 08:53:15 AM
Zudem muss man für die meißten Airdops in irgendeinster Weise tätig werden. Ob Signatur oder oder oder... damit dürfte es sich dann wieder um Einkommen aus selbstständiger Arbeit handeln !?! oder nicht?
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February 01, 2021, 08:43:04 AM

Weiß nicht. Also das mit der Schenkungssteuer höre ich zum ersten mal und kann ich auch nicht ganz nachvollziehen.

Zu seinem 1. Teil und der Ausführung, dass es nicht nach § 22 Nr. 3 EStG  zu besteuern sein ist insofern unrelevant, da es noch keinen Zufluss gab. Es gab bisher nur den Snapshot und das evtl. Claimen (was nach meinem Wissen ein aktives "Tun" ist, also zu versteuern) des Spark Token. Erst bei wirtschaftlicher Verfügungsgewalt wäre der Token dann zu versteuern -> Zuflussprinzip.


Generell finde ich viele Aussagen vieler "Krypto-Anwälte" auf dieser Seite sehr abweichend zu dem, was die Steuerberater sagen. Untereinander aber scheinen die gleicher Meinung zu sein: "...im Zweifelsfall sollte der steuerliche Rat eines auf die Besteuerung von Kryptowährungen spezialisierten Rechtsanwalts eingeholt werden."  Roll Eyes
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February 01, 2021, 02:07:08 AM
Laut https://bitcointalksearch.org/topic/m.19673798 ist beim Mining die Frage Gewerblich oder nicht.

Wie sieht das eigentlich aus, wenn man als "Gewerblich" eingestuft wird. Was fällt da dann an? Normale Gewerbesteuersatz auf den Gewinn? Und Gewinn ist Miningkosten minus aktueller Bitcoin Kurs zum Zeitpunkt des minings?

Man nehme sich dann lieber erstmal einen Steuerberater, wenn man nichtmal in der Lage ist 2021 solche Basics mittels des Internets selbst geklärt zu bekommen.
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January 29, 2021, 01:32:49 PM
Laut https://bitcointalksearch.org/topic/m.19673798 ist beim Mining die Frage Gewerblich oder nicht.

Wie sieht das eigentlich aus, wenn man als "Gewerblich" eingestuft wird. Was fällt da dann an? Normale Gewerbesteuersatz auf den Gewinn? Und Gewinn ist Miningkosten minus aktueller Bitcoin Kurs zum Zeitpunkt des minings?
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