Genau diese Regeln wurden schon 2013/14 angewendet , warum sollte es diesmal anders sein .
Man kann auch mit Scheuklappen vor denn Augen rumlaufen und alles Dummreden das hilft auch nicht
Das Dummreden wirst du bei mir nicht finden. Was sollte ich scheuen? Das Dummreden findest du anderswo.
Meine Frage: Panik von Kleinen oder Manipulation?
Die Frage ist sehr schwer und keinesweg dumm.
Warum immer alles schwarz weiss.... es wird eine Mischung aus allem sein...
Kleine die Manipulieren, Grosse mit Panik... Verhältniss? Wer weiss das schon?
Einige wenige nutzen sicher auch das Steuersparmodell
Erzähl mir mehr Welches Steuersparmodell?
Laut deren Rat .. Btc die zb. zum Jahresanfang gekauft wurden nun mit verlust verkaufen und zum Jahresanfang zurückzukaufen
Bekloppt genug das für sowas schon werbung gemacht wird
https://www.youtube.com/watch?v=_mo9rZoTuQY
Kann man ja auch relativ unmittelbar wieder zurückkaufen.
Ab wann da der "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" greift wäre noch eine Frage. Aber die kann das FA sicher auch nicht beantworten...
Ich sag ja Bekloppt , ich hoffe diese art von Anlegerschaft bleibt dann auch draussen .
Dass nennt sich Steuervermeidung und ist legitim
Du musst ja erstmal zeigen das du im Folgejahr wieder Gewinne machst um die vorgetragenen Verluste auch einsetzen zu können.
Läuft im Aktienportfolio doch genau so...
Ob es Sinn macht sei mal dehin gestellt... die Verluste aus einem Asset lassen sich übrigens auch nur mit den Verlusten desselben Assets verrechnen.
bsp...
01.12.18 K 12.000,-
31.12.18 V 4.000,-
Verlustvortrag 8.000,-
01.01.19 K 4.000,-
31.11.19 V 16.000,-
Gewinn 12.000,-
VVT -8.000,-
Zu versteuernder Gewinn 4.000,-
Ohne hickhack dazwischen:
01.12.18 K 12.000,-
31.11.19 V 16.000,-
Zu versteuernder Gewinn 4.000,-
Macht also nicht in jedem Fall Sinn