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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 46. (Read 1137965 times)

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#birdgang
October 31, 2020, 04:26:10 AM
Ist vielleicht eine dumme Frage aber irgendwie komm ich da nicht mehr mit. Müsste das nicht alles Prozentual ablaufen? Ein kleines Beispiel: Ich lege einmalig 10mio in Bitcoin an. Ich bin damit 650€ im Plus die ich dann auch rausziehe. Habe ich nun Gewinn realisiert oder nicht? Ich könnte diese 650€ ja auch einfach von meiner Anfangsinvestition wieder rausnehmen und nicht meinen Gewinn. Müsste man nun nicht rausrechnen wieviel von diesen 650€ aus Gewinn bestehen und wieviel aus Investition?

Ja klar muss du das wieder rausrechnen. Du hast 0,000065% plus gemacht, runtergerechnet auf die 650,- Euro, die du auszahlen lässt, sind anteilig 0,04+ Euro Gewinn, die du theoretisch versteuern müsstest, wenn es die Freigrenze nicht gäbe.

Alles andere macht ja auch keinen Sinn. Stell dir vor, du kaufst für 10Mio BTC den einen Tag und verkaufst sie ohne Gewinn am nächsten Tag wieder, weil du dich umentschieden hast. Bei "deiner" Sichtweise müsstest du dann ~400k gleich mal ans Finanzamt abgeben Grin Die sind zwar gierig, aber so gierig dann wiederum auch nicht^^

Ich würde dir empfehlen ein tracking tool wie z.B. Cointracking zu nutzen, wo du dir auch entsprechende Steuer-Reports generieren lassen kannst. Wenn du nur monatlich immer ein bisschen in BTC investierst und nicht viel anderes machst, sollte es auch umsonst sein (bis 200 Transaktionen). https://cointracking.info
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October 30, 2020, 05:52:32 PM
Kurze Frage.

Es gibt ja die Freigrenze von 600€ für Bitcoin Gewinne. Ich habe die vergangenen Monate jeden Monat ein gewissen Betrag in Bitcoin gesteckt. Mein Portfolio hat momentan knapp 900€ Gewinn gemacht, die ich aber natürlich noch nicht realisiert habe. Wenn ich nun 599€ von meinem Portfolio rausnehme.......was genau ist dann mein Steuerlicher Gewinn? Geh ich richtig in der Annahme das ich die restlichen 300€ Gewinn noch nicht realisiert habe und diese damit steuerlich auch noch nicht relevant sind?

Ist vielleicht eine dumme Frage aber irgendwie komm ich da nicht mehr mit. Müsste das nicht alles Prozentual ablaufen? Ein kleines Beispiel: Ich lege einmalig 10mio in Bitcoin an. Ich bin damit 650€ im Plus die ich dann auch rausziehe. Habe ich nun Gewinn realisiert oder nicht? Ich könnte diese 650€ ja auch einfach von meiner Anfangsinvestition wieder rausnehmen und nicht meinen Gewinn. Müsste man nun nicht rausrechnen wieviel von diesen 650€ aus Gewinn bestehen und wieviel aus Investition?
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Legendary Escrow Service - Tip Jar in Profile
October 22, 2020, 03:56:39 PM
legendary
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October 03, 2020, 04:29:39 PM
Hallo Leute,

ich hab hier mal ein Problem.

Sorry, keine Ahnung. Da würde ich mal einen Steuerberater fragen. Das ist ja schon etwas komplizierter. Kann dir in deiner Heimatstadt einen empfehlen, wenn du möchtest. Schick mir einfach eine PM.



Kann man jetzt in so einem Fall auch "absichtlich" noch was verlieren bevor das Jahr vorbeigeht so das man wieder unter die Grenzen kommt?

Absicht ist (strafbarer) Vorsatz. Nenn es lieber "Optimierung der voraussichtlichen Höhe der Steuerveranlagung"  Wink
newbie
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October 03, 2020, 12:55:23 PM
Ich habe mal ne Frage. Angenommen man hat ein Einkommen unter dem Grundfreibetrag oder man will mit dem Traden unter den 600 Euro Freibetrag bleiben um so (legal) keine Steuern auf Traden zahlen zu müssen.

Bsp: Man hat innerhalb eines Jahres inkl. Tradinggewinn nur 5000 Euro verdient. Oder man hat durch Traden nicht mehr als 600 Euro verdient.

In beiden Fällen sollte ja keine Steuer anfallen solange man unter den Grenzen bleibt.

Die Gewinne werden ja berechnet indem man alle Gewinne aus Krypto mit allen Verlusten aus Krypto gegenrechnet.

Angenommen man hat unabsichtlich in einem Kalenderjahr mehr verdient und wäre somit in der Steuerpflicht. Kann man jetzt in so einem Fall auch "absichtlich" noch was verlieren bevor das Jahr vorbeigeht so das man wieder unter die Grenzen kommt?

Man kann ja viele schlechte Trades machen, teuer kaufen an einem Markt und dann wieder billiger verkaufen. Oder Kauf machen wenn kaum Liquiditet besteht um somit einen hohen Preis zu zahlen der den Marktpreis übertrifft.

Das sollte doch erlaubt sein oder gibt es etwas was dagegen spricht?
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September 29, 2020, 02:19:08 AM
Hallo Leute,

ich hab hier mal ein Problem.

Bitcoin Cash (hoffentlich darf ich das böse Wort hier sagen ohne gleich rauszufliegen) forked mal wieder am 15. November. Wieder ein Streit. Diesmal will der Lead Dev Amaury Sechet 8% des Block reward einstreichen (neue Consensus-Regel: die coinbase-tx muss 8% an hard-gecodete Adresse xyz schicken, sonst orphan!) um sich selbst und sein Team für die Core-Backports und Weiterentwicklung zu bezahlen (angeblich braucht er dafür 8 million USD pro Jahr). Die meisten finden das nicht gut, rebellieren und haben den Code geforkt und die 8%-Regel ausgebaut. Heisst "Bitcoin Cash Node" (BCHN). Natürlich riesen-Streit wie immer wer den BCH-Ticker und Namen bekommt. Naja, jedenfalls sieht's schwer nach Split aus am 15. November.

Jetzt kam coinex (chinesischer exchange) mit fork-futures raus, damit man den Kram schon mal traden und der Markt seine Meinung offenkundig machen kann: Man kann also auf der Platform BCH depositen und diesen 1 BCH in 1 "BCHA" und 1 "BCHN" splitten (und wieder zurück). Hier ein screenshot zur verdeutlichung:



Diese Futures werden dann nach dem Fork in "echte" coins der jeweiligen Fork (wenn diese exisitert) umgewandelt und man kann sie withdrawen. Dazu gibt es 2 Märkte (BCHN/BCH und BCHA/BCH) auf denen man die Futures traden kann.

Jetzt ist natürlich die Frage wie man das steuerlich abbilden kann.

Hypothetisches (einfaches!) Beispiel:

  • 1.10.2020: konvertierung 100 BCH in 100 BCHA und 100 BCHN
  • 2.10.2020: verkauf 100 BCHA für 20 BCH
  • 3.10.2020: kauf 25 BCHN für 20 BCH
  • assets jetzt: 0 BCH, 0 BCHA (future), 125 BCHN (future)
  • 15.11.2020: fork! exchange konvertiert meine 125 BCHN futures in "echte" BCHN (eventuell nennt er diese coin jetzt wieder "BCH", falls der BCHN fork die meiste Hashrate hat)
  • assets jetzt: 0 BCH, 0 BCHA (echte coin), 125 BCH(N) (echte coin)
  • 1.1.2021: verkauf 125 BCH(N) (100 gesplittet, 25 wirklich gekauft) für 20000 EUR

Die größte Frage die sich mir stellt ist: wie bilde ich die "Konvertierung" von 1 BCH in die futures 1 BCHA und 1 BCHN ab? Entweder wie bei einem fork: Anschaffungszeitpunkt bleibt erhalten, aber beim Anschaffungspreis wird's schon schwierig (weil nicht klar ist, welches die neue Coin und welches die alte sein soll). Oder vielleicht als "Kauf" von für 1 BCHA, 1 BCHN für 1 BCH... auch schwierig mit dem Preis: 1 BCHA = ca. 0.2 BCH, 1 BCHN = ca. 0.8 BCH auf dem Markt, aber könnte man das nehmen. Vor allem ist die Lösung mit dem "Kauf" üngünstig, da die Haltefrist zerstört wird.

Hat hier jemand eine Meinung?
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#birdgang
September 26, 2020, 12:53:36 PM
~snip~

Hi there Smiley

General rule is that you have to pay taxes for everything crypto profit that is sold inside one year after purchasing - with a tax exemption limit of 600,- Euro. It doesn't matter, if you exchange into other crypto or fiat. If you hold your crypto for more than a year and sell then, there are no taxes. Since you have your XRP since 2018, I wouldn't worry with anything regarding taxes, if selling while in Germany.

This also makes the rest of your questions obsolete, which couldn't have been answered very easily anyway (at least by me Grin). Would have depended on a lot of other things (duration of stay, if you work here or just travel around etc.)
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September 26, 2020, 09:52:31 AM
Hello,

I am French, sorry I do not know German.
I currently live in Belgium and am about to move and live in Germany in the coming months.
Since the taxation is different from countries to countries, I am interested to know what will happen with taxes in my situation.

I have bought XRP in 2018 while I was living in Belgium and have been holding my crypto ever since.
If prices happen to increase and I sell them above my buying price, I would make capital gains.

Would I have to pay taxes?
I keep seeing there are no taxes with crypto capital gains.

Do I have to become German tax resident?
How long do I have to live in Germany before selling with gains to not have to pay taxes?


Thank you for your help
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September 20, 2020, 03:37:34 PM
Quote
Bei Wineller steht doch ganz eindeutig:
Quote
Dabei erhält ein Inhaber einer Kryptowährung weitere Einheiten einer Kryptowährung ohne eigenes Zutun
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-airdrops.html

Claimen ist eigenes Zutun. Also ist der Uniswap-Airdrop zu versteuern.

Bitte auch den Satz danach lesen.

Quote
m Rahmen eines Airdrops erhält der Nutzer Kryptowährungen, ohne diese angeschafft oder eine sonstige Leistung hierfür erbracht zu haben. Die Kryptowährungen werden nicht aus dem Rechtskreis eines Dritten auf den Nutzer übertragen. Vielmehr beginnen sie ihre „Existenz“ überhaupt erst in dessen Vermögen. Die Kryptowährung entsteht direkt in den Wallets der Nutzer, wobei die Wallets bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Airdrops ähneln insofern einem Lottogewinn oder einem Zufallsfund (sog. Windfall Profits).

Mangels Anschaffungsvorgangs kommt bei einer anschließenden Veräußerung eine Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht in Betracht. Mangels Leistungserbringung seitens des Nutzers liegen auch keine sonstigen Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG vor. Damit ist der Verkauf von Airdrops steuerfrei.[/b].

sonstige Leistung heißt hier ja wohl eine Gegenleistung erbringen. Das Claimen ist keine Gegenleistung/sonstige Leistung die man der Plattform Uniswap erbracht hat. Auch wurde hier nichts bezahlt. Die Coins wurden geschenkt --> Airdrop, Zufluss und Verkauf aus meiner Sicht steuerfrei
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https://t1p.de/6ghrf
September 20, 2020, 03:17:42 PM
Hey! Da ja Uniswap mit den kostenfreien UNIS ja einen recht hohen Airdrop rausgehauen hat (im moment ca. 2k pro Uniswap-Wallet), habe ich nun eine Frage zur Besteuerung.
Da ich mehrere Wallets genutzt habe, kam da nun doch schon etwas Geld zusammen.  Zu Airdrops habe ich gefunden:

Also ich kenne und handhabe es so (wie auch mein Steuerberater):
Wenn etwas einfach so ins Wallet "geairdropt" wird, dann ist es steuerlich unrelevant. Sobald du aber etwas aktives machst, also eine Tätigkeit verrichtest, dann ist es steuerlich relevant. Also irgendwo anmelden oder Walletadresse hinterlassen oder claimen ist etwas Aktives. Für diesen Vorgang gibt es dann den §22, Satz 3 im EStG. Sowas fällt also unter sonstige Einkünfte und ist mit deinem persönl. Steuersatz zu versteuern. Freibetrag bis 255€.


Airdrops sind steuerfrei, beim Zufluss und beim Verkauf. https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-airdrops.html

Wird auch bspw. beim Steuerreport von CryptoTax so behandelt.

Das "Claimen" ist aus meiner Ansicht in keinster Weise eine Gegenleistung die man erbringt.

Auch die Benutzung einer Plattform ist keine Gegenleistung. Eine Gegenleistung ist wenn du für die Plattform irgendeine Tätigkeit ausübst, für die du bezahlt wirst. Das trifft in diesem Fall nicht zu.

Non financial advise.
Bei Wineller steht doch ganz eindeutig:
Quote
Dabei erhält ein Inhaber einer Kryptowährung weitere Einheiten einer Kryptowährung ohne eigenes Zutun
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-airdrops.html

Claimen ist eigenes Zutun. Also ist der Uniswap-Airdrop zu versteuern.
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September 20, 2020, 05:04:22 AM
Airdrops sind steuerfrei, beim Zufluss und beim Verkauf. https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-airdrops.html


Das "Claimen" ist aus meiner Ansicht in keinster Weise eine Gegenleistung die man erbringt.

Auch die Benutzung einer Plattform ist keine Gegenleistung. Eine Gegenleistung ist wenn du für die Plattform irgendeine Tätigkeit ausübst, für die du bezahlt wirst. Das trifft in diesem Fall nicht zu.

Non financial advise.
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September 19, 2020, 03:32:04 AM
Nun bin ich mir nicht sicher was die Versteuerung angeht. Die Token müssen geclaimed werden, werden also nicht automatisch der Wallet gutgeschrieben. Eine weitere "Gegenleistung" gibt es nicht.

Das ist jetzt meine persönliche Meinung, ich bin kein Steuerberater und steuerlich auch überhaupt nicht bewandert genug um dir hier eine belastbare Auskunft geben zu  können.

Du musstest, um den Airdrop erhalten zu können, eine Gegenleistung erbringen. Die Gegenleistung bezieht sich darauf, dass du die Plattform vor einem bestimmten Datum genutzt haben musst. Ich hatte das bspw. nicht und bekomme den Airdrop nicht. Eine Steuerfreiheit wäre mMn. nur dann gegeben, wenn JEDE ETH-Adresse den Airdrop bekommen hätte, ganz gleich, ob diese auf Uniswap gehandelt hat oder nicht.

Sobald du den Airdrop in ETH tauschst passiert auf alle Fälle ein steuerlich relevanter Vorgang wo du den Gewinn vom Kurswert des Airdrops zum Kurswert zum Zeitpunkt des Verkaufes versteuern musst. Hier wärs zum Überlegen, ob du nicht das eine Jahr wartest um keine Steuern zahlen zu müssen, andernfalls ist die Gefahr natürlich auch groß, dass die UNI dann nur noch einen Bruchteil vom heutigen Kurswert Wert sind.

An deiner Stelle würd ich einfach den Sachverhalt mit einem Steuerberater klären, gibt auch welche hier im Forum, die dir zu sehr fairen Stundensätzen weiterhelfen werden Smiley
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September 18, 2020, 10:09:44 AM
Hey! Da ja Uniswap mit den kostenfreien UNIS ja einen recht hohen Airdrop rausgehauen hat (im moment ca. 2k pro Uniswap-Wallet), habe ich nun eine Frage zur Besteuerung.
Da ich mehrere Wallets genutzt habe, kam da nun doch schon etwas Geld zusammen.  Zu Airdrops habe ich gefunden:

Quote
Eine Besonderheit im Bereich der Kryptowährungen sind die sogenannten Airdrops. Airdrops sind Kryptowährungen, die dergestalt entwickelt werden, dass sie automatisch in den Wallets von Nutzern entstehen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Der jeweilige Nutzer muss seinerseits nichts dafür tun.

[…] Eine Herstellung der Coins erfolgt also […] nicht. Ein Anschaffungsvorgang kommt zumeist auch nicht in Betracht, da kein Erwerb von einem Dritten vorliegt. Die meisten per Airdrop entstandenen Coins werden nicht aus dem Rechtskreis eines Dritten auf den Nutzer übertragen.

Vielmehr beginnen sie ihre “Existenz” überhaupt erst in dessen Vermögen. Daher liegt auch keine steuerpflichtige Schenkung vor. Damit ähneln Airdrops einem Lottogewinn oder einem Zufallsfund. Mangels Erwerbsvorgangs kommt bei einer anschließenden Veräußerung eine Besteuerung nach § 23 (1) Nr. 2 EStG seinem Wortlauf nach grundsätzlich nicht in Betracht.



Nun bin ich mir nicht sicher was die Versteuerung angeht. Die Token müssen geclaimed werden, werden also nicht automatisch der Wallet gutgeschrieben. Eine weitere "Gegenleistung" gibt es nicht. Kommt so eine Steuerfreiheit in Betracht? Um die Coins auszahlen zu lassen, ist ja nun ein Swap in eine andere Währung wie ETH notwendig. Habe ich dadurch nicht automatisch ohnehin wieder einen steuerpflichtigen Verkauf im Nachhinein?

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September 18, 2020, 05:13:11 AM
Grundsätzlich sind (in GER) nur Erträge aus derartigen Gewinnen zu versteuern, alles andere macht ja auch keinen Sinn imo Smiley Und bei Krypto greift dann halt die 1-Jahres-Frist.
Ist die Frage ob das hier auch gilt, hat ja nur am Rande was mit Crypto zu tun Smiley Geht um eine Briefmarke im Wert von 500 Euro, die geht auf ebay und co aber für 900 Euro weg ca.
Die österr. Post verlost diese Marken gerade, man kann da an div Gewinnspielen teilnehmen.

Ich hätte dazu folgendes gefunden, geht zwar um ein Auto, sollte aber der gleiche Sachverhalt sein mMn:

Quote
Beim Verkauf des Autos entsteht ein sogenannter Spekulationstatbestand, welcher einkommenssteuerpflichtig ist. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn weniger als ein Jahr zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die verlosende Firma das Auto angekauft hat, und dem Verkauf durch den Gewinner liegt.

Quelle

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#birdgang
September 18, 2020, 05:02:14 AM
Es geht um die Versteuerung von Gewinnen aus Gewinnspielen.

Meine, nicht fachmännische, Meinung: Nach einem Jahr Haltezeit bei Verkauf steuerfrei. Bei unterjährigem Verkauf ist der Netto-Gewinn zu versteuern, d.h. zum Beispiel Wert bei Gewinnerhalt 1 BTC, verkauft für 1.5 BTC = 0.5 BTC zu versteuern.

Grundsätzlich sind (in GER) nur Erträge aus derartigen Gewinnen zu versteuern, alles andere macht ja auch keinen Sinn imo Smiley Und bei Krypto greift dann halt die 1-Jahres-Frist.
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September 18, 2020, 02:46:52 AM
Es geht um die Versteuerung von Gewinnen aus Gewinnspielen.

Evtl. wurde die Frage schon mal gestellt, ich kann jedoch keine Antwort darauf finden.

Die Gewinne als solche sind steuerfrei, so weit ist mir da klar. Was aber passiert wenn ich den Gewinn (in meinem Fall ein goldenes Einhorn) verkaufe?

Was muss man dann versteuern?

1) Gar nichts?
2) Nach einem Jahr gar nichts?
3) Den Verkaufspreis?
4) Die Differenz zwischen eigentlich Wert (zum Zeitpunkt des Gewinns) und dem Verkaufspreis?
member
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September 15, 2020, 02:34:24 AM
Steuerpflichtig, Bitcoin versteuern

Hallo zusammen, manches ist leider nicht ganz schlüssig evtl. kann man mir dazu info/rat geben thanks.
Also es sind 2-4 frage dazu.

1. Angenommen man ist Deutscher Bürger und ist nach UK ausgewandert seit ein paar jahren somit Uk Steuerpflichtig.Man hat sich Bitcoin zugelegt in laufe der Zeit. Angenommen man bricht die Zelte in Uk  ab um Steuerfrei Bitcoin in DE zu verkaufen, da Bitcoin schon länger als 1 jahr liegt. ( Uk alles abmelden, DE anmelden Steuerpflichtig werden / Wohnen etc. ).

Frage 1: Erkennt das deutsche Finanzamt in diesem falle die Steuerfreiheit an wenn man Bitcoin veräussert wenn länger als 1 jahr nachweisbar liegen hat auch wenn man in diesem falle erst hinzugezogen ist?

Frage 1.1 Da man voll Steuerpflichtig erst ab 183 tage ist kann man schon vorher Steuerfrei veräußern? ( z.b nach 100 tage leben in Deutschland )?

1.2 Man hat ein Gewerbe in Uk hat nichts mit Bitcoin zu tun, gekauft wurde von Seiten die Bitcoin anbieten bzw. vermitteln normale überweisung und  ATM kauf beleg und emails/ vorhanden.

1.2 Frage würde man als Gewerbetreibender zählen da man gewerbe hatte als gekauft worden ist o. zählt nur DE Gewerbe falls die frage aufkommt wo das geld zum kauf herkommt vom FA alles nachweisbar, ging uber privat Konto. Nicht sicher hab gelesen nur als Privatperson wäre Steuerfrei Bitcoin verkauf moeglich.

2. Man hat Bitcoin in teilen zugelegt immer wieder etwas man hat mobile wallet und online wallet verwendet und am schluss liegt Bitcoin länger als 1 jahr auf cold wallet.

Frage 2.1 Was möchte das Finanzamt haben als nachweis das Bitcoin langer als 1 jahr liegt?  

2.2 Wenn man über exchange verkauft die blockchain adresse von wo Bitcoin hochgeladen worden ist in diesem falle cold wallet oder kaufbeleg? Wo auch ersichtlich ist an welche adresse verschickt worden ist.

2.3 Wenn man FIFO\LIFO anwendet was veräussert man zuerst? da in verschiedene grössen einheiten weitergeschickt worden ist, weicht vom erstkauf ab,

2.4 Kauf wurde in GBP getätigt belege sind in GBP kann/muss man es umrechnen feststellung was Bitcoin zu dem zeitpunkt in Euro wert war.


Sorry für den langen text thanks

Am besten einen deutschen Steuerberate kontaktieren. Hier im Forum gibt es einige Empfehlungen von kompetenten Beratern.
newbie
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September 12, 2020, 07:00:24 PM
Steuerpflichtig, Bitcoin versteuern

Hallo zusammen, manches ist leider nicht ganz schlüssig evtl. kann man mir dazu info/rat geben thanks.
Also es sind 2-4 frage dazu.

1. Angenommen man ist Deutscher Bürger und ist nach UK ausgewandert seit ein paar jahren somit Uk Steuerpflichtig.Man hat sich Bitcoin zugelegt in laufe der Zeit. Angenommen man bricht die Zelte in Uk  ab um Steuerfrei Bitcoin in DE zu verkaufen, da Bitcoin schon länger als 1 jahr liegt. ( Uk alles abmelden, DE anmelden Steuerpflichtig werden / Wohnen etc. ).

Frage 1: Erkennt das deutsche Finanzamt in diesem falle die Steuerfreiheit an wenn man Bitcoin veräussert wenn länger als 1 jahr nachweisbar liegen hat auch wenn man in diesem falle erst hinzugezogen ist?

Frage 1.1 Da man voll Steuerpflichtig erst ab 183 tage ist kann man schon vorher Steuerfrei veräußern? ( z.b nach 100 tage leben in Deutschland )?

1.2 Man hat ein Gewerbe in Uk hat nichts mit Bitcoin zu tun, gekauft wurde von Seiten die Bitcoin anbieten bzw. vermitteln normale überweisung und  ATM kauf beleg und emails/ vorhanden.

1.2 Frage würde man als Gewerbetreibender zählen da man gewerbe hatte als gekauft worden ist o. zählt nur DE Gewerbe falls die frage aufkommt wo das geld zum kauf herkommt vom FA alles nachweisbar, ging uber privat Konto. Nicht sicher hab gelesen nur als Privatperson wäre Steuerfrei Bitcoin verkauf moeglich.

2. Man hat Bitcoin in teilen zugelegt immer wieder etwas man hat mobile wallet und online wallet verwendet und am schluss liegt Bitcoin länger als 1 jahr auf cold wallet.

Frage 2.1 Was möchte das Finanzamt haben als nachweis das Bitcoin langer als 1 jahr liegt?  

2.2 Wenn man über exchange verkauft die blockchain adresse von wo Bitcoin hochgeladen worden ist in diesem falle cold wallet oder kaufbeleg? Wo auch ersichtlich ist an welche adresse verschickt worden ist.

2.3 Wenn man FIFO\LIFO anwendet was veräussert man zuerst? da in verschiedene grössen einheiten weitergeschickt worden ist, weicht vom erstkauf ab,

2.4 Kauf wurde in GBP getätigt belege sind in GBP kann/muss man es umrechnen feststellung was Bitcoin zu dem zeitpunkt in Euro wert war.


Sorry für den langen text thanks
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Activity: 4
Merit: 1
September 10, 2020, 05:43:08 AM
Bei Polkadot (DOT) erhält man derzeit 13% Rewards durch Staking. Da diese durch 10% Inflation des Supplies entstehen, sind es effektiv nur 3% Gewinn. Versteuern muss man aber trotzdem die 13%.

Kann es sein, dass man beim Staken einen großen steuerlichen Nachteil hat?
newbie
Activity: 21
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September 09, 2020, 08:40:38 AM
Ich sehe das nicht als Lending. Beim Leihen erhählst du dein zuvor verliehenen Kapitel zurück + Zinsen.

Dann sehe es als eine Art Fond oder Kapitalanlage an  Wink Da kriegst du auch mal mehr oder weniger am Ende raus.
Das 1-jährige Warten hat vielen nach dem ICO Boom 2017 hohe Verluste beschert. Solange würde ich nicht warten. Uniswap ist da einfach noch zu neu.
Wie gesagt, ich würde es dem FA so verkaufen. Wenn sie das absegnen, ist alles in Butter. Am Ende muss jeder selber entscheiden, mit welcher Strategie er/sie (ggü. dem FA) arbeitet.

Uniswap ist gerade dazu da um zu profitieren wenn der Mark stagniert.

Ich würde niemals während einem Bullen Markt meine Tokens in den Pool geben.

Nehmen wir an du gibst 10 Chainlink und 10 ETH rein. Wenn im Bullenmarkt der Wert von Chainlink 100x geht und ETH nur 10x, werden alle wie verrückt Chainlink kaufen.

Die Gefahr besteht dann, dass du am Ende 1 Chainlink und 19 ETH erhälst. D.h. du hast die 100x für 9 Chainlink verpasst.

Bevor du was in den Pool geben willst, würde ich dir empfehlen das hier durchzulesen: https://blog.bancor.network/beginners-guide-to-getting-rekt-by-impermanent-loss-7c9510cb2f22?gi=97859d563d15

Eine andere Geschichte ist es jedoch wenn du zusätzlich vom Projekt ein paar Tokens als Belohnung erhälst wenn du deine Tokens in den Pool gibst. Dann kann es sich tatsächlich rentieren.
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