Ja genau, also wenn du die Coins innerhalb eines Jahres nach Erhalt wieder verkaufst, wäre das so, dass die dadurch entstehenden Spekulationsgewinne versteuert werden müssen, sofern über 600€ pro Jahr. Also in deinem Beispiel:
(0,3 x Verkaufspreis von C) - ((0,1 x Tageskurswert von A) + (0,2 x Tageskurswert von B))
Und mit Zahlen:
(0,3 x 10.000) - ((0,1 x 7.000€) + (0,2 x 8.000€)) = 700€
Du hättest also insgesamt 700€ Gewinn gemacht.
Tageskurswert von A = 7.000€
Tageskurswert von B = 8.000€
Verkaufspreis von C = 10.000€
Solltest du die Bitcoins länger als 1 Jahr halten, sind die Spekulationsgewinne (aus Preisänderung) sogar steuerfrei.
Das gilt auch bei Zinsen/Dividenden die ich durch das Verleihen meiner Bitcoins an Externe, in meinem Fall Getnode, bekomme?
Gilt überall, womit du Spekulationsgewinne machst bzw. Spekulationsverluste, die man mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnen kann.
Weil letztlich kann es ja auch sein, dass ich die dann zu einem viel schlechteren Kurs verkaufe und dann hätte ich Verlust gemacht laut Steuerangabe, aber eigentlich hab ich ja Profit gemacht, weil es Zinsen/Dividenden sind. Die habe ich ja nicht mit Fiat gezahlt, sondern einfach bekommen.
Ja, da gebe ich dir Recht. Das Problem ist halt, dass die bestehenden Gesetze nicht 1:1 für hochvolatile Kryptowährungen geeignet sind. Auf der ersten Seite steht ja im FAQ:
Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf 10 Jahre.
a) Die "Dividenden" sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern.
b) Die "Dividenden" sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist eher unwahrscheinlich.
c) Die "Dividenden" sind analog zu Einnahmen aus Mining zu sehen. Versteuerung siehe unten.
Nach aktuellem Stand ist also davon auszugehen, die Zinsen bei Erhalt zum aktuellen Fiat-Wert zu versteuern. Vorraussetzung ist, dass du die Kryptowährungen auch verkaufen kannst. Nicht gelistete Shitcoins oder nur auf Scam-Exchanges gelistete Shitcoins zählen nicht dazu.
Bei dir könnte der Sachverhalt also wie folgt aussehen:
- Versteuerung der Dividenden in Bitcoin zum Zuflusszeitpunkt (als
§22 Abs. 3 EStG, sind es weniger als 256€ pro Jahr, ist es steuerfrei. Und wenn du insgesamt 2019 nicht mehr verdienst als der
Grundfreibetrag nach § 32a von aktuell 9.168€ ist es sowieso steuerfrei)
- Versteuerung der (möglichen) Spekulationsgewinne (als
§ 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte))
Ich würde daher aktuell empfehlen, so viel auszucashen, wie du für die Steuer etwa brauchst. Im Sinne der Verbraucher wäre natürlich eine Regelung, die die Volatilität von Bitcoin und Co berücksichtigt (welche es aber noch nicht gibt)
Aber kann das schon nachvollziehen, mit dieser Versteuerungsvariante ist ein gewisses Risiko für den Verbraucher vorhanden. Sollte jemand anderes eine bessere Idee haben, immer her damit.
Alle Angaben ohne Gewähr, am Ende ist relevant, was das Finanzamt sagt.