Hallo,
ich habe eine Frage zur Besteuerung. Angenommen jemand wäre nicht verheiratet, angestellt und Tradinggewinne privat zusätzlich. => Hohe Steuern.
Wenn derjenige aber eine Freundin hat, die auch ein Kind hat, also nicht verheiratet, damit keine gemeinsame steuerliche Veranlagung, kann das dann trotzdem legal gesplittet werden?
Es gibt ja den Steuerfreibetrag. Für eine Mutter (Studentin, kein Bafög mehr, ansonsten nur Kindergeld) gibt es ja den Steuerfreibetrag von aktuell 9000€ für 2018 und es gibt wohl auch noch einen Kinderfreibetrag aber der gilt wohl als ausgeschöpft wenn es Kindergeld gibt.(?) Das habe ich nicht so ganz verstanden.
Mal davon ausgehend, kann man die Steuerlast senken indem der Trader der Freundin ein paar tausend Euro oder Bitcoin schenkt, diese dann damit in einem neu eröffneten Exchangeaccount auf ihren Namen handelt und regelmäßig auf ihr Konto auszahlt.
Ist das irgendwie Steuerhinterziehung?
Gibt es bei der Schenkung etwas steuerlich zu beachten?
Welcher Freibetrag existiert denn mit dem Kinderfreibetrag wenn die Mutter auch Kindergeld erhält?
Gibt es ansonsten irgendwelche Risiken, z.B. dass die Krankenkasse plötzlich mehr Geld will oder irgendetwas in der Art? (Studenten zahlen eh schon fast 200€) (Dass Tradingrisiko mal außen vor gelassen.)
Danke,
Zyrio
Ich bin kein Steuerberater, gebe hier mal meine Meinung von mir.
Zum Kindergeld -> Keine Ahnung
Zu konkreten Fällen wird es hier von Leihen (wie mir) auch keine Steuerberatung geben, denn dafür ist die Berufsgruppe ja da (dazu brauchst du nichtmal einen Kryptoexperten für dein Beispiel) - also:
Auf jeden Fall sollte dieser hypotetische Fall bei einem Steuerberater vorher abgeklärt werden. Da kann man sich ein Ei legen, wenn man da versucht rumzutricksen.
Zumal man sich auf jeder Börse mitlerweile per KYC verifizieren muss und so eindeutig ist, wer was macht.
Ich gehe bei "Trading" mal von unterjährigem Handel aus und nicht von hodln >1 Jahr. Auch das solltest du dir genau überlegen
Verstehst du den Markt? Kannst du dir Verluste leisten etc.?
Soweit ich weiß, ist der Schenkungsfreibetrag für Ehegatten und auch eingetragene Lebenspartner 500.000€. Für nicht verheiratete sind es wie für nichtverwandte 20.000€.
Kann man hier nachlesen:
https://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/schenkungssteuer/tabelle/#tabelleAuch der Steuersatz ist für nicht verwandte höher - also Achtung.
Gegenfrage: Das der Mann im Beispiel Kryptos kauft, sie der Freundin schenkt, sie handelt und dann wieder auszahlt -> weniger Steuerhinterziehung - aber vielleicht ein Fall von Geldwäsche.
Ich gehe auch davon aus, dass der Mann UND die Freundin in ihrer Steuererklärung alles korrekt angeben.
...
wieso kauft sie nicht gleich selbst? Kaufen ist doch kein steuerrelevanter Vorgang solang im gleichen Zug kein Tausch gegen andere Kryptos stattfindet (also ein Verkauf dieser hingegebenen Kryptos beim Tausch - z.B. Bitcoin gegen Ethereum).
Da kann die Freundin doch mit ihren Euro/Dollar doch auch selbst die Kryptos kaufen... oder verstehe ich deine Frage falsch?
Traden soll sie doch auch.
Wie du schon richtig erkannt hast, muss man dann schauen ob sie nicht aus irgendwelchen Freigrenzen und Freibeträgen rausfällt.
So wie ich das sehe, ist das grundsätzlich erstmal nicht verboten, was du beschrieben hast. Jedoch hast du nicht eindeutig beschrieben, was du wie in der Steuererklärung angeben willst und was du anrechnen willst, ist jedoch nicht eindeutig ob hier schon Steuerhinterziehung die Folge wäre -> Bitte zum Steuerberater!
Bei mir und meiner Ehefrau ist das ganz einfach geregelt: Ich habe meine Kryptos und sie ihre. Da wird nichts gemixt, geschenkt oder getauscht. Alles läuft auf separaten authentifizierten Konten.
So ist bei der Steuer auch alles für das Finanzamt offensichtlich und sollte es im Falle der gemeinsamen Veranlagung zusammenaddiert werden, ist das einfach möglich. - jeder hat seine Kryptos und es läuft auch nichts "zum Schein" über den anderen .... so hört sich dein Beispiel für mich nämlich an.
Bisher gab es deshalb weder Nachfragen noch Nachforderungen bei mir.
Es gibt zwar den ein oder anderen Trick seine Steuerlast zu senken, aber wenn du die Einkommenssteuer vermeiden willst (zumindest geht das noch solang die Kryptos as privates Veräußerungsgeschäft laufen), dann versuche doch einfach mit dem >1 Jahr Haltefrist zu arbeiten um gänzlich aus der Steuer rauszufallen.