Die Haltefrist wird ja nur unterbrochen, wenn due einen Coin/Token in etwas anderes eintauscht
Hat man hier nicht gleich noch ein Problem, dass es sich mindestens auf 2 Jahre erhöht um steuerfrei zu verkaufen?
Zuerst tauscht man das ETH/Coin Paar gegen Uniswap Token.
In dieser Zeit wird im Pool mit dem ETH/COIN getradet. Mit etwas Glück erhält man aufgrund der Uniswap Gebühren mehr ETH und COIN.
Um diese jedoch steuerfrei zu erhalten, muss man erstmal 1 Jahr warten um den Uniswap Token zurück gegen ETH und COIN zu swappen.
Anschließend muss man noch 1 Jahr warten um ETH und COIN steuerfrei zu verkaufen.
Trifft das so zu?
Bzgl. 10 Jahre Haltefrist:
Die Fristverlängerung lässt sich auf das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zurückführen und wurde aufgrund von Steuersparmodellen – sog. Containerleasingmodelle – eingeführt.
Dass das auf Kryto anwendbar ist, kann wohl stark bezweifelt werden.
Zudem gibt es noch das hier:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-8128