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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 50. (Read 1218314 times)

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August 17, 2020, 04:51:58 AM
und zudem entscheidet das Finanzamt über die Steuerfreiheit, nicht der Steuererklärungsersteller selbst. D.h. Du gibst Deine Trades in der Steuererklärung an, reichen die Zeilen nicht aus, dann als Anhang, und
das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
Das haben wir hier schon oft diskutiert und immer wieder kam das gleiche Ergebnis. Wenn man unterhalb der Freigrenze ist, braucht nichts angegeben werden. Vorauseilender Gehorsam ist nicht notwendig.

Ebenso "entscheidet" nicht das FA, welche Coins außerhalb der Haltefrist sind. Wenn sie innerhalb sind, sind sie anzugeben und wenn außerhalb, dann nicht.

Das mag sein, dass das hier so gelebt wird, dennoch ist nicht alles korrekt was im Netz steht. Zweiteres ist es kein voreiliger gehorsam sondern vernünftiges handeln, denn wenn mir mein Steuerbescheid inkl. dem Anhang abgesegnet wird bin ich durch damit und muß auch in Zukunft bei Gesetzänderungen, die früher oder später kommen werden und die Steuerfreiheit nach der 12 monatigen Haltefrist entziehen, keine nachträglichen rechtfertigungen abgeben ob und seit wann meine BTC der Steuerfreiheit gem altem Recht entsprechen.

Das mag für kleine kläcker Beträge nicht wichtig sein. Bei Trades, Wallet Transfers oder OTC Geschäften in mind 6 stelliger Höhe aber durchaus vernünftig.

Und wie schnell Vater-Staat jemanden unter Generallverdacht stellt habe ich selbst wohl oder übel aufgrund zu hoher Kontenfrequenz selbst erlebt.
Vorwurf der Geldwäsche. War nicht witzig und obwohl eine Unschuld Vorlag, darf man Munter die Verteidigungskosten selbst begleichen.

Dann scheinst du wohl ein gebranntes Kind zu sein. 6-stellige Beträge und hohe Kontenfrequenz hatte ich noch nicht. Vielleicht komme ich da noch hin...

Ich finde es trotzdem nicht angemessen, dem FA alle Trades mitzuteilen und dann sollen die bitte alles hin- und herrechnen, ob inner-/außerhalb der Haltefrist. Das ist doch nicht deren Job.
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August 17, 2020, 04:03:52 AM
und zudem entscheidet das Finanzamt über die Steuerfreiheit, nicht der Steuererklärungsersteller selbst. D.h. Du gibst Deine Trades in der Steuererklärung an, reichen die Zeilen nicht aus, dann als Anhang, und
das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
Das haben wir hier schon oft diskutiert und immer wieder kam das gleiche Ergebnis. Wenn man unterhalb der Freigrenze ist, braucht nichts angegeben werden. Vorauseilender Gehorsam ist nicht notwendig.

Ebenso "entscheidet" nicht das FA, welche Coins außerhalb der Haltefrist sind. Wenn sie innerhalb sind, sind sie anzugeben und wenn außerhalb, dann nicht.

Das mag sein, dass das hier so gelebt wird, dennoch ist nicht alles korrekt was im Netz steht. Zweiteres ist es kein voreiliger gehorsam sondern vernünftiges handeln, denn wenn mir mein Steuerbescheid inkl. dem Anhang abgesegnet wird bin ich durch damit und muß auch in Zukunft bei Gesetzänderungen, die früher oder später kommen werden und die Steuerfreiheit nach der 12 monatigen Haltefrist entziehen, keine nachträglichen rechtfertigungen abgeben ob und seit wann meine BTC der Steuerfreiheit gem altem Recht entsprechen.

Das mag für kleine kläcker Beträge nicht wichtig sein. Bei Trades, Wallet Transfers oder OTC Geschäften in mind 6 stelliger Höhe aber durchaus vernünftig.

Und wie schnell Vater-Staat jemanden unter Generallverdacht stellt habe ich selbst wohl oder übel aufgrund zu hoher Kontenfrequenz selbst erlebt.
Vorwurf der Geldwäsche. War nicht witzig und obwohl eine Unschuld Vorlag, darf man Munter die Verteidigungskosten selbst begleichen.

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August 17, 2020, 03:26:16 AM
und zudem entscheidet das Finanzamt über die Steuerfreiheit, nicht der Steuererklärungsersteller selbst. D.h. Du gibst Deine Trades in der Steuererklärung an, reichen die Zeilen nicht aus, dann als Anhang, und
das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
Das haben wir hier schon oft diskutiert und immer wieder kam das gleiche Ergebnis. Wenn man unterhalb der Freigrenze ist, braucht nichts angegeben werden. Vorauseilender Gehorsam ist nicht notwendig.

Ebenso "entscheidet" nicht das FA, welche Coins außerhalb der Haltefrist sind. Wenn sie innerhalb sind, sind sie anzugeben und wenn außerhalb, dann nicht.
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CoinMetro
August 17, 2020, 02:47:14 AM
Stimmt dieses Annahme:

Nehmen wir an ich kaufe 100 Coins zum Preis von 1€.
Dann verkaufe ich nach einen Monat 10 Coins zum Preis von 1,10€ und kaufe im Anschluss wieder 10 coins für 1€.
In der Summe habe ich jetzt also wieder 100 Coins sowie 1€ Gewinn, der zu versteuern wäre.

1€ ist jedoch < 801€ Freibetrag also steuerfrei.
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?
Die Steuer wird nach § 23 (Private Veräußerungsgeschäfte) Abs. 3 5 sogar schon ab 600 Euro pro Kalenderjahr fällig:

Quote
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html

und zudem entscheidet das Finanzamt über die Steuerfreiheit, nicht der Steuererklärungsersteller selbst. D.h. Du gibst Deine Trades in der Steuererklärung an, reichen die Zeilen nicht aus, dann als Anhang, und
das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
macht Sinn, Danke
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August 17, 2020, 01:22:51 AM
Stimmt dieses Annahme:

Nehmen wir an ich kaufe 100 Coins zum Preis von 1€.
Dann verkaufe ich nach einen Monat 10 Coins zum Preis von 1,10€ und kaufe im Anschluss wieder 10 coins für 1€.
In der Summe habe ich jetzt also wieder 100 Coins sowie 1€ Gewinn, der zu versteuern wäre.

1€ ist jedoch < 801€ Freibetrag also steuerfrei.
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?
Die Steuer wird nach § 23 (Private Veräußerungsgeschäfte) Abs. 3 5 sogar schon ab 600 Euro pro Kalenderjahr fällig:

Quote
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html

und zudem entscheidet das Finanzamt über die Steuerfreiheit, nicht der Steuererklärungsersteller selbst. D.h. Du gibst Deine Trades in der Steuererklärung an, reichen die Zeilen nicht aus, dann als Anhang, und
das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
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August 16, 2020, 03:43:13 PM
Stimmt dieses Annahme:

Nehmen wir an ich kaufe 100 Coins zum Preis von 1€.
Dann verkaufe ich nach einen Monat 10 Coins zum Preis von 1,10€ und kaufe im Anschluss wieder 10 coins für 1€.
In der Summe habe ich jetzt also wieder 100 Coins sowie 1€ Gewinn, der zu versteuern wäre.

1€ ist jedoch < 801€ Freibetrag also steuerfrei.
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?
Die Steuer wird nach § 23 (Private Veräußerungsgeschäfte) Abs. 3 5 sogar schon ab 600 Euro pro Kalenderjahr fällig:

Quote
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html
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CoinMetro
August 16, 2020, 05:02:55 AM
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?

90 von den Coins sind sogar schon nach 11 Monaten (+1 Tag) steuerfrei, die neu gekauften 10 dann nach 12 Monaten +1 Tag. Eventuell liegen die Coins nach dem "Trade" dann auf unterschiedlichen Adressen, aber du kannst ja schlüssig beweisen/erklären, warum dem so ist.

Perfekt, danke.
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#birdgang
August 16, 2020, 04:40:15 AM
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?

90 von den Coins sind sogar schon nach 11 Monaten (+1 Tag) steuerfrei, die neu gekauften 10 dann nach 12 Monaten +1 Tag. Eventuell liegen die Coins nach dem "Trade" dann auf unterschiedlichen Adressen, aber du kannst ja schlüssig beweisen/erklären, warum dem so ist.
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CoinMetro
August 16, 2020, 04:21:11 AM
Stimmt dieses Annahme:

Nehmen wir an ich kaufe 100 Coins zum Preis von 1€.
Dann verkaufe ich nach einen Monat 10 Coins zum Preis von 1,10€ und kaufe im Anschluss wieder 10 coins für 1€.
In der Summe habe ich jetzt also wieder 100 Coins sowie 1€ Gewinn, der zu versteuern wäre.

1€ ist jedoch < 801€ Freibetrag also steuerfrei.
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?
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August 14, 2020, 05:20:33 AM
Wie ist das eigentlich wenn man seinen Bitcoin als Colleteral, also als Pfandhinterlegt, und dafür USDT kriegt und damit wirtschaftet? Das ist ja in dem sinne keine Veräußerung, man hat den Bitcoin ja noch. Wie wirkt sich das auf die Haltezeit aus?

Wo würdest du das machen? Also wie genau soll das ablaufen?

Und zu deiner vorherigen Frage.
1. wie schon gesagt kann angefragt werden aber keine Ahnung wie die Chancen stehen auch eine Antwort zu erhalten Smiley
2. denke das Finanzamt holt sich die Daten nicht „einfach so“ und arbeitet die durch. Wenn dann vermutlich nur wenn begründeter Verdacht besteht. Das sprengt sonst doch komplett den Rahmen der Ressourcen.

Auf Binance zb. Da kann ich ein BTC als Pfand hinterlegen (das bleibt auf meinem Wallet) und kriege dafür USDT und damit kann ich traden. Der BTC bleibt ja weiterhin in meinem Besitz und auf meinem Wallet

Ist auch ein steuerlicher Vorgang, ist wie das hin und her wechseln innerhalb der Alts. Shit happens
jr. member
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August 14, 2020, 04:32:59 AM
Wie ist das eigentlich wenn man seinen Bitcoin als Colleteral, also als Pfandhinterlegt, und dafür USDT kriegt und damit wirtschaftet? Das ist ja in dem sinne keine Veräußerung, man hat den Bitcoin ja noch. Wie wirkt sich das auf die Haltezeit aus?

Wo würdest du das machen? Also wie genau soll das ablaufen?

Und zu deiner vorherigen Frage.
1. wie schon gesagt kann angefragt werden aber keine Ahnung wie die Chancen stehen auch eine Antwort zu erhalten Smiley
2. denke das Finanzamt holt sich die Daten nicht „einfach so“ und arbeitet die durch. Wenn dann vermutlich nur wenn begründeter Verdacht besteht. Das sprengt sonst doch komplett den Rahmen der Ressourcen.

Auf Binance zb. Da kann ich ein BTC als Pfand hinterlegen (das bleibt auf meinem Wallet) und kriege dafür USDT und damit kann ich traden. Der BTC bleibt ja weiterhin in meinem Besitz und auf meinem Wallet
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August 14, 2020, 04:25:10 AM
Irgendwann f*cken sie Euch alle... Hoffentlich

Interessant wäre ob bitcointalk IP´s rausgibt ;-)
Hier präsentieren sich ja doch einige als Steuersünder, so wäre es ein leichtes über die IP den Täter zu ermitteln.
staff
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Join the world-leading crypto sportsbook NOW!
August 13, 2020, 03:37:42 PM
Wie ist das eigentlich wenn man seinen Bitcoin als Colleteral, also als Pfandhinterlegt, und dafür USDT kriegt und damit wirtschaftet? Das ist ja in dem sinne keine Veräußerung, man hat den Bitcoin ja noch. Wie wirkt sich das auf die Haltezeit aus?

Wo würdest du das machen? Also wie genau soll das ablaufen?

Und zu deiner vorherigen Frage.
1. wie schon gesagt kann angefragt werden aber keine Ahnung wie die Chancen stehen auch eine Antwort zu erhalten Smiley
2. denke das Finanzamt holt sich die Daten nicht „einfach so“ und arbeitet die durch. Wenn dann vermutlich nur wenn begründeter Verdacht besteht. Das sprengt sonst doch komplett den Rahmen der Ressourcen.
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August 13, 2020, 11:16:22 AM
Wie ist das eigentlich wenn man seinen Bitcoin als Colleteral, also als Pfandhinterlegt, und dafür USDT kriegt und damit wirtschaftet? Das ist ja in dem sinne keine Veräußerung, man hat den Bitcoin ja noch. Wie wirkt sich das auf die Haltezeit aus?
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August 13, 2020, 04:22:18 AM
Würde hier sagen nein.
Anfragen könne sie, ob sie jedoch die Daten bekommen is ne andere Sache.
Zumal die meisten Börsen mitunter ihren Sitz in Steuerparadiesen haben.
jr. member
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August 13, 2020, 04:21:05 AM
Weiss jemand wie es in folgendem Fall aussieht?

Ich habe Anfang 2018 ca einen Bitcoin auf Binance geschickt und damit getradet. Das Konto ist verifiziert, allerdings habe ich keinen Zugang mehr darauf. (Bin mit Binance in Kontakt). Vermutlich werde ich den Bitcoin nicht wieder sehen. Da ich den Zugang verloren habe werde ich ihn auch nie auszahlen. Ich hätte ja theoretisch 2018 angeben müssen dass ich da was mit BTC gemacht habe.

Die Frage ist nun wie wahrscheinlich ist es, dass das FA mal auf Binance zugeht und sich alle Accountinfos von deutschen geben lässt (also ähnlich wie es die IRS bei Coinbase etc gemacht hat) und das dann rückwirkend einfordert? Können die das überhaupt da Binance ihren Sitz ja nicht in der EU haben.

Gruß

Wenn Du dich entsprechend bemühst bekommst DU dort auch dein konto wieder zurück - Must nur erneutes KYC machen - So einfach ist das nicht das man sein konto abschreiben kann  Grin

Klar ist in arbeit. Aber dennoch die Frage. Wie wäre das eigentlich in dem Fall? Greift das Finanzamt ohne Verdacht pauschal Daten von Binance oder anderen Börsen ab?
newbie
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August 11, 2020, 07:14:23 AM
SkelletonBoneWarrior, geht es nur um Bitcoin oder hast du auch Altcoins gekauft.

Anmelden brauchst du beim FA generell erstmal nichts, solange es steuerlich unrelevant ist.

Ich habe sogar zwischendurch Altcoins gekauft (lächerliche Höhe, 100€, mit Verlust wieder zu Bitcoin gewechselt).

Okay, aber angenommen ich würde jetzt alles offiziell verkaufen und den hohen Betrag auf mein Konto auszahlen lassen, das wird auf jedenfall Nachfrage geben. Und da möchte ich dann nicht als Betrüger da stehen, nur weil ich über die letzten Crypto Jahre viel "rumgespielt" habe Cheesy
Den Kaufnachweis deiner Ursprungsbitcoins hast du aber noch, oder?

Ob Nachfrage kommt, ist abg. von deinen sonstigen Transaktonen auf deinem Bankaccount. Wenn du sowieso mit 5-stelligen Beträgen hantierst ist es eher unwahrscheinlich.
Alternative: In Stablecoins tauschen und kleine Häppchen auszahlen.


Korrekt, ich kann mich auf der Börse einloggen, sehe meine Käufe und Verkäufe so wie die gesendeten Bitcoins auf mein Blockchain Wallet. Der "Nachweis" wäre in dem Fall die Transaktionshistorie auf der Börse. Auf das Blockchain Wallet habe ich keinen Zugriff mehr, ich benutze es seit Jahren nicht mehr.

Meine sonstigen Kontobewegungen sehen nicht so aus, als würde ich regelmäßig z.B. 15 Coins schieben. Damals waren die Coins halt spottbillig, aus 1000€ sind jetzt eventuell 100 000€ geworden, ich denke da kämen auf jedenfall Nachfragen.
Also so wie ich es verstanden habe, hast du im Jahr 201X Bitcoins gekauft, dann etwas davon zu Alts gewechselt und mit Verlust wieder zurück. Den größten Teil deiner BTC von 201X hast du aber nie angerührt.
Wie hast du denn die BTC damals gekauft? Per SEPA? Hast du das noch als Beweis?


Korrekt. Ich habe die per SEPA gekauft (das Konto gibt es nicht mehr, die Kaufbelege sind aber alle bei der Börse hinterlegt und abrufbar. Es steht auch dabei, dass es per Überweisung kam usw.), das sollte soweit kein Problem sein.
Was genau ich mit den Coins alles angestellt habe kann nicht einmal ich mehr nachvollziehen. Etappen waren LiteCoins, ETH, zurück zu Bitcoin, mal CoinJoin ausprobiert. Ich finde da niemals mehr eine nachvollziehbare Kette auf der Blockchain. Ich habe quasi lediglich die Kaufbelege damals und eine "annähernd" gleiche Summe an Coins jetzt vorzuweisen.
legendary
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August 10, 2020, 11:37:42 PM
Weiss jemand wie es in folgendem Fall aussieht?

Ich habe Anfang 2018 ca einen Bitcoin auf Binance geschickt und damit getradet. Das Konto ist verifiziert, allerdings habe ich keinen Zugang mehr darauf. (Bin mit Binance in Kontakt). Vermutlich werde ich den Bitcoin nicht wieder sehen. Da ich den Zugang verloren habe werde ich ihn auch nie auszahlen. Ich hätte ja theoretisch 2018 angeben müssen dass ich da was mit BTC gemacht habe.

Die Frage ist nun wie wahrscheinlich ist es, dass das FA mal auf Binance zugeht und sich alle Accountinfos von deutschen geben lässt (also ähnlich wie es die IRS bei Coinbase etc gemacht hat) und das dann rückwirkend einfordert? Können die das überhaupt da Binance ihren Sitz ja nicht in der EU haben.

Gruß

Wenn Du dich entsprechend bemühst bekommst DU dort auch dein konto wieder zurück - Must nur erneutes KYC machen - So einfach ist das nicht das man sein konto abschreiben kann  Grin
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August 10, 2020, 08:05:30 AM
Hallo zusammen,

ich hoffe jemand kann mir zu folgendem Sachverhalt helfen.

Ich habe 2017 Krypo mit Gewinn verkauft, Haltefrist war weniger als 1 Jahr. Diese Gewinne habe ich aus Unwissenheit in der Steuererklärung nicht angegeben. 2018 habe ich Krypto mit Verlust verkauft. Auch das habe ich in der Steuererklärung nicht angegeben. Die Gewinne von 2017 kann ich komplett mit den Verlusten in 2018 verrechnen, sodass ich im Grunde genommen keine Steuern zahlen muss. Verluste sind höher wie die Gewinne.

Meine Fragen:
1. Muss ich die Gewinne und Verluste in der Steuererklärung 2017 und 2018 nachreichen. Im Endeffekt eine Selbstanzeige machen? Oder ist es dem Finanzamt egal, da ich im Endeffekt sowieso keine Steuern zahlen muss?
2. Ich habe 2018/2019/2020 einige Rewards durch Staking erhalten. Die Rewards muss man am Tag des Erhalts mit dem Tageskurs versteuern. Kann ich den Gewinn hieraus mit den Verlusten aus 2018 verrechnen? Sprich kann ich die Verluste aus 2018 in das Jahr 2019 und 2020 mitnehmen? Analog zum Verlusttopf bei Aktien.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

In Abhängigkeit der Gwinnhöhe rate ich Dir zu einem Anwalt, da es durchaus strafrechtlich geahndet werden kann je nach Höhe.

Die Jahre sind einzeln anzusehen. Sprich der Gewinn aus 2017 wird versteuert (Angabe in 2018), die Verluste aus 2018 dann werden natürlich nicht mit den Gewinnen des Vorjahres verrechnet, dass wäre ja zu schön. Die Verluste kannst Du dann fortschreiben auf zukünftige Jahre.

Mein Tipp... Sollte es um höhere Summen gehen unbedingt einen Fachanwalt ranziehen. Unwissenheit schützt nicht vor dem Gesetz.
member
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August 10, 2020, 08:02:09 AM
Soweit ich weiß möchte das FA lediglich den Kaufnachweiss von der Börse sehen sowie den Nachweiss der geldlichen Mittel zum Kauf des BTC.

Blockchainnachweiss wird soweit ich weiß von den FA Ämtern noch nicht „rechtlich“ anerkannt.
Würde mich da nicht so einen Kopf machen.

Okay das klingt schonmal ermutigend. Ich mache mir daher einen Kopf drum, da ich den Verlauf der Coins selber nicht mehr nachweisen kann und es "auf den ersten Blick" natürlich erschreckend aussieht, damals Coins im Wert von z.B. 1000€ für jetzt z.B. 150 000€ beim FA anzumelden als normaler Arbeiter. Zum Glück habe ich wenigstens die Kaufbelege von der Börse damals.

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass selbst bei einer weitaus höheren Summe als 150.000€ als Angestellter damals und Angabe bei der Steuererklärung keinerlei rückfragen auftratten.
Nicht ein Schreiben, nicht ein Telefonat. Es flatterte lediglich der Steuerbescheid ein mit dem Hinweis, dass die dort genannte Summe zu Tag X abgebucht wird.

Scheißt Euch also nicht unnötig ein.
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