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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 49. (Read 1137788 times)

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August 19, 2020, 09:29:38 PM
Wie sieht es mit Cashback einer Crypto.com Karte aus? Ich nehme an das hier keine Steuern anfallen, oder?
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August 19, 2020, 11:17:09 AM
Gestakte Coins aus POS werden nach §22 EStG versteuert.

Aus dem Waves Thread:

Angenommen ich verkaufe die Menge an Coins, die ich durchs staken bekommen habe, dann sind das nach FIFO nicht die erstakten Coins, sondern die, die ich zuerst gekauft habe. Entsprechend gelten für diese Coins die Regeln des privaten Veräußerungsgeschäfts (bis ein kompletter Durchlauf stattgefunden hat).

Ach so meinst du das. Weil die gestakten Coins nicht zuordbar sind. Sie müssten entweder auf einer anderen Walletadresse landen oder "markiert" werden, um eindeutig als $22 EStg deklariert zu werden. Darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht. Ich schreib das mal in die Steuer FAQ zur Diskussion.
Man muss dem FA also (irgendwie) mitteilen, dass man die gestakten Coins verkauft hat.

Stehe ich hier auf dem Schlauch oder könnte hier das FA tatsächlich unterstellen, dass gestakte Coins, die innerhalb der Jahresfrist des zugrundeliegenden Coins verkauft werden, eigentlich die "Jahresfrist Coins" sind und nach FIFO besteuert werden.

Beispiel
01.01.2019 Kauf 1000 POS-Coin zu je 1€ --> 1000€ Gesamtinvest (würden bei Verkauf nach §23 EStG versteuert werden)
15.02.2019 Beginn mit POS, täglicher Reward: 1 POS-Coin (die werden nach dem Zuflussprinzp täglich mit 1€ nach §22 EStG versteuert)
24.12.2019 Kurs plötzlich bei 100€ pro POS-Coin. Verkauf von 150 der gestakten (weil schon versteuerten) Coins --> 150 Coins x 100€ = 15000€
FA sagt: Die verkauften 150 Coins sind nicht die gestakten Coins sondern aus dem Kauf vom 01.01.2019, somit ein Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG und entsprechend zu versteuern. Also Differenz zwischen Anschaffung und Verkauf: 99€ x 150 Coins = 14850€ zu versteuern.
 Shocked Shocked Shocked Shocked Shocked


Exakt so müsste es sein, da sich ja die Coins automatisch mit den Staking-Coins mischen (Depottrennung nicht möglich)! Entsprechend ist imho staking erst empfehlenswert wenn die Haltefrist der Originalcoins abgelaufen ist, ansonsten geht man ein gewisses Risiko ein, da man ja erst nach einem Jahr steuerfrei coins verkaufen kann. Das warten hat zusätzlich noch den Vorteil, dass sobald die zugrundeliegenden Coins steuerfrei sind auch die ominöse 10 Jahresregel (https://hellinger.eu/cryptocurrencies-10-jahre-haltefrist-23-estg/), bei der man sich ja eigentlich einig ist, dass sie für Crypto NICHT gilt, gar nicht greifen KANN, da steuerfreie Coins nicht einfach wieder steuerpflichtig werden können (soweit ich weiß, man korrigiere mich wenn ich hier falsch liege).
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August 19, 2020, 07:57:09 AM
Gestakte Coins aus POS werden nach §22 EStG versteuert.

Aus dem Waves Thread:

Angenommen ich verkaufe die Menge an Coins, die ich durchs staken bekommen habe, dann sind das nach FIFO nicht die erstakten Coins, sondern die, die ich zuerst gekauft habe. Entsprechend gelten für diese Coins die Regeln des privaten Veräußerungsgeschäfts (bis ein kompletter Durchlauf stattgefunden hat).

Ach so meinst du das. Weil die gestakten Coins nicht zuordbar sind. Sie müssten entweder auf einer anderen Walletadresse landen oder "markiert" werden, um eindeutig als $22 EStg deklariert zu werden. Darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht. Ich schreib das mal in die Steuer FAQ zur Diskussion.
Man muss dem FA also (irgendwie) mitteilen, dass man die gestakten Coins verkauft hat.

Stehe ich hier auf dem Schlauch oder könnte hier das FA tatsächlich unterstellen, dass gestakte Coins, die innerhalb der Jahresfrist des zugrundeliegenden Coins verkauft werden, eigentlich die "Jahresfrist Coins" sind und nach FIFO besteuert werden.

Beispiel
01.01.2019 Kauf 1000 POS-Coin zu je 1€ --> 1000€ Gesamtinvest (würden bei Verkauf nach §23 EStG versteuert werden)
15.02.2019 Beginn mit POS, täglicher Reward: 1 POS-Coin (die werden nach dem Zuflussprinzp täglich mit 1€ nach §22 EStG versteuert)
24.12.2019 Kurs plötzlich bei 100€ pro POS-Coin. Verkauf von 150 der gestakten (weil schon versteuerten) Coins --> 150 Coins x 100€ = 15000€
FA sagt: Die verkauften 150 Coins sind nicht die gestakten Coins sondern aus dem Kauf vom 01.01.2019, somit ein Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG und entsprechend zu versteuern. Also Differenz zwischen Anschaffung und Verkauf: 99€ x 150 Coins = 14850€ zu versteuern.
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August 18, 2020, 05:08:25 AM
Stimmt dieses Annahme:

Nehmen wir an ich kaufe 100 Coins zum Preis von 1€.
Dann verkaufe ich nach einen Monat 10 Coins zum Preis von 1,10€ und kaufe im Anschluss wieder 10 coins für 1€.
In der Summe habe ich jetzt also wieder 100 Coins sowie 1€ Gewinn, der zu versteuern wäre.

1€ ist jedoch < 801€ Freibetrag also steuerfrei.
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?
Die Steuer wird nach § 23 (Private Veräußerungsgeschäfte) Abs. 3 5 sogar schon ab 600 Euro pro Kalenderjahr fällig:

Quote
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html

und zudem entscheidet das Finanzamt über die Steuerfreiheit, nicht der Steuererklärungsersteller selbst. D.h. Du gibst Deine Trades in der Steuererklärung an, reichen die Zeilen nicht aus, dann als Anhang, und
das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
Wer sagt das denn?
Wenn du unterhalb der Freigrenze bist, musst du nichts angeben (gilt für Gewinne unter der Freigrenze als auch Verluste) und wenn entsprechende Veräußerungen einen über die Freigrenze bringen und man nichts als Verlust gegenrechnen kann, dann muss man es angeben und es wird versteuert.
Für Veräußerungen über 1 Jahr muss man nichts angeben, nur innerhalb eines Jahres. (Ggf. Sonderform Staking etc. )

Was natürlich heißt, dass man dem Finanzamt direkt seine Auflistung zeigen kann aber man muss es nicht. Müssen tut man erst auf Nachfrage.


Korrekt! Ich zitiere hier auch immer gerne iudica, der ja selbst Steuerberater mit Fachgebiet Cryptowährungen ist:

Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".

Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.

Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.

Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).

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August 17, 2020, 05:07:22 PM
Stimmt dieses Annahme:

Nehmen wir an ich kaufe 100 Coins zum Preis von 1€.
Dann verkaufe ich nach einen Monat 10 Coins zum Preis von 1,10€ und kaufe im Anschluss wieder 10 coins für 1€.
In der Summe habe ich jetzt also wieder 100 Coins sowie 1€ Gewinn, der zu versteuern wäre.

1€ ist jedoch < 801€ Freibetrag also steuerfrei.
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?
Die Steuer wird nach § 23 (Private Veräußerungsgeschäfte) Abs. 3 5 sogar schon ab 600 Euro pro Kalenderjahr fällig:

Quote
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html

und zudem entscheidet das Finanzamt über die Steuerfreiheit, nicht der Steuererklärungsersteller selbst. D.h. Du gibst Deine Trades in der Steuererklärung an, reichen die Zeilen nicht aus, dann als Anhang, und
das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
Wer sagt das denn?
Wenn du unterhalb der Freigrenze bist, musst du nichts angeben (gilt für Gewinne unter der Freigrenze als auch Verluste) und wenn entsprechende Veräußerungen einen über die Freigrenze bringen und man nichts als Verlust gegenrechnen kann, dann muss man es angeben und es wird versteuert.
Für Veräußerungen über 1 Jahr muss man nichts angeben, nur innerhalb eines Jahres. (Ggf. Sonderform Staking etc. )

Was natürlich heißt, dass man dem Finanzamt direkt seine Auflistung zeigen kann aber man muss es nicht. Müssen tut man erst auf Nachfrage.
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August 17, 2020, 06:15:40 AM
Korrekt. Ich habe die per SEPA gekauft (das Konto gibt es nicht mehr, die Kaufbelege sind aber alle bei der Börse hinterlegt und abrufbar. Es steht auch dabei, dass es per Überweisung kam usw.), das sollte soweit kein Problem sein.
Was genau ich mit den Coins alles angestellt habe kann nicht einmal ich mehr nachvollziehen. Etappen waren LiteCoins, ETH, zurück zu Bitcoin, mal CoinJoin ausprobiert. Ich finde da niemals mehr eine nachvollziehbare Kette auf der Blockchain. Ich habe quasi lediglich die Kaufbelege damals und eine "annähernd" gleiche Summe an Coins jetzt vorzuweisen.
- Wenn die Trades auf der Börse einen Wert von um die 100€ hatten, könntest du dir einen Eigenbeleg erstellen. Das muss aber nicht anerkannt werden.
- Du könntest einen Deal mit derm FA abmachen. Das aber nur mit Steuerberater. Den könntest du sonst auch mal kontaktieren und ihm deine Situation erklären. Hier ist eine Liste: https://bitcointalksearch.org/topic/steuerberater-im-deutschsprachigen-raum-mit-bitcoin-kompetenz-liste-2194973

Doppelpost, da es zwei unabhängige Themen sind.
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August 17, 2020, 04:51:58 AM
und zudem entscheidet das Finanzamt über die Steuerfreiheit, nicht der Steuererklärungsersteller selbst. D.h. Du gibst Deine Trades in der Steuererklärung an, reichen die Zeilen nicht aus, dann als Anhang, und
das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
Das haben wir hier schon oft diskutiert und immer wieder kam das gleiche Ergebnis. Wenn man unterhalb der Freigrenze ist, braucht nichts angegeben werden. Vorauseilender Gehorsam ist nicht notwendig.

Ebenso "entscheidet" nicht das FA, welche Coins außerhalb der Haltefrist sind. Wenn sie innerhalb sind, sind sie anzugeben und wenn außerhalb, dann nicht.

Das mag sein, dass das hier so gelebt wird, dennoch ist nicht alles korrekt was im Netz steht. Zweiteres ist es kein voreiliger gehorsam sondern vernünftiges handeln, denn wenn mir mein Steuerbescheid inkl. dem Anhang abgesegnet wird bin ich durch damit und muß auch in Zukunft bei Gesetzänderungen, die früher oder später kommen werden und die Steuerfreiheit nach der 12 monatigen Haltefrist entziehen, keine nachträglichen rechtfertigungen abgeben ob und seit wann meine BTC der Steuerfreiheit gem altem Recht entsprechen.

Das mag für kleine kläcker Beträge nicht wichtig sein. Bei Trades, Wallet Transfers oder OTC Geschäften in mind 6 stelliger Höhe aber durchaus vernünftig.

Und wie schnell Vater-Staat jemanden unter Generallverdacht stellt habe ich selbst wohl oder übel aufgrund zu hoher Kontenfrequenz selbst erlebt.
Vorwurf der Geldwäsche. War nicht witzig und obwohl eine Unschuld Vorlag, darf man Munter die Verteidigungskosten selbst begleichen.

Dann scheinst du wohl ein gebranntes Kind zu sein. 6-stellige Beträge und hohe Kontenfrequenz hatte ich noch nicht. Vielleicht komme ich da noch hin...

Ich finde es trotzdem nicht angemessen, dem FA alle Trades mitzuteilen und dann sollen die bitte alles hin- und herrechnen, ob inner-/außerhalb der Haltefrist. Das ist doch nicht deren Job.
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August 17, 2020, 04:03:52 AM
und zudem entscheidet das Finanzamt über die Steuerfreiheit, nicht der Steuererklärungsersteller selbst. D.h. Du gibst Deine Trades in der Steuererklärung an, reichen die Zeilen nicht aus, dann als Anhang, und
das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
Das haben wir hier schon oft diskutiert und immer wieder kam das gleiche Ergebnis. Wenn man unterhalb der Freigrenze ist, braucht nichts angegeben werden. Vorauseilender Gehorsam ist nicht notwendig.

Ebenso "entscheidet" nicht das FA, welche Coins außerhalb der Haltefrist sind. Wenn sie innerhalb sind, sind sie anzugeben und wenn außerhalb, dann nicht.

Das mag sein, dass das hier so gelebt wird, dennoch ist nicht alles korrekt was im Netz steht. Zweiteres ist es kein voreiliger gehorsam sondern vernünftiges handeln, denn wenn mir mein Steuerbescheid inkl. dem Anhang abgesegnet wird bin ich durch damit und muß auch in Zukunft bei Gesetzänderungen, die früher oder später kommen werden und die Steuerfreiheit nach der 12 monatigen Haltefrist entziehen, keine nachträglichen rechtfertigungen abgeben ob und seit wann meine BTC der Steuerfreiheit gem altem Recht entsprechen.

Das mag für kleine kläcker Beträge nicht wichtig sein. Bei Trades, Wallet Transfers oder OTC Geschäften in mind 6 stelliger Höhe aber durchaus vernünftig.

Und wie schnell Vater-Staat jemanden unter Generallverdacht stellt habe ich selbst wohl oder übel aufgrund zu hoher Kontenfrequenz selbst erlebt.
Vorwurf der Geldwäsche. War nicht witzig und obwohl eine Unschuld Vorlag, darf man Munter die Verteidigungskosten selbst begleichen.

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August 17, 2020, 03:26:16 AM
und zudem entscheidet das Finanzamt über die Steuerfreiheit, nicht der Steuererklärungsersteller selbst. D.h. Du gibst Deine Trades in der Steuererklärung an, reichen die Zeilen nicht aus, dann als Anhang, und
das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
Das haben wir hier schon oft diskutiert und immer wieder kam das gleiche Ergebnis. Wenn man unterhalb der Freigrenze ist, braucht nichts angegeben werden. Vorauseilender Gehorsam ist nicht notwendig.

Ebenso "entscheidet" nicht das FA, welche Coins außerhalb der Haltefrist sind. Wenn sie innerhalb sind, sind sie anzugeben und wenn außerhalb, dann nicht.
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CoinMetro
August 17, 2020, 02:47:14 AM
Stimmt dieses Annahme:

Nehmen wir an ich kaufe 100 Coins zum Preis von 1€.
Dann verkaufe ich nach einen Monat 10 Coins zum Preis von 1,10€ und kaufe im Anschluss wieder 10 coins für 1€.
In der Summe habe ich jetzt also wieder 100 Coins sowie 1€ Gewinn, der zu versteuern wäre.

1€ ist jedoch < 801€ Freibetrag also steuerfrei.
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?
Die Steuer wird nach § 23 (Private Veräußerungsgeschäfte) Abs. 3 5 sogar schon ab 600 Euro pro Kalenderjahr fällig:

Quote
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html

und zudem entscheidet das Finanzamt über die Steuerfreiheit, nicht der Steuererklärungsersteller selbst. D.h. Du gibst Deine Trades in der Steuererklärung an, reichen die Zeilen nicht aus, dann als Anhang, und
das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
macht Sinn, Danke
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August 17, 2020, 01:22:51 AM
Stimmt dieses Annahme:

Nehmen wir an ich kaufe 100 Coins zum Preis von 1€.
Dann verkaufe ich nach einen Monat 10 Coins zum Preis von 1,10€ und kaufe im Anschluss wieder 10 coins für 1€.
In der Summe habe ich jetzt also wieder 100 Coins sowie 1€ Gewinn, der zu versteuern wäre.

1€ ist jedoch < 801€ Freibetrag also steuerfrei.
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?
Die Steuer wird nach § 23 (Private Veräußerungsgeschäfte) Abs. 3 5 sogar schon ab 600 Euro pro Kalenderjahr fällig:

Quote
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html

und zudem entscheidet das Finanzamt über die Steuerfreiheit, nicht der Steuererklärungsersteller selbst. D.h. Du gibst Deine Trades in der Steuererklärung an, reichen die Zeilen nicht aus, dann als Anhang, und
das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
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August 16, 2020, 03:43:13 PM
Stimmt dieses Annahme:

Nehmen wir an ich kaufe 100 Coins zum Preis von 1€.
Dann verkaufe ich nach einen Monat 10 Coins zum Preis von 1,10€ und kaufe im Anschluss wieder 10 coins für 1€.
In der Summe habe ich jetzt also wieder 100 Coins sowie 1€ Gewinn, der zu versteuern wäre.

1€ ist jedoch < 801€ Freibetrag also steuerfrei.
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?
Die Steuer wird nach § 23 (Private Veräußerungsgeschäfte) Abs. 3 5 sogar schon ab 600 Euro pro Kalenderjahr fällig:

Quote
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html
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CoinMetro
August 16, 2020, 05:02:55 AM
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?

90 von den Coins sind sogar schon nach 11 Monaten (+1 Tag) steuerfrei, die neu gekauften 10 dann nach 12 Monaten +1 Tag. Eventuell liegen die Coins nach dem "Trade" dann auf unterschiedlichen Adressen, aber du kannst ja schlüssig beweisen/erklären, warum dem so ist.

Perfekt, danke.
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#birdgang
August 16, 2020, 04:40:15 AM
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?

90 von den Coins sind sogar schon nach 11 Monaten (+1 Tag) steuerfrei, die neu gekauften 10 dann nach 12 Monaten +1 Tag. Eventuell liegen die Coins nach dem "Trade" dann auf unterschiedlichen Adressen, aber du kannst ja schlüssig beweisen/erklären, warum dem so ist.
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CoinMetro
August 16, 2020, 04:21:11 AM
Stimmt dieses Annahme:

Nehmen wir an ich kaufe 100 Coins zum Preis von 1€.
Dann verkaufe ich nach einen Monat 10 Coins zum Preis von 1,10€ und kaufe im Anschluss wieder 10 coins für 1€.
In der Summe habe ich jetzt also wieder 100 Coins sowie 1€ Gewinn, der zu versteuern wäre.

1€ ist jedoch < 801€ Freibetrag also steuerfrei.
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?
member
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August 14, 2020, 05:20:33 AM
Wie ist das eigentlich wenn man seinen Bitcoin als Colleteral, also als Pfandhinterlegt, und dafür USDT kriegt und damit wirtschaftet? Das ist ja in dem sinne keine Veräußerung, man hat den Bitcoin ja noch. Wie wirkt sich das auf die Haltezeit aus?

Wo würdest du das machen? Also wie genau soll das ablaufen?

Und zu deiner vorherigen Frage.
1. wie schon gesagt kann angefragt werden aber keine Ahnung wie die Chancen stehen auch eine Antwort zu erhalten Smiley
2. denke das Finanzamt holt sich die Daten nicht „einfach so“ und arbeitet die durch. Wenn dann vermutlich nur wenn begründeter Verdacht besteht. Das sprengt sonst doch komplett den Rahmen der Ressourcen.

Auf Binance zb. Da kann ich ein BTC als Pfand hinterlegen (das bleibt auf meinem Wallet) und kriege dafür USDT und damit kann ich traden. Der BTC bleibt ja weiterhin in meinem Besitz und auf meinem Wallet

Ist auch ein steuerlicher Vorgang, ist wie das hin und her wechseln innerhalb der Alts. Shit happens
jr. member
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August 14, 2020, 04:32:59 AM
Wie ist das eigentlich wenn man seinen Bitcoin als Colleteral, also als Pfandhinterlegt, und dafür USDT kriegt und damit wirtschaftet? Das ist ja in dem sinne keine Veräußerung, man hat den Bitcoin ja noch. Wie wirkt sich das auf die Haltezeit aus?

Wo würdest du das machen? Also wie genau soll das ablaufen?

Und zu deiner vorherigen Frage.
1. wie schon gesagt kann angefragt werden aber keine Ahnung wie die Chancen stehen auch eine Antwort zu erhalten Smiley
2. denke das Finanzamt holt sich die Daten nicht „einfach so“ und arbeitet die durch. Wenn dann vermutlich nur wenn begründeter Verdacht besteht. Das sprengt sonst doch komplett den Rahmen der Ressourcen.

Auf Binance zb. Da kann ich ein BTC als Pfand hinterlegen (das bleibt auf meinem Wallet) und kriege dafür USDT und damit kann ich traden. Der BTC bleibt ja weiterhin in meinem Besitz und auf meinem Wallet
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August 14, 2020, 04:25:10 AM
Irgendwann f*cken sie Euch alle... Hoffentlich

Interessant wäre ob bitcointalk IP´s rausgibt ;-)
Hier präsentieren sich ja doch einige als Steuersünder, so wäre es ein leichtes über die IP den Täter zu ermitteln.
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Join the world-leading crypto sportsbook NOW!
August 13, 2020, 03:37:42 PM
Wie ist das eigentlich wenn man seinen Bitcoin als Colleteral, also als Pfandhinterlegt, und dafür USDT kriegt und damit wirtschaftet? Das ist ja in dem sinne keine Veräußerung, man hat den Bitcoin ja noch. Wie wirkt sich das auf die Haltezeit aus?

Wo würdest du das machen? Also wie genau soll das ablaufen?

Und zu deiner vorherigen Frage.
1. wie schon gesagt kann angefragt werden aber keine Ahnung wie die Chancen stehen auch eine Antwort zu erhalten Smiley
2. denke das Finanzamt holt sich die Daten nicht „einfach so“ und arbeitet die durch. Wenn dann vermutlich nur wenn begründeter Verdacht besteht. Das sprengt sonst doch komplett den Rahmen der Ressourcen.
jr. member
Activity: 34
Merit: 1
August 13, 2020, 11:16:22 AM
Wie ist das eigentlich wenn man seinen Bitcoin als Colleteral, also als Pfandhinterlegt, und dafür USDT kriegt und damit wirtschaftet? Das ist ja in dem sinne keine Veräußerung, man hat den Bitcoin ja noch. Wie wirkt sich das auf die Haltezeit aus?
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