Hab mal ne frage zu margin trading (leverage)
Weil da handelt man ja mit FREMDKAPITAL und es sind normalerweise größere Beträge (die das FA in der Steuererklärung sieht) als man normalerweile auf einer Exchange so liegen hat...
Ist das gewerblich??
Ok, könnte das FA auch nur als Zockerei sehen (hoffentlich).
Wäre ziemlich blöd für mich wenn die das als Gewerbe sehen, weil hab nen normalen job und verwalte nur mein privates Vermögen, ja und ich zock auch mal gerne.
Wenn das als doch als Gewerbe gilt (hoffe nicht), dann frage ich mich wie ich nur einen Teil meiner Coins als Betriebsvermögen deklarierere? (welcher Betrieb, LOL)
Es geht mir einzig und allein um die 1 Jahres Haltefrist, wonach keine Steuern anfallen, wenn es privat, wie ich es in meinem Fall glaube, ist.
Danke
EDIT:
hier heißt es, dass der Einsatz von Fremdmitteln/Leverage ein Indiz für Gewerblichkeit ist:https://www.ifa-deutschland.de/app/download/10085961/Vortrag+7.+YIN+-+Steuerfragen+von+Kryptow%C3%A4hrungen.pdfHmm, das könnte ich mir nur schwer vorstellen, das sowas als gewerblich eingestuft wird.
Mit Sicherheit gewerblich wäre, wenn du
für andere Leute mit deren Geld tradest (auf deren Rechnung). Das machst du ja nicht, du tradest nur für dich, auch wenn es mit Hebelwirkung ist (du kannst mehr Geld bewegen, also du eigentlich dort hinterlegt hast). Das ist auch beim CFD-Trading (Differenzkontrakte) der Fall mit Hebeln von bis zu 200 des selbst hinterlegten Geldes. Das ist ebenfalls nicht gewerblich sofern du nur für dich tradest. Da es beim CFD-Trading definitiv so gehandhabt wird, würde ich die Analogie zu Crypto-Trading auf einer Crypto-Börse als sehr naheliegend sehen.
Ich weiß auch nicht, inwiefern alle Punkte in dem von dir verlinkten PDF erfüllt sein müssen bzw. habe ich selbst mal nach "Leverage Trading gewerblich" gegoogelt und da kam nix.
CryptoTax schreibt folgendes dazu, was sich ebenfalls mit meiner Ansicht deckt:
Das es für Kryptowährungen noch kein entscheidendes Urteil oder Schreiben gibt, wann das Trading von Bitcoin und anderen Kryptowährungen gewerblich einzustufen ist, wird die aktuelle Rechtsprechung über den Wertpapierhandel und Fremdwährungsgeschäfte analog für digitale Wirtschaftsgüter wie Bitcoin verwendet.
und weiter
Zusammenfassend lassen sich folgende Merkmale definieren, die unschädlich für Einkünften gemäß § 15 Einkommenssteuergesetz sind:
Unschädliche Merkmale beim Trading mit Kryptowährungen wie Bitcoin:
Handel auf eigene Rechnung
Handelsübliche Büroausstattung
Vielzahl an Transaktionen
Hohes Umsatzvolumen
Fremdfinanzierter Handel
Schädliche Merkmale beim Trading mit Kryptowährungen wie Bitcoin
Handel auf fremde Rechnung
Kaufmännische Organisation
Gesamtbild der Verhältnisse entspricht dem eines Wertpapierunternehmens oder eines Finanzunternehmens
Quelle:
https://cryptotax.io/bitcoin-und-steuern/#Gewerbliches_Trading Wie gesagt handelst du ja nicht auf fremde Rechnung (sondern nur für dich selbst) und nutzt das Tool (Hebel) lediglich genauso wie bei CFD (was vom Broker / der Börse angeboten wird) und was analog für den Handel mit Kryptowährungen gilt.
Aber bin auch absolut kein Fachmann dafür, daher: just my 2 satoshis, andere Meinungen sind gerne willkommen.