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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 63. (Read 1137340 times)

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August 16, 2019, 01:37:10 AM
Beispiel: 1 Ethereum für 100$ im Dezember 2018 gekauft, 3 Monate später (im  Februar 2019) die Shitcoins im ICO mit diesem Ethereum gekauft. Ethereum war dann 800$ wert und du hast einen Gewinn von 700$ gemacht. Die 700$ müssten versteuert werden. Allerdings kannst du wie gesagt Verluste gegenrechnen, wenn du die Shitcoins innerhalb eines Jahres wieder verkaufst.

....alles so korrekt. Kleiner Zusatz (und dann ist es auch vollständig erläutert  Wink): Wenn wie im Beispiel  ETH im Feb. 2019 aber auf 15$ fällt, dann kann dieser Verlust von 85$  steuerlich geltend gemacht werden.
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August 15, 2019, 06:55:33 PM
Hallo eine Frage zu shitcoins die man bei einen ICO gekauft, die coins wurden auf keine Börse gehandelt kann man das als 0 wert eintragen, als verlust angeben oder  muss man  steuer Komplet bezahlen da der preis von ETH gestiegen ist, als ich investiert habe?
Also Steuer musst du darauf nicht zahlen, hast ja keinen Gewinn gemacht. Als Verlust kannst du es nur gegenrechnen, wenn du die Shitcoins weniger als ein Jahr besitzt und dann verkäufst (muss nicht über eine Börse laufen, geht auch direkt peer to peer.)

Der Preis von ETH ist auf dein ICO-Investment bezogen nicht relevant, solltest du allerdings das Ethereum vor deinem Investment weniger als 1 Jahr gehalten haben und es im Wert stark gestiegen sein, dann wäre das ggf. steuerlich relevant.
Beispiel: 1 Ethereum für 100$ im Dezember 2018 gekauft, 3 Monate später (im  Februar 2019) die Shitcoins im ICO mit diesem Ethereum gekauft. Ethereum war dann 800$ wert und du hast einen Gewinn von 700$ gemacht. Die 700$ müssten versteuert werden. Allerdings kannst du wie gesagt Verluste gegenrechnen, wenn du die Shitcoins innerhalb eines Jahres wieder verkaufst.
Steuern musst du zudem nur zahlen, wenn du über die Freigrenze von 600€ pro Jahr für private Veräußerungsgeschäfte kommst.

Solltest du das Ethereum davor über 1 Jahr gehalten haben oder es im Wert nicht gestiegen sein, fällt so oder so keine Steuer an.  Smiley
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August 15, 2019, 12:28:40 PM
Manchmal will man einfach nur beruhigt werden um nicht dauernd mit der Angst zu leben, und irgendwie hat sich da was angestaut, sodass der Post von mir notwendig war. Man lässt sich halt von allem verrückt machen, wenn es um's eigene Geld geht.

Auch entspräche es überhaupt nicht meinem Selbstbild wenn ich, z.b. mit Unterwäsche zuhause tradend am PC sitzend, plötzlich ein Gewerbe wäre. Das wäre an Absurdität nicht zu überbieten.

Ja, kann das voll verstehen, was du meinst. Leider sind auch viele irreführende Informationen im Internet dazu und dadurch gibt es immer wieder FUD, dass etwas gewerblich sei, obwohl es das nicht ist. Die Kleidung spielt da aber keine Rolle, wenn du jetzt in Unterwäsche für die halbe Stadt tradest, in der du wohnst, wäre es schon gewerblich, da in dem Fall auf fremde Rechnung getradet wird. Wie viele das dann wahrnehmen würden, wäre ein andere Frage.  Cheesy
Könntest den Laden dann ja "Short-Trading" nennen.

Aber du tradest ja nur privat (und nicht in Unterwäsche).  Cheesy

Sehr schön, trifft ziemlich genau mein Humor-Zentrum Cheesy

Btw. fänd´ ich es schön, wenn hier mal die eine oder andere Info zu erlassenden Bescheiden aus 2018 (wo ja viele von uns wohl Verluste vermeldet haben) zu sehen.

Ich selbst habe erst Mitte Juli abgegeben und warte noch auf Antwort Smiley
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August 15, 2019, 12:20:12 PM
Hallo eine Frage zu shitcoins die man bei einen ICO gekauft, die coins wurden auf keine Börse gehandelt kann man das als 0 wert eintragen, als verlust angeben oder  muss man  steuer Komplet bezahlen da der preis von ETH gestiegen ist, als ich investiert habe?
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August 11, 2019, 03:44:27 PM

Ok danke für die Einschätzung.

Ich war ja auch deswegen stutzig weil das LEverage Trading mit Platformen wie Bybit und andere schon in der Normalität angekommen ist (ich kenne keine Exchange bei der das nicht angeboten wird), genauso wie PC oder professionelle Büroausstattung (die auch jeder hat), sodass das kein Kriterium für Gewerblichkeit sein kann. Und dass dann eben größere Summen in der Steuererklärung stehen werden, ist eben die Konsequenz davon.
Eben.


Manchmal will man einfach nur beruhigt werden um nicht dauernd mit der Angst zu leben, und irgendwie hat sich da was angestaut, sodass der Post von mir notwendig war. Man lässt sich halt von allem verrückt machen, wenn es um's eigene Geld geht.

Auch entspräche es überhaupt nicht meinem Selbstbild wenn ich, z.b. mit Unterwäsche zuhause tradend am PC sitzend, plötzlich ein Gewerbe wäre. Das wäre an Absurdität nicht zu überbieten.
Ja, kann das voll verstehen, was du meinst. Leider sind auch viele irreführende Informationen im Internet dazu und dadurch gibt es immer wieder FUD, dass etwas gewerblich sei, obwohl es das nicht ist. Die Kleidung spielt da aber keine Rolle, wenn du jetzt in Unterwäsche für die halbe Stadt tradest, in der du wohnst, wäre es schon gewerblich, da in dem Fall auf fremde Rechnung getradet wird. Wie viele das dann wahrnehmen würden, wäre ein andere Frage.  Cheesy
Könntest den Laden dann ja "Short-Trading" nennen.

Aber du tradest ja nur privat (und nicht in Unterwäsche).  Cheesy
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August 11, 2019, 08:07:10 AM
Sehr interessanter Artikel auch nochmal zum Thema Vollzugsdefizit!

Sehr philosophisch geschrieben  Roll Eyes
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wieso die dort zitierte Rechtsfrage "Fällt das Weiterverkaufen von Veranstaltungstickets in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (im konkreten Fall handelt es sich um zwei Tickets für das Finale der UEFA-Champions League 2015 in Berlin" (BFH  - IX R 10/18) eine steuerliche Implikationen im Bereich von BTC hervorruft.
Es handelt sich ja nur um eine Nebenbemerkung, die ich auch nicht verstehe, warum das Gericht darauf überhaupt Bezug nimmt, denn es hat ja mit der eigentlichen Rechtsfrage nichts zu tun. Scheint wohl eher was persönliches zu sein....irgendwer vom Gericht mag wohl Bitcoin  Roll Eyes


P.S. Setze mal den zitierten Text in quotes.


So philosophisch kann es nicht sein, da mein Steuerberater mich darauf aufmerksam gemacht hat! Er hatte in einem Steuerberater-Magazin einen Artikel entdeckt mit der Überschrift "Steuern auf Bitcoin verfassungswidrig?".
Er meinte ich soll meine Krypto-Steuern bezahlen, aber alles unter Vorbehalt der Prüfung vor dem BFH!

Das ein strukturelles Vollzugsdefizit besteht ist auch nicht aus der Luft gegriffen, das gleiche gab es wohl auch schon mal beim Aktienhandel in Deutschland!

Vollzugsdefizit: Der Staat hat eine Pflicht für eine Überwachung der Geldflüsse und damit gleichmäßige Besteuerung als Gleichheitsprinzip gem. Art 3 GG zu sorgen  (s. BVerfG, 09.03.2004 – 2 BvL 17/02 “Vollzugsdefizit”). Dies ist ein wesentliches Argument für eine staatliche Überwachung der Bitcoingeschäfte, da bei Ungleichbehandlung der Staat seinen Besteuerungsanspruch bei Spekulationsgeschäften verlieren könnte.
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August 11, 2019, 07:41:01 AM

Ok danke für die Einschätzung.

Ich war ja auch deswegen stutzig weil das LEverage Trading mit Platformen wie Bybit und andere schon in der Normalität angekommen ist (ich kenne keine Exchange bei der das nicht angeboten wird), genauso wie PC oder professionelle Büroausstattung (die auch jeder hat), sodass das kein Kriterium für Gewerblichkeit sein kann. Und dass dann eben größere Summen in der Steuererklärung stehen werden, ist eben die Konsequenz davon.

Manchmal will man einfach nur beruhigt werden um nicht dauernd mit der Angst zu leben, und irgendwie hat sich da was angestaut, sodass der Post von mir notwendig war. Man lässt sich halt von allem verrückt machen, wenn es um's eigene Geld geht.

Auch entspräche es überhaupt nicht meinem Selbstbild wenn ich, z.b. mit Unterwäsche zuhause tradend am PC sitzend, plötzlich ein Gewerbe wäre. Das wäre an Absurdität nicht zu überbieten.

Wenn das FA mal kommen sollte mit sowas, werde ich am Ende nicht vor Gerichten halt machen. Und wenn es nötig ist eben mit Spenden von der Community.

Danke Smiley
tyz
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August 11, 2019, 07:17:48 AM
Hallo ich habe paar fragen zu fifo.
1 ich hatte mir EHT gekauft hatte damit trades gemaht auf Etherdelta wie bestimme ich den preis in € z. B. 18.02.2018?
Hatte auch alle trade exportirt und bei cointracking info hochgeladen und der spuckt mir aus das die tokens 349.6 BTC wert sind wo die auf Etherdelta 0 kosten deswegen will ich das alles in exel machen um 100% sicher zu sein.
2 nach welche Börse soll ich den kurs beschtimmen an manichen tagen wahren kursschwankungen von BTC um 1-10%
Wenn jemand mir Vorschläge mit fertigen Tabellen vorschlagen kann würde ich mich freuen.
Was ich gefunden hebe https://bitcointalksearch.org/topic/fifolifo-rechner-mit-haltedauer-als-excel-add-in-5118829 leider kein download und der User war lange nicht online

1) Nutze mal bitte eine Rechtschreibkorrektur oder ganz klassisch einen Duden. Dein Text ist unangenehm zu lesen.

2) Wenn du ETH meinst und der jeweilige ERC20 auf bspw. Coingecko oder Coinmarketcap gelistet ist, dann kannst du den Euro bzw. Dollar-Preis von dort beziehen. Es gibt keinen allgemeingültigen Bitcoinpreis deshalb würde ich dem Finanzamt immer die Quelle angeben von der du die Preise hast. Sollte natürlich schon eine etabliertere Quelle sein. Dann liegt es am Finanzamt diese zu akzeptieren.

3) Cointracking spukt manchmal sehr komische Ergebnisse aus. Deshalb würde ich Daten von dort nur als grobe Indikation nehmen, und alles selbst nochmal prüfen und aufbereiten bzw. noch besser einen Steuerberater hinzuziehen. Niemals einen Bericht von Cointracking direkt an das FA schicken. Nichtsdestotrotz könnten die 349.6 BTC ja auch stimmen. Wenn du viel kurzfristig getradet hast, dann sind alle Trades steuerlich relevant und könnten im Gesamtwert vielleicht hinkommen. Dazu müsstest du aber weitere Infos liefern.

Update zu Cointracking:
Quote
Haftungsausschluss: Die auf CoinTracking enthaltenen Angaben dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken. Sie sind nicht dazu bestimmt einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Investmentberater oder Buchhalter zu ersetzen. Sie sollten in jedem Fall einen professionellen Steuerberater aufsuchen. Die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern.
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August 11, 2019, 06:57:23 AM
Hallo ich habe paar fragen zu fifo.
1 ich hatte mir ETH gekauft hatte damit trades gemaht auf Etherdelta wie bestimme ich den preis in € z. B. 18.02.2018?
Hatte auch alle trade exportirt und bei cointracking info hochgeladen und der spuckt mir aus das die tokens 349.6 BTC wert sind wo die auf Etherdelta 0 kosten deswegen will ich das alles in exel machen um 100% sicher zu sein.
2 nach welche Börse soll ich den kurs beschtimmen an manichen tagen wahren kursschwankungen von BTC um 1-10%
Wenn jemand mir Vorschläge mit fertigen Tabellen vorschlagen kann würde ich mich freuen.
Was ich gefunden hebe https://bitcointalksearch.org/topic/fifolifo-rechner-mit-haltedauer-als-excel-add-in-5118829 leider kein download und der User war lange nicht online
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August 10, 2019, 07:57:13 PM
Hab mal ne frage zu margin trading (leverage)

Weil da handelt man ja mit FREMDKAPITAL und es sind normalerweise größere Beträge (die das FA in der Steuererklärung sieht) als man normalerweile auf einer Exchange so liegen hat...

Ist das gewerblich??

Ok, könnte das FA auch nur als Zockerei sehen (hoffentlich).

Wäre ziemlich blöd für mich wenn die das als Gewerbe sehen, weil hab nen normalen job und verwalte nur mein privates Vermögen, ja und ich zock auch mal gerne.

Wenn das als doch als Gewerbe gilt (hoffe nicht), dann frage ich mich wie ich nur einen Teil meiner Coins als Betriebsvermögen deklarierere? (welcher Betrieb, LOL)

Es geht mir einzig und allein um die 1 Jahres Haltefrist, wonach keine Steuern anfallen, wenn es privat, wie ich es in meinem Fall glaube, ist.

Danke Smiley

EDIT: hier heißt es, dass der Einsatz von Fremdmitteln/Leverage ein Indiz für Gewerblichkeit ist:

https://www.ifa-deutschland.de/app/download/10085961/Vortrag+7.+YIN+-+Steuerfragen+von+Kryptow%C3%A4hrungen.pdf
Hmm, das könnte ich mir nur schwer vorstellen, das sowas als gewerblich eingestuft wird.

Mit Sicherheit gewerblich wäre, wenn du für andere Leute mit deren Geld tradest (auf deren Rechnung). Das machst du ja nicht, du tradest nur für dich, auch wenn es mit Hebelwirkung ist (du kannst mehr Geld bewegen, also du eigentlich dort hinterlegt hast). Das ist auch beim CFD-Trading (Differenzkontrakte) der Fall mit Hebeln von bis zu 200 des selbst hinterlegten Geldes. Das ist ebenfalls nicht gewerblich sofern du nur für dich tradest. Da es beim CFD-Trading definitiv so gehandhabt wird, würde ich die Analogie zu Crypto-Trading auf einer Crypto-Börse als sehr naheliegend sehen.

Ich weiß auch nicht, inwiefern alle Punkte in dem von dir verlinkten PDF erfüllt sein müssen bzw. habe ich selbst mal nach "Leverage Trading gewerblich" gegoogelt und da kam nix.

CryptoTax schreibt folgendes dazu, was sich ebenfalls mit meiner Ansicht deckt:


Quote
Das es für Kryptowährungen noch kein entscheidendes Urteil oder Schreiben gibt, wann das Trading von Bitcoin und anderen Kryptowährungen gewerblich einzustufen ist, wird die aktuelle Rechtsprechung über den Wertpapierhandel und Fremdwährungsgeschäfte analog für digitale Wirtschaftsgüter wie Bitcoin verwendet.

und weiter

Quote
Zusammenfassend lassen sich folgende Merkmale definieren, die unschädlich für Einkünften gemäß § 15 Einkommenssteuergesetz sind:

Unschädliche Merkmale beim Trading mit Kryptowährungen wie Bitcoin:

    Handel auf eigene Rechnung
    Handelsübliche Büroausstattung
    Vielzahl an Transaktionen
    Hohes Umsatzvolumen
    Fremdfinanzierter Handel

Schädliche Merkmale beim Trading mit Kryptowährungen wie Bitcoin

    Handel auf fremde Rechnung
    Kaufmännische Organisation
    Gesamtbild der Verhältnisse entspricht dem eines Wertpapierunternehmens oder eines Finanzunternehmens
Quelle: https://cryptotax.io/bitcoin-und-steuern/#Gewerbliches_Trading

Wie gesagt handelst du ja nicht auf fremde Rechnung (sondern nur für dich selbst) und nutzt das Tool (Hebel) lediglich genauso wie bei CFD (was vom Broker / der Börse angeboten wird) und was analog für den Handel mit Kryptowährungen gilt.


Aber bin auch absolut kein Fachmann dafür, daher: just my 2 satoshis, andere Meinungen sind gerne willkommen.

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August 10, 2019, 03:27:03 PM
Hab mal ne frage zu margin trading (leverage)

Weil da handelt man ja mit FREMDKAPITAL und es sind normalerweise größere Beträge (die das FA in der Steuererklärung sieht) als man normalerweile auf einer Exchange so liegen hat...

Ist das gewerblich??

Ok, könnte das FA auch nur als Zockerei sehen (hoffentlich).

Wäre ziemlich blöd für mich wenn die das als Gewerbe sehen, weil hab nen normalen job und verwalte nur mein privates Vermögen, ja und ich zock auch mal gerne.

Wenn das als doch als Gewerbe gilt (hoffe nicht), dann frage ich mich wie ich nur einen Teil meiner Coins als Betriebsvermögen deklarierere? (welcher Betrieb, LOL)

Es geht mir einzig und allein um die 1 Jahres Haltefrist, wonach keine Steuern anfallen, wenn es privat, wie ich es in meinem Fall glaube, ist.

Danke Smiley

EDIT: hier heißt es, dass der Einsatz von Fremdmitteln/Leverage ein Indiz für Gewerblichkeit ist:

https://www.ifa-deutschland.de/app/download/10085961/Vortrag+7.+YIN+-+Steuerfragen+von+Kryptow%C3%A4hrungen.pdf
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August 07, 2019, 02:27:32 AM
Sehr interessanter Artikel auch nochmal zum Thema Vollzugsdefizit!

Sehr philosophisch geschrieben  Roll Eyes
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wieso die dort zitierte Rechtsfrage "Fällt das Weiterverkaufen von Veranstaltungstickets in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (im konkreten Fall handelt es sich um zwei Tickets für das Finale der UEFA-Champions League 2015 in Berlin" (BFH  - IX R 10/18) eine steuerliche Implikationen im Bereich von BTC hervorruft.
Es handelt sich ja nur um eine Nebenbemerkung, die ich auch nicht verstehe, warum das Gericht darauf überhaupt Bezug nimmt, denn es hat ja mit der eigentlichen Rechtsfrage nichts zu tun. Scheint wohl eher was persönliches zu sein....irgendwer vom Gericht mag wohl Bitcoin  Roll Eyes


P.S. Setze mal den zitierten Text in quotes.

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August 06, 2019, 09:41:01 AM
Sehr interessanter Artikel auch nochmal zum Thema Vollzugsdefizit!

https://www.btc-echo.de/bitcoin-steuer-spezial-alles-zu-privaten-veraeusserungsgewinnen/


"Vereinfacht ausgedrückt, wäre dies der Fall, wenn der Staat keine Regularien vorgesehen hat, für eine grundgesetzkonforme Besteuerung zu sorgen.

Dann wäre praktisch nur der Ehrliche der Dumme, weil er seine Krypto-Gewinne erklärte, die anderen müssten mit keinem oder nur einem sehr geringen Entdeckungsrisiko rechnen und kämen quasi unbesteuert davon."



Es liegt wohl ganz klar ein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Besteuerung von Kryptowährungen vor! Ich gehe locker davon aus, dass mindestens 90% aller Trader ihre Gewinne nicht angeben!
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August 03, 2019, 04:29:59 PM
Life-Hack für das Finanzamt: macht mal einen Airdrop von einem STO auf alle Bitcoin-Adressen!
Dann hat jeder, der BTC auf einer Börse hält, automatisch so einen Token, und die Börsen müssen euch (indirekt) mitteilen, wer wieviele BTC bei ihnen hat Cool

Made my day! Danke dafür  Grin
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July 21, 2019, 12:52:04 PM
Bezüglich Bitcoin & die Steuer gibt es einen interessanten Beitrag auf t3n, allerdings ist der Inhalt nur gegen ein stattliches Entgelt erhältlich...

Wenn aber dennoch jemand Lust hat: Krypto und Steuern: So bringst du Bitcoin und Co. in deine Steuererklärung 2018

Quote from: t3n
Folgende Punkte werden unter anderem behandelt:

- Wie sind Kryptowährungen per Gesetz definiert?
- Ab wann ist der An- und Verkauf gewerblich einzuordnen?
- Wann wird Umsatz- oder Einkommensteuer fällig?
- Gibt es Freigrenzen?
- Wann müssen Banken oder das Finanzamt in Kenntnis gesetzt werden?
- Welche Verbrauchsverfolgeverfahren kommen infrage?
- Wie ist mit Verlusten aus vergangenen Jahren umzugehen?
- Wie sind ICOs und STOs per Gesetz definiert?
- Was ist mit weiteren Sonderfällen wie Mining, Staking oder Lending?


Aber fragt sich natürlich, ob es das Geld auch wert ist, das meiste dürfte bereits bekannt sein beziehungsweise bei strittigen Punkten Auslegungssache.
qwk
donator
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Shitcoin Minimalist
July 18, 2019, 11:15:38 AM
Kann das FA eigentlich bei den Börsen unsere Trading Daten anfragen?und würden die Börsen diese daten rausgeben?
Ja. Und nein. Grin

Das FA kann natürlich überall anrufen und irgendwas fragen, nur ob da auch eine (sinnvolle) Antwort gegeben wird, steht auf einem anderen Blatt.
Die Börsen sind jedenfalls gegenüber dem FA nicht auskunftspflichtig, was einzelne Trades angeht, sondern in erster Linie einmal nur darüber, welche Personen bei ihnen Konten unterhalten.

Konkret bedeutet das, wenn das Finanzamt (aus welchem Grund auch immer) vermutet, dass du ein Konto bei einer Bank hast, darf das FA bei dieser Bank nachfragen, und erhält dann die Auskunft, welche Konten du dort seit wann hast.
Nun kann das FA dich auffordern, Kontoauszüge einzureichen, wobei du evtl. immer noch "kürzen" darfst, um irrelevante Informationen zu schwärzen etc.
Schließlich geht es das FA nichts an, für welche Pornoseiten du Abos abgeschlossen hast.
Erst, wenn du auch auf Verlangen des FA die Kontoauszüge nicht vorlegst, hat das FA das Recht, die Kontoauszüge direkt bei der Bank einzufordern, und dann muss die Bank diese auch liefern.

Quelle: https://www.lohi.de/steuertipps/aktuell/article/darf-das-finanzamt-einen-kontenabruf-durchfuehren.html


Anders dürfte es sich im Übrigen verhalten, wenn die Börse z.B. STOs o.ä. für ihre Kunden verwaltet.
Hier muss die Börse selbst wohl eine evtl. anfallende Kapitalertragsteuer abführen etc., und ist schon deshalb verpflichtet, von sich aus gewisse Informationen über ihre Kunden an das FA weiterzugeben.
Dafür ist also gar nicht erst eine Anfrage des FA notwendig.


Life-Hack für das Finanzamt: macht mal einen Airdrop von einem STO auf alle Bitcoin-Adressen!
Dann hat jeder, der BTC auf einer Börse hält, automatisch so einen Token, und die Börsen müssen euch (indirekt) mitteilen, wer wieviele BTC bei ihnen hat Cool
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July 16, 2019, 04:54:50 AM
Mir wurde grade mitgeteilt das es lt DStR 26/2019 unter neuen Gesichtspunkten nur in Euro Geschäfte wirklich steuerlich behandelt werden unter Umständen.

...

...ohne Gewähr!!

Bester Satz im ganzen Dokument: "Erst bei Wiedereintritt in die reale Welt,...."  Cheesy Cheesy
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