Bestes Beispiel dafür ist ja die 10 Jahres Haltefrist wenn man staked ...
Es gibt vereinzelt User die haben bei ihrem FA 1 Jahr Haltefrist durch Staking durchbekommen:
Hier ein Beispiel eines Users:
Ich habe die einjährige Haltefrist beim staking durchbekommen, da ich das Colateral als Sicherheit und die Leistung des staking als Rechnerkapazität (Mining) darstellen konnte. Es ist meiner Meinung so auch richtig, wenn man den stakingprozess richtig betrachtet.
Masternode:
Nehmen wir Dash: Es müssen 1000 Dash erworben werden die als Sicherheit in einer Masternode gesperrt werden. Man könnte auch Pfand dazu sagen. Je nachdem wieviele an diesem Prozess teilnehmen ermittelt das Netzwerk wer wann einen Block validieren kann. Diese Leistung kommt allerdings nicht aus dem Colateral sondern wird von einem Computer erbracht (Mining).
Nehmen wir staking:
Wir haben 1000 Coins.
Wir teilen dem Netzwerk mit das wir Transaktionen validieren möchten. Wir kommunizieren dem Netzwerk eine Sicherheitslleistung/Pfand von 1000 Coins. Je nachdem wieviele an diesem Prozess teilnehmen ermittelt das Netzwerk wer wann einen Block validieren kann. Sobald eine Transaktion validiert wird, wird ein Teil der 1000 Coins gesperrt. Der Hintergrund ist folgender: Versucht der Validierer zu betrügen und einen falschen Block an die Blockchain zu hängen, kann ihm das Netzwerk als Strafe den gesperrten Teil der 1000 Coins entziehen. Auch hier wird die Leistung nicht aus dem Colateral erbracht, sondern aus Rechnerkapazität (Mining).
Von daher sehe ich den § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 EStG als nicht anwendbar, da die Leistung nicht aus dem Wirtschaftsgut geschöpft wird sondern aus Rechenleistung eines Computers. Man könnte vielleicht noch die Leistung auf den Konsens erweitern, nicht aber auf das Colateral oder die Coins.