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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 47. (Read 1137965 times)

legendary
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September 09, 2020, 06:28:05 AM
Ich sehe das nicht als Lending. Beim Leihen erhählst du dein zuvor verliehenen Kapitel zurück + Zinsen.

Dann sehe es als eine Art Fond oder Kapitalanlage an  Wink Da kriegst du auch mal mehr oder weniger am Ende raus.
Das 1-jährige Warten hat vielen nach dem ICO Boom 2017 hohe Verluste beschert. Solange würde ich nicht warten. Uniswap ist da einfach noch zu neu.
Wie gesagt, ich würde es dem FA so verkaufen. Wenn sie das absegnen, ist alles in Butter. Am Ende muss jeder selber entscheiden, mit welcher Strategie er/sie (ggü. dem FA) arbeitet.
newbie
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September 09, 2020, 05:45:01 AM
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So ganz habe ich es noch nicht. Also ich gebe dem Pool 5 ETH und 500 COIN (beides am 01.04.2020 gekauft). Dafür erhalte "als Sicherheit" 1 Uniswap Token XU74KD; der ist mit meiner Pooleinzahlung verknüpft. Dann kaufen andere entweder meine ETH oder COIN. Irgendwann habe ich z.B. 7 ETH und 100 COIN, die ich aus dem Pool holen möchte. Druch meinen Uniswap Token XU74KD beweise ich meinen Poolanteil und erhalte am 01.09.2020 die 7ETH und 100 Coin auf mein Wallet.
Ist das so richtig?

Kann ich irgendwo sehen, zu welchem Zeitpunkt die Käufe/Verkäufe meines Poolanteils stattgefunden haben?

Das ist korrekt.

Meines Wissens sind die Trades im Pool nicht ermittelbar.

Hmm, ist das dann überhaupt ein Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG?  Wink
Eigentlich ist es doch eine Beauftragung an einen "externen Dienstleister", das er mehr aus deinem Geld macht. Also ein Lending....
So würde ich ggü. dem FA argumentieren. Da würde ich dann sogar die Steuerlast nach §22 EStG optimieren:
Die 2 ETH sind dein Gewinn und die 400 COIN dein Verlust
oder
die Differenz zwischen Einzahlungsumme vom 01.04.2020 und Auszahlungssumme vom 01.09.2020
 

Ich sehe das nicht als Lending. Beim Leihen erhählst du dein zuvor verliehenen Kapitel zurück + Zinsen.

Du verleihst 10 ETH und 10 COIN. Am Ende kriegst du genau diese 10 ETH und 10 COIN + Zinsen zurück.

Bei Uniswap gibst du deine 10 ETH und 10 COIN in den Pool und erhälst am Ende 5 ETH und 15 COIN zurück.
Das sind aber nicht mehr die 5 ETH und 15 COIN die du in den Pool gesteckt hast.

Sobald diese wieder in deiner Wallet landen, fängt aus meiner Sicht wieder die Frist vom neuen an, d.h. man müsste erneut 1 Jahr warten um steuerfrei zu verkaufen.


Sind alles nur Vermutung, daher würde ich vorsichtshalber lieber 1 Jahr mit dem Tausch von Uniswap in die ETH und COIN warten um sicher zu gehen, dass das alles steuerfrei ist.
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September 09, 2020, 04:40:42 AM
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So ganz habe ich es noch nicht. Also ich gebe dem Pool 5 ETH und 500 COIN (beides am 01.04.2020 gekauft). Dafür erhalte "als Sicherheit" 1 Uniswap Token XU74KD; der ist mit meiner Pooleinzahlung verknüpft. Dann kaufen andere entweder meine ETH oder COIN. Irgendwann habe ich z.B. 7 ETH und 100 COIN, die ich aus dem Pool holen möchte. Druch meinen Uniswap Token XU74KD beweise ich meinen Poolanteil und erhalte am 01.09.2020 die 7ETH und 100 Coin auf mein Wallet.
Ist das so richtig?

Kann ich irgendwo sehen, zu welchem Zeitpunkt die Käufe/Verkäufe meines Poolanteils stattgefunden haben?

Das ist korrekt.

Meines Wissens sind die Trades im Pool nicht ermittelbar.

Hmm, ist das dann überhaupt ein Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG?  Wink
Eigentlich ist es doch eine Beauftragung an einen "externen Dienstleister", das er mehr aus deinem Geld macht. Also ein Lending....
So würde ich ggü. dem FA argumentieren. Da würde ich dann sogar die Steuerlast nach §22 EStG optimieren:
Die 2 ETH sind dein Gewinn und die 400 COIN dein Verlust
oder
die Differenz zwischen Einzahlungsumme vom 01.04.2020 und Auszahlungssumme vom 01.09.2020
 
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September 09, 2020, 02:07:53 AM
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So ganz habe ich es noch nicht. Also ich gebe dem Pool 5 ETH und 500 COIN (beides am 01.04.2020 gekauft). Dafür erhalte "als Sicherheit" 1 Uniswap Token XU74KD; der ist mit meiner Pooleinzahlung verknüpft. Dann kaufen andere entweder meine ETH oder COIN. Irgendwann habe ich z.B. 7 ETH und 100 COIN, die ich aus dem Pool holen möchte. Druch meinen Uniswap Token XU74KD beweise ich meinen Poolanteil und erhalte am 01.09.2020 die 7ETH und 100 Coin auf mein Wallet.
Ist das so richtig?

Kann ich irgendwo sehen, zu welchem Zeitpunkt die Käufe/Verkäufe meines Poolanteils stattgefunden haben?

Das ist korrekt.

Meines Wissens sind die Trades im Pool nicht ermittelbar.
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September 09, 2020, 01:56:22 AM


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Ich kenne mich mit dem Pool nicht aus. Wieso bekommt man denn diesen Uniswap Token? Ich dachte, man packt seinen zu verkaufenden Token in den Pool mit der äquivalenten (Geld)Menge an ETH und wenn jemand die kauft, dann erhält man mehr an den Token bzw. ETH.

Du gibst deine ETH und COIN (COIN kann jeder beliebige ERC20 Token sein) in den Pool. Damit Uniswap identifizieren kann welche ETH und COIN aus dem Pool zu deiner Wallet gehören, erhälst du einen personalisierten Uniswap Token der nur zu deiner persönlichen Wallet gehört.

Dieser Uniswap Token kann nicht getradet werden, hat also eigentlich einen Wert, da er nicht getradet werden kann.

Ich würde hier daher einen Wert von 0 angeben.

Später wenn du deine ETH und COIN plus die Uniswap Gebühren, die während dem Traden entstanden sind, aus dem Pool holen willst, wird dein Uniswap Token wieder gegen ETH getauscht.

So ganz habe ich es noch nicht. Also ich gebe dem Pool 5 ETH und 500 COIN (beides am 01.04.2020 gekauft). Dafür erhalte "als Sicherheit" 1 Uniswap Token XU74KD; der ist mit meiner Pooleinzahlung verknüpft. Dann kaufen andere entweder meine ETH oder COIN. Irgendwann habe ich z.B. 7 ETH und 100 COIN, die ich aus dem Pool holen möchte. Druch meinen Uniswap Token XU74KD beweise ich meinen Poolanteil und erhalte am 01.09.2020 die 7ETH und 100 Coin auf mein Wallet.
Ist das so richtig?

Kann ich irgendwo sehen, zu welchem Zeitpunkt die Käufe/Verkäufe meines Poolanteils stattgefunden haben?
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September 08, 2020, 01:13:12 PM


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Ich kenne mich mit dem Pool nicht aus. Wieso bekommt man denn diesen Uniswap Token? Ich dachte, man packt seinen zu verkaufenden Token in den Pool mit der äquivalenten (Geld)Menge an ETH und wenn jemand die kauft, dann erhält man mehr an den Token bzw. ETH.

Du gibst deine ETH und COIN (COIN kann jeder beliebige ERC20 Token sein) in den Pool. Damit Uniswap identifizieren kann welche ETH und COIN aus dem Pool zu deiner Wallet gehören, erhälst du einen personalisierten Uniswap Token der nur zu deiner persönlichen Wallet gehört.

Dieser Uniswap Token kann nicht getradet werden, hat also eigentlich einen Wert, da er nicht getradet werden kann.

Ich würde hier daher einen Wert von 0 angeben.

Später wenn du deine ETH und COIN plus die Uniswap Gebühren, die während dem Traden entstanden sind, aus dem Pool holen willst, wird dein Uniswap Token wieder gegen ETH getauscht.
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September 08, 2020, 02:28:12 AM
Hat man hier nicht gleich noch ein Problem, dass es sich mindestens auf 2 Jahre erhöht um steuerfrei zu verkaufen?

Zuerst tauscht man das ETH/Coin Paar gegen Uniswap Token.

In dieser Zeit wird im Pool mit dem ETH/COIN getradet. Mit etwas Glück erhält man aufgrund der Uniswap Gebühren mehr ETH und COIN.
Um diese jedoch steuerfrei zu erhalten, muss man erstmal 1 Jahr warten um den Uniswap Token zurück gegen ETH und COIN zu swappen.

Anschließend muss man noch 1 Jahr warten um ETH und COIN steuerfrei zu verkaufen.

Trifft das so zu?

Ich kenne mich mit dem Pool nicht aus. Wieso bekommt man denn diesen Uniswap Token? Ich dachte, man packt seinen zu verkaufenden Token in den Pool mit der äquivalenten (Geld)Menge an ETH und wenn jemand die kauft, dann erhält man mehr an den Token bzw. ETH.


Bzgl. 10 Jahre Haltefrist:

Die Fristverlängerung lässt sich auf das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zurückführen und wurde aufgrund von Steuersparmodellen – sog. Containerleasingmodelle – eingeführt.

Dass das auf Kryto anwendbar ist, kann wohl stark bezweifelt werden.

Sehen viele auch so   Smiley



Danke dafür. So in Textform kannte ich es noch nicht.
Dann sind die, bei denen die Einspruchsfrist abgelaufen ist, die gearschten.
newbie
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September 07, 2020, 12:59:35 PM
Ich sehe das iwie 50/50. Auf der einen Seite JA, weil ich sie in den Pool geschickt habe, auf der anderen Seite Nein, weil es keine veräußerung war und es nicht mal einen Veräußerungspreis gibt.
Wurde denn ETH in einen anderen Token umgewandelt? Wenn ja, dann Jahresfrist unterbrochen, wenn nein, dann sollte doch alles gut sein.
Die Haltefrist wird ja nur unterbrochen, wenn due einen Coin/Token in etwas anderes eintauscht

Hat man hier nicht gleich noch ein Problem, dass es sich mindestens auf 2 Jahre erhöht um steuerfrei zu verkaufen?

Zuerst tauscht man das ETH/Coin Paar gegen Uniswap Token.

In dieser Zeit wird im Pool mit dem ETH/COIN getradet. Mit etwas Glück erhält man aufgrund der Uniswap Gebühren mehr ETH und COIN.
Um diese jedoch steuerfrei zu erhalten, muss man erstmal 1 Jahr warten um den Uniswap Token zurück gegen ETH und COIN zu swappen.

Anschließend muss man noch 1 Jahr warten um ETH und COIN steuerfrei zu verkaufen.

Trifft das so zu?


Bzgl. 10 Jahre Haltefrist:

Die Fristverlängerung lässt sich auf das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zurückführen und wurde aufgrund von Steuersparmodellen – sog. Containerleasingmodelle – eingeführt.

Dass das auf Kryto anwendbar ist, kann wohl stark bezweifelt werden.

Zudem gibt es noch das hier:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-8128
member
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September 07, 2020, 02:30:26 AM
Ok, danke für die Antworten. Dann hab ich es wohl  tatsächlich verkackt... naja selbst Schuld.
member
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September 07, 2020, 02:01:58 AM
Hi Leute,

ich glaube ich hab Mist gebaut bzgl. der Haltefrist.

Ich habe im Eifer des Gefecht Token bei UniSwap gepooled und total verpeil, dass da ja auch ETH von mir gepooled werden (war doof, ich weiß).

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich dadurch die 1-Jahres Frist unterbrochen habe.

Ich sehe das iwie 50/50. Auf der einen Seite JA, weil ich sie in den Pool geschickt habe, auf der anderen Seite Nein, weil es keine veräußerung war und es nicht mal einen Veräußerungspreis gibt.

Wie seht ihr die Sache.

VG
gdm41

Wurde geswapped? Dann ja? Gabs einen Reward, dann wurde die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert.
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September 06, 2020, 03:25:51 PM
Ich sehe das iwie 50/50. Auf der einen Seite JA, weil ich sie in den Pool geschickt habe, auf der anderen Seite Nein, weil es keine veräußerung war und es nicht mal einen Veräußerungspreis gibt.
Wurde denn ETH in einen anderen Token umgewandelt? Wenn ja, dann Jahresfrist unterbrochen, wenn nein, dann sollte doch alles gut sein.
Die Haltefrist wird ja nur unterbrochen, wenn due einen Coin/Token in etwas anderes eintauscht
member
Activity: 161
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September 05, 2020, 01:51:56 PM
Hi Leute,

ich glaube ich hab Mist gebaut bzgl. der Haltefrist.

Ich habe im Eifer des Gefecht Token bei UniSwap gepooled und total verpeil, dass da ja auch ETH von mir gepooled werden (war doof, ich weiß).

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich dadurch die 1-Jahres Frist unterbrochen habe.

Ich sehe das iwie 50/50. Auf der einen Seite JA, weil ich sie in den Pool geschickt habe, auf der anderen Seite Nein, weil es keine veräußerung war und es nicht mal einen Veräußerungspreis gibt.

Wie seht ihr die Sache.

VG
gdm41
tyz
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September 05, 2020, 08:25:32 AM
Scheiße. Das tut mir leid.

Ist mir seit über acht Jahren Krypto zum ersten Mal passiert, aber es hält sich zum Glück in Grenzen und ist auch auf eigene Schlamperei zurückzuführen  Cheesy

Aber für privat nicht:

Quote
Verlust eines Wirtschaftsguts (zB durch Feuer, Verlieren, Diebstahlusw.) ist keine Veräußerung. Die dafür evtl. empfangene Entschädigung führt zu keinem privaten Veräußerungsgewinn
http://www.ertragsteuerrecht.de/media/EStG_023_247_08-2011_komplett.pdf


Quote
Verluste aufgrund eines virtuellen Diebstahls, etwa bei Hackerangriffen, können mangels Veräußerung jedoch nicht berücksichtigt werden
https://www.iww.de/pstr/leserforum/der-steuerberater-fragt-der-strafverteidiger-antwortet-kryptowaehrungen-neue-moeglichkeiten-der-steuerhinterziehung-im-einkommensteuerrecht-f112916

Vielen Dank für die Links! Dann muss ich sie wohl abschreiben.

Aber mal ganz frech die Frage gestellt: Warum sollte die Gemeinschaft für deine Dummheit aufkommen?
Fair Point  Cool
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September 03, 2020, 04:16:46 AM
Hat jemand schon mal die Erfahrung mit der Steuer bzw. dem FA gemacht wenn es um "verlorene Coins" ging (Privatekey verloren)? Kann man das mit einem Totalverlust gleichsetzen und dementsprechend geltend machen?

Ich würde ja jetzt behaupten wollen ich frage für einen Bekannten Cheesy aber tatsächlich ist es mir passiert. Nicht so viel aber doch im niedrigen dreistelligen Euro-Bereich.

Scheiße. Das tut mir leid.

Bei gewerblicher Betrachtung kannst du es:

Quote
Für Betriebsvermögen gelten die bekannten Regelungen der Einnahme-Überschussrechnung bzw. der Bilanzierung. Kursgewinne oder -verluste werden besteuert. Haltefristen gelten hier nicht. Betrifft der Verlust von Bitcoins durch einen Hackerangriff, Diebstahl oder einen selbst verursachten Datenverlust Betriebsvermögen?. Dann muss die Finanzverwaltung den Verlust als Betriebsausgabe steuermindernd berücksichtigen
https://www.meetup.com/de-DE/invitations/messages/boards/thread/50804138/post/130404308/


Aber für privat nicht:

Quote
Verlust eines Wirtschaftsguts (zB durch Feuer, Verlieren, Diebstahlusw.) ist keine Veräußerung. Die dafür evtl. empfangene Entschädigung führt zu keinem privaten Veräußerungsgewinn
http://www.ertragsteuerrecht.de/media/EStG_023_247_08-2011_komplett.pdf


Quote
Verluste aufgrund eines virtuellen Diebstahls, etwa bei Hackerangriffen, können mangels Veräußerung jedoch nicht berücksichtigt werden
https://www.iww.de/pstr/leserforum/der-steuerberater-fragt-der-strafverteidiger-antwortet-kryptowaehrungen-neue-moeglichkeiten-der-steuerhinterziehung-im-einkommensteuerrecht-f112916


Aber mal ganz frech die Frage gestellt: Warum sollte die Gemeinschaft für deine Dummheit aufkommen?
tyz
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September 03, 2020, 03:27:30 AM
Hat jemand schon mal die Erfahrung mit der Steuer bzw. dem FA gemacht wenn es um "verlorene Coins" ging (Privatekey verloren)? Kann man das mit einem Totalverlust gleichsetzen und dementsprechend geltend machen?

Ich würde ja jetzt behaupten wollen ich frage für einen Bekannten Cheesy aber tatsächlich ist es mir passiert. Nicht so viel aber doch im niedrigen dreistelligen Euro-Bereich.
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September 02, 2020, 06:50:41 AM
Aus dem soeben mir empfohlenen Blog  Cheesy:


Quote
Wie werden die Zinsen aus DeFi Lending steuerlich behandelt?

Ob die erzielten Zinsen den Kapitaleinkünften oder den sonstigen Einkünften zuzuordnen sind, ist noch nicht abschließend geklärt. Grundsätzlich lassen sich die meisten Einnahmen jedoch den sonstigen Einkünften nach §22 Nr.3 EStG zuordnen und sind mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses zu bewerten. Bei der steuerlichen Bewertung ist also entscheidend, zu welchem Marktwert die Zinsen auf die Wallet zufließen. Dementsprechend handelt es sich um steuerpflichtige Zuflüsse.

Welche steuerlichen Vor- und Nachteile bestehen beim DeFi Lending?

Besitzt die Kryptowährung bei Zufluss einen hohen Marktwert, fallen zunächst Steuern auf den Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses an. Verliert die Kryptowährung jedoch bis zur Veräußerung stark an Wert, können diese Kursverluste bei Veräußerung steuerlich nicht geltend gemacht werden. Die erhaltenen Kryptowährungen gelten nämlich im steuerlichen Sinne nicht als angeschafft, sondern lediglich als zugeflossen. Mangels Anschaffungsvorgangs können die erhaltenen Kryptowährungen auch unterhalb der Haltefrist von einem Jahr steuerfrei veräußert werden. Damit lassen sich bei Kursverlusten jedoch auch keine steuerlichen Verluste geltend machen.

Je nach Kursschwankungen kann es ratsam sein, einen Teil der zugeflossenen Kryptowährung zeitnah gegen Euro zu veräußern, um so bei stark sinkenden Kursen über genügend liquide Mittel für eine etwaige Steuernachzahlung zu verfügen .

Sollten die Zinsen in Form von Stablecoins (z.B. DAI, USDC) zufließen, lässt sich dieses Problem geschickt umgehen, da Stabelecoins in der Regel keinen oder nur geringen Kursschwankungen unterlegen.

Was gilt hinsichtlich der Haltefrist bei verliehenen Kryptowährungen?


Grundsätzlich können Kryptowährungen nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei veräußert werden. Ob dies auch für die beim Lending eingesetzten Kryptowährungen gilt, hängt grundsätzlich davon ab, ob die Einkünfte aus der eingesetzten Kryptowährung selbst erzielt werden oder nicht. So kann sich die Haltefrist im Einzelfall von einem auf zehn Jahre erhöhen. Generell ist in den meisten Fällen jedoch nach aktueller Rechtsprechung davon auszugehen, dass die Einkünfte nicht aus der Kryptowährung selbst, sondern durch das Verleihgeschäft erzielt werden und damit die Haltefrist von einem Jahr weiter besteht.
https://winheller.com/blog/decentralized-finance-defi-lending-steuern/
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September 02, 2020, 06:13:11 AM
Ich bin eher gespannt was das EU Gesetz mit sich bringt sowie die Klage von Winheller gegen das Steuermodell.
Ersteres ja wohl im Herbst, letzteres wohl eher später. Gibt es dazu einen aktuellen Stand oder Aktenzeichen?

Leider nein - aber kann nicht schaden den Winheller Blog ab undzu mitzuverfolgen auf deren Seite
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September 02, 2020, 06:04:49 AM
Ich bin eher gespannt was das EU Gesetz mit sich bringt sowie die Klage von Winheller gegen das Steuermodell.
Ersteres ja wohl im Herbst, letzteres wohl eher später. Gibt es dazu einen aktuellen Stand oder Aktenzeichen?
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September 02, 2020, 05:54:54 AM
Ich bin hier neu im Forum und hab mir mal paar Seiten diesen Threads sowie auch paar Andere durchgelesen.

So manche hier geben bewusst oder unbewusst zu, ich nenne es mal, Steuer gespart oder vergessen anzugeben zu haben Smiley.

Wenn das Finanzamt oder die Steuerfahndung auf die Idee kommen sollten Online-Foren nach solchen Aussagen zu durchsuchen,
wäre es für die doch ein leichtes Spiel die IP-Adresse des Autors herauszufinden und eine Ermittlung zu starten.

Hat sich jemand darüber schon Gedanken gemacht oder sehen das hier alle als unwahrscheinlich.

Ausländische Online Foren nach „bestimmten Aussagen“ durchsuchen um dann die IP Adresse zu ermitteln von einem ausländischen Foren-Betreiber der dann auch noch „hoffentlich“ die Daten rausgibt in der Hoffnung das man was findet damit sich der ganze Aufwand lohnt... Zudem man dann noch an den gesamten Datensatz aller beteiligter Ausländischen Börsen kommen muss die zumeist in Steuerparadiesen ihren Sitz haben von demjenigen wo es einen „Anfangsverdacht“ gibt.  Cheesy

So ganz ausschließen würde ich es nicht. Stell dir mal vor, hier muss jemand Transaktionen, die mit seinem User-Account verknüpft sind, dem FA mit Screenshots nachweisen. Signaturkampagnen zum Beispiel. Dann hat das FA den Usernamen und die Posthistorie (die IP ist dann sogar egal). Da ein Script drüberlaufen lassen und schon können alle angegebenen Adressen ermittelt werden. Da mal draufschauen, was auf den Adressen so drauf ist und welche Transaktionen stattgefunden haben.....da könnte es schon zu Nachfragen kommen.
Sicherlich sehr unwahrscheinlich, da die dann gut zutun haben. Aber wie vielen Usern wurde hier schon Geldwäsche vorgeworfen und bei denen kam es auch zu Nachfragen.

Ja, das Szenario ist schon legitim.
Nur die Frage wäre ob der User der "eventuell" was zu "verbergen" hat wirklich so dumm wäre und seine alten Postings dann nicht einfach löscht oder editiert wenn er darüber mal genauer nachdenkt...  Wink

Ich bin eher gespannt was das EU Gesetz mit sich bringt sowie die Klage von Winheller gegen das Steuermodell.
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September 02, 2020, 05:51:10 AM
Ich bin hier neu im Forum und hab mir mal paar Seiten diesen Threads sowie auch paar Andere durchgelesen.

So manche hier geben bewusst oder unbewusst zu, ich nenne es mal, Steuer gespart oder vergessen anzugeben zu haben Smiley.

Wenn das Finanzamt oder die Steuerfahndung auf die Idee kommen sollten Online-Foren nach solchen Aussagen zu durchsuchen,
wäre es für die doch ein leichtes Spiel die IP-Adresse des Autors herauszufinden und eine Ermittlung zu starten.

Hat sich jemand darüber schon Gedanken gemacht oder sehen das hier alle als unwahrscheinlich.

Ausländische Online Foren nach „bestimmten Aussagen“ durchsuchen um dann die IP Adresse zu ermitteln von einem ausländischen Foren-Betreiber der dann auch noch „hoffentlich“ die Daten rausgibt in der Hoffnung das man was findet damit sich der ganze Aufwand lohnt... Zudem man dann noch an den gesamten Datensatz aller beteiligter Ausländischen Börsen kommen muss die zumeist in Steuerparadiesen ihren Sitz haben von demjenigen wo es einen „Anfangsverdacht“ gibt.  Cheesy

So ganz ausschließen würde ich es nicht. Stell dir mal vor, hier muss jemand Transaktionen, die mit seinem User-Account verknüpft sind, dem FA mit Screenshots nachweisen. Signaturkampagnen zum Beispiel. Dann hat das FA den Usernamen und die Posthistorie (die IP ist dann sogar egal). Da ein Script drüberlaufen lassen und schon können alle angegebenen Adressen ermittelt werden. Da mal draufschauen, was auf den Adressen so drauf ist und welche Transaktionen stattgefunden haben.....da könnte es schon zu Nachfragen kommen.
Sicherlich sehr unwahrscheinlich, da die dann gut zutun haben. Aber wie vielen Usern wurde hier schon Geldwäsche vorgeworfen und bei denen kam es auch zu Nachfragen.
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