Ich sehe das iwie 50/50. Auf der einen Seite JA, weil ich sie in den Pool geschickt habe, auf der anderen Seite Nein, weil es keine veräußerung war und es nicht mal einen Veräußerungspreis gibt.
Wurde denn ETH in einen anderen Token umgewandelt? Wenn ja, dann Jahresfrist unterbrochen, wenn nein, dann sollte doch alles gut sein.
Die Haltefrist wird ja nur unterbrochen, wenn due einen Coin/Token in etwas anderes eintauscht
Hat man hier nicht gleich noch ein Problem, dass es sich mindestens auf 2 Jahre erhöht um steuerfrei zu verkaufen?
Zuerst tauscht man das ETH/Coin Paar gegen Uniswap Token.
In dieser Zeit wird im Pool mit dem ETH/COIN getradet. Mit etwas Glück erhält man aufgrund der Uniswap Gebühren mehr ETH und COIN.
Um diese jedoch steuerfrei zu erhalten, muss man erstmal 1 Jahr warten um den Uniswap Token zurück gegen ETH und COIN zu swappen.
Anschließend muss man noch 1 Jahr warten um ETH und COIN steuerfrei zu verkaufen.
Trifft das so zu?
Bzgl. 10 Jahre Haltefrist:
Die Fristverlängerung lässt sich auf das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zurückführen und wurde aufgrund von Steuersparmodellen – sog. Containerleasingmodelle – eingeführt.
Dass das auf Kryto anwendbar ist, kann wohl stark bezweifelt werden.
Zudem gibt es noch das hier:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-8128