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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 62. (Read 1143783 times)

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August 20, 2019, 05:23:19 AM
1. ... erhält Altcoin XY für eine (wenn auch geringfügige) Leistung zu einem Zeitpunkt vor Börsenlisting (= Wert 0)
2. ... man muss darauf keine Steuer zahlen (da Wert = 0) und
3. ... verkauft diesen dann nach 6, 12 oder 20 Monaten steuerfrei?!

Genau. Sobald du die (wirtschaftliche) Verfügungsgewalt über das "Wirtschaftsgut"* hast, ist dieses der Zuflusszeitpunkt. Wenn du dann keine Möglichkeit hast, es in Fiat umzurechnen bzw. zu tauschen, dann ist der Wert des Zuflusses mit 0 zu bestimmen.

Wie oben gesagt, geht auch die andere Methode. Zufluss uninteressant und steuerlich relevant wenn ich verkaufe.
Achtung. Du kannst aber nicht zwischen diesen beiden Modellen wechseln. Einmal entscheiden und dann so weitermachen. Es sei denn, die gestzliche Grundlage wird geändert/angepasst.

* es ist egal, woher das Wirtschaftsgut kommt. Egal ob POS, Lending, Dividende, Bounty etc. Es geht steuerrechtlich nur um die mögliche Umwandlung in das gesetzliche Zahlungsmittel.
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August 20, 2019, 04:38:36 AM
Dann war meine Annahme ja nicht ganz verkehrt. Da die Coins in dem Fall ein Zufluss sind und ich keinen Anschaffungspreis habe, wird der Wert 0 in der Anlage SO notiert. Der Verkaufspreis ist dann demnach selbsterklärend.
Genau. Versteuerung zum Zuflusszeitpunkt (die auch 0 sein kann, wenn keine Börse vorhanden) und steuerfrei verkaufen, wann immer du willst.

Verstehe ich das recht? man...

1. ... erhält Altcoin XY für eine (wenn auch geringfügige) Leistung zu einem Zeitpunkt vor Börsenlisting (= Wert 0)
2. ... man muss darauf keine Steuer zahlen (da Wert = 0) und
3. ... verkauft diesen dann nach 6, 12 oder 20 Monaten steuerfrei?!

Oder ging es in dem Fall ausschließlich um Lending, in welchem das so funktioniert funktioneren könnte?  Huh
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August 20, 2019, 04:22:13 AM

Grummel. Hab ich dir doch schon oben nahegelegt:


Sorry, bei so vielen Infos die ich mir in der letzten Zeit erlese, hab ich das nicht gecheckt Tongue


Theoretisch sind Dividenden aber vielleicht auch als Kapitalerträge zu sehen?
Normalerweise ja. Aber wohl nicht bei Kryptos. Trotzdem empfehle ich jedem die folgende Strategie. Vielleicht können wir am System was ändern:
Günstigerprüfung beantragen, wenn Höhe der Kapitalertragssteuer < persönl. Einkommensteuersatz.

Bei meinem Fallbeispiel mit Getnode kommt auch die Option Euro-Einzahlung und Euro-Auszahlung in Frage.
Da dort kein Krypto von meiner Seite aus fließt, würde das dann ein Fall für die Kapitalertragssteuer sein? Wäre ja wie eine Altbekannte Leihe von Geld.
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August 20, 2019, 02:24:37 AM
Der zweite Teil wäre nur optional, sollten zwischen Erhalt und Veräußerung nennenswerte Spekulationsgewinne durch Kurssteigerungen der Bitcoins eingestrichen werden.
Dass das optional wäre, habe ich nicht rauslesen können. Aber gut, dass das nun geklärt ist. Gerade Neulinge überlesen vieles. Und wenn ich das schon überlese  Roll Eyes
Insbesondere bei den unterschiedlichen Begriffen Anschaffung, Spekulationsgewinn, Haltefrist, Zuflussprinzip usw. können Anfänger schnell zwischen §22 und §23 EStG durcheinander kommen.

Theoretisch sind Dividenden aber vielleicht auch als Kapitalerträge zu sehen?
Normalerweise ja. Aber wohl nicht bei Kryptos. Trotzdem empfehle ich jedem die folgende Strategie. Vielleicht können wir am System was ändern:
Günstigerprüfung beantragen, wenn Höhe der Kapitalertragssteuer < persönl. Einkommensteuersatz.
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August 20, 2019, 02:15:11 AM
Dann war meine Annahme ja nicht ganz verkehrt. Da die Coins in dem Fall ein Zufluss sind und ich keinen Anschaffungspreis habe, wird der Wert 0 in der Anlage SO notiert. Der Verkaufspreis ist dann demnach selbsterklärend.
Genau. Versteuerung zum Zuflusszeitpunkt (die auch 0 sein kann, wenn keine Börse vorhanden) und steuerfrei verkaufen, wann immer du willst.

Wenn der Wert bei Zufluss irrelevant ist und nur der Verkaufswert zählt, wäre das die einfachste Lösung und würde viel Zeit und noch mehr Dokumentation ersparen. Da wäre ich happy.
Abhängig davon, wie der Preis dann ist  Roll Eyes

Was allerdings dann noch unklar ist - Was wenn ich zwischen dem ganzen regelmäßigen Erhalt der Zinsen Bitcoins über Fiat kaufe. Die müssten ja dann getrennt werden. Bildlich gesprochen auf zwei verschiedene Haufen gelegt. Das FiFo Prinzip wird dort nicht vermischt.
Grummel. Hab ich dir doch schon oben nahegelegt:
2.) Wallet Trennung ermöglicht genauere Zuordnung nach FIFO (Tradingwallet, HODL Wallet). Dann stellen sich diese Fragen nicht. Haltefrist wird nicht verlängert (1 Seite zurück blättern sowie #1 in diesem Faden)
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August 19, 2019, 05:05:38 PM
Dieser Wert wäre dann Namentlich = Veräußerungspreis Zuflusswert. Anschaffungswert ist somit Zuflusswert, welcher relevant für eine mögliche Veräußerung ist.

Somit gebe ich letztlich in der Steuererklärung an:
Veräußerungspreis: ??€ (dann wenn du es verkaufst)
Anschaffungskosten: 1200€ (der Preis zum jeweiligen Zuflusszeitpunkt für jede 0,01BTC Zinsen)
Gewinn: Veräußerungspreis - Anschaffungskosten

Wenn sich der Preis um 1200€ auf 2400€ steigert und du innerhalb eines Jahres verkaufst, wird das als § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) versteuert, wenn du kein Gewinn machst (oder unter 600€) oder du die Bitcoins länger als 1 Jahr hältst, musst du diese Spekulationsgewinne nicht versteuern.

Du verwechselst hier zwei Dinge. Zinsen/Dividenden/POS können nicht nach §23 EStG versteuert werden! Es gibt hier keine Anschaffung. Nur (das) Zufluss(prinzpip).
Also die Zinsen/Dividenden/POS nach §22, Nr3 EStG. Danach gehen sie aber nicht in die "Haltefrist-Regel" über.
Nene, das hatte ich ja auch garnicht behauptet, Zinsen als Spekulationsgewinn zu versteuern, siehe hier:   

Nach aktuellem Stand ist also davon auszugehen, die Zinsen bei Erhalt zum aktuellen Fiat-Wert zu versteuern. Vorraussetzung ist, dass du die Kryptowährungen auch verkaufen kannst. Nicht gelistete Shitcoins oder nur auf Scam-Exchanges gelistete Shitcoins zählen nicht dazu.
Bei dir könnte der Sachverhalt also wie folgt aussehen:
- Versteuerung der Dividenden in Bitcoin zum Zuflusszeitpunkt (als §22 Abs. 3 EStG, sind es weniger als 256€ pro Jahr, ist es steuerfrei. Und wenn du insgesamt 2019 nicht mehr verdienst als der Grundfreibetrag nach § 32a von aktuell 9.168€ ist es sowieso steuerfrei)
- Versteuerung der (möglichen) Spekulationsgewinne (als § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte))
Der zweite Teil wäre nur optional, sollten zwischen Erhalt und Veräußerung nennenswerte Spekulationsgewinne durch Kurssteigerungen der Bitcoins eingestrichen werden.

Theoretisch sind Dividenden aber vielleicht auch als Kapitalerträge zu sehen?

Aber wenn es Steuerberater gibt, die bestätigt haben, den Verkaufspreis der Dividenden als relevant für die Steuer anzusehen, wäre das ja die einfachere Lösung, die ich ebenfalls vorziehen würde.  Smiley
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August 19, 2019, 02:52:51 PM

Joshy311, es gibt allerdings nicht nur die Möglichkeit der Besteuerung bei Zufluss bei Zinsen/Dividenden/POS. Wenige Steuerberater sind der Meinung, dass der Wert bei Zufluss egal ist, nicht aber der Verkaufspreis (unabh. von der Haltefrist...weil Haltefrist gibt es hier nicht).



Dann war meine Annahme ja nicht ganz verkehrt. Da die Coins in dem Fall ein Zufluss sind und ich keinen Anschaffungspreis habe, wird der Wert 0 in der Anlage SO notiert. Der Verkaufspreis ist dann demnach selbsterklärend.

Wenn der Wert bei Zufluss irrelevant ist und nur der Verkaufswert zählt, wäre das die einfachste Lösung und würde viel Zeit und noch mehr Dokumentation ersparen. Da wäre ich happy.

Was allerdings dann noch unklar ist - Was wenn ich zwischen dem ganzen regelmäßigen Erhalt der Zinsen Bitcoins über Fiat kaufe. Die müssten ja dann getrennt werden. Bildlich gesprochen auf zwei verschiedene Haufen gelegt. Das FiFo Prinzip wird dort nicht vermischt.

Korrekt, dafür einfach unterschiedliche Wallets anschaffen und die Eingänge (Wallet 1 für Zinsen/Dividenden/POS, Wallet 2 für Käufe via FIAT, etc.) getrennt lagern.
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August 19, 2019, 12:01:40 PM

Joshy311, es gibt allerdings nicht nur die Möglichkeit der Besteuerung bei Zufluss bei Zinsen/Dividenden/POS. Wenige Steuerberater sind der Meinung, dass der Wert bei Zufluss egal ist, nicht aber der Verkaufspreis (unabh. von der Haltefrist...weil Haltefrist gibt es hier nicht).



Dann war meine Annahme ja nicht ganz verkehrt. Da die Coins in dem Fall ein Zufluss sind und ich keinen Anschaffungspreis habe, wird der Wert 0 in der Anlage SO notiert. Der Verkaufspreis ist dann demnach selbsterklärend.

Wenn der Wert bei Zufluss irrelevant ist und nur der Verkaufswert zählt, wäre das die einfachste Lösung und würde viel Zeit und noch mehr Dokumentation ersparen. Da wäre ich happy.

Was allerdings dann noch unklar ist - Was wenn ich zwischen dem ganzen regelmäßigen Erhalt der Zinsen Bitcoins über Fiat kaufe. Die müssten ja dann getrennt werden. Bildlich gesprochen auf zwei verschiedene Haufen gelegt. Das FiFo Prinzip wird dort nicht vermischt.
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August 19, 2019, 02:34:45 AM
Dieser Wert wäre dann Namentlich = Veräußerungspreis Zuflusswert. Anschaffungswert ist somit Zuflusswert, welcher relevant für eine mögliche Veräußerung ist.

Somit gebe ich letztlich in der Steuererklärung an:
Veräußerungspreis: ??€ (dann wenn du es verkaufst)
Anschaffungskosten: 1200€ (der Preis zum jeweiligen Zuflusszeitpunkt für jede 0,01BTC Zinsen)
Gewinn: Veräußerungspreis - Anschaffungskosten

Wenn sich der Preis um 1200€ auf 2400€ steigert und du innerhalb eines Jahres verkaufst, wird das als § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) versteuert, wenn du kein Gewinn machst (oder unter 600€) oder du die Bitcoins länger als 1 Jahr hältst, musst du diese Spekulationsgewinne nicht versteuern.

Du verwechselst hier zwei Dinge. Zinsen/Dividenden/POS können nicht nach §23 EStG versteuert werden! Es gibt hier keine Anschaffung. Nur (das) Zufluss(prinzpip).
Also die Zinsen/Dividenden/POS nach §22, Nr3 EStG. Danach gehen sie aber nicht in die "Haltefrist-Regel" über.


Joshy311, es gibt allerdings nicht nur die Möglichkeit der Besteuerung bei Zufluss bei Zinsen/Dividenden/POS. Wenige Steuerberater sind der Meinung, dass der Wert bei Zufluss egal ist, nicht aber der Verkaufspreis (unabh. von der Haltefrist...weil Haltefrist gibt es hier nicht).

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August 18, 2019, 01:18:48 PM
Hat einer den FA, Report von Cointracking übergeben? Was muss man abgeben Capital Gains?

Bitte teilt eure Erfahrung mit den Report von Cointracking. Ich hatte mir vor kurzen Premium acc gekauft und wollte Capital Gains den FA abgeben.
Ich hab mit dem Support gesprochen und ich sollte an meiner Stelle denn "Kapitalertragsbericht" sprich "Capital Gains" dem Finanzamt zuschicken und dies habe ich heute auch getan.Bin schon gespannt was das Finanzamt sagt.Ich würde mich auch freuen wenn Ihr eure Erfahrung mit uns teilt  Grin
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August 18, 2019, 12:43:05 PM
Hat einer den FA, Report von Cointracking übergeben? Was muss man abgeben Capital Gains?

Bitte teilt eure Erfahrung mit den Report von Cointracking. Ich hatte mir vor kurzen Premium acc gekauft und wollte Capital Gains den FA abgeben.
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August 18, 2019, 11:38:43 AM

Ich würde daher aktuell empfehlen, so viel auszucashen, wie du für die Steuer etwa brauchst. Im Sinne der Verbraucher wäre natürlich eine Regelung, die die Volatilität von Bitcoin und Co berücksichtigt (welche es aber noch nicht gibt)


Falls ich nicht auf dem Holzweg bin, dürfte es also so sein:

Beispiel:
Ich erhalte monatliche Zinsen/Dividenden von Getnode von 0,01 BTC = 100€ (Theorie, bei der der Kurs stabil bleibt). Diese verkaufe ich nicht direkt, sondern gebündelt z.B. am Ende des Jahres.
Jeden einzelnen Eingang von 0,01 BTC gebe ich in meiner Auflistung mit dem jeweiligen Zuflussdatum und dem entsprechenden Tageswert des 0,01 BTC an.
Bis dahin sehe ich das auch so. Danach würde ich es aber so machen:


Dieser Wert wäre dann Namentlich = Veräußerungspreis? Es gibt meinem Verständnis nach keinen Anschaffungspreis, da ich diesen nicht mit Fiat oder Kryptotausch gekauft habe. Richtig?

Somit gebe ich letztlich in der Steuererklärung an:
Veräußerungspreis: 1200€
Anschaffungskosten: 0€
Gewinn: 1200€
Dieser Wert wäre dann Namentlich = Veräußerungspreis Zuflusswert. Anschaffungswert ist somit Zuflusswert, welcher relevant für eine mögliche Veräußerung ist.

Somit gebe ich letztlich in der Steuererklärung an:
Veräußerungspreis: ??€ (dann wenn du es verkaufst)
Anschaffungskosten: 1200€ (der Preis zum jeweiligen Zuflusszeitpunkt für jede 0,01BTC Zinsen)
Gewinn: Veräußerungspreis - Anschaffungskosten

Wenn sich der Preis um 1200€ auf 2400€ steigert und du innerhalb eines Jahres verkaufst, wird das als § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) versteuert, wenn du kein Gewinn machst (oder unter 600€) oder du die Bitcoins länger als 1 Jahr hältst, musst du diese Spekulationsgewinne nicht versteuern.


Angenommen ich hätte einen persönlichen Steuersatz von 20% und würde neben dem sammeln/bündeln der Coins bis zum Jahresende jeden Monat 20% aber schon verkaufen, um das Geld für die Steuer sicher zu haben, würde das nicht extra notiert werden? Die restlichen 80% kann ich ja dann verkaufen wann und zu welchem Kurs auch immer. Ohne weitere Steuern drauf zahlen zu müssen. Oder wie nennt sich das dann in der Steuer?
Auf die restlichen 80% könnten wie oben geschrieben bei Kurssteigerungen bis zum Zeitpunkt der Auszahlung noch Steuern durch Spekulationsgewinne anfallen (wenn kürzer als 1 Jahr gehalten und mehr als 600€ Gewinn pro Jahr)

Sind ja 2 Sachen, die versteuert werden:

- Versteuerung der Zinsen zum Zuflusszeitpunkt
- Versteuerung möglicher Spekulationsgewinne

Wenn es da um viel Geld geht oder du unsicher bist, würde ich eh lieber nen Steuerberater fragen, dann bist du safe.  Smiley
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August 18, 2019, 04:39:31 AM

Ich würde daher aktuell empfehlen, so viel auszucashen, wie du für die Steuer etwa brauchst. Im Sinne der Verbraucher wäre natürlich eine Regelung, die die Volatilität von Bitcoin und Co berücksichtigt (welche es aber noch nicht gibt)


Falls ich nicht auf dem Holzweg bin, dürfte es also so sein:

Beispiel:
Ich erhalte monatliche Zinsen/Dividenden von Getnode von 0,01 BTC = 100€ (Theorie, bei der der Kurs stabil bleibt). Diese verkaufe ich nicht direkt, sondern gebündelt z.B. am Ende des Jahres.
Jeden einzelnen Eingang von 0,01 BTC gebe ich in meiner Auflistung mit dem jeweiligen Zuflussdatum und dem entsprechenden Tageswert des 0,01 BTC an. Dieser Wert wäre dann Namentlich = Veräußerungspreis? Es gibt meinem Verständnis nach keinen Anschaffungspreis, da ich diesen nicht mit Fiat oder Kryptotausch gekauft habe. Richtig?

Somit gebe ich letztlich in der Steuererklärung an:
Veräußerungspreis: 1200€
Anschaffungskosten: 0€
Gewinn: 1200€

Was mich an der Rechnung zweifeln lässt ist folgendes: Wenn ich am Ende des Jahres die 1,2 BTC verkaufe, sich aber der Kurswert verdoppelt hat, bekomme ich in Fiat 2400€, versteuere aber nur zu einem Preis von 1200€.
Hab ich da einen Denkfehler?

Angenommen ich hätte einen persönlichen Steuersatz von 20% und würde neben dem sammeln/bündeln der Coins bis zum Jahresende jeden Monat 20% aber schon verkaufen, um das Geld für die Steuer sicher zu haben, würde das nicht extra notiert werden? Die restlichen 80% kann ich ja dann verkaufen wann und zu welchem Kurs auch immer. Ohne weitere Steuern drauf zahlen zu müssen. Oder wie nennt sich das dann in der Steuer?
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August 17, 2019, 09:38:12 PM
Ich muss dem Finanzamt Nachweise einreichen und bin mir nicht sicher welchen Teil vom Steuerreport ich dem Finanzamt zuschicken könnte ? Würde es ausreichen wenn ich die Seiten : Tax Declaration Export und Capital Gains Report zuschicke ? Würde mich auf eine Antwort freuen  Grin

Welche unterlagen hast du für das FA abgeschickt?
Ich hab bis jetzt nur die Steuererklärung dem FA übermittelt mehr nicht.

@bct_ail
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August 17, 2019, 04:09:02 PM

Ja genau, also wenn du die Coins innerhalb eines Jahres nach Erhalt wieder verkaufst, wäre das so, dass die dadurch entstehenden Spekulationsgewinne versteuert werden müssen, sofern über 600€ pro Jahr. Also in deinem Beispiel:

(0,3 x Verkaufspreis von C) -  ((0,1 x Tageskurswert von A) + (0,2 x Tageskurswert von B))

Und mit Zahlen:

(0,3 x 10.000) -  ((0,1 x 7.000€) + (0,2 x 8.000€)) = 700€

Du hättest also insgesamt 700€ Gewinn gemacht.

Tageskurswert von A = 7.000€
Tageskurswert von B = 8.000€
Verkaufspreis von C = 10.000€


Solltest du die Bitcoins länger als 1 Jahr halten, sind die Spekulationsgewinne (aus Preisänderung) sogar steuerfrei.

Das gilt auch bei Zinsen/Dividenden die ich durch das Verleihen meiner Bitcoins an Externe, in meinem Fall Getnode, bekomme?
Gilt überall, womit du Spekulationsgewinne machst bzw. Spekulationsverluste, die man mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnen kann.

Weil letztlich kann es ja auch sein, dass ich die dann zu einem viel schlechteren Kurs verkaufe und dann hätte ich Verlust gemacht laut Steuerangabe, aber eigentlich hab ich ja Profit gemacht, weil es Zinsen/Dividenden sind. Die habe ich ja nicht mit Fiat gezahlt, sondern einfach bekommen.
Ja, da gebe ich dir Recht. Das Problem ist halt, dass die bestehenden Gesetze nicht 1:1 für hochvolatile Kryptowährungen geeignet sind. Auf der ersten Seite steht ja im FAQ:

Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf 10 Jahre.
a) Die "Dividenden" sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern.
b) Die "Dividenden" sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist eher unwahrscheinlich.
c) Die "Dividenden" sind analog zu Einnahmen aus Mining zu sehen. Versteuerung siehe unten.
Nach aktuellem Stand ist also davon auszugehen, die Zinsen bei Erhalt zum aktuellen Fiat-Wert zu versteuern. Vorraussetzung ist, dass du die Kryptowährungen auch verkaufen kannst. Nicht gelistete Shitcoins oder nur auf Scam-Exchanges gelistete Shitcoins zählen nicht dazu.
Bei dir könnte der Sachverhalt also wie folgt aussehen:
- Versteuerung der Dividenden in Bitcoin zum Zuflusszeitpunkt (als §22 Abs. 3 EStG, sind es weniger als 256€ pro Jahr, ist es steuerfrei. Und wenn du insgesamt 2019 nicht mehr verdienst als der Grundfreibetrag nach § 32a von aktuell 9.168€ ist es sowieso steuerfrei)
- Versteuerung der (möglichen) Spekulationsgewinne (als § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte))

Ich würde daher aktuell empfehlen, so viel auszucashen, wie du für die Steuer etwa brauchst. Im Sinne der Verbraucher wäre natürlich eine Regelung, die die Volatilität von Bitcoin und Co berücksichtigt (welche es aber noch nicht gibt)

Aber kann das schon nachvollziehen, mit dieser Versteuerungsvariante ist ein gewisses Risiko für den Verbraucher vorhanden. Sollte jemand anderes eine bessere Idee haben, immer her damit.  Smiley

Alle Angaben ohne Gewähr, am Ende ist relevant, was das Finanzamt sagt.  Smiley
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August 17, 2019, 02:25:11 PM

Ja genau, also wenn du die Coins innerhalb eines Jahres nach Erhalt wieder verkaufst, wäre das so, dass die dadurch entstehenden Spekulationsgewinne versteuert werden müssen, sofern über 600€ pro Jahr. Also in deinem Beispiel:

(0,3 x Verkaufspreis von C) -  ((0,1 x Tageskurswert von A) + (0,2 x Tageskurswert von B))

Und mit Zahlen:

(0,3 x 10.000) -  ((0,1 x 7.000€) + (0,2 x 8.000€)) = 700€

Du hättest also insgesamt 700€ Gewinn gemacht.

Tageskurswert von A = 7.000€
Tageskurswert von B = 8.000€
Verkaufspreis von C = 10.000€


Solltest du die Bitcoins länger als 1 Jahr halten, sind die Spekulationsgewinne (aus Preisänderung) sogar steuerfrei.

Das gilt auch bei Zinsen/Dividenden die ich durch das Verleihen meiner Bitcoins an Externe, in meinem Fall Getnode, bekomme?

Weil letztlich kann es ja auch sein, dass ich die dann zu einem viel schlechteren Kurs verkaufe und dann hätte ich Verlust gemacht laut Steuerangabe, aber eigentlich hab ich ja Profit gemacht, weil es Zinsen/Dividenden sind. Die habe ich ja nicht mit Fiat gezahlt, sondern einfach bekommen.
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August 17, 2019, 01:45:42 PM

1.) Als sonstiges Einkommen nach §22 Nr.3 EStG. Wenn persönlicher Steuersatz < als Kapitalerstragssteuer dann Günstigerprüfung beantragen.
Versteuerter Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Zinsen/Dividende haben keine Haltefrist, da sie nicht §23 EStG sind.
2.) Wallet Trennung ermöglicht genauere Zuordnung nach FIFO (Tradingwallet, HODL Wallet). Dann stellen sich diese Fragen nicht. Haltefrist wird nicht verlängert (1 Seite zurück blättern sowie #1 in diesem Faden)
3.) Ist kein gewerbliches Einkommen.



Danke dir.

Zählen die BTC die ich als Zinsen/Dividende überwiesen bekomme als Anschaffungszeitpunkt? Meinem Verständnis nach, müsste ich mir den Tageskurs notieren, falls ich die Coins nicht am selbigen Tag verkaufen würde.
Sammel ich die coins und verkaufe diese zu einem anderen Zeitpunkt, errechne ich den Gewinn dann.
Beispiel :
Tag A bekomme ich 0,1 BTC. Tag B 0,2 BTC. An Tag C verkaufe ich die 0,3 BTC. Diese haben jetzt natürlich einen anderen Wert. Was muss ich da beachten? Verkaufspreis von C minus Tageskurswert von A und B?
Ja genau, also wenn du die Coins innerhalb eines Jahres nach Erhalt wieder verkaufst, wäre das so, dass die dadurch entstehenden Spekulationsgewinne versteuert werden müssen, sofern über 600€ pro Jahr. Also in deinem Beispiel:

(0,3 x Verkaufspreis von C) -  ((0,1 x Tageskurswert von A) + (0,2 x Tageskurswert von B))

Und mit Zahlen:

(0,3 x 10.000) -  ((0,1 x 7.000€) + (0,2 x 8.000€)) = 700€

Du hättest also insgesamt 700€ Gewinn gemacht.

Tageskurswert von A = 7.000€
Tageskurswert von B = 8.000€
Verkaufspreis von C = 10.000€


Solltest du die Bitcoins länger als 1 Jahr halten, sind die Spekulationsgewinne (aus Preisänderung) sogar steuerfrei.
newbie
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Merit: 1
August 17, 2019, 01:29:19 PM

1.) Als sonstiges Einkommen nach §22 Nr.3 EStG. Wenn persönlicher Steuersatz < als Kapitalerstragssteuer dann Günstigerprüfung beantragen.
Versteuerter Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Zinsen/Dividende haben keine Haltefrist, da sie nicht §23 EStG sind.
2.) Wallet Trennung ermöglicht genauere Zuordnung nach FIFO (Tradingwallet, HODL Wallet). Dann stellen sich diese Fragen nicht. Haltefrist wird nicht verlängert (1 Seite zurück blättern sowie #1 in diesem Faden)
3.) Ist kein gewerbliches Einkommen.



Danke dir.

Zählen die BTC die ich als Zinsen/Dividende überwiesen bekomme als Anschaffungszeitpunkt? Meinem Verständnis nach, müsste ich mir den Tageskurs notieren, falls ich die Coins nicht am selbigen Tag verkaufen würde.
Sammel ich die coins und verkaufe diese zu einem anderen Zeitpunkt, errechne ich den Gewinn dann.
Beispiel :
Tag A bekomme ich 0,1 BTC. Tag B 0,2 BTC. An Tag C verkaufe ich die 0,3 BTC. Diese haben jetzt natürlich einen anderen Wert. Was muss ich da beachten? Verkaufspreis von C minus Tageskurswert von A und B?

Ich weiß, dass das einfachste natürlich wäre, ich verkaufe direkt am gleichen Tag dann ist Anschaffungskosten = Verkaufspreis. Nur geht das ja nicht immer.

Der Groschen ist da bei mir noch nicht gefallen
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August 17, 2019, 01:25:24 AM
Ich muss dem Finanzamt Nachweise einreichen und bin mir nicht sicher welchen Teil vom Steuerreport ich dem Finanzamt zuschicken könnte ? Würde es ausreichen wenn ich die Seiten : Tax Declaration Export und Capital Gains Report zuschicke ? Würde mich auf eine Antwort freuen  Grin

Welche unterlagen hast du für das FA abgeschickt?
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August 16, 2019, 09:06:12 AM
Ich muss dem Finanzamt Nachweise einreichen und bin mir nicht sicher welchen Teil vom Steuerreport ich dem Finanzamt zuschicken könnte ? Würde es ausreichen wenn ich die Seiten : Tax Declaration Export und Capital Gains Report zuschicke ? Würde mich auf eine Antwort freuen  Grin

Am besten ist es wirklich, die einfach zu fragen, was sie wollen. Dann kannst du gezielt die Informationen zur Verfügung stellen. Ich kenne diese von dir genannten Seiten nicht. Aber einige FA möchten als Nachweise die Kaufrechnungen, Screenshots oder eine einfache Excel Liste. Frage am besten nach.
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