Kann man eigentlich selbst wenn man gewerblich tätig trotzdem auch noch als Privatperson investieren und nach 1 Jahr Frist steuerfrei verkaufen?
Ja, sofern man sauber trennt.
Geschäftsvermögen und Privatvermögen im besten Fall über getrennte Bank-Konten laufen lassen.
Wie sieht es aus wenn ich Coins in andere Coins tausche wird das schon als Veräußerung eingestuft?
Ja:
Wird die Haltefrist unterbrochen wenn ...- ...ich Altcoins kaufe?
Ja.
Muss ich Steuern zahlen, wenn kein Geld aufs EUR-Konto eingeht?Ja. Grundsätzlich fallen Steuern unabhängig von Währungen an. Das Steuerrecht definiert sog. Steuertatbestände, die eine Steuerpflicht auslösen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
So ist es z.B. auch ein steuerpflichtiger Gewinn, wenn man mit seinen Bitcoins, die man sich für 1.000.- EUR gekauft hat, heute ein Auto für 10.000.- EUR kauft. Der Gewinn sind 9.000 EUR, die zu versteuern sind. Genau genommen wird diese Steuerpflicht schon ausgelöst, wenn man sich mit Bitcoins eine Pizza kauft, und die Bitcoins zwischen Anschaffung und Kauf der Pizza eine Wertsteigerung hatten.
1. Ich bin selbständig tätig ausserhalb des Kryptobereichs und lasse mich in BTC auf ein Wallet bezahlen. Ich tausche den BTC gegen Altcoins and schicke die auf ein eigenes Wallet das nicht für meine Tätigkeiten verwendet wird um Krypto im Privatbesitz zu halten und nach 1 Jahr Haltefrist keine Steuer bezahlen zu müssen falls Kursgewinne entstehen.
Würde ich nicht so machen.
Zwar ist es zulässig, diese "private Wallet" als außerhalb des Betriebsvermögens zu definieren, aber das wird
a) vom Finanzamt wahrscheinlich nicht so einfach akzeptiert
b) im Falle eines kleinen "Fehlklicks" zu einem Durcheinander führen
Daher IMHO beste Variante:
1. Coins gewerblich gegen Euro verkaufen
2. Euros als Privatentnahme auszahlen
3. Mit den Euros privat wieder Coins kaufen
Dabei entstehen natürlich ein paar Gebühren, aber das Risiko einer hohen Steuerlast, wenn die Coins weiterhin als im Betriebsvermögen befindlich "erkannt" werden, ist IMHO zu hoch.
Wäre das ein korrekter Übertrag aufs Privatvermögen oder ist das nicht zulässig und ich muss zuerst auf mein Bankkonto in Fiat umwechseln lassen und dann nochmal von Fiat zu Altcoin?
Zulässig ja. Aber eben riskant, wenn es später nicht anerkannt wird.
2. Ich bin gewerblicher BTC Miner und mine mir einige BTCs. Ich entnehme diese indem sie in Alts tausche und auf mein Privatwallet lege. Der Mining Gewinn wird versteuert. Nach 1 Jahr verkaufe ich die Alts privat mit Kursgewinn steuerfrei.
Ist das steuerrechtlich korrekt?
Genau wie oben. Korrekt ja, würde ich aber nicht so machen. Der Umweg über Euro ist da IMHO sicherer.
3. Ich bin gewerblicher Supertrader und handle BTC gegen XMR.
Du kannst gar nicht gewerblich traden, wenn du nur für dich selbst tradest.
Wenn du für andere traden willst, brauchst du dafür i.d.R. eine Erlaubnis der BaFin, die du nicht haben wirst.
Insofern erübrigt sich deine Frage
Sind diese Beispiele korrekte Durchführungen oder geht eine Entnahme nur über Fiat und Bankkonto bzw. wird das sowieso als Steuertrickersei gewertet weil man davon ausgeht alles was ein professioneller Trader/Miner/Unternehmer/Selbstständiger macht ist als gewerblich einzustufen?
Ich kenne Beispiele, wo das Finanzamt gewerblich tätigen Menschen unterstellt hat, dass alles, was sie irgendwie mit Bitcoin & Co. machen, immer in ihr Gewerbe fällt.
Dagegen kann man sich wehren, dann ist es aber sinnvoll, eine besonders saubere Trennung nachweisen zu können.