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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 57. (Read 1143911 times)

newbie
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November 01, 2019, 03:03:46 PM
Und welcher Wert des BTC würde dann für die Berechnung genommen. Wieviel er Wert war wo er verschenkt oder vererbt wurde oder der Wert wo er verkauft und ausgezahlt wurde.
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November 01, 2019, 02:15:05 PM
Wie verhält sich das denn überhaupt wenn man einen Bitcoin geschenkt oder vererbt bekommt. Ist doch dann fast ähnlich, oder? Müsste man da denn Steuern drauf zahlen?
Dann sollte das normale Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gelten, bei dem deine Menge von 0,4BTC jedoch insignifikant ist. Da gelten dann Freigrenzen, die danach abhängen, wie gut man die Person kennt, die Sachen verschenkt / vererbt:


https://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/schenkungssteuer/

Persönlich würde ich das Ganze allerdings als gekauftes "Paket" betrachten, wo alles im Preis inbegriffen ist, also nichts vererbt bzw. verschenkt.

Und ja, wie immer ohne Gewähr, wird sind keine Steuerberater.  Wink
newbie
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November 01, 2019, 11:25:26 AM
Wie verhält sich das denn überhaupt wenn man einen Bitcoin geschenkt oder vererbt bekommt. Ist doch dann fast ähnlich, oder? Müsste man da denn Steuern drauf zahlen?
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November 01, 2019, 11:18:01 AM
Robert Naco, hmm, noch nie gehört... Nagut schade aber es war ein Versuch. Hät ja sein können das es jemand weiß.
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November 01, 2019, 07:49:42 AM
Ja es stimmt wirklich. Es klingt vielleicht etwas unglaubwürdig, ich weiß aber ich würde hier nicht fragen wenn es nicht stimmen würde. Ich habe den Rechner auf einem Flohmarkt gekauft. Der ältere Herr sagte mir das Ding würde nicht mehr funktionieren, piept wohl nur noch beim anschalten. Ich habe dann die Festplatte rausgebaut, angeschlossen und zack, die Platte lief noch und durch Zufall habe ich die Datei gefunden. Warum nicht auch mal Glück haben, nich Smiley
Nagut, dann glauben wir das mal und: Herzlichen Glückwunsch! Vielleicht krasen wir dann auch häufiger mal Flohmärkte ab Wink

Nagut, also verhält sich das dann genau so mit der Haltefrist (dem einen Jahr) wie wenn ich BTC gekauft hätte, okay.
Das könnte sein, aber ich würde es nicht als der Weisheit letzter Schluss hinnehmen (ohne 1miau die Kompetenz absprechen zu wollen, aber Steuerberater sind wir hier alle nicht).

Daher könnte auch ich nur meine Laienmeinung kundtun, in dem ich überlege, wie das FA diese 0.4BTC bewerten würde.
Da die Erträge/Verluste aus Kauf- und Verkauf von Kryptos unter "Private Veräusserungsgeschäfte" fallen, wie auch z.B. Gold, Silber, PKW usw., könnte ich mir genauso eine "Anschaffung zu 0,00€ Gegenwert, als auch eine Schenkung vorstellen.

Vielleicht kommst du der Antwort besser auf die Spur, wenn Robert Naco hier oder in der Telegram-Gruppe lesen & antworten würde.

Oder aber du rufst direkt mal bei einem Finanzamt an und stellst den Fall dort vor.
newbie
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November 01, 2019, 04:32:54 AM
Ja es stimmt wirklich. Es klingt vielleicht etwas unglaubwürdig, ich weiß aber ich würde hier nicht fragen wenn es nicht stimmen würde. Ich habe den Rechner auf einem Flohmarkt gekauft. Der ältere Herr sagte mir das Ding würde nicht mehr funktionieren, piept wohl nur noch beim anschalten. Ich habe dann die Festplatte rausgebaut, angeschlossen und zack, die Platte lief noch und durch Zufall habe ich die Datei gefunden. Warum nicht auch mal Glück haben, nich Smiley
Nagut, also verhält sich das dann genau so mit der Haltefrist (dem einen Jahr) wie wenn ich BTC gekauft hätte, okay. Falls ich jetzt aber nicht das Jahr abwarten will, oder kann Wink wie wäre es dann? Also wenn ich die 0,4 innhalb eines Jahres verkaufen würde, also z.B. in 10 Monaten. Dann hätte ich ihn ja bzw. dann wäre er 10 Monate und 2 Wochen in meinem Besitz. Müsste ich dann den Preis von dem Notebook nehmen und den Verkaufspreis von den 0,4 BTC und dann auf die Differenz Steuern zahlen. Oder wie läuft das dann?
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October 31, 2019, 05:43:42 PM
Hallo, kennt sich wer aus bzw. kann mir wer sagen wie es sich steuerlich verhält wenn man keinen Nachweis über den Kauf eines Bitcoins hat. Ich habe vor 2 Wochen ein Notebook gebraucht gekauft und habe jetzt 0,4 Bitcoin darauf gefunden. Jetzt ist es ja "noch nicht so viel wert" aber falls der Bitcoin wirklich einmal in in paar Jahren 100 oder 200 Tsd. Euro wert sein sollte, ich ihn verkaufe und mir dann das Geld auf mein Konto überweisen lasse habe ich keine Ahnung was dann die Bank macht. Könnt mir gut vorstellen das dann auch ne Meldung ans FA geht..., ja und dann. Dann wären ja die 0,4 BTC bei einem Kurs von 200 Tsd. 80 Tsd. Euro wert. Müsste ich dann da Steuern drauf bezahlen?
Also wenn du es gebraucht gekauft hast, würde ich mal den Verkäufer fragen, ob er die Bitcoins darauf nicht mehr braucht.  Cheesy
Vielleicht überlässt er dir ja als Dank für deinen Hinweis einen Teil davon.

Und du hast da wirklich 0,4BTC drauf gefunden, sind ja immerhin aktuell knapp 4k €? Wenn die Geschichte stimmt, wären die 0,4BTC nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei veräußerbar und damit nicht in einer Steuererklärung nachzuweisen.
newbie
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October 31, 2019, 04:22:08 PM
Hallo, kennt sich wer aus bzw. kann mir wer sagen wie es sich steuerlich verhält wenn man keinen Nachweis über den Kauf eines Bitcoins hat. Ich habe vor 2 Wochen ein Notebook gebraucht gekauft und habe jetzt 0,4 Bitcoin darauf gefunden. Jetzt ist es ja "noch nicht so viel wert" aber falls der Bitcoin wirklich einmal in in paar Jahren 100 oder 200 Tsd. Euro wert sein sollte, ich ihn verkaufe und mir dann das Geld auf mein Konto überweisen lasse habe ich keine Ahnung was dann die Bank macht. Könnt mir gut vorstellen das dann auch ne Meldung ans FA geht..., ja und dann. Dann wären ja die 0,4 BTC bei einem Kurs von 200 Tsd. 80 Tsd. Euro wert. Müsste ich dann da Steuern drauf bezahlen?
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October 29, 2019, 05:58:40 AM

Nunja, zum Thema "Steuern" steht da jetzt erstmal recht wenig (nix) drin (was nicht schon bekannt wäre).

Allerdings eine Aussage (die wenig verwundert) und dennoch zeigt, wie vehement die Regierungen sich gegen Konkurrenzwährungen zur Wehr setzen:

Quote
Aus Sicht der Bundesregierung wird sicherzustellen sein, dass sich Stable Coins nicht als Alternative zu staatlichen Währungen etablieren und damit die bestehende Währungsordnung in Frage stellen.
jr. member
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October 27, 2019, 01:57:39 PM
Hallo,

ich habe eine Frage zur Besteuerung. Angenommen jemand wäre nicht verheiratet, angestellt und Tradinggewinne privat zusätzlich. => Hohe Steuern.

Wenn derjenige aber eine Freundin hat, die auch ein Kind hat, also nicht verheiratet, damit keine gemeinsame steuerliche Veranlagung, kann das dann trotzdem legal gesplittet werden?

Es gibt ja den Steuerfreibetrag. Für eine Mutter (Studentin, kein Bafög mehr, ansonsten nur Kindergeld) gibt es ja den Steuerfreibetrag von aktuell 9000€ für 2018 und es gibt wohl auch noch einen Kinderfreibetrag aber der gilt wohl als ausgeschöpft wenn es Kindergeld gibt.(?) Das habe ich nicht so ganz verstanden.

Mal davon ausgehend, kann man die Steuerlast senken indem der Trader der Freundin ein paar tausend Euro oder Bitcoin schenkt, diese dann damit in einem neu eröffneten Exchangeaccount auf ihren Namen handelt und regelmäßig auf ihr Konto auszahlt.

Ist das irgendwie Steuerhinterziehung?

Gibt es bei der Schenkung etwas steuerlich zu beachten?

Welcher Freibetrag existiert denn mit dem Kinderfreibetrag wenn die Mutter auch Kindergeld erhält?

Gibt es ansonsten irgendwelche Risiken, z.B. dass die Krankenkasse plötzlich mehr Geld will oder irgendetwas in der Art? (Studenten zahlen eh schon fast 200€) (Dass Tradingrisiko mal außen vor gelassen.)

Danke,
Zyrio


Ich bin kein Steuerberater, gebe hier mal meine Meinung von mir.
Zum Kindergeld -> Keine Ahnung  Grin

Zu konkreten Fällen wird es hier von Leihen (wie mir) auch keine Steuerberatung geben, denn dafür ist die Berufsgruppe ja da (dazu brauchst du nichtmal einen Kryptoexperten für dein Beispiel) - also:
Auf jeden Fall sollte dieser hypotetische Fall bei einem Steuerberater vorher abgeklärt werden. Da kann man sich ein Ei legen, wenn man da versucht rumzutricksen.
Zumal man sich auf jeder Börse mitlerweile per KYC verifizieren muss und so eindeutig ist, wer was macht.

Ich gehe bei "Trading" mal von unterjährigem Handel aus und nicht von hodln >1 Jahr. Auch das solltest du dir genau überlegen
Verstehst du den Markt? Kannst du dir Verluste leisten etc.?

Soweit ich weiß, ist der Schenkungsfreibetrag für Ehegatten und auch eingetragene Lebenspartner 500.000€. Für nicht verheiratete sind es wie für nichtverwandte 20.000€.
Kann man hier nachlesen: https://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/schenkungssteuer/tabelle/#tabelle
Auch der Steuersatz ist für nicht verwandte höher - also Achtung.

Gegenfrage: Das der Mann im Beispiel Kryptos kauft, sie der Freundin schenkt, sie handelt und dann wieder auszahlt -> weniger Steuerhinterziehung - aber vielleicht ein Fall von Geldwäsche.
Ich gehe auch davon aus, dass der Mann UND die Freundin in ihrer Steuererklärung alles korrekt angeben.
 ... wieso kauft sie nicht gleich selbst? Kaufen ist doch kein steuerrelevanter Vorgang solang im gleichen Zug kein Tausch gegen andere Kryptos stattfindet (also ein Verkauf dieser hingegebenen Kryptos beim Tausch - z.B. Bitcoin gegen Ethereum).
Da kann die Freundin doch mit ihren Euro/Dollar doch auch selbst die Kryptos kaufen... oder verstehe ich deine Frage falsch?
Traden soll sie doch auch.

Wie du schon richtig erkannt hast, muss man dann schauen ob sie nicht aus irgendwelchen Freigrenzen und Freibeträgen rausfällt.

So wie ich das sehe, ist das grundsätzlich erstmal nicht verboten, was du beschrieben hast. Jedoch hast du nicht eindeutig beschrieben, was du wie in der Steuererklärung angeben willst und was du anrechnen willst, ist jedoch nicht eindeutig ob hier schon Steuerhinterziehung die Folge wäre -> Bitte zum Steuerberater!

Bei mir und meiner Ehefrau ist das ganz einfach geregelt: Ich habe meine Kryptos und sie ihre. Da wird nichts gemixt, geschenkt oder getauscht. Alles läuft auf separaten authentifizierten Konten.
So ist bei der Steuer auch alles für das Finanzamt offensichtlich und sollte es im Falle der gemeinsamen Veranlagung zusammenaddiert werden, ist das einfach möglich. - jeder hat seine Kryptos und es läuft auch nichts "zum Schein" über den anderen .... so hört sich dein Beispiel für mich nämlich an.
Bisher gab es deshalb weder Nachfragen noch Nachforderungen bei mir.

Es gibt zwar den ein oder anderen Trick seine Steuerlast zu senken, aber wenn du die Einkommenssteuer vermeiden willst (zumindest geht das noch solang die Kryptos as privates Veräußerungsgeschäft laufen), dann versuche doch einfach mit dem >1 Jahr Haltefrist zu arbeiten um gänzlich aus der Steuer rauszufallen.



Danke, das klingt doch schon gut. Ja, wenn es Probleme machen würde könnte die Freundin natürlich auch die Bitcoins kaufen. Und sie sollte natürlich auch den Tradingaccount selbst haben bzw verifizieren. Ist eh besser wenn sie im Fall der Fälle Nachweise über alles hätte. Es sollte ja schon im Freibetrag bleiben aber Finanzämter kommen auf die "besten" Ideen. Cheesy
hero member
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October 27, 2019, 11:58:34 AM
Hmm, ich denke ich habs verstanden, hoffe ich. Und wie ist das denn beim Mining. Wie würde das denn da laufen?

Komm schooon, ebenfalls just auf Seite 122 erwähnt Wink

Wie läuft es bei Prof of Stake Coins ab... Huh
POS Coins haben nichts mit der Haltefrist von 1 Jahr zu tun!
Ansonsten #1 in der FAQ:

Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf 10 Jahre.
a) Die "Dividenden" sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern.
b) Die "Dividenden" sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist eher unwahrscheinlich.
c) Die "Dividenden" sind analog zu Einnahmen aus Mining zu sehen. Versteuerung siehe unten.

Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
Eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre findet weder beim Verleihen von Bitcoins gegen Zinsen noch bei Altcoins mit Zinsen / Dividenden / Gas aus PoS / Staking statt. Dies ist zumindest der Konsens der allermeisten Steuerberater.
Es besteht prinzipiell dennoch ein minimales Restrisiko, dass dies in der Rechtsprechung anders gesehen werden könnte. In diesem Fall würde sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern, man könnte also Kursgewinne nicht so bald steuerfrei "mitnehmen".
jr. member
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October 27, 2019, 11:40:25 AM
Hmm, ich denke ich habs verstanden, hoffe ich. Und wie ist das denn beim Mining. Wie würde das denn da laufen?
hero member
Activity: 1022
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October 27, 2019, 09:48:17 AM
Wenn ich jetzt aber z.B. heute einen BTC kaufe und mit diesem BTC trade, ein zwei drei Wochen lang (egal jetzt wie lange)

1. bei JEDEM Trade entsteht ein steuerlich relevanter Vorgang

Diese 1,1 BTC dann ein Jahr und einen Tag halte und sie dann verkaufe und in Fiat umwandle, sind diese 1,1 BTC dann Steuerfrei? Ist das so richtig?
Ja.

Also meine Frage ist, kann ich mir einen BTC kaufen, kann mit diesem handeln so lange ich will, wenn ich dann keinen Bock mehr habe lasse ich ihn (oder möglichst mehr wie nur den einen Wink ) in meinem Wallet liegen, trade nicht mehr und verkaufe ihn dann nach einem Jahr also tausche ihn erst dann in Fiat um und lasse mir das Geld auszahlen. Dann brauch ich keine Steuern zahlen, ist das so richtig?
Du kannst grundsätzlich alles tun, was du willst, aber wenn du den gekauften BTC innerhalb eines Jahres nutzt, um irgendwas anderes zu kaufen (egal ob FIAT, ETH oder Shitcoin XY) dann: siehe oben

Oder vielleicht anders gefragt. Fallen erst Steuern an (bzw. muss ich es erst dann angeben) wenn ich den Gewinn realisiert habe also den BTC wieder in Fiat umgetauscht habe.
Nein.

Also kann ich auf einer Börse so lange handeln wie ich will, kaufen, verkaufen, von mir aus ein halbes Jahr lang, 100 trades durchführen, sagen wir mal, ich aus einem BTC zwei gemacht habe aber so lange ich sie nicht in Fiat getauscht habe muss ich mir auch um Steuern keine Gedanken machen und muss dies auch nirgends angeben... Ist das so?
Nein.

Du musst gar keine 122 Seiten zurückblättern, die erste (OP) sowie die aktuellste (z.B. hier https://bitcointalksearch.org/topic/m.52842844) beantworten schon einigermaßen alles Smiley  
jr. member
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October 27, 2019, 09:25:19 AM
Hi, ich habe mal eine Frage zur BTC Besteuerung. Meine Frage ist hier bestimmt schon das ein oder andere mal aufgetaucht aber seid mir nicht böse. Ich habe keine Lust "122 Seiten" durchzusuchen um eine Antwort auf meine Frage zu finden. Deshalb stelle ich sie mal direkt und hoffe auf eine Antwort. Ist warscheinlich auch ganz einfach für jemanden der sich damit auskennt.

Mit der einjährigen Haltefrist (bis sie Steuerfrei sind) das habe ich verstanden, denke ich. Wenn ich jetzt aber z.B. heute einen BTC kaufe und mit diesem BTC trade, ein zwei drei Wochen lang (egal jetzt wie lange) und nach sagen wir mal 4 Wochen 1,1 BTC habe. Diese 1,1 BTC dann ein Jahr und einen Tag halte und sie dann verkaufe und in Fiat umwandle, sind diese 1,1 BTC dann Steuerfrei? Ist das so richtig?
Also meine Frage ist, kann ich mir einen BTC kaufen, kann mit diesem handeln so lange ich will, wenn ich dann keinen Bock mehr habe lasse ich ihn (oder möglichst mehr wie nur den einen Wink )
in meinem Wallet liegen, trade nicht mehr und verkaufe ihn dann nach einem Jahr also tausche ihn erst dann in Fiat um und lasse mir das Geld auszahlen. Dann brauch ich keine Steuern zahlen, ist das so richtig?

Oder vielleicht anders gefragt. Fallen erst Steuern an (bzw. muss ich es erst dann angeben) wenn ich den Gewinn realisiert habe also den BTC wieder in Fiat umgetauscht habe. Also kann ich auf einer Börse so lange handeln wie ich will, kaufen, verkaufen, von mir aus ein halbes Jahr lang, 100 trades durchführen, sagen wir mal, ich aus einem BTC zwei gemacht habe aber so lange ich sie nicht in Fiat getauscht habe muss ich mir auch um Steuern keine Gedanken machen und muss dies auch nirgends angeben... Ist das so?

member
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October 26, 2019, 12:39:04 PM
Hallo,

ich habe eine Frage zur Besteuerung. Angenommen jemand wäre nicht verheiratet, angestellt und Tradinggewinne privat zusätzlich. => Hohe Steuern.

Wenn derjenige aber eine Freundin hat, die auch ein Kind hat, also nicht verheiratet, damit keine gemeinsame steuerliche Veranlagung, kann das dann trotzdem legal gesplittet werden?

Es gibt ja den Steuerfreibetrag. Für eine Mutter (Studentin, kein Bafög mehr, ansonsten nur Kindergeld) gibt es ja den Steuerfreibetrag von aktuell 9000€ für 2018 und es gibt wohl auch noch einen Kinderfreibetrag aber der gilt wohl als ausgeschöpft wenn es Kindergeld gibt.(?) Das habe ich nicht so ganz verstanden.

Mal davon ausgehend, kann man die Steuerlast senken indem der Trader der Freundin ein paar tausend Euro oder Bitcoin schenkt, diese dann damit in einem neu eröffneten Exchangeaccount auf ihren Namen handelt und regelmäßig auf ihr Konto auszahlt.

Ist das irgendwie Steuerhinterziehung?

Gibt es bei der Schenkung etwas steuerlich zu beachten?

Welcher Freibetrag existiert denn mit dem Kinderfreibetrag wenn die Mutter auch Kindergeld erhält?

Gibt es ansonsten irgendwelche Risiken, z.B. dass die Krankenkasse plötzlich mehr Geld will oder irgendetwas in der Art? (Studenten zahlen eh schon fast 200€) (Dass Tradingrisiko mal außen vor gelassen.)

Danke,
Zyrio


Ich bin kein Steuerberater, gebe hier mal meine Meinung von mir.
Zum Kindergeld -> Keine Ahnung  Grin

Zu konkreten Fällen wird es hier von Leihen (wie mir) auch keine Steuerberatung geben, denn dafür ist die Berufsgruppe ja da (dazu brauchst du nichtmal einen Kryptoexperten für dein Beispiel) - also:
Auf jeden Fall sollte dieser hypotetische Fall bei einem Steuerberater vorher abgeklärt werden. Da kann man sich ein Ei legen, wenn man da versucht rumzutricksen.
Zumal man sich auf jeder Börse mitlerweile per KYC verifizieren muss und so eindeutig ist, wer was macht.

Ich gehe bei "Trading" mal von unterjährigem Handel aus und nicht von hodln >1 Jahr. Auch das solltest du dir genau überlegen
Verstehst du den Markt? Kannst du dir Verluste leisten etc.?

Soweit ich weiß, ist der Schenkungsfreibetrag für Ehegatten und auch eingetragene Lebenspartner 500.000€. Für nicht verheiratete sind es wie für nichtverwandte 20.000€.
Kann man hier nachlesen: https://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/schenkungssteuer/tabelle/#tabelle
Auch der Steuersatz ist für nicht verwandte höher - also Achtung.

Gegenfrage: Das der Mann im Beispiel Kryptos kauft, sie der Freundin schenkt, sie handelt und dann wieder auszahlt -> weniger Steuerhinterziehung - aber vielleicht ein Fall von Geldwäsche.
Ich gehe auch davon aus, dass der Mann UND die Freundin in ihrer Steuererklärung alles korrekt angeben.
 ... wieso kauft sie nicht gleich selbst? Kaufen ist doch kein steuerrelevanter Vorgang solang im gleichen Zug kein Tausch gegen andere Kryptos stattfindet (also ein Verkauf dieser hingegebenen Kryptos beim Tausch - z.B. Bitcoin gegen Ethereum).
Da kann die Freundin doch mit ihren Euro/Dollar doch auch selbst die Kryptos kaufen... oder verstehe ich deine Frage falsch?
Traden soll sie doch auch.

Wie du schon richtig erkannt hast, muss man dann schauen ob sie nicht aus irgendwelchen Freigrenzen und Freibeträgen rausfällt.

So wie ich das sehe, ist das grundsätzlich erstmal nicht verboten, was du beschrieben hast. Jedoch hast du nicht eindeutig beschrieben, was du wie in der Steuererklärung angeben willst und was du anrechnen willst, ist jedoch nicht eindeutig ob hier schon Steuerhinterziehung die Folge wäre -> Bitte zum Steuerberater!

Bei mir und meiner Ehefrau ist das ganz einfach geregelt: Ich habe meine Kryptos und sie ihre. Da wird nichts gemixt, geschenkt oder getauscht. Alles läuft auf separaten authentifizierten Konten.
So ist bei der Steuer auch alles für das Finanzamt offensichtlich und sollte es im Falle der gemeinsamen Veranlagung zusammenaddiert werden, ist das einfach möglich. - jeder hat seine Kryptos und es läuft auch nichts "zum Schein" über den anderen .... so hört sich dein Beispiel für mich nämlich an.
Bisher gab es deshalb weder Nachfragen noch Nachforderungen bei mir.

Es gibt zwar den ein oder anderen Trick seine Steuerlast zu senken, aber wenn du die Einkommenssteuer vermeiden willst (zumindest geht das noch solang die Kryptos as privates Veräußerungsgeschäft laufen), dann versuche doch einfach mit dem >1 Jahr Haltefrist zu arbeiten um gänzlich aus der Steuer rauszufallen.

jr. member
Activity: 53
Merit: 3
October 26, 2019, 11:35:03 AM
Hallo,

ich habe eine Frage zur Besteuerung. Angenommen jemand wäre nicht verheiratet, angestellt und Tradinggewinne privat zusätzlich. => Hohe Steuern.

Wenn derjenige aber eine Freundin hat, die auch ein Kind hat, also nicht verheiratet, damit keine gemeinsame steuerliche Veranlagung, kann das dann trotzdem legal gesplittet werden?

Es gibt ja den Steuerfreibetrag. Für eine Mutter (Studentin, kein Bafög mehr, ansonsten nur Kindergeld) gibt es ja den Steuerfreibetrag von aktuell 9000€ für 2018 und es gibt wohl auch noch einen Kinderfreibetrag aber der gilt wohl als ausgeschöpft wenn es Kindergeld gibt.(?) Das habe ich nicht so ganz verstanden.

Mal davon ausgehend, kann man die Steuerlast senken indem der Trader der Freundin ein paar tausend Euro oder Bitcoin schenkt, diese dann damit in einem neu eröffneten Exchangeaccount auf ihren Namen handelt und regelmäßig auf ihr Konto auszahlt.

Ist das irgendwie Steuerhinterziehung?

Gibt es bei der Schenkung etwas steuerlich zu beachten?

Welcher Freibetrag existiert denn mit dem Kinderfreibetrag wenn die Mutter auch Kindergeld erhält?

Gibt es ansonsten irgendwelche Risiken, z.B. dass die Krankenkasse plötzlich mehr Geld will oder irgendetwas in der Art? (Studenten zahlen eh schon fast 200€) (Dass Tradingrisiko mal außen vor gelassen.)

Danke,
Zyrio

hero member
Activity: 758
Merit: 500
October 26, 2019, 04:19:38 AM
Wie läuft es bei Prof of Stake Coins ab... Huh
POS Coins haben nichts mit der Haltefrist von 1 Jahr zu tun!
Ansonsten #1 in der FAQ:

Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf 10 Jahre.
a) Die "Dividenden" sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern.
b) Die "Dividenden" sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist eher unwahrscheinlich.
c) Die "Dividenden" sind analog zu Einnahmen aus Mining zu sehen. Versteuerung siehe unten.

Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
Eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre findet weder beim Verleihen von Bitcoins gegen Zinsen noch bei Altcoins mit Zinsen / Dividenden / Gas aus PoS / Staking statt. Dies ist zumindest der Konsens der allermeisten Steuerberater.
Es besteht prinzipiell dennoch ein minimales Restrisiko, dass dies in der Rechtsprechung anders gesehen werden könnte. In diesem Fall würde sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern, man könnte also Kursgewinne nicht so bald steuerfrei "mitnehmen".

Ok, danke für die Aufklärung, was mir aber noch nicht ganz klar ist, wie ist es mit den Prof of STake Coins die man zu Anfangszeit sich gekauft hat, wenn man vorhat diese zu verkaufen muss hier auch die Haltefrist von einem Jahr eingehalten werden, damit man diese Steuerfrei veräußern kann und kommt hier auch FIFO zum Einsatz, spricht die zuerst gekauft worden sind zählen beim verkauf auch als erste?
member
Activity: 104
Merit: 44
October 25, 2019, 05:51:55 AM
Schau dir an wieviele IOTA du am 02.02.2019 gekauft hast. Die darfst du am 02.02.2020 verkaufen.
Hast du dort 100 gekauft, darfst du 100 verkaufen, hast du nur 50 gekauft, darfst du 50 verkaufen um steuerfrei durch Haltedauer >1 Jahr zu bleiben.

Die € an Gewinn ergeben sich dann.

Wenn du weitere 60 IOTA am 30.09.2019 gekauft hast, darfst du diese 60 eben erst am 30.09.2020 verkaufen um garantiert steuerfrei zu sein.
Ich verfolge IOTA nicht so, daher meine Frage. Kann bei IOTA nachgewiesen werden, dass die 100 IOTA auch wirklich ein Jahr gehalten wurden?

Falls nicht, könnte das FA unterstellen, dass die 60 IOTA am 02.02.2020 veräußert wurden. Über unterschiedliche Adressen kann ich sowas vermeiden.
Bei BTC kann ich z.B. mit Electrum in einem Wallet mit mehreren Adressen genau auswählen, welche BTC ich veräußere.

Der Nachweis bei Depottrennung liegt natürlich bei dir - ich denke darauf willst du hinaus?
Das FA kann dir natürlich etwas unterstellen, aber auch das muss Sinn ergeben und darf nicht im Widerspruch zu der Handhabung deiner anderen Coins stehen.

In meinem Beispiel würde ja sogar bei FIFO über die gesamten 160 IOTA keine Steuer anfallen.
Wenn du dich für FIFO entschieden hast, kann das FA nicht eigenmächtig etwas anderes hernehmen. Ganz oder garnicht, das gilt auch beim FA.

Stellst du durch Depottrennung natürlich eine für dich ungünstigere Situation dar, kann es auch zu Steuern kommen. Aber das wird das FA nicht aus der Luft erfinden, wenn du etwas anderes darstellst.
legendary
Activity: 2660
Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
October 25, 2019, 03:35:02 AM
Wie läuft es bei Prof of Stake Coins ab... Huh
POS Coins haben nichts mit der Haltefrist von 1 Jahr zu tun!
Ansonsten #1 in der FAQ:

Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf 10 Jahre.
a) Die "Dividenden" sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern.
b) Die "Dividenden" sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist eher unwahrscheinlich.
c) Die "Dividenden" sind analog zu Einnahmen aus Mining zu sehen. Versteuerung siehe unten.

Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
Eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre findet weder beim Verleihen von Bitcoins gegen Zinsen noch bei Altcoins mit Zinsen / Dividenden / Gas aus PoS / Staking statt. Dies ist zumindest der Konsens der allermeisten Steuerberater.
Es besteht prinzipiell dennoch ein minimales Restrisiko, dass dies in der Rechtsprechung anders gesehen werden könnte. In diesem Fall würde sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern, man könnte also Kursgewinne nicht so bald steuerfrei "mitnehmen".
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