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Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ - page 70. (Read 1137157 times)

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May 16, 2019, 07:25:21 AM
Und wass passiert wann ich zum Beispiel entscheide die Coins 8 Jahre zu behalten, aber im 2023 entscheidet das Finanzamt die Frist von 1 Jahr zu erhohen auf 10 Jahr? Kann ich dann sagen: ich habe die Coins schon im 2019 gekauft und derzeit war die Frist 1 Jahr also mit die neue Frist habe ich nichts zu tun?
Ich schätze, dann wirst du dich den neuen Bestimmungen beugen müssen, hier bin ich mir aber nicht 100%ig sicher (allerdings 96,3% Wink )
Sollte das der Fall sein sind die Chancen denke ich sehr gut, dass es ab einem gewissen Zeitpunkt nur für neue Anschaffungen gilt, also nicht rückwirkend! Aktien die vor 2009 gekauft wurden unterliegen hier analog nicht der Abgeltungssteuer bei Veräußerung.

Edit: Beim Suchen einer Quelle bin ich hier drauf gestoßen: https://www.steuerratschlag.eu/2016/08/investmentsteuergesetz-schafft-fuer-aktienkaeufe-vor-2009-steuerfreiheit-ab/, d.h. das wurde nach 9 Jahren auch einfach mal gekippt. Darauf kann man sich also auch nicht "verlassen".
Selbst in solchen Fällen wird ein Gesetz frühzeitig angekündigt.
Hat man seine Coins also schon ein paar Jahre, und es kommt ab Januar 2020 eine neue Haltefrist von 10 Jahren, kann man am 31.12.2019 verkaufen, und hat zumindest mal die Kursgewinne bis zu diesem Datum steuerfrei.

Korrekt, wobei ich es für wahrscheinlicher halte, dass man irgendwann auf jeden Gewinn einfach die Abgeltungssteuer zahlen muss (analog Aktien), wenn es denn geändert werden sollte.
qwk
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Shitcoin Minimalist
May 16, 2019, 07:21:44 AM
Ich habe Ende Februar für 50€ 0.0139 BTC gekauft und bei Bitmex eingezahlt.
Heute sagt der Saldo: 0.22 BTC oder ca. 1550€.

Darauf Steuern zu zahlen wäre für mich absolut ok! Allerdings bin ich sowas von arm (wirklich; vllt. 400€ cash und keinerlei "harten" Vermögenswerte), dass ich das nichtmal ansatzweise bewältigen könnte. Ich habe auch nicht vor, zeitnah die BTC wieder in € zu tauschen.
[...]
Daher die Frage: Wie bezahlen?
Die Steuern musst du ja erst Mitte 2020 bezahlen, bis dahin musst du halt schauen, dass du immer genug Fiat rumliegen hast für die bis dahin anstehende Steuerschuld.
Alternativ machst du einfach dieses Jahr wieder ein paar Verluste, so dass am Ende nix übrig bleibt Wink

Wenn du allerdings Steuern zahlen musst, und du nur BTC hast, wirst du in den sauren Apfel beißen müssen, BTC gegen Euro zu tauschen Angry
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[insert coin to continue]
May 16, 2019, 07:12:26 AM
Ich hätte auch mal eine Frage.
Habe die meisten Seiten dieses Threads per Schlagwort durchsucht, aber nicht die passende Antwort gefunden.

Auf der ersten Seite steht ja:

Quote
Steuerfalle: wenn ihr dicke Gewinne z.B. mit Trading eingefahren habt, kann es sein, dass ihr hierfür über 40% Steuern zu bezahlen habt, selbst wenn ihr euch keinen einzigen Euro-Cent aufs Konto habt auszahlen lassen! Diese Steuern müsst ihr dieses Jahr bezahlen.

Nun zu meiner aktuellen Situation.

Ich habe Ende Februar für 50€ 0.0139 BTC gekauft und bei Bitmex eingezahlt.
Heute sagt der Saldo: 0.22 BTC oder ca. 1550€.

Darauf Steuern zu zahlen wäre für mich absolut ok! Allerdings bin ich sowas von arm (wirklich; vllt. 400€ cash und keinerlei "harten" Vermögenswerte), dass ich das nichtmal ansatzweise bewältigen könnte. Ich habe auch nicht vor, zeitnah die BTC wieder in € zu tauschen. Eigentlich, nie wieder.  Wink

Daher die Frage: Wie bezahlen?

(folgendes nicht ernst nehmen)
Die einzig logische Konsequenz wäre meiner Meinung nach, die Steuerschuld auch in BTC zu bezahlen, schließlich habe ich ja auch nur "BTC-Profit" gemacht...  Roll Eyes
qwk
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Shitcoin Minimalist
May 16, 2019, 04:57:59 AM
Und wass passiert wann ich zum Beispiel entscheide die Coins 8 Jahre zu behalten, aber im 2023 entscheidet das Finanzamt die Frist von 1 Jahr zu erhohen auf 10 Jahr? Kann ich dann sagen: ich habe die Coins schon im 2019 gekauft und derzeit war die Frist 1 Jahr also mit die neue Frist habe ich nichts zu tun?
Ich schätze, dann wirst du dich den neuen Bestimmungen beugen müssen, hier bin ich mir aber nicht 100%ig sicher (allerdings 96,3% Wink )
Sollte das der Fall sein sind die Chancen denke ich sehr gut, dass es ab einem gewissen Zeitpunkt nur für neue Anschaffungen gilt, also nicht rückwirkend! Aktien die vor 2009 gekauft wurden unterliegen hier analog nicht der Abgeltungssteuer bei Veräußerung.

Edit: Beim Suchen einer Quelle bin ich hier drauf gestoßen: https://www.steuerratschlag.eu/2016/08/investmentsteuergesetz-schafft-fuer-aktienkaeufe-vor-2009-steuerfreiheit-ab/, d.h. das wurde nach 9 Jahren auch einfach mal gekippt. Darauf kann man sich also auch nicht "verlassen".
Selbst in solchen Fällen wird ein Gesetz frühzeitig angekündigt.
Hat man seine Coins also schon ein paar Jahre, und es kommt ab Januar 2020 eine neue Haltefrist von 10 Jahren, kann man am 31.12.2019 verkaufen, und hat zumindest mal die Kursgewinne bis zu diesem Datum steuerfrei.
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May 16, 2019, 01:06:41 AM
...

Und wass passiert wann ich zum Beispiel entscheide die Coins 8 Jahre zu behalten, aber im 2023 entscheidet das Finanzamt die Frist von 1 Jahr zu erhohen auf 10 Jahr? Kann ich dann sagen: ich habe die Coins schon im 2019 gekauft und derzeit war die Frist 1 Jahr also mit die neue Frist habe ich nichts zu tun?

Ich schätze, dann wirst du dich den neuen Bestimmungen beugen müssen, hier bin ich mir aber nicht 100%ig sicher (allerdings 96,3% Wink )

Sollte das der Fall sein sind die Chancen denke ich sehr gut, dass es ab einem gewissen Zeitpunkt nur für neue Anschaffungen gilt, also nicht rückwirkend! Aktien die vor 2009 gekauft wurden unterliegen hier analog nicht der Abgeltungssteuer bei Veräußerung.

Edit: Beim Suchen einer Quelle bin ich hier drauf gestoßen: https://www.steuerratschlag.eu/2016/08/investmentsteuergesetz-schafft-fuer-aktienkaeufe-vor-2009-steuerfreiheit-ab/, d.h. das wurde nach 9 Jahren auch einfach mal gekippt. Darauf kann man sich also auch nicht "verlassen".
Ist ja schon irgendwie frech und wäre wenn es im Cryptobereich auch so käme echt bitter, wenn man dann nach dem Stichtag plötzlich der Kurs explodiert und man dann beim nächsten Trade hohe Steuern zahlen muss.
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May 15, 2019, 11:12:57 PM
Herzlichen Dank Scheede!
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May 15, 2019, 04:10:28 PM
Aber noch diese Frage: Wann ich jetzt 10 Tausend Euro von meinem Bank uberweise nach Kraken, und damit die Coins kaufe und einem Screenshot mache von die Ankauf, danach die Coins auf einem offline Wallet setze und zum Beispiel nach einem Jahr und 1 Monat wieder nach Kraken zuruckschicke und verkaufe (und auch hiervon einem Screenshot mache). Danach bekomme ich zum Beispiel 18 Tausend Euro dafur und lass das auf meinem Bank auszahlen.....muss ich dann nur die Screenshots behalten im Falle das Finanzamt moglicherweise danach fragt, oder muss ich sie aktiv ausdrucken und als Nachweis mitschicken mit die Steuererklarung von das Jahr von Verkauf?

Du kannst Dir die Screenshots machen, falls irgendwann mal jemand danach fragt, aber schicken musst du sie niemandem.

Und muss ich im Jahr von Verkauf auch im Steuererklarung +8 Tausend Euro irgendwo ausfullen (und im welchem Box denn?) oder einfach gar nix daruber ausfullen weil es doch Steuerfrei ist?

Nein, was nicht zu versteuern ist (wie in diesem suggerierten Fall) muss dem FA nicht mitgeteilt werden.

Und auch diese Frage: muss ich schon im Jahr von Ankauf das Finanzamt darauf hinweisen das ich Coins gekauft habe und der Planung bin die mehr als ein Jahr zu behalten?

Nein.

Und wass passiert wann ich zum Beispiel entscheide die Coins 8 Jahre zu behalten, aber im 2023 entscheidet das Finanzamt die Frist von 1 Jahr zu erhohen auf 10 Jahr? Kann ich dann sagen: ich habe die Coins schon im 2019 gekauft und derzeit war die Frist 1 Jahr also mit die neue Frist habe ich nichts zu tun?

Ich schätze, dann wirst du dich den neuen Bestimmungen beugen müssen, hier bin ich mir aber nicht 100%ig sicher (allerdings 96,3% Wink )
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May 15, 2019, 03:32:25 PM
Hallo,

Ich habe vor um fur 10 Tausend Euro Ethereum zu kaufen und NICHT hiermit zu traden, aber das nur zu behalten fur langere Zeit. Aber wieviel Jahren muss ich die behalten um eventuelle Gewinnen Steuerfrei auszahlen lassen konnen? War die Frist 5 Jahre oder 10 Jahre?

Mfg, TeePee

Hallo TeePee,

genau so wie meine Vorredner es bereits erläutert haben, gilt die Spekulationsfrist von einem Jahr. Diese wird auch in Zukunft noch gelten soweit wir das wissen von den Finanzverwaltungen. Dies wird auch demnächst in Q4 2019 in einem Hinweisschreiben des BMF thematisiert.
Wir haben übrigens einen Artikel zur Haltefrist geschrieben mit weiteren Erläuterungen: https://www.coin.ink/bitcoin-haltefrist-von-einem-jahr

Als Tipp:
Du solltest bloß darauf achten, dass du nicht wertpapierähnliche Tokens dir anschaffst (Security Tokens). Diese werden nämlich anders besteuert und da existiert beispielsweise die Abgeltungssteuer ohne jegliche Spekulationsfrist. Solltest du rein bei Ether bleiben, dann bist du auf der sicheren Seite (steuerlich gesehen).

Herzlichen Dank allen! Das Artikel war sehr wertvoll!

Aber noch diese Frage: Wann ich jetzt 10 Tausend Euro von meinem Bank uberweise nach Kraken, und damit die Coins kaufe und einem Screenshot mache von die Ankauf, danach die Coins auf einem offline Wallet setze und zum Beispiel nach einem Jahr und 1 Monat wieder nach Kraken zuruckschicke und verkaufe (und auch hiervon einem Screenshot mache). Danach bekomme ich zum Beispiel 18 Tausend Euro dafur und lass das auf meinem Bank auszahlen.....muss ich dann nur die Screenshots behalten im Falle das Finanzamt moglicherweise danach fragt, oder muss ich sie aktiv ausdrucken und als Nachweis mitschicken mit die Steuererklarung von das Jahr von Verkauf?

Und muss ich im Jahr von Verkauf auch im Steuererklarung +8 Tausend Euro irgendwo ausfullen (und im welchem Box denn?) oder einfach gar nix daruber ausfullen weil es doch Steuerfrei ist?

Und auch diese Frage: muss ich schon im Jahr von Ankauf das Finanzamt darauf hinweisen das ich Coins gekauft habe und der Planung bin die mehr als ein Jahr zu behalten?

Und wass passiert wann ich zum Beispiel entscheide die Coins 8 Jahre zu behalten, aber im 2023 entscheidet das Finanzamt die Frist von 1 Jahr zu erhohen auf 10 Jahr? Kann ich dann sagen: ich habe die Coins schon im 2019 gekauft und derzeit war die Frist 1 Jahr also mit die neue Frist habe ich nichts zu tun?
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May 15, 2019, 02:33:02 PM
Sie können den Verlustrücktrag in der Anlage SO auf der Rückseite in der letzten Zeile beschränken oder komplett verhindern, wenn im Vorjahr keine verrechenbaren Gewinne in ausreichender Höhe vorliegen. Wird der Verlust nicht oder nicht vollständig zurückgetragen, läuft der Verlustvortrag in die Folgejahre automatisch ab: Das Finanzamt stellt die Veräußerungsverluste gemäß § 23 EStG, die nicht zurückgetragen werden, zum Zwecke des Vortrags gesondert fest und erteilt Ihnen zum Schluss eines Veranlagungszeitraums einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".
Quelle: https://www.steuernetz.de/lexikon/private-veraeusserungsgeschaefte

Ja wunderbar, genau die Info hat mir noch gefehlt (wo / wie genau der Verlustvortrag (bzw. -rücktrag) kennzuzeichnen ist. Irgendwann kann sich vllt. der eine oder andere hier im Fadeb beim FA als Krypto-Sachbearbeiter bewerben Wink

Genau zu dieser Frage haben wir einen ausführlichen Artikel geschrieben @Scheede und @bct_ail
Hier könnt ihr euch gerne darüber näher informieren, wo man seine Verluste einträgt (siehe zweite Hälfte des Artikels): https://www.coin.ink/mit-bitcoin-verluste-steuern-sparen

Besten Dank! Bis auf ein paar kleinere Rechtschreibfehler (ich bin da sehr pedantisch, den meisten Lesern werden sie wohl nicht auffallen), ziemlich kurz & verständlich.

Was für Laien (inklusive mir), die mit Steuer wenig am Hut haben (was hier den Großteil ausmachen dürfte) vielleicht helfen könnte, wäre, es NOCH idiotensicherer zu formulieren.

So würde ich als Steuer-Laie mich freuen, wenn ihr folgenden Absatz ...

Quote
In Zeile 51 der Anlage SO trägst du nun ein inwieweit du deinen Verlust für einen Verlustrücktrag begrenzen willst. Der Verlustrücktrag wird nach § 10d Abs. 1 EStG automatisch für das Vorjahr durchgeführt. Eine Begrenzung des Verlustrücktrags ist auch zugunsten eines Verlustvortrags möglich. Darüber hinaus werden die verbleibenden Verluste in den Folgejahren als Verlustvortrag unbegrenzt mitgenommen und automatisch in den nächsten Steuererklärungen verrechnet (= unbegrenzter Verlustvortrag).


... um den Satz "Wenn du Dir nich sicher bist, auf welche Höhe du den Vor/-bzw. Rücktrag begrenzen sollst, lass diese Zeilen leer" (wenn dem so ist) "Das FA wird in dem Fall den Verlust aus 2018 automatisch vollständig mit den bereits versteuerten Gewinnen des Vorjahres verrechnen"

Oder so ähnlich
newbie
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May 15, 2019, 12:37:30 PM
Hallo,

Ich habe vor um fur 10 Tausend Euro Ethereum zu kaufen und NICHT hiermit zu traden, aber das nur zu behalten fur langere Zeit. Aber wieviel Jahren muss ich die behalten um eventuelle Gewinnen Steuerfrei auszahlen lassen konnen? War die Frist 5 Jahre oder 10 Jahre?

Mfg, TeePee

Hallo TeePee,

genau so wie meine Vorredner es bereits erläutert haben, gilt die Spekulationsfrist von einem Jahr. Diese wird auch in Zukunft noch gelten soweit wir das wissen von den Finanzverwaltungen. Dies wird auch demnächst in Q4 2019 in einem Hinweisschreiben des BMF thematisiert.
Wir haben übrigens einen Artikel zur Haltefrist geschrieben mit weiteren Erläuterungen: https://www.coin.ink/bitcoin-haltefrist-von-einem-jahr

Als Tipp:
Du solltest bloß darauf achten, dass du nicht wertpapierähnliche Tokens dir anschaffst (Security Tokens). Diese werden nämlich anders besteuert und da existiert beispielsweise die Abgeltungssteuer ohne jegliche Spekulationsfrist. Solltest du rein bei Ether bleiben, dann bist du auf der sicheren Seite (steuerlich gesehen).
newbie
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May 15, 2019, 12:27:50 PM
Sie können den Verlustrücktrag in der Anlage SO auf der Rückseite in der letzten Zeile beschränken oder komplett verhindern, wenn im Vorjahr keine verrechenbaren Gewinne in ausreichender Höhe vorliegen. Wird der Verlust nicht oder nicht vollständig zurückgetragen, läuft der Verlustvortrag in die Folgejahre automatisch ab: Das Finanzamt stellt die Veräußerungsverluste gemäß § 23 EStG, die nicht zurückgetragen werden, zum Zwecke des Vortrags gesondert fest und erteilt Ihnen zum Schluss eines Veranlagungszeitraums einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".
Quelle: https://www.steuernetz.de/lexikon/private-veraeusserungsgeschaefte

Ja wunderbar, genau die Info hat mir noch gefehlt (wo / wie genau der Verlustvortrag (bzw. -rücktrag) kennzuzeichnen ist. Irgendwann kann sich vllt. der eine oder andere hier im Fadeb beim FA als Krypto-Sachbearbeiter bewerben Wink

Genau zu dieser Frage haben wir einen ausführlichen Artikel geschrieben @Scheede und @bct_ail
Hier könnt ihr euch gerne darüber näher informieren, wo man seine Verluste einträgt (siehe zweite Hälfte des Artikels): https://www.coin.ink/mit-bitcoin-verluste-steuern-sparen
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May 15, 2019, 12:07:34 PM
Hallo,

Ich habe vor um fur 10 Tausend Euro Ethereum zu kaufen und NICHT hiermit zu traden, aber das nur zu behalten fur langere Zeit. Aber wieviel Jahren muss ich die behalten um eventuelle Gewinnen Steuerfrei auszahlen lassen konnen? War die Frist 5 Jahre oder 10 Jahre?

Mfg, TeePee

Wenn ich dir einen Tip geben kann: Streue lieber ein wenig und setze nicht alles auf ein Pferd. BTC sollte auf jeden Fall dabei sein, vielleicht noch ein oder zwei andere aus den Top 10.
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May 15, 2019, 11:45:59 AM
Hallo,

Ich habe vor um fur 10 Tausend Euro Ethereum zu kaufen und NICHT hiermit zu traden, aber das nur zu behalten fur langere Zeit. Aber wieviel Jahren muss ich die behalten um eventuelle Gewinnen Steuerfrei auszahlen lassen konnen? War die Frist 5 Jahre oder 10 Jahre?

Mfg, TeePee

Stand Gesetzgebung heute: 1 Jahr
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May 15, 2019, 11:42:32 AM
Hallo,

Ich habe vor um fur 10 Tausend Euro Ethereum zu kaufen und NICHT hiermit zu traden, aber das nur zu behalten fur langere Zeit. Aber wieviel Jahren muss ich die behalten um eventuelle Gewinnen Steuerfrei auszahlen lassen konnen? War die Frist 5 Jahre oder 10 Jahre?

Mfg, TeePee

ich denke 1 jahr
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May 15, 2019, 10:04:48 AM
Hallo,

Ich habe vor um fur 10 Tausend Euro Ethereum zu kaufen und NICHT hiermit zu traden, aber das nur zu behalten fur langere Zeit. Aber wieviel Jahren muss ich die behalten um eventuelle Gewinnen Steuerfrei auszahlen lassen konnen? War die Frist 5 Jahre oder 10 Jahre?

Mfg, TeePee
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The Internet of Trusted Things
May 15, 2019, 02:06:00 AM
Da in diesem Jahr viele wichtige Projekte mit dem Staking beginnen, wäre es vllt keine schlechte Idee, dem im ersten Faden einen kleinen Bereich zu widmen.

Im Bullenmarkt-Faden schrieb skerberus gerade (und das könnte als Warnhinweis mit übernommen werden):

Da man auch z. B. durch Staking in einem Bullenmarkt sehr hohe Gewinne einfahren kann, sollte man zudem aufpassen, dass man auch rechtzeitig die jeweiligen Coins wieder im Bullenmarkt veräußert, ansonsten muss man später für die Steuer mehr Coins verkaufen als man bekommen hat.

Die durchs Staking erhaltenen Coins gelten als Einkommen und sind zum Wert beim Zufluss zu versteuern. Sacken die Preise danach ab, sieht man sich ggf. einer hohe Steuerforderung gegenüber, hat aber nur geringen Fiat-Gegenwert beim Verkauf.

Staking im Bärenmarkt ist also super. Im Bullenmarkt muss man die erwirtschafteten Gewinne steuertechnisch genau im Auge haben und extra Reserven anlegen dafür.
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https://t1p.de/6ghrf
May 08, 2019, 04:26:10 PM
Mich würde es mal Interessieren ob euer Steuerberater die Zugangsdaten für Cointracking haben will damit er einsehen kann was so gekauft wurde usw. ? Sagen wir mal der Steuerberater möchte gerne Zugang dazu haben was würdet Ihr machen ?
Ich würde überlgen, ob der Steuerberater noch der richtige für mich ist.
Warum  will er das alles wissen? Es gibt doch einen Report, der aussagekräftig genug ist.
JL0
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Bitcoin the Digital Gold
May 08, 2019, 08:30:15 AM
Mich würde es mal Interessieren ob euer Steuerberater die Zugangsdaten für Cointracking haben will damit er einsehen kann was so gekauft wurde usw. ? Sagen wir mal der Steuerberater möchte gerne Zugang dazu haben was würdet Ihr machen ?
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Legendary Escrow Service - Tip Jar in Profile
May 07, 2019, 05:49:02 PM
Wie nennt man eigentlich diese Art der Buchführung? Also nicht FIFO oder LIFO, sondern jede einzelne Coin-TX einzeln aufzeichnen?

Ich nenne es bei mir "Bestimmung der Verbrauchsfolge unter Benutzung von Depots" (hab ich grad erfunden). Mache das schon ewig so (jede Börse stellt ein Depot dar, der Rest ist "Depot privat". Transfers zwischen den Depots sind einfach über die withdrawal/deposit historien der Exchanges nachweisbar (also keine verwendung von blockchain-daten hierfür in meinem Fall). Hätte auch keinen Schmerz mehrere privat-Depots zu führen (z.B getrennte wallets). Ich hab zwar viele getrennte Wallets, aber das nicht so abgebildet). Kein FA hat mich bisher eingehender geprüft. Meine Steuerberatung ist sich völlig sicher daß es in Ordnung ist das so zu machen solange Transfers zwischen den Depots nachweisbar sind und Käufe/Verkäufe eindeutig einem der Depots zugeordnet werden könnne (kann coins auf bitcoin.de nur aus dem bitcoin.de depot veräußern, ist ja völlig schlüssig). Mann könne nur nicht ständig die Systematik ändern. Wenn man mal so angefangen hat, muss man's auch so weitermachen.


Ich denke diese Rechenweise ist in jedem Fall am Optimalsten da man auch Verluste richtig timen kann. Nachteil ist nur die erhöhte Bearbeitung.
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May 07, 2019, 04:10:42 AM
Ziemlicher Mist, unbedacht rumzutraden, wenn man sich dem Steuerthema nicht schon vorher widmet und das mit in seine Trading-Strategie einfließen lässt.
Ich glaube, nahezu keiner hat sich als erstes mit der Steuer auseinandergesetzt und hat dann erst mit dem Traden angefangen!

Die Zahl da in deinem Bild sind aber nicht das Gesamtergebnis, oder? Weil alles unter 600€ in §23 EStG muss nicht versteuert werden.

Nein, nein, dass ist nur 1 Trading-Paar von vielen und auch das einfachste, da nur jeweils 1 Trade in bei Richtungen, der Einfachheit um es zu veranschaulichen. 

Und selbst bei diesem einen müssen ja ...

A) die BTC, die mit dem ersten Trade (Kauf Verge für BTC) verkauft wurden sowie

B) die BTC die mit dem zweiten Trade (Verkauf Verge für BTC) gekauft wurden

... in eine zweite Übersicht  Roll Eyes
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