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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 64. (Read 1240609 times)

legendary
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August 17, 2019, 01:45:42 PM

1.) Als sonstiges Einkommen nach §22 Nr.3 EStG. Wenn persönlicher Steuersatz < als Kapitalerstragssteuer dann Günstigerprüfung beantragen.
Versteuerter Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Zinsen/Dividende haben keine Haltefrist, da sie nicht §23 EStG sind.
2.) Wallet Trennung ermöglicht genauere Zuordnung nach FIFO (Tradingwallet, HODL Wallet). Dann stellen sich diese Fragen nicht. Haltefrist wird nicht verlängert (1 Seite zurück blättern sowie #1 in diesem Faden)
3.) Ist kein gewerbliches Einkommen.



Danke dir.

Zählen die BTC die ich als Zinsen/Dividende überwiesen bekomme als Anschaffungszeitpunkt? Meinem Verständnis nach, müsste ich mir den Tageskurs notieren, falls ich die Coins nicht am selbigen Tag verkaufen würde.
Sammel ich die coins und verkaufe diese zu einem anderen Zeitpunkt, errechne ich den Gewinn dann.
Beispiel :
Tag A bekomme ich 0,1 BTC. Tag B 0,2 BTC. An Tag C verkaufe ich die 0,3 BTC. Diese haben jetzt natürlich einen anderen Wert. Was muss ich da beachten? Verkaufspreis von C minus Tageskurswert von A und B?
Ja genau, also wenn du die Coins innerhalb eines Jahres nach Erhalt wieder verkaufst, wäre das so, dass die dadurch entstehenden Spekulationsgewinne versteuert werden müssen, sofern über 600€ pro Jahr. Also in deinem Beispiel:

(0,3 x Verkaufspreis von C) -  ((0,1 x Tageskurswert von A) + (0,2 x Tageskurswert von B))

Und mit Zahlen:

(0,3 x 10.000) -  ((0,1 x 7.000€) + (0,2 x 8.000€)) = 700€

Du hättest also insgesamt 700€ Gewinn gemacht.

Tageskurswert von A = 7.000€
Tageskurswert von B = 8.000€
Verkaufspreis von C = 10.000€


Solltest du die Bitcoins länger als 1 Jahr halten, sind die Spekulationsgewinne (aus Preisänderung) sogar steuerfrei.
newbie
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August 17, 2019, 01:29:19 PM

1.) Als sonstiges Einkommen nach §22 Nr.3 EStG. Wenn persönlicher Steuersatz < als Kapitalerstragssteuer dann Günstigerprüfung beantragen.
Versteuerter Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Zinsen/Dividende haben keine Haltefrist, da sie nicht §23 EStG sind.
2.) Wallet Trennung ermöglicht genauere Zuordnung nach FIFO (Tradingwallet, HODL Wallet). Dann stellen sich diese Fragen nicht. Haltefrist wird nicht verlängert (1 Seite zurück blättern sowie #1 in diesem Faden)
3.) Ist kein gewerbliches Einkommen.



Danke dir.

Zählen die BTC die ich als Zinsen/Dividende überwiesen bekomme als Anschaffungszeitpunkt? Meinem Verständnis nach, müsste ich mir den Tageskurs notieren, falls ich die Coins nicht am selbigen Tag verkaufen würde.
Sammel ich die coins und verkaufe diese zu einem anderen Zeitpunkt, errechne ich den Gewinn dann.
Beispiel :
Tag A bekomme ich 0,1 BTC. Tag B 0,2 BTC. An Tag C verkaufe ich die 0,3 BTC. Diese haben jetzt natürlich einen anderen Wert. Was muss ich da beachten? Verkaufspreis von C minus Tageskurswert von A und B?

Ich weiß, dass das einfachste natürlich wäre, ich verkaufe direkt am gleichen Tag dann ist Anschaffungskosten = Verkaufspreis. Nur geht das ja nicht immer.

Der Groschen ist da bei mir noch nicht gefallen
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August 17, 2019, 01:25:24 AM
Ich muss dem Finanzamt Nachweise einreichen und bin mir nicht sicher welchen Teil vom Steuerreport ich dem Finanzamt zuschicken könnte ? Würde es ausreichen wenn ich die Seiten : Tax Declaration Export und Capital Gains Report zuschicke ? Würde mich auf eine Antwort freuen  Grin

Welche unterlagen hast du für das FA abgeschickt?
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August 16, 2019, 09:06:12 AM
Ich muss dem Finanzamt Nachweise einreichen und bin mir nicht sicher welchen Teil vom Steuerreport ich dem Finanzamt zuschicken könnte ? Würde es ausreichen wenn ich die Seiten : Tax Declaration Export und Capital Gains Report zuschicke ? Würde mich auf eine Antwort freuen  Grin

Am besten ist es wirklich, die einfach zu fragen, was sie wollen. Dann kannst du gezielt die Informationen zur Verfügung stellen. Ich kenne diese von dir genannten Seiten nicht. Aber einige FA möchten als Nachweise die Kaufrechnungen, Screenshots oder eine einfache Excel Liste. Frage am besten nach.
legendary
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August 16, 2019, 09:03:49 AM
Hallo zusammen,

1.) Als sonstiges Einkommen nach §22 Nr.3 EStG. Wenn persönlicher Steuersatz < als Kapitalerstragssteuer dann Günstigerprüfung beantragen.
Versteuerter Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Zinsen/Dividende haben keine Haltefrist, da sie nicht §23 EStG sind.
2.) Wallet Trennung ermöglicht genauere Zuordnung nach FIFO (Tradingwallet, HODL Wallet). Dann stellen sich diese Fragen nicht. Haltefrist wird nicht verlängert (1 Seite zurück blättern sowie #1 in diesem Faden)
3.) Ist kein gewerbliches Einkommen.

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August 16, 2019, 08:28:31 AM
Hallo eine Frage zu shitcoins die man bei einen ICO gekauft, die coins wurden auf keine Börse gehandelt kann man das als 0 wert eintragen, als verlust angeben oder  muss man  steuer Komplet bezahlen da der preis von ETH gestiegen ist, als ich investiert habe?
Also Steuer musst du darauf nicht zahlen, hast ja keinen Gewinn gemacht. Als Verlust kannst du es nur gegenrechnen, wenn du die Shitcoins weniger als ein Jahr besitzt und dann verkäufst (muss nicht über eine Börse laufen, geht auch direkt peer to peer.)

Der Preis von ETH ist auf dein ICO-Investment bezogen nicht relevant, solltest du allerdings das Ethereum vor deinem Investment weniger als 1 Jahr gehalten haben und es im Wert stark gestiegen sein, dann wäre das ggf. steuerlich relevant.
Beispiel: 1 Ethereum für 100$ im Dezember 2018 gekauft, 3 Monate später (im  Februar 2019) die Shitcoins im ICO mit diesem Ethereum gekauft. Ethereum war dann 800$ wert und du hast einen Gewinn von 700$ gemacht. Die 700$ müssten versteuert werden. Allerdings kannst du wie gesagt Verluste gegenrechnen, wenn du die Shitcoins innerhalb eines Jahres wieder verkaufst.
Steuern musst du zudem nur zahlen, wenn du über die Freigrenze von 600€ pro Jahr für private Veräußerungsgeschäfte kommst.

Solltest du das Ethereum davor über 1 Jahr gehalten haben oder es im Wert nicht gestiegen sein, fällt so oder so keine Steuer an.  Smiley
Danke für die antwort, von der peer to peer regelung wuste ich nicht. Es ist leider über 1 Jahr=)
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August 16, 2019, 07:39:34 AM
Hallo zusammen,

nach vielem Lesen hier im Forum konnten mir schon viele Fragen beantwortet werden. Danke schon mal an alle die ihr Wissen hier teilen!
Allerdings habe ich zu meinem Fall noch nichts finden können.

Beispiel:

Ich habe über Fiat 0,1 BTC gekauft. Einen Tag später habe ich 0,2 BTC gesendet bekommen. (Versender war ein Unternehmen, bei dem ich Guthaben hatte, welches ich damals dort aufgeladen hatte. Sie haben mir mein Guthaben als BTC auf meine Wallet überwiesen)

1)
Somit bin ich dann im Besitz von 0,3 BTC. Diese habe ich nun an Getnode verliehen. Hier bekomme ich Dividende/Zinsen ausgezahlt. Sind diese als Kapitalertrag oder als Sonstiges Einkünfte zu versteuern?
Diese werden mir 14-tägig als BTC auf meine Wallet überwiesen. Kann ich diese sammeln und dann gebündelt verkaufen, wenn der Kurs gut steht oder sollte ich sie sofort verkaufen, weil der Tageskurs zählt, an denen ich sie erhalten habe? Sollte ich sie sammeln können, zählt dann auch die 1 Jahr Haltefrist?

2)
Jetzt habe ich aber evtl. noch Lust weitere BTC zu kaufen, welche ich nicht an Getnode verleihe, sondern halten möchte.
Beispiel: Ich kaufe einen weiteren (1) BTC. Diesen halte ich 1 Jahr und verkaufe ihn dann. Ist dann der gesamte Gewinn vom BTC steuerfrei oder nur 0,7 BTC, da der verliehene als FiFo mitberechnet wir (auch wenn noch verliehen), welcher aber durch die Leihe auf eine Haltefrist von 10 Jahren verlängert wurde.

3)
Getnode arbeitet ja mit Masternodes und schöpft Gewinne daraus, die sie auf die Pool-Teilnehmer aufteilen. Muss ich das als gewerbliches Einkommen dann zählen? Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre das bei Masternodes so, wenn ich die selber betreiben würde. Bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.

Ich freue mich über Unterstützung Smiley

Danke und Grüße,
joshy

JL0
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Bitcoin the Digital Gold
August 16, 2019, 07:34:17 AM
Ich muss dem Finanzamt Nachweise einreichen und bin mir nicht sicher welchen Teil vom Steuerreport ich dem Finanzamt zuschicken könnte ? Würde es ausreichen wenn ich die Seiten : Tax Declaration Export und Capital Gains Report zuschicke ? Würde mich auf eine Antwort freuen  Grin
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August 16, 2019, 01:37:10 AM
Beispiel: 1 Ethereum für 100$ im Dezember 2018 gekauft, 3 Monate später (im  Februar 2019) die Shitcoins im ICO mit diesem Ethereum gekauft. Ethereum war dann 800$ wert und du hast einen Gewinn von 700$ gemacht. Die 700$ müssten versteuert werden. Allerdings kannst du wie gesagt Verluste gegenrechnen, wenn du die Shitcoins innerhalb eines Jahres wieder verkaufst.

....alles so korrekt. Kleiner Zusatz (und dann ist es auch vollständig erläutert  Wink): Wenn wie im Beispiel  ETH im Feb. 2019 aber auf 15$ fällt, dann kann dieser Verlust von 85$  steuerlich geltend gemacht werden.
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August 15, 2019, 06:55:33 PM
Hallo eine Frage zu shitcoins die man bei einen ICO gekauft, die coins wurden auf keine Börse gehandelt kann man das als 0 wert eintragen, als verlust angeben oder  muss man  steuer Komplet bezahlen da der preis von ETH gestiegen ist, als ich investiert habe?
Also Steuer musst du darauf nicht zahlen, hast ja keinen Gewinn gemacht. Als Verlust kannst du es nur gegenrechnen, wenn du die Shitcoins weniger als ein Jahr besitzt und dann verkäufst (muss nicht über eine Börse laufen, geht auch direkt peer to peer.)

Der Preis von ETH ist auf dein ICO-Investment bezogen nicht relevant, solltest du allerdings das Ethereum vor deinem Investment weniger als 1 Jahr gehalten haben und es im Wert stark gestiegen sein, dann wäre das ggf. steuerlich relevant.
Beispiel: 1 Ethereum für 100$ im Dezember 2018 gekauft, 3 Monate später (im  Februar 2019) die Shitcoins im ICO mit diesem Ethereum gekauft. Ethereum war dann 800$ wert und du hast einen Gewinn von 700$ gemacht. Die 700$ müssten versteuert werden. Allerdings kannst du wie gesagt Verluste gegenrechnen, wenn du die Shitcoins innerhalb eines Jahres wieder verkaufst.
Steuern musst du zudem nur zahlen, wenn du über die Freigrenze von 600€ pro Jahr für private Veräußerungsgeschäfte kommst.

Solltest du das Ethereum davor über 1 Jahr gehalten haben oder es im Wert nicht gestiegen sein, fällt so oder so keine Steuer an.  Smiley
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August 15, 2019, 12:28:40 PM
Manchmal will man einfach nur beruhigt werden um nicht dauernd mit der Angst zu leben, und irgendwie hat sich da was angestaut, sodass der Post von mir notwendig war. Man lässt sich halt von allem verrückt machen, wenn es um's eigene Geld geht.

Auch entspräche es überhaupt nicht meinem Selbstbild wenn ich, z.b. mit Unterwäsche zuhause tradend am PC sitzend, plötzlich ein Gewerbe wäre. Das wäre an Absurdität nicht zu überbieten.

Ja, kann das voll verstehen, was du meinst. Leider sind auch viele irreführende Informationen im Internet dazu und dadurch gibt es immer wieder FUD, dass etwas gewerblich sei, obwohl es das nicht ist. Die Kleidung spielt da aber keine Rolle, wenn du jetzt in Unterwäsche für die halbe Stadt tradest, in der du wohnst, wäre es schon gewerblich, da in dem Fall auf fremde Rechnung getradet wird. Wie viele das dann wahrnehmen würden, wäre ein andere Frage.  Cheesy
Könntest den Laden dann ja "Short-Trading" nennen.

Aber du tradest ja nur privat (und nicht in Unterwäsche).  Cheesy

Sehr schön, trifft ziemlich genau mein Humor-Zentrum Cheesy

Btw. fänd´ ich es schön, wenn hier mal die eine oder andere Info zu erlassenden Bescheiden aus 2018 (wo ja viele von uns wohl Verluste vermeldet haben) zu sehen.

Ich selbst habe erst Mitte Juli abgegeben und warte noch auf Antwort Smiley
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August 15, 2019, 12:20:12 PM
Hallo eine Frage zu shitcoins die man bei einen ICO gekauft, die coins wurden auf keine Börse gehandelt kann man das als 0 wert eintragen, als verlust angeben oder  muss man  steuer Komplet bezahlen da der preis von ETH gestiegen ist, als ich investiert habe?
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August 11, 2019, 03:44:27 PM

Ok danke für die Einschätzung.

Ich war ja auch deswegen stutzig weil das LEverage Trading mit Platformen wie Bybit und andere schon in der Normalität angekommen ist (ich kenne keine Exchange bei der das nicht angeboten wird), genauso wie PC oder professionelle Büroausstattung (die auch jeder hat), sodass das kein Kriterium für Gewerblichkeit sein kann. Und dass dann eben größere Summen in der Steuererklärung stehen werden, ist eben die Konsequenz davon.
Eben.


Manchmal will man einfach nur beruhigt werden um nicht dauernd mit der Angst zu leben, und irgendwie hat sich da was angestaut, sodass der Post von mir notwendig war. Man lässt sich halt von allem verrückt machen, wenn es um's eigene Geld geht.

Auch entspräche es überhaupt nicht meinem Selbstbild wenn ich, z.b. mit Unterwäsche zuhause tradend am PC sitzend, plötzlich ein Gewerbe wäre. Das wäre an Absurdität nicht zu überbieten.
Ja, kann das voll verstehen, was du meinst. Leider sind auch viele irreführende Informationen im Internet dazu und dadurch gibt es immer wieder FUD, dass etwas gewerblich sei, obwohl es das nicht ist. Die Kleidung spielt da aber keine Rolle, wenn du jetzt in Unterwäsche für die halbe Stadt tradest, in der du wohnst, wäre es schon gewerblich, da in dem Fall auf fremde Rechnung getradet wird. Wie viele das dann wahrnehmen würden, wäre ein andere Frage.  Cheesy
Könntest den Laden dann ja "Short-Trading" nennen.

Aber du tradest ja nur privat (und nicht in Unterwäsche).  Cheesy
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August 11, 2019, 08:07:10 AM
Sehr interessanter Artikel auch nochmal zum Thema Vollzugsdefizit!

Sehr philosophisch geschrieben  Roll Eyes
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wieso die dort zitierte Rechtsfrage "Fällt das Weiterverkaufen von Veranstaltungstickets in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (im konkreten Fall handelt es sich um zwei Tickets für das Finale der UEFA-Champions League 2015 in Berlin" (BFH  - IX R 10/18) eine steuerliche Implikationen im Bereich von BTC hervorruft.
Es handelt sich ja nur um eine Nebenbemerkung, die ich auch nicht verstehe, warum das Gericht darauf überhaupt Bezug nimmt, denn es hat ja mit der eigentlichen Rechtsfrage nichts zu tun. Scheint wohl eher was persönliches zu sein....irgendwer vom Gericht mag wohl Bitcoin  Roll Eyes


P.S. Setze mal den zitierten Text in quotes.


So philosophisch kann es nicht sein, da mein Steuerberater mich darauf aufmerksam gemacht hat! Er hatte in einem Steuerberater-Magazin einen Artikel entdeckt mit der Überschrift "Steuern auf Bitcoin verfassungswidrig?".
Er meinte ich soll meine Krypto-Steuern bezahlen, aber alles unter Vorbehalt der Prüfung vor dem BFH!

Das ein strukturelles Vollzugsdefizit besteht ist auch nicht aus der Luft gegriffen, das gleiche gab es wohl auch schon mal beim Aktienhandel in Deutschland!

Vollzugsdefizit: Der Staat hat eine Pflicht für eine Überwachung der Geldflüsse und damit gleichmäßige Besteuerung als Gleichheitsprinzip gem. Art 3 GG zu sorgen  (s. BVerfG, 09.03.2004 – 2 BvL 17/02 “Vollzugsdefizit”). Dies ist ein wesentliches Argument für eine staatliche Überwachung der Bitcoingeschäfte, da bei Ungleichbehandlung der Staat seinen Besteuerungsanspruch bei Spekulationsgeschäften verlieren könnte.
newbie
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August 11, 2019, 07:41:01 AM

Ok danke für die Einschätzung.

Ich war ja auch deswegen stutzig weil das LEverage Trading mit Platformen wie Bybit und andere schon in der Normalität angekommen ist (ich kenne keine Exchange bei der das nicht angeboten wird), genauso wie PC oder professionelle Büroausstattung (die auch jeder hat), sodass das kein Kriterium für Gewerblichkeit sein kann. Und dass dann eben größere Summen in der Steuererklärung stehen werden, ist eben die Konsequenz davon.

Manchmal will man einfach nur beruhigt werden um nicht dauernd mit der Angst zu leben, und irgendwie hat sich da was angestaut, sodass der Post von mir notwendig war. Man lässt sich halt von allem verrückt machen, wenn es um's eigene Geld geht.

Auch entspräche es überhaupt nicht meinem Selbstbild wenn ich, z.b. mit Unterwäsche zuhause tradend am PC sitzend, plötzlich ein Gewerbe wäre. Das wäre an Absurdität nicht zu überbieten.

Wenn das FA mal kommen sollte mit sowas, werde ich am Ende nicht vor Gerichten halt machen. Und wenn es nötig ist eben mit Spenden von der Community.

Danke Smiley
tyz
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August 11, 2019, 07:17:48 AM
Hallo ich habe paar fragen zu fifo.
1 ich hatte mir EHT gekauft hatte damit trades gemaht auf Etherdelta wie bestimme ich den preis in € z. B. 18.02.2018?
Hatte auch alle trade exportirt und bei cointracking info hochgeladen und der spuckt mir aus das die tokens 349.6 BTC wert sind wo die auf Etherdelta 0 kosten deswegen will ich das alles in exel machen um 100% sicher zu sein.
2 nach welche Börse soll ich den kurs beschtimmen an manichen tagen wahren kursschwankungen von BTC um 1-10%
Wenn jemand mir Vorschläge mit fertigen Tabellen vorschlagen kann würde ich mich freuen.
Was ich gefunden hebe https://bitcointalksearch.org/topic/fifolifo-rechner-mit-haltedauer-als-excel-add-in-5118829 leider kein download und der User war lange nicht online

1) Nutze mal bitte eine Rechtschreibkorrektur oder ganz klassisch einen Duden. Dein Text ist unangenehm zu lesen.

2) Wenn du ETH meinst und der jeweilige ERC20 auf bspw. Coingecko oder Coinmarketcap gelistet ist, dann kannst du den Euro bzw. Dollar-Preis von dort beziehen. Es gibt keinen allgemeingültigen Bitcoinpreis deshalb würde ich dem Finanzamt immer die Quelle angeben von der du die Preise hast. Sollte natürlich schon eine etabliertere Quelle sein. Dann liegt es am Finanzamt diese zu akzeptieren.

3) Cointracking spukt manchmal sehr komische Ergebnisse aus. Deshalb würde ich Daten von dort nur als grobe Indikation nehmen, und alles selbst nochmal prüfen und aufbereiten bzw. noch besser einen Steuerberater hinzuziehen. Niemals einen Bericht von Cointracking direkt an das FA schicken. Nichtsdestotrotz könnten die 349.6 BTC ja auch stimmen. Wenn du viel kurzfristig getradet hast, dann sind alle Trades steuerlich relevant und könnten im Gesamtwert vielleicht hinkommen. Dazu müsstest du aber weitere Infos liefern.

Update zu Cointracking:
Quote
Haftungsausschluss: Die auf CoinTracking enthaltenen Angaben dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken. Sie sind nicht dazu bestimmt einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Investmentberater oder Buchhalter zu ersetzen. Sie sollten in jedem Fall einen professionellen Steuerberater aufsuchen. Die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern.
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August 11, 2019, 06:57:23 AM
Hallo ich habe paar fragen zu fifo.
1 ich hatte mir ETH gekauft hatte damit trades gemaht auf Etherdelta wie bestimme ich den preis in € z. B. 18.02.2018?
Hatte auch alle trade exportirt und bei cointracking info hochgeladen und der spuckt mir aus das die tokens 349.6 BTC wert sind wo die auf Etherdelta 0 kosten deswegen will ich das alles in exel machen um 100% sicher zu sein.
2 nach welche Börse soll ich den kurs beschtimmen an manichen tagen wahren kursschwankungen von BTC um 1-10%
Wenn jemand mir Vorschläge mit fertigen Tabellen vorschlagen kann würde ich mich freuen.
Was ich gefunden hebe https://bitcointalksearch.org/topic/fifolifo-rechner-mit-haltedauer-als-excel-add-in-5118829 leider kein download und der User war lange nicht online
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August 10, 2019, 07:57:13 PM
Hab mal ne frage zu margin trading (leverage)

Weil da handelt man ja mit FREMDKAPITAL und es sind normalerweise größere Beträge (die das FA in der Steuererklärung sieht) als man normalerweile auf einer Exchange so liegen hat...

Ist das gewerblich??

Ok, könnte das FA auch nur als Zockerei sehen (hoffentlich).

Wäre ziemlich blöd für mich wenn die das als Gewerbe sehen, weil hab nen normalen job und verwalte nur mein privates Vermögen, ja und ich zock auch mal gerne.

Wenn das als doch als Gewerbe gilt (hoffe nicht), dann frage ich mich wie ich nur einen Teil meiner Coins als Betriebsvermögen deklarierere? (welcher Betrieb, LOL)

Es geht mir einzig und allein um die 1 Jahres Haltefrist, wonach keine Steuern anfallen, wenn es privat, wie ich es in meinem Fall glaube, ist.

Danke Smiley

EDIT: hier heißt es, dass der Einsatz von Fremdmitteln/Leverage ein Indiz für Gewerblichkeit ist:

https://www.ifa-deutschland.de/app/download/10085961/Vortrag+7.+YIN+-+Steuerfragen+von+Kryptow%C3%A4hrungen.pdf
Hmm, das könnte ich mir nur schwer vorstellen, das sowas als gewerblich eingestuft wird.

Mit Sicherheit gewerblich wäre, wenn du für andere Leute mit deren Geld tradest (auf deren Rechnung). Das machst du ja nicht, du tradest nur für dich, auch wenn es mit Hebelwirkung ist (du kannst mehr Geld bewegen, also du eigentlich dort hinterlegt hast). Das ist auch beim CFD-Trading (Differenzkontrakte) der Fall mit Hebeln von bis zu 200 des selbst hinterlegten Geldes. Das ist ebenfalls nicht gewerblich sofern du nur für dich tradest. Da es beim CFD-Trading definitiv so gehandhabt wird, würde ich die Analogie zu Crypto-Trading auf einer Crypto-Börse als sehr naheliegend sehen.

Ich weiß auch nicht, inwiefern alle Punkte in dem von dir verlinkten PDF erfüllt sein müssen bzw. habe ich selbst mal nach "Leverage Trading gewerblich" gegoogelt und da kam nix.

CryptoTax schreibt folgendes dazu, was sich ebenfalls mit meiner Ansicht deckt:


Quote
Das es für Kryptowährungen noch kein entscheidendes Urteil oder Schreiben gibt, wann das Trading von Bitcoin und anderen Kryptowährungen gewerblich einzustufen ist, wird die aktuelle Rechtsprechung über den Wertpapierhandel und Fremdwährungsgeschäfte analog für digitale Wirtschaftsgüter wie Bitcoin verwendet.

und weiter

Quote
Zusammenfassend lassen sich folgende Merkmale definieren, die unschädlich für Einkünften gemäß § 15 Einkommenssteuergesetz sind:

Unschädliche Merkmale beim Trading mit Kryptowährungen wie Bitcoin:

    Handel auf eigene Rechnung
    Handelsübliche Büroausstattung
    Vielzahl an Transaktionen
    Hohes Umsatzvolumen
    Fremdfinanzierter Handel

Schädliche Merkmale beim Trading mit Kryptowährungen wie Bitcoin

    Handel auf fremde Rechnung
    Kaufmännische Organisation
    Gesamtbild der Verhältnisse entspricht dem eines Wertpapierunternehmens oder eines Finanzunternehmens
Quelle: https://cryptotax.io/bitcoin-und-steuern/#Gewerbliches_Trading

Wie gesagt handelst du ja nicht auf fremde Rechnung (sondern nur für dich selbst) und nutzt das Tool (Hebel) lediglich genauso wie bei CFD (was vom Broker / der Börse angeboten wird) und was analog für den Handel mit Kryptowährungen gilt.


Aber bin auch absolut kein Fachmann dafür, daher: just my 2 satoshis, andere Meinungen sind gerne willkommen.

newbie
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August 10, 2019, 03:27:03 PM
Hab mal ne frage zu margin trading (leverage)

Weil da handelt man ja mit FREMDKAPITAL und es sind normalerweise größere Beträge (die das FA in der Steuererklärung sieht) als man normalerweile auf einer Exchange so liegen hat...

Ist das gewerblich??

Ok, könnte das FA auch nur als Zockerei sehen (hoffentlich).

Wäre ziemlich blöd für mich wenn die das als Gewerbe sehen, weil hab nen normalen job und verwalte nur mein privates Vermögen, ja und ich zock auch mal gerne.

Wenn das als doch als Gewerbe gilt (hoffe nicht), dann frage ich mich wie ich nur einen Teil meiner Coins als Betriebsvermögen deklarierere? (welcher Betrieb, LOL)

Es geht mir einzig und allein um die 1 Jahres Haltefrist, wonach keine Steuern anfallen, wenn es privat, wie ich es in meinem Fall glaube, ist.

Danke Smiley

EDIT: hier heißt es, dass der Einsatz von Fremdmitteln/Leverage ein Indiz für Gewerblichkeit ist:

https://www.ifa-deutschland.de/app/download/10085961/Vortrag+7.+YIN+-+Steuerfragen+von+Kryptow%C3%A4hrungen.pdf
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August 07, 2019, 02:27:32 AM
Sehr interessanter Artikel auch nochmal zum Thema Vollzugsdefizit!

Sehr philosophisch geschrieben  Roll Eyes
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wieso die dort zitierte Rechtsfrage "Fällt das Weiterverkaufen von Veranstaltungstickets in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (im konkreten Fall handelt es sich um zwei Tickets für das Finale der UEFA-Champions League 2015 in Berlin" (BFH  - IX R 10/18) eine steuerliche Implikationen im Bereich von BTC hervorruft.
Es handelt sich ja nur um eine Nebenbemerkung, die ich auch nicht verstehe, warum das Gericht darauf überhaupt Bezug nimmt, denn es hat ja mit der eigentlichen Rechtsfrage nichts zu tun. Scheint wohl eher was persönliches zu sein....irgendwer vom Gericht mag wohl Bitcoin  Roll Eyes


P.S. Setze mal den zitierten Text in quotes.

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