Pages:
Author

Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 47. (Read 1218415 times)

newbie
Activity: 2
Merit: 0
September 26, 2020, 09:52:31 AM
Hello,

I am French, sorry I do not know German.
I currently live in Belgium and am about to move and live in Germany in the coming months.
Since the taxation is different from countries to countries, I am interested to know what will happen with taxes in my situation.

I have bought XRP in 2018 while I was living in Belgium and have been holding my crypto ever since.
If prices happen to increase and I sell them above my buying price, I would make capital gains.

Would I have to pay taxes?
I keep seeing there are no taxes with crypto capital gains.

Do I have to become German tax resident?
How long do I have to live in Germany before selling with gains to not have to pay taxes?


Thank you for your help
newbie
Activity: 21
Merit: 1
September 20, 2020, 03:37:34 PM
Quote
Bei Wineller steht doch ganz eindeutig:
Quote
Dabei erhält ein Inhaber einer Kryptowährung weitere Einheiten einer Kryptowährung ohne eigenes Zutun
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-airdrops.html

Claimen ist eigenes Zutun. Also ist der Uniswap-Airdrop zu versteuern.

Bitte auch den Satz danach lesen.

Quote
m Rahmen eines Airdrops erhält der Nutzer Kryptowährungen, ohne diese angeschafft oder eine sonstige Leistung hierfür erbracht zu haben. Die Kryptowährungen werden nicht aus dem Rechtskreis eines Dritten auf den Nutzer übertragen. Vielmehr beginnen sie ihre „Existenz“ überhaupt erst in dessen Vermögen. Die Kryptowährung entsteht direkt in den Wallets der Nutzer, wobei die Wallets bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Airdrops ähneln insofern einem Lottogewinn oder einem Zufallsfund (sog. Windfall Profits).

Mangels Anschaffungsvorgangs kommt bei einer anschließenden Veräußerung eine Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht in Betracht. Mangels Leistungserbringung seitens des Nutzers liegen auch keine sonstigen Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG vor. Damit ist der Verkauf von Airdrops steuerfrei.[/b].

sonstige Leistung heißt hier ja wohl eine Gegenleistung erbringen. Das Claimen ist keine Gegenleistung/sonstige Leistung die man der Plattform Uniswap erbracht hat. Auch wurde hier nichts bezahlt. Die Coins wurden geschenkt --> Airdrop, Zufluss und Verkauf aus meiner Sicht steuerfrei
legendary
Activity: 2688
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
September 20, 2020, 03:17:42 PM
Hey! Da ja Uniswap mit den kostenfreien UNIS ja einen recht hohen Airdrop rausgehauen hat (im moment ca. 2k pro Uniswap-Wallet), habe ich nun eine Frage zur Besteuerung.
Da ich mehrere Wallets genutzt habe, kam da nun doch schon etwas Geld zusammen.  Zu Airdrops habe ich gefunden:

Also ich kenne und handhabe es so (wie auch mein Steuerberater):
Wenn etwas einfach so ins Wallet "geairdropt" wird, dann ist es steuerlich unrelevant. Sobald du aber etwas aktives machst, also eine Tätigkeit verrichtest, dann ist es steuerlich relevant. Also irgendwo anmelden oder Walletadresse hinterlassen oder claimen ist etwas Aktives. Für diesen Vorgang gibt es dann den §22, Satz 3 im EStG. Sowas fällt also unter sonstige Einkünfte und ist mit deinem persönl. Steuersatz zu versteuern. Freibetrag bis 255€.


Airdrops sind steuerfrei, beim Zufluss und beim Verkauf. https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-airdrops.html

Wird auch bspw. beim Steuerreport von CryptoTax so behandelt.

Das "Claimen" ist aus meiner Ansicht in keinster Weise eine Gegenleistung die man erbringt.

Auch die Benutzung einer Plattform ist keine Gegenleistung. Eine Gegenleistung ist wenn du für die Plattform irgendeine Tätigkeit ausübst, für die du bezahlt wirst. Das trifft in diesem Fall nicht zu.

Non financial advise.
Bei Wineller steht doch ganz eindeutig:
Quote
Dabei erhält ein Inhaber einer Kryptowährung weitere Einheiten einer Kryptowährung ohne eigenes Zutun
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-airdrops.html

Claimen ist eigenes Zutun. Also ist der Uniswap-Airdrop zu versteuern.
newbie
Activity: 21
Merit: 1
September 20, 2020, 05:04:22 AM
Airdrops sind steuerfrei, beim Zufluss und beim Verkauf. https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-airdrops.html


Das "Claimen" ist aus meiner Ansicht in keinster Weise eine Gegenleistung die man erbringt.

Auch die Benutzung einer Plattform ist keine Gegenleistung. Eine Gegenleistung ist wenn du für die Plattform irgendeine Tätigkeit ausübst, für die du bezahlt wirst. Das trifft in diesem Fall nicht zu.

Non financial advise.
legendary
Activity: 2520
Merit: 3054
Enjoy 500% bonus + 70 FS
September 19, 2020, 03:32:04 AM
Nun bin ich mir nicht sicher was die Versteuerung angeht. Die Token müssen geclaimed werden, werden also nicht automatisch der Wallet gutgeschrieben. Eine weitere "Gegenleistung" gibt es nicht.

Das ist jetzt meine persönliche Meinung, ich bin kein Steuerberater und steuerlich auch überhaupt nicht bewandert genug um dir hier eine belastbare Auskunft geben zu  können.

Du musstest, um den Airdrop erhalten zu können, eine Gegenleistung erbringen. Die Gegenleistung bezieht sich darauf, dass du die Plattform vor einem bestimmten Datum genutzt haben musst. Ich hatte das bspw. nicht und bekomme den Airdrop nicht. Eine Steuerfreiheit wäre mMn. nur dann gegeben, wenn JEDE ETH-Adresse den Airdrop bekommen hätte, ganz gleich, ob diese auf Uniswap gehandelt hat oder nicht.

Sobald du den Airdrop in ETH tauschst passiert auf alle Fälle ein steuerlich relevanter Vorgang wo du den Gewinn vom Kurswert des Airdrops zum Kurswert zum Zeitpunkt des Verkaufes versteuern musst. Hier wärs zum Überlegen, ob du nicht das eine Jahr wartest um keine Steuern zahlen zu müssen, andernfalls ist die Gefahr natürlich auch groß, dass die UNI dann nur noch einen Bruchteil vom heutigen Kurswert Wert sind.

An deiner Stelle würd ich einfach den Sachverhalt mit einem Steuerberater klären, gibt auch welche hier im Forum, die dir zu sehr fairen Stundensätzen weiterhelfen werden Smiley
newbie
Activity: 1
Merit: 0
September 18, 2020, 10:09:44 AM
Hey! Da ja Uniswap mit den kostenfreien UNIS ja einen recht hohen Airdrop rausgehauen hat (im moment ca. 2k pro Uniswap-Wallet), habe ich nun eine Frage zur Besteuerung.
Da ich mehrere Wallets genutzt habe, kam da nun doch schon etwas Geld zusammen.  Zu Airdrops habe ich gefunden:

Quote
Eine Besonderheit im Bereich der Kryptowährungen sind die sogenannten Airdrops. Airdrops sind Kryptowährungen, die dergestalt entwickelt werden, dass sie automatisch in den Wallets von Nutzern entstehen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Der jeweilige Nutzer muss seinerseits nichts dafür tun.

[…] Eine Herstellung der Coins erfolgt also […] nicht. Ein Anschaffungsvorgang kommt zumeist auch nicht in Betracht, da kein Erwerb von einem Dritten vorliegt. Die meisten per Airdrop entstandenen Coins werden nicht aus dem Rechtskreis eines Dritten auf den Nutzer übertragen.

Vielmehr beginnen sie ihre “Existenz” überhaupt erst in dessen Vermögen. Daher liegt auch keine steuerpflichtige Schenkung vor. Damit ähneln Airdrops einem Lottogewinn oder einem Zufallsfund. Mangels Erwerbsvorgangs kommt bei einer anschließenden Veräußerung eine Besteuerung nach § 23 (1) Nr. 2 EStG seinem Wortlauf nach grundsätzlich nicht in Betracht.



Nun bin ich mir nicht sicher was die Versteuerung angeht. Die Token müssen geclaimed werden, werden also nicht automatisch der Wallet gutgeschrieben. Eine weitere "Gegenleistung" gibt es nicht. Kommt so eine Steuerfreiheit in Betracht? Um die Coins auszahlen zu lassen, ist ja nun ein Swap in eine andere Währung wie ETH notwendig. Habe ich dadurch nicht automatisch ohnehin wieder einen steuerpflichtigen Verkauf im Nachhinein?

legendary
Activity: 2520
Merit: 3054
Enjoy 500% bonus + 70 FS
September 18, 2020, 05:13:11 AM
Grundsätzlich sind (in GER) nur Erträge aus derartigen Gewinnen zu versteuern, alles andere macht ja auch keinen Sinn imo Smiley Und bei Krypto greift dann halt die 1-Jahres-Frist.
Ist die Frage ob das hier auch gilt, hat ja nur am Rande was mit Crypto zu tun Smiley Geht um eine Briefmarke im Wert von 500 Euro, die geht auf ebay und co aber für 900 Euro weg ca.
Die österr. Post verlost diese Marken gerade, man kann da an div Gewinnspielen teilnehmen.

Ich hätte dazu folgendes gefunden, geht zwar um ein Auto, sollte aber der gleiche Sachverhalt sein mMn:

Quote
Beim Verkauf des Autos entsteht ein sogenannter Spekulationstatbestand, welcher einkommenssteuerpflichtig ist. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn weniger als ein Jahr zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die verlosende Firma das Auto angekauft hat, und dem Verkauf durch den Gewinner liegt.

Quelle

legendary
Activity: 1750
Merit: 1673
#birdgang
September 18, 2020, 05:02:14 AM
Es geht um die Versteuerung von Gewinnen aus Gewinnspielen.

Meine, nicht fachmännische, Meinung: Nach einem Jahr Haltezeit bei Verkauf steuerfrei. Bei unterjährigem Verkauf ist der Netto-Gewinn zu versteuern, d.h. zum Beispiel Wert bei Gewinnerhalt 1 BTC, verkauft für 1.5 BTC = 0.5 BTC zu versteuern.

Grundsätzlich sind (in GER) nur Erträge aus derartigen Gewinnen zu versteuern, alles andere macht ja auch keinen Sinn imo Smiley Und bei Krypto greift dann halt die 1-Jahres-Frist.
legendary
Activity: 1627
Merit: 1030
September 18, 2020, 02:46:52 AM
Es geht um die Versteuerung von Gewinnen aus Gewinnspielen.

Evtl. wurde die Frage schon mal gestellt, ich kann jedoch keine Antwort darauf finden.

Die Gewinne als solche sind steuerfrei, so weit ist mir da klar. Was aber passiert wenn ich den Gewinn (in meinem Fall ein goldenes Einhorn) verkaufe?

Was muss man dann versteuern?

1) Gar nichts?
2) Nach einem Jahr gar nichts?
3) Den Verkaufspreis?
4) Die Differenz zwischen eigentlich Wert (zum Zeitpunkt des Gewinns) und dem Verkaufspreis?
member
Activity: 727
Merit: 88
September 15, 2020, 02:34:24 AM
Steuerpflichtig, Bitcoin versteuern

Hallo zusammen, manches ist leider nicht ganz schlüssig evtl. kann man mir dazu info/rat geben thanks.
Also es sind 2-4 frage dazu.

1. Angenommen man ist Deutscher Bürger und ist nach UK ausgewandert seit ein paar jahren somit Uk Steuerpflichtig.Man hat sich Bitcoin zugelegt in laufe der Zeit. Angenommen man bricht die Zelte in Uk  ab um Steuerfrei Bitcoin in DE zu verkaufen, da Bitcoin schon länger als 1 jahr liegt. ( Uk alles abmelden, DE anmelden Steuerpflichtig werden / Wohnen etc. ).

Frage 1: Erkennt das deutsche Finanzamt in diesem falle die Steuerfreiheit an wenn man Bitcoin veräussert wenn länger als 1 jahr nachweisbar liegen hat auch wenn man in diesem falle erst hinzugezogen ist?

Frage 1.1 Da man voll Steuerpflichtig erst ab 183 tage ist kann man schon vorher Steuerfrei veräußern? ( z.b nach 100 tage leben in Deutschland )?

1.2 Man hat ein Gewerbe in Uk hat nichts mit Bitcoin zu tun, gekauft wurde von Seiten die Bitcoin anbieten bzw. vermitteln normale überweisung und  ATM kauf beleg und emails/ vorhanden.

1.2 Frage würde man als Gewerbetreibender zählen da man gewerbe hatte als gekauft worden ist o. zählt nur DE Gewerbe falls die frage aufkommt wo das geld zum kauf herkommt vom FA alles nachweisbar, ging uber privat Konto. Nicht sicher hab gelesen nur als Privatperson wäre Steuerfrei Bitcoin verkauf moeglich.

2. Man hat Bitcoin in teilen zugelegt immer wieder etwas man hat mobile wallet und online wallet verwendet und am schluss liegt Bitcoin länger als 1 jahr auf cold wallet.

Frage 2.1 Was möchte das Finanzamt haben als nachweis das Bitcoin langer als 1 jahr liegt?  

2.2 Wenn man über exchange verkauft die blockchain adresse von wo Bitcoin hochgeladen worden ist in diesem falle cold wallet oder kaufbeleg? Wo auch ersichtlich ist an welche adresse verschickt worden ist.

2.3 Wenn man FIFO\LIFO anwendet was veräussert man zuerst? da in verschiedene grössen einheiten weitergeschickt worden ist, weicht vom erstkauf ab,

2.4 Kauf wurde in GBP getätigt belege sind in GBP kann/muss man es umrechnen feststellung was Bitcoin zu dem zeitpunkt in Euro wert war.


Sorry für den langen text thanks

Am besten einen deutschen Steuerberate kontaktieren. Hier im Forum gibt es einige Empfehlungen von kompetenten Beratern.
newbie
Activity: 1
Merit: 0
September 12, 2020, 07:00:24 PM
Steuerpflichtig, Bitcoin versteuern

Hallo zusammen, manches ist leider nicht ganz schlüssig evtl. kann man mir dazu info/rat geben thanks.
Also es sind 2-4 frage dazu.

1. Angenommen man ist Deutscher Bürger und ist nach UK ausgewandert seit ein paar jahren somit Uk Steuerpflichtig.Man hat sich Bitcoin zugelegt in laufe der Zeit. Angenommen man bricht die Zelte in Uk  ab um Steuerfrei Bitcoin in DE zu verkaufen, da Bitcoin schon länger als 1 jahr liegt. ( Uk alles abmelden, DE anmelden Steuerpflichtig werden / Wohnen etc. ).

Frage 1: Erkennt das deutsche Finanzamt in diesem falle die Steuerfreiheit an wenn man Bitcoin veräussert wenn länger als 1 jahr nachweisbar liegen hat auch wenn man in diesem falle erst hinzugezogen ist?

Frage 1.1 Da man voll Steuerpflichtig erst ab 183 tage ist kann man schon vorher Steuerfrei veräußern? ( z.b nach 100 tage leben in Deutschland )?

1.2 Man hat ein Gewerbe in Uk hat nichts mit Bitcoin zu tun, gekauft wurde von Seiten die Bitcoin anbieten bzw. vermitteln normale überweisung und  ATM kauf beleg und emails/ vorhanden.

1.2 Frage würde man als Gewerbetreibender zählen da man gewerbe hatte als gekauft worden ist o. zählt nur DE Gewerbe falls die frage aufkommt wo das geld zum kauf herkommt vom FA alles nachweisbar, ging uber privat Konto. Nicht sicher hab gelesen nur als Privatperson wäre Steuerfrei Bitcoin verkauf moeglich.

2. Man hat Bitcoin in teilen zugelegt immer wieder etwas man hat mobile wallet und online wallet verwendet und am schluss liegt Bitcoin länger als 1 jahr auf cold wallet.

Frage 2.1 Was möchte das Finanzamt haben als nachweis das Bitcoin langer als 1 jahr liegt?  

2.2 Wenn man über exchange verkauft die blockchain adresse von wo Bitcoin hochgeladen worden ist in diesem falle cold wallet oder kaufbeleg? Wo auch ersichtlich ist an welche adresse verschickt worden ist.

2.3 Wenn man FIFO\LIFO anwendet was veräussert man zuerst? da in verschiedene grössen einheiten weitergeschickt worden ist, weicht vom erstkauf ab,

2.4 Kauf wurde in GBP getätigt belege sind in GBP kann/muss man es umrechnen feststellung was Bitcoin zu dem zeitpunkt in Euro wert war.


Sorry für den langen text thanks
newbie
Activity: 4
Merit: 1
September 10, 2020, 05:43:08 AM
Bei Polkadot (DOT) erhält man derzeit 13% Rewards durch Staking. Da diese durch 10% Inflation des Supplies entstehen, sind es effektiv nur 3% Gewinn. Versteuern muss man aber trotzdem die 13%.

Kann es sein, dass man beim Staken einen großen steuerlichen Nachteil hat?
newbie
Activity: 21
Merit: 1
September 09, 2020, 08:40:38 AM
Ich sehe das nicht als Lending. Beim Leihen erhählst du dein zuvor verliehenen Kapitel zurück + Zinsen.

Dann sehe es als eine Art Fond oder Kapitalanlage an  Wink Da kriegst du auch mal mehr oder weniger am Ende raus.
Das 1-jährige Warten hat vielen nach dem ICO Boom 2017 hohe Verluste beschert. Solange würde ich nicht warten. Uniswap ist da einfach noch zu neu.
Wie gesagt, ich würde es dem FA so verkaufen. Wenn sie das absegnen, ist alles in Butter. Am Ende muss jeder selber entscheiden, mit welcher Strategie er/sie (ggü. dem FA) arbeitet.

Uniswap ist gerade dazu da um zu profitieren wenn der Mark stagniert.

Ich würde niemals während einem Bullen Markt meine Tokens in den Pool geben.

Nehmen wir an du gibst 10 Chainlink und 10 ETH rein. Wenn im Bullenmarkt der Wert von Chainlink 100x geht und ETH nur 10x, werden alle wie verrückt Chainlink kaufen.

Die Gefahr besteht dann, dass du am Ende 1 Chainlink und 19 ETH erhälst. D.h. du hast die 100x für 9 Chainlink verpasst.

Bevor du was in den Pool geben willst, würde ich dir empfehlen das hier durchzulesen: https://blog.bancor.network/beginners-guide-to-getting-rekt-by-impermanent-loss-7c9510cb2f22?gi=97859d563d15

Eine andere Geschichte ist es jedoch wenn du zusätzlich vom Projekt ein paar Tokens als Belohnung erhälst wenn du deine Tokens in den Pool gibst. Dann kann es sich tatsächlich rentieren.
legendary
Activity: 2688
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
September 09, 2020, 06:28:05 AM
Ich sehe das nicht als Lending. Beim Leihen erhählst du dein zuvor verliehenen Kapitel zurück + Zinsen.

Dann sehe es als eine Art Fond oder Kapitalanlage an  Wink Da kriegst du auch mal mehr oder weniger am Ende raus.
Das 1-jährige Warten hat vielen nach dem ICO Boom 2017 hohe Verluste beschert. Solange würde ich nicht warten. Uniswap ist da einfach noch zu neu.
Wie gesagt, ich würde es dem FA so verkaufen. Wenn sie das absegnen, ist alles in Butter. Am Ende muss jeder selber entscheiden, mit welcher Strategie er/sie (ggü. dem FA) arbeitet.
newbie
Activity: 21
Merit: 1
September 09, 2020, 05:45:01 AM
Quote
So ganz habe ich es noch nicht. Also ich gebe dem Pool 5 ETH und 500 COIN (beides am 01.04.2020 gekauft). Dafür erhalte "als Sicherheit" 1 Uniswap Token XU74KD; der ist mit meiner Pooleinzahlung verknüpft. Dann kaufen andere entweder meine ETH oder COIN. Irgendwann habe ich z.B. 7 ETH und 100 COIN, die ich aus dem Pool holen möchte. Druch meinen Uniswap Token XU74KD beweise ich meinen Poolanteil und erhalte am 01.09.2020 die 7ETH und 100 Coin auf mein Wallet.
Ist das so richtig?

Kann ich irgendwo sehen, zu welchem Zeitpunkt die Käufe/Verkäufe meines Poolanteils stattgefunden haben?

Das ist korrekt.

Meines Wissens sind die Trades im Pool nicht ermittelbar.

Hmm, ist das dann überhaupt ein Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG?  Wink
Eigentlich ist es doch eine Beauftragung an einen "externen Dienstleister", das er mehr aus deinem Geld macht. Also ein Lending....
So würde ich ggü. dem FA argumentieren. Da würde ich dann sogar die Steuerlast nach §22 EStG optimieren:
Die 2 ETH sind dein Gewinn und die 400 COIN dein Verlust
oder
die Differenz zwischen Einzahlungsumme vom 01.04.2020 und Auszahlungssumme vom 01.09.2020
 

Ich sehe das nicht als Lending. Beim Leihen erhählst du dein zuvor verliehenen Kapitel zurück + Zinsen.

Du verleihst 10 ETH und 10 COIN. Am Ende kriegst du genau diese 10 ETH und 10 COIN + Zinsen zurück.

Bei Uniswap gibst du deine 10 ETH und 10 COIN in den Pool und erhälst am Ende 5 ETH und 15 COIN zurück.
Das sind aber nicht mehr die 5 ETH und 15 COIN die du in den Pool gesteckt hast.

Sobald diese wieder in deiner Wallet landen, fängt aus meiner Sicht wieder die Frist vom neuen an, d.h. man müsste erneut 1 Jahr warten um steuerfrei zu verkaufen.


Sind alles nur Vermutung, daher würde ich vorsichtshalber lieber 1 Jahr mit dem Tausch von Uniswap in die ETH und COIN warten um sicher zu gehen, dass das alles steuerfrei ist.
legendary
Activity: 2688
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
September 09, 2020, 04:40:42 AM
Quote
So ganz habe ich es noch nicht. Also ich gebe dem Pool 5 ETH und 500 COIN (beides am 01.04.2020 gekauft). Dafür erhalte "als Sicherheit" 1 Uniswap Token XU74KD; der ist mit meiner Pooleinzahlung verknüpft. Dann kaufen andere entweder meine ETH oder COIN. Irgendwann habe ich z.B. 7 ETH und 100 COIN, die ich aus dem Pool holen möchte. Druch meinen Uniswap Token XU74KD beweise ich meinen Poolanteil und erhalte am 01.09.2020 die 7ETH und 100 Coin auf mein Wallet.
Ist das so richtig?

Kann ich irgendwo sehen, zu welchem Zeitpunkt die Käufe/Verkäufe meines Poolanteils stattgefunden haben?

Das ist korrekt.

Meines Wissens sind die Trades im Pool nicht ermittelbar.

Hmm, ist das dann überhaupt ein Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG?  Wink
Eigentlich ist es doch eine Beauftragung an einen "externen Dienstleister", das er mehr aus deinem Geld macht. Also ein Lending....
So würde ich ggü. dem FA argumentieren. Da würde ich dann sogar die Steuerlast nach §22 EStG optimieren:
Die 2 ETH sind dein Gewinn und die 400 COIN dein Verlust
oder
die Differenz zwischen Einzahlungsumme vom 01.04.2020 und Auszahlungssumme vom 01.09.2020
 
newbie
Activity: 21
Merit: 1
September 09, 2020, 02:07:53 AM
Quote
So ganz habe ich es noch nicht. Also ich gebe dem Pool 5 ETH und 500 COIN (beides am 01.04.2020 gekauft). Dafür erhalte "als Sicherheit" 1 Uniswap Token XU74KD; der ist mit meiner Pooleinzahlung verknüpft. Dann kaufen andere entweder meine ETH oder COIN. Irgendwann habe ich z.B. 7 ETH und 100 COIN, die ich aus dem Pool holen möchte. Druch meinen Uniswap Token XU74KD beweise ich meinen Poolanteil und erhalte am 01.09.2020 die 7ETH und 100 Coin auf mein Wallet.
Ist das so richtig?

Kann ich irgendwo sehen, zu welchem Zeitpunkt die Käufe/Verkäufe meines Poolanteils stattgefunden haben?

Das ist korrekt.

Meines Wissens sind die Trades im Pool nicht ermittelbar.
legendary
Activity: 2688
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
September 09, 2020, 01:56:22 AM


Quote
Ich kenne mich mit dem Pool nicht aus. Wieso bekommt man denn diesen Uniswap Token? Ich dachte, man packt seinen zu verkaufenden Token in den Pool mit der äquivalenten (Geld)Menge an ETH und wenn jemand die kauft, dann erhält man mehr an den Token bzw. ETH.

Du gibst deine ETH und COIN (COIN kann jeder beliebige ERC20 Token sein) in den Pool. Damit Uniswap identifizieren kann welche ETH und COIN aus dem Pool zu deiner Wallet gehören, erhälst du einen personalisierten Uniswap Token der nur zu deiner persönlichen Wallet gehört.

Dieser Uniswap Token kann nicht getradet werden, hat also eigentlich einen Wert, da er nicht getradet werden kann.

Ich würde hier daher einen Wert von 0 angeben.

Später wenn du deine ETH und COIN plus die Uniswap Gebühren, die während dem Traden entstanden sind, aus dem Pool holen willst, wird dein Uniswap Token wieder gegen ETH getauscht.

So ganz habe ich es noch nicht. Also ich gebe dem Pool 5 ETH und 500 COIN (beides am 01.04.2020 gekauft). Dafür erhalte "als Sicherheit" 1 Uniswap Token XU74KD; der ist mit meiner Pooleinzahlung verknüpft. Dann kaufen andere entweder meine ETH oder COIN. Irgendwann habe ich z.B. 7 ETH und 100 COIN, die ich aus dem Pool holen möchte. Druch meinen Uniswap Token XU74KD beweise ich meinen Poolanteil und erhalte am 01.09.2020 die 7ETH und 100 Coin auf mein Wallet.
Ist das so richtig?

Kann ich irgendwo sehen, zu welchem Zeitpunkt die Käufe/Verkäufe meines Poolanteils stattgefunden haben?
newbie
Activity: 21
Merit: 1
September 08, 2020, 01:13:12 PM


Quote
Ich kenne mich mit dem Pool nicht aus. Wieso bekommt man denn diesen Uniswap Token? Ich dachte, man packt seinen zu verkaufenden Token in den Pool mit der äquivalenten (Geld)Menge an ETH und wenn jemand die kauft, dann erhält man mehr an den Token bzw. ETH.

Du gibst deine ETH und COIN (COIN kann jeder beliebige ERC20 Token sein) in den Pool. Damit Uniswap identifizieren kann welche ETH und COIN aus dem Pool zu deiner Wallet gehören, erhälst du einen personalisierten Uniswap Token der nur zu deiner persönlichen Wallet gehört.

Dieser Uniswap Token kann nicht getradet werden, hat also eigentlich einen Wert, da er nicht getradet werden kann.

Ich würde hier daher einen Wert von 0 angeben.

Später wenn du deine ETH und COIN plus die Uniswap Gebühren, die während dem Traden entstanden sind, aus dem Pool holen willst, wird dein Uniswap Token wieder gegen ETH getauscht.
legendary
Activity: 2688
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
September 08, 2020, 02:28:12 AM
Hat man hier nicht gleich noch ein Problem, dass es sich mindestens auf 2 Jahre erhöht um steuerfrei zu verkaufen?

Zuerst tauscht man das ETH/Coin Paar gegen Uniswap Token.

In dieser Zeit wird im Pool mit dem ETH/COIN getradet. Mit etwas Glück erhält man aufgrund der Uniswap Gebühren mehr ETH und COIN.
Um diese jedoch steuerfrei zu erhalten, muss man erstmal 1 Jahr warten um den Uniswap Token zurück gegen ETH und COIN zu swappen.

Anschließend muss man noch 1 Jahr warten um ETH und COIN steuerfrei zu verkaufen.

Trifft das so zu?

Ich kenne mich mit dem Pool nicht aus. Wieso bekommt man denn diesen Uniswap Token? Ich dachte, man packt seinen zu verkaufenden Token in den Pool mit der äquivalenten (Geld)Menge an ETH und wenn jemand die kauft, dann erhält man mehr an den Token bzw. ETH.


Bzgl. 10 Jahre Haltefrist:

Die Fristverlängerung lässt sich auf das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zurückführen und wurde aufgrund von Steuersparmodellen – sog. Containerleasingmodelle – eingeführt.

Dass das auf Kryto anwendbar ist, kann wohl stark bezweifelt werden.

Sehen viele auch so   Smiley



Danke dafür. So in Textform kannte ich es noch nicht.
Dann sind die, bei denen die Einspruchsfrist abgelaufen ist, die gearschten.
Pages:
Jump to: