Ich frage erstmal die Meinung der Community, vielleicht gibt es hier ja Erfahrungen damit. Danke für deine wertvolle Antwort
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Was Bullethead damit meinte ist folgendes Problem:
Es gibt auch auf Seiten des Finanzamts noch kaum Erfahrungswerte für die Besteuerung von Cryptos, vor allem bei "Sonderfällen" (wo bspw. jetzt auch sicher noch die Versteuerung von Rewards aus dem Staking dazuzuzählen sind). Dies führt schlichtweg dazu, dass Finanzamt A in deinem Fall bspw. eine Steuerpflicht annimmt, Finanzamt B aber nicht -> was uns wieder zu Bulletheads Aussage zurückführt, dass man hier am besten direkt das Finanzamt kontaktiert wie die jeweiligen Fälle zu versteuern sind.
Ich versuche das mal aus laienhafter Sicht, bin weder Steuerberater noch kenne ich mich in der Steuerthematik auch nur ansatzweise gut genug aus um hier eine Beratung geben zu können.
zu 1.) Ja, wenn der Token 1 Jahr gehalten wurde würde ich auch von Steuerfreiheit ausgehen
zu 2.) Nachdem jeder Trade zu versteuern ist (egal ob Crypto <-> FIAT oder Crypto <-> Crypto) würde ich davon ausgehen, dass du die Coins ebenfalls 1 Jahr lang halten musst
zu 3.) Egal ob Airdrop oder nicht (für mich sind es einfach Staking-Rewards) musst du diese so oder so versteuern. Also unbedingt den Zuflusszeitpunkt und den Kurs zum Zeitpunkt des Zuflusses notieren und in deiner Steuererklärung als "Sonstiges Einkommen" angeben.
Achtung: Hier sind manche FAs (so auch das FA München) der Auffassung, dass durch Staking die Haltefrist der Coins von 1 Jahr auf 10 Jahre steigt bis die steuerfrei verkauft werden können. Hier mein Post dazu:
https://bitcointalksearch.org/topic/m.54589970Also nochmal: Wenn du Gewissheit haben willst wie dein Finanzamt deinen Fall versteuern wird -> einfach dort anfragen. Geht bspw. beim FA München innerhalb von 48 Stunden, dass du da eine verbindliche Antwort erhältst.