Pages:
Author

Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 63. (Read 1217952 times)

member
Activity: 350
Merit: 11
August 18, 2019, 12:43:05 PM
Hat einer den FA, Report von Cointracking übergeben? Was muss man abgeben Capital Gains?

Bitte teilt eure Erfahrung mit den Report von Cointracking. Ich hatte mir vor kurzen Premium acc gekauft und wollte Capital Gains den FA abgeben.
legendary
Activity: 2226
Merit: 6947
Currently not much available - see my websitelink
August 18, 2019, 11:38:43 AM

Ich würde daher aktuell empfehlen, so viel auszucashen, wie du für die Steuer etwa brauchst. Im Sinne der Verbraucher wäre natürlich eine Regelung, die die Volatilität von Bitcoin und Co berücksichtigt (welche es aber noch nicht gibt)


Falls ich nicht auf dem Holzweg bin, dürfte es also so sein:

Beispiel:
Ich erhalte monatliche Zinsen/Dividenden von Getnode von 0,01 BTC = 100€ (Theorie, bei der der Kurs stabil bleibt). Diese verkaufe ich nicht direkt, sondern gebündelt z.B. am Ende des Jahres.
Jeden einzelnen Eingang von 0,01 BTC gebe ich in meiner Auflistung mit dem jeweiligen Zuflussdatum und dem entsprechenden Tageswert des 0,01 BTC an.
Bis dahin sehe ich das auch so. Danach würde ich es aber so machen:


Dieser Wert wäre dann Namentlich = Veräußerungspreis? Es gibt meinem Verständnis nach keinen Anschaffungspreis, da ich diesen nicht mit Fiat oder Kryptotausch gekauft habe. Richtig?

Somit gebe ich letztlich in der Steuererklärung an:
Veräußerungspreis: 1200€
Anschaffungskosten: 0€
Gewinn: 1200€
Dieser Wert wäre dann Namentlich = Veräußerungspreis Zuflusswert. Anschaffungswert ist somit Zuflusswert, welcher relevant für eine mögliche Veräußerung ist.

Somit gebe ich letztlich in der Steuererklärung an:
Veräußerungspreis: ??€ (dann wenn du es verkaufst)
Anschaffungskosten: 1200€ (der Preis zum jeweiligen Zuflusszeitpunkt für jede 0,01BTC Zinsen)
Gewinn: Veräußerungspreis - Anschaffungskosten

Wenn sich der Preis um 1200€ auf 2400€ steigert und du innerhalb eines Jahres verkaufst, wird das als § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) versteuert, wenn du kein Gewinn machst (oder unter 600€) oder du die Bitcoins länger als 1 Jahr hältst, musst du diese Spekulationsgewinne nicht versteuern.


Angenommen ich hätte einen persönlichen Steuersatz von 20% und würde neben dem sammeln/bündeln der Coins bis zum Jahresende jeden Monat 20% aber schon verkaufen, um das Geld für die Steuer sicher zu haben, würde das nicht extra notiert werden? Die restlichen 80% kann ich ja dann verkaufen wann und zu welchem Kurs auch immer. Ohne weitere Steuern drauf zahlen zu müssen. Oder wie nennt sich das dann in der Steuer?
Auf die restlichen 80% könnten wie oben geschrieben bei Kurssteigerungen bis zum Zeitpunkt der Auszahlung noch Steuern durch Spekulationsgewinne anfallen (wenn kürzer als 1 Jahr gehalten und mehr als 600€ Gewinn pro Jahr)

Sind ja 2 Sachen, die versteuert werden:

- Versteuerung der Zinsen zum Zuflusszeitpunkt
- Versteuerung möglicher Spekulationsgewinne

Wenn es da um viel Geld geht oder du unsicher bist, würde ich eh lieber nen Steuerberater fragen, dann bist du safe.  Smiley
newbie
Activity: 13
Merit: 1
August 18, 2019, 04:39:31 AM

Ich würde daher aktuell empfehlen, so viel auszucashen, wie du für die Steuer etwa brauchst. Im Sinne der Verbraucher wäre natürlich eine Regelung, die die Volatilität von Bitcoin und Co berücksichtigt (welche es aber noch nicht gibt)


Falls ich nicht auf dem Holzweg bin, dürfte es also so sein:

Beispiel:
Ich erhalte monatliche Zinsen/Dividenden von Getnode von 0,01 BTC = 100€ (Theorie, bei der der Kurs stabil bleibt). Diese verkaufe ich nicht direkt, sondern gebündelt z.B. am Ende des Jahres.
Jeden einzelnen Eingang von 0,01 BTC gebe ich in meiner Auflistung mit dem jeweiligen Zuflussdatum und dem entsprechenden Tageswert des 0,01 BTC an. Dieser Wert wäre dann Namentlich = Veräußerungspreis? Es gibt meinem Verständnis nach keinen Anschaffungspreis, da ich diesen nicht mit Fiat oder Kryptotausch gekauft habe. Richtig?

Somit gebe ich letztlich in der Steuererklärung an:
Veräußerungspreis: 1200€
Anschaffungskosten: 0€
Gewinn: 1200€

Was mich an der Rechnung zweifeln lässt ist folgendes: Wenn ich am Ende des Jahres die 1,2 BTC verkaufe, sich aber der Kurswert verdoppelt hat, bekomme ich in Fiat 2400€, versteuere aber nur zu einem Preis von 1200€.
Hab ich da einen Denkfehler?

Angenommen ich hätte einen persönlichen Steuersatz von 20% und würde neben dem sammeln/bündeln der Coins bis zum Jahresende jeden Monat 20% aber schon verkaufen, um das Geld für die Steuer sicher zu haben, würde das nicht extra notiert werden? Die restlichen 80% kann ich ja dann verkaufen wann und zu welchem Kurs auch immer. Ohne weitere Steuern drauf zahlen zu müssen. Oder wie nennt sich das dann in der Steuer?
JL0
full member
Activity: 817
Merit: 158
Bitcoin the Digital Gold
August 17, 2019, 09:38:12 PM
Ich muss dem Finanzamt Nachweise einreichen und bin mir nicht sicher welchen Teil vom Steuerreport ich dem Finanzamt zuschicken könnte ? Würde es ausreichen wenn ich die Seiten : Tax Declaration Export und Capital Gains Report zuschicke ? Würde mich auf eine Antwort freuen  Grin

Welche unterlagen hast du für das FA abgeschickt?
Ich hab bis jetzt nur die Steuererklärung dem FA übermittelt mehr nicht.

@bct_ail
Es handelt sich um Cointracking
legendary
Activity: 2226
Merit: 6947
Currently not much available - see my websitelink
August 17, 2019, 04:09:02 PM

Ja genau, also wenn du die Coins innerhalb eines Jahres nach Erhalt wieder verkaufst, wäre das so, dass die dadurch entstehenden Spekulationsgewinne versteuert werden müssen, sofern über 600€ pro Jahr. Also in deinem Beispiel:

(0,3 x Verkaufspreis von C) -  ((0,1 x Tageskurswert von A) + (0,2 x Tageskurswert von B))

Und mit Zahlen:

(0,3 x 10.000) -  ((0,1 x 7.000€) + (0,2 x 8.000€)) = 700€

Du hättest also insgesamt 700€ Gewinn gemacht.

Tageskurswert von A = 7.000€
Tageskurswert von B = 8.000€
Verkaufspreis von C = 10.000€


Solltest du die Bitcoins länger als 1 Jahr halten, sind die Spekulationsgewinne (aus Preisänderung) sogar steuerfrei.

Das gilt auch bei Zinsen/Dividenden die ich durch das Verleihen meiner Bitcoins an Externe, in meinem Fall Getnode, bekomme?
Gilt überall, womit du Spekulationsgewinne machst bzw. Spekulationsverluste, die man mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnen kann.

Weil letztlich kann es ja auch sein, dass ich die dann zu einem viel schlechteren Kurs verkaufe und dann hätte ich Verlust gemacht laut Steuerangabe, aber eigentlich hab ich ja Profit gemacht, weil es Zinsen/Dividenden sind. Die habe ich ja nicht mit Fiat gezahlt, sondern einfach bekommen.
Ja, da gebe ich dir Recht. Das Problem ist halt, dass die bestehenden Gesetze nicht 1:1 für hochvolatile Kryptowährungen geeignet sind. Auf der ersten Seite steht ja im FAQ:

Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf 10 Jahre.
a) Die "Dividenden" sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern.
b) Die "Dividenden" sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist eher unwahrscheinlich.
c) Die "Dividenden" sind analog zu Einnahmen aus Mining zu sehen. Versteuerung siehe unten.
Nach aktuellem Stand ist also davon auszugehen, die Zinsen bei Erhalt zum aktuellen Fiat-Wert zu versteuern. Vorraussetzung ist, dass du die Kryptowährungen auch verkaufen kannst. Nicht gelistete Shitcoins oder nur auf Scam-Exchanges gelistete Shitcoins zählen nicht dazu.
Bei dir könnte der Sachverhalt also wie folgt aussehen:
- Versteuerung der Dividenden in Bitcoin zum Zuflusszeitpunkt (als §22 Abs. 3 EStG, sind es weniger als 256€ pro Jahr, ist es steuerfrei. Und wenn du insgesamt 2019 nicht mehr verdienst als der Grundfreibetrag nach § 32a von aktuell 9.168€ ist es sowieso steuerfrei)
- Versteuerung der (möglichen) Spekulationsgewinne (als § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte))

Ich würde daher aktuell empfehlen, so viel auszucashen, wie du für die Steuer etwa brauchst. Im Sinne der Verbraucher wäre natürlich eine Regelung, die die Volatilität von Bitcoin und Co berücksichtigt (welche es aber noch nicht gibt)

Aber kann das schon nachvollziehen, mit dieser Versteuerungsvariante ist ein gewisses Risiko für den Verbraucher vorhanden. Sollte jemand anderes eine bessere Idee haben, immer her damit.  Smiley

Alle Angaben ohne Gewähr, am Ende ist relevant, was das Finanzamt sagt.  Smiley
newbie
Activity: 13
Merit: 1
August 17, 2019, 02:25:11 PM

Ja genau, also wenn du die Coins innerhalb eines Jahres nach Erhalt wieder verkaufst, wäre das so, dass die dadurch entstehenden Spekulationsgewinne versteuert werden müssen, sofern über 600€ pro Jahr. Also in deinem Beispiel:

(0,3 x Verkaufspreis von C) -  ((0,1 x Tageskurswert von A) + (0,2 x Tageskurswert von B))

Und mit Zahlen:

(0,3 x 10.000) -  ((0,1 x 7.000€) + (0,2 x 8.000€)) = 700€

Du hättest also insgesamt 700€ Gewinn gemacht.

Tageskurswert von A = 7.000€
Tageskurswert von B = 8.000€
Verkaufspreis von C = 10.000€


Solltest du die Bitcoins länger als 1 Jahr halten, sind die Spekulationsgewinne (aus Preisänderung) sogar steuerfrei.

Das gilt auch bei Zinsen/Dividenden die ich durch das Verleihen meiner Bitcoins an Externe, in meinem Fall Getnode, bekomme?

Weil letztlich kann es ja auch sein, dass ich die dann zu einem viel schlechteren Kurs verkaufe und dann hätte ich Verlust gemacht laut Steuerangabe, aber eigentlich hab ich ja Profit gemacht, weil es Zinsen/Dividenden sind. Die habe ich ja nicht mit Fiat gezahlt, sondern einfach bekommen.
legendary
Activity: 2226
Merit: 6947
Currently not much available - see my websitelink
August 17, 2019, 01:45:42 PM

1.) Als sonstiges Einkommen nach §22 Nr.3 EStG. Wenn persönlicher Steuersatz < als Kapitalerstragssteuer dann Günstigerprüfung beantragen.
Versteuerter Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Zinsen/Dividende haben keine Haltefrist, da sie nicht §23 EStG sind.
2.) Wallet Trennung ermöglicht genauere Zuordnung nach FIFO (Tradingwallet, HODL Wallet). Dann stellen sich diese Fragen nicht. Haltefrist wird nicht verlängert (1 Seite zurück blättern sowie #1 in diesem Faden)
3.) Ist kein gewerbliches Einkommen.



Danke dir.

Zählen die BTC die ich als Zinsen/Dividende überwiesen bekomme als Anschaffungszeitpunkt? Meinem Verständnis nach, müsste ich mir den Tageskurs notieren, falls ich die Coins nicht am selbigen Tag verkaufen würde.
Sammel ich die coins und verkaufe diese zu einem anderen Zeitpunkt, errechne ich den Gewinn dann.
Beispiel :
Tag A bekomme ich 0,1 BTC. Tag B 0,2 BTC. An Tag C verkaufe ich die 0,3 BTC. Diese haben jetzt natürlich einen anderen Wert. Was muss ich da beachten? Verkaufspreis von C minus Tageskurswert von A und B?
Ja genau, also wenn du die Coins innerhalb eines Jahres nach Erhalt wieder verkaufst, wäre das so, dass die dadurch entstehenden Spekulationsgewinne versteuert werden müssen, sofern über 600€ pro Jahr. Also in deinem Beispiel:

(0,3 x Verkaufspreis von C) -  ((0,1 x Tageskurswert von A) + (0,2 x Tageskurswert von B))

Und mit Zahlen:

(0,3 x 10.000) -  ((0,1 x 7.000€) + (0,2 x 8.000€)) = 700€

Du hättest also insgesamt 700€ Gewinn gemacht.

Tageskurswert von A = 7.000€
Tageskurswert von B = 8.000€
Verkaufspreis von C = 10.000€


Solltest du die Bitcoins länger als 1 Jahr halten, sind die Spekulationsgewinne (aus Preisänderung) sogar steuerfrei.
newbie
Activity: 13
Merit: 1
August 17, 2019, 01:29:19 PM

1.) Als sonstiges Einkommen nach §22 Nr.3 EStG. Wenn persönlicher Steuersatz < als Kapitalerstragssteuer dann Günstigerprüfung beantragen.
Versteuerter Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Zinsen/Dividende haben keine Haltefrist, da sie nicht §23 EStG sind.
2.) Wallet Trennung ermöglicht genauere Zuordnung nach FIFO (Tradingwallet, HODL Wallet). Dann stellen sich diese Fragen nicht. Haltefrist wird nicht verlängert (1 Seite zurück blättern sowie #1 in diesem Faden)
3.) Ist kein gewerbliches Einkommen.



Danke dir.

Zählen die BTC die ich als Zinsen/Dividende überwiesen bekomme als Anschaffungszeitpunkt? Meinem Verständnis nach, müsste ich mir den Tageskurs notieren, falls ich die Coins nicht am selbigen Tag verkaufen würde.
Sammel ich die coins und verkaufe diese zu einem anderen Zeitpunkt, errechne ich den Gewinn dann.
Beispiel :
Tag A bekomme ich 0,1 BTC. Tag B 0,2 BTC. An Tag C verkaufe ich die 0,3 BTC. Diese haben jetzt natürlich einen anderen Wert. Was muss ich da beachten? Verkaufspreis von C minus Tageskurswert von A und B?

Ich weiß, dass das einfachste natürlich wäre, ich verkaufe direkt am gleichen Tag dann ist Anschaffungskosten = Verkaufspreis. Nur geht das ja nicht immer.

Der Groschen ist da bei mir noch nicht gefallen
member
Activity: 350
Merit: 11
August 17, 2019, 01:25:24 AM
Ich muss dem Finanzamt Nachweise einreichen und bin mir nicht sicher welchen Teil vom Steuerreport ich dem Finanzamt zuschicken könnte ? Würde es ausreichen wenn ich die Seiten : Tax Declaration Export und Capital Gains Report zuschicke ? Würde mich auf eine Antwort freuen  Grin

Welche unterlagen hast du für das FA abgeschickt?
legendary
Activity: 2688
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
August 16, 2019, 09:06:12 AM
Ich muss dem Finanzamt Nachweise einreichen und bin mir nicht sicher welchen Teil vom Steuerreport ich dem Finanzamt zuschicken könnte ? Würde es ausreichen wenn ich die Seiten : Tax Declaration Export und Capital Gains Report zuschicke ? Würde mich auf eine Antwort freuen  Grin

Am besten ist es wirklich, die einfach zu fragen, was sie wollen. Dann kannst du gezielt die Informationen zur Verfügung stellen. Ich kenne diese von dir genannten Seiten nicht. Aber einige FA möchten als Nachweise die Kaufrechnungen, Screenshots oder eine einfache Excel Liste. Frage am besten nach.
legendary
Activity: 2688
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
August 16, 2019, 09:03:49 AM
Hallo zusammen,

1.) Als sonstiges Einkommen nach §22 Nr.3 EStG. Wenn persönlicher Steuersatz < als Kapitalerstragssteuer dann Günstigerprüfung beantragen.
Versteuerter Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Zinsen/Dividende haben keine Haltefrist, da sie nicht §23 EStG sind.
2.) Wallet Trennung ermöglicht genauere Zuordnung nach FIFO (Tradingwallet, HODL Wallet). Dann stellen sich diese Fragen nicht. Haltefrist wird nicht verlängert (1 Seite zurück blättern sowie #1 in diesem Faden)
3.) Ist kein gewerbliches Einkommen.

member
Activity: 350
Merit: 11
August 16, 2019, 08:28:31 AM
Hallo eine Frage zu shitcoins die man bei einen ICO gekauft, die coins wurden auf keine Börse gehandelt kann man das als 0 wert eintragen, als verlust angeben oder  muss man  steuer Komplet bezahlen da der preis von ETH gestiegen ist, als ich investiert habe?
Also Steuer musst du darauf nicht zahlen, hast ja keinen Gewinn gemacht. Als Verlust kannst du es nur gegenrechnen, wenn du die Shitcoins weniger als ein Jahr besitzt und dann verkäufst (muss nicht über eine Börse laufen, geht auch direkt peer to peer.)

Der Preis von ETH ist auf dein ICO-Investment bezogen nicht relevant, solltest du allerdings das Ethereum vor deinem Investment weniger als 1 Jahr gehalten haben und es im Wert stark gestiegen sein, dann wäre das ggf. steuerlich relevant.
Beispiel: 1 Ethereum für 100$ im Dezember 2018 gekauft, 3 Monate später (im  Februar 2019) die Shitcoins im ICO mit diesem Ethereum gekauft. Ethereum war dann 800$ wert und du hast einen Gewinn von 700$ gemacht. Die 700$ müssten versteuert werden. Allerdings kannst du wie gesagt Verluste gegenrechnen, wenn du die Shitcoins innerhalb eines Jahres wieder verkaufst.
Steuern musst du zudem nur zahlen, wenn du über die Freigrenze von 600€ pro Jahr für private Veräußerungsgeschäfte kommst.

Solltest du das Ethereum davor über 1 Jahr gehalten haben oder es im Wert nicht gestiegen sein, fällt so oder so keine Steuer an.  Smiley
Danke für die antwort, von der peer to peer regelung wuste ich nicht. Es ist leider über 1 Jahr=)
newbie
Activity: 13
Merit: 1
August 16, 2019, 07:39:34 AM
Hallo zusammen,

nach vielem Lesen hier im Forum konnten mir schon viele Fragen beantwortet werden. Danke schon mal an alle die ihr Wissen hier teilen!
Allerdings habe ich zu meinem Fall noch nichts finden können.

Beispiel:

Ich habe über Fiat 0,1 BTC gekauft. Einen Tag später habe ich 0,2 BTC gesendet bekommen. (Versender war ein Unternehmen, bei dem ich Guthaben hatte, welches ich damals dort aufgeladen hatte. Sie haben mir mein Guthaben als BTC auf meine Wallet überwiesen)

1)
Somit bin ich dann im Besitz von 0,3 BTC. Diese habe ich nun an Getnode verliehen. Hier bekomme ich Dividende/Zinsen ausgezahlt. Sind diese als Kapitalertrag oder als Sonstiges Einkünfte zu versteuern?
Diese werden mir 14-tägig als BTC auf meine Wallet überwiesen. Kann ich diese sammeln und dann gebündelt verkaufen, wenn der Kurs gut steht oder sollte ich sie sofort verkaufen, weil der Tageskurs zählt, an denen ich sie erhalten habe? Sollte ich sie sammeln können, zählt dann auch die 1 Jahr Haltefrist?

2)
Jetzt habe ich aber evtl. noch Lust weitere BTC zu kaufen, welche ich nicht an Getnode verleihe, sondern halten möchte.
Beispiel: Ich kaufe einen weiteren (1) BTC. Diesen halte ich 1 Jahr und verkaufe ihn dann. Ist dann der gesamte Gewinn vom BTC steuerfrei oder nur 0,7 BTC, da der verliehene als FiFo mitberechnet wir (auch wenn noch verliehen), welcher aber durch die Leihe auf eine Haltefrist von 10 Jahren verlängert wurde.

3)
Getnode arbeitet ja mit Masternodes und schöpft Gewinne daraus, die sie auf die Pool-Teilnehmer aufteilen. Muss ich das als gewerbliches Einkommen dann zählen? Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre das bei Masternodes so, wenn ich die selber betreiben würde. Bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.

Ich freue mich über Unterstützung Smiley

Danke und Grüße,
joshy

JL0
full member
Activity: 817
Merit: 158
Bitcoin the Digital Gold
August 16, 2019, 07:34:17 AM
Ich muss dem Finanzamt Nachweise einreichen und bin mir nicht sicher welchen Teil vom Steuerreport ich dem Finanzamt zuschicken könnte ? Würde es ausreichen wenn ich die Seiten : Tax Declaration Export und Capital Gains Report zuschicke ? Würde mich auf eine Antwort freuen  Grin
legendary
Activity: 2688
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
August 16, 2019, 01:37:10 AM
Beispiel: 1 Ethereum für 100$ im Dezember 2018 gekauft, 3 Monate später (im  Februar 2019) die Shitcoins im ICO mit diesem Ethereum gekauft. Ethereum war dann 800$ wert und du hast einen Gewinn von 700$ gemacht. Die 700$ müssten versteuert werden. Allerdings kannst du wie gesagt Verluste gegenrechnen, wenn du die Shitcoins innerhalb eines Jahres wieder verkaufst.

....alles so korrekt. Kleiner Zusatz (und dann ist es auch vollständig erläutert  Wink): Wenn wie im Beispiel  ETH im Feb. 2019 aber auf 15$ fällt, dann kann dieser Verlust von 85$  steuerlich geltend gemacht werden.
legendary
Activity: 2226
Merit: 6947
Currently not much available - see my websitelink
August 15, 2019, 06:55:33 PM
Hallo eine Frage zu shitcoins die man bei einen ICO gekauft, die coins wurden auf keine Börse gehandelt kann man das als 0 wert eintragen, als verlust angeben oder  muss man  steuer Komplet bezahlen da der preis von ETH gestiegen ist, als ich investiert habe?
Also Steuer musst du darauf nicht zahlen, hast ja keinen Gewinn gemacht. Als Verlust kannst du es nur gegenrechnen, wenn du die Shitcoins weniger als ein Jahr besitzt und dann verkäufst (muss nicht über eine Börse laufen, geht auch direkt peer to peer.)

Der Preis von ETH ist auf dein ICO-Investment bezogen nicht relevant, solltest du allerdings das Ethereum vor deinem Investment weniger als 1 Jahr gehalten haben und es im Wert stark gestiegen sein, dann wäre das ggf. steuerlich relevant.
Beispiel: 1 Ethereum für 100$ im Dezember 2018 gekauft, 3 Monate später (im  Februar 2019) die Shitcoins im ICO mit diesem Ethereum gekauft. Ethereum war dann 800$ wert und du hast einen Gewinn von 700$ gemacht. Die 700$ müssten versteuert werden. Allerdings kannst du wie gesagt Verluste gegenrechnen, wenn du die Shitcoins innerhalb eines Jahres wieder verkaufst.
Steuern musst du zudem nur zahlen, wenn du über die Freigrenze von 600€ pro Jahr für private Veräußerungsgeschäfte kommst.

Solltest du das Ethereum davor über 1 Jahr gehalten haben oder es im Wert nicht gestiegen sein, fällt so oder so keine Steuer an.  Smiley
hero member
Activity: 1022
Merit: 683
Love is the answer
August 15, 2019, 12:28:40 PM
Manchmal will man einfach nur beruhigt werden um nicht dauernd mit der Angst zu leben, und irgendwie hat sich da was angestaut, sodass der Post von mir notwendig war. Man lässt sich halt von allem verrückt machen, wenn es um's eigene Geld geht.

Auch entspräche es überhaupt nicht meinem Selbstbild wenn ich, z.b. mit Unterwäsche zuhause tradend am PC sitzend, plötzlich ein Gewerbe wäre. Das wäre an Absurdität nicht zu überbieten.

Ja, kann das voll verstehen, was du meinst. Leider sind auch viele irreführende Informationen im Internet dazu und dadurch gibt es immer wieder FUD, dass etwas gewerblich sei, obwohl es das nicht ist. Die Kleidung spielt da aber keine Rolle, wenn du jetzt in Unterwäsche für die halbe Stadt tradest, in der du wohnst, wäre es schon gewerblich, da in dem Fall auf fremde Rechnung getradet wird. Wie viele das dann wahrnehmen würden, wäre ein andere Frage.  Cheesy
Könntest den Laden dann ja "Short-Trading" nennen.

Aber du tradest ja nur privat (und nicht in Unterwäsche).  Cheesy

Sehr schön, trifft ziemlich genau mein Humor-Zentrum Cheesy

Btw. fänd´ ich es schön, wenn hier mal die eine oder andere Info zu erlassenden Bescheiden aus 2018 (wo ja viele von uns wohl Verluste vermeldet haben) zu sehen.

Ich selbst habe erst Mitte Juli abgegeben und warte noch auf Antwort Smiley
member
Activity: 350
Merit: 11
August 15, 2019, 12:20:12 PM
Hallo eine Frage zu shitcoins die man bei einen ICO gekauft, die coins wurden auf keine Börse gehandelt kann man das als 0 wert eintragen, als verlust angeben oder  muss man  steuer Komplet bezahlen da der preis von ETH gestiegen ist, als ich investiert habe?
legendary
Activity: 2226
Merit: 6947
Currently not much available - see my websitelink
August 11, 2019, 03:44:27 PM

Ok danke für die Einschätzung.

Ich war ja auch deswegen stutzig weil das LEverage Trading mit Platformen wie Bybit und andere schon in der Normalität angekommen ist (ich kenne keine Exchange bei der das nicht angeboten wird), genauso wie PC oder professionelle Büroausstattung (die auch jeder hat), sodass das kein Kriterium für Gewerblichkeit sein kann. Und dass dann eben größere Summen in der Steuererklärung stehen werden, ist eben die Konsequenz davon.
Eben.


Manchmal will man einfach nur beruhigt werden um nicht dauernd mit der Angst zu leben, und irgendwie hat sich da was angestaut, sodass der Post von mir notwendig war. Man lässt sich halt von allem verrückt machen, wenn es um's eigene Geld geht.

Auch entspräche es überhaupt nicht meinem Selbstbild wenn ich, z.b. mit Unterwäsche zuhause tradend am PC sitzend, plötzlich ein Gewerbe wäre. Das wäre an Absurdität nicht zu überbieten.
Ja, kann das voll verstehen, was du meinst. Leider sind auch viele irreführende Informationen im Internet dazu und dadurch gibt es immer wieder FUD, dass etwas gewerblich sei, obwohl es das nicht ist. Die Kleidung spielt da aber keine Rolle, wenn du jetzt in Unterwäsche für die halbe Stadt tradest, in der du wohnst, wäre es schon gewerblich, da in dem Fall auf fremde Rechnung getradet wird. Wie viele das dann wahrnehmen würden, wäre ein andere Frage.  Cheesy
Könntest den Laden dann ja "Short-Trading" nennen.

Aber du tradest ja nur privat (und nicht in Unterwäsche).  Cheesy
full member
Activity: 242
Merit: 102
August 11, 2019, 08:07:10 AM
Sehr interessanter Artikel auch nochmal zum Thema Vollzugsdefizit!

Sehr philosophisch geschrieben  Roll Eyes
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wieso die dort zitierte Rechtsfrage "Fällt das Weiterverkaufen von Veranstaltungstickets in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (im konkreten Fall handelt es sich um zwei Tickets für das Finale der UEFA-Champions League 2015 in Berlin" (BFH  - IX R 10/18) eine steuerliche Implikationen im Bereich von BTC hervorruft.
Es handelt sich ja nur um eine Nebenbemerkung, die ich auch nicht verstehe, warum das Gericht darauf überhaupt Bezug nimmt, denn es hat ja mit der eigentlichen Rechtsfrage nichts zu tun. Scheint wohl eher was persönliches zu sein....irgendwer vom Gericht mag wohl Bitcoin  Roll Eyes


P.S. Setze mal den zitierten Text in quotes.


So philosophisch kann es nicht sein, da mein Steuerberater mich darauf aufmerksam gemacht hat! Er hatte in einem Steuerberater-Magazin einen Artikel entdeckt mit der Überschrift "Steuern auf Bitcoin verfassungswidrig?".
Er meinte ich soll meine Krypto-Steuern bezahlen, aber alles unter Vorbehalt der Prüfung vor dem BFH!

Das ein strukturelles Vollzugsdefizit besteht ist auch nicht aus der Luft gegriffen, das gleiche gab es wohl auch schon mal beim Aktienhandel in Deutschland!

Vollzugsdefizit: Der Staat hat eine Pflicht für eine Überwachung der Geldflüsse und damit gleichmäßige Besteuerung als Gleichheitsprinzip gem. Art 3 GG zu sorgen  (s. BVerfG, 09.03.2004 – 2 BvL 17/02 “Vollzugsdefizit”). Dies ist ein wesentliches Argument für eine staatliche Überwachung der Bitcoingeschäfte, da bei Ungleichbehandlung der Staat seinen Besteuerungsanspruch bei Spekulationsgeschäften verlieren könnte.
Pages:
Jump to: