das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
Ebenso "entscheidet" nicht das FA, welche Coins außerhalb der Haltefrist sind. Wenn sie innerhalb sind, sind sie anzugeben und wenn außerhalb, dann nicht.
Das mag sein, dass das hier so gelebt wird, dennoch ist nicht alles korrekt was im Netz steht. Zweiteres ist es kein voreiliger gehorsam sondern vernünftiges handeln, denn wenn mir mein Steuerbescheid inkl. dem Anhang abgesegnet wird bin ich durch damit und muß auch in Zukunft bei Gesetzänderungen, die früher oder später kommen werden und die Steuerfreiheit nach der 12 monatigen Haltefrist entziehen, keine nachträglichen rechtfertigungen abgeben ob und seit wann meine BTC der Steuerfreiheit gem altem Recht entsprechen.
Das mag für kleine kläcker Beträge nicht wichtig sein. Bei Trades, Wallet Transfers oder OTC Geschäften in mind 6 stelliger Höhe aber durchaus vernünftig.
Und wie schnell Vater-Staat jemanden unter Generallverdacht stellt habe ich selbst wohl oder übel aufgrund zu hoher Kontenfrequenz selbst erlebt.
Vorwurf der Geldwäsche. War nicht witzig und obwohl eine Unschuld Vorlag, darf man Munter die Verteidigungskosten selbst begleichen.
Dann scheinst du wohl ein gebranntes Kind zu sein. 6-stellige Beträge und hohe Kontenfrequenz hatte ich noch nicht. Vielleicht komme ich da noch hin...
Ich finde es trotzdem nicht angemessen, dem FA alle Trades mitzuteilen und dann sollen die bitte alles hin- und herrechnen, ob inner-/außerhalb der Haltefrist. Das ist doch nicht deren Job.