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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 66. (Read 1137336 times)

JL0
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Bitcoin the Digital Gold
June 15, 2019, 08:04:12 AM
Wie werden die Zinsen in der Steuererklärung angegeben.
a) als sonstige Erträge mit dem persönlichen Steuersatz
oder
b) als Kapitalerträge (25%)

Man sollte unterscheiden ob die Anlage Stable Coins (z.B.USDC; ...) und die Zinsen dann auch in Stable Coins ausgezahlt werden.
Die Anlage kann aber auch Bitcoin sein. Die Zinsen werden dann auch in Bitcoin ausgezahlt.
Gibt es da einen Unterschied, ob nun 25% oder persönlicher Steursatz?

Wenn persönlicher Steuersatz < Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer), dann als sonstige Erträge
Wenn persönlicher Steuersatz > Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer), dann als Kapitalersträge und Günstigerprüfung beantragen.

Erträge (in z.B. BTC) sind am Tag des Zuflusses in Euro umzurechnen und entsprechend zu versteuern.
Gibt es bei Zinsen einen Freibetrag ? Laut meinem Steuerberater gibt es einen Freibetrag für Zinsen in Höhe von 801 Euro.
Jaein. Wenn du Zinsen von deiner Bank erhälst, dann gibt es diese 801€ - Grenze.

In wie weit die Krypto-"Zinsen" da mit reinzählen, würde ich ihn aber nochmal fragen Wink
Vielen Dank werde ich machen  Grin
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June 14, 2019, 12:38:16 PM
Also ich lege es ja schon fest, wo ich es in der Steuerklärung eintrage.
Na, dann wähle doch einfach die für Dich günstigere Variante.
Wenn das FA dann mit Deiner Wahl nicht einverstanden ist, merkste das noch früh genug.  Wink
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June 14, 2019, 12:33:28 PM
Also ich lege es ja schon fest, wo ich es in der Steuerklärung eintrage.

Und was sucht da FA in der Regel aus?
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June 14, 2019, 08:56:46 AM
In der FAQ steht aber nicht eindeutig, ob nun
a) als sonstige Einnahmen (persönl. Steuersatz)
b) als Kapitalerträge (25% und Sparerfreibetrag)
anzusetzen ist!!!

Das Lesen der FAQ war ja auch nicht darauf bezogen.  Wink

Zu deiner Frage ob a.) oder b.):
nicht du es "aussuchst", sondern das FA. Ein Widersrpuch ist innerhalb der Widerspruchsfrist möglich.
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June 14, 2019, 08:18:33 AM
dann frag doch einen Steuerberater.
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June 14, 2019, 08:09:33 AM
In der FAQ steht aber nicht eindeutig, ob nun
a) als sonstige Einnahmen (persönl. Steuersatz)
b) als Kapitalerträge (25% und Sparerfreibetrag)
anzusetzen ist!!!
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June 14, 2019, 05:53:15 AM
Mir ist jetzt auch nicht klar.
Wie werden Zinszahlungen auf Krypto denn jetzt in der Steuererklärung angesetzt?
a) als sonstige Einnahmen (persönl. Steuersatz)
b) als Kapitalerträge (25% und Sparerfreibetrag)

Die Zinsen werden stets in der selben Kryptowährung gezahlt.
Gibt es da Unterschiede in der Versteuerung, ob es sich hier um hoch volatile Kryptos handelt oder um Stable Coins?


Lese dir bitte die FAQ durch.
Auf deine erste Frage habe ich doch schon geantwortet. Sogar 2x.
Der Steuer ist es *****egal, ob ein Asset hochvolatil ist oder nicht.
Lese dir bitte die FAQ durch.
newbie
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June 14, 2019, 04:41:47 AM
Mir ist jetzt auch nicht klar.
Wie werden Zinszahlungen auf Krypto denn jetzt in der Steuererklärung angesetzt?
a) als sonstige Einnahmen (persönl. Steuersatz)
b) als Kapitalerträge (25% und Sparerfreibetrag)

Die Zinsen werden stets in der selben Kryptowährung gezahlt.
Gibt es da Unterschiede in der Versteuerung, ob es sich hier um hoch volatile Kryptos handelt oder um Stable Coins?
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June 12, 2019, 01:15:30 PM
Wie werden die Zinsen in der Steuererklärung angegeben.
a) als sonstige Erträge mit dem persönlichen Steuersatz
oder
b) als Kapitalerträge (25%)

Man sollte unterscheiden ob die Anlage Stable Coins (z.B.USDC; ...) und die Zinsen dann auch in Stable Coins ausgezahlt werden.
Die Anlage kann aber auch Bitcoin sein. Die Zinsen werden dann auch in Bitcoin ausgezahlt.
Gibt es da einen Unterschied, ob nun 25% oder persönlicher Steursatz?

Wenn persönlicher Steuersatz < Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer), dann als sonstige Erträge
Wenn persönlicher Steuersatz > Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer), dann als Kapitalersträge und Günstigerprüfung beantragen.

Erträge (in z.B. BTC) sind am Tag des Zuflusses in Euro umzurechnen und entsprechend zu versteuern.
Gibt es bei Zinsen einen Freibetrag ? Laut meinem Steuerberater gibt es einen Freibetrag für Zinsen in Höhe von 801 Euro.

Jaein. Wenn du Zinsen von deiner Bank erhälst, dann gibt es diese 801€ - Grenze.

In wie weit die Krypto-"Zinsen" da mit reinzählen, würde ich ihn aber nochmal fragen Wink
JL0
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Bitcoin the Digital Gold
June 12, 2019, 11:03:31 AM
Wie werden die Zinsen in der Steuererklärung angegeben.
a) als sonstige Erträge mit dem persönlichen Steuersatz
oder
b) als Kapitalerträge (25%)

Man sollte unterscheiden ob die Anlage Stable Coins (z.B.USDC; ...) und die Zinsen dann auch in Stable Coins ausgezahlt werden.
Die Anlage kann aber auch Bitcoin sein. Die Zinsen werden dann auch in Bitcoin ausgezahlt.
Gibt es da einen Unterschied, ob nun 25% oder persönlicher Steursatz?

Wenn persönlicher Steuersatz < Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer), dann als sonstige Erträge
Wenn persönlicher Steuersatz > Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer), dann als Kapitalersträge und Günstigerprüfung beantragen.

Erträge (in z.B. BTC) sind am Tag des Zuflusses in Euro umzurechnen und entsprechend zu versteuern.
Gibt es bei Zinsen einen Freibetrag ? Laut meinem Steuerberater gibt es einen Freibetrag für Zinsen in Höhe von 801 Euro.
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June 12, 2019, 09:55:31 AM
Aha,

es wundert mich, dass man sich heraussuchen kann, ob die Zinsen als sonstige Erträge oder als Kapitalerträge angesetzt werden.
Ja, ist schon toll in Deutschland, gell?  Roll Eyes

Wenn dir klar ist was Günstigerprüfung bedeutet, solltest du wissen, das nicht du es "aussuchst", sondern das FA. Ein Widersrpuch ist innerhalb der Widerspruchsfrist möglich.
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June 12, 2019, 09:32:40 AM
Aha,

es wundert mich, dass man sich heraussuchen kann, ob die Zinsen als sonstige Erträge oder als Kapitalerträge angesetzt werden.
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June 12, 2019, 05:17:38 AM
Wie werden die Zinsen in der Steuererklärung angegeben.
a) als sonstige Erträge mit dem persönlichen Steuersatz
oder
b) als Kapitalerträge (25%)

Man sollte unterscheiden ob die Anlage Stable Coins (z.B.USDC; ...) und die Zinsen dann auch in Stable Coins ausgezahlt werden.
Die Anlage kann aber auch Bitcoin sein. Die Zinsen werden dann auch in Bitcoin ausgezahlt.
Gibt es da einen Unterschied, ob nun 25% oder persönlicher Steursatz?

Wenn persönlicher Steuersatz < Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer), dann als sonstige Erträge
Wenn persönlicher Steuersatz > Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer), dann als Kapitalersträge und Günstigerprüfung beantragen.

Erträge (in z.B. BTC) sind am Tag des Zuflusses in Euro umzurechnen und entsprechend zu versteuern.
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June 12, 2019, 04:35:48 AM
Ob du die Steuerfreiheit für die Coins selbst durch die Erzeugung von Zinsen verlierst, weiß ich leider auch nicht, wäre aber sehr interessant zu wissen. -> Heißt: Wird die 1 Jahresfrist auf 10 Jahre verlängert, dadurch das nach einem Jahr plötzlich Dividenden aus den Coins kommen?
Manchmal frage ich mich, wofür ich die FAQ schreibe, wenn dann hier im Thread doch immer wieder die selben Fragen gestellt werden? Roll Eyes
Eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre findet weder beim Verleihen von Bitcoins gegen Zinsen noch bei Altcoins mit Zinsen / Dividenden / Gas aus PoS / Staking statt.
Damit du stets die Chance hast darauf hinzuweisen.  Cheesy

Entschuldige, ich hatte in der Eile nicht geschaut. Ich gelobe Besserung.  Grin

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a) als sonstige Erträge mit dem persönlichen Steuersatz
oder
b) als Kapitalerträge (25%)

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Die Anlage kann aber auch Bitcoin sein. Die Zinsen werden dann auch in Bitcoin ausgezahlt.
Gibt es da einen Unterschied, ob nun 25% oder persönlicher Steursatz?
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June 11, 2019, 08:24:01 AM
Ob du die Steuerfreiheit für die Coins selbst durch die Erzeugung von Zinsen verlierst, weiß ich leider auch nicht, wäre aber sehr interessant zu wissen. -> Heißt: Wird die 1 Jahresfrist auf 10 Jahre verlängert, dadurch das nach einem Jahr plötzlich Dividenden aus den Coins kommen?
Manchmal frage ich mich, wofür ich die FAQ schreibe, wenn dann hier im Thread doch immer wieder die selben Fragen gestellt werden? Roll Eyes
Eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre findet weder beim Verleihen von Bitcoins gegen Zinsen noch bei Altcoins mit Zinsen / Dividenden / Gas aus PoS / Staking statt.
Damit du stets die Chance hast darauf hinzuweisen.  Cheesy

Entschuldige, ich hatte in der Eile nicht geschaut. Ich gelobe Besserung.  Grin
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June 11, 2019, 04:41:13 AM
Ob du die Steuerfreiheit für die Coins selbst durch die Erzeugung von Zinsen verlierst, weiß ich leider auch nicht, wäre aber sehr interessant zu wissen. -> Heißt: Wird die 1 Jahresfrist auf 10 Jahre verlängert, dadurch das nach einem Jahr plötzlich Dividenden aus den Coins kommen?
Manchmal frage ich mich, wofür ich die FAQ schreibe, wenn dann hier im Thread doch immer wieder die selben Fragen gestellt werden? Roll Eyes
Eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre findet weder beim Verleihen von Bitcoins gegen Zinsen noch bei Altcoins mit Zinsen / Dividenden / Gas aus PoS / Staking statt.
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June 11, 2019, 04:16:13 AM
Wie sieht die Besteuerung bei Celsius.network aus.
Man bekommt für die eingezahlten Coins Zinsen ausgezahlt.

Meine Auffassung:
Die Zinsen werden über Steuererklärung versteuert mit der Abgeltungssteuer.

Wie sieht es mit der Einzahlung von bereits steuerfreien Coins (Haltedauer bereits über 1 Jahr) aus. Nach meiner Auffassung bleibt die Steuerfreiheit weiterhin vorhanden. Ist das richtig?
Auf die Zinsen aus den "Älter als 1 Jahr Coins" fällt natürlich dennoch die Steuer an, da du ja Erträge erhälst.
Ob du die Steuerfreiheit für die Coins selbst durch die Erzeugung von Zinsen verlierst, weiß ich leider auch nicht, wäre aber sehr interessant zu wissen. -> Heißt: Wird die 1 Jahresfrist auf 10 Jahre verlängert, dadurch das nach einem Jahr plötzlich Dividenden aus den Coins kommen?
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June 10, 2019, 12:26:00 PM
Wie sieht die Besteuerung bei Celsius.network aus.
Man bekommt für die eingezahlten Coins Zinsen ausgezahlt.

Meine Auffassung:
Die Zinsen werden über Steuererklärung versteuert mit der Abgeltungssteuer.

Wie sieht es mit der Einzahlung von bereits steuerfreien Coins (Haltedauer bereits über 1 Jahr) aus. Nach meiner Auffassung bleibt die Steuerfreiheit weiterhin vorhanden. Ist das richtig?
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June 05, 2019, 07:22:23 AM
Wie würdet ihr denn in diesem Fall vorgehen?

Mit einem sogeannten Eigenbeleg kannst du nicht vorhandene Rechnungen versuchen gegenüber dem FA zu belegen. Google mal danach.
Das Verdienen der Bitcoins kann allerdings im entsprechenden Umfang auch zu einer anmeldungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit geführt haben. Abhängig von der Höhe könnten hier auch die Sozialkassen Forderungen stellen.

Damit du aber weißt, um welche Summen es hier überhaupt geht, musst du dich nun hinsetzen und alle deine Trades und Einnahmen nach Datum nacheinander aufdrösseln.

Mit den Softwares (wie ist überhaupt das Plral von Software?) von cointracking bzw. cryptotax kannst du alle deine Trade notfalls besser auflisten lassen.

Anhand der Walletadressen bzw. Tx kannst du feststellen, ob die Bitcoins von einer Börse gekommen sind oder aus deinen "Einnahmen".

Also erstmal alles auflisten und dann weißt du, um welche Summen es hier überhaupt geht. Verluste kannst du immer gegenrechnen! Im gleichen Kalenderjahr, rückwirkend und/oder Vortragend!

Vollkommene Zustimmung.

Was ich an deiner Stelle machen würde:

1. Steuerberater raussuchen und Termin in 2-4 Monaten vereinbaren (damit hätte ich schonmal einen "Beweis" dafür, dass das Problem erkannt & angegangen wurde.

2. Excel-Tabelle(n) erstellen alle BTC & Alts, die reingekommen sind reinpacken (mit möglichst vielen Infos, die ggf. später helfen können, wenn es undurchsichtig wird, also Datum, Tagesmittelwert in FIAT, Notiz wie bspw. BTC von Anbieter X für "Bounty").

3. Die CSV-Tabellen aller Trades in das Format (Spalten) bringen, wie deine andere Excel und peu-a-peu zusammenführen.

Räum Dir ca. 1 Std. / Tag für das Thema ein und mach Dich Stück für Stück dran.
Wenn du dir den Aufgabenberg stets als ganzen vorstellst, wirds anstrengend.
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June 05, 2019, 04:33:45 AM
Wie würdet ihr denn in diesem Fall vorgehen?

Mit einem sogeannten Eigenbeleg kannst du nicht vorhandene Rechnungen versuchen gegenüber dem FA zu belegen. Google mal danach.
Das Verdienen der Bitcoins kann allerdings im entsprechenden Umfang auch zu einer anmeldungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit geführt haben. Abhängig von der Höhe könnten hier auch die Sozialkassen Forderungen stellen.

Damit du aber weißt, um welche Summen es hier überhaupt geht, musst du dich nun hinsetzen und alle deine Trades und Einnahmen nach Datum nacheinander aufdrösseln.

Mit den Softwares (wie ist überhaupt das Plral von Software?) von cointracking bzw. cryptotax kannst du alle deine Trade notfalls besser auflisten lassen.

Anhand der Walletadressen bzw. Tx kannst du feststellen, ob die Bitcoins von einer Börse gekommen sind oder aus deinen "Einnahmen".

Also erstmal alles auflisten und dann weißt du, um welche Summen es hier überhaupt geht. Verluste kannst du immer gegenrechnen! Im gleichen Kalenderjahr, rückwirkend und/oder Vortragend!
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