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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 48. (Read 1137878 times)

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September 01, 2020, 12:29:16 PM
Ich bin hier neu im Forum und hab mir mal paar Seiten diesen Threads sowie auch paar Andere durchgelesen.

So manche hier geben bewusst oder unbewusst zu, ich nenne es mal, Steuer gespart oder vergessen anzugeben zu haben Smiley.

Wenn das Finanzamt oder die Steuerfahndung auf die Idee kommen sollten Online-Foren nach solchen Aussagen zu durchsuchen,
wäre es für die doch ein leichtes Spiel die IP-Adresse des Autors herauszufinden und eine Ermittlung zu starten.

Hat sich jemand darüber schon Gedanken gemacht oder sehen das hier alle als unwahrscheinlich.

Ausländische Online Foren nach „bestimmten Aussagen“ durchsuchen um dann die IP Adresse zu ermitteln von einem ausländischen Foren-Betreiber der dann auch noch „hoffentlich“ die Daten rausgibt in der Hoffnung das man was findet damit sich der ganze Aufwand lohnt... Zudem man dann noch an den gesamten Datensatz aller beteiligter Ausländischen Börsen kommen muss die zumeist in Steuerparadiesen ihren Sitz haben von demjenigen wo es einen „Anfangsverdacht“ gibt.  Cheesy

newbie
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September 01, 2020, 11:49:27 AM
Ich bin hier neu im Forum und hab mir mal paar Seiten diesen Threads sowie auch paar Andere durchgelesen.

So manche hier geben bewusst oder unbewusst zu, ich nenne es mal, Steuer gespart oder vergessen anzugeben zu haben Smiley.

Wenn das Finanzamt oder die Steuerfahndung auf die Idee kommen sollten Online-Foren nach solchen Aussagen zu durchsuchen,
wäre es für die doch ein leichtes Spiel die IP-Adresse des Autors herauszufinden und eine Ermittlung zu starten.

Hat sich jemand darüber schon Gedanken gemacht oder sehen das hier alle als unwahrscheinlich.
legendary
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August 31, 2020, 07:46:20 AM
Ich denke wenn dann kommt ein einheitliches Modell auf EU-Ebene. Aber davon sind wir sicher noch Jahre entfernt, bis dahin macht jedes Land einfach irgendetwas ohne sich näher Gedanken darüber zu machen,
Vielleicht sind wir im Herbst ja schon etwas schlauer... https://bitcointalksearch.org/topic/m.55039295

Ich frage erstmal die Meinung der Community, vielleicht gibt es hier ja Erfahrungen damit. Danke für deine wertvolle Antwort Smiley.
Ist doch nicht verkehrt, hier zu fragen. Für den Austausch ist ja das Forum da.
Also das FA wird dir da wohl auch nicht weiterhelfen können, da es eine steuerrechtliche Frage ist. Dafür sind die Steuerberater da. Hier gibt es eine entsprechende Liste: https://bitcointalksearch.org/topic/steuerberater-im-deutschsprachigen-raum-mit-bitcoin-kompetenz-liste-2194973
Rein steuerrechtlich würde ich es laienhaft auch so sehen, wie Lakai (außer die 10 Jahres Regel  Smiley ) Aber mit viel Phantasie und guten Argumenten kann man da sicherlich auch etwas optimieren...  Wink

An einem Steuerberater wird man wohl nicht vorbeikommen, wobei ich hier auch recht skeptisch bin. Fragt man 2 Berater, erhält man 2 verschiedene Antworten.

Was mich noch beschäftigt ist der Punkt mit den Airdops.

Laut Klaus Himmer (CrypoTax), https://www.youtube.com/watch?v=zElpqIuB9Tk&t=374s, werden Airdrops beim Zufluss nicht versteuert, bzw. mit 0€ angesetzt. Hält man die Tokens über 1 Jahr ist der Verkauf ebenfalls steuerfrei. Auch die CryptoTax Software berechnet diese Airdrops so und diese ist von KPMG zertifiziert. Daher muss hier was Wahres dran sein.

Meinungen?

Such dir einfach den Steuerberater aus, der am besten deiner Meinung nach argumentieren kann.  Wink Ich habe mir auch mehrere angeschaut und habe den genommen, bei dem ich die Steuersachgen nachvollziehen kann.

Wegen den Airdrops: Mein Steuerberater sagt, man kann es so oder so machen. Man muss sich nur für eine Sache für immer entscheiden. Ist wie eine Heirat. Drum prüfe, wer sich ewig bindet und so.... Wink
Also jedenfalls haben wir es bisher so eingereicht und bestätigt bekommen: Alles, wofür man etwas aktiv macht (Anmelden, Aufgaben erledigen usw.) sind als sonstiges Einkommen zum Zuflusszeitpunkt zu deklarieren. Verkauf ist dann steuerrechtlich egal. Airdrops die man einfach so bekommt, sind nicht steuerlich relvant.
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August 31, 2020, 07:29:35 AM
Ich denke wenn dann kommt ein einheitliches Modell auf EU-Ebene. Aber davon sind wir sicher noch Jahre entfernt, bis dahin macht jedes Land einfach irgendetwas ohne sich näher Gedanken darüber zu machen,
Vielleicht sind wir im Herbst ja schon etwas schlauer... https://bitcointalksearch.org/topic/m.55039295

Ich frage erstmal die Meinung der Community, vielleicht gibt es hier ja Erfahrungen damit. Danke für deine wertvolle Antwort Smiley.
Ist doch nicht verkehrt, hier zu fragen. Für den Austausch ist ja das Forum da.
Also das FA wird dir da wohl auch nicht weiterhelfen können, da es eine steuerrechtliche Frage ist. Dafür sind die Steuerberater da. Hier gibt es eine entsprechende Liste: https://bitcointalksearch.org/topic/steuerberater-im-deutschsprachigen-raum-mit-bitcoin-kompetenz-liste-2194973
Rein steuerrechtlich würde ich es laienhaft auch so sehen, wie Lakai (außer die 10 Jahres Regel  Smiley ) Aber mit viel Phantasie und guten Argumenten kann man da sicherlich auch etwas optimieren...  Wink

An einem Steuerberater wird man wohl nicht vorbeikommen, wobei ich hier auch recht skeptisch bin. Fragt man 2 Berater, erhält man 2 verschiedene Antworten.

Was mich noch beschäftigt ist der Punkt mit den Airdops.

Laut Klaus Himmer (CrypoTax), https://www.youtube.com/watch?v=zElpqIuB9Tk&t=374s, werden Airdrops beim Zufluss nicht versteuert, bzw. mit 0€ angesetzt. Hält man die Tokens über 1 Jahr ist der Verkauf ebenfalls steuerfrei. Auch die CryptoTax Software berechnet diese Airdrops so und diese ist von KPMG zertifiziert. Daher muss hier was Wahres dran sein.

Meinungen?
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https://t1p.de/6ghrf
August 31, 2020, 06:22:42 AM
Ich denke wenn dann kommt ein einheitliches Modell auf EU-Ebene. Aber davon sind wir sicher noch Jahre entfernt, bis dahin macht jedes Land einfach irgendetwas ohne sich näher Gedanken darüber zu machen,
Vielleicht sind wir im Herbst ja schon etwas schlauer... https://bitcointalksearch.org/topic/m.55039295

Ich frage erstmal die Meinung der Community, vielleicht gibt es hier ja Erfahrungen damit. Danke für deine wertvolle Antwort Smiley.
Ist doch nicht verkehrt, hier zu fragen. Für den Austausch ist ja das Forum da.
Also das FA wird dir da wohl auch nicht weiterhelfen können, da es eine steuerrechtliche Frage ist. Dafür sind die Steuerberater da. Hier gibt es eine entsprechende Liste: https://bitcointalksearch.org/topic/steuerberater-im-deutschsprachigen-raum-mit-bitcoin-kompetenz-liste-2194973
Rein steuerrechtlich würde ich es laienhaft auch so sehen, wie Lakai (außer die 10 Jahres Regel  Smiley ) Aber mit viel Phantasie und guten Argumenten kann man da sicherlich auch etwas optimieren...  Wink
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August 31, 2020, 05:45:08 AM
Ich frage erstmal die Meinung der Community, vielleicht gibt es hier ja Erfahrungen damit. Danke für deine wertvolle Antwort Smiley.
Was Bullethead damit meinte ist folgendes Problem:
Es gibt auch auf Seiten des Finanzamts noch kaum Erfahrungswerte für die Besteuerung von Cryptos, vor allem bei "Sonderfällen" (wo bspw. jetzt auch sicher noch die Versteuerung von Rewards aus dem Staking dazuzuzählen sind). Dies führt schlichtweg dazu, dass Finanzamt A in deinem Fall bspw. eine Steuerpflicht annimmt, Finanzamt B aber nicht -> was uns wieder zu Bulletheads Aussage zurückführt, dass man hier am besten direkt das Finanzamt kontaktiert wie die jeweiligen Fälle zu versteuern sind.

Ich versuche das mal aus laienhafter Sicht, bin weder Steuerberater noch kenne ich mich in der Steuerthematik auch nur ansatzweise gut genug aus um hier eine Beratung geben zu können.

zu 1.) Ja, wenn der Token 1 Jahr gehalten wurde würde ich auch von Steuerfreiheit ausgehen
zu 2.) Nachdem jeder Trade zu versteuern ist (egal ob Crypto <-> FIAT oder Crypto <-> Crypto) würde ich davon ausgehen, dass du die Coins ebenfalls 1 Jahr lang halten musst
zu 3.) Egal ob Airdrop oder nicht (für mich sind es einfach Staking-Rewards) musst du diese so oder so versteuern. Also unbedingt den Zuflusszeitpunkt und den Kurs zum Zeitpunkt des Zuflusses notieren und in deiner Steuererklärung als "Sonstiges Einkommen" angeben.
Achtung: Hier sind manche FAs (so auch das FA München) der Auffassung, dass durch Staking die Haltefrist der Coins von 1 Jahr auf 10 Jahre steigt bis die steuerfrei verkauft werden können. Hier mein Post dazu: https://bitcointalksearch.org/topic/m.54589970

Also nochmal: Wenn du Gewissheit haben willst wie dein Finanzamt deinen Fall versteuern wird -> einfach dort anfragen. Geht bspw. beim FA München innerhalb von 48 Stunden, dass du da eine verbindliche Antwort erhältst.
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August 31, 2020, 04:53:29 AM
Hallo Community,

ich habe einen speziellen Fall was die Besteuerung angeht und hoffe ihr könnt mir helfen.

Uniswap ist eine DEX für das Kaufen/Verkaufen von Erc20-Tokens. Hier kann man beliebige ERC20 tauschen.

Damit bspw. ein Paar Chainlink und Ethereum Tokens handelbar ist, gibt es einen Uniswap Liquidity Pool, der diesen Tokens bereitstellt.

Die Besonderheit ist, dass jeder die Möglichkeit hat, in diesem Fall, Chainlink und Ethereum Tokens dem Pool bereitzustellen. Es muss jedoch immer ein zugehöriges Token Paar bereitgestellt werden, man kann also nicht nur Chainlink bereitstellen. Dabei muss die Anzahl der Chainlinks Tokens in Euro = Anzahl Eth Tokens in Euro entsprechen.

Als Belohnung für die Bereitstellung der Liquidität erhält man 0.3% der aller Tradinggebühren für das Paar in Form von Chainlink und ETH Tokens.

Um den Pool seine Tokens bereitzustellen läuft es wie folgt ab.

1. Es soll zur Vereinfachung 1 Chainlink und 1 ETH in den Pool gegeben
2. Dafür erhält man 1 personalisierten Uniswap Token. Dieser Token ist verknüpft mit der Wallet aus der der Chainlink und ETH Token für den Pool bereitgestellt worden ist --> Aus der Wallet wird 1 Chainlink und 1 ETH entnommen, dafür man erhält 1 Uniswap Token --> das ist eine ETH Transaktion.

3. Annahme es sind 2 Jahre vergangen. In dieser Zeit wurde im Pool mehr Chainlink als ETH Token erworben. Daher ist der Bestand nun 0.5 Chainlink und 1.5 ETH.

4. Will man nun die Tokens wieder aus dem Pool entnehmen, wird der 1 Uniswap Token zurückgetauscht in 0.5 Chainlink + 0.2 Chainlink Tradinggebühren und 1.5 ETH + 0.2 ETH Tradinggebühren --> das ist eine ETH Transaktion

Am Ende hat man also 0.7 Chainlink und 0.7 ETH. Die Gebühren erhält man erst zum Zeitpunkt des Swaps des Uniswap Token in Chainlink und ETH.

Aus meiner Sicht liegt hier daher keine klassische Verleihung vor, da man am Ende definitiv nicht dieselbe Anzahl an Tokens erhält, die mein bereitgestellt hat.

Nun meine Fragen:

Der Uniswap Token ist auf keiner Exchange handelbar, macht auch keinen Sinn da er nur für die eigene Wallet gilt. Der Wert ist nicht im klassischen Sinne bestimmbar. Vielmehr setzt sich der Wert zusammen aus dem Anfangsbestand 1 Chainlink und 1 ETH.

1. Ich tausche den 1 Uniswap Token nach 2 Jahren zurück in  0.7 Chainlink und 0.7 ETH. Aus meiner Sicht ist das alles steuerfrei, da der Uniswap Token länger als 1 Jahr gehalten worden ist. Liege ich hier richtig?

2. Muss ich die 0.7 Chainlink und 0.7 ETH wieder 1 Jahr halten damit ich diese steuerfrei verkaufen kann?

3. Um die Chainlink und ETH Token dem Pool bereitzustellen, erhält man vom Chainlink Projekt als Belohnung jeden Tag eine variable Anzahl an Chainlink Tokens. Die Anzahl der Belohnung-Tokens ergibt sich aus dem prozentualen Anteil der eigenen Chainlink Tokens gegenüber dem Gesamtbestand im Pool. --> Das ist kein Uniswap Feature sondern wird vom Projekt selbst geleistet
 
Kann man diese Belohnung als Airdrop ansehen? Muss das versteuert werden?

Ich hoffe ich konnte das einigermaßen verständlich erklären.  

Vielen Dank im Voraus.

Einfach mal beim Finanzamt nachfragen. Die wollen die Steuer, also sollen die es Dir auch schriftlich erklären. Wie kompliziert einige sich das hier immer machen.

Ich frage erstmal die Meinung der Community, vielleicht gibt es hier ja Erfahrungen damit. Danke für deine wertvolle Antwort Smiley.
legendary
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August 31, 2020, 03:41:19 AM
Ich denke wenn dann kommt ein einheitliches Modell auf EU-Ebene. Aber davon sind wir sicher noch Jahre entfernt, bis dahin macht jedes Land einfach irgendetwas ohne sich näher Gedanken darüber zu machen, dass bestehende Regelungen aus dem Aktienmarkt für Crypto so nicht anwendbar sind.

Bestes Beispiel dafür ist ja die 10 Jahres Haltefrist wenn man staked ...

Es gibt vereinzelt User die haben bei ihrem FA 1 Jahr Haltefrist durch Staking durchbekommen:

Hier ein Beispiel eines Users:

Ich habe die einjährige Haltefrist beim staking durchbekommen, da ich das Colateral als Sicherheit und die Leistung des staking als Rechnerkapazität (Mining) darstellen konnte. Es ist meiner Meinung so auch richtig, wenn man den stakingprozess richtig betrachtet.

Masternode:
Nehmen wir Dash: Es müssen 1000 Dash erworben werden die als Sicherheit in einer Masternode gesperrt werden. Man könnte auch Pfand dazu sagen.   Je nachdem wieviele an diesem Prozess  teilnehmen ermittelt das Netzwerk wer wann einen Block validieren kann. Diese Leistung kommt allerdings nicht aus dem Colateral sondern wird von einem Computer erbracht (Mining).

Nehmen wir staking:
Wir haben 1000 Coins.
Wir teilen dem Netzwerk mit das wir Transaktionen validieren möchten. Wir kommunizieren dem Netzwerk eine Sicherheitslleistung/Pfand von 1000 Coins. Je nachdem wieviele an diesem Prozess  teilnehmen ermittelt das Netzwerk wer wann einen Block validieren kann. Sobald eine Transaktion validiert wird, wird ein Teil der 1000 Coins gesperrt. Der Hintergrund ist folgender: Versucht der Validierer zu betrügen und einen falschen Block an die Blockchain zu hängen, kann ihm das Netzwerk als Strafe den gesperrten Teil der 1000 Coins entziehen.  Auch hier wird die Leistung nicht aus dem Colateral erbracht, sondern aus Rechnerkapazität (Mining).

Von daher sehe ich den § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 EStG als nicht anwendbar, da die Leistung nicht aus dem Wirtschaftsgut geschöpft wird sondern aus Rechenleistung eines Computers. Man könnte vielleicht noch die Leistung auf den Konsens erweitern, nicht aber auf das Colateral oder die Coins.
legendary
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August 31, 2020, 03:36:43 AM
Ich denke wenn dann kommt ein einheitliches Modell auf EU-Ebene. Aber davon sind wir sicher noch Jahre entfernt, bis dahin macht jedes Land einfach irgendetwas ohne sich näher Gedanken darüber zu machen, dass bestehende Regelungen aus dem Aktienmarkt für Crypto so nicht anwendbar sind.

Bestes Beispiel dafür ist ja die 10 Jahres Haltefrist wenn man staked ...
legendary
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August 31, 2020, 02:48:55 AM
Ist wieder einmal das beste Beispiel wie kompliziert das Steuermodell aus jetztiger Sicht ist was für Krypto´s angewendet wird.
Ich kann mir nur wünschen das Krypto zu Kypto steuerfrei wird und erst dann steuerpflichtig ist sobald man in Euro auscasht. Das würde soovieles vereinfachen.

Gibt es dahingehend bereits Initiativen/Anträge?

https://youtu.be/u3XPvHOIrQ8

Punkt 5 in dem Video. Soweit mir bekannt klagt Winheller aktuell gegen das jetzige Steuermodel.

https://winheller.com/blog/aussetzung-vollziehung-zweifel-kryptosteuern/

https://winheller.com/blog/steuern-auf-kryptowaehrungen-verfassungswidrig/
hero member
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CoinMetro
August 31, 2020, 02:42:30 AM
Ist wieder einmal das beste Beispiel wie kompliziert das Steuermodell aus jetztiger Sicht ist was für Krypto´s angewendet wird.
Ich kann mir nur wünschen das Krypto zu Kypto steuerfrei wird und erst dann steuerpflichtig ist sobald man in Euro auscasht. Das würde soovieles vereinfachen.

Gibt es dahingehend bereits Initiativen/Anträge?
legendary
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August 31, 2020, 02:21:30 AM
Ist wieder einmal das beste Beispiel wie kompliziert das Steuermodell aus jetztiger Sicht ist was für Krypto´s angewendet wird.
Ich kann mir nur wünschen das Krypto zu Kypto steuerfrei wird und erst dann steuerpflichtig ist sobald man in Euro auscasht. Das würde soovieles vereinfachen.
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August 31, 2020, 01:37:32 AM
Hallo Community,

ich habe einen speziellen Fall was die Besteuerung angeht und hoffe ihr könnt mir helfen.

Uniswap ist eine DEX für das Kaufen/Verkaufen von Erc20-Tokens. Hier kann man beliebige ERC20 tauschen.

Damit bspw. ein Paar Chainlink und Ethereum Tokens handelbar ist, gibt es einen Uniswap Liquidity Pool, der diesen Tokens bereitstellt.

Die Besonderheit ist, dass jeder die Möglichkeit hat, in diesem Fall, Chainlink und Ethereum Tokens dem Pool bereitzustellen. Es muss jedoch immer ein zugehöriges Token Paar bereitgestellt werden, man kann also nicht nur Chainlink bereitstellen. Dabei muss die Anzahl der Chainlinks Tokens in Euro = Anzahl Eth Tokens in Euro entsprechen.

Als Belohnung für die Bereitstellung der Liquidität erhält man 0.3% der aller Tradinggebühren für das Paar in Form von Chainlink und ETH Tokens.

Um den Pool seine Tokens bereitzustellen läuft es wie folgt ab.

1. Es soll zur Vereinfachung 1 Chainlink und 1 ETH in den Pool gegeben
2. Dafür erhält man 1 personalisierten Uniswap Token. Dieser Token ist verknüpft mit der Wallet aus der der Chainlink und ETH Token für den Pool bereitgestellt worden ist --> Aus der Wallet wird 1 Chainlink und 1 ETH entnommen, dafür man erhält 1 Uniswap Token --> das ist eine ETH Transaktion.

3. Annahme es sind 2 Jahre vergangen. In dieser Zeit wurde im Pool mehr Chainlink als ETH Token erworben. Daher ist der Bestand nun 0.5 Chainlink und 1.5 ETH.

4. Will man nun die Tokens wieder aus dem Pool entnehmen, wird der 1 Uniswap Token zurückgetauscht in 0.5 Chainlink + 0.2 Chainlink Tradinggebühren und 1.5 ETH + 0.2 ETH Tradinggebühren --> das ist eine ETH Transaktion

Am Ende hat man also 0.7 Chainlink und 0.7 ETH. Die Gebühren erhält man erst zum Zeitpunkt des Swaps des Uniswap Token in Chainlink und ETH.

Aus meiner Sicht liegt hier daher keine klassische Verleihung vor, da man am Ende definitiv nicht dieselbe Anzahl an Tokens erhält, die mein bereitgestellt hat.

Nun meine Fragen:

Der Uniswap Token ist auf keiner Exchange handelbar, macht auch keinen Sinn da er nur für die eigene Wallet gilt. Der Wert ist nicht im klassischen Sinne bestimmbar. Vielmehr setzt sich der Wert zusammen aus dem Anfangsbestand 1 Chainlink und 1 ETH.

1. Ich tausche den 1 Uniswap Token nach 2 Jahren zurück in  0.7 Chainlink und 0.7 ETH. Aus meiner Sicht ist das alles steuerfrei, da der Uniswap Token länger als 1 Jahr gehalten worden ist. Liege ich hier richtig?

2. Muss ich die 0.7 Chainlink und 0.7 ETH wieder 1 Jahr halten damit ich diese steuerfrei verkaufen kann?

3. Um die Chainlink und ETH Token dem Pool bereitzustellen, erhält man vom Chainlink Projekt als Belohnung jeden Tag eine variable Anzahl an Chainlink Tokens. Die Anzahl der Belohnung-Tokens ergibt sich aus dem prozentualen Anteil der eigenen Chainlink Tokens gegenüber dem Gesamtbestand im Pool. --> Das ist kein Uniswap Feature sondern wird vom Projekt selbst geleistet
 
Kann man diese Belohnung als Airdrop ansehen? Muss das versteuert werden?

Ich hoffe ich konnte das einigermaßen verständlich erklären.  

Vielen Dank im Voraus.

Einfach mal beim Finanzamt nachfragen. Die wollen die Steuer, also sollen die es Dir auch schriftlich erklären. Wie kompliziert einige sich das hier immer machen.
newbie
Activity: 21
Merit: 1
August 30, 2020, 01:57:04 PM
Hallo Community,

ich habe einen speziellen Fall was die Besteuerung angeht und hoffe ihr könnt mir helfen.

Uniswap ist eine DEX für das Kaufen/Verkaufen von Erc20-Tokens. Hier kann man beliebige ERC20 tauschen.

Damit bspw. ein Paar Chainlink und Ethereum Tokens handelbar ist, gibt es einen Uniswap Liquidity Pool, der diesen Tokens bereitstellt.

Die Besonderheit ist, dass jeder die Möglichkeit hat, in diesem Fall, Chainlink und Ethereum Tokens dem Pool bereitzustellen. Es muss jedoch immer ein zugehöriges Token Paar bereitgestellt werden, man kann also nicht nur Chainlink bereitstellen. Dabei muss die Anzahl der Chainlinks Tokens in Euro = Anzahl Eth Tokens in Euro entsprechen.

Als Belohnung für die Bereitstellung der Liquidität erhält man 0.3% der aller Tradinggebühren für das Paar in Form von Chainlink und ETH Tokens.

Um den Pool seine Tokens bereitzustellen läuft es wie folgt ab.

1. Es soll zur Vereinfachung 1 Chainlink und 1 ETH in den Pool gegeben
2. Dafür erhält man 1 personalisierten Uniswap Token. Dieser Token ist verknüpft mit der Wallet aus der der Chainlink und ETH Token für den Pool bereitgestellt worden ist --> Aus der Wallet wird 1 Chainlink und 1 ETH entnommen, dafür man erhält 1 Uniswap Token --> das ist eine ETH Transaktion.

3. Annahme es sind 2 Jahre vergangen. In dieser Zeit wurde im Pool mehr Chainlink als ETH Token erworben. Daher ist der Bestand nun 0.5 Chainlink und 1.5 ETH.

4. Will man nun die Tokens wieder aus dem Pool entnehmen, wird der 1 Uniswap Token zurückgetauscht in 0.5 Chainlink + 0.2 Chainlink Tradinggebühren und 1.5 ETH + 0.2 ETH Tradinggebühren --> das ist eine ETH Transaktion

Am Ende hat man also 0.7 Chainlink und 0.7 ETH. Die Gebühren erhält man erst zum Zeitpunkt des Swaps des Uniswap Token in Chainlink und ETH.

Aus meiner Sicht liegt hier daher keine klassische Verleihung vor, da man am Ende definitiv nicht dieselbe Anzahl an Tokens erhält, die mein bereitgestellt hat.

Nun meine Fragen:

Der Uniswap Token ist auf keiner Exchange handelbar, macht auch keinen Sinn da er nur für die eigene Wallet gilt. Der Wert ist nicht im klassischen Sinne bestimmbar. Vielmehr setzt sich der Wert zusammen aus dem Anfangsbestand 1 Chainlink und 1 ETH.

1. Ich tausche den 1 Uniswap Token nach 2 Jahren zurück in  0.7 Chainlink und 0.7 ETH. Aus meiner Sicht ist das alles steuerfrei, da der Uniswap Token länger als 1 Jahr gehalten worden ist. Liege ich hier richtig?

2. Muss ich die 0.7 Chainlink und 0.7 ETH wieder 1 Jahr halten damit ich diese steuerfrei verkaufen kann?

3. Um die Chainlink und ETH Token dem Pool bereitzustellen, erhält man vom Chainlink Projekt als Belohnung jeden Tag eine variable Anzahl an Chainlink Tokens. Die Anzahl der Belohnung-Tokens ergibt sich aus dem prozentualen Anteil der eigenen Chainlink Tokens gegenüber dem Gesamtbestand im Pool. --> Das ist kein Uniswap Feature sondern wird vom Projekt selbst geleistet
 
Kann man diese Belohnung als Airdrop ansehen? Muss das versteuert werden?

Ich hoffe ich konnte das einigermaßen verständlich erklären.  

Vielen Dank im Voraus.
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August 21, 2020, 06:03:33 PM
Wenn das EU Gesetzt auf nationales umgesetzt werden soll, so würde ich meinen ja.
Ich „glaube“ dann müsste Krypto so besteuert werden wie Aktien ??
Eventuell kommt dann endlich mal eine Erleichterung der Besteuerung das man z.b. erst versteuert sobald in Euro aufs Konto ausgecasht wird.

Die Franzosen machen es vor.
Vielleicht nimmt man sich hier wirklich ein Beispiel an den Franzosen. Der Flickenteppich hierzulande ist schließlich auch für die Finanzämter eine unnötige Belastung.

Liest sich jedenfalls sehr schlüssig, wie die Franzosen das gelöst haben:

Quote
Er erklärte konkret dazu, dass die Mehrwertsteuer auf Transaktionen bei Kryptowährungen nur dann angewendet werden soll, wenn sie zum Erwerb eines Vermögenswertes oder einer Dienstleistung verwendet werden. Frankreich soll diesen neuen Ansatz zur Besteuerung von Kryptowährungen bereits umsetzen.
https://de.cointelegraph.com/news/france-wont-tax-crypto-only-trades-will-tax-crypto-to-fiat-sales

Bleibt zu hoffen, dass mit Kryptowährungen vertraute Experten eng eingebunden werden und nicht irgendwelche Quacksalber...  Cheesy
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August 21, 2020, 09:06:45 AM


Wenn das EU Gesetzt auf nationales umgesetzt werden soll, so würde ich meinen ja.
Ich „glaube“ dann müsste Krypto so besteuert werden wie Aktien ??
Eventuell kommt dann endlich mal eine Erleichterung der Besteuerung das man z.b. erst versteuert sobald in Euro aufs Konto ausgecasht wird.

Die Franzosen machen es vor.

Genau. Erstmal muss es umgesetzt werden. Eine Besteuerung wie Aktien hat Vor- und Nachteile.
Aber wie auch immer das Ergebnis sein wird. Krypto ist eine ernstgenommene Assetklasse....die aber auch kaputt gemacht werden kann
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August 21, 2020, 08:55:05 AM


Wenn das EU Gesetzt auf nationales umgesetzt werden soll, so würde ich meinen ja.
Ich „glaube“ dann müsste Krypto so besteuert werden wie Aktien ??
Eventuell kommt dann endlich mal eine Erleichterung der Besteuerung das man z.b. erst versteuert sobald in Euro aufs Konto ausgecasht wird.

Die Franzosen machen es vor.
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August 21, 2020, 01:57:08 AM
Ich hab schon öfter gelesen, dass manche Verluste realisieren, indem Sie innerhalb von einem Jahr am low verkaufen und dann sofort wieder kaufen. Glaubt ihr das FA lässt sich sowas gefallen bzw. würde sowas nicht unter Gestaltungsmissbrauch
( https://dejure.org/gesetze/AO/42.html ) fallen? Was ist eure Meinung?
Es kommt auf die Häufigkeit drauf an. Also wenn du das mit 1000x im Jahr machst, ist es etwas anderes als 10x.
Auch die Dauer dazwischen ist relevant. Wenn du zum Beispiel den Verkauf und Neukauf nicht innerhalb 5 Minuten machst, sondern etwas dawischen wartest (gerne einige Tage), dann sollte das durchgehen.

Am besten: Nichts kaufen, was unter Einkaufspreis fallen kann  Wink
member
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August 20, 2020, 03:06:36 PM
Ich hab schon öfter gelesen, dass manche Verluste realisieren, indem Sie innerhalb von einem Jahr am low verkaufen und dann sofort wieder kaufen. Glaubt ihr das FA lässt sich sowas gefallen bzw. würde sowas nicht unter Gestaltungsmissbrauch
( https://dejure.org/gesetze/AO/42.html ) fallen? Was ist eure Meinung?
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